Aktuelles, Literatur

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Schadstoffe und Wohngesundheit 

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Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter: https://www.facebook.com/wohngesundheit/?locale=de_DE

 

 

Elekto- Hypersensitivität (EHS) von EU und vor Gerichten in zahlreichen Ländern als Krankheit anerkannt

 

20.02.2023

Elektrosensitivität in Schweden anerkannt

"Elektrosensibilität (historisch als „Mikrowellenkrankheit“ bezeichnet) gilt in Schweden seit 2002 als “körperliche Beeinträchtigung“ und ist eine anerkannte funktionelle Behinderung (ausgelöst durch die Umwelt). Die schwedische Sicht bietet Personen mit dieser Beeinträchtigung einen maximalen Rechtsschutz. Schutzmaßnahmen werden vom Staat bezahlt. Damit haben Elektrosensible nicht nur ein Recht auf Unterstützung, sondern auch ein Recht auf einen elektrosmogfreien Arbeitsplatz (eine eventuelle Umrüstung finanziert der Arbeitgeber)."     Textquelle

 

Während in Deutschland noch zahlreiche Erkrankte vergeblich versuchen, überhaupt einen Arzt (Suche nach Ärzten) zu finden, der EHS attestiert  vor allem auch, der Ihnen helfen will (kann), mit entsprechenden Attesten auch vor Gerichten Anerkennung zu finden,

gibt es bereits zahlreiche Internationale Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen, durch die diese Krankheit - auch als Berufskrankheit - anerkannt wird.

Amtsblatt der Europäischen Union (04.03.2022)

4.13. Das Europäische Parlament ( 9 ), der EWSA ( 10) und der Europarat ( 11) haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten. Originaltext (C105/39)

 

Bereits früher wurde EHS durch verschiedene ausländische Gerichte als Krankheit anerkannt -

2015 in Frankreich sogar als schwere Behinderung

2016 in Spanien als "arbeitsbedingte Krankheit"

2017 in Italien durch Handy ausgelöster Tumor ist Berufskrankheit

2019 in Frankreich als "Berufskrankheit"

2019 in Frankreich wird Entfernung der umstrittenen Linky-Stromzähler  aus medizinischen Grünen angeordnet

Weitere Information zu EHS

Grundsätzlich ist es in Deutschland auch laut RKI (staatliches Robert-Koch-Institut) um die "umweltmedizinische Versorgung" (Bankrotterklärung) für Umwelterkrankte  (neben EHS-Kranken besonders auch MCS-Kranken) schlecht bestellt.

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Giftige Chemikalien werden aus der EU verbannt?

In Deutschland bisher kaum kommuniziert - ernstgemeint oder nur "Absichtserklärung der EU?"

"Europa wird die Art und Weise, wie es schädliche Chemikalien eliminiert, erheblich beschleunigen, kündigte Brüssel bereits im April an. Beamte werden die Verwendung großer Familien von Chemikalien blockieren, anstatt eine nach der anderen. Das EEB prognostiziert, dass mit dieser „ großen Entgiftung “ bis 2030 5.000 bis 7.000 der berüchtigtsten Chemikalien verschwunden sein werden, darunter alle (?) Flammschutzmittel, Bisphenole, PFAS und PVC-Kunststoffe."

Dies findet sich in einer Veröffentlichung des Europäischen Umweltbüros EEB im April 2022.

EEB beruft sich dabei auf

ein Protokoll der ECHA vom 17. und 18 November 2021,

bzw. eine Roadmap:  Publikation der Europäischen Kommission vom 25.4.2022!

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News Oktober 2022

"Die Industrie hat sich erneut durchgesetzt - EU- Kommission opfert die Revision der EU- Chemikalienverordnung für Industrieinteressen und nimmt damit Gesundheits- und Umweltschäden in Kauf!" 

  Mehr Infos: News 19.10.2022

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Diese sehr wichtigen Ankündigungen wurden von der deutschen Presse bisher offenbar völlig ignoriert. Einige der wenigen mir bisher bekannten Publikationen dazu in Deutschland:

(Legitimer) Aufruf des Verbands der Chemischen Industrie VCI  an seine Mitglieder, die "Gruppenansätze bezüglich Stoffverbote" kritisch zu beobachten, 

sowie die Presseberichte

"EU- Kommission will Tausende Chemikalien verbieten"(GEO)

Giftige Chemikalien werden aus EU verbannt" (Politik Express)

Für die Tagespresse und andere Medien scheint das Thema nicht "genug publikumsrelevant" zu sein.

 

Zu erwarten ist bis zu einer intensiven und konkreten Behandlung und Umsetzung des Themas in der EU, dass sehr rasch eine massive Lobbyarbeit der betroffenen Industrie einsetzen wird- mit vermutlich üblichem bekannten Erfolg!

Am Beispiel   Flammschutzmittel HBCD

konnte man in der Vergangenheit sehr eindrucksvoll erfahren, dass auch definitive EU- Verbote über viele Jahre dank einer willfährigen Politik gegenüber übermächtigen Chemiekonzernen mit dem Argument "fehlender Alternativen" nicht umgesetzt wurden - 

dies trotz ausreichender Vorlaufzeit, welche im Vertrauen auf "Verlängerungen von Fristen" in keiner Weise ausreichend genutzt wurden. Viel später erst wurden sogenannte  "Alternativprodukte" auf den Markt gebracht, dieaber ebenfalls bis heute keineswegs ausreichend deklariert werden.

Kommuniziert wird der wenig aussagende Sammel - Begriff "Polymer FR" an Stelle genauerer Stoffbezeichnungen - und der Zusicherung "(öko-)https://www.eggbi.eu/beratung/produktinformationen-guetezeichen/greenwashing/#c2078toxikologisch überprüft" (BASF) - ohne Angabe von wemm, mit welcher Analytik und mit welchen Ergebnissen.

 

Auf der Seite des deutschen Umweltbundesamts konnte ich bisher  keinen konkreten Hinweis zu dieser grundsätzlich sehr "hoffnungsvollen" Meldung des Europäischen Umweltbüros EEB vom April 2022 bzw.  deren "Quellen " finden mit konkreten Bezeichnungen künftig verbotener Stoffe - einzig ein Papier zu "Änderungsplänen bei REACH". (The Revision of the REACH Authorisation)

Hier wird vermutlich diese "Ankündigung" bezüglicher tatsächlicher absehbarer Umsetzung ebenfalls sehr kritisch gesehen.

Hinweise zu REACH und Vorbehalte zu REACH

 

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Mangelhafte Schimmelsanierung auf Kosten des Steuerzahlers?

700 Weddinger Grundschüler müssen aus einer Schimmel-Schule ausziehen!

18.08.2022

In der Anna-Lindh-Schule an der Guineastraße sind im Treppenhaus und auf den Fluren zu viele Pilzsporen in der Luft.

Dabei war sie erst ein Jahr zuvor saniert worden. Aber offensichtlich brachte es nichts, Putz abzuschlagen, Fußböden auszutauschen und alles von Spezialisten reinigen zu lassen.

"Die Anna-Lindh-Schule hat bereits seit fünf Jahren Probleme mit Schimmel. Erst 2021 wurde die letzte Sanierung mit einem Aufwand von mehr als fünf Millionen Euro abgeschlossen, doch der Schimmel trat in mehreren Gebäudeteilen erneut auf." (Pressebericht)

Offensichtlich haben weder die Auftraggeber (Schulträger) noch die ausführende "Sanierfirma" eine Tatsache realisiert, die in jedem Schimmelratgeber (unter anderem auch vom Umweltbundesamt; Kapitel 3) nachzulesen ist - und  5 Millionnen in den Wind gesetzt?  

Bei Schimmelbefall ist zuerst die Ursache zu beseitigen (bauliche Mängel wie Kältebrücken, Folgen von Wasserschäden, undichtes Fundament…) und erst dann macht es Sinn, Putze und Böden auszutauschen.

Zitat Presse; "..offensichtlich brachte es nichts, Putz abzuschlagen, Fußböden auszutauschen und alles von Spezialisten reinigen zu lassen." Pressebericht vom 18.08.2022 und Pressebericht vom 28.07.2022

Enorme Mehrkosten durch eine mangelhafte Erst- und nun erforderliche erneute Sanierung (oder doch Abriss und Neubau?) hat offensichtlich wieder der Steuerzahler zu tragen – meist gelingt es in solchen Fällen nicht, die wirklich Verantwortlichen zur Kasse zu bitten.

Hier finden Sie mehr Infos zu

"Gesundheitsrisiken durch Schimmel"  und

"Schimmelsanierung"


Die  "Auflistung von über  600 Fällen -  "Schadstoffprobleme" an Schulen und Kitas in den letzten Jahren"  

zeigt, wie leichtfertig, vielfach verantwortungslos in vielen Fällen jahrelang zu Lasten  der Gesundheit der Kinder und Lehrer agiert wird und verantwortungslos aber auch mit Steiergeldern in zahlreichen Fällen - ohne Konsequenzen für die "Verursacher von Mehrkosten -  umgegangen wird.

 

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Verbietet die EU künftig Umweltzeichen?

Heftiger - begründeter Widerstand des Blauen Engels, natureplus, RAL und anderer Gütezeichen:

die EU möchte künftig alle Kennzeichnungen mit Ausnahme des  diskussionsbedürftigen CE Zeichens verbieten!

 

Obwohl eine Einschränkung der seit Jahren  ausufernden Gütezeichen- Flut längst überfällig ist -

(EGGBI aktualisiert ständig die Übersicht über Gütezeichen für Bauprodukte, und hat inzwischen für über 100 solcher Gütezeichen Stellungnahmen zur gesundheitsrelevanten "Aussagekraft" verfasst),

hier wird erneut fraglos gegen Verbraucherinteressen entschieden!

 

Nicht nur in Brüssel übermächtige und durchaus erfolhreiche Industrielobbyisten wollen damit verhindern, dass sich besonders engagierte Hersteller im Bereich Umwelt und Gesundheit künftig mit dem Nachweis erhöhter Qualitätskriterien noch profilieren können.

 

Nichts spräche allerdings dagegen, nur mehr herstellerunabhängige "Gütezeichen" mit festgelegten, transparenten  Qualitätskriterien zu dulden, und selbstgeschaffene und vergebene "Gütezeichen" beispielsweise von Herstellerverbänden zu verbieten.

 

Dazu die

Stellungnahme von natureplus

 

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IndikuS - Bayerische Studie zu Umwelterkrankungen - Abschlussbericht?

Im Juni 2022 wurde nunmehr ein (?) Abschlussbericht des

Projektes IndikuS

publiziert - veranlasst vom Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...

Bedauerlicherweise lässt sich daraus noch kein kurzfristiges "Aktionsprogramm" ableiten!

Das Pressebüro des Landtags teilte mir allerdings noch am 06.07.2022 mit, das Projekt wäre pandemiebedingt noch gar nicht abgeschlossen:

"Das Projekt startete am 01.10.2020 und läuft aktuell noch, da es pandemiebedingt zu unvorhergesehenen Verzögerungen gekommen war."

Handelt es sich also bereits um einen endgültigen Abschlussbericht oder wird dieser noch aktualisiert?

2023 wurden dazu Ergänzungen kommuniziert.... ie derzeit von mir erst gesichtet werden müssen....

Vorläufige "kritische" Stellungnahme dazu:

"Nichts wesentlich Neues?"

kostenloser Download

 

Die zitierten "Erfordernisse" im bisher vorliegenden Bericht, der viele schon seit Jahrzehnten bekannte "Notwendigkeiten" aufzählt,

(diese seit langem unter anderem dokumentiert von "praktizierenden" Umweltärzten, die seit vielen Jahren MCS- Kranke behandeln, und auch Selbsthilfegruppen in vielen Dokumenten, Eingaben an Behörden, Kassen, Sozialgerichte...

-nur einige Beispiele: AGU Wien: Fachdialog 2002!; Europaem: Pariser Appell 2015, DBU: "Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitlinie 2011", EGGBI Statement Umweltmedizin 2015, ständig aktualisiert.- )

 

dürfte, da kaum wesentlich Neues enthaltend,  vermutlich erneut kaum von der Staatsregierung auch nur im Geringsten in FOrm konkreter Maßnahmen umgesetzt werden!

Diese Befürchtung ergibt sich aus langjähriger Erfahrung bezüglich der offiziellen Kommunikation zu den Problemen Umwelterkrankter und mangelhafter und auch fehlender Beantwortung eigener und auch anderer Anfragen.

Dies betrifft vor allem Anfragen bezüglich kompetenter Ansprechstellen für Betroffene bei medizinischen, aber auch sozialen Problemen (Wohnungs-/Arbeits-/ Rentenprobleme)- auch noch in den letzten 2 Jahren (nach plakativer Behandlung im Landtag!)

Der Abschlussbericht hat nach der Meinung auch inzwischen kontaktierter Betroffener nicht viel Konkretes kurzfristig Umsetzares und kaum etwas "Neues" (Altbekanntes im neuen Gewand)  anzubieten!

Auf jeden Fall sind damit ohnedies seit langem bekannte "erforderliche" Maßnahmen zwei weitere Jahre "erfolgreich verzögert" worden.

Siehe dazu auch Kapitel 6.6 "Duftstoffallergiker und Beduftungen"  sowie "Umwelterkrankungen, Gesundheitspolitik und Umweltmedizin"

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Neue Kennzeichnung von Krankheiten durch WHO und BfArM (früher DIMDI)

Verunsicherung

Eine Verunsicherung herrscht derzeit bei Patienten und auch Ärzten, bezüglich der Codierung von Umwelterkrankungen. Von Betroffenen war erwartet worden, dass Krankheiten wie MCS und EHS in derneuen ICD endlich auch namenltich aufgelistet würden - diese Hoffnung wurde nun als "unberechtigt" bestätigt.

Hiess es bisher, mit 1.1.2022 träte der ICD 11 in Kraft - teilte uns die inzwischen zuständige Behörde (statt DIMDI das "Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte" - BfArM) in einer autorisierten Mitteilung des Presseamtes am 09.02.2022 mit:

"Der Umstand, dass der Begriff „multiple Chemikaliensensitivität“ (MCS) keinen Eingang in die ICD-11 gefunden hat, begründet sich darin, dass im Revisions- und Vorschlagsverfahren zur ICD-11 bisherigen Anträgen zur Aufnahme des Begriffs in den Bereich „Allergic or hypersensitivity conditions“ nicht entsprochen wurde. International besteht keine einheitliche, medizinisch-wissenschaftliche Sicht zur Frage, ob es sich bei der MCS um eine eigenständige medizinische Entität handelt und wenn man eine solche annimmt, wo diese in die ICD-11 einzuordnen wäre. Der Umstand, dass es aktuell keine Aufnahme (Zuordnung) des Begriffs „MCS“ in die ICD-11 gibt, bedeutet dabei explizit nicht, dass das auch in der Zukunft so bleibt."

In die Begutachtung von Anträgen zur internationalen Weiterentwicklung der ICD-11 sind verschiedene Gremien der WHO involviert, sowohl von klassifikatorischer als auch von wissenschaftlicher Seite. Die finale Entscheidung zur Aufnahme von Konzepten als eigenständige medizinische Entitäten, oder die Zuordnung von Begriffen zu bereits vorhandenen Konzepten der ICD-11, fällt in die Zuständigkeit der WHO."

" Der begonnene Evaluationsprozess zur möglichen Einführung der ICD-11 in Deutschland wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen."

Auf eine politische Unterstützung ist kaum zu hoffen - das Thema "bankrotte Umweltmedizin in Deutschland", 2020 bestätigt vom RKI, findet im aktuellen Koalitionsvertrag mit keinem Wort Erwähnung. (Siehe 2- Klassenmedizin für MCS- Kranke und diverse Partei- Statements)

 

Chronik

Mit der Überleitung der ICD-10-WHO-2016 nach ICD 11. verabschiedet im Mai 2019,bisher kommuniziert

gültig ab 1.Januar 2022

mehr Infos dazu

ergeben sich natürlich auch neue Kennzeichnungsschlüssel für diverse Umwelterkrankungen.

EGGBI bat bereits DIMDI um entsprechende Informationen in deutscher Sprache -

aktuell veröffentlicht war bisher die neue ICD-11 bisher nur in englischer Sprache:  ICD 11 siehe dazu Aufbau der ICD 11)

Enttäuscht wurde die Hoffnung, Krankheiten wie MCS und EHS würden nunmehr endlich auch namentlich erwähnt - in einer Überleitungstabelle fanden wir aber die "neuen Bezeichnungsmöglichkeiten)

Demnach gilt neu für

Multiple Chemikaliensensitivität  

https://www.findacode.com/icd-11/code-642618805/unspecified.html

 

MCS statt bisher ICD 10 - T 78.4      ICD 11 4A8Z

Elektrohypersensitivität

EHS statt bisher ICD 10  Z 58          ICD 11 QD70.Z

vorläufiger Überblick über die neuen Kennzeichnungen von EHS und MCS

 

Bis dahin gilt weiterhin auch die ICD-10-GM

mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren!

Die ICD-11 wurde im Mai 2019 von der WHA72 verabschiedet. Ein Portal ermöglicht leichten Zugang zur ICD-11 und ihren Werkzeugen.

Die ICD-11 trat am 01. Januar 2022 in Kraft. Seitdem können die Mitgliedsstaaten der WHO ihre Mortalitätsdaten ICD-11-kodiert an die WHO berichten. Erst nach einer flexiblen Übergangszeit von 5 Jahren soll die Berichterstattung nur noch ICD-11-kodiert erfolgen. Der konkrete Zeitpunkt einer Einführung der ICD-11 in Deutschland zur Mortalitätskodierung steht noch nicht fest.  Textquelle

(NEU Version ICD-10-GM 2022) ohne wesentlichen Änderungen bezüglich MCS, EHS und anderen "umweltbeinflussten Krankheiten"

Hinweis: 

Es handelt sich hier lediglich um eine Information – eine Bewertung der Kennzeichnungen und deren Anwendung obliegt dafür qualifizierten Umweltmedizinern.

Anmerkungen dazu:

Bankrotterklärung deutscher Umweltmedizin- Politik

 

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"Innenraumluft ist keine Luft" (OVG Lüneburg, 2020)

Gesundheitsgefährdung von Schülern und Lehrern nur "beiläufige" Berührung von Umweltgütern?"

August 2021

Eine verantwortungslose Interpretation von "Umweltgütern" erfolgte bereits 2020 durch das OVG Lüneburg im Zusammenhang mit einer Journalistenklage bezüglich Weitergabe von Informationen,

wie uns erst jetzt in einem konkreten Fall einer Schadstoffbelastung an einer Schule bekannt wurde, bei welcher sich die Kommune auf dieses Urteil beruft.

Obwohl sich das entsprechende Urteil nicht auf Schadstoffbelastungen an Schulen bezieht, finden sich hier zwei Sätze zur "Zuständigkeit des Umweltinformationsgesetzes"

  • "Innenraumluft ist keine Luft"
  • "eine einfache „beiläufige“ Berührung von Umweltgütern reicht hiernach nicht aus"

welche nunmehr als weitere Grundlage auch für die Verweigerung einer Herausgabe von  Schadstoffprüfberichten" an einer Schule in unverantwortlicher Weise herangezogen werden.

 

Das Urteil betrifft grundsätzlich die Herausgabe von  - mit öffentlichen Mitteln erstellten Dokumenten zu Belastungen der Innenraumluft -

in vielen Fällen verweigern seit vielen Jahren zahlreiche Kommunen und Schulträger in Bundesländern, in denen es noch keine Informationsfreiheitssatzungen gibt,  auch Schülern, Eltern und Lehrern solche Informationen mit oft abenteuerlichen Begründungen.

 

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem Beschluss vom 06.07.2020 – 2 ME 246/20 – entschieden, dass die Innenraumluft keine „Luft“ und mithin keinen Umweltbestandteil im Sinne des Umweltinformationsrechts darstellt. Damit ist das OVG Lüneburg ausdrücklich von der gegenteiligen Rechtsansicht des OVG Berlin-Brandenburg in dessen Beschluss vom 09.02.2015 – OVG 12 M 11/14 – abgewichen. Der Umweltbezug einer Maßnahme im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 3 b des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) muss nach der Erkenntnis des OVG Lüneburg eine gewisse Intensität erreichen; eine einfache „beiläufige“ Berührung von Umweltgütern reicht hiernach nicht aus."   Link zum Urteil

2015 hatte das OVG Brandenburg noch festgestellt: (OVG 12 N 11.14.)

Zu den Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG zählen auch Daten über die Bedingungen am Arbeitsplatz.

Von dem in § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG genannten Umweltmedium „Luft“ ist auch die Innenraumluft einer Arbeitsstätte umfasst.

 

 

Wir baten daher das Umweltbundesamt und verschiedene politische Mandatare dazu um eine Stellungnahme und werden die Antworten entsprechend veröffentlichen.

Weitere ständig aktuailsierte Informationen zum Umeweltinformationsgesetz finden Sie im Kapitel "Umweltrecht und Umsetzung"

 

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"Corona -Luftfilter" für Klassenzimmer - "Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler"?

 

Jede Maßnahme, die hilft, Belastungen zu reduzieren, ist grundsätzlich begrüßenswert.

Wichtig aber:

Dies darf nicht zu politisch motivierten Aktionismus führen. Gerade in Schulen und Kitas dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die neben der Einhaltung technischer Anforderungen auch glaubhaft nachweisen können, dass bei ihrem Einsatz, vor allem bei Dauerbetrieb mit entsprechender Erhitzung keine gesundheitsschädlichen Stoffe aus den Gerätekomponenten selbst zu einer Gesundheitsgefährdung beispielsweise mit Langzeit- wirksamen Stoffen wie Weichmacher, Flammschutzmittel, PFAS u.a. freigesetzt werden. Siehe dazu: "Schadstoffe und weitere Belastungen aus Elektrogeräten"

Mehr Infos Kapitel 8 der     EGGBI Publikation zum Thema "Luftreiniger" ("Corona und Luftreiniger")

Während inzwischen manche Geräte die technischen Anforderungen des Umweltbundesamtes bezüglich Filter, Lärm erfüllen und glaubhaft nachweisen können, fehlen uns nach wie vor Nachweise der stofflichen Unbedenklichkeit der eingesetzten Gerätekompionenten und deren mögliche raumluftbelastenden Eigenemissionen.

07.07.2021

Luftfilter gegen Corona in Schulen - plötzlich ausdrückliches "Drängen auf Einsatz" durch das Umweltbundesamt?

Plötzlich scheinen sich -

auch trotz der neuesten Forschungsergebnisse der UNI Stuttgart, die die Sinnhaftigkeit von Lufttfilter als "universale Lösung" gegen Virusverbreitung in Klassenzimmern widerlegt haben -

("Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht")

die Interessen einer erfolgreichen Herstellerlobby durchgesetzt zu haben. Frühere Vorbehalte sind "vergessen".

Neu "Umweltbundesamt drängt auf Luftfilter für Schulen"

Nach wie vor fehlen uns aber Nachweise für - vor allem auch in dieser Menge verfügbaren - Geräte, welche allen Anforderungen an

0 Funktionalität,

0 eigener Schadstoffarmut,

0 Schallanforderungen auch bei laufendendem Dauerbetrieb auf erforderlicher Höchststufe

 

entsprechen.

 

06.07.2021

 

Realistische Stellungnahme der Kommunen zu einer "übereilten" Forderung

Pressebericht ZEIT ONLINE 06.07.2021 - "Mit uns hat keiner gesprochen!"

 

Trotz massiver Vorbehalte beispielsweise von 

·         Umweltbundesamt  11.02.2021

·         Verbraucherzentrale

·         Robert- Koch- Institut

 

bezüglich einer umfassenden Wirksamkeit von Luftfiltern in Klassenzimmer zur Pandemiebekämpfung sollen nun in Bayern bis Herbst "alle Klassenzimmer" mit Luftfiltern ausgestattet werden.

Aktuelle Studie der Universität Stuttgart

Eindrucksvoll belegt werden diese Vorbehalte durch eine aktuelle Studie der Universität Stuttgart, beauftragt von der Stadt Stuttgart mit dem Ergebnis 

"Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht"

(Pressebericht 09.07.2021)

Link zum Abschlußbericht der Studie

Hingewiesen wird dabei auch auf die Schallbelastung durch viele dieser Geräte.


 

Zitat BR24 06.07.2021 

"Vor einer Woche hatte Ministerpräsident Söder das Ziel ausgerufen, "dass im September in jedem Klassenzimmer ein mobiler Lüfter ist". Etwa 60.000 Klassenzimmer und 52.000 Kita-Räume sollen bis nach den Sommerferien ausgestattet werden."

