Möbel und "Raumausstattung" -"wohngesund?"

 

Mögliche Belastungsquellen und Schadstoffe aus Möbeln, Kücheneinrichtungen und Raumausstattung

Chemikaliensensitive, Allergiker

sollten auch bei "unbehandelten" Naturmöbeln vorher vor allem bereits testen, welche Holzart für sie individuell möglicherweise "unverträglich" sein könnte - z.B. natürliche Emissionen wie Essigsäure aus Eiche, Buche; andere Emissionen wie z.B. Terpene aus Nadelholz....

Aussagen von Verkäufern, ihre Produkte seien besonders "allergikergeeignet", "MCS- verträglich" sollten Sie sich mit glaubwürdigen Prüfberichten belegen lassen.(Kostenlose Bewertung von Prüfberichten). Dieys betrifft vor allem auch sogenannte Öko- Holzöle, Wachse...

Reklamationen auf Grund individueller Unverträglichkeiten sind kaum möglich - es müssten Überschreitungen der leider viel zu großzügigen Richt/ Grenzwerte  oder allgemein(!) störender Geruch (Kapitel 4) auch noch nach Monaten nachgewiesen werden.

 

Verbraucher werden sehr oft getäuscht mit "Prüfberichten", "Gütezeichen und Zertifikaten".  

 

Auch Eigenaussagen des Herstellers ohne glaubwürdige Nachweise bezüglich "kinderfreundlich, gesund..." sind mit Vorsicht zu genießen.

Vor allem Polstermöbel, aber auch Betten, Schränke und Tische  sind häufig mit dem krebserzeugenden Formaldehyd belastet, daneben finden sich zahlreiche VOCS, Essigsäure, Weichmacher u.v.a. immer wieder in Möbelplatten, Möbelbezügen und Möbelbeschichtungen. 

Bei Geruchsproblemen, aber auch bei Auftreten von Krankheitssymptomen (SBS= Sick-building- Syndrom) versuchen die Hersteller gerne,

  • mit oft aussagearmen "Zertifikaten", teilweise auch Gütezeichen, Prüfberichten ohne kontrollierter Probenahme,  beschränkt auf einige wenige Schadstoffgruppen (bestenfalls VOCS und Formaldehyd, Verzicht auf Forderung nach nachweisen bezüglich Laboranalysen z.B. betreffend Weichmacher,  PFAS, Flammschutzmittel...) , Eigenaussagen oder "Nachhaltigkeits- bzw. Ökoaussagen"  die Unbedenklichkeit ihrer Produkte "nachzuweisen" -
  • oft aber mit Prüfberichten zu nur einzelnen Komponenten (z.B. Möbelplatten) das gesamte Produkte als "wohngesund" darzustellen. Komponenten wie Oberflächenbeschichtungen, Verklebungen werden trotz ihres oft toxischen Potentials ignoriert.

 

"Dieser unheimliche Feind lauert in Ihren Möbeln" (Pressebericht "Welt" 10.12.2014)

ZITAT:  "DIE GESETZLICHEN VORGABEN REICHEN NICHT AUS, UM EMISSIONSARME, GESUNDHEITSVERTRÄGLICHE UND GERUCHSNEUTRALE MÖBELSTÜCKE ZU GARANTIEREN" 

Kerstin Effenbach- Effers, Chemieexpertin; Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen

 

Gesund Schlafen?

So findet sich im "Natur Öl - Sicherheitsdatenblatt vom Möbelhersteller kommuniziert 5/2018, Kapitel 16"

 

"WB PROTECTIVE FOR FURNITURES AND PARQUET, BASED ON NATURAL OILS
AND WAXES"

eingesetzt laut zugesandtem Datenblatt im "Naturbett" eines Herstellers mit der Internet-Marketing-Aussage:

"Erholsamer Schlaf in einem Naturholzbett – erholsamer Schlaf in einem gesunden Schlafambiente."

der Stoff

Zirconiumoctoat (Zirconiumsalz) CAS 22464-99-9 mit dem Gefahrenhinweis:

H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Ob und in welchem Umfang solche Inhaltsstoffe für den Verbraucher wirksam sein können, ist leider ohne umfassende Schadstoffprüfberichte natürlich nicht feststellbar. Sicherheitsdatenblätter bieten nur Informationen über (viel zu wenige) deklarationspflichtige Stoffe - werden aber auch grundsätzlich für den Verarbeiter und nicht für den Verbraucher erstellt.

 

Gütezeichen

 

Nachweise nachhaltiger Holzherkunft (FSC, PEFC) sind absolut begrüßenswert - geben aber keinerlei umfassende Auskunft über die Gesundheitsverträglichkeit der Endprodukte  (Möbel, Boden- und Deckenbeläge).

 

Ebenso wie auch die meisten übrigen "Gütezeichen!"

(Achten Sie darauf, ob diese Gütezeichen nicht von den Herstellerverbänden selbst initiiert sind.

Im Bereich Möbel werden diese "Gütezeichen"  auch meist nicht "produktbezogen" = Handelsbezeichnung des jeweiligen Produktes, sondern "Herstellerbezogen" vergeben! (EGGBI akzeptiert nur Prüfberichte, in denen  vom Prüf- Institut definitiv die konkreten Produktbezeichnungen /Handelsbezeichnungen der geprüften Produkte / Produktgruppen angegeben sind.)

begnügen sich auch die meisten "Wohngesundheits- Datenbanken"

mit Forderungen bezüglich VOC- und Formaldehydnachweisen (und dies häufig mit nicht mehr normgemäßer Analytik bezüglich Essigsäureerfassung, Bewertung von Formaldehyd).

Bezüglich aller weiteren möglichen Schadstoffe (Weichmacher, Flammschutzmittel, EOX-AOX, PAFS, Benzophenon…; zwischenzeitlich auch bereits teilweise eingesetzter "antibakterieller Ausstattung") geben sie sich nahezu alle mit Herstellerangaben zufrieden, ohne glaubwürdige(!) Prüfberichte akkreditierter Institute einzufordern.

Siehe dazu Gütezeichen für Möbel

 

Werbung mit "schadstoffgeprüft", oft sogar "schadstofffrei"

Hersteller, die mit "schadstofffrei" werben, sollten mit besonderer Vorsicht bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit betrachtet werden! Informationen dazu

Aber auch die Werbeaussage "schadstoffgeprüft" hat keinerlei wirklichen Wert - wenn nicht angegeben wird, auf welche Schadstoffe überhaupt geprüft worden ist!

