Suche der Belastungsquelle für Umwelterkrankte

 

Zusammenarbeit Umweltmedizin- Prüfinstitut

Grundsätzliche Problematik erhöhter Sensitivitäten

Die Problematik einer Chemikaliensensitivität besteht  bedauerlicherweise gerade darin, dass es keine „allgemeine MCS“ gibt- sondern die Sensitivitäten in nahezu allen Fällen sehr individuell auf die unterschiedlichsten - sehr oft auch nichttoxische, häufig völlig „natürliche“ und unverdächtige  Stoffe stattfinden können.

Dies betrifft somit auch Stoffe, die natürlich bei einer allgemeinen Raumuntersuchung mit den üblichen (auch völlig "normgemäßen" Messmethoden) nicht gesucht, erfasst – und/ oder bei sehr niedrigen Konzentrationen wegen ihrer grundsätzlichen „Unbedenklichkeit“ auch gar nicht als "Risiko" entsprechend bewertet werden.

Inzwischen wurde die individuelle Sensitivität - im Einzelfall sogar auf „Niedrigstkonzentrationen“ - auch bereits gerichtlich anerkannt.

Bahnbrechendes Urteil zu "Berufskrankheiten"

Umweltmedizinische Bewertung von gesetzlichen Grenzwerten

Bei der "Ursachensuche" in solchen Fällen sollten daher optimal Prüfer und Umweltmediziner gemeinsam auf die Suche gehen.

Anamnese: 

Übersichtsarbeit "Klinische Umweltmedizin" und

 "Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitlinie" 

Unter anderem geschieht dies in manchen Fällen sinnvollerweise auch bei der Suche nach Unverträglichkeiten mit sogenannten invitro Methoden.

 

Da sich natürlich die „stofflichen Gegebenheiten“ (Namen der eingesetzten Bauprodukte, Bodenbeläge, Wandfarben oft bereits unbekannt) in jedem Gebäude, jeder Wohnung unterscheiden, können wir lediglich auf einige Stoffe noch hinweisen,

die nur mit „anderer Probenahme“ bzw. auch Analytik als weitere mögliche(!) Verursacher aufgespürt werden "könnten"–

je nach diesen „stofflichen“ Gegebenheiten des Gebäudes, der Wohnung incl. der Einrichtung und Gebrauchsgegegnstände (z.B. PVC Bodenbelag, imprägnierte Heimtextilien, geölte oder lackierte Möbel, alte PAK belastete Parkett oder Teppichkleber, Plastikspielzeug, Latexprodukte… siehe „Gesundheitsrisiken in Gebäuden“)

 

Solche mögliche, separat zu erfassende Stoffe wären unter anderem Weichmacher, Flammschutzmittel, Isothiazolinone, Essigsäure, PAK, Holzschutz, Pyrethroide, Isocyanate, eventuell auch Schwermetalle, besondere produktspezifische Stoffe bei  Lederprodukten oder Gummi, Latexprodukten (z.B. Nitrosamine) Stoffe, die möglicherweise auch nicht aus Baustoffen und Einrichtung, sondern von Gebrauchsgegenständen, Kleidung, Reinigungs- und Pflegemitteln – aber auch beispielsweise in Gewerbegebieten von der Außenluft stammen „können“.

Wie weit hier aus solchen Stoffen Unverträglichkeiten im Individualfall abzuleiten und zuordenbar wären, kann nur ein qualifizierter Umweltmediziner beantworten–

welche dieser Stoffe in Ihrem Umfeld überhaupt – vielleicht auch nur in niedriger Konzentration „möglich“ wären, kann wiederum nur das Prüfinstitut, der Prüfer – unter anderem im Rahmen des Lokalaugenscheins dann abschätzen.

Natürlich zusätzlich zu beachten bei der Wertung ermittelter Einzelstoffe sind mögliche Effekte von Stoffreaktionen untereinander:

Additions- und Kumulationseffekte.

 

Auch eine Frage der Sekundär-Kontaminierung  durch "bereits sanierte" frühere Schadensfälle (häufig bei Wasserschäden) kann nur durch entsprechende Materialuntersuchung definitiv geklärt werden- auch dies kann nur der Gutachter vor Ort abschätzen, ob hier Nachuntersuchungen (z. B. bei "sanierten Schimmelfällen") sinnvoll wären.

