Flammschutzmittel

 

Gesundheitliche Risiken durch Flammschutzmittel

Weichmacher  und Flammschutzmittel in Schulen, Kitas 

Nur in den seltensten Fällen wird bei Gesundheitsproblemen von Kindern und Lehrern an Schulen überhaupt auf diese Schadstoffe untersucht:(meist nur VOCs und Formaldehyd)

Dennoch gibt es immer wieder Schadensfälle gerade mit diesen langfristig hormonell wirksamen Schadstoffen:

13.01.2017 Flammschutzmittel und Weichmacher - Unruhe im Badorfer Kollegium 

14.10.2014 Weichmacher und Flammschutzmittel in der Schule - Angst in Hainburg

 

Zahlreiche Bauprodukte (Dämmstoffe, aber auch Fußböden, Teppiche, Wandbeläge, PU Schäume, Matratzen, Möbel, Heimtextilien wie z.B. Vorhänge, Elektrogeräte, Tapeten, Farben, Lacke, Versiegelungen und anderen Produkte – siehe dazu Auflistung VDB) enthalten Flammschutzmittel. Teilweise benötigen sie zum Erhalt einer bauaufsichtlichen Zulassung einen Nachweis der "Schwerentflammbarkeit" und arbeiten entsprechend mit einem Zusatz von Flammschutzmitteln.

Da bekanntlich der Verbraucher mit den Angaben der ohnedies nicht ausreichenden vorgeschriebenen Produkt-Kennzeichnungen bereits überfordert ist, verlässt er sich bei der Produktauswahl gerne auf sogenannte  Gütezeichen.

  • Zahlreiche "Gütezeichen" (Ausnahme: natureplus, eco Institut Label) verzichten aber leider
  • ebenso wie ausschreibende Stellen beispielsweise für Kitas und Schulen
  • Gesundheitsämter bei entsprechenden Schadstoffprüfungen in solchen Gebäuden 

nach wie vor auf entsprechende Nachweise/ Laboruntersuchungen/ Prüfberichte bezüglich Feststellung Art und Menge der beigefügten bzw. freigesetzten Flammschutzmittel

und geben sich – soferne sie überhaupt danach fragen, mit "Herstellererklärungen"zufrieden.           

(Siehe dazu: Ökotest stellt fest: „Herstellerdeklarationen sind keine Garantie“)

EGGBI fordert daher seit langem neben einer allgemeinen VOC Prüfung auch zusätzliche Untersuchungen auf Weichmacher und Flammschutzmittel. (u.a. EOX/AOX-Prüfungen)   (siehe Anforderungen an "wohngesunde" Gebäude)

Viele dieser Flammschutzmittel weisen allerdings teilweise eine sehr hohe Toxizität auf - so beispielsweise das in der Vergangenheit in Polystyrolprodukten vorwiegend eingesetzte HBCD (Quelle: BUND)  

"Flammschutzmittel sind Stoffe, welche die Ausbreitung von Bränden einschränken, verlangsamen oder verhindern sollen und in großem Umfang zum Beispiel in elektronischen Geräten, Polstermöbeln, Teppichen und Dämmmaterialien eingesetzt werden.

Durch Verdampfung, Auswaschung oder im Zuge der Entsorgung entsprechender Organophosphat-haltiger Produkte werden diese freigesetzt und belasten aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften die Umwelt. Die einzelnen Substanzen zeigen ein teilweise unterschiedliches Wirkspektrum. Während TCEP im Tierexperiment im Wesentlichen neurotoxische Effekte hat, wirken TDCP und TBEP insbesondere auf Leber und Niere. Neben den bekannten neurotoxischen Effekten bei akuten Vergiftungen werden derzeit auch neuropsychologische Effekte nach chronischer Exposition gegenüber Organophosphaten intensiv diskutiert." (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

• Zusammenhang zwischen Flammschutzmitteln und Schilddrüsenkrebs ("DukeEnvironment" und "Ökotoxikologie")

• Gefahren für die menschliche Gesundheit durch hormonell wirksame Zusätze (Umweltbundesamt, Kapitel 4.8.3)

• Flammschutzmittel mindern "Fruchtbarkeit"? (Ärzteblatt)

  • Flammschutzmittel verhindern Schwangerschaft (Pressetext)

• Krebs durch Hausstaub Flammschutzmittel finden sich in Möbeln, Bodenbelägen, Baustoffen und elektronischen Geräten. (WDR, 15.09.2016)

Hormonelle Auswirkungen von Umweltgiften wir Flammschutzmittel

 

Umfangreiche Informationen zu den gesundheitlichen Risiken durch Flammschutzmittewl finden Sie in unserer Publikation "Flammschutzmittel in Bauprodukten" im Kapitel 4.

 

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"Arten" von Flammschutzmitteln

Derzeit entfallen auf die

 

  • Gruppe der halogenierten Flammschutzmittel (bromiert und chloriert) ca. 25 % und auf die sogenannten z.B. HBCD
  •  Organophosphat-Flammschutzmittel (OPF) ca. 20 %.

Bei der letztgenannten Verbindungsklasse werden typischerweise aromatische und aliphatische Ester der Phosphorsäure eingesetzt, wie beispielsweise 

TCEP (Tris(chlorethyl)phosphat), 

TCPP (Tris(chlorpropyl)phosphat),

TDCP (Tris(dichlorisopropyl)phosphat),

TPP (Triphenylphosphat) und das

Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP).

 

Aluminiumhydroxid

(CAS 21645-51-2)

Da gerade bei Bodenbelägen (u.a. Objekt-Teppichen), bei denen dieser Stoff oft eingesetzt wird, über den Abrieb belasteter "Hausstaub" auch eingeatmet und damit auch oral aufgenommen wird, sehen wir dieses Produkt keinesfalls als derart unproblematisch, wie von den Herstellern oft behauptet - gesundheitliche Risken finden auch entsprechende internationale Studien generell zu diesem Stoff.

 

Nicht umsonst warnt auch der B.U.N.D vor dem Einsatz von Aluminium bei Körpersprays.