 

Reklamationen

Immer wieder erreichen mich Reklamationen bezüglich gesundheitlicher Probleme nach der Anschaffung neuer Möbel - Matratzen - Raumtextilien (Vorhänge...).

Ich empfehle, bereits beim Kauf auf entsprechende Fragen der gesundheitlichen Verträglichkeit und oft monatelang wirksame "Geruchsprobleme" zu achten. (Beispiel)

Siehe dazu auch ein Beispiel:   Kriterien beim Kauf eines Bettes

 

 

Mögliche Belastungsquellen: 

 

  • Holz (vorbehandelt - in Einzelfällen bereits vom Sägewerk her mit Holzschutzmittel behandelt, ohne Informationsweitergabe an den Holzhändler, Möbelhersteller)
  • Holzwerkstoffe (Spanplatten etc.)
  • Leime, Kleber, Kunststoffteile (Schubladen etc.)
  • Oberflächenbeschichtungen - Lacke, Leime, Lasuren, Wachse, Öle (oftmals auch "volldeklarierte" Ökoprodukte)
  • Schaumstoffe (Polstermöbel, Matratzen
  • Schadstoffe, Isothiazolinone, Weichmacher, Flammschutzmittel aus Küchengeräten, Lüftungsgeräten Abzugsfiltern und weiteren Elektro- Haushaltsgeräten …(zudem: elekto- und elektromagnetische Felder?)

 

 

Mögliche Schadstoffe oder sensibilisierende, allergenisierende Inhaltsstoffe  

 

Leider bieten auch die meisten der zahlreichen sogenannten "Gütezeichen" keine ausreichende Informationen, vor allem aber Nachweise  für eine umfassende gesundheitliche Bewertung allgemein, vor allem aber für eine "Verträglichkeitsbewertung" und damit Empfehlung für Umwelterkrankte, Allergiker, Schwangere, Kleinkinder...

 

Pressemeldungen:

 

Gefährlicher Stoff für Matratzen (Oktober 2017)

Bereits 2009 stellte die Stiftung Warentest 1,4 Dichlorbenzol in Matratzen fest! "Unbequeme Träume"

Schadstoffe in Möbeln (www.eggbi.eu/forschung-und-lehre/zudiesemthema/moebel-und-raumausstattung-wohngesund/ Schadstoffe in Möbeln (Video, Bayerischer Rundfunk, 30.03.2017)

 

Gesundheitliche Risiken am Beispiel Dichlorbenzol

 

Das Helmholtz-Institut Leipzig (UFZ) hatte bereits 2011 unter anderem bei geringen Konzentrationen Dichlorbenzol (Konzentrationen unterhalb akut-toxischer Werte) Veränderungen der Lungenzellen festgestellt.
https://www.ufz.de/index.php?de=35438

 

Wie gefährlich ist Dichlorbenzol?

1,4 Dichlorbenzol: Gefahrenhinweise - H-Sätze
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

1,2 Dichlorbenzol:
H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Quelle: Gestis Stoffdatenbank)

 

Wichtiges Gerichtsurteil

Auch  

  • extreme "Gerüche" können bereits zweifellos als unzumutbare Belästigung gesehen werden - siehe dazu ein Urteil bezüglich einer "nur" geruchsbedingten Möbelreklamation:

Kurzfassung Urteil dazu:

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Quelle  OLG Bamberg vom 07.08.2009 Aktenzeichen: 6 U 30/09

Reklamation

Bei gesundheitsgefährdenden Emissionen greift vor allem das Produktsicherheitsgesetz.

 

Bei gesundheitlichen Problem nach dem Kauf neuer Möbel ist allerdings sofort zu reagieren:

  • Schriftliche Reklamation beim Händler - mit der Aufforderung bis zu einer gestellten Frist die Möbel kostenfrei abzuholen und alle bisherigen Kosten zu ersetzen
  • bei Nichtreaktion - Ablehnung: zweite schriftliche Fristsetzung mit Hinweis, dass Sie ab diesem Zeitpunkt
    • einen Anwalt einschalten werden
    • eine Schadstoffuntersuchung beauftragen werden
    • eine umweltmedizinische Untersuchung vornehmen lassen, und sämtliche Folgekosten dem Händler in Rechnung stellen werden. 
    • Auch der Hinweis auf Eintragungen in diversen Internetforen kann natürlich angekündigt werden. 

 

Ihr Ansprechpartner ist ausschließlich der Händler (Ihr Vertragspartner) - es schadet aber nicht, den Schriftverkehr gleichzeitig auch bereits dem Hersteller zukommen zu lassen.

Wenn hierauf noch immer nicht reagiert wird, bleibt Ihnen nur die Einschaltung des Anwaltes und gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung (siehe Urteil oben). Natürlich hilft es auch in manchen Fällen, die regionalen Verbraucherzentralen einzuschalten - oft wissen diese bereits über ähnliche Probleme mit den gleichen Produkten und können somit den Druck vor allem auf den Hersteller erhöhen.

 

Vermeiden Sie persönliche Gespräche oder Telefonate ohne Zeugen - mündliche Aussagen oder Zusagen sind nachträglich meist nicht mehr beweisbar. Geben Sie sich auch nicht mit diversen Gütezeichen der Hersteller zufrieden. 

 

Meist beziehen sich derartige Gütezeichen und Prüfberichte auf Formaldehyd (mit viel zu hohen Grenzwerten), Lösemittel (VOC) - Aussagen zu möglichen Weichmachern, Flammschutzmitteln etc. beziehen sich meist nur auf Herstellerdeklarationen und nicht auf vorzeigbare Schadstoffprüfungen zu diesen Produkten. 

 

Sie sind zudem meist von den Herstellerverbänden selbst initiiert und kontrolliert (Beispiel Goldendes M)- die Prüfberichte beziehen sich meist nicht dezidiert auf einzelne Produkte mit den entsprechenden Handelsbezeichnungen und sind daher auch nicht produkt- zuordenbar.

Gütezeichen aus "gesundheitlicher" Sicht

 

Möbel für Chemikaliensensitive, Umwelterkrankte, Allergiker

Hier wird von vielen Verkäufern fälschlich argumentiert "Naturmöbel" - behandelt mit Ölen und wachsen seinen besonders geeignet. Viele dieser Öle enthalten allergenisierende, zumindest individuell sensibilisierende Stoffe, sie können aber auch alleine auf Grund des Geruches (oft sogar grundsätzlich angenehme) vor allem auch für Duftstoffallergiker völlig unverträglich sein.  

