Suche der Belastungsquelle für Umwelterkrankte

 

Zusammenarbeit Umweltmedizin- Prüfinstitut

Grundsätzliche Problematik erhöhter Sensitivitäten

Die Problematik einer Chemikaliensensitivität besteht  bedauerlicherweise gerade darin, dass es keine „allgemeine MCS“ gibt- sondern die Sensitivitäten in nahezu allen Fällen sehr individuell auf die unterschiedlichsten - sehr oft auch nichttoxische, häufig völlig „natürliche“ und unverdächtige  Stoffe stattfinden können.

Dies betrifft somit auch Stoffe, die natürlich bei einer allgemeinen Raumuntersuchung mit den üblichen (auch völlig "normgemäßen" Messmethoden) nicht gesucht, erfasst – und/ oder bei sehr niedrigen Konzentrationen wegen ihrer grundsätzlichen „Unbedenklichkeit“ auch gar nicht als "Risiko" entsprechend bewertet werden.

Inzwischen wurde die individuelle Sensitivität - im Einzelfall sogar auf „Niedrigstkonzentrationen“ - auch bereits gerichtlich anerkannt.

Bahnbrechendes Urteil zu "Berufskrankheiten"

Umweltmedizinische Bewertung von gesetzlichen Grenzwerten

Bei der "Ursachensuche" in solchen Fällen sollten daher optimal Prüfer und Umweltmediziner gemeinsam auf die Suche gehen.

Anamnese: 

Übersichtsarbeit "Klinische Umweltmedizin" und

 "Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitlinie" 

Unter anderem geschieht dies in manchen Fällen sinnvollerweise auch bei der Suche nach Unverträglichkeiten mit sogenannten invitro Methoden.

 

Da sich natürlich die „stofflichen Gegebenheiten“ (Namen der eingesetzten Bauprodukte, Bodenbeläge, Wandfarben oft bereits unbekannt) in jedem Gebäude, jeder Wohnung unterscheiden, können wir lediglich auf einige Stoffe noch hinweisen,

die nur mit „anderer Probenahme“ bzw. auch Analytik als weitere mögliche(!) Verursacher aufgespürt werden "könnten"–

je nach diesen „stofflichen“ Gegebenheiten des Gebäudes, der Wohnung incl. der Einrichtung und Gebrauchsgegegnstände (z.B. PVC Bodenbelag, imprägnierte Heimtextilien, geölte oder lackierte Möbel, alte PAK belastete Parkett oder Teppichkleber, Plastikspielzeug, Latexprodukte… siehe „Gesundheitsrisiken in Gebäuden“)

 

Solche mögliche, separat zu erfassende Stoffe wären unter anderem Weichmacher, Flammschutzmittel, Isothiazolinone, Essigsäure, PAK, Holzschutz, Pyrethroide, Isocyanate, eventuell auch Schwermetalle, besondere produktspezifische Stoffe bei  Lederprodukten oder Gummi, Latexprodukten (z.B. Nitrosamine) Stoffe, die möglicherweise auch nicht aus Baustoffen und Einrichtung, sondern von Gebrauchsgegenständen, Kleidung, Reinigungs- und Pflegemitteln – aber auch beispielsweise in Gewerbegebieten von der Außenluft stammen „können“.

Wie weit hier aus solchen Stoffen Unverträglichkeiten im Individualfall abzuleiten und zuordenbar wären, kann nur ein qualifizierter Umweltmediziner beantworten–

welche dieser Stoffe in Ihrem Umfeld überhaupt – vielleicht auch nur in niedriger Konzentration „möglich“ wären, kann wiederum nur das Prüfinstitut, der Prüfer – unter anderem im Rahmen des Lokalaugenscheins dann abschätzen.

Natürlich zusätzlich zu beachten bei der Wertung ermittelter Einzelstoffe sind mögliche Effekte von Stoffreaktionen untereinander:

Additions- und Kumulationseffekte.

 

Auch eine Frage der Sekundär-Kontaminierung  durch "bereits sanierte" frühere Schadensfälle (häufig bei Wasserschäden) kann nur durch entsprechende Materialuntersuchung definitiv geklärt werden- auch dies kann nur der Gutachter vor Ort abschätzen, ob hier Nachuntersuchungen (z. B. bei "sanierten Schimmelfällen") sinnvoll wären.

Grundsätzlicher Hinweis bei MCS

Bekanntlich reagieren Chemikaliensensitive sehr oft auch auf die unterschiedlichsten Stoffe im Nanogramm/m³ Bereich,

angesichts einer ubiquitären Belastung mit allen möglichen Schadstoffen (Biozide, Weichmacher, Flammschutzmittel u.v.a.) ist es in vielen Fällen auch dem erfahrenen Prüfer/ Prüfinstitut nicht möglich:

  1. aus gefunden Niedrigkonzentrationen Stoffbelastungen einzelnen Produkten zuzuordnen
  2. seriös solche Konzentrationen als Ursache von Sensitivitäten zu definieren (kann bestenfalls der Umweltmediziner, wobei auch die sogenannten Invitro- Analyse -Methoden nur eine weiteres wertvolles Hilfsinstrument darstellen, aber keine Garantie der völlig sicheren Beschwerde - Ursachenerkennung bedeuten.)

 

Siehe dazu auch  "ubiquitäre Schadstoffbelastungen"

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Schadstoffsuche durch Fachleute

 

Eine wirklich seriöse "Verursachersuche" kann nur durch eine umfassende Schadstoffprüfung durchgeführt werden.

 

Vorsicht ist dabei aber auch bei der Auswahl von Prüfern geboten -

ein seriöser Anbieter wird hier realistisch seine "Möglichkeiten" angeben,

  • Raumluftbelastungen, Gerüche aufzuspüren und mengenmässig zu definieren
  • zu versuchen, bei wesentlich erhöhten Werten "verdächtige Materialien" aufzuspüren,
  • aber nicht Dinge versprechen, die nur durch nahezu "unbezahlbare" immer weitere Einzeluntersuchungen möglicherweise(!) erreicht werden können.


Die zuverlässige Zuordnung von gesundheitlichen Beschwerden und speziellen Bauprodukten als Verursacher derselben kann aber beispielsweise bei Chemikaliensensitivtät kaum seriös "angeboten" werden - dazu muss vor allem seitens der Umweltmedizin die individuelle Sensitivtät auf die einzelnen Stoffe überhaupt erst festgestellt werden. 