 

Daneben werden vor allem für

Naturbaustoffe

weitere Stoffe eingesetzt, unter anderem

·         Borate

·         Ammoniumphosphate

·         Metalle (Arsen, Aluminium, Antimon)

 

·         Teils patentierte Sonderlösungen wie Molke-Gemisch (Holzspäne), Soda (Hanf), Zementgemische

 

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Richtwerte- Grenzwerte

Trotz des teilweise hohen toxischen Potentials und damit Gesundheitsgefährdung gibt es für Gebäude, Wohnräume derzeit noch keine "definierten" Grenzwerte für die zahlreichen sehr unterschiedlichen Flammschutzmittel. 

Beispiel TCEP

TCEP ist in Innenräumen weit verbreitet anzutreffen. Bei einer Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/g Hausstaub ließ sich TCEP in fast allen von 59 untersuchten Wohnungen nachweisen (Median 1 µg/g, 95.Perzentil 8 µg/g). Bei Verwendung bestimmter Bauprodukte, wie z.B.TCEP beschichteter Schallschutzplatten in Schulen oder Kindergärten, fanden sich TCEP-Konzentrationen im Hausstaub (Altstaub) bis 2.200 µg/g.

In zwölf Schulen und zwei Kindertagesstätten mit TCEP-beschichteten Akustikdecken betrugen die TCEP-Konzentrationen in der Raumluft 0,01–3,9 µg/m³ ; die TCEP-Konzentrationen in der Raumluft korrelierten signifikant (Pearson-Korrelationskoeffizient r=0,87, p<0,1) mit den TCEP Gehalten im .

Für TCEP wurden aber beispielsweise "Richtwerte" für die Innenraumluft abgeleitet, die bei der Bewertung von Belastungen grundsätzlich bevorzugt herangezogen werden.

Richtwert II  0,05 mg TCEP/m3 (50 µg/m³).

Der Richtwert I wird konventionsgemäß mit einem Faktor 10 aus dem Richtwert II abgeleitet und beträgt damit 0,005 mg TCEP/m3 (5 µg/m³)

Zitat: 

"Es wird vorgeschlagen, bis zum Vorliegen bewertbarer Daten vereinfachend die für TCEP genannten Richtwerte auch für die Summe der Konzentrationen von TCEP, TCPP, TBP, TBEP, TEHP und TPP in der Raumluft anzuwenden." (Ad-hoc-Arbeitsgruppe der InnenraumlufthygieneKommission des Umweltbundesamtes)

Auffälligkeitswerte im Hausstaub in mg/kg:

http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/Bilder/Flammschuitzmittel_Orientierungswerte.JPG

Erläuterung der Werte

Die "AGÖF-Orientierungswerte" basieren auf statistischer Ableitung und umfassen "Hintergrund-, Normal- und Auffälligkeitswerte". Als Hintergrundwert wird dabei das 10-Perzentil der Messwerteverteilung verwendet, als Normalwert das 50-Perzentil und als Auffälligkeitswert das 90 Perzentil.


"Hintergrundwert"
Der "Hintergrundwert" beschreibt einen Zustand, der durch die konsequente Vermeidung von Emissionsquellen erreichbar und deswegen grundsätzlich anzustreben ist. Diese Hintergrundwerte liegen vielfach kleiner gleich der Nachweisgrenze der angewandten Methoden.

 


"Normalwert"
Der "Normalwert" stellt die durchschnittliche Belastungssituation des betrachteten Kollektivs vor, die im Allgemeinen auf Quellen im Innenraum zurückgeht. Bei diesen Werten können zwar Innenraumquellen angenommen werden, ein Handlungsbedarf läßt sich daraus üblicherweise jedoch nicht ableiten.

"Auffälligkeitswert"
Der "Auffälligketiswert" beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und legt das Vorhandensein einer Schadstoffquelle nahe. Je nach Konzentration und Eigenschaften der Substanz sind weitere Untersuchungen zur Identifizierung der Quelle angezeigt. Unter Umständen ist eine Sanierung zu empfehlen.

 

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Entsorgungsprobleme mit Polystyrol?

Ungeachtet der seit Jahrzehnten bekannten gesundheitlichen Risiken durch HBCD (bisher nahezu in allen Polystyrol-Dämmstoffen eingesetzt) und damit verbundenen späteren Entsorgungsproblemen für die Verbraucher hat die Bundesregierung seit Jahren den Einsatz dieser Produkte massiv staatlich gefördert;

auch nach einem generellen Verbot von Herstellung und Einsatz dieser Produkte seit November 2014 hat die EU Anfang 2016 erneut eine Verlängerung des Einsatzes für Dämmstoffe bis 21.08.2017 genehmigt.  Quelle UBA Februar 2016

NEU:

„Die Ausnahme für das Inverkehrbringen und Verwenden von Dämmstoffen aus EPS mit HBCD endet voraussichtlich am 21. Februar 2018 (6 Monate nach Ende des Überprüfungszeitraums der aktuell erteilten Zulassungen). Es sind jedoch bereits jetzt ausreichend EPS-Dämmstoffe ohne HBCD erhältlich, so dass auf die Verwendung HBCD-haltiger Produkte verzichtet werden sollte.UBA Juli 2016 

Auch die Einstufung von diesen Produkten als Sonderabfall trotz nachgewiesener enormer Folgen für Umwelt und Mensch wurde jahrelang massiv verhindert -erst ab 1.10.2016 sollte  nunmehr diese Einstufung gelten, die von den "Entsorgern" beklagt wird - und mit den Aussagen "Entscheidung über Nacht"  (Zitat Mittelbayerische Zeitung") sollen eigene Versäumnisse vertuscht werden. 

Rückzieher der Bundesregierung

Dezember 2016: Erneut konnte sich die Industrielobby erfolgreich durchsetzen.

Ein weiteres Jahr darf Polystyrol mit dem hochgiftigen Flammschutzmittel HBCD die Umwelt vergiften - ein Gesetz, welches diese Produkte als Sonderabfall einstufte wurde erneut  für ein Jahr  ausgesetzt!    Pressemeldung

 

Der NDR berichtete bereits im November 2015 von dieser Gesetzesänderung (Einstufung als Sonderabfall) - ohnedies wurde auch dieser Beschluss von ursprünglich Frühjahr 2016 bereits auf 1.10.2016 verschoben, um den Entsorgern ausreichend Zeit für die Beantragung entsprechender Genehmigungen für die Entsorgung zu geben. Zum TV Bericht

Bis zuletzt versuchte die Herstellerlobby eine derartige Einstufung zu ignorieren!  