In manchen Fällen tritt eine solche Unverträglichkeit erst nach mehreren Wochen auf - aus angenehm- wird aber auch für Gesunde zumindest oft störend.

Hier sollten wirklich die Hersteller/ Händler aufgefordert werden, umfassende (konkret Produkt/ bzw. Produktgruppen- bezogene) Emissionsprüfberichte (Handelsbezeichnung im Prüfbericht!) zur Verfügung zu stellen. 

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

 

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Möbel und Gütezeichen

Inzwischen schmücken eine Reihe von "Gütezeichen" die Prospekte und Homepages der meisten Hersteller. Manche von ihnen beziehen sich auf einzelne Aspekte der "Nachhaltigkeit" (z.B. FSC, PEFC sie versprechen kontrollierte nachhaltige Waldnutzung)- manche verbinden  ihre Prospektaussagen aber auch mit Fragen der Wohngesundheit - meist ohne strenge Anforderungen bezüglich tatsächlichen Schadstoffnachweisen (Emissionsprüfungen-  dies vor allem auch mit glaubwürdiger Probenahme)

Manche Gütezeichen werden von Herstellerverbänden selbst vergeben - vielfach pauschal für das Gesamtsortiment der "gelabelten Hersteller" ohne Forderung nach Einzelnachweisen für die jeweils beworben Produkte.

Für den Verbraucher ist es nahezu unmöglich, für "ausgewählte Produkte" entsprechend umfassende Schadstoffprüfberichte zu erhalten!

Rechtlich bedenklich wird es, wenn Hersteller mit dem Argumment "Gesundheit" werben, ohne entsprechende Nachweise liefern zu können. Siehe dazu:  "Werbung mit Gesundheit" und "Healthwashing"


Einen umfangreichen Kriterienkatalog - mit kontrollierter Probenahme bietet das

eco-Institut Label


Weitere "Güteeichen" für Möbel:

 

Goldenes M, bzw. RAL GZ 430

"Gütezeichen", initiert von einem Verband der Möbelhersteller ( "Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.)

Erstellt wurde zwar ein bezüglich VOCs strenger Kriterienkatalog, "großzügig" bezüglich Formaldehyd (60 µg/m³); bezüglich weiterer möglicher Schadstoffe reichen aber größtenteils  Herstellererklärungen.

Für die Prüfungen werden die Prüfmuster von den Herstellern selbst ausgewählt - anders als bei natureplus und beim eco-Institut Label erfolgt wie auch bei den übrigen Gütezeichen keine "kontrollierte Probenahme", um eine neutrale Auswahl von Produkten aus "aktueller"  Produktion zu gewährleisten.

Bisher war kein Hersteller bereit oder in der Lage, entsprechende umfassende Prüfberichte mit Angabe der entsprechenden konkreten Produkt- Handelsbezeichnungen zur Verfügung zu stellen - die meisten Hersteller werben mit dem jeweiligen Gütezeichen für das Gesamtsortiment.

 

Blauer Engel  (DE UZ 117)

Das Endprodukt darf bei Formaldehyd 60 µg/m³ und bei VOCs  480 µg/m³ nicht überschreiten - für die miesten übrigen möglichen Schadstoffe (Weichmacher, Flammschutzmittel und zahlreiche weitere aufgelisetete, laut den Kriterien nicht zugelassene Schadstoffe) reichen "Herstellererklärungen" der Vorlieferanten!

Permethrin als Mottenschutz ist zugelassen.

Prüfberichte und entsprechende Nachweise sind für den Verbraucher kaum erhältlich - EGGBI erhielt bisher keinen einzigen!

Ökocontrol

Grundsätzlich sehr strenge Kriterien, die größtenteils den Kriterien des eco-Institut-Labels entsprechen. Es fehlen in  den Kriterien bredauerlicherweise Vorgaben für eine "neutrale Probenahme", die meisten Hersteller verweigern zudem die Weitergabe der eigentlichen Prüfberichte!

grünergriff

Eine private "Qualitätsgemeinschaft" bestehend aus Vertretern von 3 Veranstaltungs- und Kommunikations- Agenturen,

vergibt dieses Zeichen unter dieser Bezeichnung, im Impressum der Homepage als verantwortlich benannt  ieQ-systems mgK GmbH als "Nachhaltigkeitszeichen" für Möbel und Küchen –

es finden sich auf der Homepage keinerlei Hinweise auf den Schwerpunkt "Gesundheitsverträglichkeit".

Zitate:

 "Durch regelmäßige Händlerabfragen (?) sorgen wir für die nötige Qualitätssicherung".

"In Zeiten von Klima- und Generationswandel entsteht ein neues Bewusstsein für zukunftsfähige Rohstoffe, den Schutz unserer Erde, eine gesunde Lebensweise[1] sowie Ernährung und Achtsamkeit".

"Transparenz bei der Kaufentscheidung"???

Einen Kriterienkatalog, Forderungen von Nachweisen fand ich weder bezüglich der beworbenen Nachhaltigkeit (einziges Kriterium "Regionalität?"), geschweige bezüglich "gesundheitsrelevanter (schadstoffbezogener) Anforderungen von angebotenen Produkten.

Für eine „gesundheitsbezogene Bewertung“ von Produkten ist dieses Logo offensichtlich völlig aussagelos - obwohl die versprochene "Nachhaltigkeit" natürlich auch "gesundheitliche Unbedenklichkeit" bedeuten sollte.

Homepage

 

Mehr Informationen zu diesen und weiteren Gütezeichen finden Sie in der Zusammenfassung "Gesundheitsbezogene Aussagekraft von über 100 Gütezeichen für Bauen und Wohnen"

 

Gerne erhalten Sie von mir kurzfristig kostenlose Stellungnahmen, falls Ihnen ein Händletr oder Hersteller entsprechende glaubwürdige und umfassende Prüfberichte zur Verfügung stellt!

Siehe dazu:

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten (Voraussetzungen - Punkt 1 bis 4)

 

 

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Informationsbereitschaft fehlt

Sowohl bei Küchen- als auch bei allgemeinen Wohnmöbeln ist es uns mit wenigen Ausnahmen bisher nicht gelungen, selbst bei Reklamationsfällen (gesundheitliche Beschwerden, störenden Gerüchen) von Verbrauchern von den Herstellern aussagekräftige Informationen zum Emissionsverhalten der Produkte zu erhalten.