Grundsätzlicher Hinweis bei MCS

Bekanntlich reagieren Chemikaliensensitive sehr oft auch auf die unterschiedlichsten Stoffe im Nanogramm/m³ Bereich,

angesichts einer ubiquitären Belastung mit allen möglichen Schadstoffen (Biozide, Weichmacher, Flammschutzmittel u.v.a.) ist es in vielen Fällen auch dem erfahrenen Prüfer/ Prüfinstitut nicht möglich:

  1. aus gefunden Niedrigkonzentrationen Stoffbelastungen einzelnen Produkten zuzuordnen
  2. seriös solche Konzentrationen als Ursache von Sensitivitäten zu definieren (kann bestenfalls der Umweltmediziner, wobei auch die sogenannten Invitro- Analyse -Methoden nur eine weiteres wertvolles Hilfsinstrument darstellen, aber keine Garantie der völlig sicheren Beschwerde - Ursachenerkennung bedeuten.)

 

Siehe dazu auch  "ubiquitäre Schadstoffbelastungen"

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Schadstoffsuche durch Fachleute

 

Eine wirklich seriöse "Verursachersuche" kann nur durch eine umfassende Schadstoffprüfung durchgeführt werden.

 

Vorsicht ist dabei aber auch bei der Auswahl von Prüfern geboten -

ein seriöser Anbieter wird hier realistisch seine "Möglichkeiten" angeben,

  • Raumluftbelastungen, Gerüche aufzuspüren und mengenmässig zu definieren
  • zu versuchen, bei wesentlich erhöhten Werten "verdächtige Materialien" aufzuspüren,
  • aber nicht Dinge versprechen, die nur durch nahezu "unbezahlbare" immer weitere Einzeluntersuchungen möglicherweise(!) erreicht werden können.


Die zuverlässige Zuordnung von gesundheitlichen Beschwerden und speziellen Bauprodukten als Verursacher derselben kann aber beispielsweise bei Chemikaliensensitivtät kaum seriös "angeboten" werden - dazu muss vor allem seitens der Umweltmedizin die individuelle Sensitivtät auf die einzelnen Stoffe überhaupt erst festgestellt werden. 


Suche nach qualifizierten Prüfern 

(sowie umfangreiche Maßnahmen wie bei der MCS- gerechten Produktauswahl für bauliche Tätigkeiten)

Vor Auftragvergabe sollte ein sinnvolles, dem Gebäude angepasstes Prüfkonzept erstellt werden:

Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts

 

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Überhöhte Erwartungshaltung an Baubiologen und Fachinstitute

Die Suche nach Belastungsquelle für Umwelterkrankte durch qualifizierte Baubiologen, Fachinstitute  ist wesentlich durch die Tatsache erschwert, dass es hier nicht nur um die Suche nach "auffälligen" Schadstoffkonzentrationen geht, sondern auch  üblicherweise häufig vorkommende, nicht toxische Stoffe (sehr oft auch natürlichen Ursprungs) - bereits Beschwerde-Auslöser" sein können –

und dies zusätzlich  sehr häufig im Niedrigst- Konzentrationsbereich, weit unterhalb auch sogenannter "Orientierungswerte". Dies kann auch Belastungen  betreffen, die wir in unserer AufstellungGesundheitsrisiken in Gebäuden“  noch gar nicht aufgelistet haben.

Natürlich besitzen erfahrene Baubiologen oft über jahrzehntelange Erfahrungen - in vielen Fällen begegnet aber dem Prüfer hier sehr oft die wesentlich überhöhte Erwartung, dass an Hand einer (möglichst kostengünstigen) Raumluftmessung bereits die Ursachen für MCS- bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen identifiziert und eindeutig geklärt werden können.

Auch eine wirklich umfassende Prüfung nach möglichst allen Belastungskomponenten ergibt aber zudem noch keinen Rückschluss auf das verursachende Produkt, sondern hilft lediglich bei der weiteren Suche.

Erst nach anschließenden Einzelproduktuntersuchungen können im besten Fall mit Sicherheit Produkte benannt werden, die ausgetauscht werden sollten.  