(Aussendung Industrieverband, Seite 2)

Neben lange verdrängtem Wissen über künftig erhöhte Entsorgungskosten für den Verbraucher konnte hier eine mächtige Industrielobby Bundesregierung und EU dazu bringen, umwelt- und gesundheitsschädliche Produkte zuzulassen, in Deutschland  mit massiven öffentlichen Subventionen beim Einsatz zu Energiesparmaßnahmen sogar noch zu fördern. Staatliche Förderprogramm sollten daher künftig unbedingt Fragen der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Produkten als wesentliches Kriterium mit einbinden. 

Inzwischen wird ohnedies bereits wieder versucht, das Problem HBCD Entsorgung "aus der Welt zu schaffen" und das Risiko zu bagatellisieren - Gesundheitsschutz steht somit erneut weit nachgereiht nach "präventivem Gesundheitsschutz der Bevölkerung". 

Siehe auch Stellungnahme zu Artikel "Verdämmt noch mal" in Süddeutscher Zeitung (Sentinel Haus Institut)

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Quellen für Flammschutzmittelbelastungen

Zu finden sind kritische Flammschutzmittel aus der chemischen Familie der chlorierten Phosphorsäureester in PU-Schäumen, Montageschäumen, Matratzen, Möbeln, Elektrogeräten, Teppichrücken, Tapeten, Gardinen, Farben, Lacken, Versiegelungen und anderen Produkten. Im Staub vieler Wohn- und Arbeitsbereiche sind sie zu finden. Quelle VDB

Vor allem sind es zahlreiche Dämmstoffe, die teils hohe Mengen an Flammschutzmitteln beinhalten.

 

"Wissenschafter der Universität Birmingham haben auf der Konferenz "Dioxin 2008" Forschungsergebnisse präsentiert, nach denen der Staub in den Klassenräumen von britischen Schulen hohe Konzentrationen der gefährlichen Flammschutzmittel PBDE, HBCD, TBBP-A, PFOS und PFOA enthält. Das Wissenschaftlerteam aus Birmingham teilte in seiner Pressemitteilung mit, dass die Werte von HBCD in den untersuchten Kindertagesstätten und Klassenräumen der Grundschüler höher waren, als in Proben von Büros und Wohnhäusern." (Hill - Schadstoffe in Schulen Seite 51; Publikation Original)

 

 

 

 

Bagatellisierung der gesundheitlichen Risiken (EFSA)

Diskussion

Wie bei vielen anderen Schadstoffen werden die gesundheitlichen Risiken auch von Flammschutzmitteln von manchen – vor allem internationalen Organisationen unter dem Einfluss mächtiger Industrie-Lobbyarbeit bagatellisiert:

Beispiel HBCD

"Problemfrei" sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beispielsweise das inzwischen verbotene HBCDD - hier werden die Verbraucher von einer lobby-gesteuerten  EU Institution "beruhigt" - "die Belastungen seien in keiner Weise besorgniserregend".

"Hexabromcyclododecane (HBCDD) – die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber HBCD in der EU gibt keinen Anlass zu Gesundheitsbedenken. Auch eine zusätzliche Exposition, insbesondere von Kleinkindern, gegenüber HBCDD durch Hausstaub dürfte keine gesundheitlichen Bedenken aufwerfen." Quelle: ESFA

EGGBI hat sich bereits im Januar 2014(!) an die ESFA mit der Bitte um eine Stellungnahme gewendet - und erhielt im November 2015 eine ähnlich lautende Antwort.

Siehe dazu Bagatellisierung durch internationale Organisationen

 

Nicht gleich "harmlos" (kein sofortiger "Handlungsdruck") werden Flammschutzmittel - vor allem HBCD von einer neutralen Wissenschaft bewertet:

Klare Beweislage: Schuldig im Sinne der Anklage

"Die Befunde waren letztlich eindeutig: 30 Jahre nach Beginn der industriellen Produktion und Anwendung auf der ganzen Welt hat das Expertengremium der Stockholm-Konvention HBCD als POPs klassiert und damit den Grundstein für das weltweite Verbot gelegt. Der Beschluss wurde formal am 9. Mai 2013 umgesetzt und tritt mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft. Norbert Heeb meint dazu: «Einmal mehr müssen wir nach besseren Alternativen suchen. Und die vielen Gebäude, die mit HBCD-haltigen Polystyrolen isoliert wurden, sind zu einer Altlast geworden, die uns in Zukunft noch hohe Entsorgungskosten bescheren dürften." Quelle IDW

Siehe auch Bagatellisierung von Risiken durch Behörden

 

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Suche nach "alternativen" Flammschutzmitteln

Obwohl die Dämmstoff-Industrie offensichtlich seit Jahren "offiziell" nach gesundheitsverträglicheren Alternativen beispielsweise zu HBCD sucht, wird das tatsächliche Interesse an solchen Alternativen (da voraussichtlich um einiges teurer) durchaus in Frage gestellt:

"In ihren Forschungsabteilungen soll es jedoch rumoren, wenn man dem Flammschutzmittelexperten Manfred Döring vom Forschungszentrum Karlsruhe glauben darf: "Die Flammschutzmittelhersteller suchen alle insgeheim nach Alternativen", verrät er. "Aber wenn es ruchbar wird, dass es eine halogenfreie Alternative gibt, dann wird HBCD sofort verboten. Deshalb halten sie gemeinsam still, solange es geht." Ein Ersatzstoff wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer. Ein drohendes Verbot könnte die Preise für den Ersatz erst recht in die Höhe treiben. Pressebericht 

Obwohl derzeit bereits "sogenannte" (anggeblich ungefährliche) Alternativen existieren, hat die EU erst vor kurzem die Übergangsfrist der Zulassung für Polystyroldämmungen bis 2017 verlängert.

 

Anders sieht dies die Computerindustrie, die eine Substitution dieser Flammschutzmittel ausdrücklich unterstützt:

Acer, Dell, Hewlett Packard und Sony Ericsson unterstützen das Verbot aller bromhaltigen Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronik-Geräten. Die Unternehmen unterstützen nicht nur Vorschläge zum Verbot von Hexabromcyclododecan (HBCD) zusätzlich zu Decabromodiphenylether (Deca-BDE; bereits verboten) in der derzeit überarbeiteten EU RoHS Richtlinie, sondern alle bromhaltigen Flammschutzmittel in dieses Verbot einzuschließen. (Flammschutz-online)

 

Namhafte Konzerne versprechen bereits den Einsatz von umweltfreundlicheren bromierten polymeren Flammschutzmitteln.