Ungeachtet der unrealistischen Frist,  im HInblick auf Ausschreibung, Erstellung von seriösen, wissenschaftlich fundierten Ausschreibungskriterien...

ein finanzielles Desaster wie bei den Ausschreibungen Schutzmasken (minderwertige Qualität, Korruption) darf sich auf keinen Fall wiederholen-

stellt sich hier neben der Frage einer verantwortungsbewussten Finanzierung die grundsätzliche "Sinnhaftigkeit" einer solchen Maßnahme!

Statt für eine funktionierende Belüftung der Räume zu sorgen, ist es hier offensichtlich einer intelligenten "Hersteller- Lobby gelungen, einen immensen Milliarden- Markt zu erschließen und herstellerfreundliche Politiker von ihren "wundersamen" Produkten und deren Wirksamkeit  zu überzeugen.

 

Zitat Umweltbundesamt zu Luftreinigern "gegen Corona":

Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher.

 

Zitat Verbraucherzentrale:

  1. "Luftreiniger können Übertragungen im nahen face-to-face Kontakt (unter 1,5 m) laut Robert-Koch-Institut nicht verhindern, selbst wenn sie die Zahl der Viren in der Raumluft wirkungsvoll reduzieren."
  2. "Vertrauen Sie nicht blind auf die Werbeaussagen der Hersteller. Aussagen, die sich auf den Filter beziehen, gelten nicht automatisch auch für die gesamte Raumluft. Vor allem Werbeaussagen in Bezug auf Virenabwehr sollten unter realitätsnahen Bedingungen von unabhängigen*,  seriösen Stellen bestätigt sein."

(*EGGBI Kommentar zum Stichwort "unabhängig")

 

Zugleich warnt die Verbraucherzentrale vor bestimmten Luftfilter-Techniken wie z.B. Ozon- Geräte.

 


 

  

 

"Begründeter Widerstand" gegen solchen Aktionismus kommt vernünftigerweise aus den Kommunen -

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl warnt:

 

"Nur Beschaffen, um Emotionen bei den Eltern runterzukühlen", das könne es nicht sein, meint Brandl. Vielmehr müsse man die Euphorie, Luftfilter würden Schul- und Kitaschließungen verhindern eher dämpfen. Schließlich sei Söders Vorgabe bis zu 120.000 Luftfilter rechtzeitig bis 15. September zu beschaffen "schon sehr sportlich".

Überall Luftfilter bis September "nicht machbar"

Denn selbst wenn in 14 Tagen die technischen Anforderungen an die Lüfter feststünden, dann müssten Stadt- und Gemeinderäte vor den Schulferien im August erst noch Beschaffungsbeschlüsse treffen und Fachbüros einschalten, gibt Brandl zu bedenken. All das "dauert". Der Gemeindetagspräsident hält deshalb den 15. September "auch beim besten Willen für nicht machbar". 06.07.2021 BR24 

 

Diese realitätsnahe "Warnung" stimmt auch überein mit der Feststellung des Robert-Koch- Instituts:

 

"Die falsche Annahme, dass bei Einsatz eines bestimmten Gerätes innerhalb eines Raumes auf weitere Maßnahmen z.B. die Einhaltung von Abstandsregeln oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden kann, sollte unbedingt vermieden werden. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Einsatz solcher Geräte nicht zu einem Gefühl der „falschen Sicherheit“ führt, und dass die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regel) weiter befolgt werden!"  Robert-Koch- Institut

 

Dennoch finden wir immer wieder Werbung für "Luftreiniger" – mit der Aussage: nicht bezüglich "Reduktion der Virusbelastung", sondern "Virenfreier" Luft für Räume - z.B. bis 200 qm  (Preis 3850.- Euro zzgl. MwSt.) Beispiel


Wird hier nicht etwas zu viel versprochen? (Werbung mit Gesundheit?)

 

 

Seit vielen Jahren kämpfen wir vergeblich für "mehr Raumluftqualität in Schulen und Kitas"

- meist scheitern – auch bei massiven - Schadstoffproblemen "notwendige Maßnahmen" an einer "wenig verantwortungsvollen" Politik - fast immer mit dem Argument "nicht finanzierbar".

Auch hier wird oft mit - jeweils schadstoffrelevant -  untauglichen Mitteln versucht, Gesundheitssrisiken zu reduzieren.

 

 

 

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Der Trick mit "Bisphenol A, S und F"

Aktuell 25.05.2021

Bisphenol F beeinflusst zusätzlich IQ

Die Universität Uppsala publizierte nue Erkenntnisse - Einfluß von Bisphenol F auf den IQ.

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

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Seit vielen Jahren sind die hormonellen Auswirkungen von Bisphenol A auf den menschlichen Körper bekannt - nur zögerlich wagt sich aber der Gesetzgeber an ein generelles Verbot dieses Stoffes heran.

Toxcenter 2005             "Bisphenol A aus dem Mutterleib"

Umweltbundesamt 2010 "unerwünschte Nebenwirkungen"

 

Immer öfter werben nunmehr Hersteller mit der Aussage zu Ihren Produkten "ohne Bisphenol A".

Nachdem der Einsatz von Bisphenol A von der ECHA 2018 als "endokrines Disruptor" für die menschliche Gesundheit  (= hormonell schädigender Stoff) eingestuft worden ist, und ohnedies vom Gesetzgeber in vielen Produkten in den letzten Jahren verboten wurde, (Siehe dazu Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung, Oktober 2020)

sollte der Verzicht auf BPA eine Selbstverständlichkeit darstellen, und nicht als  besonderes "Marketingargument" beworben werden.

 

Häufige Alternative

 

Bisphenol S ebenfalls hormonell wirksam

In vielen Fällen wird nunmehr aber als Alternative das "angeblich unbedenklichere" Bisphenol S eingesetzt -

"aus Sicht des Umweltbundesamtes sind die als Alternativen verwendeten anderen Bisphenole (z.B. Bisphenol S) kein geeigneter Ersatz." (Homepage Umweltbundesamt

Bisphenole sind nicht nur hormonell schädigende Stoffe -

Auswirkungen auf Nervenzellen nachgewiesen!

nachdem bereits 2011 die Auswirkungen von Bisphenol A auf Gehirnzellen nachgewiesen wurden (PNAS Forschungsartikel)

 

hat nunmehr die Universität Bayreuth auch die Wirkung von Bisphenol S auf die Nervenzellen untersucht – mit dem Ergebnis "ähnlicher Wirkungen" wie jene von Bisphenol A. (Pressemeldung der Uni, 12.04.2021)

 

Die Wissenschaftler fordern daher eine beschleunigte Entwicklung alternativer Weichmacher, von denen keine Gefahren für das zentrale Nervensystem ausgehen.  

Presseberichte zum Thema "Gesundheitsrisiken durch Bisphenole:

Wissenschaft.de, 13.04.2021           "Weichmacher – Gefahrenpotential verdeutlicht!"

FOX News, 14.04.2021                     "Besorgnis über alarmierende Hirnschäden

 

BR24 Faktenfuchs, 04.01.2020:       "Plakat über Kassenbons führt in die Irre!"

 

 

 

2016  kommunizierte die Universität Duisburg- Essen: "Auch Bisphenol S und Bisphenol F beeinflussen Spermien." Ärzteblatt, 12.12.2016

 

 

Wir sind der Überzeugung, Bisphenole haben auch in Bauprodukten grundsätzlich keine "Berechtigung" und bedauern, dass nicht bereits seit Jahren diese Stoffe völlig verboten wurden.

Mehr Infos:

"Weichmacher in Bauprodukten"

"Jahrzehntelange Ignoranz"

 

 

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Offener Brief an LGL Bayern - Versorgungslage für Multisystemisch Erkrankte/Betroffene bei bei ME/CFS, MCS, EHS

In einem offenen Brief wird hier

als Ergebnis einer Zusammenarbeit zahlreicher Selbsthilfegruppen und engagierter Betroffener aus dem ganzen Bundesgebiet

Stellung genommen und werden Empfehlungen ausgesprochen zu einem Projekt des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern)

"Interdisziplinäre Herangehensweise an umweltattribuierte Symptomkomplexe"

(Projektbeschreibung)

Link zu gemeinsamer Stellungnahme 2021 - offener Brief

 

Hingewiesen wird vor allem auch auf die mangelhafte umweltmedizinische Versorgungslage, fehlende bzw. nicht berücksichtigte "Leitlinien". Diesen Mangel hatte auch 2020 bereits das Robert-Koch-Institut bestätigt: siehe  "Bankrotterklärung" der deutschen Umweltmedizin  und Statements  "Recht auf Gleichbehandlung" sowie "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte".

 

ME/CFS =             chronisches Erschöpfungssyndrom

MCS =                   multiple Chemikaliensensitivität

EHS =                    Elektro-Hypersensitivität

 

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Wie der Mensch die Luft in Innenräumen beeinflusst

11.02.2021

Die Art und Weise, wie wir leben beeinflusst die Chemie in Innenräumen

Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung des Max-Planck-Instituts für Chemie hat nun eine Reihe von Experimenten durchgeführt, um die Chemie menschlicher Emissionen in Innenräumen genauer zu identifizieren und zu analysieren. Die Ergebnisse wurden in fünf kürzlich erschienenen Studien veröffentlicht. Pressebericht

 

"Mit der schrittweisen Reduzierung der Emissionen von Bauprodukten werden die Emissionen von Menschen in Innenräumen dominanter. Die Auswirkungen menschlicher Emissionen auf die Raumluftqualität sind unzureichend bekannt. Ziel des ICHEAR-Projekts (Indoor Chemical Human Emissions and Reactivity) war es, die Auswirkungen von Ganzkörper-, ausgeatmeten und dermal emittierten menschlichen Bioeffluiden auf die Raumluftchemie unter verschiedenen Bedingungen zu untersuchen, die menschliche Faktoren umfassen (T-Shirts / Shorts vs. Long-Faktoren) Ärmelhemden / -hosen; Alter: Jugendliche, junge Erwachsene und Senioren) und eine Vielzahl von Umweltfaktoren (mäßig gegen hohe Lufttemperatur; niedrig gegen hohe relative Luftfeuchtigkeit; Vorhandensein gegen Abwesenheit von Ozon). Eine Reihe von Experimenten an Menschen wurde in einer gut kontrollierten Klimakammer aus rostfreiem Stahl durchgeführt. Mithilfe modernster Messtechnologien wurden die vom Menschen emittierten flüchtigen organischen Verbindungen und ihre gesamte OH-Reaktivität quantifiziert. Ammoniak, Nanopartikel, fluoreszierende biologische Aerosolpartikel (FBAP) und mikrobielle Emissionen; und Hautoberflächenchemie."

 

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Verbraucherschutz

 

Gerichtsurteile zum Thema Schadstoffbelastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld

In vielen Fällen wenden sich Verbraucher, aber auch Architekten, Handwerker, Anwälte an die Informationsplattform EGGBI mit Fragen zur "rechtlichen Situation" bei Schadstoffproblemen im Wohn- und Arbeitsumfeld.

Aus diesem Grund habe ich eine Reihe von Gerichtsurteilen gesammelt, bei denen solche Fragen - mit positiven- und negativen Ergebnissen behandelt wurden.

Gerichtsurteile zu Auseindersetzungen bezüglich gesundheitlicher Risiken und Schäden

verursacht durch Belastungen im Wohnungs- und Arbeitsumfeld

Ein weiterer Hinweis:

Vielen Richtern und Anwälten sind nach wie vor eine Anzahl von Gesetzen nicht bekannt, die dem Verbraucher ein "gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld garantieren.

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Gütezeichen für Bauprodukte und Gebäude?

Eine immer größer werdende Zahl von Logos schmücken zwischenzeitlich die Marketinginstrumente (Flyer, Prospekte, Homepages) der Hersteller-

für den Verbraucher ein nicht mehr nachvollziehender "Dschungel" an Versprechungen bezüglich Öko, Bio, Nachhhaltigkeit - aber auch Gesundheit! 

In einer sich ständig erweiternden Übersicht wurden hier über 100 Gütezeichen für Baustoffe und Gebäude gesichtet - und - ausschließlich im HInblick auf Ihre Aussagen zu gesunhdeilticher Unbedenklichkeit "bewertet".

EGGBI Bewertungen von über 100 Gütezeichen und "Kennzeichnungen"

für Baustoffe, Gebäude und "Produkte für das Wohnumfeld" für Verbraucher mit "erhöhten" Anforderungen an die „Wohngesundheit!“ (Risikogruppen: Allergiker, Umwelterkrankte, Chemikaliensensitive,1 Schwangere, chronisch Kranke, Kleinkinder...) Informationsstand: 22.10.2020

Fazit: sehr ernüchternd!

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Aktuelle Umfrage der Hochschule Stuttgart Wohnraum für MCS EHS

An der Dualen Hochschule Stuttgart sind gerade Studenten dabei, eine

Online-Plattform zur Vermittlung von Wohnbedarf oder Arbeitsplätze für besondere Bedürfnisse wie elektrosmogfrei, Schadstofffrei oder frei von Duftstoffen

zu programmieren. Dazu brauchen sie unsere Hilfe - sie wüssten gerne, was Elektro- und Chemikaliensensible oder Gesundheitsbewusste sich für ihren Wohnraum und ihren Arbeitsplatz wünschen.

Link zur  Umfrage: (Englisch und Deutsch)

 

Auch politische Arbeit ist möglich, wenn wir sichtbar werden! Dr. Judith Rommel leitet dieses Projekt (judith.rommel@dhbw-stuttgart.de) und wird dabei von Prof. Mario Babilon und der Kompetenzinitiative unterstützt. Es könnten beispielsweise Politiker, Gemeinden oder Sozialer Wohnungsbau mit den Ergebnissen dieser Umfrage angegangen werden - das wäre eine Chance für uns alle, dass unbelasteter Wohnraum und Arbeitsplätze öffentlich diskutiert werden.

Siehe auch EGGBI - Zusammenfassung: Wohnungssuche für umweltbedingt Erkrankte

 


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Kennzeichnung von Holzwerkstoffen - Diskussion bezüglich Formaldehydkennzeichnung E1

Wiederholte Anfragen vor allem von Architekten bezüglich der Aussagekraft der Herstellerinformation "Einhaltung der Formaldehydklasse E1" haben uns bewogen, eine Anfrage an das Umweltbundesamt und das Deutsche Institut für Bautechnik zu stellen -

erfreulicherweise erhielten wir sehr rasch bereits sehr umfassende Antworten auf unsere Fragen.

Obwohl Formaldehyd seit Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP -Verordnung) eingestuft – und der NIK Wert für Formaldehyd spätestens seit August 2018 mit 100 µg/m³ auch in den AgBB Unterlagen kommuniziert wird ("Übernahme des Europäischen LCI Wertes") 

Ø  hat die "Europäische Norm"  DIN EN 13986 diesen Wert bis heute nicht in der entsprechenden Definitionen der Emissionsklasse E1 umgesetzt und verwendet nach wie vor den Wert aus der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Der Grenzwert für Formaldehyd der Chemikalien-Verbotsverordnung beträgt 0,1 ppm (124 µg/m³).

Ø  Nicht berücksichtigt wird in dieser Norm auch die "erforderliche" Aktualisierung der Prüfmethodik im Hinblick auf die neue Referenznorm DIN EN 16516, welche eine "Verdoppelung" der bisher gemessenen Werte nach der alten Prüfnorm DIN EN 717 vorschreiben würde.

Ø  Die Europäische Chemikalienverordnung orientiert sich nicht an den EU LCI Werten bzw. den NIK Werten -zumindest nicht bei Formaldehyd. 

Verbraucherschutz durch Normen nicht ausreichend gewährleistet

In diesem Fall werden Fragen des Verbraucherschutzes massiv missachtet – Regeln zur Minimierung bzw. Kennzeichnung  eines krebserzeugenden Stoffes (UBA) werden in nicht nachvollziehbarer Weise offensichtlich seit 2014 nicht dieser Einstufung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Normen der Prüfmethodik angepasst und die Interessen der Hersteller, die "gerne" mit Einhaltung der E1 werden über den Verbraucherschutz gestellt!

Ausführliche Informationen zu dieser Diskussion und den diesbezüglichen Schriftverkehr finden Sie hier.

 

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Umweltmedizinische Versorgung in Deutschland 2020

 

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

Publikation zur umweltmedizinischen Versorgung 2020, Robert Koch Institut

Einen erschreckenden Überblick über die katastrophale Versorgungslage in Deutschland für multisymetisch Erkrankte (Patienten mit Umwelt- verursacht ober -beeinflussten Erkrankungen wie

MCS, EHS, ME/CFS)

bietet eine aktuelle Publikation im Bundesgesundheitsblatt. 

 

Link zur Publikation

 

(Vollständiger Bericht: Umweltbundesamt UMID Seite 52 bis 58)


Ausgewählte Zitate daraus:

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Das betrifft sowohl den niedergelassenen Bereich, den öffentlichen Gesundheitsdienst als auch die Universitätskliniken." 

Die aktuelle Weiterbildungsproblematik und vor allem Finanzierungsprobleme haben zu einem Rückgang der Anzahl qualifizierter, fundiert ausgebildeter Umweltmedizinerinnen und Umweltmediziner im niedergelassenen Bereich geführt. Aufkommendem Beratungs- und Betreuungsbedarf kann daher nicht ausreichend von fachkundig ärztlicher Seite entsprochen werden. Auch die Gesundheitsämter können diesen Bedarf nicht auffangen, zumal der öffentliche Gesundheitsdienst primär einen bevölkerungs- und keinen rein individualmedizinischen Auftrag in der umweltmedizinischen Versorgung hat.

 

 

Stellungnahme dazu:

Kein Wunder, dass unter diesen Umständen auch manche Krankenkassen noch keinerlei Wissen über Umwelterkrankungen wie z.B. Chemikaliensensitivät (MCS) und EHS besitzen, und sehr oft  "unverzichtbare" Leistungen, aber auch Hilfsmittel, wie z. B. Luftreinigungsgeräte verweigern!

Stattdessen versucht man, entsprechen Betroffene als "psychosomatisch erkrankt" bestenfalls mittels Psychopharmaka "ruhigzustellen"Psychopharmaka, Neuroleptika für MCS Patienten

Inzwischen existierende

 

Empfehlungen für Ärzte seitens anerkannter Universitäten bezüglich des Umgangs mit MCS Erkrankten werden nach wie vor ignoriert.

 

Qualitative umweltmedizinische Versorgung beschränkt sich auf wenige engagierte Mediziner- Verbände

(z.B.: Berufsverband klinischer Umweltmedizinier -DBU, Europaem...) -

behaftet mit dem Problem für Betroffene, dass die Kassen umweltmedizinische Leistungen fast durchwegs nicht vergüten!

 

 

 

 

Mehr Infos im Kapitel 4  von

EGGBI Statement Umwelterkrankungen und Umweltmedizin

Inzwischen warnt auch das Umweltbundesamt mit ständig neuen Meldungen zu Schadstoffen im Blut der Kinder -

14.11.2020 "Kinder mit gefährlichen Chemikalien belastet" Beispiel: Isothiazolinone

06.07.2020 "Kinder und Jugendliche haben zu viel PFAS im Blut"  Beispiel: Antistatika

 

 

 

Siehe dazu auch 121. Ärztetag 2018 Erfurt - hier wurde erneut eine qualifizierte Ausbildung "Umweltmedizin" von einer pharmaindustriegesteuerten Lobby verweigert!

Link zur Publikation  Gesundheitsblatt 2020. 63:242-250

"Umweltmedizinische Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten in Deutschland"

Mehr Infos zu MCS

und zur Frage Ärzte Kliniken

 

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EU-Verordnung klassifiziert Titandioxid als verdächtiges Karzinogen der Kategorie 2

18.02.2020

Die Europäische Union hat am 18. Februar 2020 eine delegierte Verordnung zur Einstufung von Titandioxid (TiO2 ) als Karzinogen der Kategorie 2 durch Inhalation gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen veröffentlicht.

Link zur Veröffentlichung durch "SpezialChem"

"Diese Klassifizierung folgt der Stellungnahme des Risk Assessment Committee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und basiert nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder neuen Erkenntnissen über potenzielle Schäden.

Der Text versucht, die Klassifizierung auf eine Gefahr zu beschränken, die mit dem Einatmen übermäßiger Mengen ungebundenen TiO2 -Staubs verbunden ist. Diese theoretische Staubgefahr ist nicht neu und kritisch nicht spezifisch für TiO2, sondern gilt für mehr als 300 Substanzen.

Die EU hat versucht, die Einstufung von TiO2 auf Pulver zu beschränken, und der Regulierungstext bezieht sich auf „Pulver-TiO2 und Gemische, die in Pulverform in Verkehr gebracht werden und 1 Prozent oder mehr TiO2 enthalten, das in Form von oder in dieses eingearbeitet ist Partikel “.

Flüssige und einige feste Gemische sind nicht klassifiziert, aber für diejenigen, die mehr als 1 Prozent TiO2 enthalten, müssen spezielle Warnhinweise und Kennzeichnungen angebracht werden . Die Klassifizierung erkennt ferner an, dass diese Gefahr nur bei längerer Inhalationsexposition gegenüber sehr kleinen TiO2 -Partikeln in einer extrem hohen Konzentration auftritt (Anmerkung W)."

 

EGGBI Bewertung 

Die nunmehr offizielle Einstufung als krebserregender Stoff wird massive Auswirkungen für zahlreiche Produktgruppen haben, da entsprechende Kennzeichnungen vor allem bei einer gesundheitsbewussten Klientel nachhaltige Vorbehalte schaffen werden.

Auch die Abfallindustrie wird sich mit der Problematik befassen müssen, da der "prozentuelle Anteil" bei Endprodukten kaum "feststellbar" ist und sich damit Recycling- und Entsorgungsbetriebe, aber auch Hersteller, Verarbeiter, Händler von beschichteten Produkten (abhängig vom % Anteil in den Produkten) sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen. 

Die nunmehr verbleibenden 18 Monate bis  zur tatsächlichen Fälligkeit sollten daher von den Hersteller- und Verarbeiter- Verbänden genutzt werden, hier klare, rechtssichere Empfehlungen bezüglich der Umsetzung dieser Kennzeichnungspflicht für ihre Mitgliedsbetriebe zu definieren!

Siehe dazu auch: 06.02.2020 EUWID- Papier und Zellstoff  

Vielversprechender Antrag im bayerischen Landtag

20.11.2019

Vielversprechender Antrag von CSU und Freie Wähler zum "Thema Umwelterkrankungen."

Nach umfangreichen Gesprächen, Schriftverkehr mit zahlreichen Landtagsabgeordneten unterschiedlicher Fraktionen, Gesprächen und auch Präsentationen in Arbeitskreisen,

hatte EGGBI im Juni 2019 eine Gelegenheit, entsprechende Anforderungen für eine bessere Anerkennung von Umwelterkrankten dem  Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag zu präsentieren.

Im aktuellen Antrag finden sich daraus wesentliche Ansatzpunkte für eine Besserstellung von Umwelterkrankten in der Gesellschaft, vor allem auch die Forderung nach qualifizierten "Ansprechstellen" (siehe auch unsere Forderung in der Präsentation: Seite 21, Punkt d.)

Auszug aus dem Landtagsantrag:

"Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Umsetzung eines Konzepts zur Behandlung von Menschen, die an umweltassoziierten Erkrankungen (z.B.Multiple Chemikalien-SensitivitätMCS, Elektrosensibilität EHS etc.) leiden, im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel einzuleiten."

 

Aktueller Stand Februar 2020

Informationsbrief des Bürgerbeauftragten der bayerischen Staatsregierung an EGGBI, 05.02. 2020:

ZItat:

"Am 28. Januar 2020 wurde der anliegende Antrag im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beschlossen.

Die Maßnahmen, die beschlossen wurden, können Sie dem beiliegenden Antrag entnehmen. Dem Beschluss folgen nun die Stellungnahmen der weiteren Ausschüsse im Bayerischen Landtag. Hierbei hoffe ich auf einen schnellen Fortgang."