Vor allem auch "Große" in der Szene (Ikea, Dänisches Bettenlager) erklärten uns dezidiert schriftlich, Prüfberichte grundsätzlich nicht weitergeben zu wollen.

 

Gerne werben sie allerdings mit Nachhhaltigkeit und Gesundheit!

 

 

 

 

IKEA

Seit Jahren wirbt IKEA mit Themen wie Nachhaltigkeit und Gesundheit (Produktsicherheit).

Von den Medien in Frage gestellt wird aber nicht nur das Thema "Nachhaltigkeit bei Ikea" - auch Nachweise zum Thema Produktsicherheit/ Gesundheit werden als "Geheimsache" behandelt.

Nachhaltigkeit?

 

 Ikeas große Öko-Lüge

Zitat: "IKEAs große Ökolüge"

"IKEA tut alles, um seine Holzprodukte als “nachhaltig” zu verkaufen -- doch kontrolliert in Wahrheit die Herkunft des verarbeiteten Holzes kaum."

Siehe auch:

10.04.2024 Frankfurter Rundschau:

"Ikea an Zerstörung von Urwäldern in Rumänien beteiligt" 

Dazu Zitat IKEA:

 

"Ikea teilte mit, man nehme die Vorwürfe sehr ernst. „Illegales Holz und verantwortungslose Forstwirtschaftspraktiken haben in der Ikea-Wertschöpfungskette keinen Platz“, erklärte der Konzern auf Anfrage. „Jedem Hinweis darauf gehen wir sofort nach. Wenn wir Unregelmäßigkeiten entdecken, ergreifen wir sofort Maßnahmen, einschließlich der Beendigung von Geschäftsbeziehungen.“

 

 

BEREITS 2020 waren allerdings ähnliche Presseartikel im Umlauf:

Wie Ikea und andere sich an den letzten Urwäldern vergreifen (13.10.2021)

Was Nachhaltigkeit betrifft wird hier laut Presseberichten der Verbraucher massiv getäuscht (?):

Statement "Illegales Raubholz"

Mehr Infos zu Holz und Nachhaltigkeit

 

Gesundheit ?

"Ikea Produkte dürfen keine schädlichen Substanzen enthalten!"

"Wann immer möglich wendet IKEA die strengstmöglichen gesetzlichen Vorgaben an und nutzt sie weltweit für alle Produkte auf unseren Verkaufsmärkten."Textquelle

"So wird Dein Zuhause ein bisschen gesünder"

Eine gute Luftqualität, angemessene körperliche Bewegung und guter Schlaf gehören zu den entscheidenden Faktoren, über die du nachdenken solltest, wenn du dich mehr um dich selbst kümmern möchtest.Textquelle

Siehe dazu auch: Werbung mit Gesundheit

 

Für beide Aussagen konnte ich bisher keine seriösen Nachweise erhalten -  im Gegenteil!

 

Interessant dazu vor allem die Ikea Antworten auf meine mehrfachen Bitten um entsprechende Nachweise zur "gesundheitlichen Unbedenklichkeit -  nämlich um entsprechende "glaubwürdige" und umfassende Prüfberichte (es geht nicht nur um Formaldehyd!): 

"Aus Wettbewerbsgründen (??) können wir Ihnen Testberichte leider nicht zur Verfügung stellen." Mail 15.10.2013

"Wir bleiben jedoch weiterhin bei unserer bisherigen Entscheidung, keine detaillierten Testberichte und Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen"  12.8.2014; 19.02.2016)      (Gibt es überhaupt solche Prüfberichte, was gibt es dabei zu verbergen?  oder handelt es sich bei den Marketingaussagen um "Greenwashing" und Healthwashing?")

 

 

13.04.2021

Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Geduld mit uns. Ich habe heute die Rückmeldung der Kollegen von IKEA of Sweden erhalten, in deren Verantwortung die Produktentwicklung und damit auch das Thema der Emissionsprüfberichte liegt. Die Kollegen haben uns mitgeteilt, dass wir die Berichte selbstverständlich mit Behörden und deren Vertreter*innen teilen, sie darüber hinaus aber nicht extern zugänglich machen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. 

Herzliche Grüße

Public Relations Leader

Corporate Communications

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG

 

Was nützt dem Verbraucher das "Teilen von Prüfberichten" mit Behörden - wenn diese bis  heute keinerlei umfassenden Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Produkten stellen, und sich mit der Einhaltung teils fragwürdiger "Grenzwerte" für ohnedies nur wenige mögliche Schadstoffe zufriedengeben?

 

Auszug aus Ökotest Bauen und Wohnen zu Ikea: 

In drei Möbeln wurden problematische Inhaltsstoffe nachgewiesen: phosphororganische Flammschutzmittel im Strandmon-Ohrensessel, alternative Weichmacher im Lack des Hemnes-Bettgestells und umstrittene halogenorganische Verbindungen im Ingatorp-Klapptisch  (Ökotestbericht auch auf Facebook)

 

Sollten Sie solche Prüfberichte doch erhalten:

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

 

 

 

Dänisches Bettenlager April 2016 (neuerdings JYSK)

Mehr Transparenz würde auch dem Image dieser Firma sicherlich nicht schaden!

Mail an EGGBI:  "Wie Sie sich sicher vorstellen können, stellt unser Unternehmen eine Vielzahl von Produkten am Markt bereit. Deshalb werbe ich um Ihr Verständnis, wenn wir auf eine undifferenzierte Anfrage (wir hatten für einen Interessenten bezüglich eines bestimmten Produktes angefragt!) keine konkrete Auskunft geben können. Wie Sie selbst mitteilen, müssen die Produkte die gesetzlichen sicherheitstechnischen Mindeststandards erfüllen, was wir für alle unsere Produkte garantieren. Jedoch geben wir keine Prüfberichte o.ä. betriebsrelevante Informationen an Dritte heraus." 

Auch hier wird Nachhaltigkeit gerne "groß geschrieben"

Zitat:

"Die Kette ist mit falsch deklariertem Holz aufgefallen. Der WWF sieht in der dänischen Kette eine chronische Wiederholungstäterin. In Deutschland ist nun eine Strafe fällig.