Hier fehlen aber nach wie vor Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit - bromierte Flammschutzmittel weisen grundsätzlich durchaus  wesentliche gesundheitliche Risiken auf. Empa, Schweiz: "Bromiert für die Ewigkeit"

 

Sieh dazu auch: Risikoforschung

 

Neuentwicklungen 

Umfassende Informationen fehlen uns derzeit auch noch zu einer  Neuentwicklung der Empa, Schweiz:

"Flammschutz ohne Gift" (Pressemeldung August 2013)

sowie zu einem Ergebnis des Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF (Prof. Dr. Manfred Döring)

"Flammschutzmittel ohne Gift" (Pressemeldung 2.10.2013)

 

 

 

Weitere - meinerseits "unbewertete"  Informationen zu Flammschutzmitteln:

"Ist die Verwendung von Polystyrol (PS - EPS - XPS) noch verantwortbar"

Weltweites Aus für Flammschutzmittel

 

Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen mit Polystyrolprodukten?

„Verdämmt und zugeklebt“– Capital 3/2013

„Energiepolitik                                   

Um das Klima zu retten, werden Deutschlands Häuser in Styropor eingepackt – mit zweifelhaftem Nutzen. Poiltik/Industrie und Wissenschaft wollen es so. Den Schaden hat der Bürger.“ (Die Dämmfalle)

 

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Verunsicherung durch nicht definierte Neubezeichnungen ?

"Greenwashing" oder  wirklich "unbedenkliche" Alternativprodukte?

 

Verunsicherung durch nicht definierte Neubezeichnungen?

Seit dem definitiven Verbot von HBCS überschwemmt die Dämmstoffindustrie die Konsumenten mit Informationen über die Substitution von HBCD durch alternative "unbedenkliche Flammschutzmittel".

(Beispiele: BASF,  Wienerberger, Isobouw und andere). 2016 kommuniziert das Umweltbundesamt:

„Weiterhin ersetzen die Hersteller von Dämmstoffen aus Polystyrol HBCD bereits teilweise durch ein anderes Flammschutzmittel. Es handelt sich dabei um ein bromiertes Polymer, dass in gewissen Anteilen dem Polystyrol zugegeben wird. Nach bisherigem Kenntnisstand hat dieser Ersatz nicht die problematischen Umwelteigenschaften von HBCD“ (Textquelle Seite 9 Hintergrund“) ???

 

Dabei liest man in den meisten Fällen nur von der Bezeichnung 

1.1      Polymer- FR     Aussagekraft der „Bezeichnung“

bedeutet ursächlich:

·       Polymer = „aus vielen gleichen Teilen aufgebaut" (http://www.chemie.de/lexikon/Polymer.html

·       FR =       "Flame Retardants" = Flammschutzmittel

Leider geht aus dieser Bezeichnung in keiner Weise hervor, aus welchen Stoffen dieses Flammschutzmittel besteht - ob, und in welchem Ausmaß auch hier gesundheitsrelevante Auswirkungen möglich sind - vielmehr erscheint mir eine Bezeichnung "aus vielen gleichen Teilen aufgebautes Flammschutzmittel" als absolut nichtssagend!

EGGBI versuchte bereits seit längerem, diesbezügliche stoffliche Informationen und "neutrale" gesundheitliche Bewertungen zu erhalten. In der Literatur finden sich aber kaum unabhängige Studien, nahezu alle Untersuchungen sind initiiert von den Herstellern selbst und „bezeugen“ entsprechende Unbedenklichkeit.

Das Umweltbundesamt verwies in einer Stellungnahme, dass bei Polymeren zu unterscheiden ist  

zwischen reaktiven - und additiven -

welches Flammschutzmittel nun tatsächlich bei den "beworbenen unbedenklicheren(?) Produkten" zum Einsatz kommt, konnte ich bisher (Okt 23) leider noch nicht eruieren.

Infos finden sich auch unter "Polymere Flammschutzmittel" (Hinweise auf eine Vielzahl unterschiedlicher "Polymer" - Produkte - welche werden aber nun tatsächlich bei den genannten Dämmstoffen eingesetzt?)

 

In einer aktuell publizierten Präsentation von BASF wird Polymer-FR 2023 genauer deklariert:

1.1.1      Polymer-FR = bromiertes Styrol-Butadien-Block-Copolymer

„Enthält laut Patentanmeldung (Patentanmeldung 2014) organische Bromverbindung mit einem

Bromgehalt im Bereich von 40 bis 90 Gew.-% als Flammschutzmittel“

Brom    CAS    7726-95-6 

Gefahrenhinweise - H-Sätze laut Gestis Stoffdatenbank:

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

 

Eine Industrie-unabhängige gesundheitliche Bewertungen für Polymer- FR konnten bisher meinerseits nicht gefunden werden.

Die erwartbare Aussage der Hersteller, dass es sich (noch?) nicht um einen kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoff handelt, ist zu relativieren, dass die für Lebensmittelbewertung zuständige Institution ESFA feststellt:

 

„In der Europäischen Union (EU) ist die Verwendung bestimmter BFR (Bromierte Flammschutzmittel) verboten bzw. eingeschränkt. Aufgrund ihrer Persistenz in der Umwelt bestehen jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der von diesen chemischen Verbindungen ausgehenden Gesundheitsrisiken. Aus den mit BFR behandelten Erzeugnissen werden – während des Gebrauchs oder der Entsorgung – BFR in die Umwelt ausgelaugt; sie kontaminieren Wasser, Boden und Luft. Die Kontaminanten können so in die Nahrungskette gelangen, wo sie hauptsächlich in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fisch, Fleisch und Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen nachzuweisen sind.“

 

Die für die Einstufung von Gefahrstoffen zustände Institution ECHA kommuniziert im Sommer 2023 zu bromierten Flammschutzmitteln:

1.1.2      Beschränkung bromierter Flammschutzmittel

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte kürzlich die Regulierungsstrategie für Flammschutzmittel, in der aromatische bromierte Flammschutzmittel für eine Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung bestimmt werden.