Suche nach qualifizierten Prüfern 

(sowie umfangreiche Maßnahmen wie bei der MCS- gerechten Produktauswahl für bauliche Tätigkeiten)

Vor Auftragvergabe sollte ein sinnvolles, dem Gebäude angepasstes Prüfkonzept erstellt werden:

Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts

 

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Überhöhte Erwartungshaltung an Baubiologen und Fachinstitute

Die Suche nach Belastungsquelle für Umwelterkrankte durch qualifizierte Baubiologen, Fachinstitute  ist wesentlich durch die Tatsache erschwert, dass es hier nicht nur um die Suche nach "auffälligen" Schadstoffkonzentrationen geht, sondern auch  üblicherweise häufig vorkommende, nicht toxische Stoffe (sehr oft auch natürlichen Ursprungs) - bereits Beschwerde-Auslöser" sein können –

und dies zusätzlich  sehr häufig im Niedrigst- Konzentrationsbereich, weit unterhalb auch sogenannter "Orientierungswerte". Dies kann auch Belastungen  betreffen, die wir in unserer AufstellungGesundheitsrisiken in Gebäuden“  noch gar nicht aufgelistet haben.

Natürlich besitzen erfahrene Baubiologen oft über jahrzehntelange Erfahrungen - in vielen Fällen begegnet aber dem Prüfer hier sehr oft die wesentlich überhöhte Erwartung, dass an Hand einer (möglichst kostengünstigen) Raumluftmessung bereits die Ursachen für MCS- bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen identifiziert und eindeutig geklärt werden können.

Auch eine wirklich umfassende Prüfung nach möglichst allen Belastungskomponenten ergibt aber zudem noch keinen Rückschluss auf das verursachende Produkt, sondern hilft lediglich bei der weiteren Suche.

Erst nach anschließenden Einzelproduktuntersuchungen können im besten Fall mit Sicherheit Produkte benannt werden, die ausgetauscht werden sollten.  

Vor allem wird sehr oft unberechtigterweise auch erwartet, hier verbindliche, rechtliche oder medizinische Auskünfte einfordern(!) zu können – dies gehört aber nicht zu den Aufgaben und zum rechtlich erlaubten Kompetenzbereich eines Baubiologen, sondern nur eines dafür auch zu bezahlenden Anwalts oder Umweltmediziners.

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ursachen- Identifizierung:

Eine Zuordnung von "möglicherweise individuell" auslösenden Stoffen zu den emittierenden Produkten ist am ehesten dann erfolgreich, wenn eine möglichst qualitative

 

·         Anamnese eines Umweltmediziners über besondere Sensitivitäten auf benannte Stoffe (Acrylate, Aldehyde, bestimmte natürliche Lösemittel, Naturharze, Terpene, Essigsäure, Isocyanate, Isothiazolinone, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel…   siehe dazu auch: Fragebogen Gesundheit-Familie ab Seite 9)  und eine möglichst

·         detaillierte Auflistung aller verbauten Bauprodukte, Bodenbeläge, Kleber, Wandfarben vorgelegt werden kann, optimal zusammen mit Emissionsprüfberichten der Hersteller (Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, Gütezeichen, "Volldeklarationen" und Zulassungen sind dabei in keiner Weise ausreichend aussagekräftig, da es nicht nur um deklarationspflichtige, sondern auch um nur individuell "sensibilisierende" Stoffe).

Bedauerlicherweise finden wir aber selbst "deklarationspflichtige" Schadstoffe oft unerwartet in den grundsätzlich besten "Stoffgruppen" selbst mit den "vielbeworbenen Volldeklarationen!"– Butanonoxim in Naturlasuren, Weichmacher in Kalkputzen, Lacken, Flammschutzmittel in Bodenbelägen, NIK Wert Überschreitungen bei Naturdämmstoffen und Holzwerkstoffen…daraus ergibt sich die Notwendigkeit detailliert benannter Produkte (Produktbezeichnung und Hersteller). Bei Bestandbauten ist dies aber oft nicht mehr möglich, dies ergibt dann die Notwendigkeit, möglichst viele Einzelproduktprüfungen durchzuführen.   

 

Die Suche nach Auslösern für Sensibilisierungen bei MCS stellt vor allem bei Fehlen dieser Informationen eine "Suche im Heuhaufen" ohne hundertprozentiger Erfolgsgarantie dar, und unterscheidet sich

wesentlich von einer wissenschaftlich klar definierten Suche nach offiziell definierten "Schadstoffen" mit Richt-, Orientierungs- und Grenzwerten.

 

Diese Frage muss daher unbedingt vor der Auftragserteilung klar besprochen, der Auftrag entsprechend definiert werden, um die zu erwartenden anfallenden Kosten im Vorfeld zu klären.

Nur als Hilfestellung dient dabei der

Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts

Bedenken Sie bei solchen Gesprächen bitte stets, dass Ihnen ein Partner gegenübersitzt, der  mit seiner Tätigkeit seine Existenz sichern muss, einen immens kostenaufwändigen Prüfgerätefundus mit regelmäßigen "Wartungsaufwand (Kalibrierungen der Geräte)" zu finanzieren hat, und der keinerlei Förderung für eventuelle soziale Dienste, Sonderberatungen erhält.

Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen

 

Kosten einer solchen umfassenden Beratung

Sehr oft werden wir mit Beschwerden bezüglich mangelnder und/oder viel zu teurer Beratungskosten auch unsererseits empfohlener Fachleute konfrontiert.

 

Die Kosten solcher Untersuchungen aber auch Beratungen berechnen sich aber keineswegs nur aus

 

·         der für die Messung aufgewendeten Zeit

·         sondern vor allem auch an den – je nach untersuchten Stoffgruppen teils sehr kostenintensiven analytischen Auswertungen im jeweiligen Fachlabor

·         an den permanent steigenden Preisen und Kosten einer Vielzahl von  "regelmäßig zu wartenden" Messgeräten (ständig neue Modelle mit verbesserter Messgenauigkeit).

·         maßgeblichen ebenfalls ständigen Weiterbildungskosten im Hinblick auf sich immer wieder ändernde Normen für Messungen, Auswertungen aber auch im Hinblick auf sich ändernde "Erkenntnisse" zu neuen Richtwerten, toxischen Einstufungen von Produkten (gerade auch hier unterscheiden sich "qualifizierte Prüfer" maßgeblich von vielen sich am Markt befindlichen "Scharlatanen" - die Bezeichnung "Baubiologe" ist ebenso wie der Begriff "Institut"  bedauerlicherweise nicht geschützt!)

·         Büro- und Fahrzeugkosten

 

All diese Kosten müssen berücksichtigt werden, wenn zudem umfangreiche "Beratungsgespräche" gewünscht werden!

Wie bei allen beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Gutachter...) müssen

zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz auch solche Gespräche und vor allem auch Telefonate setiens des "Kunden" möglichst zielgerichtet, gut vorbereitet, strukturiert und damit zeitlich optimiert geführt werden bzw. vom Prüfer natürlich auch in Rechnung gestellt werden.