Falschdeklarationen von Holzart oder Holzherkunft z. B. beim Möbelhaus Jysk (früher „Dänisches Bettenlager“) sind starke Hinweise auf Illegalität. Die vom WWF mit entwickelten Analysemöglichkeiten für Holz könnten den Durchbruch in der Bekämpfung von illegaler Entwaldung bedeuten.Falschdeklarationen von Holzart oder Holzherkunft z. B. beim Möbelhaus Jysk (früher „Dänisches Bettenlager“) sind starke Hinweise auf Illegalität. Bekämpfung von illegaler Entwaldung bedeuten.

Pressebericht Februar 2016; Pressebericht März 2017 Pressebericht 02.05.2023

 

Küchenmöbel - keine Antwort ist auch eine Antwort

Die meisten Küchenhersteller reagieren in der Regel überhaupt nicht auf unsere Anfragen.  

Für uns stellt sich somit doch die Frage, was diese Hersteller (erhöhte Formaldehydwerte?, kritische Schadstoffe aus Oberflächenbeschichtungen oder Verklebungen?) zu verbergen haben.

Passend zu dieser Politik ist für uns der Aufschrei der deutschen Möbelindustrie bezüglich strengerer Schadstoffgrenzwerte in Frankreich! (Pressemeldung  2/2017)

 

Hinweise vieler Hersteller auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (für uns selbstverständlich!) sind für Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Anforderungen sicherlich nicht ausreichend, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

 

Gütezeichen, Herstelleraussagen, Prüfberichte -

siehe dazu mehr Infos

Auch für "schadstoffgeprüfte" Produkte, beispielsweise gelabelt mit dem Goldenen M, Blauer Engel... sind die eigentlichen Prüfberichte meist nicht erhältlich, bei sehr vielen Gütezeichen ist die Einhaltung einer Reihe von Kriterien zudem nicht durch Prüfberichte, sondern nur durch "Erklärungen" der Hersteller zu belegen.

(Beispiel Halogene: "Nachweis: Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung", "Erklärungen" von Beschichtungsherstellern, keine entsprechenden gesundheitsschädliche Stoffe zuzusetzen...)

 

Firmengeheimnisse? 

Da es sich bei Schadstoffprüfungen keineswegs um rezepturbetreffende "Firmengeheimnisse" handeln kann (eine Schadstoffprüfung könnte ja schließlich auch jeder Verbraucher,  aber auch Mitbewerber - leider bei entsprechenden Kosten-  beauftragen),

fehlt uns bei gelabelten Produkten noch wesentlich mehr jedes Verständnis für die Verweigerung der eigentlichen Messergebnisse. Bei diesen würden solche umfassenden (?) Prüfberichte  ja beim Hersteller bereits vorliegen, und es wird somit chemikaliensensitiven Kunden, Allergikern eine wesentliche Informationen bezüglich (eventuell auch nur  individuell) sensibilisierender Einzelemissionen bewusst vorenthalten.

Was gibt es hier zu "verheimlichen"?

 

Wir laden Möbelhersteller ausdrücklich ein, uns entsprechende Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, um ihre Produkte (natürlich kostenfrei!) in unserer (derzeit leider noch vorwiegend "nur" Baustoff-) Empfehlungsdatenbank aufnehmen zu können.   

Verbraucher fordern wir auf, beim Kauf von Produkten sich nicht auf Herstelleraussagen, Gütezeichen zu verlassen, sondern tatsächlich Schadstoffprüfberichte zu fordern. Gerne erhalten Sie von mir zu solchen Informationen eine entsprechende "Bewertung" bzgl. Umfang und Glaubwürdigkeit derselben. 

 

Barrierefreiheit

Berücksichtigt sollte bei Einrichtungsplanungen auch umfassend das Thema "Barrierefreiheit" werden.

 

Viele Aspekte, die bei der Neuanschaffung "berücksichtigt" (nicht immer notwendigerweise bereits umgesetzt) werden, können bei späterem "Bedarf" erheblich Nachrüstungs-Kosten verursachen, die durch rechtzeitige Einbeziehung in die Planung wesentlich reduziert werden könnten. 

Dabei geht es nicht nur um "technische Planungen" (z.B. rollstuhlgerecht...) sondern vor allem eben auch um "Barrierefreiheit" für Umwelterkrankte, Duftstoffallergiker

Weitere Infos:

Russland senkt Formaldehydgrenzwerte für Möbel siehe dazu auch eco Institut

Auflistung einiger (?) Schadstoffe in Einrichtungen und deren Quellen sowie deren gesundheitlichen Auswirkungen (dgk) 

 

Gütezeichen für Möbel allgemein:

Auch Gütezeichen für Möbel wie Goldenes M, vor allem aber auch ÖkoControl orientieren sich zwar an einem grundsätzlich strengen Kriterienkatalog-  leider verweigern auch die meisten derart "gelabelten" Hersteller die eigentlichen Prüfberichte.   (Siehe Vergleich Gütezeichen)

Vor allem ist aus den Werbemitteln nicht ablesbar, welche Produkte aus dem Sortiment konkret geprüft wurden und für welche "benannte" Produkte somit zuordenbare Prüfberichte eigentlich existieren müssten.

Gerne bin ich  jederzeit bereit, entsprechende Prüfberichte zu "bewerten".

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

 

Pressemeldungen:

Welt.de  "Dieser unsichtbare Feind lauert in Möbeln"

DGK.de "Unsichtbare Bedrohung aus Möbeln"

 

 

 

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Möbelbezüge - Möbelstoffe - Matratzen

 

Überblick

Textilien, Bezüge, Vorhänge, Matratzen, Kunstleder...  allgemeine Hinweise

Schadstoffgeprüfte und/ oder "Allergiker- geeignete" Matratzen

Echtleder als Möbelbezüge, für Wand und Bodenbeläge

 

Neuerdings verstärkt diskutiert werden auch die sogenannten "Ewigkeits- Chemikalien PFAS", die sich unter anderem in diversen schmutzabweisenden Oberflächenbehandlungen finden und die in der Regel in keiner Weise diesbezüglich gekennzeichnet werden.

Diverse "Gütezeichen" geben sich zum Großteil im besten Fall mit Herstellererklärungen zufrieden, viele Gütezeichen befassen sich aber derzeit noch überhaupt nicht mit diesen Stoffen.

Aktuell kenne ich noch kein einziges Gütezeichen, welches bei entsprechend relevanten Produkten (Bodenbeläge, Heimtextilien, Farben, Lacke...)   eine entsprechende "Prüfung" auf PFAS in den Kriterien für Laborprüfungen auflistet.

