Bagatellisierung von Messergebnissen bei Schulen und Kitas

 

Bagatellisierung von Schadstoffbelastungen durch manche(!) Amts- und Klinikärzte, Gesundheitsämter, Schulbehörden sowie "Gutachter"

1) Umfang von Schadstoffprüfungen

Mit gezielter Irreführung der Betroffenen wird stets dann gearbeitet, wenn bei Meldung von gesundheitlichen Beschwerden von Schülern, Lehrern nur "Detailprüfungen" (meist bei "behördenfreundlichen" Gutachtern) beauftragt werden - z.B. nur VOCs,  nur Formaldehyd, nur PAKs, nur Schimmel...

mit diesen Messergebgnissen dann die grundsätzliche Unbedenklichkeit der Raumluft in den Medien und bei Elternabenden - trotz Wissen um gesundheitliche Beschwerden Betroffener - über Monate hin kommuniziert wird.

Selbst solche "Einzeluntersuchungen" unterscheiden sich sehr oft bezüglich ihrer Aussagekraft (Beispiel VOC: Qualität und Aussagekraft von Prüfberichten)

Beispiel Badorf: Gesundheitsamt gibt Entwarnung (ohne Kenntnis der Raumluftwerte beispielsweise bzgl. VOC, Formaldehyd!)

Weitere Beispiele:

Mit nicht nachvollziehbaren Argumenten (oder "ohne Antwort") wird den Betroffenen hier sehr oft eine Einbeziehung - wie vom Umweltbundesamt empfohlen - verweigert.

Besonders - auch bewusst-  irreführend: es wird von "ausserordentlich" guten Messergebnissen bei Prüfungen durch professionelle Firmen" gesprochen, obwohl lediglich durch "Stadtmitarbeiter" mittels für die in diesem Fall relevanten Schadstoffe"  völlig ungeeignete "Messröhrchen" Proben genommen und eingesandt wurden - Beispiel: Nideggen

Zu hinterfragen ist bei einem nicht nachvollziehbaren Verhalten von Behörden und Gutachtern,

ob es möglicherweise auch wirtschaftliche oder familiäre Verbindungen oder Abhängigkeiten zwischen den Akteuren gibt.

Häufig ist die Einschaltung der medien die einzige Möglichkeit - auch hier tarfen wir aber auch auf "Abhängigkeiten" vor allem regionaler Medien (mit der Lokalpolitik, mit lokalen Bauakteuren), die manchmal zu einem "Ausbremsen" teils auch sehr engagierter Journlaisten vor Ort geführt haben.

 

2) Auswahl von Gutachtern und Interpretation von Ergebnissen

Gerade bei Schulen und Kitas sehen wir das weitere Problem, wenn seitens

  • von Klinikärzten, Amtsärzten, Gesundheitsämtern
  • und/oder (von den Betreibern - ohne Einbeziehung der Eltern beauftragte) Gutachter

die Toxizität von Schadstoffen  

vor allem von Stoffen 

meist unter Hinweis auf sehr großzügige gesetzliche "Grenzwerte" verharmlost wird.

Gutachter

Wie solche Grenzwerte entstehen ist nicht verwunderlich, wenn man die "Gutachter" betrachtet, die sehr oft als angesehene Berater herangezogen werden. (Beispiele: Toxikologie "gekaufte Expertise",  Medizin  "Experte mit "G`schmäckle")

Nicht verwunderlich, dass Kinder und Lehrer seitens der Schulämter (Gesundheits- Referate/ Ämter) gerne gerade an solche Ärzte und Institute verwiesen werden, solch "großzügige Gutachter" gerne von Städten beauftragt werden.

Bochumer Staatsanwaltschaft erwägt Ermittlungen wegen PCB Verdachts: "Lieblingsgutachter von Genehmigungsbehörden" 30.07.2011

Dass auch Schadstoff- Untersuchungsberichte in vielen Fällen den Eltern und auch der Presse verweigert werden, führt sehr oft zu unerfreulichen persönlichen und medialen Auseinandersetzungen.

 

Einen hervorragenden Überblick über die wie nach wie vor an vielen Orten geübte Praxis im Umgang von Behörden und Gutachtern mit Schadensmeldungen durch Eltern und Lehrer bietet die Auflistung: 

"Gutachterunwesen im schulischen Bereich"

Nicht verwunderlich, dass Betroffene bei entsprechenden Anträgen beispielsweise bzgl. Berufsunfähigkeit auf Grund von Schadstoffbelastungen immer wieder scheitern:

 

Weiteres Zitat zum Thema:

Seit langem steht Gutachter(un)wesen bei der Bewertung von Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaft in der Kritik

Zitat:“ Häufig vergeben Berufsgenossenschaften den medizinischen Teil des Berufskrankheitenverfahrens an eigenständige Fachgutachter (z.B. Orthopäden, Dermatologen). Das hängt auch mit der geringen Anzahl staatlicher Gewerbeärzte zusammen. Diese Praxis wurde schon oft kritisiert und gefordert, dass die Auswahl der Gutachter Qualitätskriterien unterliegt und eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Gutachters von der Unfallversicherung vermieden werden muss.“ Quelle

 

"Keine Anerkennung als Berufskrankheit" 

"Zwei Berufsschullehrerinnen derselben Schule waren an Brustkrebs erkrankt. Die eine der beiden Frauen starb. Die andere Frau und ihr Sohn sowie der Witwer der verstorbenen Lehrerin klagten auf Anerkennung der Krebserkrankung als Berufskrankheit. Die Richter wiesen die Klagen ab (Aktenzeichen: 23 K 7945/08; 23 K 2989/09)."

Wir empfehlen daher unbedingt, bei entsprechenden "bagatellisierenden" Aussagen  "unabhängige" Umweltmediziner aufzusuchen, denen die Problematik von Umwelterkrankungen auch durch bereits niedrige Konzentrationen vertraut sind, und die bereit und in der Lage sind, entsprechend verantwortungsbewußt auch "unerwünschte" Gutachten abzugeben. (Arztsuche)

 

 

Glaubwürdigkeitsverlust vieler Gutachter

 

Die Glaubwürdigkeit und das Zusammenspiel von wirtschaftlich "verpflichteten" Gutachtern mit der Politik findet sich leider auch in vielen anderen - sehr gesundheitsrlevanten Fällen wieder.

So konnte ein Gutachter von der UNI Gießen Sonderabfall in Baustoffe "packen", die beteiligte Firma staatliche Fördergelder vom "Umweltministerium" erhalten, und bei den ersten gesundheitlichen beschwerden selbst zahlreiche Gutachten für die hessische Landesregierung verfassen. (Siehe unsere Chronik Woolit)

Erst nach Jahren stehen Firmenbesitzer und Gutachter nun in Kürze vor Gericht (Pressemeldung August 2017),

politische Verantwortung für die Untätigkeit der Behörden und die sorglose Gutachterernennung übernimmt abert niemand.

Ähnliches Gutachterunwesen finden wir auch bei Glyphosat - ein gerne von staatlicher Seite ernannter Gutachter ( Darstellung" eines unabhängigen Gutachters  - Helmut Greim) hat verschwiegen, dass er nahezu zeitgleich auch vom Hersteller Honorare bezog - seine Gutachten sind aber weiterhin "gefragt". (Beispiele)

 

Siehe auch:

Unsoziale Gerichtsentscheidungen

 

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Stellungnahmen von Gesundheitsämtern und anderen Behörden

Sehr unterschiedlich fallen bei Schadstoffproblemen an Schulen die Stellungnahmen von Gesundheitsämtern und anderen Behörden, z.B. auch Jugendämtern aus.

Gibt es hier möglicherweise Weisungen der übergeordneten Stellen - oder nur "vorauseilender Gehorsam" um den Kommunen Kosten für aufwändige Untersuchungen  und zu sparen - oder wirklich nur mangelnde "Aktualisierung" der eigenen "Fachkenntnisse"?