 

Die ECHA stellte fest, dass es mehr Zeit erfordere, weitere Flammschutzmittel zu ermitteln, bevor regulierende Maßnahmen eingeleitet werden können, ungeachtet umfangreicher Literatur und Daten zu Gefahren, darunter Horizont-Projekte.

 

Flammschutzmittel werden häufig in Konsumgütern und Industrieerzeugnissen verwendet, und der weltweite Verbrauch dürfte in den kommenden Jahren jährlich um 8 % ansteigen. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Flammschutzmitteln sind Kunststoffschaumdämmstoffe. In einem kürzlich vorgelegten Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) wurde auf das Problem des giftigen Rauchs verwiesen, der im Brandfall infolge der Verwendung von bromierten Flammschutzmitteln entsteht".  Textquelle

 

Nach wie vor werden also Produkte verwendet, für die bisher keine Zeit vorhanden war, sie auf gesundheitliche Unbedenklichkeit von neutral wissenschaftlicher Seite ausreichend zu untersuchen. Wo bleibt hier das "europäische Vorsorgeprinzip"?

 

Vor allem nicht ausreichend untersucht/ berücksichtigt wurden bisher die Eigenschaften von Polymer- FR bei Erhitzung (sommerliche Erhitzung im Fassaden/ Dachbereich) Siehe dazu Kapitel 8.3.

 

1.2      Woraus bestehen diese Produkte wirklich?  

Beispiel: Pressemeldung

Von den meisten "Anwendern" dieses Produktes erhielt ich lediglich "Weiterleitungen" an "Vorlieferanten" in Konzerne in Israel, USA. (Beispiel)

Offensichtlich wissen manche europäischen "Vertreiber" ebenso wie die Anwender dieser "alternativen" Flammschutzmittel selbst nicht, woraus diese tatsächlich bestehen!

Zitat eines Herstellers, der längere Zeit bereits mit dem neuen "Flammschutzmittel" warb, und mir selbst die (grundsätzlich ohnedies nicht sehr aussagekräftigen) Sicherheitsdatenblätter verweigert:  

"Wir ersuchen um Verständnis, dass die erwähnten Sicherheitsdatenblätter uns im Rahmen eines Geschäftsverhältnisses zur Verfügung gestellt wurden und es nicht unserem Geschäftsgebaren entspricht, Daten externer Unternehmen an Dritte zu geben.

Wie bereits erwähnt, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Hersteller von Poly-FR zu wenden."

Von den hier zitierten Vorlieferanten (in Israel und in den USA) konnte ich allerdings bisher ebenfalls keinerlei Informationen erhalten! 

 

1.3      Ökologische Bewertung

"Umweltfreundliches" Flammschutzmittel kann sich in weniger sichere Verbindungen abbauen

9. Januar 2019, American Chemical Society

Bromierte Flammschutzmittel 

Schutzengel mit schlechten Eigenschaften? 

und Hintergrundpapier "Bromierte Flammschutzmittel"    (beruft sich aus Studien aus 2000)

 

1.4      Das Umweltbundesamt

äußerte sich zu meiner Anfrage bezgl. Unbedenklichkeit der neuen Flammschutzmitttel Poly- FR 2.12.2015 wie folgt:

 

"Um Ihre Frage zu beantworten, verweisen wir auf das in unserem Hause erstellte Hintergrundpapier „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)“.

In diesen FAQ zu HBCD, Seite 12, haben wir erklärt, dass die Hersteller von Dämmstoffen aus Polystyrol HBCD bereits teilweise durch ein ande­res Flammschutzmittel ersetzen. "Es handelt sich dabei um ein bromiertes Polymer, dass in gewissen Anteilen dem Polystyrol zugegeben wird. Nach bisherigem Kennt­nisstand hat dieser Ersatz nicht die problematischen Umwelteigenschaften von HBCD.

Hinsichtlich der Abfallfragen ist die FAQ-Liste noch nicht aktualisiert. Dies wird leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen".  

 

Zitat aus dem genannten Hintergrundpapier des UBA:

 

Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen die Entwicklung geeigneter halogenfreier Flamm-schutzmittel für Polystyrol Dämmstoffe aus EPS und XPS.

 

 

 

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Antwort BASF November 2015 - auch mit einer exakten Definition der Bezeichnung PolyFR: 

Auszüge aus dem Schreiben:

PolyFR ist ein spezifischer Stoff mit der CAS-Nr 1195978-93-8 "Benzene, ethenyl-, polymer mit 1,3-butadiene, brominated“.

"1. PolyFR ist wie EPS ein thermoplastischer styrolischer Kunststoff mit ähnlich hohen Molekulargewichten (um 100 000 g/mol, HBCD ca. 700 g/mol) mit aliphatisch verbundenen Bromatomen. Analog EPS sind die Moleküle so groß, dass sie Zellmembranen nicht passieren können. Sie haben keine Bioverfügbarkeit.

2. PolyFR ist aufgrund seiner chemischen Struktur vergleichbar zu EPS, was eine völlige Verträglichkeit und damit Mischbarkeit bedeutet. Aufgrund dessen und aufgrund des hohen Molekulargewichts ist PolyFR nicht mehr migrationsfähig. Damit hat es einen Sicherheitsstatus bzgl. Exposition wie reaktive Flammschutzmittel, die ebenso wie hier das Brom an die Polymermatrix fixiert sind. Der Zusatz von PolyFR liegt aufgrund der hohen Effizienz nur bei ca. 1%.

Von der Firma Dow als Erfinder und Patentinhaber wurden grundlegende Tests durchgeführt, obwohl es nach REACH nicht erforderlich gewesen wäre (Polymerausnahme zur Registrierung):

Akute Toxizität an Mäusen und Ratten, subakute  Studie 28 Tage an Ratten mit Reproduktionsendpunkten, Prüfungen auf Genotoxizität, Reizung, Sensibilisierung, aquatische Toxizität an Daphnien, Hydrolyse, PBT Eigenschaften. Dies alles war ohne Befund, kein Hinweis auf kanzerogene oder reproduktionstoxische Eigenschaften, PBT Eigenschaften. Der Stoff ist stabil, nicht abbaubar wie EPS (absichtlich). Die zusätzliche Durchführung von toxikologischem Modelling war ebenfalls ohne Befund. PolyFR ist kein Gefahrstoff."