 

 

 

Textilien, Bezüge, Vorhänge, Matratzen, Kunstleder - allgemeine Hinweise

Viele Möbelbezüge - aber auch Matratzen, Vorhangstoffe... enthalten kritische Inhaltsstoffe - beim Kauf solcher Produkte, sollten daher unbedingt entsprechende umfassende(!) Unbedenklichkeitsnachweise gefordert werden.

Zahlreiche "Gütezeichen" prüfen leider nicht auf all diese möglichen Komponenten und geben sich mit Eigendeklarationen der Hersteller zufrieden. Daher fordern wir für Bewertungen stets die eigentlichen Prüfberichte (Umfang des Prüfauftrags, Prüfmethodik, Einzelwerte, Qualifikation = Akkreditierung des Prüfinstituts, Art der Probenahme) und geben uns nicht mit diversen "Zertifikaten", die häufig nur dem "Greenwashing" von Produkten dienen, zufrieden.

Vor allem langfristig gesundheitlich wirksame Weichmacher, Flammschutzmittel, Pyrethroide, Formaldehyd können zu dauerhaften Belastungen führen, oft werden aber auch "Duftstoffe" und "Nanoprodukte" (schmutzabweisend) eingebracht, deren Unbedenklichkeit derzeit noch sehr konträr diskutiert werden, ebenso gefährlich Inhaltsstoffe enthalten sehr oft die eingesetzten Farben, Oberflächenbehandlungen, Imprägnierungen, Verklebungen..

Auch in Matratzen finden sich immer wieder Antimon und Weichmacher, Flammschutzmittel...

 

Vorsicht ist geboten bei Kennzeichnungen wie:

 

  • antismell (keine unangenehme Geruchsbildung, wie Tabakrauch)
  • antimikrobiell, antibakteriell (Mikroben, Bakterien abtötend),
  • antistatisch (elektronische Aufladungen verhindernd) und schmutz/ wasserabweisend
  • bügelfrei (permanent press)
  • chemisch reinigen chrash (künstliche Knitter)
  • desodorierend (unangenehmen Körpergeruch beseitigend)
  • easy-care-behandelt (Sammelbegriff für schmutzabstoßende und fleckabweisende Pflegeausrüstung. Textil ist bügelleicht, knitterarm, einlaufsicher und widerstandsfähig gegenüber Kleidermotten)
  • fade out (färbt aus)
  • flammgeschützt (nicht nur importierte Bettwaren, Bodenbeläge, Gardinen, Kinderbekleidung, Möbelbezüge, Matratzen - neben Regulationsstörungen im zentralen Nervensystem und lagebedingten Ursachen - Bauchlage vermeiden - können auch giftige Ausgasungen für den plötzlichen Kindstod verantwortlich sein!)

Meist werden solche Eigenschaften durch oft sehr bedenkliche Chemikalien erreicht, die in der Regel nicht ausreichend definiert für den Verbraucher "deklariert" werden. Auch hier sind nur wirklich umfassende, glaubwürdige Prüfberichte Garantie für unbedenkliche Produkte. "Sogenannte Gütezeichen" sind nur in den wenigsten Fällen "aussagekräftig".

Widerrechtliche Verwendung von Gütezeichen

Immer wieder legen vor allem Polstermöbelhersteller als Beweis ihrer Unbedenklichkeit von MÖbelstücken Gütezeichen vor, die in dieser Form als Unbedenklichkeitsnachweis des Möbelstückes überhauot nicht verwendet werden dürfte. So erhielten wir vor kurzem ein

ÖKO-TEX Zertifikat - obwohl die eingesetzten Textilien nachträglich "verändert" wurden.

Dazu eine Stellungnahme von ÖKO-TEX zu unserer Anfrage bezüglich dieses Boxspringbettes (nachträglichzudem zusätzlich behandelt mit einem nicht definierten "Fleckenschutz"):

 

"Bei dem von Ihnen genannten Boxspringbett ist aber nur der Stoff vom Zertifikat abgedeckt und daher auch nur dieser geprüft worden. Andere Materialien wie der Schaumstoff, Klebstoffe, etc. wurden nicht nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® zertifiziert und wir können daher keine Aussagen über deren gesundheitliche Unbedenklichkeit treffen." November 2021

 

 

 

Textilschadstoffe in Medienberichten:

Die schlimmsten Inhaltsstoffe in Textilien

Schmutziger Stoff

Giftstoffe im Stoff 

Was lauert in ihren Möbeln

Gerichtsurteil: "schadstofffreie Matratze ist irreführend"

"Ist meine Matratze giftig?"

 

Siehe auch: Allergische Reaktionen auf Schurwollprodukte

 

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Schadstoffe aus Teppichenböden und anderen Bodenbelägen

 

Bodenbeläge haben auf Grund der "großen emittierfähigen Oberfläche" eine besondere Bedeutung für das Innenraumklima.

Dazu kommt die Tatsache, dass vor allem Kleinkinder sich nicht nur im Krabbelalter oft sehr lange in Bodennähe auhalten - und dabei schadstoffbelasteten Abrieb, Hausstaub besonders intensiv einatmen.

 

Bedauerlicherweise berücksichtigen auch zahlreiche "Gütezeichen" diese Tatsache viel zu wenig - Antistatika, schmutzabweisende und/oder antibakterielle Beschichtungen, PFAS, Weichmacher, Flammschutzmittel sind zwar für viele Labels laut Kriterien "verboten" -die Vergabestellen geben sich aber vielfach mit Herstellererklärungen zufrieden.

Bisher war es mir nicht möglich, wirklich umfassende, glaubwürdige Prüfberichte- die hier erwähnten Schadstoffe betreffend zu erhalten. Die meisten Gütezeichen beschränken sich auf Untersuchungen bezüglich VOCS und Formaldehyd.

Vor allem die vielfach auch krebserzeugenden PFAS wurden bisher bei "wohngesundheitlichen Bewertungen" nahezu vollständig vernachlässigt.

Gleiches gilt für Nanoplastik - zahlreiche Hersteller werben inzwischen mit Teppichböden und anderen Heimtextilien aus recycelten PET- Flaschen.

Hier steht vor allem dieser Stoff im  Abrieb aus solchen Teppichböden - vor allem in Bodennähe verstärkt eingeatmet - im begründeten Verdacht, die Blut-Hirnschranke zu überwinden und sich auch im Gehirn festzusetzen.