 

 

Es bleibt zu hoffen, dass diese angekündigten Ansprechstellen anders als "bisher" üblich, Chemikaliensensitiven primär eine umweltmedizinische Anamnese anbieten und nicht mehr zuerst eine "psychiatrische Untersuchung" einfordern, und damit die Stigmatisierung Umwelterkrankter als ohnedies nur "psychisch krank" zu zementieren. (2 Klassenmedizin für Umwelterkrankte)

Große Hoffnung setzen wir dabei auf die

Hochschulambulanz für Umweltmedizin Augsburg

hier vor allem in die Person: Portrait Claudia Traidl- Hoffmann,

die bereits seit Jahren intensiv am von uns geschätzten UFZ in Leipzig (führend in der Langzeiterforschung von Umwelterkrankungen und umweltbedingte Allergien. Beispiel Studie:  VOC Belastungen bereits während der Schwangerschaft (UFZ) ) tätig ist.

 

Wir haben bereits diverse Selbsthilfegruppen gebeten, uns unmittelbar über entsprechende praktische Erfahrungen mit diesen künftigen "Ansprechstellen" zu berichten.

Siehe dazu auch: Statement Umwelterkrankungen und Umweltmedizin und unsere Informationen zu "Ärzte, Kliniken für Umwelterkrankte".

 

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Anfrage der "Grünen" im bayerischen Landtag

Eine bedauerliche "Untätigkeit" der bayerischen Staatsregierung spiegelt sich wieder in der Antwort vom 24.01.2020   auf auf die Anfrage der Grünen vom 29.07.2019 zu Fragen der umweltmedizinischen Versorgung  in Bayern.

Anders als das Robert- Koch- Institut (siehe Bankrotterklärung der umweltmedizinischen Versorgung in D)  sieht die bayerische Staatsregierung offenbar überhaupt keinen Handlungsbedarf, verweist auf Adressen, an denen Umwelterkrankte als psychisch krank "vorverurteilt" keinerlei umweltmedizinische Anamnese erhalten.

 

 

 

 

 

 

Toxische Belastungen in Kunststoffen

Toxische Inhaltsstoffe in Kunststoffprodukten- selbst in Lebensmittelverpackungen?

Frankfurt am Main- "Chemiekeule in Plastikverpackungen"

Experten der Forschungsgruppe PlastX des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) http://isoe.de haben mehr als 1.000 Chemikalien in Kunststoffprodukten nachgewiesen, wobei drei von vier Produkten schädliche Substanzen enthalten. Darüber hinaus ist ein Großteil der Substanzen in diesem Chemiekalienmix nicht identifizierbar, wie die Wissenschaftler in ihrer in der "Zeitschrift Environmental Science & Technology" publizierten Studie ausführen. Pressebericht vom 17.09.2019

Das Forschungsergebnis bestätigt uns in unseren Vorbehalten gegenüber "Recyclingprodukten" auch im Baustoffbereich, die sich nicht nur auf Kunststoffe (hier vor allem Weichmacher, aber auch Flammschutzmittel u.a.) beziehen, sondern auch auf Produkte beispielsweise aus "Altpapier".

Immer wieder erfahren wir beispielsweise selbst von – viel strenger als Baustoffe kontrollierten - Lebensmittelverpackungen auch aus Recyclingpapier, die zu bedenklichen Schadstoffbelastungen der verpackten Lebensmittel führen.

Zitat:

"Die Scho­kostück­chen aus Advents­kalendern sind in dieser Hinsicht besonders gefährdet: Sie umgibt sehr viel Karton, der meist aus recyceltem Altpapier hergestellt wurde und mineral­ölhaltige Farben aus dem Zeitungs­druck enthalten kann. Teil­weise liegt die Verpackung direkt auf der Schokolade auf. Die flüchtigen Mineral­ölbestand­teile entweichen aus dem Verpackungs­material und können dann in die Schokolade übergehen oder in den geschlossenen Innenraum des Kalenders ausgasen. Auch die neu aufgedruckten Winter­land­schaften, Weihnachts­männer und Maskott­chen können aus Farben mit Mineral­ölen bestehen, die in die Süßig­keiten wandern" (Stiftung Warentest)

Weitere Infos zu Recycling:

Emissionen aus Recycling Zellulose

Dämmstoffrecycling

Recycling von Bauprodukten

Aussagekraft von Gütezeichen (unter anderem gerade auch für Recyclingprodukte wie Cradle to Cradle)

 

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"VOC Gerichtsbeschlüsse" pro OSB Hersteller - "Falle für Architekten?"

Siehe dazu Zusammenfassung

Gerichtsbeschlüsse bezüglich VOC Grenzwerte für Holzwerkstoffe ("OSB Urteil")

Kurzfassung:

Angeblich "unanfechtbare" Beschlüsse vom 10.07.2019 des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg haben Teile der technischen Baubestimmungen für "voraussichtlich nicht rechtens" erklärt. Pressebericht 26.07.2019 (und auch Holz-Zentralblatt vom 26.07.2019)

Es geht um Anforderungen bezüglich VOC Emissionen von Holzwerkstoffen, die für OSB Platten offenbar (nunmehr auch eingestanden) ein massives Problem darstellen:

Zitat: "Die Antragstellerinnen fürchten um die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten, da sie die vorgegebenen Werte jedenfalls nicht vollständig einhalten könnten, was unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Umsatzeinbußen eine aufwändige Umstellung ihrer Produktion und Lagerung bedingen würde."

Die Beschlüsse, die laut Pressemeldung von 2 namhaften OSB Plattenherstellern (lt. Holz- Zentralblatt: Kronospan, Swiss Krono) angestrebt und durchgesetzt wurdn, werden seitens der OSB Plattenhersteller, aber auch des Verbands der deutschen Holzwerkstoffindsustrie als großer Erfolg gefeiert!

Wir sehen dabei als Verlierer die Architekten und Holzhausbauer! 

Ohne verbindliche Informationen zum Emissionsverhalten dieser Produkte, werden diese damit doch weiterhin allein dem Risiko ausgesetzt,

(mangels entsprechender Informationspflichten zu den genannten Holzwerkstoffen) nicht erwägen zu können, ob und wieviel „Masse“ eines solchen Produktes eingebracht werden kann/ darf,

um nicht im Falle unzumutbarer Belästigungen(auch übermäßiger Geruch!), oder gesundheitsschädlicher VOC Konzentrationen" im fertigen Gebäude (wie bisher) voll zur Verantwortung gezogen zu werden.   

Beispiel der Einforderung der Architektenhaftung

Interpretation der Gerichtsbeschlüsse

Anders als inzwischen teilweise kommuniziert 

sieht das Institut für Bautechnik in der Gerichtsentscheidung noch kein "Urteil" (Zitat vom 01.08.2019)

"In dieser Sache sind noch keine Urteile ergangen. Es handelt sich um zwei Beschlüsse, die der VGH Mannheim am 10. Juli 2019 in einem Antragsverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch einstweilige Anordnung (§ 47 Abs. 6 VwGO) getroffen hat. Es ging in beiden Verfahren um die Gültigkeit bestimmter Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) des Landes Baden-Württemberg an VOC-Emissionen, soweit OSB-Platten und Spanplatten betroffen sind.

Danach sind die Anforderungen, die die VV TB an VOC-Emissionen von OSB-Platten stellt, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden. Diese Entscheidung gilt nur für Baden-Württemberg." 

Die in den Medien kommunizierte Begeisterung der hersteller scheint also verfrüht- verständlicherweise konnten wir vom Institut für Bautechnik angesichts der schwebenden Verfahren noch keine weiteren Stellungnahmen erhalten.

Was wurde überhaupt außer Kraft gesetzt?

Nicht außer Kraft gesetzt wurde nach unserer bsiherigen Auffassung (wir baten dazu auch das DIBT um eine Stellungnahme) mit diesem Urteil nämlich die grundsätzliche Anforderung an Gebäude der MVV- TB (und auch der Landesbauordnungen:)

A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz   (Seite 58 der Ausgabe 2017)

A 3.1 Allgemeines

Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

Für den Holzhausbau allgemein sehen wir mit diesem Urteil keineswegs einen Erfolg, sondern eher einen Nachteil.

Offensichtlich wird hier die gesamte Holzindustrie (auch Hersteller von Holzwerkstoffen mit nachgewiesen geringen VOC Emissionen)  in die "Geiselhaft" der OSB Plattenhersteller bezüglich " öffentliches Image der Verweigerungshaltung" genommen,

jener Hersteller, die nach unserer langjähriger Erfahrung ziemlich als einzige wiederholt mit dem Problem übermässiger VOC Emissionen zu kämpfen haben!

Fragwürdiger als bisher sind aber angesichts der massiven Verweigerungshaltung bezüglich Deklaration der Emissionswerte auch "Werbeaussagen" bezüglich "OSB Platten und "Wohngesundheit"

Vorsichtige Architekten werden (müssen) künftig noch wesentlich kritischer bei der Wahl Ihrer Baustoffe sein, wenn sich die Hersteller so wie bisher massiv dagegen wehren, glaubwürdige Emissionsdaten zur Verfügung zu stellen. Siehe auch "OSB Platten für sensitive Bauherren"

 

Weitere Infos zum Thema:

Bau München 2019 "Thekengespräch"

Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen (Umweltbundesamt 2014)

Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen (EGGBI 2019)

OSB Platten für gesundes Wohnen? (Baubiologie-Magazin 2018)

Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit

 

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Meilenstein bei der gesundheitlichen Bewertung von Gebäuden

VDB-ZERT

Das Zertifizierungssystem der Baubiologie für gesundes Bauen und Wohnen

 

https://www.baubiologie.net/vdbzert.html

Erstmals werden für ein Gebäudezertifikat wirklich umfassende Kriterien angesetzt und Prüfungen vorgeschrieben, die auch unseren Anforderungen an ein "wohngesundes" Gebäude tatsächlich  entsprechen. 

Neben der geforderten Messung von VOC und Formaldehyd (finden sich auch bereits bei DGNB, BNB, ToxProof und anderen) wird auch eine Messung auf zahlreiche weitere Komponenten eines "wohngesunden Hauses" wie Biozide, Holzschutzmittel, Flammschutzmittel, Weichmacher, Methyl-Isothiazolinon,

(wünschenswert wäre eine Ergänzung auch auf die übrigen

Isothiazolinone),Luftwechsel, Schimmelpilze, Radon, "Elektrosmog" für eine Optimalbewertung vorgeschrieben.

Das Zertifikat wird auch nicht für "Gebäudeserien", sondern jeweils für das individuelle Projekt vergeben.

Besonders erfreulich:

Kriterien und Messmethodik sind transparent auf der Homepage einsehbar.

Wirtschaftlicher Aspekt

Das VDB Zertifikat stellt vor allem bei "Neubauten" oder nach Sanierungen (in diesem Fall sind im Rahmen der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vor Beginn einer Sanierung natürlich auch weitere - inzwischen längst "verbotene" Stoffe wie PAK und Asbest zusätzlich zu "berücksichtigen")

für den Verbraucher die optimale "Kennzeichnung" eines gesundheitsverträglichen Gebäudes dar,

daneben vor allem aber auch

einen bedeutsamen Anhaltspunkt bei der künftigen ökonomischen "Bewertung" einer Immobilie!

 

Für den Architekten ergibt sich daraus ein wesentlicher Hinweis, worauf er bereits bei der Planung von Baumaßnahmen zu achten hat, um die eigentlich bereits in der MVV-TB angeführten Anforderungen an ein Gebäude bezüglich "gesundheitlicher Aspekte" und der damit verbundenen Architektenhaftung zu erfüllen.

Zitat:

A 3.1 Allgemeines

Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
Ausgabe 2017 (Stand 11.12.2017) Seite 58

 

Anders als ständig neue "Gütezeichen für Bauprodukte" (Bewertung von über 80 Gütezeichen für Baustoffe aus "gesundheitlicher" Sicht) stellt dieses neue Zertifikat eine wertvolle Hilfestellung für den Verbraucher dar.

Besonders wünschenswert wäre, wenn die hier angeführten Kriterien künftig auch Grundlage für die Bewertung der raumlufthygienischen Zustände an Schulen und Kitas werden könnte.

 

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Holzbau im Fokus

Hervorragende Beispiele modernen Holzhausbaus - bis hin zu Vorzeigeprojekten mit eindrucksvollen alten und neuen Hochhäusern, dazu aktuelleste Informationen zu Fragen des Brandschutzes und der Statik bot die Veranstaltung "Hochbau besser in Holzbauweise" der Architektenkamnmer Baden-Württemberg (Institut Fortbildung Bau) in Stuttgart am 15.05.2019.

Es wurden auch offen Fragen der

  • Raumluftbelastung durch Emissionen in Holzhäusern,
  • diesbezüglicher Haftungsfragen für Planer,
  • Wunsch nach mehr Informationsbereitschaft der Hersteller,

angesprochen und in der abschließenden Podiumsdiskussion objektiv und konstruktiv behandelt. Link zu den Präsentationen (kostenlose Downloads)

siehe auch Facebook

 

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Strahlenbelastung durch 5G muss erst untersucht werden

Spät aber doch -

erstmals bestätigt das Bundesamt für Strahlenschutz die bisher nicht ausreichende Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen der neuen "Kommunikationstechnologie" 5G.

"BfS-Chefin Paulini richtet nun den Blick auf Befürchtungen über die gesundheitlichen Folgen von 5G. "(Pressebericht 19.03.2019)

Leider erst "nachträglich" - und dies entgegen dem Europäischen Vorsorgeprinzip:

"Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist eine Berufung auf das Vorsorgeprinzip dann möglich, wenn ein Phänomen, Produkt oder Verfahren potenzielle Gefahren birgt, die durch eine objektive wissenschaftliche Bewertung ermittelt wurden, wenn sich das Risiko nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt.

Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip erfolgt somit im Rahmen der allgemeinen Risikoanalyse (die außer der Risikobewertung auch das Risikomanagement und die Information über die Risiken umfasst), und zwar konkret im Rahmen des Risikomanagements, d. h. des Entscheidungsfindungsprozesses."

 

Das bedeutet:

Beim hier durchaus "begründetem Verdacht" – weltweit warnen seit Jahren Wissenschaftler  (Appell zu 5G) vor den gesundheitlichen Folgen  -

dürfte 5G erst nach einer entsprechenden umfassenden Risikoanalyse eingeführt werden.

 

Mit der vorzeitigen Versteigerung von 5G Lizenzen steht somit nun wieder einmal der "Steuerzahler" in Haftung, wenn die Regierung auf Grund künftiger Erkenntnisse die Erlaubnis für den Betrieb und den unbegrenzten Ausbau von Sendestationen zurücknehmen müsste,

Siehe auch "Mobilfunksender verringern Wert von Immobilien"

Dennoch finden es auch viele Kommunen nicht der Mühe wert, zumindest (!) rechtzeitig die "Anrainer" geplanter Anlagen zu "informieren"- Einwände und Befürchtungen werden meist arrogant mit dem Totschlagargument abgetan, "jeder möchte ja einen optimalen Mobilfunkempfang".

Vielleicht geht es aber auch um "mögliche Einnahmen" aus Mietverträgen für "genehmigte" Standorte - "Geld- gegen Gesundheit?"

Auch die BfS Chefin warnt allerdings noch immer vor "vorschneller" Panikmache (?) und beruft sich auf die – wie immer - keinesfalls wissenschaftlich abgesicherten aktuellen Grenzwerte.

Zitat: Für 5G gelte, „was auch für vorherige Mobilfunkstandards gilt: Unterhalb der geltenden Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen.“

Das Vorsorgeprinzip fordert aber: die Unbedenklichkeit sei nachzuweisen!

"Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene. Es spielt als solche eine zentrale Rolle bei umweltpolitischen Entscheidungen." (Zitat Umweltbundesamt)

 

Aus dem Bereich der Chemie, der Pharmakologie und auch anderen Bereichen ist nur zu bekannt, wie oft in der Vergangenheit bereits "hochdekorierte" Wissenschaftler im Dienste der Industrie ("die gekaufte Wissenschaft") Gefahren bagatellisierten, industriebezahlte (jahrelang geheimgehaltene) Forschungsberichte (Beispiel Glyphosat) von Unbedenklichkeit sprachen oder viel zu hohe Grenzwerte bewirkten, die von lobbygesteuerten Politikern jahrelang "mit allen Mitteln verteidigt wurden",

so lange, bis durch unverantwortbare gesundheitliche Schäden "Grenzwerte" zurückgezogen/korrigiert werden mussten. (Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz), Produkte zum Teil völlig verboten werden mussten. 

Mehr Infos zu 5G: EGGBI Schriftenreihe: Elektro- und elektromagnetische Felder (Kapitel 7)

Schreiben an Bundestagsfraktionen zum Thema Vorsorgeprinzip, Haftung 5G am 27.03.2019 

Stellungnahmen dazu sind erwünscht - besuchen Sie dazu unseren Facebookbeitrag zum Thema und unsere allgemeine Facebookseite Facebook- Wohngesundheit

 

Die Antworten werden wir zeitnah veröffentlichen unter 2019 - 5G - Jahr der Wahrheit für die Politik

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Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz

Eine übersichtliche Zusammenfassung zum Thema "Gesetzliche Regelungen" veröffentlichte 2019 das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 

"Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz"

als Ergänzung zu einer Zusammenfassung "Radon – Wirkung- Schutz"(2018) 

Wesentliche Aussagen:

"Der Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen ist in den §§ 121 – 132 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sowie in den §§ 153 – 158 der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 geregelt. Die einzuhaltenden Werte und wesentlichen Pflichten sind in der oben erwähnten Zusammenfassung aufgelistet.

Mehr Infos zu Radon:  "EGGBI - Radonbelastungen im Gebäude" (unter anderem Kapitel 10: gesetzliche Regelungen)

  

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"Freie Wähler" möchten Rechte der Umwelterkrankten stärken

"Mehr Anerkennung für Umwelterkrankungen"

fordert der Arbeitskreis Gesundheit/Pflege der Freien Wähler Bayerns,

Anerkennung derselben als "Behinderung" 

und bessere Kennzeichnung von Bauprodukten, aber auch von Duftstoffen (und Beduftungen).   

Forderungen, denen sich auch der Umweltminister Thorsten Glauber anlässlich einer Veranstaltung des Arbeitskreises anschloss - besonders auch im Hinblick auf das Ziel einer besseren Sicherung der "Wohngesundheit"  (Dies auch im Hinblick auf die diesbezüglichen Anforderungen der Landesbauordnung).

Presseaussendung

 

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Spannende Diskussion anlässlich der Bau München 2019

Einen spannenden Schlagabtausch boten sich Vertreter der Bauwirtschaft und verschiedener Institutionen bei einem Thekengespräch anlässlich der Bau 2019 am 17.01.2019 unter dem Motto:

"EU Bauprodukteverordnung – Sicheres Bauen nach dem EuGH Urteil gegen Deutschland."

Verwunderung erzeugte die Aussage des Geschäftsführers Technik des Bundesverbands Baustoffe,

"die Baustoffhersteller würden den Architekten ohnedies alle notwendigen Informationen bezüglich Ihrer Produkte zur Einhaltung der MVV-TB zur Verfügung stellen."

 

Jahrzehntelange eigene Erfahrungen bezüglich vorherrschender Verweigerung von umfassenden Emissionswerten widerlegen diese Aussagen!

 

Mehr denn je sind Architekten ohne ausreichender Unterstützung bei der Einhaltung der Anforderungen der MVV-TB allein - dies beispielsweise im Bereich Wohngesundheit - auf sich gestellt:

 

Es werden hier zwar sehr eindeutige Anforderungen an das Gebäude gestellt - (für deren Einhaltung der Architekt haftet!)

Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

den "lobbystarken" Herstellern ist es dagegen freigestellt, den Architekten erforderliche Emissionsinformationen dazu zur Verfügung zu stellen, bestenfalls gibt es bisher für einige Produktgruppen Vorgaben, die VOC- Summenwerte und Formaldehydwerte zu begrenzen und dies mit Prüfberichten nachzuweisen. Für zahlreiche weitere mögliche Schadstoffe reichen "nicht überprüfbare Erklärungen" der Hersteller, dass diese Stoffe nicht eingesetzt werden.

 

Für die vom Präsidenten des Instituts für Bautechnik Dipl.- Ing. Breitschaft geforderte – wünschenswerte - Ausweitung genormter Anforderungen für möglichst alle Bauprodukte zeigte der Vertreter der Baustoffindustrie kein Verständnis, und forderte sogar bereits bestehende entsprechende Ergebnisse (Prioritätenliste) wieder "abzuschaffen"!

Wir bedauern dieses "arrogante" Verweigerungsverhalten eines Verbandsvorstands, welches sich grundsätzlich als kurzsichtig und extrem imageschädlich für die gesamte Baustoffindustrie darstellt.

 

Unverständlich für uns ist in diesem Zusammenhang die "Geduld" von Architekten, die im Rahmen der Architektenhaftung volles Risiko tragen, von den meisten Herstellern ausreichende Informationen aber definitiv vermissen müssen, dafür mit dafür nicht ausreichenden Sicherheitsdatenblättern, Gütezeichen, "Volldeklarationen" , oder EPDs "abgespeist" werden, bestenfalls "unglaubwürdige" Prüfberichte ohne nachvollziehbarer Probenahme erhalten...

 

Dabei gibt es durchaus auch positive Beispiele:

 

Eine Reihe von Herstellern (Baumit, Poroton und andere: "Kommunikationspolitik von Baustoffherstellern" ) publizieren umfassende, glaubwürdige Emissionsprüfberichte auf ihrer Homepage und beweisen damit seit Jahren,

dass offensive, transparente Informationspolitik nicht nur Planern, Architekten eine wertvolle Hilfe bedeutet – sondern auch wesentlich zur Imagebildung zukunftsorientierter und verbraucherfreundlicher, erfolgreicher Unternehmen beitragen kann.  

Siehe dazu auch - OSB Urteil - Problem für Planer?

Negatives Beispiel:

Passend zur "lobbyfreundlichen" Verweigerung von Produktinformationen: 

Aussagen des Umweltministers von Baden-Württemberg Franz Untersteller in Beantwortung einer Anfrage zum Thema Emissionen aus Holz –

„Die Landesregierung setzt sich bei der laufenden Fortschreibung der MVV TB und der technischen Regel AGB dafür ein, dass in der ABG explizit diejenigen Produktgruppen benannt werden, die die Luftqualität von Aufenthaltsräumen beeinträchtigen können, und dass an natürliche VOC-Emissionen aus unbehandelten Hölzern keine Anforderungen gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen.“

Wir fragen uns, ob dieser Umweltminister auch die Haftung übernimmt, wenn Verbraucher gegen den Architekt vor Gericht ziehen, weil "übermäßige(!)" Terpen- oder Essigsäurebelastungen deren Haus (wir kennen einige solcher Fälle - ärztlich bestätigt!) "unbewohnbar" machen, und der Architekt oder Generalunternehmer wegen "Nichteinhaltung der MVV-TB" für den Schaden aufkommen muss - obwohl er nur angeblich "unbedenkliche Produkte" eingesetzt hat? 

Will der Umweltminister in einem nächsten Schritt auch Fliegenpilze, Tollkirschen und Kugelfische als unbedenklich erklären, nur weil deren "Gift" natürlichen Ursprungs ist?

Gerade weil die gesundheitlichen Auswirkungen der Holzemissionen bei sachgemäßem, verantwortungsbewussten Einsatz natürlich in keiner Weise mit solchen Giften zu vergleichen sind, sollten solche Argumente wie Unbedenklichkeit auf Grund "natürlichen Ursprungs" tunlichst vermieden werden und  

gesundheitliche Bewertungen  in der Hand einer neutralen Wissenschaft und vor allem Umweltmedizin bleiben- und nicht einer lobbygesteuerten Politik. 

Auch wir begrüssen

alle Maßnahmen zur Förderung eines verantwortungsbewussten Holzhausbaues -

Handlungsbedarf zur "Förderung" des Holzhausbaues

dies aber an Hand

  • wissenschaftlich begründeter Bewertungen und Neueinstufungen
  • und vor allem klarer Informationen der Hersteller für den Architekten bezüglich des Emissionsverhaltens "aller Baustoffe", um Haftungsansprüche gegenüber diesen möglichst zu vermeiden! Siehe: Beispiel der Einforderung der Architektenhaftung

 

Mit Klagen der OSB Hersteller gegen strengere Anforderungen bezüglich Pflicht zur Angabe von glaubwürdig ermittelten VOC Einzel- Werten  ist den tausenden verantwortungsbewußten Architekten und Holzhaus- Bauunternehmen kein "Dienst" erweisen!

Wir laden dazu zur Diskussion zu diesem Thema ein - unter anderem auf   "Facebook- Wohngesundheit".