(Hinweis: EGGBI selbst führt keinerlei Messungen durch - bietet aber Hilfe bei der Bewertung von Prüfberichten:   Kostenlose Bewertung von Prüfberichten)

 

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Umgang mit Vermietern

Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, gesundheitlich unbedenklichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, entsprechende Ansprüche können Vermieter auch gegenüber Bauträgern, Baufirmen und Architekten geltend machen – siehe dazu

"Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit"

 

hier vor allem mit Hinblick auf die Landesbauordnungen mit den klaren Anforderungen:

 

Schutz gegen schädliche Einflüsse (entspricht Punkt 11 bayerische LBO)

„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere 

 

  • chemische, physikalische oder biologische Einflüsse
  • Gefahren oder
  • unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.      Allgemeine Anforderungen

 

Auch langfristige Geruchsbelastungen zählen nach unserer Auffassung zu "unzumutbaren Belästigungen".

 

Bei eindeutigen Schadstoffbelastungen oder auch allgemein störenden Geruchsbelastungen müssen diese vom Vermieter "abgestellt" werden. (Gerichtsurteile)

 

Wesentlich kritischer stellt sich die Sachlage bei Unverträglichkeit einer Wohnung für Umwelterkrankte dar, wenn sich diese "Unverträglichkeit" nur durch individuelle Sensibilitäten, und nicht durch Grenzwertüberschreitungen allgemein störender Faktoren ableiten lässt.

In diesen Fällen ist die Wohnung ja allgemein nutzbar – aus der persönlichen "Sensitivität" Einzelner ist für den Vermieter kein Handlungszwang abzuleiten.

Vor einer "Beschwerde" beim Vermieter ist daher zu prüfen, ob grundsätzliche Belastungen vorhanden sind, die reklamationsfähig sind (Richtwertüberschreitungen, aber auch von anderen als störend wahrgenommener Geruch, Schimmel…).

Dann ist in sehr vielen Fällen auch die Inanspruchnahme eines Anwalts unverzichtbar,

verbunden unter anderem mit Mietkürzungen (in Ansprache mit dem Anwalt, einer Rechtsschutzversicherung…!)

 

Wenn dies nicht der Fall ist, so verbleibt dem Mieter nur eine gütliche Vereinbarung mit dem Vermieter. 

Es sollte daher versucht werden, hier möglichst ein Entgegenkommen des Vermieters anzustreben, bei eventuellen Instandhaltungsarbeiten, Reinigungsaktionen, Renovierungen bei der Produktauswahl auf die besonderen Bedürfnisse des Mieters einzugehen, möglicherweise auch dies durch Zusage einer Kostenübernahme für daraus entstehende "Mehrkosten" zu übernehmen.   

 

Von  unberechtigten Vorwürfen und Vorhaltungen, Streitgesprächen mit dem Vermieter sollte in diesem Fall unbedingt Abstand genommen werden!

 

Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit, mit Unterstützung des lokalen Behindertenbeauftragten (soferne die Behinderung bereits festgestellt ist) auf die Suche nach einer "barrierefreien Wohnung" im Sinne von emissionsarm zu gehen. Siehe dazu "Wohnungssuche für Umwelterkrankte "

 

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Praktische Empfehlung bei der Belastungssuche

Eine seriöse Schadstoff- (aber auch Geruchsquellen-) Ermitttlung erfordert eine umfassende- und damit auch kostenintensive Raumuntersuchung.

Bei Vorliegen der Prüfberichte sind allerdings erst wieder nur die verursachenden Schadstoffe in der Raumluft identifiziert, aber nicht unbedingt auch die verursachenden Produkte - dazu bräuchte es dann weiterer Material- Einzeluntersuchungen.

Um den immensen Aufwand einer wirklich umfassenden Untersuchung zu reduzieren, hatten in zahlreichen Fällen auch  eine "einfache" Methode Erfolg:

 

Verursachersuche nach Ausschlussverfahren 

  • Feststellung - wo liegen die Probleme - Arbeitsplatz oder Wohnung

  • wenn Wohnung -

sind möglicherweise (neu eingebrachte) Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge, eigener Teppich, Elektrogeräte) oder Bauprodukte (Böden, Farben, Dichtmassen, neue Fenster oder Fensterlacke...) die Verursacher

  • Raumuntersuchungen erst, wenn festteht. dass das "Gebäude, die Mietwohnung" die Ursache ist und nicht selbst eingebrachte Produkte!

Ermittlung Belastungsquelle Wohnung,  Arbeitsplatz oder "Aussenbelastungen"

a) Sollten die Beschwerden im Urlaub zurückgehen, so steht der Arbeitsplatz als "Hauptverdächtiger" fest - in diesem Fall sollte mit dem Arbeitgeber gesprochen werden.

b) wenn aber der Arbeitsplatz und Außenbelastungen (Gifte aus Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft aus der näheren Umgebung)  als Belastungsursache weitestgehend ausgeschlossen werden kann:

c) Suche nach Belastungsquelle im Haus (Nachbarwohnung, Treppenhaus, Keller: häufig sind es Reinigungsmittel im Treppenhaus, Emissionen aus Instanndhaltungsarbeiten und dabei eingesetzter Produkte im gemeinsam genutzten Gebäudebereich, Produkte aus der Fassade,...). Hier können gezielte "Riechversuche" möglicherweise helfen, die Quellen lokal oder zeitlich (Reinigungszeiten) einzukreisen.

Dabei sollten Bewohner von Nachbarwohnungen unbedingt befragt werden, ob auch sie sich durch Gerüche belästigt fühlen und möglicherweise bei der Ursachensuche mitwirken wollen.

Bei Geruchsquellen im Keller ist zuerst zu prüfen, ob möglicherweise "gelagerte" Ware den Geruch (Schadstoffbelastung?)  verursacht und über undichte Stellen im Gebäude oder über das Treppenhaus in die Wohnbereiche eindringt. Eine weitere häufige Ursache stellen Heizmaterial und Verbrennungsgase dar - dabei kann es sich durchaus auch um "natürliche Heizstoffe" handeln. z.B. grundsätzlich emissionsintensive  oder mit Ölen gegen Staubentwicklung behandelte Pellets.Siehe dazu auch Zusammenfassung: Heizungen und "Belastungen durch Holzheizungen"

 

Sollte tatsächlich die Ursache im Keller liegen, so ist zu prüfen, ob bauliche Mängel wie Undichtheiten im Gebäude, Leitungsrohre, oder aber Verzicht auf die - je nach Heizsystem - vorgeschriebenen Lüftungsmaßnahmen vorliegen - in diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet - unabhängig ob es sich um allgemeine unzumutbare Geruchsbelastungen  (siehe Vorschriften bezüglich Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden - MVV-TB ) oder aber vor allem um gesundheitsschädliche Emissionen handelt, unmittelbar diese Mängel abzustellen. Sollte sich der Vermieter weigern, so ist in der Regel anwaltliche Unterstützung - auch bereits bei der Durchsetzung von einer Mietminderung bis zur fachgerechten Sanierung - unvermeidbar.

