Selbst für Insider überraschend hat der Bundesrat (Schweizer Regierung) am 17. April 2019, einer Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zugestimmt, die entgegen der Behauptung in der Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), im Mobilfunkbereich faktisch sehr wohl zu einer deutlichen Schwächung des Schutzniveaus führen wird.

Mit dieser Anpassung müssen nun die vor allem für 5G (nach LTE Release 13 zukünftig auch für 4.5G möglich) vorgesehen adaptiven Antennen (Massive MIMO) nicht mehr bei ihrem höchstmöglichen Betriebszustand den Anlagegrenzwert einhalten, wie dies bisher für alle Mobilfunkantennen galt, sondern es soll bei diesen die Variabilität der Senderichtungen berücksichtigt werden. Dieser kleine Passus in der NISV schafft nun die rechtliche Grundlage, dass den Mobilfunkbetreibern mit der Ausgestaltung neuer Vollzugshilfen entgegen gekommen werden kann. Für den Vollzug steht zur Diskussion, dass diese neu eingeführten Antennen den Anlagegrenzwert um 10 bis 16 dB temporär überschreiten dürfen. Dies erlaubt den Betreibern eine Erhöhung der Sendeleistung um den Faktor 10 bis 40, je nach Ausgestaltung der endgültigen Vollzugsregeln. Mit diesem Bubentrick in der Verordnung wird quasi eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertür ermöglicht.

Die Neuerung, dass Sendeanlagen, die höchstens 800 Stunden pro Jahr betrieben werden, zukünftig nicht mehr einer vorsorglichen Emissionsbegrenzungen unterstellt sind, stellt eine weitere Aufweichung des Schutzniveau dar.

Vor allem können wir nicht verstehen, dass der Bundesrat Änderungen mit solcher Tragweite für den vorsorglichen Gesundheitsschutz in einer Verordnung beschliesst, bevor der von der damaligen (Oktober 2018) Bundesrätin Doris Leuthard in Auftrag gegebene Bericht "Mobilfunk + Strahlung" vorliegt - Ein Bericht, der Ende Juni fertiggestellt sein soll. Wird mit einer Grenzwerterhöhung durch die Hintertüre der Ständeratsbeschluss bezüglich Mobilfunkgrenzwerterhöhung (2mal abgelehnt) respektiert? (Quelle)

Veröffentlichung des Bundesrates

 

Vermutlich wird auch Deutschland bald ähnliche "heimliche" Grenzwerterhöhungen durchführen! Siehe dazu:

Industrie diktiert "ehemaligem " Infrastrukturminister Notwendgkeit neuer grnzwerte für Sendemasten

Eine ernsthaftere Behandlung von gesundheitsrelevanten Grenzwerten allgemein ist bereits nachweisbar vom aktuellen Infrastrukturminister der sich auch bezüglich Feinstaub von frgwürdigen "Fachleuten" industriefreundlichst beraten läßt, keinesfalls zu erwarten.

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