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EU Parlament stimmt für neue Chemikalien- Limits am Arbeitsplatz

11.12.2018

BRÜSSEL "Die Europäer sollen künftig an Arbeitsplätzen in der Chemieindustrie, der Autobranche oder im Bergbau besser vor Krebs geschützt werden. Das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine Überarbeitung der EU-Richtlinie für Karzinogene und Mutagene.

Damit werden Grenzwerte für acht weitere krebsverdächtige Stoffe eingeführt, darunter Dieselabgase. Krebs ist nach Angaben des EU-Parlaments die häufigste Todesursache im Zusammenhang mit der Arbeit.

Arbeitgeber müssen laut der EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind. Neu hinzugekommen sind nun unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die zum Beispiel bei der Herstellung von Papier, Farbstoffen, Arzneien, Kunst- oder Klebstoffen sowie zur Reinigung von Metallteilen verwendet werden, und eben Dieselabgase." Handelsblatt

Karzinogene und Mutagene im Job im Blick:

"Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlamentes hat Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Richtlinie 2004/37/ EG) gefasst". Ärzte Zeitung

 

Für einige der nun ergänzten Stoffe gibt es in Deutschland bereits eigene Grenzwerte, nicht alle sind aber so streng wie die neuen EU-Vorgaben. Formal muss nun noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Derweil laufen schon Vorbereitungen auf weitere Anpassungen der Richtlinie.

 

Bei den Stoffen handelt es sich um

·         Abgasemissionen von Dieselmotoren (DEEE)

·         Epichlorhydrin

·         Ethylendibromid

·         Ethylendichlorid

·         4,4'-Methylendianilin

·         Trichlorethylen

·         Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffgemische, insbesondere solche, die Benzo [a] pyren enthalten

·         Mineralöle, die zuvor in Verbrennungsmotoren zum Schmieren und Kühlen der beweglichen Teile im Motor verwendet wurden.

 

 

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Bayerische Staatsregierung bezeichnet MCS als unwissenschaftliche Selbstdiagnose

Bayerische Staatsregierung - Spezialist für Umwelterkrankungen 

In der Beantwortung einer Anfrage der "Freien Wähler" an die Staatsregierung erklärt diese, was MCS bedeutet!

"Es gibt keine Bestrebungen der Staatsregierung, die Öffentlichkeit bezüglich des Themas „Multiple Chemikalienunverträglichkeit“ (MCS) zu sensibilisieren.

Bei dem "sogenannten"MCS-Syndrom" handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht objektivierbare Selbstdiagnose.

Patientinnen und Patienten, die sich hiervon betroffen fühlen, wird empfohlen, eine umweltmedizinische Beratungsstelle aufzusuchen."

Link zu dieser Aussage: Seite 44

Anders als von der gesamten internationalen Zahl klinischer "Umweltmediziner" wird hier aus Politiker- Mund behauptet, es handelt sich bei dieser Krankheit (immerhin offiziell unter Kennziffer T 78.4 im ICD-10 klassifiziert mit der ausdrücklicher Aussage von DIMDI, es handle sich nicht um eine psychische Krankheit!) nur um eine "Selbstdiagnose".

(DIMDI: "Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information stellt als Behörde im Ressort des Bundesministeriums für Gesundheit über das Internet hochwertige Informationen für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung.")

Erstaunlicherweise gibt es aber zahlreiche ärztliche Atteste von Ärzten aus ganz Deutschland zu MCS.

Sind diese Atteste einer physischen Erkrankung als Ergebnis umweltmedizinischer Anamnesen wertlos?

Soll mit dieser Aussage des "Gesundheitsministeriums" die gesamte klinische Umweltmedizin als "unwissenschaftlich" diskreditiert werden?

Wissenschaftliche Anerkennung von MCS 

Ein guter Rat der Staatsregierung wurde noch daraufgesetzt::

"Besuch einer umweltmedizinischen Beratungsstelle"

Gegenargument 1 namentlich definiert:

Beispiel 1: Umweltmedizinisches Zentrum, Klinikum Augsburg, Stenglinstraße 2

Antwort auf unsere Anfrage - Behandlung Umweltkrankter (Kassenpatienten):

"Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass wir keine Kassenzulassung besitzen. Das bedeutet, das die Patienten, die hier vorstellig werden eine Pauschale von rund 150,- Euro entrichten müssen. Da wir eine Umweltambulanz sind kann hier zwar eine Diagnostik erfolgen und Frau Professor Traidl-Hoffmann berät auch gerne in Sachen Umgang mit der Erkrankung, aber eine Behandlung erfolgt von hier aus nicht.

 

Die Frage ob wir die Erkrankung attestieren, muss ich leider auch verneinen. Es wird ein ausführlicher Arztbrief ausgehändigt, aber kein Attest."

(Dazu ein HInweis: Die erste Frage bei Beantragung der Anerkennung einer Behinderung ist die Frage nach entsprechendem ärztlichen Attest!)

Beispiel 2

Uns liegen zahlreiche Aussagen später attestiert MCS Kranker vor, die in der Vergangenheit (entsprechend dieser Einschätzung!) zuvor an solchen Stellen als "eingebildete Kranke" zum Psychiater weitergesandt wurden (Beispiel) ehe tatsächlich eine umweltmedizinische Anamnese durchgeführt, und die Krankheit, die keineswegs zu den "seltenen Krankheiten" zählt, diagnostiziert und attestiert wurde

Nach wie vor klammern sich Politiker und Behörden auf längst überholten Studien des RKI aus 1999 bis 2004.

Lobbygesteuerte Akteure (mit Psychopharmaka ist mehr Geld zu verdienen als mit möglichst "chemikalienfreier Lebensweise in Bezug auf Wohnraum, Arbeitsplatz, Textilien , Kosmetik und Ernährung") ignorieren bewusst wissenschaftliche Erkenntnisse.

Immerhin beweist die bayerische Staatsregierung hier erneut - wie auch bereits in der verganegnheit bezüglich "Duftstoffbelastungen" ein beträchtliches Maß an Kreativität bezüglich medizinischer Aussagen. 

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Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch Beratungsstellen

In den Medien vielfach kommuniziert gibt es seit kurzem bundesweit Beratungsstellen  für eine optimale Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes.

EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bietet laut eigener Aussage unter anderem:

Auszug aus dem Leistungsangebot

Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Zu allen Fragen der Teilhabe können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einer der zahlreichen EUTB beraten lassen. Die Berater*innen unterstützen Sie zum Beispiel bei folgenden Themen:

  • Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
  • Die Beratung soll Ihnen helfen, dass Sie selbstbestimmt leben können.
  • Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten. Quelle

Wir hoffen nunmehr, nachdem seitens des Bundes- Behindertenbeauftragten keinerlei definitive Unterstützung für "Umwelterkankt Behinderte" (MCS, EHS, ME/ CFS) zu erhalten war, dass wir künftig anerkannt Behinderte (Umwelterkrankte) an diese Beratungsstellen verweisen können, wenn Sie für allgemeine Probleme der Teilhabe bisher keine qualifizierten Ansprechpartner für diesen Thematik bei Behörden und anderen Institutionen gefunden haben.

Besonders wünschenswert wäre es, wenn es hier auch Unterstützung bei der Suche nach "qualifizierten Umweltmedizinern" und "verträglichen, barrierefreien Krankenhäusern" ebenso bei der meist hoffnungslosen Suche nach "verträglichem Wohnraum" geben könnte.

Auch bei Fragen wie erhöhter Bedarf für die Lebenshaltung (vor allem bei Hartz 4), Hilfe bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Streit mit Kassen und Sozialversicherungen, Versorgungsämtern sollte versucht werden, sich hier "beraten" zu lassen.

Wir würden uns sehr freuen, entsprechende Rückmeldungen zu Kontaktaufnahmen und Erfahrungen Umwelterkrankter mit diesen Stellen zu erhalten.

Weitere Infos zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte, weitere Beratungsstellen siehe unter anderem in Kapitel 8

 

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Veröffentlichung des überarbeiteten AgBB Schemas 2018

Am 6. August 2018 wurde durch das Umweltbundesamt (UBA) das aktualisierte AgBB-Schema veröffentlicht, welches in Verbindung mit den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) die maßgebliche Vorgabe zur Prüfung und gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC, VOC und SVOC) aus Bauprodukten darstellt.

 

Neben zahlreichen weiteren Änderungen wurden neue "NIK-Werte" aufgenommen- dies für die Stoffe

Bezeichnung                 CAS                   µg/m³

1-Dodecen                 112-41-4                750  

Propanal                    123-38-6                750

Propenal                    107-02-8                  14

Tributylphosphat         126-73-8                300

n-Butyl-2-pyrrolidon  3470-98-2                500 

Gerändert wurden auch eine Reihe von NIK Werten,

unter anderem besonders maßgeblich gesenkt

diverse Acrylate,

Butanonoxim (neu 15 µg/m³ statt 20 µg/m³)

Diethylenglykol-phenylether  (neu 80 µg/m³ statt bisher 1450 µg/m³) 

Essigsäure (neu 1200 µg/m³)

 

 

In dem AgBB-Bewertungsschema 2018 wurden auch bedeutende Änderungen im Text vorgenommen.

"Diese betreffen insbesondere:

  • die Anpassung an das nationale Baurecht: Muster-Bauordnung (MBO) und Muster-Verwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen (MVV TB)
  • die Bezugnahme auf die DIN EN 16516:2018-01
  • die sensorische Prüfung des Geruchs unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Pilotphase und aus den Ringversuchen."  (Quelle und weitere Infos - eco Institut)

Einen Überblick über die Änderungen und Neuaufnahmen von NIK Wetren bietet das eco-Institut.

Allgemeine Infos zu AgBB

 

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Europäische Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten ab 2019

Umweltbundesamt, Februar 2018:

"Um zuverlässige Angaben zu Schadstoffemissionen aus Bauprodukten machen zu können, sind sowohl validierte Prüfverfahren als auch qualifizierte Prüfstellen erforderlich. Erste europäische Prüfverfahren zur Bestimmung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten liegen seit einiger Zeit vor und inzwischen gibt es auch erste nach EU-Vorgaben benannte Prüflabore dafür.

Der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt ist schon seit 25 Jahren ein Ziel der Europäischen Union. Seit über 15 Jahren gibt es Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung, die in allen Mitgliedstaaten frei handelbar sind. Leider war es bisher nicht möglich, Informationen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der CE-Kennzeichnung abzudecken, denn die benötigten europäischen Prüfverfahren fehlten. Inzwischen sind mehrere Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten als Europäische Technische Spezifikation (CEN/TS) und ein erstes als Europäische Norm (EN) erschienen und können in harmonisierten Europäischen Normen für Bauprodukte oder in Europäischen Technischen Bewertungen für Bauprodukte Anwendung finden."

Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen und eine vorläufige Bewertung derselben durch EGGBI

findet sich unter  Deklarationspflicht für Baustoffemissionen ab 01.02.2019

 

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Bundesregierung verklagt EU-Kommission

Bauprodukte: Bundesregierung verklagt EU-Kommission

Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz bei Bauprodukten sollen erhalten bleiben

"Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung heute eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, europäisch harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden, um deren Qualitätseigenschaften zu bestimmen und zu kontrollieren. Sie dürfen über die europäische CE-Kennzeichnung hinaus keine weiteren Prüfungen verlangen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden.

Nach Auffassung der Bundesregierung gefährden die existierenden Normen die Bauwerkssicherheit sowie bestimmte Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. 2015 hatte Deutschland deshalb gegen 6 unvollständig harmonisierte Bauproduktnormen Einwände vorgebracht – nach Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – um die bestehenden Lücken in den Normen zu schließen. Zwei Einwände wurden seitens der EU-Kommission zurückgewiesen. Diese beziehen sich auf Holzfußböden und Sportböden.

Dagegen wird nun Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben.

Die Kommission hält zusätzliche Qualitätseigenschaften bzw. Produktanforderungen in europäischen Normen für rechtswidrig und hat Hinweise auf national geltende ergänzende Regelungen aus den Normen gestrichen. Nach deutscher Auffassung werden damit die Regelungsmöglichkeiten zur Errichtung sicherer Bauwerke weiter eingeschränkt und das Umwelt- und Verbraucherschutzniveau abgesenkt.

Ein Beispiel: Würden die harmonisierten EU-Normen derzeit ohne ergänzende Angaben angewendet, könnten Bauunternehmen, die  zum Beispiel Fußbodenbeläge für Sporthallen oder Kindereinrichtungen sowie Parkett und Holzfußböden einbauen, nicht mehr überprüfen, ob diese gesundheitsschädliche Stoffe in die Innenraumluft abgeben.

Die Hersteller der Fußböden wären nicht mehr verpflichtet, einen Nachweis über die Emissionen ihrer Bodenbeläge zu geben. Es bestünde daher die Gefahr, dass Hauseigentümer und Mieter einer höheren Schadstoffkonzentration ausgesetzt werden."

Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin

Bisherige Beruhigungsversuche, das Europäische CE Zeichen würde ohnedies bereits in absehbarer Zeit die bisherigen deutschen Kriterien im Rahmen bauaufsichtlicher Zulassungen bzgl. AgBB Prüfungen ausreichend ersetzen, scheinen somit auch der Bundesregierung nicht ausreichend glaubwürdig - der Protest seitens Bauunternehmer, die "saubere", emissionsgeprüfte Produkte benötigen, aber auch seitens Verbraucherschützern, die berechtigte Sorge bezüglich sinkender Qualitätsstandrads vorbrachten, scheint gefruchtet zu haben. Siehe dazu auch:
"Freihandel setzt sich gegen Verbraucherschutz durch"

Weitere Infos

Bauaufsichtliche Zulassung

 

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Telekommunikations-Lobby steuert Bundesregierung?

Am 17.08.2017 reichten Wissenschaftler aus ganz Europa einen Appell an die Europäische Kommission bezüglich der Risiken von 5G. (EU 5G Appeal)

Dabei warnt sie vor allem vor dem Bedarf zusätzlicher Sendeanlagen mit wesentlich erhöhtem Sendeaufkommen.

Die Plattform Digitale Netze präsentiert im Juni 2017 ein Zukunftsbild grenzenloser "Strahlenbelastung" der Bevölkerung - der zuständige Minister Alexander Dobrindt, (einziger "Nichtindustrievertreter" im Vorstand -aber auch im umfangreichen Gremium der "Mitwirkenden": plattform-digitale-netze.de/mitwirkende/  )

scheint erneut vergessen zu haben,

dass es neben Industrieinteressen auch noch Verbraucher Interessen gäbe- vor allem bei Fragen der Gesundheits- und Umweltbelastung.

In vorbildhafter Weise versucht dieses Lobbygremium

ohne Einbeziehung von Bundesinstituten für Strahlenschutz, Risikobewertung, ohne Gesundheits- und Umweltministerium, Umweltbundesamt, Umwelt- und Verbraucherverbänden, Umweltmedizinern

bereits Gesetzesänderungen zum Beispiel zur Flächendeckung mit der Zukunftstechnologie 5G zu formulieren: 

"Die Berechnungsmethodik bei der Ermittlung der Sicherheitsabstände beim Standortbescheinigungsverfahren sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass unnötige Überschätzungen vermieden werden. Denkbar ist dabei auch die zukünftige Berücksichtigung von Gebäudedämpfungen."

Damit sollen- unbestrittene - mögliche Strahlendämpfungen durch Gebäudemauern dazu führen, dass Sicherheitsabstände zu Sendestationen weiter verringert werden - ohne Rücksicht darauf, dass diese "Dämpfung" beispielsweise in keiner Weise spielende Kinder im Freien beachtet.

Weitere Infos dazu unter  Risikobewertung der Regierungspläne zu 5G und WLAN und im Facebook unter  Facebook- Wohngesundheit 

 

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Landesaktionsplan für Menschen mit Behinderungen in Schleswig Holstein

Einen großen Erfolg unter anderem auch für MCS Betroffene konnten engagierte "Aktivisten für Umwelterkrankte" und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Dr. Bernhard Rosendahl in Schleswig Holstein erzielen:

Erstmals wurden Umwelterkrankungen in einem Landesaktionsplan definitiv als "Behinderungen" integriert mit Aussagen und Forderungen wie:

"Zudem ist die Aufzählung von körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen ein Hinweis darauf, wie vielfältig diese Gruppe von Menschen ist, die als „Menschen mit Behinderungen“ bezeichnet wird.

Wenn von Menschen mit Behinderungen die Rede ist, dann geht es um Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, um Menschen mit Hörbehinderungen, um Menschen mit Lernbehinderungen, um Menschen mit Sprech- und Sprachstörungen, um Menschen mit Sehbehinderungen und Blindheit, um Menschen mit

Autismus oder auch um Menschen mit chronischen Krankheiten wie beispielsweise Asthma, Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie oder auch Multiple Chemikaliensensibilität." (Einleitung Seite 11)"

Link

 

Vor allem findet sich hier auch eine (aus unserer Beratungstätigkeit vielfach ermittelte) unverzichtbare Forderung:

3.4.2 Einrichtung von Heimarbeitsplätzen bzw. Einzelarbeitsräumen

mit schadstoffarmen Materialien

"Das Integrationsamt unterstützt und fördert die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit unbürokratisch und flexibel; falls ein entsprechender Bedarf vorliegt, beinhaltet das auch die Ausstattung mit schadstoffarmen Materialien.(Seite 66) 

Hingewiesen wird auch auf Hilfestellung bei der Suche nach "umweltmedizinischer" Beratung in Schleswig Holstein an (Seite 93)

Wir bitten ausdrücklich Betroffene, uns über ihre Erfahrungen bei der künftigen Umsetzung dieses Landesaktionsplanes zu berichten.

 

Siehe dazu auch unsere Forderungen:

"Wiedereingliederung in die Arbeitswelt"

"Barrierefreiheit" für MCS Kranke, Allergiker, Umwelterkrankte... 

Behindertengesetzgebung

EGGBI Statement Umwelterkrankungen und Umweltmedizin

 

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Aussagekräftige Publikation zu MCS

Unter dem Titel

"Ignoranz und fehlende Aufklärung"

veröffentlichte Gertraud Hofmann, selbst betroffen, einen eindrucksvollen Statusbericht zu den Problemen MCS Kranker im Alltag und bei Behörden.

Gertraud Hofmann, Jahrgang 1949, war bis 2013 als Gymnasiallehrerin für die Fächer Deutsch und Latein tätig. Seit einer Schulsanierung im Jahr 2007 ist sie von MCS selbst betroffen. Sie gründete eine Selbsthilfegruppe und engagiert sich außerdem bei GENUK e.V.

Link zum Artikel: Seite 38 bis 41  

 

Weitere Infos zu MCS  und zu Schadstoffen an Schulen und Kitas

 

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Fachärzte wehren sich gegen neue Pläne des "Gesundheitsministers"

Heisse Diskussion zu Entwurf für neuen (!)  "Heilberuf Psychotherapie"

Plant "Gesundheits"minister Gröhe  still und leise eine große Umwälzung?

Zitat:

"Er möchte unter der Überschrift „Psychotherapie“ einen neuen Heilberuf zulassen. Der neue, noch namenlose Heilkundler soll die Kommunikation mit Patienten übernehmen und sie psychosozial und pharmakologisch betreuen.

Der Arbeitsentwurf spricht nur namentlich von einer Neuordnung der Psychotherapie. Beim Lesen des Entwurfs fällt jedoch schnell auf, dass der neue „Psychotherapie-Heilkundler“ in allen medizinischen Gebieten, bei allen gesundheitlichen Störungen das Sprechen, die psychosoziale und teils medizinische Versorgung übernehmen soll."  

 

Vor allem Umwelterkrankte, die bereits jetzt nach dem Willen der Gesundheitspoltik (incl. Krankenkassen),

statt eine qualitative umweltmedizinische Diagnostik und Behandlung zu erhalten  (dazu fehlt es an ausgebildeten Umweltmedizinern! - siehe dazu auch: "2 Klassenmedizin für Umwelterkrankte")

bevorzugt als psychisch gestört dargestellt werden, sehen hier eine enorme Gefahr weiterer "Zwangspsychiatrisierung" durch ein neues "Berufsbild". 

 

Weiteres Zitat:

"Ein basal ausgebildeter, neuer Arzt-paralleler Heilberuf soll das „Sprechen“, die Patienten-Kommunikation und die Steuerungsfunktion im Gesundheitssystem aus der ärztlichen Versorgung ausklammern und übernehmen. 

Nach einem neu zu entwickelnden Studium, das etwas von Psychotherapiewissenschaft mit Pharmakologie im Nebenfach hat, soll der neue Heilberufler dann für alle Gesundheitsstörungen mit Krankheitswert umfassend kurativ, präventiv und rehabilitativ tätig sein, Überweisungsrecht haben und Medikamente verordnen."    Zitatquelle: Doccheck: Gröhe will den Labermediziner"

 

 

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), lehnt den Gesetzesentwurf ab und fordert Nachbesserung im gemeinsamen Dialog!

 

Auch aus unserer Sichte wäre es wünschenswert, statt der Förderung und Vermehrung

"umweltbedingte Ursachen häufig negierender und bagatellisierender Psycho- Diagnostiker "

angesichts zunehmender Umwelterkrankungen bevorzugt eine

umfassende qualitative Berufsausbildung für Umweltmediziner sowie zielorientierte Förderung der umweltmedizinischen Forschung - (Präventionsforschung, Risikoforschung) anzustreben.

 

Wichtig wäre vor allem  eine gut ausgebildete Nachwuchsgeneration der sich derzeit altersbedingt leider stark reduzierenden erfahrenen "noch" praktizierenden Umweltmediziner,

die anders als viele Stellen, die sich derzeit mit "Umweltmedizin" "schmücken", tatsächlich auch die international anerkannten Umwelterkrankungen wie MCS ME CFS, EHS... diagnostizieren können.

Viele Stellen der aktuellen "Arbeits-und Umweltmedizin" versuchen derzeit bekanntlich, die Betroffenen völlig kontraproduktiv  psychotherapeutischen und pharmakologischen Behandlungen zuzuführen.  

 

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Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld

 

März 2017

In einem soeben erschienen Leitfaden informiert das Umweltbundesamt über zunehmende gesundheitliche Risiken durch "tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld"

 

 

"Die Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche oder sogenannte „Brummton“-Phänomen im Wohnumfeld haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.       

Genaue Ursachen für das erhöhte Belästigungsempfinden sind nicht bekannt. Sicher ist jedoch, dass sich die akustische Landschaft des Wohnumfeldes wahrnehmbar verändert.      

Einerseits nehmen die Siedlungsdichte und der Verkehr zu, Wohngebäude werden schalldichter gebaut und technische Geräte – vom Heimnetzwerk über Klima- und Lüftungsanlagen bis hin zum Staubsaugroboter – sollen den Komfort verbessern.     

Die Entwicklung dieser höheren Wohnstandards führt allerdings auch dazu, dass tieffrequente Geräusche stärker als bisher im Wohnumfeld auftreten.          

Auf der anderen Seite hat ebenso die  Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Umwelteinflüssen, speziell der  Lärmbelastung, in den letzten Jahren zugenommen."

zum Download

 

Tieffrequente Geräusche in der „Hörfläche“

Die Wahrnehmung von Geräuschen beim Menschen variiert je nach Tonhöhe (Frequenz), Lautstärke (Schallpegel) und der individuellen Hörschwelle. Geräusche können gehört werden in einem Tonhöhenbereich von etwa 20 Hz bis 20.000 Hz und in einem Lautstärkebereich von der Hörschwelle bis zur Schmerzschwelle.

Die sogenannte „Hörfläche“ beschreibt die durchschnittliche menschliche Wahrnehmung von Geräuschen. Der Schall kann im niedrigen Frequenzbereich erst bei höherer Lautstärke wahrgenommen werden. 

Gleichzeitig kann der Geräuschklang nicht mehr differenziert werden, auch wenn unterschiedliche Tonhöhen in diesem Bereich auftreten.

Dies ist der Grund, weshalb tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ bezeichnet werden.  Die tieffrequenten Geräusche werden häufig erst wahrnehmbar, wenn im restlichen   Wahrnehmungsbereich nur wenige bis gar keine Geräusche mehr zu hören sind.

Infos zu Schall als Gesundheitsrisiko


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Verbotene Chemikalien durch EU wieder erlaubt

21.02.2017

Vergangene Woche hat die EU-Kommission die Nutzung von teilweise bereits verbotenen gefährlichen Chemikalien autorisiert. 