Vor allem wird sehr oft unberechtigterweise auch erwartet, hier verbindliche, rechtliche oder medizinische Auskünfte einfordern(!) zu können – dies gehört aber nicht zu den Aufgaben und zum rechtlich erlaubten Kompetenzbereich eines Baubiologen, sondern nur eines dafür auch zu bezahlenden Anwalts oder Umweltmediziners.

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ursachen- Identifizierung:

Eine Zuordnung von "möglicherweise individuell" auslösenden Stoffen zu den emittierenden Produkten ist am ehesten dann erfolgreich, wenn eine möglichst qualitative

 

·         Anamnese eines Umweltmediziners über besondere Sensitivitäten auf benannte Stoffe (Acrylate, Aldehyde, bestimmte natürliche Lösemittel, Naturharze, Terpene, Essigsäure, Isocyanate, Isothiazolinone, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel…   siehe dazu auch: Fragebogen Gesundheit-Familie ab Seite 9)  und eine möglichst

·         detaillierte Auflistung aller verbauten Bauprodukte, Bodenbeläge, Kleber, Wandfarben vorgelegt werden kann, optimal zusammen mit Emissionsprüfberichten der Hersteller (Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, Gütezeichen, "Volldeklarationen" und Zulassungen sind dabei in keiner Weise ausreichend aussagekräftig, da es nicht nur um deklarationspflichtige, sondern auch um nur individuell "sensibilisierende" Stoffe).

Bedauerlicherweise finden wir aber selbst "deklarationspflichtige" Schadstoffe oft unerwartet in den grundsätzlich besten "Stoffgruppen" selbst mit den "vielbeworbenen Volldeklarationen!"– Butanonoxim in Naturlasuren, Weichmacher in Kalkputzen, Lacken, Flammschutzmittel in Bodenbelägen, NIK Wert Überschreitungen bei Naturdämmstoffen und Holzwerkstoffen…daraus ergibt sich die Notwendigkeit detailliert benannter Produkte (Produktbezeichnung und Hersteller). Bei Bestandbauten ist dies aber oft nicht mehr möglich, dies ergibt dann die Notwendigkeit, möglichst viele Einzelproduktprüfungen durchzuführen.   

 

Die Suche nach Auslösern für Sensibilisierungen bei MCS stellt vor allem bei Fehlen dieser Informationen eine "Suche im Heuhaufen" ohne hundertprozentiger Erfolgsgarantie dar, und unterscheidet sich

wesentlich von einer wissenschaftlich klar definierten Suche nach offiziell definierten "Schadstoffen" mit Richt-, Orientierungs- und Grenzwerten.

 

Diese Frage muss daher unbedingt vor der Auftragserteilung klar besprochen, der Auftrag entsprechend definiert werden, um die zu erwartenden anfallenden Kosten im Vorfeld zu klären.

Nur als Hilfestellung dient dabei der

Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts

Bedenken Sie bei solchen Gesprächen bitte stets, dass Ihnen ein Partner gegenübersitzt, der  mit seiner Tätigkeit seine Existenz sichern muss, einen immens kostenaufwändigen Prüfgerätefundus mit regelmäßigen "Wartungsaufwand (Kalibrierungen der Geräte)" zu finanzieren hat, und der keinerlei Förderung für eventuelle soziale Dienste, Sonderberatungen erhält.

Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen

 

Kosten einer solchen umfassenden Beratung

Sehr oft werden wir mit Beschwerden bezüglich mangelnder und/oder viel zu teurer Beratungskosten auch unsererseits empfohlener Fachleute konfrontiert.

 

Die Kosten solcher Untersuchungen aber auch Beratungen berechnen sich aber keineswegs nur aus

 

·         der für die Messung aufgewendeten Zeit

·         sondern vor allem auch an den – je nach untersuchten Stoffgruppen teils sehr kostenintensiven analytischen Auswertungen im jeweiligen Fachlabor

·         an den permanent steigenden Preisen und Kosten einer Vielzahl von  "regelmäßig zu wartenden" Messgeräten (ständig neue Modelle mit verbesserter Messgenauigkeit).