Bevorzugt werden bedauerlicherweise noch immer bei Stellungnahmen "alte" Forschungsberichte zitiert, die sich sehr oft nur auf "Einzelbetrachtungen" (Beispiel Studie aus 1998: PCB Gehalt im Blutplasma) bezüglich akuter gesundheitsschädlicher Auswirkungen beziehen - und wesentliche Aspekte wie beispielsweise "Langzeitspeicherung" bewusst ignorieren. In den Stellungnahmen heißt es dann immer wieder, es bestünde kein "akutes" Gesundheitsrisiko. ("Langzeitspeicherung" von PCB)

Viele dieser gerne zitierten Studien stammen von den gleichen Autoren.

Beispiel:

eine Studie aus 2004 zu Anzeichen gesundheitlicher Beschwerden bei Kindern an PCB belasteten Schulen), 

"Es wird der Schluss gezogen, dass die Exposition von Schülern gegenüber PCB in der Innenluft der kontaminierten Schule zu erhöhten Blutkonzentrationen von chlorhaltigen Kongeneren führte. Verglichen mit dem Hintergrund war die erkannte Körperüberbelastung sehr gering, was auf kein zusätzliches Gesundheitsrisiko schließen lässt. Die Exposition war nicht mit bestimmten subjektiven Beschwerden verbunden."

Ignoriert wird dabei, dass es zwar zu keinen "Akutbeschwerden" kommt, die Langzeitspeicherung , bevorzugt im Fettgewebe aber zu Veränderungen der DNA und Langzeitschäden führen können. Umweltbundesamt

Zitat:

"Einstufungen, Grenzwerte und toxikologische Bewertung sind überholt

Der von der WHO 2003 aktualisierte TDI von 20 ng PCB/kg KG/Tag ist um den Faktor 50 niedriger als der alte TDI von 1.000 ng PCB/kg KG/Tag. Somit verlor aus unserer Sicht der Gefahrenwert der PCB-Richtlinie (3.000 ng PCB/m3 ) seine fachliche Basis. Der aktualisierte Gefahrenwert müsste demzufolge um den Faktor 50 niedriger und damit bei 60 ng PCB/m³ liegen." Anhang 1, Seite 6 Publikation Umweltbundesamt 2015

Mit "überholten" oder nur "einseitigen" Studien wird versucht, die geltenden "Richtwerte" (z. B. PCB Richtlinie BW) als nicht wissenschaftlich begründet darzustellen, neuere Studien, die eine Verschärfung dieser Werte begründen, überhaupt zu ignorieren. Publikation des Umweltbundesamtes 114/2015

Beispiel: Eduard- Spranger Schule München, Zollbergschule Esslingen

Völlig unbeachtet bleibt bei diesen Stellungnahmen die besondere Schutzwürdigkeit gerade von Kindern und "Umwelt-Sensitiven".

Besonders häufig gibt es dabei ein Zusammenspiel zwischen Behörden durch Verweigerung der eigentlichen Prüfberichte einerseits - mit dem Argument, Messergebnisse müssten von Fachleuten interpretiert werden, da das "gemeine Volk" sie ohnedies nicht verstehen würde -

und den bei Beschwerde großzügig durchgeführten "Informationsveranstaltungen", bei denen mit solchen Interpretationen, dann "kritische" Beschwerdeführer" ohne Möglichkeit, die Prüfberichte selbst auf beauftragten Prüfumfang, normgerechte Durchführung und Auswertung vor diesen "Soloveranstaltungen" bewerten zu lassen, kritische Fragen vorbereiten zu können abgespeist werden.

Eine solche Vorgangsweise kennen wir bei Belastungen vor allem bei PCB, aber auch bei Radon, Weichmachern, Flammschutzmitteln, Isothiazolinonen, PCP, PAKs...; selbst bei inzwischen unstrittig krebserzeugenden Stoffen wir Formaldehyd.

Weiteres Beispiel:

MCS Studie des Robert Koch Instituts 1999-2004, mit der nach wie vor vor Sozialgerichten eine Nichtanerkennung  der international anerkannten Multiplen Chemikaliensensitivität als physische Krankheit und ein empfohlener Verweis in die Psychiatrie begründet wird...

Lehrern, die in schadstoffbelasteten Klassenzimmern durch diese Krankheit berufsunfähig werden, wird meist unter Beiziehung dieser Studie auch Anerkennung als ""berufsverursachte Krankheit" verweigert.

 

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Die "13" häufigsten "Tricks" mancher(!) "Gesundheitsämter" und Behörden

Wenn es darum geht, vor allem bei Schulen und Kitas Eltern und Lehrer von der "Harmlosigkeit" vorhandener Raumluftbelastungen zu überzeugen, greifen manche Gesundheitsämter in Einigkeit mit den Schulbehörden immer wieder zu ähnlichen Tricks: 

 

1) "Veröffentlichung von CO2 Werten oder anderen Einzelwerten"

Wenn dann nach verstärktem Lüften diese Werte sinken, wird von unbedenklicher Raumluft gesprochen - obwohl überhaupt nie eine eigentliche, umfassende Schadstoffprüfung (Schimmel; VOCS incl. Isothiazolinone, Isocyanate, Essigsäure mit besonderer erforderlicher Analytik; Formaldehyd; Weichmacher; Flammschutzmittel; PAKs; PCB; gegebenenfalls auch Holzschutzmittel, Schwermetalle, Isocyanate, Faserbelastungen, Feinstaub, Biozide..) stattgefunden hat.

Beispiel Frankfurt: Was versteht man in Frankfurt unter Innenraumklima?

 

2)"Gesundheitliche Beschwerden sind psychosomatisch"

Bei gesundheitlichen Problemen werden die Betroffenen bevorzugt an Amtsärzten und "Umweltmediziner" an Kliniken verwiesen, die noch nie anerkannte Umwelterkrankungen wie MCS, EHS und andere entgegen internationalem Wissensstand diagnostiziert und attestiert haben, und grundsätzlich Betroffene ohne umfassender umweltmedizinischer Anamnese als psychosomatisch krank bezeichnen.

 

3) "Veröffentlichung von Messergebnissen"

aber nicht der eigentlichen Prüfberichte.

Nur aus den Prüfberichten ist ersichtlich, wer, wann und wie und nach welchen Stoffen gemessenen hat:

  • normgerechte Prüfung  (VDI Richtlinien)
  • raumklimatische Bedingungen zum Zeitpunkt des Messens
  • wurden bei Luftproben schwerflüchtiger Stoffen und Faserbelastungen nutzungsähnliche Verhältnisse geschaffen? (Aufwirbelung der Luft - Nutzungssimulation wie bei Asbestmessungen vorgeschrieben)
  • Lüftungsprotokoll vor- während der Messung (normgerechte Raumvorbereitung)
  • Dauer der Messung- mit welchen Geräten, mit welchem Trägermaterial
  • qualifizierter Prüfer
  • auswertendes Institut (dafür akkreditiert?)
  • Umfang des Prüfauftrags, Qualität der Auswertung (z.B. Benennung auch der PCB118 Werte?,Kapitel 1.4)
  • Einzelwerte aller gefundenen Schadstoffe (nur so ist auch Berücksichtigung eventueller Kumulationseffekte möglich)

Auf diese Weise wird Transparenz vorgegaukelt und der völlig falsche Eindruck erweckt, man würde sich an Informationsfreiheitssatzungen und Umweltinformationsgesetz halten.

Siehe dazu auch Stellungnahme Raumluftmessung oder Hausstaubuntersuchung

 

4) Gezielte "Raumvorbereitung vor den Messungen" und vor Informationsveranstaltungen, "gefälliger Prüfauftrag"

 

Sehr oft wird vor Beginn der Messungen versucht, durch massive "Raum-Vorbereitungen" möglichst unbedenkliche Messergebnisse zu erzielen, vor Informationsveranstaltungen "optimale" Raumluftqualität vorzuspielen.

a) Dies geschieht entweder durch massive "Reinigungsarbieten" unmittelbar vor der Prüfung (unter anderem oft auch vor Staubentnahmen, Materialprobeentnahmen iaber auch bei Rumluftmessungen m Hinblick auf schwerflüchtige Stoffe wie PAKs, PCB, Weichmacher sowie bei Schwermetall und Faserbelastungen (Asbest, KMF "alt") -

b) oder durch intensive Lüftungen - oft über mehrere Stunden, um damit "bessere Raumluftergebnisse" zu erzielen.

c) Messung bei besonders niedrigen Temperaturen

Auf keinen Fall kann unter solchen Umständen von "nutzungsüblichen Raumverhältnissen" (wie in den Normen gefordert) gesprochen werden!