Die Nutzung der Chemikalien ist bestimmten Unternehmen in einem Zeitraum von Februar 2019 bis April 2028 erlaubt. Die autorisierten Stoffe sind Trichlorethylen, Natriumdichromat, Chromtrioxid und Natriumchromat.

Trichlorethylen  (CAS: 7901-6) etwa ist seit 2010 als besonders besorgniserregender Stoff eingeordnet und seit April des vergangenen Jahres aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften in der EU verboten. (Wieder zugelassen unter anderem für bestimmte Verpackungen!)

Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der sozio-ökonomische Nutzen die Gefahren für die menschliche Gesundheit überwiege. Zudem gebe es keine geeigneten Alternativstoffe zu den Chemikalien.(LINK)

Beschluss der EU-Kommission

Siehe dazu auch: Freihandel versus Verbraucherschutz

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"Freihandel" setzt sich gegen Verbraucherschutz durch!

 

Mit einem "Kahlschlag" gegen Verbraucherschutz hat sich der europäische "Freihandel" bei grundsätzlichen Anforderungen an Baustoffe in Deutschland durchgesetzt.

Jahrelang von Verbraucherschützern, Umweltorganisationen, Umweltbundesamt und engagierten Mitarbeitern am Institut für Bautechnik mühsam errungene Erfolge bezüglich Anforderungen an Bauprodukte und damit Standards wurden dem Altar des EU-Freihandels geopfert.

"Gekippt wurden etwa Vorgaben zum Schutz vor Emissionen flüchtiger organischer Substanzen (VOC), zum Brandschutz von Dämmfasern oder zur Frostbeständigkeit von Mauerziegeln. „Diese Regeln waren mehr als sinnvoll“, betont Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA)."

Selbst der ohnedies bisher bezüglich "Emissionsinformationen" kaum ausreichend  gesicherte "Standard"  durch die bauaufsichtlicher Zulassung (nur bei den besonders innenraumluftrelevanten Produktgruppen: Boden, Wand)

mit "Mindestanforderungen"

(bisher ohnedies nur "Höchstgrenzen" bei VOCs, Formaldehyd, keine ausreichende "Nachweispflicht" bezüglich Flammschutzmittel, Weichmacher...) 

wurde dabei offensichtlich  Konzerninteressen geopfert - der Verbraucher ist somit erneut ausschließlich auf sogenannte Herstelleraussagen, sogenannte "ökologische Produktdeklarationen (EPDS)"  und Gütezeichen mit teils sehr fragwürdiger Aussagekraft bezüglich der gesundheitlichen Bewertung  angewiesen.

Dem "Greenwashing" durch zahlreiche Hersteller ist damit wieder viel stärker als bisher Tür und Tor geöffnet!

 

Zitat aus den VDI Nachrichten 16.02.2017:

"Gewonnen hat der Freihandel im europäischen Binnenmarkt mit diesem Kahlschlag. Bauproduktehersteller können hierzulande jetzt Waren verkaufen, die bislang den deutschen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Gebäude nicht gewachsen waren. Die Schutzlücke betrifft rund drei Viertel aller Bauprodukte in der EU – all jene, die eine CE-Kennzeichnung benötigen. Sicherheitskritisch ist, dass das EU-Label kein Qualitätssiegel ist, sonder nur ein Verwaltungskennzeichen, das der Hersteller selbst anbringt."

 

Zitat Umweltbundesamt

"Die VV TB enthält dieselben materiellen Anforderungen für Umwelt- und Gesundheitsschutz wie das Baurecht bisher. Ein zurzeit verbleibender wesentlicher offener Punkt ist allerdings, wie Bauherren und Verwender erkennen können, ob ein Produkt die gestellten Anforderungen erfüllt und gewährleistet. Ohne eine transparente Produktkennzeichnung fallen Schadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) oft erst auf, wenn ein Gebäude bereits steht und die Bewohner sich beschweren. " (Quelle)

 

Zwar fordert auch die Europäische Bauprodukterichtlinie, Baustoffe müssten (allerdings keineswegs ausreichend definierte) Grundanforderungen auch bezüglich Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen - sie bietet dem Verbraucher, aber auch dem Planer, Handwerker keine Werkzeuge, sich bei der Baustoffauswahl bereits über das Emissionsverhalten der unterschiedlichen Produkte auch nur einigermaßen zu informieren. 

Seit Oktober 2016 ist aber der Gesundheitsschutz (Prüfungen beispielsweise nach AgBB) nicht mehr Bestandteil der bauaufsichtlichen ZulassungEUGH Urteil C-100/13

 

Zitat aus den VDI Nachrichten 16.02.2017:

"Bundesregierung und -länder wollen – statt an die Bauprodukte – nun Anforderungen an die Sicherheit der Gebäude stellen. Konkrete Vorgaben sollen bis Ende März 2017 in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) stehen. „Sie soll dieselben Anforderungen für Umwelt- und Gesundheitsschutz wie das Baurecht bisher enthalten“, erklärt Wolfgang Plehn, UBA-Fachmann für stoffbezogene Produktfragen. Danach dürfe etwa 1 m3 Innenraumluft in neuen Gebäuden höchstens 100 µg Formaldehyd enthalten." (Siehe dazu auch: EGGBI Anmerkungen zu den aktuellen Formaldehydgrenzwerten)

Damit verschärft sich aber lediglich das Risiko für die Bauwirtschaft  und fokussiert sich das Haftungsrisiko weg vom Hersteller und hin zum Verarbeiter!

Wie soll er ohne Kenntnis bez. ausreichender Kennzeichnungspflicht der tatsächlichen Emissionswerte der Einzelprodukte die Einhaltung von Zielwerten für das Gebäude rechtssicher planen?

 

Vor allem aber auch für Umwelterkrankte, Allergiker verstärkt sich ihre Problematik bei der Produktsuche nochmals wesentlich.

 

Perspektiven:

Die CE Kennzeichnung soll künftig(?) zwar ebenso wie bisher das DIBT grundsätzlich(!?!) Emissionsanforderungen an Baustoffe stellen - wir wissen aber:

  • wie lange es dauert bis EU Beschlüsse umgesetzt werden und Lösungen erarbeitet werden, die von allen Mitgliedsländern auch "angenommen" werden
  • wie mächtig Lobbyisten grundsätzlich in Brüssel sind - und welche "Kriterien" daher für eine solche angestrebte gemeinsame Lösung zu erwarten sind.
  • Verbraucherinteressen werden von der EU gerade im Gesundheitsbereich fast immer von Marktinteressen überstimmt

Siehe auch:

Urteil des EuGH erhöht Umwelt- und Gesundheitsrisiken

Zitat: "Nur noch CE-Kennzeichnung für Bauprodukte? Das könnte problematisch werden: „die für den Umwelt- und Gesundheitsschutz benötigten Angaben fehlen (…) in der CE-Kennzeichnung noch fast komplett“. Dies ist z. B. der Fall bei gesundheitsschädlichen Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen. Die CE-Anforderungen sollen zwar zukünftig erhöht und erweitert werden, Experten vom UBA gehen allerdings davon aus, dass dies 5 bis 10 Jahre in Anspruch nehmen wird."

 

Bauaufsichtliche Zulassungen

16. Februar 2017 (VDI Mitteilung)

Freihandel versus Verbraucherschutz 

Infos zur Europäischen Bauprodukteverordnung (überarbeitet Februar 2017) 

Umwelt und Verbraucher 

 

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Gift im Klassenzimmer

20.11.2016 ZDF

Bereits ONLINE

Hervorragender Bericht des ZDF von Birgit Tanner

Gift im Klassenzimmer

Auszug aus dem TV Bericht

 ZDF "Gift im Klassenzimmer"

 

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich:

Asbest, PCB und Formaldehyd, FlammschutzmittelWeichmacher, PCP und zahlreiche weitere Schadstoffe verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen.

Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf.

Meist werden

  • Beschwerden von Schülern, Lehrern lange Zeit ignoriert, Lehrer als "pathologisch" öffentlich diffamiert (Beispiel Mittenwald)
  • Messergebnisse oft "manipuliert" ("individuelle" Messmethodik bzgl. Lüften, Raumtemperatur, "gefällige Gutachter" etc.) und deren
  • Ergebnisse von Kliniken und Amtsärzten bagatellisiert – ebenso wie "toxikologische" Bewertungen von Einzelstoffen - Beispiel PCB durch "Gutachter" und völlig ignorante Politiker.

EGGBI ist seit Jahren intensiv mit diesen Problemen befasst, berichtet in diesem Beitrag über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden, über die Diskriminierung von "Chemikaliensensitiven" (2 Klassenmedizin), oft fragwürdigen "Gütezeichen", und sammelt seit Jahren Pressemeldungen zu Schadstoffbelastungen in Schulen und Kita.

Wir suchen für Dokumentationen nach weiteren Meldungen/ Informationen zu solchen Schadensfällen, vor allem bezüglich Umgang von Behörden, Ärzten und Gutachtern mit den betroffenen Lehrern und Schülern.

 

Siehe auch weitere TV Beiträge zu PCB

ARD   PCB: "Billiger Baustoff mit Spätfolgen" 2016

WDR  PCB: "das Gift aus der Nachbarschaft" 2016

SAT 1: "Gift im Klassenzimmer" 2015

WDR  PCB: "Belastungen in Schulen - die tickende Zeitbombe" 2014

ARD   PCB:  "Gefahr für die Gesundheit" 2014

ZDF   PCB: "Gift an Schulen" 2011

 

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Schadstoffinformationen für Kosmetik, Spielwaren - aber auch für manche Bauprodukte!

Schadstoffinformationen für Kosmetikprodukte, Spielwaren: 

  Link zur Anfrage

aber auch für allgemeine "Alltagsprodukte":


Eine ähnliches 
Anfrageformular (allerdings derzeit - Okt.2016- nur für Anfragen an deutsche Hersteller) stellt inzwischen auch das Umweltbundesamt online für alle Produkte des täglichen Bedarfs - auch manche Bauprodukte (Ausnahmen siehe Auflistung) zur Verfügung!

 

 

BUND bietet mit TOXFOX nunmehr auch eine App für Ihr Smartphone für Anfragen unterwegs:

Unterwegs mit dem Smartphone im Geschäft oder zu Hause in Bad und Kinderzimmer – es geht ganz einfach. Um Kosmetik zu checken bleibt alles wie gehabt: Barcode scannen, hormonelle Schadstoffe erkennen. Der ToxFox gibt Auskunft über mehr als 80.000 Körperpflegeprodukte.

Jetzt neu: Die Giftfrage. Denn auch andere Produkte enthalten Schadstoffe – leider auch solche für Kinder, wie Spielzeuganalysen des BUND ergaben. Was also tun? Fragen! Denn VerbraucherInnen haben ein Auskunftsrecht. Wenn Kinderprodukte mit der ToxFox-App gescannt werden und noch keine Infos für den Artikel hinterlegt sind, können NutzerInnen das ändern: Mit der Giftfrage an den Hersteller. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen offen zu legen, ob sein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Die Antwort fließt wiederum in die Datenbank ein und steht bei der nächsten Anfrage sofort zur Verfügung. Der ToxFox wird immer schlauer – und mit ihm seine NutzerInnen.

Viel hilft viel: Fragen und Schadstoff-Infos sammeln

Gemeinsam sind VerbraucherInnen stark. Je mehr Menschen von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen, desto schneller tragen wir Schadstoff-Infos über Produkte zusammen. Und desto auskunftsstärker wird der ToxFox, 

Mehr als eine Millionen Menschen nutzen bereits die App und scannen für mehr Transparenz und bessere Produkte. Zu Toxfox auch für Ihr Smartphone

EGGBI Bewertung beider Abfragemöglichkeiten:

Führt zu wesentlich mehr Transparenz und sollte daher unbedingt genutzt werden! Leider ist die Liste der "Ausnahmen" relativ groß:

  1. Für welche Produkte kann ich Verbraucheranfragen stellen?
    Die Auskunftspflicht gilt für Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung. Dazu gehören die meisten Gegenstände, z.B. aus den Bereichen Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen. Sie gilt nicht in Bereichen, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide und flüssige oder pulverförmige Produkte wie Lacke oder Farben. Bei einer Anfrage mit unserem Anfragegenerator wird immer nach dem Produkt UND seiner Verpackung gefragt. Sollte man daher nach einem Lebensmittel – z.B. ein Mineralwasser –gefragt haben, dann wäre das Unternehmen verpflichtet, für die Verpackung eine Auskunft zu geben, nicht aber für das Wasser selbst.   (Quelle)
     
  2. Für welche Stoffe erhalte ich Auskunft?
    Auskunft erhält man für die Stoffe, die bereits in die offizielle Liste für besonders besorgniserregende Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur aufgenommen wurden. Diese wird halbjährlich erweitert.

Reach ersetzt aber gerade bei Bauprodukten nicht "Schadstoffprüfberichte" (unsere Anforderungen an Produktinformationen), da laut Reach nur Auskunft über diese definierten eingesetzten "Giftstoffe", aber nicht zum allgemeinen Emissionsverhalten (wichtig vor allem für Allergiker, Umwelterkrankte, Sensitive...) geliefert werden müssen.

 

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Zukunft Bauen "Ökologische Baustoffauswahl"

Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung

JUli 2016 (Download)

Wertvolle Informationen zu Raumschadstoffen und deren Quellen, Hinweis zu Ausschreibungshilfen für Planer und Investoren (Wecobis) für eine schadstoffminimierte Baustoffauswahl und auch gesetzlichen Regelwerken wie "bauaufsichtliche Zulassungen".

Siehe dazu auch unsere Info zu "Wecobis"

 

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Mutiger Schritt von "natureplus" bei der Bewertung von Holzprodukten

Mit der Einzelstoffbewertung von Essigsäure bei der Zertifizierung von Holzprodukten mit eigenem Grenzwert (600 mg/m³) und damit "Herausnahme" aus dem TVOC Grenzwert beschreitet natureplus (abweichend von AgBBeinen grundsätzlich(!) mutigen Schritt im Hinblick auf eine toxikologisch neu ausgerichtete Bewertung von Holzprodukten. Newsletter natureplus

Zu häufig wird zwischenzeitlich der Einsatz von Holzprodukten von Architekten "präventiv" vermieden bzw. reduziert, wenn der Bauherr (bzw. ein angestrebtes Gebäudesiegel) strenge Grenzwerte bezüglich des Summenwertes von VOCs  (TVOC) bereits unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes vertraglich fordert.

Der Schritt ist wissenschaftlich nicht ganz "unumstritten", da er von manchen als nicht ausreichend toxikologisch begründeter Alleingang "kritisiert" wird.

 

Weitere Infos zu Essigsäure, Emissionen aus Holzwerkstoffen

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Landkarte zur gesundheitlichen Bewertung der einzelnen Regionen in Deutschland

Interaktive Karte gibt Überblick über "Wohngesundheit" in Deutschland 

Die Bausparkasse BKM veröffentlicht aktuell eine interaktive Landkarte, in der 10 gesundheitliche Faktoren in einzelnen Regionen bewertet werden und bei der Wahl des künftigen Wohnraums wertvolle Hilfestellung leisten können.

 

Bewertet werden die Faktoren

  • Lebenserwartung,
  • Feinstaub,
  • Stickstoffdioxid,
  • Radon,
  • Grundwasser,
  • Lichtverschmutzung,
  • Lärm,
  • Bodenversauerung,
  • Ozon,
  • Hochwassergefahr,

die vom Nutzer einzeln oder in der Gesamtheit nach Postleitzahl abgefragt werden können.

Die Informationen und Daten basieren auf Forschungsergebnissen von u.a. dem Robert-Koch-Institut und dem Umweltbundesamt.

Abrufbar ist die Karte unter:
www.bkm.de

Eine Infografik der BKM - Bausparkasse Mainz.

 

Für Chemikaliensensitive fehlen leider Angaben zur regionalen Luft-Belastung vor allem durch  landwirtschaftlich verursachte Biozidbelastungen, aber auch gewerbe- und industriebedingte Raumluftbelastungen (vor allem VOCS); hier wissen wir zwischenzeitlich von Regionen, in denen ein ganzjähriger Aufenthalt für Umwelterkrankte definitiv unmöglich ist.

Ebenso ist für EHS Kranke die Strahlenbelastung "elektromagnetische Belastung" nicht berücksichtigt - eine derartige Einbeziehung würde den Rahmen einer Übersichtskarte allerdings bei weitem sprengen und wäre nur in speziellen "Regional-Einzelkarten" möglich.

Hier sehen wir noch die Möglichkeit regionaler Angebote, die sich angesichts der ständig zunehmenden Anzahl von Allergikern und Umwelterkrankten sicherlich auch als "hochwertige Dienstleistung" vermarkten ließen.

Für die diesbezüglich Betroffenen empfehlen wir aktuell zusätzlich eine besondere, individuelle  Baugrunduntersuchung (Standortauswahl) vor einer entsprechenden Kaufentscheidung

 

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Umweltbundesamt bestätigt: Dämmstoff Polystyrol mit HBCD ab Oktober 2016 "gefährlicher Abfall"

Polystyroldämmungen mit HBCD gelten ab 30.September 2016 als "gefährlicher Abfall" -

Inzwischen (Dezember 2016) machte die Bundesregierung offenbar auf Druck einer mächtigen Lobby aber bereits wieder einen Rückzieher - weitere Schonfrist von einem Jahr, obwohl die Maßnahme bereits im November 2015 angekündigt war. (Link)

In einem Schreiben vom 15.4.2016 wurde uns seitens des UBA Fachgebiets "Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen" grundsätzlich die Richtigkeit von Aussagen des NDR vom November 2015 bzgl.  Neueinstufung von Polystyroldämmstoffen beim "Abfallschlüssel" bestätigt:

"Hintergrund ist ein in der Abfallverzeichnisverordnung enthaltener dynamischer Verweis auf Anhang IV der POP-Verordnung, der besagt dass alle POP-haltigen Abfälle oberhalb der dort genannten Grenzwerte als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Der Grenzwert für HBCD aus Anhang IV der im Herbst in Kraft tritt beträgt 1000 ppm.

Somit werden aufgrund der gesetzlichen Neuerungen HBCD-haltige Dämmstoffabfälle aus Polystyrol ab Oktober 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Derzeit gelten HBCD-haltige Dämmstoffabfälle noch als nicht-gefährlicher Abfall, da der entsprechende Grenzwert im Anhang IV der EU-POP-Verordnung erst am 30. September 2016 in Kraft tritt. Danach dürfen Dämmstoffabfälle, die HBCD enthalten dann nur noch in dafür genehmigten Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen behandelt werden.

Wie sich die gesetzlichen Änderungen letztendlich auf die Entsorgungskosten auswirken werden, kann derzeit noch nicht geschätzt werden."

Noch nicht geklärt ist für uns die Frage, wie weit die nunmehr seitens der Hersteller gepriesenen neuen (unbedenklichen?) Alternativflammschutzmittel -PolyFR in einigen Jahren ebenfalls wieder als besonders gesundheitsgefährdend eingestuft werden müssen (ebenso wie bei HBCD trotz jahrelanger anderslautender Aussagen von Politik und Hersteller) und dann mit erhöhten Entsorgungskosten zu Buch schlagen werden.

PolyFR ist ein spezifischer Stoff mit der CAS-Nr 1195978-93-8 "Benzene, ethenyl-, polymer mit 1,3-butadiene, brominated (Aussage BASF, November 2015: "mit positiver Reaktion des Umweltbundesamtes dazu") -

obwohl ebenfalls ein bromiertes Flammschutzmittel (siehe dazu grundsätzliche Aussagen des Umweltbundesamtes zu bromierten Flammschutzmitteln: Schutzengel mit schlechten Eigenschaften? und Hintergrundpapier "Bromierte Flammschutzmittel") 

Unsere Frage nach den "Grundlagen" der angeblichen(?) positiven Reaktion des Umweltbundesamtes zu POlyFr warten wir seit Dezember 2015 auf eine Stellungnahme des UBA.

Für eine eigene positive Bewertung fehlen uns derzeit nach wie vor glaubwürdige wissenschaftliche Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit von PolyFR.

Ergänzung:

Unabhängig von den für uns relevanten gesundheitlichen Risiken durch Styrol und Flammschutzmittel aus Polystyroldämmungen  (siehe dazu Styrol, Raumschadstoff auch mit Hinweis der gesundheitlichen Relevanz beim „Außeneinsatz“),

sollte bei jeder Öffentlichkeitsarbeit gerade auch auf die künftigen Entsorgungskosten verwiesen werdendie angesichts keineswegs zu erwartender allzulanger „Lebensdauer“ von Polystyroldämmungen mit Problemen auch durch Algen, Spechte etc.

(siehe dazu: Süddeutsche Zeitung "Verdämmt noch mal"; ARD "gefiederte Mietnomaden")

sicherlich bei "nachhaltiger Kalkulation" den günstigen Preis von diesen Produkten relativieren wird und schadstoffgeprüften nachhaltigen Dämmstoffen ohne den Problemen mit "Gesundheitsverträglichkeit" und späteren "Entsorgungskosten" (wie z.B. Holzweichfaser, Schafwolle, Hanf, mineralische Dämmungen) wieder mehr Wettbewerbsfähigkeit verleihen sollte.

 

Siehe dazu auch: EGGBI Diskussionsseite Flammschutzmittel und Styrol sowie "Energetische Sanierung"

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Duftkerzen können Krebs erzeugen?

Eine Studie, die von Professor Alastair Lewis des National Centre for Atmospheric Science an der University of York durchgeführt  wurde, hat festgestellt, dass bei Duftkerzen häufig Zutaten  verwendet werden (Limonen) die zu erhöhten Formaldehydwerten (krebserzeugend) führen können. Diese Stoffe finden sic h auch in Räucherstäbchen, aber auch in anderen Produkten des täglichen Bedarfs (Reinigungsmittel, Kosmetik). Bericht (weitererer Bericht BBC)

Grundsätzlich stellen  Beduftungen (auch Räucherstäbchen, Raumsprays...) ebenso wie parfumierte Wasch- und Reinigungsmittel  für viele Allergiker, vor allem aber Chemikaliensensitive eine oft unerträgliche Belastung dar - und sollten daher zumindest in Kitas, Schulen, öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern und Verkehrsmitteln vermieden werden. ("Barrierefreiheit für MCS Kranke").

Siehe dazu auch EGGBI Diskssion zu Beduftungen

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Offener Brief von Umweltärzten an die Deutschen Rentenversicherung

In einem offenen Brief fordern Vorstandsmitglieder der Berufsverbandes der Umweltmediziner von der medizinischen Leiterin der Rentenversicherungsanstalt erneut Ausklärung zu wesentlichen Fragen der "aktuell praktizierten" Nichtanerkennung von MCS als physische Krankheit.

Offensichtlich ist die DRV grundsätzlich nicht zu Stellungnahmen zu dieser Frage bereit - auch EGGBI wartet seit Monaten auf entsprechende Antworten. Mehr Infos zu diesem Thema

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Gesundheit steht nach wie vor an erster Stelle

Werte Index 2016

Für den Index werteten Experten 5,7 Millionen Beiträge von Nutzern deutscher Internetseiten aus. Demnach liegt das Thema Freiheit wie bei der Vorgänger-Studie auf dem zweiten Platz. Auf Rang eins bleibt die Gesundheit, den dritten Platz belegt weiter das Thema Erfolg. Sicherheit klettert deutlich nach vorne, von Rang zehn auf sieben. (Quelle)

 

Die zehn wichtigsten Werte der Deutschen

1. Gesundheit (Platzierung im Vorjahr: 1),

2. Freiheit (2),

3. Erfolg (3),

4. Natur (6),

5. Gemeinschaft (5),

6. Familie (4),

7. Sicherheit (10),

8. Anerkennung (8),

9. Gerechtigkeit (7),

10. Nachhaltigkeit (9) (dpa)

Beim Kauf oder der Errichtung von Wohnraum wird die Bedeutung von Wohngesundheit dennoch leider oftmals erst zu spät erkannt - aber auch bei großen Bauprojekten wird sehr oft viel Wert auf  Nachhaltigkeit gelegt  (BNBDGNB) - die "Gesundheit" der Gebäudenutzer aber meist zu wenig berücksichtigt..

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Dämmstoff Polystyrol gilt bald als Sondermüll?

Neue Einstufung des Dämm Materials ab Frühjahr 2016

Flammhemmer HBCD

Hexabromcyclododecan (HBCD) soll im Brandfall verhindern, dass sich ein Feuer an der Fassade schnell ausbreitet. Doch HBCD gilt laut Europäischer Chemikalienagentur als "besonders besorgniserregend":  Es reichert sich in der Natur und in Organismen an und steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu schädigen. Im Brandfall stehen HBCD-belastete Dämmplatten zudem unter Verdacht, die Entstehung von hochgiftigen Dioxinen und Furanen zu ermöglichen.