"Alle Ergebnisse wurden unter anderem dem deutschen UBA mit positiver Reaktion vorgestellt. Zusammengefasst findet man diese Angaben auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller ICL, Chemtura und Albermarle."

________________________________________________________________________________________

Somit würde PolyFR aus gesundheitlicher Sicht auf jeden Fall eine wesentliche Optimierung zahlreicher Produkte darstellen - ich habe  das Umweltbundesamt sowie Institute aus dem EGGBI- Netzwerk um eine Stellungnahme zu dieser Produktpräsentation eingeladen und würde mich freuen, wenn diese "Unbedenklichkeit" zusätzlich bestätigt wird,

obwohl einzelne Ausgangsstoffe  - z.B. Benzene (CAS 71-43-2) grundsätzlich mit zahlreichen H-Sätzen "ausgezeichnet" sind:

 

Gefahrenhinweise - H-Sätze Benzene:

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H412: Schädlich für Wasserorga
ganismen, mit langfristiger Wirkung. Quelle 

Auch für Brom gibt es diverse Gefahrenhinweise, ebenso wie für 1,3 Butadien (CAS: 106-99-0: H350, H 340).

Diverse Sicherheitdatenblätter (z.B. ICL) weisen zu CAS 1195978-93-9(!) aktuell keinerlei "Gefahrenhinweise auf" - verweisen allerdings auf  (noch?) "nicht klassifizierte" R-(bzw. H-) Sätze - dabei "irritiert" zumindest den "Nichtchemiker" unter kritischen Verbrauchern allerdings auch die unterschiedlichen Bezeichnungen zu der angegebenen CAS Nummer:

Beispiel:

 

Anders als ICL, BASF "Benzene, ethenyl-, polymer mit 1,3-butadiene, brominated“ spricht ISO BOUW von einem "Blockpolymer aus Polystyrol und "brominated" Polybutadiene". (Styrol wird aus Ethylbenzol hergestellt). Auch hier landen wir bei der Einzelstoffbezeichnung Polystyrol (CAS: 9003-53-6) bei einem Produkt ohne "Gefahrenhinweis" -  bei der Einzelkomponente Styrol (CAS: 100-42-5) bei nicht unwesentlichen Gefahrenhinweisen:

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Die künftige Diskussion wird sich daher vor allem um die nachhaltige "Stabilität" dieser neuen Verbindung/ dieses Alternativproduktes zu HBCD (auch bei thermischen Belastungen - z.B. sommerliche Erhitzung an Fassaden) bewegen - ebenso aber auch bezüglich aktueller und vor allem zukünftiger "Entsorgungsvorschriften". 

 

Das Umweltbundesamt

äußerte sich zur BASF Stellungnahme am 2.12.2015 wie folgt:

"Um Ihre Frage zu beantworten, verweisen wir auf das in unserem Hause erstellte Hintergrundpapier „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)“.

In diesen FAQ zu HBCD, Seite 12, haben wir erklärt, dass die Hersteller von Dämmstoffen aus Polystyrol HBCD bereits teilweise durch ein ande­res Flammschutzmittel ersetzen."Es handelt sich dabei um ein bromiertes Polymer, dass in gewissen Anteilen dem Polystyrol zugegeben wird. Nach bisherigem Kennt­nisstand hat dieser Ersatz nicht die problematischen Umwelteigenschaften von HBCD.

Hinsichtlich der Abfallfragen ist die FAQ-Liste noch nicht aktualisiert. Dies wird leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen".  

 

Zitat aus der genannten Publikation des UBA:

"Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen die Entwicklung geeigneter halogenfreier Flammschutzmittel für Polystyroldämmstoffe aus EPS und XPS." 

Siehe auch Stellungnahme Greenpeace

 

 

Entsorgung- Unterscheidung ?

Schwierig für den Verbraucher aber auch den Entsorger ist es allerdings derzeit bei Polystyrol-Dämmstoffen festzustellen, ob es sich noch um Produkte mit HBCD oder bereits mit PolyFR handelt - nur im Labor kann hier eindeutig Gewissheit erlangt werden.

 

Zitat:   "Durch eine Extraktion von EPS- oder XPS-Stücken in Aceton und anschließender Röntgenfluoreszenzspektroskopie kann einfach zwischen einer Ausrüstung mit Hexabromcyclododecan oder PolyFR unterschieden werden."

(Quelle: M. Schlummer, J. Vogelsang, D. Fiedler, L. Gruber, G. Wolz: Rapid identification of polystyrene foam wastes containing hexabromocyclododecane or its alternative polymeric brominated flame retardant by X-ray fluorescence spectroscopy. In: Waste Management & Research, 2015, doi:10.1177/0734242X15589783.)

 

Umweltbundesamt: "Wie erkenne ich..."

 

 

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Flammschutzmittel für Naturbaustoffe

Noch immer verwenden zahlreiche Naturdämmstoff- Hersteller Borate als Flammschutzmittel.

 

Borsäure 

H-Sätze: (Gestis Stoffdatenbank)

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

GHS-EINSTUFUNG VON GEMISCHEN:

Spezifische Konzentrationsgrenzen

Repr. 1B; H360FD: C >= 5,5 %

Giftige Stoffe Daten:   10043-35-3(Hazardous Substances Data)

 

Natriumborat 

CAS 1330-43-4

H-Sätze: (Gestis Stoffdatenbank)

 

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

GHS-EINSTUFUNG VON GEMISCHEN:

Spezifische Konzentrationsgrenzen

Repr. 1B; H360FD: C >= 4,5 %

 

Giftige Stoffe Daten:  1330-43-4 (Hazardous Substances Data)

 

 

Bewertungen "Borate"durch Natureplus 2009 und aktuell

 

"Natureplus" (Abschlußbericht für FNR) Seite 44/45: 2009

 

2.2.3 Einstufung von Bor

 

Mit der 30. ATP zur Richtlinie 67/548/EEC wurden Borsäure und die Borate (Salze der Borsäure) als „Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch), Kategorie 2“ eingestuft. 

 

Die 30. ATP wurde als 1. ATP nach CLP/GHS (Globales harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen) übernommen.