In der Folge werden beispielsweise auch zunehmend die "Probenahmeprotokolle" verweigert.

Wir empfehlen daher stets, dass Elternverterter, Studierendenvertreter und/oder Personalrat in die Messmaßnahmen einbezogen werden, um damit bereits jede Spur eines Verdachtes solcher "Manipulation" - auch im Interesse des Auftraggebers zu vermeiden.

Wir besitzen Fotos, wie an einer Schule in der Nacht vor der Raumprüfung durchgängig sämtliche Fenster (auch solche, die sonst ein ganzes Jahr über geschlossen sind) geöffnet worden sind, um ein möglichst "gutes Ergebnis" zu erzielen, ebenso Bilder, auf denen dokumentiert ist, wie vor einer Informationsveranstaltung sämtliche Räume durchgelüftet werden - in einerm Umfang, der im Schulbetrieb üblicherweise nicht durchführbar ist,

wir kennen aber auch Fälle, in denen mit umfassenden Feinreinigungen vor der Messung versucht wird, möglichst niedrige Belastungswerte zu erzielen!

Bereits bei der Auftragserteilung für Messungen

sollten aber bereits Eltern und Lehrervertreter mit einbezogen werden, (Empfehlungen Umweltbundesamt)

 Siehe dazu auch Stellungnahme Raumluftmessung oder Hausstaubuntersuchung

 

5) "Informationsveranstaltungen, Elternbriefe"  mit "subjektiver" Beurteilung

Bei zahlreichen Eltern- Informations(?)veranstaltungen werden  bewusst nur "Referenten" eingeladen, die die Raumluftsituation schönreden und versuchen, den Trägern der Einrichtungen erforderliche Sanierungen zu "ersparen".

Gerne wird mit absolutem "Fachchinesisch" versucht, die Betroffenen zu beruhigen und dabei vermieden, die erfassten Stoffe (z.B. SVOCs) namentlich zu erwähnen.

Gesprochen wird dann auch gerne von "halbquantitativen Schätzungen" die zu "möglichen" Richtwertüberschreitungen führen "könnten" - warum wird bei solchem Kenntnisstand, vor allem

wenn auch bereits gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt sind,

  • nicht korrekt gemessen und entsprechend gehandelt,
  • bestenfalls "verstärktes Lüften" empfohlen -
  • vor allem aber auch nicht die Eltern- und Lehrerschaft korrekt informiert?

Stattdessen werden Kinder und Lehrer oft jahrelang den Risiken gesundheitlicher Langzeitschäden (z.B. durch krebserzeugende PAKs, PCB 118) ausgesetzt, und  mit Ausdrücken wie "es sind keine akuten Gesundheitsschäden" zu "erwarten" eine Unbedenklichkeit "bewusst vorgetäuscht!"

Es geht nicht nur um "akute Gesundheitsschäden" - vielmehr vor allem um Langzeitschäden (beispielsweise hormonelle Folgeschäden durch Weichmacher, Flammschutzmittel, erhöhtes späteres Krebsrisiko durch Formaldehyd und zahlreiche weitere Raumschadstoffe...)

Selbst Richtwerte werden in Frage gestellt,

oft mit dem Argument, die Betroffenen würden sich ohnediens nur einige Stunden am Tag in den Räumen aufhalten, (eine solche Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer gab es bis vor einigen Jahren in den PCB Richtlinien - auch diese Einschränkung wurde aber inzwischen aufgehoben).

Überschreitungen von 20 bis 40 % werden als "geringfügig" und damit tolerabel, (mit Lüftung leicht zu beseitigen) bezeichnet!

Uns liegen aber auch Prüfberichte aus Fällen vor, in denen  ausdrücklich Richtwertüberschreitungen bestätigt wurden, während von den Verantwortlichen aber wahrheitswidrig immer wieder von unbedenklicher Raumluft gesprochen wird -  und dies obwohl überhaupt nicht umfassend geprüft wurde, sondern beispielsweise nur auf CO2 (Beispiel: Rebstock), VOC und Formaldehyd (Beispiel Erkheim und viele andere)!

Auch bei der Interpretation von PAK Prüfberichten

wird sehr gerne der bekanntere Ausdruck PAKs möglichst vermieden, oft "nur" von SVOC Kohlenwasserstoffen gesprochen und bei Materialproben gefundene krebserzeugende PAKS gar nicht erwähnt. Statt dessen versucht man, mit dem Hinweis auf (häufig ohendies noch fehlende - daher Heranziehung von Richtwerten einzelner Stoffe wie Naphthalin) "Innenraumrichtwerte für einzelne Stoffgruppen diese mit den Richtwerten anderer VOCs gleichzusetzen und zu verschweigen,

 

dass es gerade für krebserzeugende Dioxine, PAKs gerade deshalb keine Grenzwerte gibt, da diese bereits bei Niedrigstkonzentrationen Krebs auslösen können. Seriöse Raumuntersuchungen zur Identifizierung der sehr unterschiedlichen vor allem der schwer flüchtigen) PAKs werden tunlichst längstmöglich vermieden, die oft bereits bekannten Werte aus Materialproben ohne Reaktion oder Nachprüfung jahrelang verschwiegen, und auch hier mehr Lüften, Wischen und Versiegeln empfohlen.

Siehe dazu auch - Hausstaubuntersuchungen und Umweltbundesamt

Zitat AGÖF:

"Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende Geruchsbelästigungen auftreten." (Orientierungswerte Staubuntersuchungen)

Siehe dazu auch: "Synergien, Additions– und Kumulationseffekte"

 

Wünschenswert ist daher, wenn uns vor der Veranstaltung bereits möglichst viele (komplette) Prüfberichte vorliegen, damit wir rechzeitig entsprechende Bewertungen und "Fragestellungen" vorbereiten können -

dazu nutzen wir sehr gerne das Internetportal "FragdenStaat", welche uns bereits vielfach half, die Behörden zu einer Veröffentlichung der Prüfberichte zu "veranlassen".

 

Damit sind vor allem dann auch die gewähltem Eltern- und Lehrervertreter sowie die Schulleitungen geradezu aufgefordert, entsprechend der übernommen Fürsorgepflicht

öffentlich Stellung zu nehmen, ohne dass ebenfalls betroffene Eltern und Lehrer Angst vor Repressalien wegen "kritischer Fragestellungen" haben müssen.

 

 

6) Androhung disziplinarischer Maßnahmen gegen "besorgte, verantwortungsbewusste Lehrer"

Besonders verwerflich finden wir, wenn Lehrern unter Androhung disziplinarischer Folgen untersagt wird, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam den Umfang der gesundheitlichen Belastungen und Krankheitssymptome feststellen zu können.

Dies widerspricht jeder demokratischen Grundhaltung und der allgemeinen Fürsorgepflicht und den Aufgaben von Behörden und Gesundheitsämtern.

Hier fordern wir entsprechende Anweisungen der Politik zu voller Transparenz,

und nicht nur "Empfehlungen" (wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes),

die Verantwortlichen für solche Kommunikationsverbote sollten selbst disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden.

Lehrern empfehlen wir in solchen Fällen, sich unverzüglich mit der jeweiligen GEW in Verbindung zu setzen, und  mit Schulleitung und übergeordneten Behörden nur mehr schriftlich zu kommunizieren.

Schulleitungen empfehlen wir (ebenso wie Personalräten, Elternvertetern, Sudierendenvertrunger, im Hinblick auf Ihre übernommene Fürsorgepflicht, sich nicht mit Auswertungen und Aussagen zufriedenzugeben, sondern stets die eigentlichen Prüfberichte einzufordern, notfalls auch extern diese bewerten zu lassen.