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol jedoch künftig als Sondermüll behandelt werden. Der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Florian Pronold (SPD), bestätigte dem NDR, dass derzeit die Abfallverzeichnisverordnung novelliert werde. Im Frühjahr 2016 solle die neue Regelung in Kraft treten. Dann gelten beim Abriss einer Wärmedämmung aus Polystyrol neue Regeln: Galt diese bisher als Kunststoffabfall oder gemischter Bauabfall, so stuft sie der Gesetzgeber künftig als gefährlichen Abfall ein, also Sondermüll.

Entsorgung wird sich für Hausbesitzer massiv verteuern

Die Beseitigung einer Wärmedämmung mit dem am häufigsten verwendeten Dämmstoff in Deutschland dürfte sich für Hausbesitzer massiv verteuern, da die bisher üblichen Entsorgungswege nicht mehr zulässig sind. Zudem muss die Entsorgung lückenlos dokumentiert werden.

Zitat: NDR

Damit relativiert sich endgültig das Argument "preiswert" - unabhängig von der bereits seit langem geführten Diskussion bzgl. hochtoxischem Flammschutz, Bauschäden durch "Spechthöhlen" und Risiko im Brandfall......

Siehe auch: Raumschadstoff Styrol

 

 

 

Interessant in diesem Zusammenhang eine Presseinformation des Industrieverbandes Hartschaum noch  vom 30.10.2014

als Reaktion auf den NDR Beitrag: Ignorierte Gefahr - Gift in Wärmedämmung

"Leider wurde in den Beiträgen Styropor® -Abfall mit dem Begriff „Sondermüll“ erneut in Zusammenhang gebracht. Wir weisen darauf hin, dass dieses laut Urteilen des Landgerichts Duisburg und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 26 O 24/13 bzw. Az. I-20 U 151/13) nicht zulässig ist und deshalb zu unterlassen ist.

Der IVH fordert die Presse auf, ihre Recherchen auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu stützen, die zurzeit in der Projektstudie „Rückbau, Recycling und Verwertung von WDVS“ vom Institut für Bauphysik der Fraunhofer Gesellschaft (IBP) in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. (FIW) und unter Unterstützung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erarbeitet werden. Ende November 2014 stellen IBP und FIW die Ergebnisse in Berlin vor." Styropor® ist ungefährlicher Abfall

Nach wie vor stellt der IVH fest:

  1. Bei dem EPS-Abfall handelt es sich um einen Wertstoff. (Quelle)

 

 

 

 

Bereits im April 2012(!) stellte dagegen das Umweltbundesamt fest:

„Schon jetzt ist es aber möglich, auf die großflächige Verwendung von HBCD-haltigen EPS-Dämmstoffen zu verzichten und damit die Umwelt erheblich zu entlasten: Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ bietet einen einfachen Weg, Alternativen für Wärmedämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme mit gefährlichen Stoffen zu finden und problematischen Müll zu vermeiden“ Quelle Handelsblatt 5.4.2012(!)

 

Ebenso interessant die kurzfristige  (in diesem Falle positive) Meinungsänderung eines Politikers:

Noch im März 2015 äußerte Staatssekretär Pronold:

„2013 wurde ein weltweites HBCD-Herstellungsverbot beschlossen. Kühn sieht auch Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) in der Pflicht, es seien über 60 000 Tonnen HBCD in Fassaden deutscher Häuser verbaut worden. Der Regierungsantwort zufolge kann HBCD die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Die Bundesregierung halte aber die Einstufung solcher Dämmmaterialien als Sondermüll „nicht für sinnvoll“, so Pronold.Quelle Focus

 

Keine Sorge zu den aktuellen Aussagen von Pronold macht sich offensichtlich der zuständige Industrieverband:

In einer Aussendung vom Dezember 2015 meldet er:

"In einer Fernsehsendung im NDR wurde die Entsorgung von EPS – also Styropor – als Sonderabfall eingestuft. Dies liegt am Brandschutzmittel HBCD, welches inzwischen in neuen EPS Dämmstoffen ersetzt wurde. Dass EPS dann als Sonderabfall mit hohen Kosten belegt wird ist nicht richtig, es wird nach wie vor im Moment noch thermisch verwertet. Für eine stoffliche Verwertung gibt es derzeit noch zu wenig Abfallaufkommen, sodass kein wirtschaftliches Recycling möglich ist". Bericht

 

EGGBI versucht derzeit bei Umweltbundesamt (Antwort 15.04.2016) , aber vor allem beim "politisch zuständigem" Umweltministerium  (bisher keine Antwort!) eine Verifizierung einer der beiden sich widersprechenden Aussagen von Staatssekretär Pronold zu erhalten-

 

 

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"Gesund und umweltfreundlich Einrichten"

Die Publikation weist in sehr umfassender Form auf mögliche Schadstoffgefahren aus Möbeln und Einrichtungsgegenständen hin - empfohlen wird der Kauf von Produkten mit Blauem Engel und/oder Goldenen M.

Leider liegen bei beiden Gütezeichen die Grenzwerte für das krebserzeugende Formaldehyd unnötig hoch. Im Internationalen Vergleich kann festgestellt werden, dass 60 µg/m³ jederzeit leicht unterschritten werden könnten. Beispiel und Ergänzung dazu

Ebenso bedauerlich, dass es bei beiden Zeichen  in der Regel nicht möglich ist, von den Herstellern die eigentlichen Prüfberichte zu erhalten - gerade für die Zielgruppe Allergiker, MCS Kranke reicht es keineswegs zu wissen, dass gewisse TVOC Höchstgrenzen nicht überschritten werden - vielmehr benötigt dieser Verbraucher Informationen, welche Emissionen grundsätzlich aus den betreffenden Produkten ausgasen können.

Auch bezüglich weiterer Gefahrenstoffe (bedenkliche Stoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel...) besteht zwar eine "Erklärungspflicht" der Hersteller; mit Recht gibt es dazu aber ein gewisses Misstrauen diesbezüglich verunsicherter Verbraucher. 

Publikation Umweltbundesamt November 2015

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UBA Publikation "Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte"

September 2015

Einen übersichtlichen Einblick in die derzeitige "Bewertungslage" von Bauprodukten bietet diese Publikation des Umweltbundesamtes.

Umfassend beschrieben- auch im Hinblick auf die Neubewertung von Formaldehyd im AgBB Bewertungssystem wird dabei die europäische und nationale Rechtslage bzgl. Zulassungsbestimmungen für Bauprodukte - 

Nr. 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nr. 2 Brandschutz

Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Nr. 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung

Nr. 5 Schallschutz

Nr. 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nr. 7 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

ausgehend von der EU-BauPVO, (siehe auch rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit) die gesundheitsbezogene Grundanforderungen für Gebäude, mit daraus abgeleiteten Anforderungen auch an Bauprodukte "grundsätzlich" erlaubt, deren europäische Harmonisierung aber vor allem auch bezüglich Prüfanforderungen und nationalen Umsetzungen noch zu wünschen lässt.

Enttäuschend ist derzeit nach wie vor die "Kontrolle" der gesundheitlichen Qualität - während für VOCs zwischenzeitlich zumindest im Rahmen von AgBB definierte Prüf- und Nachweispflichten formuliert sind, fehlen für zahlreiche "besonders besorgniserregende Stoffe (publiziert in der ECHA Liste) entsprechende Nachweispflichten /Beispiel: Weichmacher, Flammschutzmittel) und es genügt dafür die "Deklarationspflicht" - dies bedeutet, der Verbraucher muss dem Hersteller "vertrauen" dass dieser sich tatsächlich an die Deklarationspflicht hält. (Seite 39)

Anschliessen möchten wir uns der abschließenden Empfehlung in der Publikation:

"Gerade für diejenigen Bauprodukte, die bisher nicht im Fokus der bauaufsichtlichen Regelungen sind, empfiehlt das UBA den herstellenden Unternehmen, eine freiwillige Kommunikation des Emissionsverhaltens ihrer Produkte anzustreben. Um neue Entwicklungen am Markt sachgerecht bewerten zu können, ist auch die etablierte Prüfmethodik bei Bedarf zu ergänzen. Zum Beispiel hält das UBA aktuell die Entwicklung von Methoden, die die Freisetzung von Nanomaterialien beim Gebrauch und bei der Entsorgung von Produkten mit nanomaterialhaltigen Beschichtungen über ihren Lebenszyklus erfassen, als erforderlich."

zur Publikation

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Informationen durch "Reach" - 58 % erfüllen nicht die Anforderung

Eine der wenigen Informationsquellen und stets als verlässliche Grundlage bezüglich Aussagen  zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Chemikalien für Verbraucher, aber auch Baustoffproduzenten propagiert, leidet nach wie vor unter mangelhafter Sorgfalt der Hersteller - und nicht ausreichender Kontrolle.

Nach wie vor können die Hersteller die Daten selbst in die Datenbank einbringen- nur 5 % aller Regisitrierungsdossiers werden von der CHemikalienagentur ECHA auf Vollständigkeit überprüft. 

"58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden."

Presseerklärung des BfR ("Bundesinstitut für Risikobewertung" vom 22.7.2015

Damit bestätigen sich uch die Vorbehalte gegenüber dem derzeitigen Informationswert beispielsweise der Sicherheitsdatenblätter, die ohnedies nur "dafür kennzeichnungspflichtige Stoffe" angeben müssen -  wesentliche Aussagen  gerade auch zur Auswirkung mancher Chemikalien auf die Fortpflanzungsfähigkeit bei der vorliegenden Reach Datenlage den Baustoffherstellern natürlich gar nicht vorliegen. Unverständlich auch, daß solche Ergebnisse erst mit 5 Jahren Verzögerung bekannt werden. 

Als „konform“ wurde im Rahmen des Screenings von 1814 Registerieungsdossiers  nur ein Dossier klassifiziert, d. h. dieses Dossier entsprach in allen geprüften Endpunkten den Standardinformationsforderungen von REACH entsprechend der Entscheidungsbäume. Weiterhin wurden 42 % der Dossiers als „komplex“ eingestuft, wobei über 70 % dieser Dossiers in 4 bis 7 Endpunkten „komplex“ waren. 

Bestätigt werden aber auch langjährige  Vorbehalte von Umweltverbänden bezüglich einer viel zu schleppenden Umsetzung, fehlenden Sanktionen bei Verstößen, Mängel bei Kriterien für hormonell wirksame Stoffe, Lücken in Bezug auf die Regulierung von Nanomaterialien.

Stellungnahme BUND nach 5 Jahren "Reach" 

EGGBI Infos zu Reach 

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Reduzierung hochfrequenter Strahlung im Bauwesen: Baustoffe und Abschirmmaterialien

 

29,00 Euro plus Versand  –> Bestellung

Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Planer und Messtechniker sowie für Betroffene, um sich mit den vielfältigen Aspekten der Hochfrequenzabschirmung intensiver auseinander setzen zu können.

Hinweis für MCS Betroffene:  Wir empfehlen, die vorgeschlagenen Materialien bei Chemikaliensensitivität unbedingt vorher auf die individuelle Verträglichkeit zu überprüfen, bzw. von den Herstellern auch die entsprechenden stofflichen Informationen für eine gesundheitliche Bewertung anzufordern. (siehe dazu auch Link; gerne stehen auch wir für stoffliche Informationen - sofern von den Herstellern  zur Verfügung gestellt -  zur Verfügung.) 

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Gesünder durch bessere Raumluft

Universitätsklinikum Freiburg

Neues System vereinheitlicht EU-weit die Bewertung der Raumluft-Qualität / Wissenschaftler des Universitätsklinikums Freiburg beteiligt

Erstmals können gesundheitliche Risiken durch flüchtige Schadstoffe aus Baumaterialien europaweit einheitlich beurteilt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein gesundes Raumklima gewährleistet ist.  

Insbesondere flüchtige organische Verbindungen (VOC), wie sie in Baumaterialien, Einrichtungen, Elektrogeräten, Reinigungsmitteln oder anderen Produkten enthalten sind, können im Innenraum gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen erreichen. „Als Konsequenz immer besser gedämmter Häuser können gesundheitsgefährdende Substanzen nicht mehr so leicht entweichen. Darum müssen Emissionsquellen im Innenraum besser kontrolliert und reduziert werden“, sagt Prof. Dr. Volker Mersch-Sundermann, Leiter des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg. „So kann auch bei moderner Bauweise sichergestellt werden, dass es nicht zu gesundheitlich bedenklichen Stoffkonzentrationen in der Raumluft kommt.“  Quelle

Hinweis:

EU-NIK-Werte sind keine Luftqualitätsrichtlinien für die Innenraumluft und dürfen nur  für Materilaemissionstests angewendet werden.

In der bisherigen Arbeit wurden nur flüchtige organische Verbindungen  (VOC) in Betracht gezogen. Leicht flüchtige Verbindungen (VVOC), schwerflüchtige organische Verbindungen  (SVOC) und Karzinogene sind noch nicht auf dieser Stufe berücksichtigt. (März 2015) Quelle

Aktuelle erste Auflistung  von Substanzen mit EU LCI Werten

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Neue Fassung des AgBB Schemas

Aktualisierung: neue Fassung 2018

Mit Ende Februar 2015 wurde das AgBB Schema 2015  veröffentlicht:  Link

Dennoch gilt bis 24.2.2016 das AgBB Schema 2012 noch als coexistent.

Beim Schema 2015 wurde für einige VVOC ein NIK-Wert eingeführt. Dementsprechend gehen diese Stoffe in die R-Wert-Berechnung mit ein, werden jedoch nicht dem TVOC zugerechnet. Es handelt sich hierbei um: 

o    7-1:      Butanal             CAS 123-72-8   NIK 650 µg/m³

o    7-20:    Acetaldehyd     CAS 75-07-0     NIK 1200 µg/m³

o    7-22:    Formaldehyd    CAS 50-00-0     NIK 100 µg/m³

o    8-10:    Aceton             CAS 67-64-1     NIK 1200 µg/m³

 

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht einer präventiv

(wir beraten vor allem Allergiker, chemikaliensensitive Bauherren und Familien mit Wunsch nach erhöhtem Gesundheitsschutz)

ausgerichteten  gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten dabei die de facto (trotz EU-Neueinstufung von Formaldehyd ab 1.4.2015) Ausnahme- "Bewertung" bzw. die von der übrigen Norm der VOC-Baustoff-Bewertung abweichende Bewertungsgrundlage mittels  eines NIK- Wertes als Basis der Gesamtbewertung    (100 µg/m³!)   für  Formaldehyd in Bauprodukten.

Bereits 2006 forderte beispielsweise "natureplus" im Hinblick auf diesen Wert einen  "besseren Schutz vor Formaldehyd".

Obwohl ab 1.4.2015 als Cancerogen der Gruppe 1B (H350)  und mutagen 2 (H341) kennzeichnungspflichtig, wurde hierzu eine bemerkenswerte Ausnahme gemacht:

Formaldehyd: Cancerogene der Gruppen 1a und 1 b  dürfen zwar nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach 3 Tagen nicht mit mehr als 10 µg/m³ sowie nach 28 Tagen nicht mit mehr als 1 µg/m³ emittieren - Formaldehyd inzwischen als Cancerogen der Kategorie 1b eingestuft, fällt aber nicht in die Bewertung der Cancerogene. Hier wurde mit der Festlegung des  NIK-Wertes von 100 µg/m³ 

eine Ausnahme geschaffen, festgesetzt."

Zitat:

Kanzerogene Stoffe

Die generelle Anforderung an jedes Bauprodukt ist, dass es praktisch keine kanzerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe emittieren soll. Eine Abgabe kanzerogener Stoffe gemäß EU-Kategorie 1A und 1B wird erstmalig an dieser Stelle des Ablaufschemas untersucht. Stoffe mit mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften sowie Stoffe mit möglicher kanzerogener Wirkung gemäß EU-Kategorie 2 werden im Rahmen des NIKKonzepts (siehe Teil 3) geprüft und ggf. mit höheren Sicherheitsfaktoren belegt. Kanzerogene sind substanzspezifisch zu quantifizieren. Nach 3 Tagen darf kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1A und 1B 0,01 mg/m³ übersteigen.  

Ausgenommen von dieser Regelung sind definierte, als kanzerogen 1A oder 1B eingestufte Stoffe, für die hinsichtlich des empfindlichsten Endpunktes ein Schwellenwert abgeleitet werden kann (?), bei dem kein krebserzeugendes Potential mehr anzunehmen ist und für die auf dieser Basis ein NIK-Wert abgeleitet und in Tabelle 1 genannt ist.  

 

Zitat:

Bewertung mittels NIK Wert

VVOC, VOC und SVOC mit Bewertungsmaßstäben nach NIK Für eine Vielzahl von innenraumrelevanten flüchtigen organischen Verbindungen sind im Anhang als gesundheitsbezogene Hilfsgrößen sogenannte NIK-Werte (niedrigste interessierende Konzentrationen) gelistet.

Im Vorwort zur NIK-Werte-Liste sind die Details ihrer Ableitung dokumentiert. Hier gelistete Stoffe, deren Konzentration in der Prüfkammer ≥ 5 µg/m³ beträgt, gehen in die Bewertung nach NIK ein.

Ihre Quantifizierung erfolgt substanzspezifisch. Zur Bewertung wird für jede Verbindung i das in Gleichung 2 definierte Verhältnis Ri gebildet. Ri = Ci / NIKi .

Hierin ist Ci die Stoffkonzentration in der Kammerluft. Es wird angenommen, dass keine Wirkung auftritt, wenn Ri den Wert 1 unterschreitet. Werden mehrere Verbindungen mit Konzentrationen ≥ 5 µg/m³ festgestellt, so wird Additivität der Wirkungen angenommen und festgelegt, dass R, also die Summe aller Ri , den Wert 1 nicht überschreiten darf.

R = Summe aller Ri = Summe aller Quotienten (Ci / NIKi) ≤ 1 (3) Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird das Produkt abgelehnt.  

Damit wird die lange geforderte, umfassend begründete europäische Einstufung  (http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/cl-inventory/view-notification-summary/55163 ) als offensichtlich für Bauprodukte nicht ausreichend relevant (?) für die Erstellung eines definitiven Grenzwertes  ignoriert - bei einem Baustoff ohne weiteren relevanten  Emissionen mit NIK Wert ist so defacto eine Formaldehydkonzentration von bis zu  99 µg/m³ noch toleriert (Ri≤1).

Beispiel: uns vorliegende Prüfberichte über Bauprodukte mit beispielsweise akzeptablen bisherigem Ri Wert 0,25 und dazu(aus unserer Sicht keineswegs akezpetablem) Formaldehyd mehr als 60 µg/m³ (unsere Empfehlung < 20 µg/m³) würden auch künftig toleriert.

 

Eine ähnliche, toxikologisch allerdings begründbare Herausausnahme von natürlichen Terpenen  aus der TVOC (VOC-Summenwert) und Erstellung ebenfalls eigenständiger, dem natürlichen Produkt Holz entsprechenden  plausiblen - wesentlich höherer "tolerierter Werte" wurde dagegen bisher vehement abgelehnt. (Siehe auch: Holz - Emissionen aus Holz und HolzwerkstoffenNeue Bewertungsgrundlage für Terpene gefordert )

Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser industrie- aber sicher nicht verbraucherorientierten „Ausnahme“ nur um eine vorübergehende Positionierung (Übergangsregelung) handelt und sich – analog wesentlich anderslautender internationaler Richt- und Grenzwerte für Formaldehyd auch in D bereits mittelfristig wesentlich strengere „Bewertungsgrundlagen “ für einen nach wie vor sehr relevanten Innenraumschadstoff mit mutagener und krebserzeugender Eigenschaft durchsetzen können.

Zur Info:

Krebserzeugend;    Karz 1B (H350):       Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind

Erbgutverändernd; Mutagen 2 (H341): Stoffe, die für Menschen bedenklich sind, weil sie möglicherweise vererbbare Mutationen in Keimzellen von Menschen auslösen können.

Quelle

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Umwelt-Medizin-Gesellschaft Sept.2014: Schwerpunktthema Mobilfunk

Neue Ausgabe der Fachzeitschrift 'Umwelt-Medizin-Gesellschaft' erschienen:

http://www.umwelt-medizin-gesellschaft.de/

Schwerpunktthemen des Heftes 03/21014: Mobilfunk (anbei Zusammenfassungen einiger Berichte daraus:)

Kausaler, juristisch anerkannter Nachweis des Schädigungspoten­zials technischer hochfrequenter Felder - eine Patientenkasuistik

HORST EGER

Zusammenfassung: www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/314e_z.pdf

 


Reduzierte Fruchtbarkeit und vermehrte Missbildungen unter Mobilfunkstrahlung. Dokumentation aus einem landwirtschaftlichen Nutzbetrieb (Wissenschaftlicher Originalbeitrag)

KLAUS BUCHNER, HORST EGER und JOSEF HOPPER

Zusammenfassung: http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/314bua_z.pdf

 


Wie die Öffentliche Meinung über Elektrosensibilität geprägt wird in Wissenschaft und Presse - Aktuelle Beispiele und Hintergründe

CHRISTINE ASCHERMANN

Zusammenfassung: http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/314a_z.pdf

 

Bestellungen und Probehefte:
Umwelt-Medizin-Gesellschaft
Frielinger Str. 31, D - 28215 Bremen
Tel.: 0421/498 42 51, Fax: 0421/498 42 52
E-Mail: info@umg-verlag.de

 

 

Wenn harmlose Schimmelpilze zur Gefahr werden

25.08. 2014

Für gesunde Menschen oft harmlos, können Schimmelpilze bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem schwere Krankheiten auslösen, die mitunter zum Tod führen können. Ein internationales Forscher-Team unter Leitung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) will das nun ändern und erforscht an einer Pilz-Art mögliche Behandlungsmöglichkeiten. Diese sollen später auch auf andere krankheitserregende Pilze angewendet werden.(Bericht)

 

 

Offener Brief an Bundesparteizentralen und Bundes-Patientenbeauftragten

Auf der Suche nach medizinischen Ansprechpartnern für MCS Patienten ohne Privatversicherung  kontaktierten  wir zahlreiche Institutionen, Ministerien und Bundesparteizentralen: 

Reaktionen - Nichtreaktionen

 

 

Manko bei ärztlicher Beratung für Chemikaliensensitive

Seit Beginn 2014 versucht EGGBI mit einer massiven Anfrageoffensive, eine Auflistung von Ansprechadressen zu erstellen, an die sich MCS Patienten, Umwelterkrankte allgemein wenden können,

ohne  von vornherein als "psychosomatisch erkankt" eingestuft zu werden -

und um dort eine adäquate Behandlung zu erhalten, die nicht nur Privatpatienten, sondern auch für "Nur"  Kassenpatienten  verfügbar ist.

Bisher ist es uns leider nicht möglich eine positive Bilanz unserer Bemühung zu ziehen.

Ergebnisse 

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Politische Unterstützung für Umweltkranke?

Ein absolut diskussionswürdiges Positionspapier präsentieren Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2009- leider erheilten wir keine Informationen bezüglich aktueller Initiativen, Aktivitäten zur Umsetzung dieses Positionspapiers.  

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EU Referenzwerte für Radon ab 2018

Das von vielen noch kaum erkannte Gesundheitsrisiko "Radon"   (zweithäufigster Verursacher von Lungenkrebs) wird in den nächsten Jahren  auch von der Immobilienwirtschaft "ernst genommen werden müssen" - gibt es doch ab 2018 definierte EU Referenzwerte für Radonbelastungen in Immobilien. 

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.1.2014 findet sich auf Seite 31  (Artikel 74):

Radonexposition in Innenräumen 

(1) Die Mitgliedstaaten legen nationale Referenzwerte für die  Radonkonzentration in Innenräumen fest. Der Referenzwert für  die Aktivitätskonzentration in der Luft im Jahresmittel darf   300 Bq m³ nicht überschreiten. 

Umsetzung 

(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts und Verwaltungs­vorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie  bis 6. Februar 2018 nachzukommen. 

 

EGGBI empfiehlt daher Bauherren, Investoren bereits jetzt bei Neubaumaßnahmen entsprechende Anforderungen an eine "radondichte" Bau-Ausführung und qualifizierte Lüftungskonzepte in Ausschreibung/Auftrag einzubinden, bei Sanierungen von Gebäuden entsprechende radonsenkende Maßnahmen zu integrieren. Vor allem energetische Sanierungen führen oft durch die erhöhte Gebäudedichtheit zu verstärkten Radonbelastungen.