·         maßgeblichen ebenfalls ständigen Weiterbildungskosten im Hinblick auf sich immer wieder ändernde Normen für Messungen, Auswertungen aber auch im Hinblick auf sich ändernde "Erkenntnisse" zu neuen Richtwerten, toxischen Einstufungen von Produkten (gerade auch hier unterscheiden sich "qualifizierte Prüfer" maßgeblich von vielen sich am Markt befindlichen "Scharlatanen" - die Bezeichnung "Baubiologe" ist ebenso wie der Begriff "Institut"  bedauerlicherweise nicht geschützt!)

·         Büro- und Fahrzeugkosten

 

All diese Kosten müssen berücksichtigt werden, wenn zudem umfangreiche "Beratungsgespräche" gewünscht werden!

Wie bei allen beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Gutachter...) müssen

zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz auch solche Gespräche und vor allem auch Telefonate setiens des "Kunden" möglichst zielgerichtet, gut vorbereitet, strukturiert und damit zeitlich optimiert geführt werden bzw. vom Prüfer natürlich auch in Rechnung gestellt werden.


(Hinweis: EGGBI selbst führt keinerlei Messungen durch - bietet aber Hilfe bei der Bewertung von Prüfberichten:   Kostenlose Bewertung von Prüfberichten)

 

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Umgang mit Vermietern

Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, gesundheitlich unbedenklichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, entsprechende Ansprüche können Vermieter auch gegenüber Bauträgern, Baufirmen und Architekten geltend machen – siehe dazu

"Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit"

 

hier vor allem mit Hinblick auf die Landesbauordnungen mit den klaren Anforderungen:

 

Schutz gegen schädliche Einflüsse (entspricht Punkt 11 bayerische LBO)

„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere 

 

  • chemische, physikalische oder biologische Einflüsse
  • Gefahren oder
  • unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.      Allgemeine Anforderungen

 

Auch langfristige Geruchsbelastungen zählen nach unserer Auffassung zu "unzumutbaren Belästigungen".

 

Bei eindeutigen Schadstoffbelastungen oder auch allgemein störenden Geruchsbelastungen müssen diese vom Vermieter "abgestellt" werden. (Gerichtsurteile)

 

Wesentlich kritischer stellt sich die Sachlage bei Unverträglichkeit einer Wohnung für Umwelterkrankte dar, wenn sich diese "Unverträglichkeit" nur durch individuelle Sensibilitäten, und nicht durch Grenzwertüberschreitungen allgemein störender Faktoren ableiten lässt.

In diesen Fällen ist die Wohnung ja allgemein nutzbar – aus der persönlichen "Sensitivität" Einzelner ist für den Vermieter kein Handlungszwang abzuleiten.

Vor einer "Beschwerde" beim Vermieter ist daher zu prüfen, ob grundsätzliche Belastungen vorhanden sind, die reklamationsfähig sind (Richtwertüberschreitungen, aber auch von anderen als störend wahrgenommener Geruch, Schimmel…).

Dann ist in sehr vielen Fällen auch die Inanspruchnahme eines Anwalts unverzichtbar,

verbunden unter anderem mit Mietkürzungen (in Ansprache mit dem Anwalt, einer Rechtsschutzversicherung…!)

 

Wenn dies nicht der Fall ist, so verbleibt dem Mieter nur eine gütliche Vereinbarung mit dem Vermieter. 

Es sollte daher versucht werden, hier möglichst ein Entgegenkommen des Vermieters anzustreben, bei eventuellen Instandhaltungsarbeiten, Reinigungsaktionen, Renovierungen bei der Produktauswahl auf die besonderen Bedürfnisse des Mieters einzugehen, möglicherweise auch dies durch Zusage einer Kostenübernahme für daraus entstehende "Mehrkosten" zu übernehmen.   

 

Von  unberechtigten Vorwürfen und Vorhaltungen, Streitgesprächen mit dem Vermieter sollte in diesem Fall unbedingt Abstand genommen werden!

 

Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit, mit Unterstützung des lokalen Behindertenbeauftragten (soferne die Behinderung bereits festgestellt ist) auf die Suche nach einer "barrierefreien Wohnung" im Sinne von emissionsarm zu gehen. Siehe dazu "Wohnungssuche für Umwelterkrankte "

 

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Praktische Empfehlung bei der Belastungssuche

Eine seriöse Schadstoff- (aber auch Geruchsquellen-) Ermitttlung erfordert eine umfassende- und damit auch kostenintensive Raumuntersuchung.