Grundsätzlich ist aus der Sicht möglicherweise schadstoffbelasteter "Sekundärrohstoffe" der Einsatz recycelter Produkte im Innenraumbereich zu hinterfragen.

 

Siehe dazu auch

"Bodenbeläge gesundheitsverträglich"

und die Zusammenfassung

  "Mögliche Schadstoffe aus Bodenbelägen"

 

Schadstoffe in europäischen Teppichböden: Deutsche Umwelthilfe fordert Produktverantwortung für Hersteller und Verbot gefährlicher Substanzen

 

Untersuchungen europäischer Teppichböden belegen das Vorhandensein chlorierter Flammschutzmittel, hormonaktiver Substanzen und krebsverdächtiger Stoffe - Einzelne Chemikalien werden für Kinderspielzeug reguliert, für den Einsatz in Teppichböden jedoch nicht - In Neumaterial verbotene Chemikalien sind in Recyclingmaterialien erlaubt und werden eingesetzt - Deutsche Umwelthilfe fordert von der EU-Kommission eine Gleichbehandlung von Neu- und Recyclingmaterial in Bezug auf Schadstoffgehalte - Schadstofffreiheit ist Grundvoraussetzung für einen geschlossenen Recyclingkreislauf

 

Aktuelle Untersuchungen europäischer Teppichböden durch die Vrije Universiteit Amsterdam (Niederlande), das Ecology Center (USA) und die Notre Dame University (USA) belegen hormonaktive, krebsverdächtige und die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Chemikalien. Weil Teppichböden weich, fleckenresistent und farbig sein sollen, werden diese häufig chemisch behandelt. Angesichts der besorgniserregenden Studienergebnisse fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Verbot gesundheitsgefährdender Chemikalien in Teppichböden und die Einführung des Prinzips der Produktverantwortung für Hersteller. Nur so kann der Gesundheitsschutz der Verbraucher und der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden.

 

Im Auftrag der Changing Markets Foundation (CMF) wurden fünfzehn Teppichböden der acht Hersteller Interface, Tarkett, Milliken, Forbo, Balta Group, Beaulieu International Group, Donkersloot und Associated Weavers untersucht.

 

Überprüft wurde das Vorhandensein antimikrobieller Substanzen, von Bisphenol A, Flammschutzmitteln, fluorierten Fleckschutzmitteln, Isocyanaten, Nonylphenol, Phthalaten und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Bei der Analyse wurden in zwölf von fünfzehn Teppichböden Schadstoffe, wie zum Beispiel Diethylhexylphthalat (DEHP), perfluorierte Verbindungen (PFAS) oder das Flammschutzmittel Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat (TDCPP) nachgewiesen. Nur drei Teppichböden beinhalteten keine der untersuchten Schadstoffe.

 

"Schadstoffe in Teppichböden sind ein Problem und haben dort nichts zu suchen. Chemikalien, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden können, müssen verboten werden. EU-weit verbotene Substanzen dürfen nicht in Recyclingmaterialien zugelassen sein, sodass sie den Weg in Produkte finden können, mit denen Verbraucher fast täglich in Kontakt kommen. Substanzen, die in Kinderspielzeug reguliert sind, müssen auch in Teppichböden, denen Kinder beispielsweise beim Krabbeln besonders intensiv ausgesetzt sind, ebenso gesetzlich geregelt werden", fordert Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin. Sie empfiehlt Verbrauchern auf den Blauen Engel zu achten. Dem Siegel liegen die strengsten Anforderungen beim Einsatz von Chemikalien zugrunde. Außerdem muss das europäische Chemikalienregister REACH angepasst und Widersprüche der europäischen Chemikalienpolitik aufgehoben werden.

 

Hintergrund:

Bereits im März dieses Jahres hat die Anthesis Consulting Group eine Studie veröffentlicht, in der 59 besorgniserregende Chemikalien benannt wurden, die in Teppichböden auf dem EU-Markt enthalten sein können. Die eruierten Chemikalien wurden von der Changing Markets Foundation (CMF) zum Anlass für Schadstofftests von fünfzehn Teppichböden von acht Herstellern genommen.

Bei der Untersuchung wurden in zwölf von fünfzehn Teppichböden hormonell wirksame, krebserregende oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Stoffe nachgewiesen. Insgesamt drei Teppichböden von Forbo und Associated Weavers enthielten Phthalate. Dazu gehörte das hormonaktive Phthalat Diethylhexylphthalat (DEHP). Dieses ist in der EU seit 2015 verboten, in recyceltem Polyvinylchlorid (PVC) aber noch immer zugelassen. Ein von Milliken verkaufter Teppichboden enthielt gleich acht verschiedene perfluorierte Verbindungen (PFAS). Zwei weitere Milliken-Teppichböden beinhalteten das krebsverdächtige chlorierte Flammschutzmittel Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat (TDCPP). Für die Chemikalie gilt in Kinderspielzeug ein Grenzwert von 5 ppm. In Teppichböden darf die Substanz jedoch uneingeschränkt eingesetzt werden.

 

 

 

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Schadstoffgeprüfte und/oder "Allergiker-geeignete" Matratzen und Bezüge

Sehr viele Hersteller werben gerade bei Matratzen und deren Bezüge mit der Eigenschaft "allergikergeeignet" - obwohl sich die Verträglichkeit oft nur auf einzelne Allergien  (z.B. Milben) beschränkt, Nachweise weiterer möglicherweise sensibilisierender und/oder allergeniserender Stoffe aber teilweise entweder überhaupt nicht existieren - oder zurückgehalten werden. (Gründe?)

Vor allem die Bezeichnung "allergikergerecht" ist stets mit Vorsicht zu betrachten -

  1. geht es um Schutz gegen Hausstaubmilben
  2. oder um die Vermeidung allergenisierender Inhaltsstoffe (Chemikalien)

Dies geht esehr oft aus den Werbemitteln nicht eindeutig hervor - vor allem bezüglich dem Schutz vor unverträglichen Chemikalien fehlt es meist an wirklich umfassenden, glaubwürdigen nachweisen.

Wie bei vielen anderen Produkten  wird hier gerne mit sogenannten "Gütezeichen und/oder Zertifikate" geworben - (z.B. Ökotex, QUL...) vollständige und umfassende Schadstoffprüfberichte

bezüglich, Schwermetalle, Antimon, Weichmacher und Flammschutzmittelwerte (EOX, AOX...) konnten wir bisher nicht erhalten -

diesbezüglich vollständige Prüfberichte werden dem Verbraucher vielfach von den herstellern verwehrt, obwohl diese Emissionseinzelwerte für die Beratung von Allergikern und Chemikaliensensitive unverzichtbar sind.   