 

 

Auch Baustoffhersteller sollten sich  solchen neuen Herausforderungen stellen - unter anderem suchen wir nach wie vor nach umfassend  schadstoffgeprüften Radonfolien und Abdichtmaterialien für eine Listung in unserer Empfehlungsdatenbank..

 

Rechtliche Situation in der EU - bereits existierende Referenzwerte für Radon in der Schweiz

Weitere Informationen zu Radon

 

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: "Krebs-Auslöser Radon belastet deutsche Wohnungen"

 

 

rechtliche Grundlagen für "Wohngesundheit" (allgemein)

 

 

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BGH Urteil Karlsruhe am 24.01.2014:

Hausgemeinschaften dürfen nicht gegen den Willen Einzelner eine Mobilfunkanlage auf dem Dach Ihres Gebäudes beschließen.

Die Richter des BGH’s argumentieren mit dem Streit über die gesundheitlichen Gefahren durch die Antennen.

Dadurch bestehe die ernsthafte Möglichkeit, dass der Verkauf oder der Mietwert der Wohnung gemindert werde. 

Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gefahr tatsächlich bestehe.

Der Fall bezieht sich auf ein Aschaffenburger Objekt.

Für den Bundesgerichtshof  spielen die Grenzwerte in diesem Falle keine Rolle. Schon der Streit um mögliche Gesundheitsgefahren stelle eine Beeinträchtigung der Wohnung dar, darum müsse jeder Teilnehmer der Wohnungen, der selbst betroffen ist zustimmen, wenn die Masten errichtet werden sollen.

Weil die Klägerin dagegen ist, werden im genannten Fall keine weiteren Masten aufgestellt werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66553&pos=0&anz=14 

"Der u.a. für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision zurückgewiesen und die Rechtsauffassung der Vorinstanzen mit der Erwägung bestätigt, dass auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht. Dies stellt eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG)."

Dennoch scheuen sich die Betreiber von solchen Anlagen nach wie vor nicht davor, ohne Information gegen den Willen der Bevölkerung solche Anlagen auch mitten in Wohngebieten aufzustellen. (News Juni 2014)

Weitere Infos zu elektromagnetischen Belastungen

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Werbung mit Wohngesundheit treibt kuriose Blüten

"Greenwashing" bei PU Dämmstoffen

Eine positive energetische Bewertung im Ökotest Jahrbuch 2013 als Grundlage für eine Werbung mit "Wohngesundheit" heranzuziehen - dies versucht derzeit ein Hersteller eines Polyurethan Dämmstoffes.

Verschwiegen wird bei dieser "Werbung", dass im zitierten Ökotest-Dämmstoffvergleich zu diesem Produkt sehr wohl auf die enthaltenen  halogenorganischen Verbindungen ("nervenschädigendes Potential" ) hingewiesen wird - und PUR Produkte  beispielsweise auch in der österreichischen Baustoffdatenbank "baubook" unter der Sparte: "Ausschluß von klimaschädlichen Substanzen" aufgelistet werden.

Siehe auch: EGGB Diskussion Flammschutzmittel

 

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MCS Projekt erfolgreich abgeschlossen

Bei Lüneburg konnten wir nach mehrjähriger Planung erfolgreich ein MCS Projekt abschließen.

Möglich war dies nur durch die sehr engagierte Mitarbeit aller beteiligten Handwerker und der beauftragten Baufirma, vor allem aber durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der Baufamilie.(Verträglichkeitsprüfungen für sämtliche relevanten Bauprodukte)

Das Einfamilienhaus wurde ausschließlich mit emissionsgeprüften Produkten  errichtet - durch zahlreiche bauliche Maßnahmen (z.B. Glastüren, Silikatfarben, geprüfte Putze und Bodenbeläge...) wurde erfolgreich versucht, Emissionen möglichst niedrig zu halten.

Prüfergebnisse:

Belastung durch TVOC  (Lösemittel) nach Fertigstellung, vor Einbringung der Möbel:

        
Summe TVOC nach ECA-Report 19 (C6-C16)  9  µg/m³ 

Summe SVOC  (>C16)                                                0 µg/m³ (n.n.)



 

 

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Schädliche Substanzen in Elektrogeräten

5.7.2013

Computer Bild klärt auf:

So schädlich sind Kopfhörer, Kabel, Babyfon  Co.

100 von 118 getesteten Produkten erwiesen sich als bedenklich - von gefährlichen Weichmachern bis hin zu krebserzeugenden PAKS - und dies nicht nur bei "Billiganbietern".Bericht

EGGBI versucht seit Jahren vergeblich von Herstellern stoffliche Informationen von Haustechniklieferanten zu erhalten - mit dem Argument ständig wechselnder Vorlieferanten und damit fehlender Informationen der Hersteller selbst verweigerten uns auch die  Hersteller von (besonders für die Raumluft relevanten!)  Lüftungsanlagen die erbetenen stofflichen Informationen.

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Russland senkt Formaldehydgrenzwerte für Möbel drastisch

Ab 1. Juli 2014 tritt in Russland das neue "Technische Reglement der Zollunion über die Unbedenklichkeit von Möbelprodukten (ТР ТС 025/2012)" in Kraft. Diese Vorschrift gilt in allen Ländern der Zollunion (Russland, Weißrussland und Kasachstan) und begrenzt die Emission von Formaldehyd in Möbeln auf 0,01 ppm (=12 µg/m³). (Quelle eco Institut).

Zum Vergleich: Das Goldene M (Gütezeichen der deutschen Möbelindustrie) erlaubt ebenso wie der Balue Engel 0,05 ppm = 60 µg/m³!

Gemeinsam mit dem russischen Möbelverband Amedoro wird allerdings seitens des Verbandes der deutschen Möbelindustrie eine Lockerung dieser aus wohngesundheitlicher Sicht begrüssenswert strengen Grenzwerte angestrebt.

Weiterführende  Information:

Auch unbehandeltes "Naturholz" emittiert geringe Mengen von Formaldehyd, die allerdings aus gesundheitlicher Bewertung  nicht für das Raumklima als relevant betrachtet werden.

Die in der Literatur (1) angegebenen Werte für Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz in der Prüfkammer sind nach DIN V ENV 717-1 zwischen 0,009 ppm bei Eiche und bis 0,002 bei Buche; Douglasie, Fichte und Kiefer liefern Werte zwischen 0,003 und 0,004 ppm.

1) Meyer, B. und Boehme, C. 1994: Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz. Holz-Zentralblatt 120, 1969ff (siehe auch: Bericht)

"Formaldehyd ist ein weitverbreiteter Stoff. In der Natur tritt es z.B. bei Stoffwechselprozessen oder Photooxidation auf. Ferner ist es ein natürliches Abbauprodukt des in Holz enthaltenen Lignin oder in Früchten enthalten." (Quelle)Zitat Dr. Kueabrt

Kritische Raumbelastungen entstehen vor allem durch den Einsatz von formaldehydhaltigen Klebern und Lacken -  seit vielen Jahren fordert natureplus auf Grund der Einstufung als "krebserzeugend" bereits strengere Grenzwerte für Formaldehyd. (Pressedienst).

Mit den neuen russischen Grenzwerten werden  auch die Werte zahlreicher deutscher Label wesentlich unterschritten  (in der Regel zwischen 0,03 und 0,04 ppm, GoldenesM 0,05 ppm). 

Dazu eine Marketing-Aussage Ikea:

"Formaldehyd ist eine häufig in der Natur vorkommende chemische Verbindung, die z. B. in Wasser, Obst und Holz enthalten ist. Es kann aber auch industriell hergestellt und Möbeln zugefügt werden. Um Gesundheitsprobleme zu vermeiden, gibt es strenge Anforderungen an Formaldehydemissionen bei Möbeln. Wir möchten, dass Formaldehydemissionen aus IKEA Holzprodukten der natürlichen Ausstoßmenge von Holz entsprechen. Dazu haben wir zuerst den Einsatz von Lacken auf Formaldehydbasis bei unseren Produkten verboten (1993). Als Nächstes wurde Formaldehyd aus den Klebstoffen entfernt, die für das Aufkleben von Furnierschichten auf Möbeln verwendet wurden.Quelle Ikea Entwicklung #42"

Damit würden die russischen Grenzwerte - zumindest in der Theorie(!) jederzeit einzuhalten sein.

Interessant aber vor allem die Ikea Antwort auf unsere Bitte um entsprechende Prüfberichte: "Aus Wettbewerbsgründen (??)   können wir Ihnen Testberichte leider nicht zur Verfügung stellen."Mail 15.10.2013 "Wir bleiben jedoch weiterhin bei unserer bisherigen Entscheidung, keine detaillierten Testberichte und Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen"  12.8.2014)      (Gibt es überhaupt solche Prüfberichte, was gibt es dabei zu verbergen ?  oder handelt es sich bei den Marketingaussagen um "Greenwashing"?)

Weitere Infos zu Formaldehyd Grenzwerten

AgBB und "International"

EGGBI Diskussionsseite (strengere Grenzwerte für Formaldehyd?)

 

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Nasse Wände- kranke Kinder

Zusammenhang zwischen feuchten Wohnbedingungen und Asthma weltweit bestätigt

"Kinder, die unter feuchten Wohnbedingungen aufwachsen, haben ein vielfach erhöhtes Risiko, an Asthma, allergischem und nichtallergischem Schnupfen (Rhinitis) und atopischem Ekzem (Neurodermitis) zu erkranken. Das gilt sogar für Mädchen und Jungen, die – nach Angabe der Eltern – nur ihr erstes Lebensjahr in einer nassen Wohnung verbracht haben sowie für nichtallergische Kinder. Diesen starken Zusammenhang haben Wissenschaftler um Dr. Gudrun Weinmayr vom Ulmer Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie  im Zuge der weltweiten Erhebung „International Study of Asthma and Allergies in Childhood“ (ISAAC) nachgewiesen. Ihre Ergebnisse sind kürzlich in der Fachzeitschrift „Clinical and Experimental Allergy“ erschienen."

"Das Ergebnis war eindeutig:  „Unsere Studie zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen feuchten Wohnbedingungen und Asthma, Rhinitis sowie atopischem Ekzem unabhängig von der allergischen Disposition des Kindes. Es handelt sich sogar um den stärksten und konsistentesten Zusammenhang mit einem Umgebungsfaktor, den wir im Laufe der ISAAC-Studie festgestellt haben“, sagt Gudrun Weinmayr.

Damit sind Feuchtigkeit und Schimmel eher noch als Hausstaubmilben Hauptauslöser von asthmatischen Erkrankungen. Der Gesundheitszustand von Mädchen und Jungen, die bereits unter Asthma litten, verschlechterte sich unter feuchten Wohnbedingungen weiter."

Pressebericht der Universität Ulm, 10.07.2013

 

EGGBI verweist in diesem Zusammenhang erneut darauf,

bereits bei der Planung

auf ein optimiertes Raumklima zu achten

  • Berücksichtigung ausreichender Trocknungszeiten des Gebäudes vor der Nutzung
  • durch eine diffusionsoffene Bauweise und 
  • Planung ausreichender Luftwechselraten und Weitergabe von Informationen zum richtigen Lüftungsverhalten bei der späteren Gebäudenutzung (Empfehlungen)

aber auch auf die absolute Notwendigkeit einer

  • qualitativen Bauausführung (Vermeidung von Wärmebrücken durch technisch einwandfreie Planungsumsetzung, korrekte Luftdichtheit) im Neubau und
  • besonderer Berücksichtigung dieser Fragen bei nachträglichen energetischen Sanierungen
  • dabei sowohl bei der Auswahl der Baustoffe (diffusionsoffene Bauprodukte und vor allem auch Dämmstoffe, alkalische Putze und Wandfarben) - als auch im Falle von Schimmelsanierungen
  • bei der Auswahl diverser Schimmelsanierprodukte auch deren gesundheitliche Unbedenklichkeit sorgfältigst zu beachten

Empfehlungen bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall  (eine möglichst rasche Sanierung ist unumgänglich):

Ratgeber Schimmel im Haus  (Umweltbundesamt 12/2014)

Häufige Fragen bei Schimmelbefall (Juni 2013)

Schimmelpilze - biogene Schadstoffe (AGÖF)

Gerne unterstützen wir

bei der Auswahl von qualifizierten regionalen Prüfern, Beratern und bei

Auswahl, Bewertung von vorgeschlagenen Sanierprodukten im Rahmen unserer kostenlosen Beratungshotline (bzw. bei schriftlichen Anfragen)

Bei Asthma und Neurodermitis auch die Wohnung untersuchen lassen

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Aktionsplan: Regierung beschließt Hilfe für Menschen mit seltenen Krankheiten

Menschen mit seltenen Erkrankungen haben oft eine jahrelange Ärzte-Odyssee hinter sich, bis endlich die richtige Diagnose gestellt ist. Nun startet eine Regierungsoffensive, um den rund vier Millionen Betroffenen zu helfen. Auch die Pharmaindustrie steht in der Pflicht. Pressebericht 29.08.2013

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Leben mit der Energiewende

TV Film von Frank Farenski:

 

"Lange wurde und wird die Photovoltaik bedrängt: Zu teuer soll die Sonnenenergie sein und ihr Anteil an der regenerativen Stromversorgung sei zu gering. Eine Sonderkürzung der EEG-Einspeisevergütung nach der anderen setzt die Regierung durch. Der Exodus der Solarbranche in Deutschland hat begonnen, die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche ist bedrückend. 


Nun gibt es in der Politik sogar die Anstrengung den Vorrang für den Ökostrom aufzuheben. Kann das sein? Kurz bevor Netzparität erreicht ist und die Photovoltaik einen wesentlichen Beitrag zur bezahlbaren Energieversorgung leisten kann. Es ist doch vollkommen klar, dass wir nur durch regenerative Energieträger unseren Bedarf an Energie zu kalkulierbaren Kosten decken können. Wie kann es sein, dass nun in letzter Sekunde diese erfolgreiche Entwicklung abgewürgt werden soll? 


Seit vielen Jahren verfolge ich als Fernsehjournalist die Entwicklung der regenerativen Energieträger und bin immer wieder überrascht, dass sich die Branche in der öffentlichen Diskussion immer wieder in die Defensive drängen lässt. Meine persönliche Meinung: Es ist Zeit, dass die Vertreter der Photovoltaik aus der Defensive herauskommen und publizistisch ihr Anliegen offensiv vertreten." 

Der Film - download

weitere Infos 

 

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Leitfaden "Nachhaltiges Bauen"

Mai 2013

des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

"Wohngesundheit" findet erhöhten Stellenwert.

Download (4,8 MB)

Seit Ende April liegt die überarbeitete Version des  "Leitfaden Nachhaltiges Bauen 2013" des BMVBS  vor.

Positiv aus Sicht der Wohngesundheit:  

In der Anlage A1  werden dezidiert  Empfehlungen für Emissionseinzelwerte  in der Raumluft aufgelistet, die sich insgesamt an den Innenraumluft - Empfehlungen des UBA orientieren. Vor allem im Bereich der Glykole wurden erfreulicherweise eine  ganze Reihe von Richtwerten nunmehr  definiert (siehe dazu auch: Glykole als Lösemittelersatz sowie Bewertung Glykole Seite 11 - UBA Richtwerte im Vergleich mit den - wesentlich anspruchsvolleren - AGÖF Orientierungswerten für Glykole). 

 

Im eigentlichen Leitfaden wird zudem auf Seite 78 gefordert:

"Zur Sicherstellung der Raumluftqualität sind für die zur Ausführung kommenden Bauprodukte geeignete Nachweise zum Emissionsverhalten mit Angebotsabgabe beizubringen."

Dies bedeutet in letzter Konsequenz, daß zur Erreichung der geforderten Raumluftwerte (Einzelwerte der aufgelisteten Stoffe) es dem gewissenhaften Planer nicht reichen kann,  von den Produkten nur "Emissionssummenwerte" oder Nachweise der Einhaltung von "Gütezeichen-Grenzwerten" zu erhalten.  Vielmehr werden die Emissionseinzelwerte der Produkte erforderlich, um durch Addition der "Raumbeladungen" der einzelnen Bauprodukte "Zielwertüberschreitungen"  einzelner Stoffe  (z.B. Styrol, Toluol...)  zu vermeiden.

Interessant in diesem Zusammenhang, wie sich künftig beispielsweise auch der DGNB Navigator (= Produktdatenbank des DGNB) bemühen wird, dem Planer solche Informationen zu liefern. Derzeit wird auch für DGNB Zertifizierungen von den Planern zwar die Erreichung von optimierten Raumluftwerten gefordert; immer wieder wenden sich aber auch DGNB-Auditoren an uns mit der Frage nach dezidierten Produktinformationen bzgl. emissionsgeprüfter Bauprodukte.

Gerade langjährige Versuche vieler Hersteller, vor allem  durch "Bereitstellung" industrie-initiierter Gütezeichen die Bekanntgabe der Einzelemissionswerte zu verhindern (Statuten z.B. der GEV für EC gekennzeichnete Produkte- Verbot(?) der Weitergabe der eigentlichen Emissionsprüfberichte) werden mit den nunmehr definierten Einzelwertanforderungen an die "Raumluft"  "nachhaltiger Gebäude" künftig sicherlich in Frage gestellt,

da der "nachhaltige" Planer nun nicht mehr nur die gerne publizierten"Summenwerte" der einzelnen Produkte zu berücksichtigen hat, sondern sich die Summierung  besonders kritischer Stoffe aus der Vielfalt der eingesetzten Bauprodukte zusammen betrachten muss.

 

Nicht ausreichend definiert ist leider in dieser Anlage A1, wie beispielsweise  zahlreiche SVOCs, Weichmacher  

  • höher siedende  "halogenorganische Phosphot Flammschutzmittel", die jahrelang in den Innenraum diffundieren können und

bei den derzeit üblichen AgBB Prüfkammeruntersuchungen -  

aber ebenso bei   Raumluftuntersuchungen ohne zusätzlichen "Hausstaubproben" nicht  erfasst werden,

glaubhaft ausgeschlossen werden können.

 

Gütezeichen wie "natureplus" fordern daher grundsätzlich  neben einer Prüfkammeruntersuchung  

zusätzliche Inhaltsstoffprüfungen   (EOX/ AOX; organische Verbindungen  wie Weichmacher, Restmonomere, freier Formaldehyd - Beispiel: www.natureplus.org/fileadmin/user_upload/pdf/cert-criterias/RL0602.pdf) um  gerade auch solche "langwirksame"  und damit besonders kritische Schadstoffe  (Beispiel) ebenfalls auszuschließen.

  • wie sicherzustellen ist, dass die geforderten vorgelegten "Emissionsnachweise"  an Hand "neutral entnommener Materialproben" entstanden sind, und nicht durch willkürlich eingesandte Produkte der Hersteller  (beispielsweise bereits mehrjährig "abgelagerte" und damit "ausemittierte" Baustoffe) erstellt worden sind. (Beispiele:  Probenahme für eco Produktprüfung;  Punkt 3 Seite 1 natureplus; erfolgt durch das prüfende Institut oder neutrale Stelle nach Anweisung des Institutes) 

 

Kritisch zu betrachten ist  im Leitfaden allerdings  aus Sicht der späteren Raumluftqualität die Aufforderung  im Bericht:  (Seite 79)

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Kritik am Leitfaden

"Bei technischer Gleichwertigkeit werden Recyclingmaterialien bevorzugt. Die Wiederverwendung von Baustoffen, Bauprodukten und Bauteilen (z. B. Betonabbruch, Treppen, Fenster, Träger aus dem Umbau oder einem anderen Rückbauobjekt bzw. von einer Wertstoffbörse) sowie die Verwendung von Recycling-Baustoffen müssen eindeutig im Leistungsverzeichnis in der jeweiligen Position beschrieben werden."

So sinnvoll  und wünschenswert zwar die Ressourcenschonung durch Produktrecycling insgesamt  ist - für Gebäude sehen wir aus raumhygienischer Sicht hier ein sehr hohes Risiko:

Recycleprodukte  können natürlich sehr oft wesentlich mit Schadstoffen  - z.B. lange wirksame SVOC, nicht gekennzeichnete Flammschutzmittel oder auch Weichmacher belastet sein (siehe als Beispiel auch Emissionen aus Zelluloseprodukten)  - damit können gerade (aus der Herstellung kaum stofflich nachverfolgbare) recycelte Bauprodukte zu nicht unerheblichen Raumluftbelastungen führen, und  damit die zuvor sorgfältigste Produktauswahl im übrigen Bereich  zunichte machen. 

Entsprechende Erfahrungen gibt es beispielsweise mit extrem riechenden PE Bau Folien (oft bis über 90 % aus Recycleprodukten hergestellt) für die wir bis heute von keinem einzigen Hersteller entsprechende Schadstoffnachweise erhalten konnten. 

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Foodwatch verteidigt kritische Aussagen zu Schadstoffen aus Recycling-Papier

18.01.2013

Foodwatch verteidigt kritische Aussagen zu Schadstoffen aus Recycling-Papier

Link Schriftverkehr

EGGBI bekräftigt Forderung nach Emissionsprüfungen auch für (Recycling) Zellulose Dämmstoffprodukte.

Link

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6.8.2012

Nach wie vor finden wir regelmäßig in den Medien Berichte über Schadstoffbelastungen in Schulen und Kindergärten. Leider handelt es sich dabei nicht nur um "Altlasten" sondern sehr oft auch um Belastungen aus Neubauten, bei deren Planung seitens der Vergabestelle die nötige Vorsicht  (entsprechende detaillierte Vorgaben bereits in der Ausschreibung, Abschluss-Raumluft- Prüfung mit definierten Höchstwerten als Voraussetzung für eine "Übernahme" des Gebäudes) vernachlässigt wurde.

Beispiele: link

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Polystyrol Fassadedämmungen "Brandbeschleuniger?"

28.11.2011 

Neue Bestätigung zur Diskussion um die "gesundheitlichen" Risiken von Polystyrolprodukten finden sich durch aktuelle Untersuchungen des NDR zum Feuichtigkeitsverhalten und zum Brandverhalten von "Styropor-Platten" für Wärmedämmsysteme. 
 
"Reporter des NDR haben das Material einem Realitätstest unterzogen - Sie haben ein Brand-Experiment in der Materialprüfanstalt Braunschweig durchführen lassen. Der Versuch entsprach einem simulierten Zimmerbrand. 160 Millimeter dicke Dämmplatten aus Polystyrol, geschützt durch Armierung, Putz und Anstrich, wurden dem Ernstfall ausgesetzt: Ein Brand unter einer Maueröffnung entflammte das sogenannte Wärmedämmverbundsystem (WDVS) eines Markenherstellers. 
 
Das erschreckende Resultat: Zwanzig Minuten hätte die Dämmung den Flammen standhalten müssen. Doch sie fing so schnell Feuer, dass der Versuch bereits nach acht Minuten abgebrochen werden musste." 
"Die Feuerwehr musste wegen der heftigen Flammen und extremer Rauchgasentwicklung unter Atemschutz umgehend löschen". 
 
Presseberichte - 28.11.2011 - dazu 

Finanznachrichten 2011

http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,800017,00.... 

https://www.youtube.com/watch?v=1kI21F17wYY

https://www.youtube.com/watch?v=1EL9-_27H04 

https://www.youtube.com/watch?v=1o34slPoa-8

https://www.youtube.com/watch?v=ZyxsTi3Oxnw



Alternative zu den hier "kritisierten" Wärmeverbundsystemen:

Wir empfehlen an Stelle von Polystyrol Wärmeverbundsystemen seit Jahren zwei bewährte, naturepluszertifzierte Systeme 
 
a) der Firmen

Baumit  "GreenTherm Fassade"

Marmorit (Putze)+ Pavatherm (schadstoffgeprüfte Holzweichfaser) 
siehe dazu: Systembeschreibung der geprüften Komponenten
Produktinfos: 
www.knauf.de/wmv/ 
 
sowie 
b) auf mineralischer Basis das System der Firma Röfix Minopor (Mineralschaum- Dämmstoff)
Link
 
Die Prüfkriterien dazu sind der natureplus homepage (Vergaberichtlinien) jeweils zu entnehmen. Eine fachgerechte Verarbeitung (technische Anweisungen der Hersteller dazu sind umfassend vorhanden und entsprechend einzuhalten) ist wie auch in allen anderen Baubereichen natürlich Voraussetzung für eine dauerhaft zufriedenstellende Lösung. 