Oft ist in diesen Fällen auch eine verstärkte Geruchsbelastung beispielsweise aus Lüftungs- und Leitungsrohren, oft auch aus Steckdosen feststellbar.

Wenn mehrere Mieter, oder aber auch Besucher die Unzumutbarkeit des Geruches - oder bereits eingetretene gesundheitliche Beschwerden bestätigen, ist der Vermieter auch verpflichtet, bereits bei der Ursachensuche mitzuwirken (eventuelle Kostenübernahme von Schadstoffprüfungen). Siehe dazu auch Zusammenfassung "Gerichtsurteile".

 

 

Ermittlung Belastungsquelle Detailsuche in der Wohnung

(Nicht nur bei "gesundheitlichen Problemen" - auch bei "belästigendem Geruch"  können Sie diese Methode jederzeit anwenden!)


Sollte der Arbeitsplatz - ebenso wie das Wohngebäude selbst als Belastungsquelle ausscheiden, gilt es zu prüfen, ob sich die Beschwerden im Urlaub bei möglichst zweiwöchiger Abwesenheit aus der Wohnung (Urlaubsquartier, Wohnen bei Freunden, Verwandten mit "erträglichen" Verhältnissen) verbessern.

In diesem Fall steht ziemlich sicher die Wohnung als Ursache fest- nun geht es an die Detailsuche.

 

Detailsuche in der Wohnung

d) Wenn Sie die räumlichen Ausweich- Möglichkeiten haben, einen Raum (Beginn beim Schlafraum) völlig zu leeren und diesen Raum ausschließlich zum Schlafen (anfangs mit Notbett, nur auf der Matratze) verwenden, können Sie feststellen, ob das Problem in diesem Raum liegt- oder im übrigen Wohnbereich...

e) optische Kontrolle, ob in dem nun leeren Raum "feuchte Stellen in der Wand" oder bereits Schimmelflecken sichtbar sind. In diesem Fall reicht nicht eine "kosmetische" Sanierung, sondern es müsste die eigentliche Ursache (baulicher Mangel) zuvor beseitigt werden.

f) den Schlafraum nun wieder Tag für Tag mit bisherigem Inventar (zuerst das Not-Bett austauschen) füllen - damit könnte eventuell ein bisher verwendetes Möbelstück, eine Verlegeteppich, Vorhänge, Möbel, Wäsche  als Hauptverursacher identifiziert werden

g) in der Folge mit dieser Methode möglichst auch die anderen Räumen "testen".

 

Wenn es gelingt, so die Belastungsquelle zu lokalisieren, ist es für den Prüfer wesentlich einfacher, den Umfang der nun erforderlichen Schadstoffprüfungen festzulegen,

sofern Sie nicht selbst ein so ermittelt, verursachendes Produkt einfach entsorgen können/ wollen.

Helfen kann auch - vor allem nach Renovierungsarbeiten - sämtlich dabei eingesetzten Produkte etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollte es möglich sein, entsprechende Produktinformationen nachträglich noch vom Verarbeiter, Händler zu erhalten, so unterstützte ich gerne bei der Bewertung dieser Produkte: Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

Bei gesundheitlichen Belastungen, aber auch bereits bei "unzumutbaren" Geruchsbelästigungen über mehrere Monate, kann der Verursacher  (Verarbeiter, Händler) haftbar gemacht werden.

Siehe dazu "Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit" und "Gerichtsurteile" (hier unter anderem Kapitel 4) aus der EGGBI Schriftenreihe (kostenlose Downloads)

 

 

Mir ist bewusst, dass diese Ausschluss- Methode  nicht immer möglich ist - auch nicht immer funktioniert - daher stellt dies lediglich eine unverbindliche Empfehlung dar. 

Wenn die Ursachensuche so nicht gelingt, ist eine umfassende Raumluftuntersuchung durch einen qualifizierten Prüfer unverzichtbar -

der erforderliche Prüfumfang kann nur vor Ort ermittelt werden.  Siehe dazu "Fragenkatalog zur Ernittlung des erforderlichen Prüfumfangs" aus der EGGBI Schriftenreihe (kostenloser Download).

 

Sollten die Beschwerden erst zu einem bestimmten Zeitpunkt begonnen haben, sollte geprüft werden, was sich damals an/in der Wohnung oder Umgebung geändert hat - beispielsweise auch ein neuer Bodenbelag, Wandfarbe, Möbel, Wasserschaden, neue Fenster oder Fensterlacke,  Elektrogeräte, aber auch neue Funkmasten, neuer Gewerbebetrieb, neue landwirtschaftliche Landnutzung (Pestizide), Fabrik... (siehe "mögliche Gesundheitsrisiken in Gebäuden")

 

In manchen(!) Fällen (bei manchen Gerüchen) kann auch „schadstoffgeprüfte Schafwolle“ die Gerüche „reduzieren“ – sie ist aber keine grundsätzliche Grantie für eine dauerhafte Verträglichkeit der Wohnung bei Chemikaliensensitivität. http://www.airwool.de/schadstoffsanierung/ und keine Alternative zu einer definitiven Sanierung.

 

Nicht zu unterschätzen sind aber auch Belastungen durch Radon, Elektrofelder - auch hier sollte der Umweltmediziner im Vorfeld feststellen, ob es diesbezügliche besondere Sensitivitäten gibt. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, in einzelnen Räumen vorübergehend einzelne Sicherungen auszuschalten und damit den ganzen Raum für eine Messung möglichst "strahlungsfrei" zu stellen. Bei größeren Wohneinheiten im Haus wird es aber weiterhin diverse nicht abstellbare Belastungen auch aus den Nachbarwohnungen geben (WLAN...).

Technische Absperrmaßnahmen mit Folien, Abschirmfarben sollten nur in Abstimmung mit einem entsprechenden Fachmann erfolgen, um nicht zusätzliche Belastungen durch Reflexionen zu erzeugen. Bei der Auswahl der Abschirmprodukte ist unbedingt auf deren Emissionsarmut zu achten, um nicht damit wieder zusätzliche "chermische" Belastungen einzubringen.

Auch bei Raumluftreinigern sind  die eigenen Emissionen dieser Geräte zu beachten (Kapitel 8, Luftreiniger)  -

keine Empfehlungen sind mir möglich bezüglich diverser- oft sehr offensiv beworbener - meist sehr teurer -  Harmonisierprodukten...