Für uns gilt es die Frage zu klären:

Wenn ein Lehrer oder Personalrat in den Besitz von Prüfberichten gelangt -

  • darf ihm die Schulleitung verbieten, diese Prüfberichte weiterzugeben?
  • oder ist der Lehrer nicht sogar àus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, bei Kenntnis gesundheitsgefährdender Fakten diese an die Öffentlichkeit zu bringen?

Eine Geheimhaltung von Prüfberichten widerspricht ja eindeutig dem Umweltinformationsgesetz - ist eine Aufforderung zu einem bewussten Verstoss gegen dieses Gesetz (mit dem Inhalt: Verbot der Geheimhaltung)  nicht sogar "klagbar"?

Wir garantieren Eltern und Lehrern, die sich an uns wenden, absolute Vertraulichkeit!

 

7) "Einsicht in Prüfberichte aber nicht Weitergabe"

 

Eltern- und oder Lehrervertretern wird bei besonderer Hartnäckigkeit derselben- meist kurzfristig vor solchen Pseudo-Informationsveranstaltungen "Einsicht" in die Prüfberichte gewährt - ohne Erlaubnis, diese zu fotografieren oder zu kopieren.

Natürlich fehlt diesen meist das notwendige Fachwissen, um solche Prüfberichte dann zu bewerten - sie haben aber auch nicht die Möglichkeit, die Prüfberichte von unabhängigen "Externen" auf Umfang, Qualität der Prüfberichte bewerten zu lassen.

Dies widerspricht eindeutig den Intentionen des Umweltinformationsgesetzes.

 

 

8) "Stellungnahmen von Gesundheitsämtern mit überholten, nicht nachvollziehbaren oder falschen  Zitaten"

Es werden "Gesetzestexte, überholte Richtlinien, Forschungsberichte" zitiert, die bereits teilweise seit langem "überholt sind - beispielsweise eine längst wesentlich geänderte und ergänzte PCB Richtline aus 1994...

Beispiele solcher Methoden (einzelner oder mehrerer)  finden sich vielfach in unseren "Chroniken" der Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas, z.B. München, Rebstock, Lebenstedt (Salzgitter), Esslingen...

Zu hinterfragen sind aber auch häufige Empfehlungen von Gesundheitsämtern, mit oft langjährigen "Sanierversuchen" das Problem zu beseitigen -

wirklich saniert werden dabei häufig Sanierfirmen und Gutachter, denen damit oft jahrelange "Saniermaßnahmen" und "Kontrollprüfungen" garantiert werden - ohne wirklich das Problem überhaupt lösen zu können:

Beispiel PCB Belastungen Moers und München

neuerdings vermutlich auch Esslingen, (hier allerdings entgegen den Empfehlungen des Gutachters, der sehr objektiv von Beginn an die Bagatellmaßnahmen nicht für ausreichend hielt!)

Siehe dazu auch "Nicht nachvollziehbares Verhalten der Gesundheitsämter Esslingen und Landesgesundheitsamt Stuttgart" (kein "Gefälligkeitsgutachten des Landesgesundheitsamtes") Pressebericht 3.05.2019

 

Ausnahmeregelungen für "Schwangere" - fürchtet man hier, dass Folgeschäden bereits kurzfristig feststellbar sind, während Spätfolgen bei Schülern nicht mehr nachweisbar zuordenbar sein werden?

Interessant, wenn beispielsweise bei PCB Belastungen vielfach Schwangeren (Lehrerinnen, Studentinnen) der Aufenthalt in den Räumen ausdrücklich untersagt wird, Kindern aber dieser durchaus "zugemutet" wird. (Hochschule LittenweilerHeidelberg, MünchenBochum,

Nahezu unerträglich dabei oft die Arroganz von Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern vor allem gegenüber "nichtakademischen Eltern", die unter Berufung auf ihr "Fachwissen" auch aktuelle gesetzliche Grenz- und Interventionswerte ignorieren bzw. in Frage stellen.

Unterdrücken von Erkenntnissen über des Vorhandensein auch krebserzeugender  Stoffe unter anderem bei PCB und PAKs.

Überholte Zitate zur "Sinnlosigkeit" von "Blutuntersuchungen" beispielsweise bei PCB -

Gerne wird hier eine Studie zitiert aus 1998 bezüglich Blutuntersuchungen definierter, vor allem in Lebensmittel vorkommender PCBs- völlig ohne Bezug auf Baustoff- typische PCBs.

Im Fall Esslingen wurden sogar die Kinderärzte der Region informiert, "Blutuntersuchungen würden nicht vom Gesundheitsamt bezahlt, da sie keine Erkenntnisse brächten!"

      Dazu zwei Aussagen:

     1) "Die gerne zitierte Arbeit von Seidel et al von 1998 fußt auf dem damaligen Stand der Technik und ist somit was Messgrenzen etc. angeht überholt.

       2) Diese zitierte Arbeit von Seidel et al von 1998 hat für eine Innenraumbelastung eindeutig die falschen  Zielparamater mit den kaum volatilen höherchlorierten PCB 138, 153, und 180, anstelle der für diesen Zweck üblichen PCB 28, 52, 101 und weiteren dioxinähnlichen PCB." (aus einer Stellungnahme von Prof.Thomas Ktraus, Uniklinik der RWTH Aachen)

      In anderen Regionen findet dagegen bei PCB- Belastungen ein umfassendes Biomonitoring von Lehrern und Schülern statt!

Stellungnahmen ohne echter Faktenprüfung?

Es liegt uns auch eine Stellungnahme von einem Gesundheitsamt vor:

Nach Prüfung aller Fakten(?) kamen die Beteiligten übereinstimmend zu dem Schluss, dass keine Gesundheitsgefährdung für Schüler und Mitarbeiter der Schule zu befürchten ist.

Diese Aussage wurde getroffen, nachdem eine Lehrerin Gesundheitsprobleme nach Sanierarbeiten gemeldet hatte (neuer Boden, Lackarbeiten) , eindeutig Geruchsbelastungen noch nach Monaten feststellbar waren. Ein runder Tisch ohne Einbeziehung der Eltern kam offensichtlich  ohne jeglicher Schadstoffprüfung zu dieser "Erkenntnis" 

Ein Geruch, der in Zusammenhang mit „Symptomen“ gemeldet wird,  muss grundsätzlich eine Ursache haben – welche Fakten können hier bereits das Ergebnis bringen, dass nicht Schadstoffe die Ursache des Geruchs sind, dass nicht auch zusätzlich „geruchlose Schadstoffe“ möglicherweise eine Langzeitgefährdung vor allem auch der Kinder bewirken? Gerade von Lacken, aber auch von Bodenbelägen ist bekannt, dass hier oft Weichmacher, Flammschutzmittel aus Belag und Klebern neben anderen Schadstoffen zu nicht akut feststellbaren hormonellen Spät- Veränderungen führen können.

Hat möglicherweise der "verantwortliche" Architekt mit Sicherheitsdatenblättern (!) oder Gütezeichen die völlige Unbedenklichkeit sämtlicher eingesetzter Produkte (auch Grundierungen etc.) nachzuweisen versucht, oder lagen tatsächlich glaubwürdige umfassende Schadstoffprüfberichte für sämtliche eingesetzten Produkte vor? 

Siehe dazu: Bewertung von Gütezeichen für gesundheitliche Aussagen"

aber auch Haftung des Architekten;

Musterverwaltungsvorschrift MVV TB

Landesbauordnungen

 

9) Gebührenbescheide für die Bereitstellung der Prüfberichte

 

Natürlich rechtlich gedeckt - aber nicht im Sinne tranparenter Elterninformation wurde uns auch bereits eine Zusendung von Prüfberichten nur gegen "Gebührenbescheid" angeboten.

Während zunehmend Kommunen Prüfberichte offen auf Ihrer Homepage kommunizieren, sind manche Gesundheitsämter nach wie vor nicht bereit, bei einer umfassenden Eltern- und Lehrerinformation aktiv mitzuwirken. (Beispiel PCB Belastung Eduard-Spranger Schule München)

Damit wird unter anderem auch unsere ehrenamtliche Beratungstätigkeit natürlich "erschwert".