Bei Vorliegen der Prüfberichte sind allerdings erst wieder nur die verursachenden Schadstoffe in der Raumluft identifiziert, aber nicht unbedingt auch die verursachenden Produkte - dazu bräuchte es dann weiterer Material- Einzeluntersuchungen.

Um den immensen Aufwand einer wirklich umfassenden Untersuchung zu reduzieren, hatten in zahlreichen Fällen auch  eine "einfache" Methode Erfolg:

 

Verursachersuche nach Ausschlussverfahren 

  • Feststellung - wo liegen die Probleme - Arbeitsplatz oder Wohnung

  • wenn Wohnung -

sind möglicherweise (neu eingebrachte) Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge, eigener Teppich, Elektrogeräte) oder Bauprodukte (Böden, Farben, Dichtmassen, neue Fenster oder Fensterlacke...) die Verursacher

  • Raumuntersuchungen erst, wenn festteht. dass das "Gebäude, die Mietwohnung" die Ursache ist und nicht selbst eingebrachte Produkte!

Ermittlung Belastungsquelle Wohnung,  Arbeitsplatz oder "Aussenbelastungen"

a) Sollten die Beschwerden im Urlaub zurückgehen, so steht der Arbeitsplatz als "Hauptverdächtiger" fest - in diesem Fall sollte mit dem Arbeitgeber gesprochen werden.

b) wenn aber der Arbeitsplatz und Außenbelastungen (Gifte aus Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft aus der näheren Umgebung)  als Belastungsursache weitestgehend ausgeschlossen werden kann:

c) Suche nach Belastungsquelle im Haus (Nachbarwohnung, Treppenhaus, Keller: häufig sind es Reinigungsmittel im Treppenhaus, Emissionen aus Instanndhaltungsarbeiten und dabei eingesetzter Produkte im gemeinsam genutzten Gebäudebereich, Produkte aus der Fassade,...). Hier können gezielte "Riechversuche" möglicherweise helfen, die Quellen lokal oder zeitlich (Reinigungszeiten) einzukreisen.

Dabei sollten Bewohner von Nachbarwohnungen unbedingt befragt werden, ob auch sie sich durch Gerüche belästigt fühlen und möglicherweise bei der Ursachensuche mitwirken wollen.

Bei Geruchsquellen im Keller ist zuerst zu prüfen, ob möglicherweise "gelagerte" Ware den Geruch (Schadstoffbelastung?)  verursacht und über undichte Stellen im Gebäude oder über das Treppenhaus in die Wohnbereiche eindringt. Eine weitere häufige Ursache stellen Heizmaterial und Verbrennungsgase dar - dabei kann es sich durchaus auch um "natürliche Heizstoffe" handeln. z.B. grundsätzlich emissionsintensive  oder mit Ölen gegen Staubentwicklung behandelte Pellets.Siehe dazu auch Zusammenfassung: Heizungen und "Belastungen durch Holzheizungen"

 

Sollte tatsächlich die Ursache im Keller liegen, so ist zu prüfen, ob bauliche Mängel wie Undichtheiten im Gebäude, Leitungsrohre, oder aber Verzicht auf die - je nach Heizsystem - vorgeschriebenen Lüftungsmaßnahmen vorliegen - in diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet - unabhängig ob es sich um allgemeine unzumutbare Geruchsbelastungen  (siehe Vorschriften bezüglich Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden - MVV-TB ) oder aber vor allem um gesundheitsschädliche Emissionen handelt, unmittelbar diese Mängel abzustellen. Sollte sich der Vermieter weigern, so ist in der Regel anwaltliche Unterstützung - auch bereits bei der Durchsetzung von einer Mietminderung bis zur fachgerechten Sanierung - unvermeidbar.

Oft ist in diesen Fällen auch eine verstärkte Geruchsbelastung beispielsweise aus Lüftungs- und Leitungsrohren, oft auch aus Steckdosen feststellbar.