 

 

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Belastungen aus Nachbarwohnungen und von Aussen

In vielen Fällen können Belastungen auch von Aussen die Ursache sein -

  • sowohl vom Gebäude selbst (beispielsweise Fassade) als auch aus
  • Nachbargebäuden, Gewerbebetrieben, Biozidbehandlung landwirtschaftlicher Flächen, Verkehr...

möglich sind aber auch Belastungen aus "Nachbarwohnungen".

Mehr Infos dazu unter

Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich und aus Nachbarwohnungen

Siehe dazu auch "Duftstoffallergiker" (Kapitel "Eintrittsquellen von Gerüchen in Wohnungen")

Ubiquitäre Schadstoffbelastungen

Siehe dazu auch aktuelle Berichte über Pestizide aus der Landwirtschaft

Allgemeine Schadstoffbelastungen unserer Umwelt sowohl in der Außenluft als auch in der Innenraumluft stellen dem Baubiologen und Gutachter häufig natürliche Grenzen der "Quellensuche".

Es geht dabei nicht nur um "Schadstoffe", die auch natürlichen Ursprung haben können (z.B. Formaldehyd),

zahlreiche Biozide, Flammschutzmittel, Weichmacher, Schwermetalle und andere Stoffe haben bereits Besitz ergriffen von unserer Nahrung, unserem Wasser und unserer Luft  und finden sich im Niedrigsdosisbereich auch vielfach in unserer Innenraumluft.

Für zahlreiche dieser Stoffe gibt es auch gar keine "Innennraumluft- Richtwerte" - die Deutung von Raumluftprüfberichten erfordert daher entsprechende Berücksichtigung dieser "Allgemeinbelastungen".

Beispiele:

PCP:

 

3.2.1 Unbehandeltes Holz weist Konzentrationen an PCP von unterhalb 5 mg/kg auf [24, 25]. Werte oberhalb von 50 mg/kg lassen auf eine PCP-Behandlung schließen. Holz, das nicht mit Holzschutzmitteln wie "Xylamon", "Xyladecor", "Aidol" oder ähnlichen Produkten behandelt wurde, kann dennoch PCP-Gehalte bis zu 30 mg/kg aufweisen, da bereits bei der Herstellung von Schnittholz und beim Transport der Hölzer PCP zur Verhinderung der Bläuebildung eingesetzt wurde oder da sich das Holz in Wohnräumen in Nachbarschaft zu anderen mit Pentachlorphenol behandelten Hölzern befand.  

 

 

3.2.2 Innenraumluft Die Atmosphäre gilt als wesentliches Transport- aber nicht als Speichermedium. Die Außenluft weist z. B. in Ballungsgebieten nur eine geringe Immissionsbelastung von weniger als 10 ng/m³ (0,01 µg/m³ ) auf [28]. In der Innenraumluft ist der Nachweis von PCP in Konzentrationen oberhalb von 0,1 µg/m3 mit großer Wahrscheinlichkeit auf die frühere Verwendung von Holzschutzmitteln zurückzuführen [29]. Im Mittel lagen die Konzentrationen an PCP in der Innenraumluft kurz nach einer Behandlung bei 5 µg/m3 und reichten bis 25 µg/m3 (siehe [23, 30-34]), in Einzelfällen bis 160 µg/m3 (siehe [35]). In Wohnungen von Personen, die den Holzschutz selbst ausgeführt haben und die Räume anschließend zu Wohnzwecken nutzten, können möglicherweise Anfangsbelastungen vergleichbar den beruflichen vorgelegen haben [36].

Quelle: Umweltbundesamt (Punkt 3.2.1)

PAK:

In der Umwelt sind PAK ubiquitär verbreitet. PAK mit 3 Ringen verbreiten sich in der Atmosphäre hauptsächlich als Gase, solche mit 4 und mehr Ringen an Staubpartikel gebunden. Über Nass- und Trockendeposition gelangen sie in Gewässer und Böden. PAK können in Luft und Wasser durch UV-Licht abgebaut werden. Der mikrobielle Abbau in Boden und Sediment ist deutlich langsamer.
Aufgrund ihrer Persistenz und ihres Bioakkumulationspotenzials gelten sie als Umweltschadstoffe. Viele PAK sind darüber hinaus toxisch, kanzerogenmutagenreproduktionstoxisch und teratogen. (Umweltprobenbank)

 

Weichmacher:

 

Weichmacher im Innenraum: Bedeutende Quellen für Weichmacher in der Innenraumluft und im Hausstaub sind  Bauprodukte wie Fußbodenbeläge, Handläufe, Tür- und Fensterdichtungen, sofern sie Hart- oder Weich-PVC enthalten, Elektrokabel, manche Möbel, die unter Verwendung phthalathaltiger Kleber oder Farben hergestellt worden sind und Einrichtungsgegenstände, Badewannen- und Duscheinlagen sowie Duschvorhänge. Verbraucherinnen und Verbraucher können versuchen, weitgehend auf mit Weichmachern versetzte Kunststoffe, vor allem auf Weich-PVC, zu verzichten und auf andere Produkte, zum Beispiel aus Polyethylen (PE) auszuweichen. (Quelle Umweltbundesamt)

 

 

Das hohe Potential zur Bioakkumulation und die erwartete Langlebigkeit in Sedimenten und im Boden in Zusammenhang mit den hohen Verwendungsmengen gibt jedoch Anlass zur Besorgnis, dass sich DINP und DIDP ubiquitär in der Umwelt ausbreiten.(Quelle Umweltbundesamt Seite 23)

Flammschutzmittel:

Das ubiquitäre Vorkommen zahlreicher Flammschutzmittel in unserer Umwelt ist bereits nachgewiesen. Studie

Zusammenfassung

Eine Zuordnung von vielen Schadstoffen in der Raumluft im Nanogrammbereich ist in vielen Fällen unrealistisch- weil dazu stets zahlreiche "möglichen" Produkte im Gebäude einer umfassenden Schadstoffprüfung unterzogen werden müssten; dies sprengt natürlich in der Regel alle wirtschaftlichen Möglichkeiten Einzelner.

Hilfestellung wäre allerdings, wenn die Hersteller verpflichtet wären, ihre Produkte umfassenauf Emissionen prüfen zu lassen und die Ergebnisse dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber nur in den wenigsten Fällen derzeit Realität!  Kommunikationspolitik von Herstellern

 

 

 

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Aktuelle Mitteilungen zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie auf meiner Facebook Seite

"EGGBI- Wohngesundheit"

 

Übersicht weitere News 2021 und 2022

 

Digitaler Unterricht reduziert Lernerfolg

Dezember 2023

Für Unruhe sorgen aktuelle Studien aus Schweden - dort hat man nachgewiesen, dass eine übertriebene Digitalisierung des Unterrichts zu mangelhaftem Lernerfolg führt - die schwedische Schulpolitik setzt wieder verstärkt auf "Bücher".