 

10) Naive Kommunikation bezüglich "Urheberrechten" von Prüfberichterstellern

 

Höhepunkt von Informations-Verweigerung sind Aussagen wie -

"Es werde geprüft, ob die Verfasser der Untersuchung ein Urheberrecht hätten, dass es verböte die vollständige Untersuchung zu veröffentlichen." (Beispiel Eduard Sprangerschule München)

bzw. am 02.07.2019; die von uns angefragten messinsttitute haben aus "urheberrechtlichen Gründen" die gewünschte Zusendung von Prüfberichten abgelehnt!

Unsere Stellungnahme:

Diese Antwort halten wir entweder für unverschämt oder einen absoluten Beweis der Unfähigkeit:

  • Entweder wurden dem Verfasser tatsächlich "Urheberrechte" bereits bei der Auftragvergabe eingeräumt (wäre zumindest naiv, wenn nicht in diesem Zusammenhang, angesichts der Veröffentlichungspflicht von Prüfberichten ungesetzlich! Wir kennen bisher keinen einzigen derartigen Fall bei Schadstoffuntersuchungen an Schulen in Deutschland mit dieser Begründung)      oder
  • man hält den Steuerzahler für naiv genug zu glauben, dass ein von ihm bezahlter Prüfbericht  (öffentlich, somit vom Steuerzahler beauftragt und bezahlt) einem Urheberschutz des Verfassers unterliegt.

Mit dieser Argumentation wird der Verdacht geradezu produziert, es gäbe Mängel im Prüfbericht - 

  • bereits bezüglich einer umfassenden, korrekten Auftragsvergabe ("geheime" Absprachen wonach gesucht werden "darf"?) oder
  • einer nicht normgemäßen Ausführung der Prüfung,
  • einer nicht qualitativen oder "beeinflußten" Prüfberichterstellung.

 

 

11) "Eltern sind zu dumm für Prüfberichte" (Bildungsreferat München)

 

Gelegentlich wird auch argumentiert, die Eltern würden solche Prüfberichte ohnedies nicht "verstehen" und sie müssten daher seitens der Behörde "interpetiert" werden.

Zitat:

"Gutachten über die Raumluft in Denninger Schul-Containern werden besorgten Eltern auf Wunsch kurz vorgelegt. Sie allgemein zugänglich ins Internet zu stellen, lehnt das Bildungsreferat ab: Laien verstünden sie ohnehin nicht"

 Pressebericht: "Geheime Kommandosache" ähnlich:Eduard-Spranger Schule aktuell 2019

 

12) "wissenschaftliche Erkenntnisse" werden ignoriert oder falsch interpretiert

 

a) Beurteilung gesundheitlicher Risiken

So verkündete ein Amtsarzt bei einer Elterninformationsveranstaltung:

"Gesundheitliche Spätfolgen durch das Formaldehyd seien nicht zu erwarten, 

Es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf den Stoff über die Luft ausgelöst werden könnten.(???) 

Sicher sei lediglich, dass dies bei Hautkontakt möglich ist."

Pressebericht (Niesky-Görlitz)

Die Frage, ob Formaldehyd in der Raumluft allergische Reaktionen, Asthma und auch Krebs auslösen kann ist aber tatsächlich bereits seit langem beantwortet, diskutiert werden international lediglich mehr die "Grenzwerte":

Weitere Beispiele

Auch Richtwerte der Arbeitsgruppe AIR (Umweltbundesamt) werden oft bewußt falsch "interpretiert":

b) Beispiel Richtwerte zu "Naphthalin und naphthalinänlichen PAKS":

Obwohl in der Publikation des Umweltbundesamtes dezidiert hingeweisen wird, dass die Richtwerte für die Summe dieser Stoffgruppe gelten, werden in Gutachten die Stoffe einzeln aufgelistet - jeweils mit den veröffentlichten Richtwerten auch einzeln verglichen! In der Folge wird dann kommuniziert, dass die Richtwerte ohnedies nicht überschritten worden sind! Siehe dazu Richtwerte PAKs

 

13) Von der Politik geduldetes "Mobbing" umwelterkrankter Lehrer - aber auch anderer MCS und EHS Erkrankter

Durch Schadstoffe umwelterkankte Lehrer und Arbeitnehmer finden in der Regel weder bei Personal- noch bei Betriebsräten, bei den unmittelbaren Vorgesetzten - aber auch nicht bei übergeordneten Institutionen und Behörden Unterstützung.

Oft bedarf es jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzungen um Grundrechte einzufordern - die UN Behindertenrechtskonvention findet ebensowenig Beachtung wie grundsätzliche Regeln der "Fürsorgepflicht" von Arbeitgebern. (Siehe dazu "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte")

Selbst wenn Lehrer nachweislich erst in schadstoffbelasteten Klassenzummern dauerhaft erkrankt sind, wird ihnen dies nicht als "Berufskrankheit" anerkannt, da die Erkrankung laut Meinung von Gerichten - und deren beratenden "Amtsärzten, Fachleuten" nichts mit der "konkreten dienstlichen Verrichtung" zu tun hat.

Feststellung eines Richters: "dass es für die Beurteilung einer Berufserkrankung lediglich auf die Art des Dienstes, also die konkrete dienstliche Verrichtung, ankomme und nicht auf die sonstigen dienstlichen Bedingungen, unter denen der Dienst verrichtet werde. Selbst wenn der Unterrichtsraum der Klägerin toxisch belastet gewesen wäre, was sich aus den bisherigen wissenschaftlichen Gutachten nicht zweifelsfrei ergäbe, so gälte eine solche Erkrankung dennoch nicht als Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG."     VG. Aachen 706148

Siehe dazu auch: "skandalöse Urteile bei umwelterkrankten Lehrern nach Schadstoffbelastungen in der Schule"

 

Nicht nur, dass nicht zumindest versucht wird, vielfach erforderliche Rücksichtnahme (selbst bei anerkannter Behinderung) im Hinblick auf schadstoffminimierte Arbeitsumgebung zu nehmen -

wenn es beispielsweise um den Tausch von Klassenzimmern mit "nicht sensitiven" Lehrern geht, um Rücksichtnahme beim Einsatz möglichst emissionsarmer Reinigungsmittel...

wir wissen von Fällen, in denen seitens der Schulleitung stattdessen bei den übrigen Kollegen bewußt Stimmung gegen diese Sonderwünsche gemacht wird.

 

Besondere Rücksichtslosigkeit bei der Forderung nach weiteren ärztlichen Untersuchungen

Häufig werden Lehrer (Arbeitnehmer) aufgefordert, sich - trotz vorhandener ärztlicher Atteste, die ihre Krankheit "MCS", "EHS" bereits bestätigen, Ärzte und Institute aufzusuchen, die sich teilweise bereits durch Publikationen über die vorwiegen "psychische" Krankheit geoutet haben, und daher selbst noch nie diese Krankheiten selbst attestiert haben (den "Zugewiesenen" wird eine psychische Untersuchung angeraten oder "vorgeschrieiben")

es wird grundsätzlich keine Rücksicht genommen,

  • ob der benannte Arzt grundsätzliches Wissen zu diesen Umwelterkrankungen besitzt, diese bereits jemals diagnostiziert oder attestiert hat, 

es wird vielmehr auch in Kauf genommen,

  • dass kurzfristig Termine angesetzt werden, die für "Behinderte" nur schwer einhaltbar sind!