Wenn mehrere Mieter, oder aber auch Besucher die Unzumutbarkeit des Geruches - oder bereits eingetretene gesundheitliche Beschwerden bestätigen, ist der Vermieter auch verpflichtet, bereits bei der Ursachensuche mitzuwirken (eventuelle Kostenübernahme von Schadstoffprüfungen). Siehe dazu auch Zusammenfassung "Gerichtsurteile".

 

 

Ermittlung Belastungsquelle Detailsuche in der Wohnung

(Nicht nur bei "gesundheitlichen Problemen" - auch bei "belästigendem Geruch"  können Sie diese Methode jederzeit anwenden!)


Sollte der Arbeitsplatz - ebenso wie das Wohngebäude selbst als Belastungsquelle ausscheiden, gilt es zu prüfen, ob sich die Beschwerden im Urlaub bei möglichst zweiwöchiger Abwesenheit aus der Wohnung (Urlaubsquartier, Wohnen bei Freunden, Verwandten mit "erträglichen" Verhältnissen) verbessern.

In diesem Fall steht ziemlich sicher die Wohnung als Ursache fest- nun geht es an die Detailsuche.

 

Detailsuche in der Wohnung

d) Wenn Sie die räumlichen Ausweich- Möglichkeiten haben, einen Raum (Beginn beim Schlafraum) völlig zu leeren und diesen Raum ausschließlich zum Schlafen (anfangs mit Notbett, nur auf der Matratze) verwenden, können Sie feststellen, ob das Problem in diesem Raum liegt- oder im übrigen Wohnbereich...

e) optische Kontrolle, ob in dem nun leeren Raum "feuchte Stellen in der Wand" oder bereits Schimmelflecken sichtbar sind. In diesem Fall reicht nicht eine "kosmetische" Sanierung, sondern es müsste die eigentliche Ursache (baulicher Mangel) zuvor beseitigt werden.

f) den Schlafraum nun wieder Tag für Tag mit bisherigem Inventar (zuerst das Not-Bett austauschen) füllen - damit könnte eventuell ein bisher verwendetes Möbelstück, eine Verlegeteppich, Vorhänge, Möbel, Wäsche  als Hauptverursacher identifiziert werden

g) in der Folge mit dieser Methode möglichst auch die anderen Räumen "testen".

 

Wenn es gelingt, so die Belastungsquelle zu lokalisieren, ist es für den Prüfer wesentlich einfacher, den Umfang der nun erforderlichen Schadstoffprüfungen festzulegen,

sofern Sie nicht selbst ein so ermittelt, verursachendes Produkt einfach entsorgen können/ wollen.

Helfen kann auch - vor allem nach Renovierungsarbeiten - sämtlich dabei eingesetzten Produkte etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollte es möglich sein, entsprechende Produktinformationen nachträglich noch vom Verarbeiter, Händler zu erhalten, so unterstützte ich gerne bei der Bewertung dieser Produkte: Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

Bei gesundheitlichen Belastungen, aber auch bereits bei "unzumutbaren" Geruchsbelästigungen über mehrere Monate, kann der Verursacher  (Verarbeiter, Händler) haftbar gemacht werden.

Siehe dazu "Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit" und "Gerichtsurteile" (hier unter anderem Kapitel 4) aus der EGGBI Schriftenreihe (kostenlose Downloads)

 

 

Mir ist bewusst, dass diese Ausschluss- Methode  nicht immer möglich ist - auch nicht immer funktioniert - daher stellt dies lediglich eine unverbindliche Empfehlung dar. 

Wenn die Ursachensuche so nicht gelingt, ist eine umfassende Raumluftuntersuchung durch einen qualifizierten Prüfer unverzichtbar -

der erforderliche Prüfumfang kann nur vor Ort ermittelt werden.  Siehe dazu "Fragenkatalog zur Ernittlung des erforderlichen Prüfumfangs" aus der EGGBI Schriftenreihe (kostenloser Download).