Schwedens Bildungspolitik

Tagesschau Stand: 17.12.2023 05:46 Uhr

Lange war Schweden stolz auf seine digitalen Klassenzimmer. Doch daran gibt es inzwischen viel Kritik. Die Lernkompetenz gehe stark zurück, warnt Schwedens Regierung und will wieder mehr Bücher in den Schulen sehen. "Wir haben zu viel digital gemacht"

Mehr Infos auch dazu im Kapitel "Elektrosmog und Schule" in der EGGBI Publikation: "Elektro- und elektromagnetische Felder" (Absatz "Digitaler Unterricht und sinkender Lernerfolg")

Siehe dazu auch "Elektrosmog in Schulen und Kitas"

 

 

 

22.03.2023

PFAS sind eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit weltweit!

Mehr Infos zu diesen "ewigen Chemikalienen" und aktuelle Presse- und TV- Berichte finden Sie unter PFAS. 

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15.03.2023

Nanoplastik aus PET Flaschen- Recycling kann das Nervensystem schädigen?

Studien des UFZ zusammen mit der Universität Leipzig lassen auf Beeinflussung auch des menschlichen Nervensystems durch Nanoplastik aus PET- Flaschen schließen.  Mehr Infos und Presseberichte dazu

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26.01.2023

Von wegen "sensitive" Produkte

Auch Kosmetika, die mit "natürlichen Inhaltsstoffen" beworben werden, sind nicht frei von Allergenen. Dies hat eine Studie von US-Dermatologen ergeben. Dazu der DAAB: "Auch hierzulande müsse man bei als "sensitiv" bezeichneten Körperpflegeprodukten genau hinschauen!"

Bei der US- Studie enthielten mehr als 94 %! der geprüften Hautprodukte mit "natürlichen Inhaltsstoffen" mindestens ein Kontaktallergen.(Pressebericht)

Ähnliche Erfahrungen (zahlreiche Beispiele diesbezüglich "irreführender Werbung" !) habe ich ebenfalls mit "natürlichen" Bauprodukten, aber auch "allergikerfreundlichen" Kosmetik- und Reinigungsmitteln (Kapitel 18) gemacht.  

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Januar 2023

"Genehmigungsfreier Ausbau des 5G Netzes?" 

Nunmehr fordert auch die SPD einen möglichst "beschleunigten" Ausbau des 5G Netzes - teilweise genehmigungsfreie Errichtung von neuen Sendemasten.

Bedenken der Medizin, unabhängige Forschungsberichte - vom BfR bestätigte fehlende Risikoforschung- Verletung des Europäischen Vorsorgeprinzips spielen keine Rolle.

Auch Bedenken vor einigen Jahren von der SPD noch selbst "definiert" und "kommuniziert",  werden dabei nunmehr völlig ignoriert! Mehr Informationen dazu

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19.10.2022

EU-Kommission opfert die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH für Industrieinteressen 

Ein schwerer Rückschlag für die Europäische Gesundheits- und Umweltpolitik.

"Die EU-Kommission ist auf Druck der deutschen chemischen Industrie und der konservativen Parteien im EU-Parlament offenbar bereit, die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH auf Ende 2023 zu verschieben. Für eine Überarbeitung von REACH in der laufenden Legislaturperiode wäre es dann zu spät. Die Revision würde so um Jahre verzögert oder fiele ganz aus, wenn die neu gewählte Kommission 2024 sie nicht fortführt."(Pressebericht)

Damit werden alle Hoffnungen auf zeitnahe,  strengere Chemikaliengesetze (zuletzt aus Plänen im August 2022) rigoros zerstört.

Reach (europäisches Chemikalienrecht), zuständig für Registrierung und Bewertungen von Chemikalien, ohnedies mit großen Glaubwürdigkeits- Schwierigkeiten kämpfend und bei der Registrierung gefährlicher Chemikalien im zeitlichen Wettstreit mit ständig neuen gesundheitsgefährdenden Chemikalien, erlebt damit einen erneuten, verheerenden Rückschlag.

 

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07.09.2022

TÜV SÜD wird zur "Überprüfungsbehörde!"

"schlecht informiert oder bewusst "manipulierend?"

Interessant die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei Maischberger am 7.09.2022 zur Sicherheitsfrage der Atomkraftwerke - zweimaliges Zitat:  der TÜV Süddeutschland ist doch die "Prüfungsbehörde!"
Wie kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen über Nacht zur Behörde erhoben werden? Siehe dazu Kapitel 4.93 Medienberichte zu TÜV Kennzeichnungen (mit einer Reihe von Fehlbeurteilungen in den letzten Jahren - unter anderem zur Staudammkatastrophe in Brasilien...)  

 

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03.09.2022

Schadstoffprobleme an zwei Schweizer Schulen (Surmatten - Lochacker):

 

erhöhte Lösemittelkonzentration in Schulcontainern, Kopfschmerzen von Lehrer und Schülern

Pressebericht 03.09.2022

 

Eine Auflistung von über 30 ähnlichen Fällen in Schul- und Kitacontainern finden Sie in der Übersicht: "Container für Kindergärten, Schulen Wohnräume und Büros" zu über 600 Schadensfällen an Schulen und Kitas allgemein unter "Auflistung von Schadensfällen".

 

Nach wie vor unverständlich - obwohl immer wieder - auch von den Medien - auf die Risiken von Schadstoffbelastungen in den Containern hingewiesen wird, begnügen sich die meisten Auftraggeber mit "nicht überprüften Aussagen der Hersteller" bezüglich der tatsächlichen Raumluftqualität bzw. bestenfalls mit - bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit meist unzureichend aussagekräftiger  "Gütezeichen und Zertifikaten", die sich ihrerseits  fast immer mit Messungen von Formaldehyd und VOCs und Herstellererklärungen zufriedengeben.

 

EGGBI bietet dafür seit Jahren eine "kostenlose Bewertung von Prüfberichten" an.

 

Wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte - auch bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, Konservierungsstoffe (Isothiazolinone), Biozide, konnte ich bisher von keinem einzigen der zahlreichen "angefragten" Hersteller erhalten.  In vielen Fällen wird dann bei auftretenden gesundheitsbezogenen Beschwerden  (nicht immer werden aber Schadstoffbelastungen unmittelbar durch eindeutige Symptome sichtbar), aus Kostengründen Lüften statt Sanieren, "Überstreichen und Absperren", werden kostspielige. lärmverursachende "Luftreiniger" empfohlen - die Leidtragenden sind stets Lehrer und Schüler mit möglichen(!), oft schwer belastenden  Langzeiterkrankungen.  

 

Dafür trifft die Auftraggeber eine nicht unwesentliche Mitschuld.