 

15.06.2011:  EGGB sieht sich bestätigt:

Styrol in USA als "krebserzeugend" eingestuft

Oft diesbezüglich kritisiert, lehnt EGGB seit jeher den Einsatz von Polystyrolprodukten in Innenräumen konsequent ab - eine aktuelle Neueinstufung von Styrol in den USA dokumentiert die Richtigkeit dieser Entscheidung.

Zusammenfassung

Diskussionsseite: link

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Schadstoffe in Schul- und Kindergartencontainern

Meist sind diese Container  ursprünglich als Übergangslösung geplant, dann aus Bequemlichkeit und Kostengründen aber zur "Dauerlösung" bestimmt.

Hier sollten Lehrpersonal, Elternvereine und Aufsichtsbehörde ein besonderes Augenmerk auf die Raumluftqualität legen; entsprechende Empfehlungen bietet ja seit Jahren dafür das Umweltbundesamt:

kostenloser download: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden

Aktueller Schadstoff- Fall:

6.8.2012  Höhenkirchen - Siegertsbrunn: "Krebserreger im Container-Klassenzimmer"  link

http://www.eggbi.eu/forschung-und-lehre/zudiesemthema/raumluftqualitaet-in-containern/ 

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10.5.2012

Chemie trifft Ausbau

"nachhaltige" Gemeinschaftsveranstaltung des Chemie Cluster Bayern mit der Hochschule Augsburg, Institut für Bau und Immobilie

Vertreter aus Forschung, Bauuindustrie und Bauwirtschaft diskutierten unter anderem Fragen der "Wohngesundheit".

Weitere Infos

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08.05.2012

Emissionsbegrenzung aus Bauprodukten - Konzeptentwicklung europäischer NIK Werte

aktuelle Publikation,  erstellt von der Charité Universitätsmedizin Berlin im Auftrag des Umweltbundesamtes

Kostenloser Download

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19.9.2011

neuer "GESTIS-Stoffmanager" hilft Verarbeitern bei der Gefährdungsbeurteilung

Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung beurteilen, das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Die kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen, um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung.

link

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WHO, 2011

Environmental burden of disease associated with inadequate housing

Umweltbedingte Gesundheitsbelastungen verursacht durch mangelhafte Wohnverhältnisse
 

Eine  Leitfaden zur Quantifizierung der Auswirkungen auf die Gesundheit
 ausgewählter Gebäude-Risiken in der Europäischen Region der WHO

    Link/ PDF 

LInk Zusammenfassung

Empfehlenswerte Ergänzung dazu:

WHO 2010

WHO guidelines for indoor air quality: selected pollutants

Richtlinien für Innenraumluftqualität - ausgewählte Raumschadstoffe

 Link: PDF 

In beiden Publikationen vermissen wir zwar zahlreiche gesundheitsrelevante Schadstoffe (Glykole, zahlreiche SVOCS allgemein u.a.) -

auch halten wir empfohlene "Höchstwerte" wie beispielsweise bei Formaldehyd als zu "großzügig"; immerhin ist aber mit der grundsätzlichen Beschreibung/Anerkennung gesundheitlicher Risiken der aufgelisteten Produkte ein wesentlicher erster Schritt im Hinblick auf mehr Sensibilität gegenüber Raumbelastungen getan. 

Weitere links dazu: (Zusammenfassungen)

WHO-Leitlinien zur Raumluftqualität empfehlen erstmals Höchstwerte für Chemikalienkonzentrationen  Kopenhagen, 15. Dezember 2010 

Neue Höchstwerte für ausgewählte Chemikalien sollen Gesundheitsrisiken
 in Innenräumen signifikant verringern, Dezember 2010

WHO Leitlinien für Innenraumluftqualität: ausgewählte Schadstoffe
 Zusammenfassung

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15.06.2011:  EGGBI sieht sich bestätigt:

Styrol in USA als "krebserzeugend" eingestuft

Oft diesbezüglich kritisiert, lehnt EGGBI seit jeher den Einsatz von Polystyrolprodukten in Innenräumen konsequent ab - eine aktuelle Neueinstufung von Styrol in den USA dokumentiert die Richtigkeit dieser Entscheidung.

Zusammenfassung

Diskussionsseite: link

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Weltweiter MCS Aktionsmonat -Mai 2011

Weltweit arbeiteten Organisationen und Aktivisten auf den Mai 2011 zu. Ihnen ist es wichtig, dass die Erkrankung und Behinderung MCS in der Öffentlichkeit besser zur Kenntnis genommen wird und dass die Erkrankten die Hilfe und Unterstützung erhalten, die andere Behinderte und Kranke ohne sonderliche Erschwernisse erhalten.

 

link

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7. April 2011

Flüchtige Chemikalien aus Farben und Möbeln verändern Lungenzellen schon in geringer Konzentration

 

Leipzig. Aus Farben und Möbeln ausgasende Chemikalien können schon in relativ geringer Konzentration Lungenzellen angreifen. Das haben Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) nachgewiesen. "Auch bei Konzentrationen unterhalb akut-toxischer Werte zeigen sich deutliche Veränderungen in den Zellen", berichtet Privatdozent Dr. Martin von Bergen, Leiter des UFZ-Departments für Proteomik. Ihre in Versuchen mit menschlichen Lungenepithelzellen gewonnenen Erkenntnisse haben die UFZ-Forscher jetzt im renommierten "Journal of Proteome Research" veröffentlicht.

Pressebericht

weiterführender Link

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Schadstoffe in Innenräumen 

BVS Bayern, öffentlich bestellte Sachverständige   3-2011

Stellungnahme

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Zukunft ohne Gift

Kinder vor Schadstoffen schützen

23.03.2011

Seit mehreren Monaten ruft der BUND

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. -
Friends of the Earth Germany 

Eltern und Kita-Betreiber dazu auf, ihre Kita auf die Schadstoffbelastung testen zu lassen - neben der  Laboranalyse bietet er Tipps zur Problembehebung und hilft, die Ergebnisse zu verstehen und einzuordnen. 

Am 22.03.  berichtete  der ZDF / Frontal 21 über die erste Bilanz dieser Aktion.

Die nunmehr erstmals veröffentlicheten Ergebnisse haben gezeigt: 

Zahlreiche Kitas sind überdurchschnittlich stark mit gesundheitsgefährdenden Weichmachern belastet. 
 

Deshalb geht der BUND nun den  nächsten Schritt: 

Die Politik wird zum Handeln aufgefordert. Produkte, die mit Weichmachern belastet und damit gefährlich für Kinder sind, sollen für die Umgebung von Kindern verboten werden.

Jetzt mitmachen

  • Machen Sie mit: Fordern Sie Ministerin Ilse Aigner auf, den Schutz unserer Kinder vor Schadstoffen zu sichern. Jetzt mitmachen...
  • Wenn sie wissen möchten, wie es um Ihren Kindergarten bestellt ist, können Sie das Analyse-Angebot nutzen. Alles weitere erfahren Sie hier...

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Gift für Lehrer

Eine Behörde, die krank macht  (2.3.2011)

  Mitarbeiter des Landesinstituts für Schule klagen über toxisch belastete Raumluft. Direktor und Ressort verweisen auf Sanierungen und sehen keinen Handlungsbedarf   link

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27.01.2011 Pressemitteilung

Bau München 2011 - immer mehr Hersteller öffnen sich einer verbraucher-freundlicheren „Kommunikation“ 

Link

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20.12.2010

Diskussion MDI erhält durch Einstufung "krebsverdächtig" neue "Qualität"

Neue Einstufung von MDI (Methylendiphenyldiisocyanat) macht Sachkundenachweis für die Abgabe von PU-Kleber und –Schäume erforderlich

Link

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Partner für MCS- Gemeinschaftshaus (Neubau/Miete...) gesucht:

Unter anderem such ein Interessent aus dem Raum Baden Württemberg  Partner für die gemeinsame Errichtung eines möglichst MCS gerechten Mehrfamilienhauses im Großraum Stuttgart/Mannheim.

Wer ein ähnliches Projekt /auch in anderen Regionen anstrebt, sucht  bzw. anbieten kann, sende uns bitte ein Mail an 

beratung@eggbi.eu

Wir werden versuchen, solche Interessen zu koordinieren und/oder eventuelle Bauträger, Bauunternehmen, Investoren zu finden.

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6.7.2010 Pressemeldung  (Focus, MSN Money): Deo Zwang dür Arbeitnehmer

Müssen bald alle Arbeitnehmer Deos benutzen?

Ein abstruser Vorschlag - Ergebnis von Lobbyarbeit von Deoherstellern oder  tatsächlich ernst gemeinte Aussage einer Wirtschaftsvertreterin ?

Auf jeden Fall ist die Reaktion von Allergiker- und MCS Verbänden und Vertretern einhellig - die Durchsetzung einer solchen Forderung würde de facto für zehntausende Chemie-Sensitive  ein Berufsverbot bedeuten !

Mehr dazu unter:

Focus online       MSN online       CSN Blog

Mehrmalige Bitten an die "Urheberin" dieser Forderung - Verfasserin Ursula Frerichs, Präsidentin des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft 

um eine Stellungnahme zu Ihrer Forderung blieben unbeantwortet !

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HS: Presseaussendung 1.7.2010

Schadstoffe in Schulen und Kindertagesstätten ?

BUND Aktion in KITAS

Mit einer einmaligen Aktion startete am 30.6.2010 der BUND (Bund für Umwelt-und Naturschutz) eine enorm wertvolle Kampagne gegen Weichmacher in  KITAS.

Eine kostenlose Untersuchung von Staubproben soll informieren, ob die Kindertagesstätte belastet ist oder nicht – mitmachen können Eltern, aber auch die Mitarbeiter solcher Einrichtungen.

Sie sind eingeladen, Staubproben Ihrer Kindertagesstätten an den BUND einzusenden, und erfahren dann, ob es einen akuten Handlungsbedarf  gibt.

Informationen zur Probenahme, Adresse und weitere Anleitungen finden Sie unter

http://www.bund.net/?id=6106   

Seit Jahren warnt das Umweltbundesamt vor den gesundheitlichen Langzeitschäden von Weichmachern – vor allem DEHP  findet sich zwischenzeitlich nahezu in allen Urin- und Blutproben von Kindern.

Verursacher sind neben Lebensmittelverpackungen Spielwaren, Möbel, Kunststoffböden und andere Bauprodukte.

Nach wie vor gehen viele Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen mit Fragen der „Innenraumluftqualität“ viel zu sorglos  um, wie auch Schadenfälle mit Formaldehyd an einer Regensburger und einer Nürnberger Schule erst vor kurzem wieder bewiesen.

Andere Städte (München, Zürich...) verlangen im Gegensatz  dazu  vor Übernahme von Neubauten bereits seit Jahren eine Raumluftprüfung  mit definierten Grenzwerten;  werden diese überschritten, muß der Auftragnehmer für eine Sanierung sorgen, bevor das Gebäude „in Betrieb“ gehen kann.

Zahlreiche Architekten verlassen sich  viel zu oft auf die Aussagen der Baustoffhersteller zur „gesundheitlichen Unbedenklichkeit“– 

das Sentinel-Haus Institut in Freiburg  (Qualifizierung von Planern, Bauunternehmern) und  EGGBI  (Online Redaktion Abensberg) bemühen sich seit langem mit Nachdruck, von Herstellern umfassendere Informationen zu Bauprodukten und deren Emissionen zu erhalten.  

Weitere Infos unter

http://www.bund.net/zukunft_ohne_gift

http://www.pavatex.ch/Default.aspx?tabid=67&BlogID=2 

http://www.pavatex.ch/Default.aspx?tabid=67&EntryID=373

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Bundesbürger schätzen gesundes Wohnen

Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternhmens Ipsos im Auftrag der Zeitschrift "Das Haus" steht gesundes Wohnen bei den Deutschen hoch im Kurs

Quelle: Hamburger Abendblatt

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Gefahr Weichmacher

Unfruchtbarkeit, verursacht durch Weichmacher in unseren Haushalten - aus

Lebensmittelverpackungen, Kosmetik, Spielwaren aber auch Baustoffen, Farben:

Der NDR brachte am 4.5. eine eindrucksvolle Reportage zu erschreckenden Erkenntnissen des Umweltbundesamtes zu diesem Thema und ebenso erschreckenden  "Untätigkeit" der Politik dazu.

Der Link zur Sendung:

45 Minuten

Siehe dazu auch:

Link: Bundesministerium für Umwelt

Link/ eco Institut

Link/Spiegel/Wissenschaft

20.5.2010 Nürnberg 

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"Netzwerktag 2010" Chemie-Cluster Bayern

Über 100 Teilnehmer "verknüpften" sich an diesem erfolgreichen Netzwerktag zu Themen von Forschung, Produktinnovationen aber vor allem auch Nachhaltigkeit; unter anderem präsentierte "Axelera" ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Chemie-Cluster Bayern zum Thema "Nachhaltiges bauen."

Das Chemie-Cluster Bayern versteht sich als Plattform für bayerische Firmen und Forschungseinrichtungen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Größe und positioniert sich nachhaltig als Kontakt- und Kompetenznetzwerk für "Chemical Assisted Living". mehr

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"Umwelt-Krankenzimmer" für MCS Kranke in Hamburg

 

27.10.2011

Schadstoffarme Umweltzimmer in Hamburger Klinikum

Erstmals in Hamburg bietet das Agaplesion Klinikum in Hamburg  zwei spezielle schadstoffarm gestaltete „Umweltzimmer“ für MCS- und Umweltpatienten / Multiallergiker an.

Mehr Infos:

Presseartikel

Allgemeine Infos dazu

 

 

Februar 2012

Österreich - ÖKOBAUnetz Krankenanstalten

Abschlußveranstaltung eines Gemeinschaftsprojektes am Haus der Zukunft Wien

Am 17.2. fand im Rahmen des BauZ Kongresses im Congress Center Wien die Projekt- Abschlußveranstaltung statt:

Infos dazu

 

Allgemeine Informationen zu Krankenhaus für Umwelterkrankte:

Barrierefreies Krankenhaus, barrierefreie Arztpraxis

 

 

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Formaldehyd in Regensburger Sporthalle

Schadstoffprobleme in Sporthalle des Regensburger "Goethe Gymnasium":

Seit nunmehr zwei Jahren ( link "unendliche Geschichte") berichten die Medien über heftige Auseinandersetzungen zwischen Stadt Regensburg , Architekten,  Eltern und Lehrerschaft des Goethe-Gymnaisum, die zwischenzeitlich offenbar bereits die Staatsanwaltschaft beschäftigen.

 

Offensichtlich zu leichtgläubige "Produktauswahl" beim Neubau einer Sporthalle  ("es wurden nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte verwendet" - aus unserer langjähriger Erfahrung auf keinen Fall "ausreichend"!) 

und mangelnde Voraussicht und Kontrolle durch die Stadt bereits  bei der Ausschreibung, vor allem aber der Abnahme des Gebäudes  (verabsäumt: Festlegung  definierter Schadstoff-Höchstwerte mit Raumluftprüfung vor Gebäudeübernahme als Kontrollmaßnahme, die der Stadt erhebliche Kosten und Ärger erspart hätte)  führten nun dazu, 

  • daß das Gebäude nach wie vor nicht genutzt werden kann, 
  • ein endloser  öffentlicher Streit der "Fachleute"  auf dem Rücken der Schüler und Lehrer stattfindet,
  • aber auch erhebliche Kosten für den Steuerzahler entstehen, die letztendlich auch die Stadtverantwortlichen auf Grund der genannten Versäumnisse zu vertreten haben.

Dazu kommt ein erneuter, erheblicher Vertrauenverlust  gegenüber der "Politik" (nicht veröffentlichte Prüfberichte...) im Allgemeinen.

Im konkreten Falle zu beachten ist aber zusätzlich auch das besondere Risiko durch das krebserzeugende Formaldehyd - die allgemeinen Empfehlungswerte berücksichtigen nicht die erhöhte Atemluftaufnahme bei sportlicher Betätigung in einer Turnhalle. 

Forderung nach grundsätzliche Messung in Schulen und Kindergärten bundesweit (auch angesichts zunehmender Allergien  - sehr oft mitverursacht durch Schadstoffbelastungen gerade im Kindesalter link):

Wiederholte Aufforderungen in der Vergangenheit an den Gesetzgeber und die Schulträger, generell auch den Gebäudebestand  (ohne direkten Anlass) auf Schadstoffe und Schimmel überprüfen zu lassen, wurden stets abgeblockt - ehrliche, aber "vertrauliche, mündliche" Aussage eines Verantwortlichen: 

Im Falle "erkannter Schadstoffbelastungen" besteht eine gesetzliche Handlungspflicht zur Sanierung - diese wäre angesichts "leerer Kassen" in den meisten Kommunen nicht/ nur schwer finanzierbar.

Daher: "besser nichts wissen!"

Vor allem dies (Vermeidung erheblicher nachträglicher Sanierkosten)  sollte künftig ein Anlaß sein, zumindest bei Neubauten entsprechende fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So bietet beispielsweise das Sentinel Haus Institut in Freiburg umfassende Beratung bereits bei der "gesundheitsorientierten" Ausschreibung von Schulen und Kindergärten"  wie auch bei der fachgerechten  baulichen Umsetzung.

EGGBI  unterstützt  vor allem Eltern, Lehrer bei der "Begründung und Durchsetzung" derer legitimer Interessen  vor allem bei fachlichen Fragen zur Gesundheitsverträglichkeit, (Veträglichkeit für Allergiker und Chemikaliensensitive Kinder) verwendeter Bauprodukte. 

 

 

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Liwotev Studie 2008

Überraschende Ergebnisse brachte eine Schweizer Studie zu Fragen der Innenraumluftqualität in Holz- Neubauten.  

Nicht in allen Fällen verbesserten sich die TVOC- und Aldehyd Werte bei eingeschalteter Lüftung- in einigen Fällen stiegen die Konzentrationen sogar. (Seite 59/ Abbildung 3; Seite 82 Abbildung 23)

Für uns stellt dies den Beweis dar, dass eine kontrollierte Lüftung zwar unverzichtbar bei energetisch optimierten Gebäuden (Regulierung Luftfeuchtigkeit, CO2) ist; auf eine gewissenhafte Produktauswahl vor allem bezüglich VOC- und Aldehydbelastungen kann aber dennoch nicht verzichtet werden. (Siehe auch: Lüftung statt Sanierung?)

In achtzehn Bauten in Leichtbauweise wurden Ende Rohbau, Ende Ausbau und in zehn Objekten (inkl. CO2-Messungen) im Zeitraum von 39-89 Tage nach Einzug der Bewohner Raumluftmessungen auf chemische Schadstoffe durchgeführt. Während der Nutzung wurden zusätzlich kontinuierliche, einwöchige Klimamessungen (CO2, Feuchte, Temperatur) durchgeführt. In verschiedenen Objekten wurde mit Lüftungssimulationen aufgezeigt, wie sich unterschiedliche Lüftungskonzepte auf die Ablüftung der Schadstoffe und die Luftwechselraten resp. auf die allgemeine Raumluftqualität auswirken.

 

An diesem Bericht haben mitgearbeitet: Reto Coutalides, Tanja Hauri, Lea Horowitz, Udo Heinss, Samuel Koller, Mike Zachau, (alle BUC), Larissa Wenger (HTA).

Link zum Endbericht

 

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Themenübersicht

März 2023 Elektrosmog international anerkannt

August 2022 Chemikalienverbot in EU?

18.08.2022 Mangelhafte Schimmelsanierung zu Lasten des Steuerzahlers?

19.07.2022 EU will Gütezeichen verbieten?

04.07.2022 IndikuS - Bayerische Studie zu Umwelterkrankungen - Abschlussbericht?

31.05.2019  Aktualisiert 1/2022  DIMDI WHO NEUKENNZEICHNUNG

23.08.2021 "Innenraumluft ist keine Luft" im Sinne des Umweltinformationsgesetzes

06.07.2021 Corona- Luftfilter für Schulen und Kitas

15.04.2021 Der Trick mit Bisphenol S

08.03.2021 ME/CFS Stellungnahme an LGL Bayern

11.02.2021 Mensch beeinflusst Innenraumluft

06.11.2020 Gerichtsurteile zum Thema Schadstoffbelastungen

06.11.2020 Gütezeichen für Bauprodukte

28.07.2020 Aktuelle Umfrage der Hochschule Stuttgart Wohnraum für MCS EHS

28.04.2020 E1 Kennzeichnungen- Stellungnahmen von UBA und DIBt

01.03.2020 Umweltmedizinische Versorgung in Deutschland

20.02.2020 Titandioxid krebserzeugend

20.11.2019 Vielversprechender Antrag im bayerischen Landtag

20.09.2019 Toxische Stoffe in Kunststoffen

26.07.2019 OSB- VOC Falle für Architekten

12.06.2019 VDB Gebäudezertifikat

15.05.2019 Architektenkammer Baden- Württemberg- Holzbau

19.03.2019 BfS: Belastung durch 5G muss untersucht werden...

12.02.2019 RADON Rechtliche Aspekte

02.02.2019 Mehr Anerkennung für Umwelterkrankte - Freie Wähler

07.01.2019 Bau 

11.12.2018 neue Chemikaliengrenzwerte - EU Parlament

Bayerische Staatsregierung - MCS Selbstdiagnose

Teilhabe- Beratungsstellen

Überarbeitung AgBB Schema 2018

Europäische Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten ab 2019

Bundesregierung klagt EU- Kommission

Landesaktionsplan Schleswig- Holstein auch für Umwelterkrankte

Telekommunikations- Lobby steuert Bundesregierung?

Hofmann: Ignoranz und Aufklärung MCS

Fachärzte wehren sich gegen Pläne des Gesundheitsministers

Tieffrequente Geräusche

Verbotene Chemikalien durch EU wieder erlaubt!

"Freihandel" setzt sich gegen Verbraucherschutz durch

ZDF- PLanet Erde  "Gift im Klassenzimmer" 20.11.2016

Schadstoffinformationen anfordern - TOXFOX und BUND

Ökologische Baustoffauswahl - Zukunft Bauen

Mutiger Schritt von "natureplus" bei der Bewertung natürlicher Holzemissionen

Interaktive Deutschlandkarte zum Thema "Wohngesundheit"

Umweltbundesamt bestätigt: Polystyroldämmungen mit HBCD gelten ab 30.September 2016 als "gefährlicher Abfall".

Duftkerzen können Krebs auslösen?

Offener Brief der Umweltärzte an Deutsche Rentenversicherung

Gesundheit steht nach wie vor an erster Stelle

Dämmstoff Polystyrol bald als Sonderabfall zu entsorgen?

Gesund und umweltfreundlich einrichten (UBA November 2015)

UBA Publikation "Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte"

Informationen durch Reach - 58 % erfüllen nicht die Anforderungen!

Reduzierung hochfrequenter Strahlung im Bauwesen

Gesünder durch bessere Raumluft

Neufassung des AgBB-Schema 2015

Umwelt-Medizin-Gesellschaft Sept.2014: Schwerpunktthema Mobilfunk

Wenn harmlose Schimmelpilze zur Gefahr werden

Offener Brief an Bundesparteizentralen bzgl. ärztlicher Betreuung von MCS Kranken

Politische Unterstützung für Umweltkranke?

Manko bei ärztlicher Versorgung für Chemikaliensensitive

EU Richtwerte für Radon ab 2018

Wegweisendes  BGH Gerichtsurteil

Werbung mit "Wohngesundheit" treibt seltsame Blüten

MCS Hausprojekt bei Lüneburg erfolgreich abgeschlossen 

Schadstoffe in Elektrogeräten

Russland senkt drastisch Formaldehydgrenzwerte für Möbel

Nasse Wände, kranke Kinder

Aktionsplan "seltene Krankheiten"

Leben mit der Energiewende

Leitfaden 2013 "nachhaltiges Bauen"

Kritik am Leitfaden

Foodwatch verteidigt kritische Aussagen zu Schadstoffen aus Recyclingpapier

Schadstoffe in Schul- und Kindergartencontainern

Umweltzimmer auch für MCS Kranke

Formaldehyd in Regensburger Sporthalle 

2008 Liwotev Studie

 

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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links bin ich wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

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Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

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04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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Archiv

 

 

Archiv

 

Veranstaltungsarchiv bis 2019

Eine Reihe der hier angegebenen Veranstaktungslinks sind zwischenhzeitlich nichtg mehr verfügbar.

 

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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