Aus einer eigenen Umfrage bei über 100 sogenannten Ärzten für "Arbeitshygiene und Umweltmedizin" wissen wir, dass sich diese laut eigener Aussage noch nie mit den besonderen Problemen von MCS und EHS Erkrankten auseinandergestzt haben. Klinische Umweltmedizin ist nach wie vor kein Ausbildungsfach - die wenigen qualifizierten klinischen Umweltmediziner weisen darauf hin, dass umweltmedizinische Behandluingen von den Kranklenkassen nicht ersetzt werden! Siehe dazu "Ärzte und Kliniken für Umwelterkrankte"

Von Schulleitungen und Schulbehörden wird ("bewusst?") in keiner Weise auf die besondere Form der körperlichen Behinderung durch Umwelterkrankungen Rücksicht genommen, und damit massiv gegen die UN Behindertenrechtskomnvention verstossen. Behindertenbeauftragte der Länder bieten oft ebensowenig Unterstützung wie verschiedene Interessensvertretungen - Ausnahmen stellen diesbezüglich einige Landesgruppen (v.a. Bayern und Hessen) der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) dar- der Philologenverband zeichnet sich bisher dagegen durch "Desinteresse" an diesen Problemen aus.

Gerne versucht man durch "Zwangspensionierungen" mit damit verbundenen massiven Einkommensverlusten solchermassen "unerwünschte" Lehrkräfte aus dem Verkehr zu ziehen.   

Meist fehlen den Betroffenen in der Folge die körperliche Kraft und auch die finanziellen Mittel, um über Jahre entsprechende Prozesse zu führen - die dann selbst bei positivem Gerichtsurteil ohnedies erneut keinerlei Niederschlag in der weiteren Umsetzung vor Ort finden. 

 

Kennzeichnend dazu:

Pressebericht:

"Behinderte Menschen werden mit falschen Gutachten geprellt"

"Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz gegenüber gefährlichen Belastungen"

 

 

Was "wären" die

Aufgaben der Gesundheitsämter?

In wiederholten Fällen kommen Gesundheitsämter damit nicht ihrer gesetzlichen Funktion im Sinne der "Betroffenen" nach:

Beispiel Aufgaben Gesundheitsamt Baden- Württemberg

"Das Landesgesundheitsamt (LGA) ist fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg in den Bereichen Public Health (gesundheitsbezogene Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichte) sowie Gesundheitsschutz (Hygiene, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz). Als fachliche Drehscheibe zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft ist die Leitstelle überwiegend konzeptionell und (fachlich) beratend tätig."

Diese Richtlinien sahen wir nicht umgesetzt in Esslingen!

In den Merkblättern regionaler Gesundheitsämter für Gemeinschafsteinrichtungen für Kinder finden wir auch die Aussage:

"Für Bodenbeläge und Innenausbau sind schadstoffarme und als sehr emissionsarm eingestufte Bau- und Werkstoffe zu verwenden." (Esslingen)
Gilt dies nur für Neubauten oder auch für die Bewertung der Nutzung von Bestandsbauten?

 

Unsere Stellungnahme:

Wissenschaftliche Diskussionen bezüglich Innenraumschadstoffen sind vielfältig und müssen auch der Wissenschaft überlassen bleiben (wir können dazu keine Stellung nehmen, sondern nur alle uns zur Verfügung stehenden Netzwerkpartner und Publikationen in unsere Stellungnahmen einbeziehen) –

es sollten aber zumindest geltende aktuelle Grenz/ Interventionswerte und Empfehlungen des Umweltbundesamtes, z.B. auch geltende aktuelle PCB Richtlinien dazu, (sind ohnedies durch Industrieinterventionen sehr oft vielfach über lange Zeiträume zu großzügig angesetzt) akzeptiert

und nicht

durch persönliche Einschätzungen einzelner besonders "kluger" Gesundheitsamt- Mitarbeiter, Leiter

die mit den Ergebnissen der Innenraumlufthygiene - Kommission am Umweltbundesamt (Aufgaben) nicht einverstanden sind,

zu Lasten der Betroffenen (Präventionsgedanke) in Frage gestellt oder eigenwillig interpretiert werden.   

 

 

Zur Ehrenrettung:

Es gibt natürlich auch eine Reihe von Gesundheitsämtern, die sehr verantwortungsbewusst und transparent bei Schadstoffproblemen vorgehen.

 

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Landesbeamter gesteht: "Behinderte Menschen werden mit falschen Gutachten geprellt!“

Pressemeldung aus Niedersachsen - Zitate:

Systematische Erstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB

 


"Ein Beamter der Niedersächsischen Landesverwaltung berichtete Erschütterndes.

Laut seiner Aussage beauftragen die Sozialbehörden und Gerichte der Länder Niedersachsen und Bremen seit Jahren zwecks Haushaltsentlastung regelmäßig korrupte ärztliche Gutachter gegen schwerbehinderte Menschen und traumatisierte Gewaltopfer zu Lasten ihrer existenzsichernden Ansprüche auf Leistungen wie Berufsschadensausgleich und Opferentschädigung. 

Das perfide Spiel läuft auch in weiteren Bundesländern ab. Die hohe Politik schweigt bislang." Pressebericht

Siehe dazu auch Pressebericht Intiative kritischer Umweltgeschädigter

Eigene Erfahrungen mit "Gutachten" für umwelterkrankt Behinderte lassen uns diese Aussagen durchaus wahrscheinlich erscheinen -

Psychiater werden als Gutachter für physisch Erkrankte vorgeschrieben, bereits die Anerkennung einer adäquaten Behinderung bei Krankheiten wie MCS, EHS, CFS scheitert vielfach an diesen "Gutachten" umweltmedizinisch völlig unbedarfter "Gutachter" - dies setzt sich dann fort bei Verfahren bezüglich arbeitsrechtlicher Ansprüche vor den Sozialgerichten.

Dabei mangelt es nicht nur an "unqualifizierten" Gutachtern, sondern häufig auch an Richtern, Anwälten, die keinerlei Ausbildung zu Fragen von Umweltbelastungen und Umweltmedizinischen Folgen jemals erfahren haben.

Einige Hinweise:


Eine Empfehlung für

Termine bei Gutachtern, Amtsärzten, Behörden



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Umweltmedizinische Qualifikation und umweltmedizinische Versorgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst

 

Wir verweisen aber auch gerne auf die jüngste Publikation einer Arbeitsgruppe des Robert Koch Instituts:

 

"eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Das betrifft sowohl den niedergelassenen Bereich, den öffentlichen Gesundheitsdienst als auch die Universitätskliniken." 

Siehe dazu:  01.03.2020 Umweltmedizinische Versorgung in Deutschland

 

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"Umweltmedizinische Fachkenntnisse" von zahlreichen Gutachtern

Erschreckend, wie manche (!)  Klinik- und auch Amtsärzte, Gutachter jeglicher Art und Politiker ohne wirklicher umweltmedizinischen Sensibilisierung Schadstoffsanierungen verhindern aber auch grundsätzlich mit nicht nachvollziehbaren Stellungnahmen z. B. für Jobcenter, Sozialversicherungen über Schicksale entscheiden können.

 

Kein Wunder, dass zunehmend in den Medien über Schadstoffbelastungen und oft Ignoranz der Verantwortlichen berichtet wird.

 

Siehe dazu auch "Gutachter" (Spiegel und GEW)  

 

A) bagatellisierende Aussagen zu diversen Schadstoffen:

 

 

Beispiel 1  Grandlschule München

 

Im Falle Grandlschule München gab ein "medizinischer" Behördenvertreter im April 2014 den Eltern mündlich eine "Garantie" keines der Kinder würde auf Grund der Formaldehydbelastung (trotz mehrwöchiger Nutzung der Räume über mehrere Wochen -Empfehlung des UBA für Richtwertüberschreitungen max. 1/2 Stunde!) an Krebs erkranken.

Trotz Meldung von gesundheitlichen Beschwerden von Kindern wurde auf ein Monitoring  der Kinder auch seitens der Gesundheitsbehörde "verzichtet"

Presseberichte dazu :06.02.2015 Formaldehydfreie Holzwerkstoffe in Schule

Immer wieder müssen wir auch feststellen, dass gerade solche "Beschwichtiger" oftmals wiederum maßgeblich an den Richtwert- Erstellungen von Bundesbehörden beteiligt sind und sich somit der "sehr positive" Kreis einseitiger "Stoff- und auch Beschwerden-Bewertungen" und "kostenminimierender "Bagatellisierungen" für den öffentlichen Auftraggeber schließt.  