 

Die geplante Kennzeichnung nach dem alten System und der 30. ATP als:

· T (Reproduktionstoxisch Kategorie 2), Symbol: Totenkopf

· R 60 (Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen)

· R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen)

· R 48 (Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerfristiger Exposition)

· R 22 (Gesundheitsschädlich beim Verschlucken)

wurde daher in das GHS/CLP übernommen.

 

Voraussichtlich ab dem 1.12.2010 werden dann Borsäure und Zubereitungen (GHS/CLP: Mischungen) mit mehr als 5,5 % freier Borsäure eingestuft und gekennzeichnet mit:

· Reproduktionstoxisch Kategorie 1B (bei Konzentrationen ≥ 5,5%)

 Gefahrenhinweis: H360FD:

"Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen".

· Symbol: GHS08 „Gesundheitsgefahr“

· Signalwort „Gefahr“

 

Die natureplus-Kriterienkommission musste sich im Rahmen des Projekts mit der Tatsache auseinandersetzen, dass mit dieser Einstufung zahlreiche Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen, welche Borsalze und Borsäure als Einsatzstoffe enthalten, den natureplus- Basiskriterien (Vergaberichtlinie RL0000) widersprechen.

 

Dort heißt es nämlich:

 

㤠2.6 Die Zugabe von folgenden Einsatzstoffen ist nicht erlaubt:

 

· Verbotene Stoffe nach RL 67/548/EWG, GefStoffV, TRGS 905, nationalem Recht

· Stoffe mit Gefahrensymbol T: > 0,1 %

· Stoffe mit folgenden R Sätzen:

o R 48, Ernsthafte Schäden bei längerer Exposition

· Stoffe mit folgenden R Sätzen > 0,1 %:

o R 60, Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

o R 61, Kann das Kind im Mutterleib schädigen

· Stoffe mit Kombinationssätzen, in denen einer der oben genannten R-Sätze vorkommt“

 

Insbesondere in Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (vor allem Produkten aus Zellulose, aber auch aus Holzfasern und sogar aus Schafwolle) werden Borsalze und Borsäureeingesetzt.

 

Sie erfüllen dort zwei Funktionen:

Während die Borsalze (in einer Konzentration von 10-12 %) üblicherweise vor allem für den Brandschutz sorgen, hat die Borsäure (in einer Konzentration von 3-4 %) eine Pilz hemmende Wirkung.

 

Das sind beides Eigenschaften, die im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung erfüllt werden müssen, um eine entsprechende Baustoffklasse bzw. den Widerstand gegen mikrobiellen Abbau nachzuweisen.

 

Borverbindungen sind hierfür in zweierlei Hinsicht besonders geeignet:

Zum einen „produzieren“ Borsalze bei Zufuhr von Energie/Hitze (das heißt im Brandfall) Wasser, das lokal die Entflammbarkeit herabsetzt.

 

Zum anderen ist Borsäure als relativ mildes Fungizid anzusehen, ohne zu einer VOC Belastung zu führen. Auch eine insektizide Wirkung ist nachgewiesen.

 

Die Applikation der Borate auf der (Zellulose-)Faser geschah in der Regel durch Benetzung mit einerBorat-haltigen Lösung. Nur im Ausnahmefall (Alchimea-Verfahren) wurde das Salz mittels eines Latex-Klebers an der (Woll-)Faser fixiert.  Natureplus/ Seite 44/45

 

"Damit ist und bleibt die Einstufung der Borverbindungen bei Repr. 1B (vorher "R2") und damit nachweislich fortpflanzungsgefährdend.

 

Diese Einstufung schließt gemäß den natureplus-Basiskriterien (RL0000) den Einsatz dieser Stoffe – egal in welcher Konzentration – in natureplus-zertifizierten Produkten aus.

 

Die Überlegungen, wie zugunsten der Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen eine Regelung gefunden werden kann, welche diese Bestimmungen umgeht, sind damit zwar noch nicht endgültig abgeschlossen, aber in eine Sackgasse gelangt.

 

Wie man da wieder herausgelangt und Aspekten der konkreten und anwendungsbezogenen Gefährdung größeren Raum verschafft gegenüber der abstrakten Stoffbewertung, wird die Kommission sicher noch weiter beschäftigen. Auf jeden Fall wird natureplus es aber tunlichst vermeiden, durch die Zulassung von KMR-eingestuften Einsatzstoffen seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen." Natureplus/ Seite 52

 

Für EGGBI war es bisher nicht möglich, entsprechende Dokumente, Nachweise. selbst die Emissionsprüfberichte von Zellulose- Dämmstoffherstellern zu erhalten

 

Gesundheitlich unbedenkliche Alternativen: 

Es gibt bekanntlich bei Naturbaustoffen auch Alternativen mit absolut unbedenklichen Einsatzstoffen:

Molke, Soda

Beispiele:

Die Firma Thermo-Natur  verwendet als "Flammschutzmittel" reines Soda, die HOIZ - Hobelspandämmung  (Firma Baufritz) an Stelle reproduktionstoxischer Borate für den Flammschutz Molke und ebenfalls Soda (beide Produkte sind auch natureplusgeprüft).

Schafwolle benötigt auf Grund eines hohen LOI (Limiting Oxygen Index) keinen Flammschutz:

Ein niedriger LOI bedeutet hohe Brennfähigkeit. Da der Sauerstoffgehalt der Luft bei 21 % beträgt, brennt ein Material, dessen LOI unter 21 liegt, bei Luftzufuhr weiter. Der LOI der Schafwolle liegt bei 25 (Baumwolle z.B.: 18) Quelle

 

Weitere alternativ eingesetzte Flammschutzmittel

 Ammoniumphosphate:

Auch hier sind noch Fragen zu klären:

  • Wer hat- / wie grundsätzlich erforderlich - die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Produkte nachhaltig überprüft und nachgewiesen?
  • Wer hat bisher eine Überprüfung der Radioaktivität von in Dämmstoffen verwendeten Ammoniumphosphaten durchgeführt?
  • Wie dauerhaft funktioniert Ammoniumphosphat?

Zitat:

Ammoniumphosphat, ist ein Ammonium-salz der Phosphorsäure. Es bildet gut wasserlösliche Kristalle als Trihydrat.