 

Sollten die Beschwerden erst zu einem bestimmten Zeitpunkt begonnen haben, sollte geprüft werden, was sich damals an/in der Wohnung oder Umgebung geändert hat - beispielsweise auch ein neuer Bodenbelag, Wandfarbe, Möbel, Wasserschaden, neue Fenster oder Fensterlacke,  Elektrogeräte, aber auch neue Funkmasten, neuer Gewerbebetrieb, neue landwirtschaftliche Landnutzung (Pestizide), Fabrik... (siehe "mögliche Gesundheitsrisiken in Gebäuden")

 

In manchen(!) Fällen (bei manchen Gerüchen) kann auch „schadstoffgeprüfte Schafwolle“ die Gerüche „reduzieren“ – sie ist aber keine grundsätzliche Grantie für eine dauerhafte Verträglichkeit der Wohnung bei Chemikaliensensitivität. http://www.airwool.de/schadstoffsanierung/ und keine Alternative zu einer definitiven Sanierung.

 

Nicht zu unterschätzen sind aber auch Belastungen durch Radon, Elektrofelder - auch hier sollte der Umweltmediziner im Vorfeld feststellen, ob es diesbezügliche besondere Sensitivitäten gibt. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, in einzelnen Räumen vorübergehend einzelne Sicherungen auszuschalten und damit den ganzen Raum für eine Messung möglichst "strahlungsfrei" zu stellen. Bei größeren Wohneinheiten im Haus wird es aber weiterhin diverse nicht abstellbare Belastungen auch aus den Nachbarwohnungen geben (WLAN...).

Technische Absperrmaßnahmen mit Folien, Abschirmfarben sollten nur in Abstimmung mit einem entsprechenden Fachmann erfolgen, um nicht zusätzliche Belastungen durch Reflexionen zu erzeugen. Bei der Auswahl der Abschirmprodukte ist unbedingt auf deren Emissionsarmut zu achten, um nicht damit wieder zusätzliche "chermische" Belastungen einzubringen.

Auch bei Raumluftreinigern sind  die eigenen Emissionen dieser Geräte zu beachten (Kapitel 8, Luftreiniger)  -

keine Empfehlungen sind mir möglich bezüglich diverser- oft sehr offensiv beworbener - meist sehr teurer -  Harmonisierprodukten...

 

 

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Belastungen aus Nachbarwohnungen und von Aussen

In vielen Fällen können Belastungen auch von Aussen die Ursache sein -

  • sowohl vom Gebäude selbst (beispielsweise Fassade) als auch aus
  • Nachbargebäuden, Gewerbebetrieben, Biozidbehandlung landwirtschaftlicher Flächen, Verkehr...

möglich sind aber auch Belastungen aus "Nachbarwohnungen".

Mehr Infos dazu unter

Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich und aus Nachbarwohnungen

Siehe dazu auch "Duftstoffallergiker" (Kapitel "Eintrittsquellen von Gerüchen in Wohnungen")

Ubiquitäre Schadstoffbelastungen

Siehe dazu auch aktuelle Berichte über Pestizide aus der Landwirtschaft

Allgemeine Schadstoffbelastungen unserer Umwelt sowohl in der Außenluft als auch in der Innenraumluft stellen dem Baubiologen und Gutachter häufig natürliche Grenzen der "Quellensuche".

Es geht dabei nicht nur um "Schadstoffe", die auch natürlichen Ursprung haben können (z.B. Formaldehyd),

zahlreiche Biozide, Flammschutzmittel, Weichmacher, Schwermetalle und andere Stoffe haben bereits Besitz ergriffen von unserer Nahrung, unserem Wasser und unserer Luft  und finden sich im Niedrigsdosisbereich auch vielfach in unserer Innenraumluft.

Für zahlreiche dieser Stoffe gibt es auch gar keine "Innennraumluft- Richtwerte" - die Deutung von Raumluftprüfberichten erfordert daher entsprechende Berücksichtigung dieser "Allgemeinbelastungen".

Beispiele:

PCP:

 

3.2.1 Unbehandeltes Holz weist Konzentrationen an PCP von unterhalb 5 mg/kg auf [24, 25]. Werte oberhalb von 50 mg/kg lassen auf eine PCP-Behandlung schließen. Holz, das nicht mit Holzschutzmitteln wie "Xylamon", "Xyladecor", "Aidol" oder ähnlichen Produkten behandelt wurde, kann dennoch PCP-Gehalte bis zu 30 mg/kg aufweisen, da bereits bei der Herstellung von Schnittholz und beim Transport der Hölzer PCP zur Verhinderung der Bläuebildung eingesetzt wurde oder da sich das Holz in Wohnräumen in Nachbarschaft zu anderen mit Pentachlorphenol behandelten Hölzern befand.  