 

Messberichte  werden in solchen "Schadensfällen" den Betroffenen meist verweigert, die "Ergebnisse werden - oft auch in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden, manchmal auch von Gesundheitsämtern   bagatellisiert"!

Juni 2022

Projekte "IndikuS"

Abschlussbericht publiziert  (Projekt, veranlasst vom bayerischen Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...)

Kritische Stellungnahme zu den" Ergebnissen"

 

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16.02.2022 Parkinson`sche Krankheit durch Biozide?

Seit langem sind Biozide - hier vor allem Pflanzenschutzmittel - als möglicher Auslöser der Parkinson`schen Krankheit bekannt - Betroffene sind vor allem viele Landwirte.

"Ippen Investigativ" deckt nach umfangreichen Ermittlungen die unverantwortliche jahrelange Verschleppung einer "Anerkennung als Berufskrankheit" durch die Berufsgenossenschaft und das Bundesarbeitsministerium auf.

Der Grund dafür - wie bei zahlreichen weiteren Umwelterkrankungen sind eindeutig zu erwartende erhebliche Kosten im Falle einer Anerkennung solcher Berufskrankheiten. Pressebericht 16.02.2022

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Parkinson`sche Krankheit". Infos auch zu "Pestiziden im Schlafzimmer"

Erst allmählich werden die vielfachen gesundheitlichen Risiken durch zahlreiche - auch weitere Umweltgifte - auch in Innenräumen -  erkannt, das Fehlen flächendeckend qualifizierter Umweltmediziner führt dazu, dass nicht erkannte Zusammenhänge durch "oft diesbezüglich überforderte Allgemeinärzte" vielfach bewirken, allgemeine ("unerklärliche") Symptome, verursacht durch - oft auch andere - Umweltbelastungen  als "psychosomatisch begründet" zu deuten, dabei häufig sogar zu völlig fehlgerichteter, zusätzlich belastender Medikation auch von Psychopharmake zu greifen.

Das Umweltinstitut München fordert die neue Bundesregierung auf, endlich zumindest die Daten des Pestizideinsatzes offenzulegen.(Mitmachaktion)

 

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15.02.2022 "Die große Klimalüge" - nachhhaltiges Heizen mit Holz?

Mit einem eindrucksvollen Video nimmt "WeMove" Stellung  zum angeblich "CO2 neutralen, förderwürdigen" Heizen mit Holz - "die große Klimalüge". Link zum Video

EU und Bundesregierung stellen massive Fördermittel dafür zur Verfügung!

Auch das Umweltbundesamt würde gerne Holzheizungen verbieten - und hinterfragt mit Hinblick auf die damit verbundene Umweltbelastung die staatliche "Förderung" solcher "Alternativ"- Heizungen.

Siehe dazu auch: Holzheizungen - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

 

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05.02.2022 Radon im Boden - BfS publiziert neue hochauflösende Landkarte

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine neue Karte zur Radon-Situation in Deutschland veröffentlicht. Die Karte zeigt die zu erwartende Radon-Konzentration in der Bodenluft in einer Auflösung von 1×1 Kilometer

Mehr Infos zu Radon in der Raumluft

 

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31.01.2022

Neue Richtwerte des Umweltbundesamts

Der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) hat eine neue Liste "Innenraumrichtwerte" RW I und RW II publiziert  (Liste Aktuell).

Neu - gegenüber der bisherigen Liste 2021 sind dabei Richtwerte für

Aceton          (CAS 67-64-1)  RW I  53 mg/m³  RW II 160 mg/m³

2-Propanol    (CAS 67-63-0)  RW I  22 mg/m³ RW II    45 mg/m³ 

Methanol       (CAS 67-56-1)  mit           60 Minutenwert  RW I  13 mg/m³ und RW II 40 mg/m³

Mehr Infos zu Richtwerten I und II

 

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16.12.2021

Anti-5G“-Produkte: Radioaktiver Abfall?

"Forschende der ANVS (Authority for Nuclear Safetay an Radiation Protection) in Den Haag haben sich den Schmuck genauer angeschaut und nun eine Warnung für zehn Produkte herausgegeben, die mit einem vermeintlichen „5G-Schutz“ beworben werden. Sie sind nicht nur vollkommen nutzlos, sondern geben selbst ionisierende Strahlung ab, die schädlich sein kann. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Schlafmasken, Halsketten, Armbänder oder Anhänger. Einige werden speziell für Kinder angeboten." Bericht, 16.12.2021

Entsprechende Untersuchungen fanden nach unserer Information in Deutschland noch nicht statt.

Einen Überblick über das "umfangreiche in D erhältliche Marktangebot" von "Schutzartikeln" finden Sie hier

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02.12.2021

Publikation

"WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ"

In dieser Publikation der FNR finden sich gut recherchierte Informationen zu Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen - bedauerlicherweise mit teils sehr eigenwilligen Interpretationen der Ergebnisse bezüglich "völliger gesundheitlicher Unbedenklichkeit" von Holzemissionen.

Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

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16.11.2021

Lüften kann mit "Luftreinigern" nicht "ersetzt" werden

Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass mobile Luftreiniger nur zusammen mit- aber nicht stt ausreichender Lüftung eingesetzt werden sollten.

Pressebericht

mehr Infos zu den zu beachtenden Kriterien siehe auch Kapitel 8 unserer Zusammenfassung zu Lüftung und Luftfilter

 

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22.09.2021

 

Gesundheitsschädliche Pestizide in Europas Schlafzimmern

Nicht nur Biozide aus Fassadenfarben, Lacken, Fensterbeschichtungen, Holzprodukten

können massive gesundheitliche Risiken für die Bewohner darstellen - auch Pestizide aus der Landwirtschaft finden sich im Hausstaub von Gebäuden aus näherer Umgebung "besprühter"! Felder und Obstplantagen.

Dies ergab eine internationale Studie in 21 Ländern. Pressebericht vom 22.09.2021

Dazu ebenfalls passend:

"Südtirol hat ein Pestizidproblem"

"Südtiroler Pestizidprozess" (14.07.2021)

 

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06.09.2021

Aluminium in der Raumluft

Ursache von Alzheimer und anderen Erkrankungen?

BfR und Umweltbundesamt sehen hier laut aktuellem Schriftverkehr keinen aktuen Handlungsbedarf!

Natürlich ist Aluminium nicht die alleinige Ursache von Alzheimer - jahrelange Untersuchungen bestätigen aber zumindest "Zusammenhänge".

Alles zu den möglichen gesundheitlichen Folgen, Quellen und Behördeninformationen (Schriftverkehr- Kapitel:3.5) dazu:

Gesundheitliche Bewertung von Aluminium in der Raumluft

 

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09.07.2021

Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht gegen Virenbelastungen

Studie der Universität Stuttgart bestätigt die Richtigkeit der Vorbehalte bezüglich "Luftreinigern" in allen Schulen und Kitas als Maßnahme gegen Corona- Infektionen.