Darstellung:

Hergestellt werden kann Ammoniumphosphat durch die Neutralisation von Ammoniak mit Phosphorsäure

Ammoniumphosphat ist im festen Zustand instabil. Es zerfällt unter Abgabe von Ammoniak.

http://www.chemie.de/lexikon/Ammoniumphosphat.html

 

 

Ammoniumsulfate 

CAS: 7783-20-2

Gestis Stoffdatenbank

Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität: 

Reproduktionstoxizität:

Es sind keine ausreichenden Angaben verfügbar.
Mutagenität:
Es sind keine ausreichenden Angaben verfügbar (in mikrobiologischen Tests und zytogenetischen Untersuchungen an Säugetierzellen bzw. menschlichen Lymphozyten wurden bisher fast ausschließlich negative Ergebnisse erhalten).
Kanzerogenität:
Es sind keine ausreichenden Angaben verfügbar
 

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII

Anhang XVII, Nummer 65. Anorganische Ammoniumsalze
Dürfen weder in Zellstoffisoliermaterialgemischen noch in Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen nach dem 14. Juli 2018 in Verkehr gebracht oder verwendet werden, es sei denn, die Emission von Ammoniak aus diesen Gemischen oder Erzeugnissen führt zu einer Volumenkonzentration von weniger als 3 ppm (2,12 mg/m3) unter den in Absatz 4 beschriebenen Testbedingungen.
Weitere Informationen zu den Verboten und Ausnahmen sind der Verordnung zu entnehmen

Allergologie 

(potenzielles) Typ IV-Kontaktallergen  

http://www.alles-zur-allergologie.de/Allergologie/Artikel/5705/Allergen,Allergie/Ammoniumsulfat/

EGGBI Bewertung:

Das Produkt ist toxikologisch noch nicht ausreichend untersucht- für uns gilt daher das Minimierungsgebot. Grundsätzlich ist dieser Brandschutz dennoch beispielsweise dem Einsatz von Boraten vorzuziehen – vorbehaltlich möglichst sparsamen Einsatzes, um unter anderen auch spätere Ammoniakbelastungen auszuschließen.  

 

 

Antimonverbindungen:

Beispiel Antimontrioxid: 

Allgemeine Charakterisierung:

Antimontrioxid ist kein Flammschutzmittel, sondern ein Flammschutzmittel-Synergist

für halogenierte Flammschutzmittel bzw. halogen-haltige Polymere, der die Wirksamkeit der halogenierten Flammschutzmittel steigert bzw. in Kombination mit Halogenen aus halogenierten Polymeren flammhemmend wirkt.

ATO kommt (wegen Staubgefahr und Krebsverdacht) angefeuchtet oder gepastet bzw. gekapselt sowie als Teil von masterbatchs in den Handel. ATO wird ferner in der Emailleindustrie (Trübungsmittel) und in der Glasindustrie (Läuterungsmittel), ferner bei der Glasfaserherstellung verwendet.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/1965.pdf

 

Gesundheitliche Bewertung Antimon

 

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Risikoforschung sollte Pflicht vor Markteinführungen werden

Ähnlich wie bei Fragen neuer Nanoprodukte sollte auch bei der Einführung längst angekündigter "neuer" Flammschutzmittel (vor allem als Ersatz für HBCD) vorher geprüft werden, welche Auswirkungen diese Stoffe erneut auf Mensch und Umwelt haben.

Bekanntlich sind Fische seit jeher ein sehr wertvoller Indikator für gesundheitliche Belastungen.

Roxina Sühring vom Institut für Küstenforschung am Helmholtzzentrum Geesthacht stellte aktuell in ihrer Doktorarbeit besorgniserregende Konzentrationen alter, aber auch "neuer" Flammschutzmittel in Aalen fest.

"In ausgewachsenen Aalen weist Sühring, im Vergleich zu den von ihr untersuchten Jungaalen, im europäischen Vergleich nach wie vor hohe Konzentrationen der bereits verbotenen PBDEs nach. Als Ersatz werden heute bromierte Flammschutzmittel oder chlorierte Dechlorane eingesetzt. Diese Substanzen konnte Roxana Sühring in allen Lebensstadien der Aale finden. 

Besonders in Jungaalen sind diese Ersatzstoffe in höheren Konzentrationen enthalten als die PBDEs. Dafür hat die Umweltchemikerin in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern des Thünen-Instituts Gewebeproben von etwa 90 Europäischen Aalen verschiedenster Lebensstadien aus der Elbe, dem Rhein und dem deutsch-dänischen Fluss Vidå untersucht."

"Es ist bekannt, dass von halogenierten organischen Verbindungen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Zu dieser Stoffgruppe gehören auch die bromierten Flammschutzmittel und die chlorierten Dechlorane. 

Um das Risiko dieser neuartigen Flammschutzmittel einzuschätzen, gibt es laut Sühring jedoch noch zu wenige Untersuchungsdaten und daher auch keine offiziellen Grenzwerte."  Pressemeldung 12.08.2013

Zur Arbeit des Institutes:

"Im Fokus der Arbeit stehen derzeit langlebige organische Schadstoffe, insbesondere polyfluorierte Verbindungen, wie sie in Antihaftbeschichtungen sowie Fett und Wasser abweisenden Materialien zum Einsatz kommen. Außerdem wird das Vorkommen und Verhalten von alternativen Flammschutzmitteln untersucht. Beiden Substanzgruppen ist gemein, dass sie sehr langlebig sind und sich deshalb in der Nahrungskette stark anreichern. Inwieweit sie toxisch wirken und welche die bedeutendsten Schadstoffquellen sind, ist bislang noch weitgehend unerforscht."

Weiterführende Informationen

Toxische Flammschutzmittel (Washington Toxic Coalition)

 

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Hinweis

zu EGGBI Kommentaren - Stellungnahmen

Es handelt sich hier um Diskussionsansätze mit ausdrücklichem Wunsch nach fachlicher "Auseinandersetzung".

Industriestellungnahmen sollten allerdings mit entsprechenden Nachweisen/ Forschungsangaben unterlegt werden (nicht nur "Eigenaussagen von Herstellern").

Allgemeine Ergänzung dazu

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

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Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

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Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

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AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

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Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

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IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

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04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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Archiv

 

 

Archiv

 

Veranstaltungsarchiv bis 2019

Eine Reihe der hier angegebenen Veranstaktungslinks sind zwischenhzeitlich nichtg mehr verfügbar.

 

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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