 

konkret auch  am Beispiel PCB Aussagen:

 

 

Beispiel 2 Aussagen eines Universitätsinstituts zu PCB an Schulen und Kitas

 

Interessant sind in diesem Zusammenhang "beschwichtigende" Ausführungen von Ärzten (an einem  Institut für Umweltmedizin!), die "keine Gefahr" sehen:

Zitat:

 

"Es gilt als gesichert, dass

mit akuten Gesundheitsschäden bei Aufenthalt in PCB-belasteten Gebäuden

nicht zu rechnen ist. 

 

Nur bei sehr hohen unfallartigen Expositionen können Vergiftungssymptome auftreten."

(Juni 2016!- Schreiben an einen Elternvertreter liegt uns vor)

Es wurde gar nicht auf die Frage eingegangen, ob eventuell auch besonders toxische PCBs 118 vorhanden sind. (Kapitel 2.3.2, 5.2.4 und 6.1. Raumschadstoff PCB)

 

Der Satz findet sich auch als  Zitat in einer Publikation des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

 

dort  allerdings mit dem ergänzenden Zitat: "Bewertung von Raumluftuntersuchungen"

1.       Es gilt zwar als gesichert, dass bei Nutzern PCB-belasteter Gebäude nicht mit akuten Gesundheitsschäden zu rechnen ist, der Kenntnisstand über mögliche gesundheitliche Folgen einer langfristigen Aufnahme ist aber noch lückenhaft.

2.       Eine Verminderung der Exposition in PCB-belasteten Gebäuden ist daher grundsätzlich angezeigt und erfolgt im Sinn des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“.  Quelle

 

Für uns ergeben sich daraus 2 Fragen:

 

Ø  Aus welchen Studien ergibt sich die Aussage: „es gilt als gesichert“  - trotz angeblich „mangelhafter Kenntnisse bei langfristiger Aufnahme“

Ø  Warum wird dieser entscheidende 2. Satz nicht ebenfalls in der Aussage des "umweltmedizinischen Instituts" zitiert?

 

Beispiel 3 Formaldehydbelastungen an Schulen und Kitas

 

Formaldehydbelastungen  im Rahmen der aktuellen Grenzwerte werden bagatellisiert 

"Gesundheitliche Spätfolgen durch das Formaldehyd seien nicht zu erwarten, 

Es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf den Stoff über die Luft ausgelöst werden könnten.(???)

Sicher sei lediglich, dass dies bei Hautkontakt möglich ist."

Pressebericht (Niesky-Görlitz)

 

Die Frage, ob Formaldehyd in der Raumluft allergische Reaktionen, Asthma und auch Krebs auslösen kann ist aber tatsächlich bereits seit langem beantwortet, diskutiert werden international lediglich mehr die "Grenzwerte": 

 

Formaldehyd hat kanzerogenes (krebserzeugendes) Potenzial. Es kann Krebs im Nasopharynx (Nasenrachenraum) auslösen. Neuerdings wird auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Formaldehyd und dem Auftreten der akuten myeloischen Leukämie (AML) diskutiert. Siehe dazu: Toxikologische Wirkungen und  Gesundheitslexikon.

 

Bereits 2006(!) stellte das Institut für Risikobewertubg (BfR) fest:

Formaldehyd wird weltweit in hohen Mengen produziert und ist in vielen verbrauchernahen Produkten enthalten. Die Substanz entsteht außerdem in geringen Mengen im Zellstoffwechsel von Menschen und Tieren. Formaldehyd ist gesundheitsschädlich, es reizt die Schleimhäute und kann Krebs im Nasenrachenraum auslösen, wenn es eingeatmet wirdDas ist das Ergebnis einer Bewertung neuer Studien, die das Bundesinstitut für Risikobewertung heute der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Das Institut sieht es als hinreichend bewiesen an, dass die Substanz im Nasenrachenraum Tumore auslösen kann, wenn sie eingeatmet wird, und schlägt deshalb eine Änderung der geltenden Einstufung vor. "Krebserregendes Potential von eingeatmetem Formaldehyd hinreichend belegt (2006!!!)

 

 

 

B) nicht nachvollziehbare Bewertung/ Bearbeitung von Anträgen Umwelterkrankter bei Behörden

 

Beispiel 

 

Antrag beim Job Center Lippe (krankheitsbedingte Hartz 4 Empfängerin) bezüglich Mehrbedarf für möglichst "unbelastete Lebensmittel", 

es handelt sich um eine Patientin mit vom Arzt bestätigter

Multipler  Chemikaliensensitivität  (MCS)  (das eingereichte Attest liegt uns vor)

 

Ablehnungsbegründung des Jobcenters vom 29.09.2016

"...muss zur Feststellung des Anspruches auf den Mehrbedarf eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die eine Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher sind als die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke, die der Einkommens- und Verbraucherstichprobe zur Festlegung des Regelbedarfs zu Grunde gelegt worden sind"  

 

..die Amtsärztin des Kreises Lippe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Ihrem vorliegenden Krankheitsbild eine geeignete und notwendige Ernährung erforderlich, die zwar durch Auswahl der Lebensmittel und eventuell andere Zubereitungsart mehr Aufwand erfordert, aber im Vergleich zu einer optimalen und gesunden Mischkost nicht mit Mehrkosten verbunden ist.

 

Der Ärztin scheint nicht bekannt sein, das bei MCS gerade die Lebensmittelauswahl ein wesentliches Problem darstellt, da die Betroffenen auch auf Schadstoffe weit unterhalb gesetzlicher Grenzwerte bereits heftig reagieren, wirklich schadstoffarme Lebensmittel aber nur schwer - und dann (Beispiel wirkliche Bio-Lebensmittel ohne Pestiziden) nur zu wesentlich höheren Preisen zu finden sind. Berichte über Schadstoffbelastungen liefert dankenswerterweise regelmäßig beispielsweise "foodwatch"

===================

Wir ersuchen um die Zusendung weiterer solcher "amtsärztlicher Atteste" und Gutachten für unsere Dokumentation "2 Klassenmedizin für Umwelterkrankte". 

 

Gerade Umwelterkrankte erleben vielfach eine "Ignoranz" bezüglich anerkannter Krankheiten wie MCS, EHS wenn es um Fragen des Sozialrechtes geht (Arbeitsgerichte, Sozialgerichte), weil die Ihnen zugewiesenen Gutachter mit gleichlautenden "Textbausteinen" diese Krankheiten leugnen und in den Bereich der Psychiatrie verweisen.

geht es hier um wirtschaftlich begründeten Opportismus?

 

Pressebericht 16.04.2019:
"Gekaufte medizinische Gutachter fertigen massenweise unrichtige Gesundheitszeugnisse für Behörden und Gerichte an" OpenPR

 

Siehe auch weitere ähnliche Fälle   

Beispiel Politik und PCB bzw.

Umweltbelastungen und medizinische Untersuchungen

sowie aktueller Pressebericht 20.08.2016

 

Die gekaufte Wissenschaft

Das Gutachterunwesen 

medizinische Gutachter?

 

 

 

 

 

 

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Gerade auch die Politik zeichnet sich oft durch eine erschreckende "Ahnungslosigkeit" aus:

 

 

 

 

 

Dummheit oder Kalkül - Politik und Schadstoffbelastungen

Entwarnung gibt Bayerns Verbraucherminister 2009 für Tausende Gebäude

Sinner verglich das Gesundheitsrisiko durch die PCB-Altlasten mit dem Rauchen einer Zigarette pro Jahr.  Pressemeldung

 

 

So mancher "Lokalpolitiker" bagatellisiert ebenfalls gesundheitliche Risiken und missachtet jegliches präventive "Schutzbedürfnis" besorgter Eltern.

Beispiel: 

Forst in der Lausitz (dazu weiterer Pressebericht)

Formaldehyd in Mettendorfer Grundschule

 

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Besondere Anfälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Die Ignoranz von vielen Ärzten, Gutachtern und Politikern erscheint besonders besorgnisertregnd angesichts der Erkenntis der besonderen "Anfälligkeit" von Kindern durch Schadstoffbelastungen, nicht nur auf Grund eines teilweise noch nicht vollkommen ausgebildeten Immunsystems, sondern auch einer erhöhter Atemrate.