Mehr Infos dazu

 

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17.06.2021

Lobby- Skandal im Deutschen Bundestag

Schweizer 5G- Mobilfunk- Lobby erstellt Risikostudie für Bundestag!

Offensichtlich wurde die Schweizer Mobilfunk-Lobby "Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM)" vom Büro für Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB)

mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlungen beauftragt.

"Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gab diesen Umstand auch in einem Schreiben zu."

Mehr Infos zu "Risikoforschung in Deutschland"

 

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25.05.2021

Weichmacher Bisphenol F verursacht niedrigen IQ

 

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

 

Mehr Infos: "Die Tricks mit Bisphenol A, S und F"

 

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24.04.2021

Trauriger Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie auch bei den öffentlichen Sendern?

ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?

Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung". Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich  5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso  gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte, eine Verhöhnung von Menschen mit international anerkannter Krankheit EHS.

5G- Jahre der "Wahrheit" für die Politik

Antwort des WDR auf unsere Beschwerde

Trauriger noch die Antwort der Quarksredaktion:

Die Einschätzungen zu den Gefahren des Mobilfunks kommen seit bald zwei Jahrzehnten im Sinne des wissenschaftlichen Konsens zum Ergebnis, dass im Rahmen derzeit geltender Grenzwerte, die von internationalen Gremien festgelegt werden, keine schädigende Wirkung von Mobilfunk nachgewiesen werden kann. Link zum Antwortschreiben

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09.03.2021

Ein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Umweltbelastungen und Covid-19 Erkrankungen gelang dem Helmholtz- Institut München zusammen mit der TU München am Beispiel

"Erhöhtes COVID 19 Risiko durch Pollenbelastungen"

 

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04.03.2021

 

Publikation des

AGÖF Leitfaden "Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter"

Damit wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch den Trägern öffentlicher Gebäude ein wertvolles Instrument für die Bewertung von Raumschadstoffbelastungen in die Hand gegeben - vor allem viele mittel- und schwerflüchtige Substanzen werden oft durch Raumluftmessungen nicht oder nur mangelhaft erfasst.

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

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15.02.2021

Homeoffice im Keller - Gesundheitsrisiko Radon?

das Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller, und verweist auf das Risiko einer Radonbelastung.  (Pressebericht Februar 2021).

Radon stellt die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar - und wird nach wie vor bei der wohngesundheitlichen Betrachtung von Gebäuden zu wenig beachtet. Mehr Infos zu Radon

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25.01.2021

Duftstoffallergien?

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung: 
"Duftstoffallergiker und Beduftungen"


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21.01.2021

Diagnose Funk fordert  Aufklärung zum Strahlenschutz beim Homeschooling durch "Bundesamt für Strahlenschutz"

 

Während die Hersteller selbst in Gebrauchsanweisungen davor warnen, die mobilen Geräte körpernah zu benutzen, die Telekom sogar rät, WLAN-Router nicht in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern aufzustellen, wird bei den laufenden Anstrengungen bezüglich Homeschooling unterlassen, auf einem verantwortungs- und  gesundheitsbewussten Umgang mit Tablets, Laptops und Handys in Coronazeiten hinzuweisen.

Aufforderung an die Präsidentin des BfS

Siehe dazu auch Kapitel 10 "Schulen" Elektrofelder und Wohngesundheit

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04.01.2021

Urlaub für Allergiker und Sensitive

Die Hoffnung auf einen Urlaub nach "Corona" veranlasst derzeit zahlreiche Anrufer der Hotline zu einer Frage nach allergikerfreundlichen, oft auch nach mcs- geeigneten Hotels.

Eine Recherche vor 3 Jahren bei über 100 derart beworbenen Hotels brachte nur wenige Antworten, erneute Recherchen bezüglich der Aussagekraft diverser "Gütezeichen, Zertifikate, Informationsportale" (Kapitel 14) für allergikerfreundliche Hotels bestätigten die vielfach gemeldeten "Probleme" Betroffener, dass zwar viele Hotels mit unterschiedlicher Qualität  Rücksicht auf Allergiker beim "Speiseangebot" nehmen - auf die sehr wesentliche Raumluftqualität bestenfalls noch im Hinblick auf "Pollen, Rauchen, Tierhaare, Bodenbelag (nur bezüglich Vermeidung langfloriger Teppiche) und Matratzen hingewiesen wird -

Fragen von Emissionen aus Einrichtung, Wandbelag, Bauprodukten allgemein in fast allen Fällen ignoriert werden, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte bezüglich VOCS, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel... kaum erhältlich sind. Siehe dazu "Fragebogen".

Wir laden erneut Hotels und andere Beherbungsbetriebe ein, uns für eine entsprechende Empfehlungsdatei entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine seriöse, individuelle Beratung möglich zu machen. Mehr Infos dazu "emissionsarme Urlaubsquartiere".

 

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Dezember 2020

 

Schadstoffprobleme an Erkheimer Schule

 

Nachdem uns der Bürgermeister seit Monaten die Zusendung des letzten Schadstoffprüfberichts verweigert,

erschien nunmehr ein neuer Pressebericht mit einer "Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes" zu den gefundenen Werten.

Aus diesem Pressebericht ergaben sich für uns statt einer "Klärung" aber zahlreiche weitere Fragen!

Siehe dazu Kapitel "Dezember 2020" in unserer Zusammenfassung "Erkheim".

 

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November 2020

IBN "baubiologie magazin"

"Schadstoffprobleme an Schulen"

Empfehlungen für Eltern und Lehrer - mehr Informationen

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Oktober 2020

 

Diskussionen um erhöhten Schadstoffwert an Mittelschule Erkheim

Seit Monaten sind erhöhte Formaldehydwerte und laut Aussage der Schulleitung gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt; ein neuer Prüfbericht existiert bereits – er wird den Eltern aber mit dem Hinweis verweigert, er müsse erst durch das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) "bearbeitet" werden.

 

Auf Wunsch einer Familie begeleiten wir seit Jahresanfang die Probleme mit den Behörden und deren Versuche, die Angelegenheit zu bagatellisieren, unter anderem mit Bewertungen, die den Aussagen des Umweltbundesamtes völlig widersprechen.

Siehe dazu "Chronik- Schadstoffprobleme in Erkheimer Schule"  

 

Erstmals wurde nun die Öffentlichkeit durch einen Pressebericht informiert.

Allgäuer Zeitung, 05.10.2020

 

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Februar 2020

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Mehr Infos und Zitate aus dem Gesundheitsblatt 202, 63:242-250

 

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