 

 

3.2.2 Innenraumluft Die Atmosphäre gilt als wesentliches Transport- aber nicht als Speichermedium. Die Außenluft weist z. B. in Ballungsgebieten nur eine geringe Immissionsbelastung von weniger als 10 ng/m³ (0,01 µg/m³ ) auf [28]. In der Innenraumluft ist der Nachweis von PCP in Konzentrationen oberhalb von 0,1 µg/m3 mit großer Wahrscheinlichkeit auf die frühere Verwendung von Holzschutzmitteln zurückzuführen [29]. Im Mittel lagen die Konzentrationen an PCP in der Innenraumluft kurz nach einer Behandlung bei 5 µg/m3 und reichten bis 25 µg/m3 (siehe [23, 30-34]), in Einzelfällen bis 160 µg/m3 (siehe [35]). In Wohnungen von Personen, die den Holzschutz selbst ausgeführt haben und die Räume anschließend zu Wohnzwecken nutzten, können möglicherweise Anfangsbelastungen vergleichbar den beruflichen vorgelegen haben [36].

Quelle: Umweltbundesamt (Punkt 3.2.1)

PAK:

In der Umwelt sind PAK ubiquitär verbreitet. PAK mit 3 Ringen verbreiten sich in der Atmosphäre hauptsächlich als Gase, solche mit 4 und mehr Ringen an Staubpartikel gebunden. Über Nass- und Trockendeposition gelangen sie in Gewässer und Böden. PAK können in Luft und Wasser durch UV-Licht abgebaut werden. Der mikrobielle Abbau in Boden und Sediment ist deutlich langsamer.
Aufgrund ihrer Persistenz und ihres Bioakkumulationspotenzials gelten sie als Umweltschadstoffe. Viele PAK sind darüber hinaus toxisch, kanzerogenmutagenreproduktionstoxisch und teratogen. (Umweltprobenbank)

 

Weichmacher:

 

Weichmacher im Innenraum: Bedeutende Quellen für Weichmacher in der Innenraumluft und im Hausstaub sind  Bauprodukte wie Fußbodenbeläge, Handläufe, Tür- und Fensterdichtungen, sofern sie Hart- oder Weich-PVC enthalten, Elektrokabel, manche Möbel, die unter Verwendung phthalathaltiger Kleber oder Farben hergestellt worden sind und Einrichtungsgegenstände, Badewannen- und Duscheinlagen sowie Duschvorhänge. Verbraucherinnen und Verbraucher können versuchen, weitgehend auf mit Weichmachern versetzte Kunststoffe, vor allem auf Weich-PVC, zu verzichten und auf andere Produkte, zum Beispiel aus Polyethylen (PE) auszuweichen. (Quelle Umweltbundesamt)

 

 

Das hohe Potential zur Bioakkumulation und die erwartete Langlebigkeit in Sedimenten und im Boden in Zusammenhang mit den hohen Verwendungsmengen gibt jedoch Anlass zur Besorgnis, dass sich DINP und DIDP ubiquitär in der Umwelt ausbreiten.(Quelle Umweltbundesamt Seite 23)

Flammschutzmittel:

Das ubiquitäre Vorkommen zahlreicher Flammschutzmittel in unserer Umwelt ist bereits nachgewiesen. Studie

Zusammenfassung

Eine Zuordnung von vielen Schadstoffen in der Raumluft im Nanogrammbereich ist in vielen Fällen unrealistisch- weil dazu stets zahlreiche "möglichen" Produkte im Gebäude einer umfassenden Schadstoffprüfung unterzogen werden müssten; dies sprengt natürlich in der Regel alle wirtschaftlichen Möglichkeiten Einzelner.

Hilfestellung wäre allerdings, wenn die Hersteller verpflichtet wären, ihre Produkte umfassenauf Emissionen prüfen zu lassen und die Ergebnisse dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber nur in den wenigsten Fällen derzeit Realität!  Kommunikationspolitik von Herstellern

 

 

 

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