Zitat:

"Im Vergleich zu Erwachsenen atmen Kinder pro Kilogramm Körpergewicht mehr als doppelt soviel Luft ein. Kinder laufen mehr als dass sie gehen, auch dies steigert ihre Atemrate; schadstofffreie Luft ist für ihre Entwicklung deshalb besonders wichtig. " (Aus "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen" MFAPraxis)

 

Höhere Atemrate bei Kindern: 

"Aufgrund der schnellen Entwicklung des kindlichen Organismus (und auch wegen des größeren Quotienten Oberfläche : Gewicht, s.u.) ist der Energiebedarf im Vergleich zum Erwachsenen deutlich höher, was sich in einer höheren Atemrate niederschlägt. Die Angaben zur Atemrate liegen bei 40 Atemzügen/min bei Kindern und 15 Atemzügen/min bei Erwachsenen (Nielsen et al., 2001; Ostergaard und Knudsen, 1998; Snodgrass, 1992). Bei einem etwa gleichem Atemvolumen, bezogen auf kg Köpergewicht (10 ml/kg und Atemzug, keine Angabe zur Aktivität) resultiert damit für Kinder eine Atemrate von 400 ml/ min kg (24 l/h kg), für Erwachsene beträgt der Wert 150 ml/ min kg entsprechend 9 l/h kg (Snodgrass, 1992; Nielsen et al., 2001). Diese Werte decken sich in der Relation größenordnungsmäßig mit den von Pelekis et al. (2001) genannten Werten von 31,3 l/h kg für Kinder und 9,1 – 16,8 l/h kg für Erwachsene und entsprechen auch der von Bearer (1995) zitierten Relation des Sauerstoffverbrauches von 7 ml/kg (Kind) zu 3,5 ml/kg (Erwachsener). " (Quelle: Kinderempfindlichkeit, Seite 28  APUG)

" Kinder und Jugendliche an Schulen und in belasteten Wohngebäuden sind besonders betroffen, da ihre langfristige Gesundheit durch frühzeitige Einwirkung von Schadstoffen gefährdet werden kann…"(Dr. Hill)

In einer Reihe von Fallbeispielen zeigt Dr. Hill das Ausmaß der Belastungen und deren Folgen für die Gesundheit der Menschen, die gezwungen sind, sich auf Grund ihrer Pflichten als Schüler, Lehrer, Angestellte und  Beamte in belasteten Gebäuden aufzuhalten und zu arbeiten. Sie zeigen ferner, welche Widerstände betroffene von Seiten der Behörden, Vorgesetzten, Arbeitgebern, Gutachter und Gerichte erfahren müssen, wenn sie sich bemühen, die Verhältnisse ändern zu wollen. Weiterführender LINK: 

Hans Ulrich Hill, Schadstoffe an Schulen und öffentlichen Gebäuden

 

Grundsätzlich stellt die Anerkennung von Umweltbelastungen als Krankheitsursache besonders dann ein Problem dar, wenn es um die Anerkennung einer Berufskrankheit geht - hier haben Krankenkassen und "Gutachter" zusammen mit "unwissenden" Richtern einen "Schutzwall" errichtet, der den Betroffenen in vielen Fällen grundsätzliche Rechte verweigert. 

Siehe Negativbeispiele  "unsoziale Gerichtsurteile"

 

Siehe auch Umweltbelastungen und "medizinische Gutachten" 

und besondere Dringlichkeit bei Sanierungen von Schulen und Kitas

 

Auch bei öffentlichen Gebäuden finden sich immer wieder Fälle, bei denen, selbst nach Bekanntwerden von Erkrankungen, Schadstoffbelastungen batatellisiert werden. Beispiel November 2016 Regensburg

 

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Vorbildhafte Reaktion von Schulbehörde, Kommune und Gesundheitsamt

Bildungszentrum Ludwigsburg

Hier wurde durch aktive Maßnahmen und regelmäige- transparente Messungen mit hohem Verantwortungsbewußtsein agiert.

EGGBI Stellungnahme zu den Schadstoffbelastungen Juli 2021

 

 

Wesseling Schulzentrum 

20.09.2019

Hervorragendes Krisenmanagement der Stadt Wesseling in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt:

Nach Vorliegen der Messergebnisse wurden die teilweise vor allem mit PCB 118, aber grundsätzlich sehr hoch PCB belasteten Klassenzimmer sofort gesperrt.

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurde zudem den Schülern und Lehrern ein kostenloses Biomonitoring (Blutuntersuchung) angeboten, um Aufschluss über die PCB Belastungen der Betroffenen zu erhalten.

Eine vorbildliche Kommunikation mit den Betroffenen, Bekanntgabe der Messergebnisse auf der Homepage beweist, dass es bei Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas nicht immer zu unerfreulichen medialen Konfrontationen kommen muss.

 

 

Kalletal-Hohenhausen       

 

07.04.2017

Unmittelbare Reaktion von Stadt und Schulleitung nach Bekanntwerden der Belastung!

"Die Gemeinde habe am Mittwochmittag von den erhöhten Werten erfahren und sofort die Schule und weitere Beteiligte informiert. An die Schüler seien gestern Briefe für die Eltern verteilt worden, in denen über das Thema informiert wird, so Hecker. Nach den Ferien gibt es eine Infoveranstaltung. 

Von den erhöhten PCB-Konzentrationen sind die Klassenräume in allen Gebäudeteilen betroffen – laut Schulleiter Dr. Eike Stiller zwölf an der Zahl –, nicht aber die Aula. PCB gilt als krebserregend. Der Stoff kommt vom weißen Flammschutz-Anstrich der Deckenplatten. Diese wurden beim Bau der ehemaligen Hauptschule vor Jahrzehnten angebracht, sagte Bauamtsleiterin Ewa Hermann.

Laut PCB-Richtlinie besteht bei Konzentrationen zwischen 300 und 3000 Nanogramm pro Kubikmeter Raumluft „mittelfristiger Handlungsbedarf". „In diesem Bereich liegen wir", sagte Hermann. Laut Richtlinie dürften die Schüler zwar weiter in den Räumen unterrichtet werden, wenn gut gelüftet und sachgemäß geputzt werde.

„Wir wollen die Kinder und Lehrer der möglichen Gesundheitsgefährdung aber nicht weiter aussetzen und handeln sofort."

Bürgermeister bedauert Untätigkeit der Vorgänger:

 

"Ich ärgere mich maßlos über den Zeitpunkt der PCB-Sanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudekomplexes. Die hätte nämlich schon sehr viel früher erfolgen können. Bereits 2001 hatte Ratsfrau Brigitte Lähnemann eine schriftliche Anfrage gestellt. Vor dem Hintergrund der damals laufenden bundesweiten Diskussion um die Schadstoffbelastung in öffentlichen Gebäuden fragte sie: „Kann die Verwaltung ganz sicher ausschließen, dass in Gebäuden der Gemeinde Kalletal Schadstoffe (z.B. PCB) nicht auftreten?“

Die Antwort des Beigeordneten Block laut Protokoll: „Nein“. Wenn man so etwas nicht ausschließen konnte, wäre es dann nicht notwendig gewesen, dieses zu überprüfen? Die PCB-Richtlinie des Landes ist seit 1996 in Kraft.  

Wenn man damals verantwortungsvoll gehandelt hätte, dann hätte man nicht erst 15 Jahre später bei den Umbauarbeiten festgestellt, dass wir in der Schule ein riesiges Problem mit PCB haben. Durch diesen langen Zeitraum ist nach Einschätzung des Gutachters durch das weitere Eindringen in die unterschiedlichen Baukörper der Sanierungsaufwand erheblich gestiegen. Und Schüler und Lehrer wären nicht 15 Jahre zusätzlich einer möglichen Schadstoffbelastung durch PCB ausgesetzt gewesen. Interview Bürgermeister Hecker, 27.08.2020

 

 

 

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