Mögliche Schadstoffe in Matratzen:

Neben allgemeinen

  • Lösemitteln (VOCS) können(!) enthalten sein
  • Formaldehyd
  • Schwermetalle, Antimon...
  • Pestizide - Biozide
  • Pyrthroide
  • Phenole
  • Phthalate
  • Ersatzweichmacher (DINCH)
  • Alkylphenole - Ortophenylphenol... (nur bei Tierhaaren)
  • halogenorganische Verbindungen - Organozinnverbindeungen
  • AOX/EOX
  • Triclosan
  • Amine
  • allergenisierende Farbstoffe
  • Schwefelkohlenstoff  (nur Latexmatratzen)
  • Nitrosamine (nur Latexmatratzen)

Umfangreiche Prüfkriterien bietet das eco-Institut-Label; zu unterscheiden sind hier aber Prüfberichte-

  • definitiv für dieses Label
  • oder allgemeine Prüfberichte (auch vom eco-Institut) für andere Labels, deren Kriterien meist nicht so umnfanssend sind.

 

Gerne erstellen wir kurzfristig Bewertungen und Empfehlungen bei Vorlage entsprechender Schadstoffprüfberichte! Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

 

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Echt- Leder als Möbelbezüge, für Wand und Bodengestaltung und weitere "Anwendungen"

 

Möglich sind bei Lederprodukten -

unabhängig ob für

  • Polstermöbel,
  • Boden- und Wandbeläge - ebenso wie für
  • Kleidung,
  • Schuhe,

grundsätzlich toxische Rückstände aus der Gerberei, aus diversen Verklebungen und Oberflächenbehandlungen –

unter anderem:

Formaldehyd, Aromatische Amine, Konservierungsmittel, Schwermetalle, Nanometerialien, Chrom VI, (sehr potente Kontaktallergene, krebserregend Kategorie 1B), Flammschutzmittel,per- und polyfluorierte Chemikalien, zinnorganische Verbindungen Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Chlorkresole, PCP, Phthalate, Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate (AP/APEO), Chlorparaffine, Dymethylfumarat (DMF) (siehe auch BfR)

Aktuelle Pressemeldung zum Thema am Beispiel Kinderschuhe (26.02.2019)

Besonders kritisch sind diesbezüglich auch "Recyclingprodukte" aus Leder, wenn ein durchgehend kontrollierter Bezugspfad der Recyclingware nicht gewährleistet ist. 

Welche Materialien dürfen als "Leder" bezeichnet werden?

 

Daneben ist es bei Importware wahrscheinlich, dass Lederprodukte während des Transports in Seecontainern massiven Biozid- Belastungen ausgesetzt wurden, Biozide die sich auf lange Zeit im Material festsetzen.

Auch hier ist daher darauf zu achten, dass die eingesetzten Produkte glaubwürdig auf Schadstoffe geprüft werden. 

 

Derzeit besitzen wir von keinem Hersteller ausreichende Informationen, um solche Produkte nach unseren strengen Anforderungen (im Hinblick auf unsere "besonders sensitive Klientel") "empfehlen" zu können.

Gerne laden wir auch hier Hersteller ein, uns entsprechende Produktinformationen zur Verfügung zu stellen.

Anfrage um Produktinformationen

Produktdaten- und zugleich Listungsblätter (zur kostenlosen Aufnahme in der Empfehlungs- Datenbank):

Produktdatenblatt Baustoffe

Produktdatenblatt Bodenbeläge 

 

Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW 2021

 

Rückrufaktionen

Chrom VI - Rückruf Mädchensandalen (November 2021)

Hersteller muss Trekkingsandalen zurückrufen (Juli 2021)

Deichmann nimmt Kinderschuhe zurück (Mai 2021)

KIK ruft Kinderschuhe zurück (Oktober 2019)

 

 

Literatur

Schadstoffe in Leder und Lederwaren

Gesundheitsgefährdende Chemikalien in Lederprodukten 

Warum Leder giftig sein kann

Hersteller verweigern in der Regel glaubwürdige Schadstoffberichte oder bieten nur "Teilprüfberichte" an, bei denen nur auf ausgewählte, vom Hersteller (oder von Herstellerverbänden)" selbst benannte Stoffe untersucht wurde. Gerne überprüfen wir uns zugesandte Prüfberichte auf deren Glaubwürdigkeit. Gütezeichen sind in den meisten Fällen  keine Garantie für gesundheitliche Unbedenklichkeit. 

 

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Schadstoffbelastungen bei Import- und Exportware

Nicht nur Lederprodukte, sondern auch zahlreiche andere Produkte (teilweise auch unter  dem Begriff "Naturbaustoffe") -  wie beispielsweise diverse Einrichtungstextilien, Klein- Möbel, Teppiche und  Bodenbeläge;

Auch Schuhe, Textilien und Spielwaren  aus Übersee  werden in Seecontainern transportiert, die in der Regel massiv mit Bioziden (Insektizide, Fungizide...) und anderen Chemikalien "begast" werden, um Schimmel und Insektenschäden während des oft monatelangen Transports, aber auch die Einschleppung von "Seuchen" möglichst auszuschließen. 

 

"Knapp neun Millionen Container kommen pro Jahr im Hamburger Hafen an. Und mit den darin enthaltenen Waren das Gift. Denn viele von ihnen werden mit Chemikalien begast. Doch die meisten Container werden nicht auf giftige Gase kontrolliert. 770 der pro Tag ankommenden Container sind belastet, 40 davon akut giftig. Doch nur einer aus 770 wird überprüft. So gelangen die Produkte ungehindert in die Regale der Geschäfte, dann in unser Zuhause und letztlich über die Haut in unseren Körper."

"Um Container zu reinigen, Schädlinge zu vernichten oder während des Transports Schimmel zu verhindern, werden viele Container mit hochtoxischen Stoffen wie Phosphorwasserstoff oder Methylbromid begast. Dieser Prozess ist bei bestimmten Ladungen Vorschrift. In der EU sind die Begasungsmittel aus Asien jedoch verboten.

Neben diesen Begasungsgiften dünsten viele Waren im Inneren des Containers zusätzlich Industriechemikalien aus. Sie werden bereits bei der Produktion eingesetzt, insbesondere das Lösungsmittel Benzol.

Durch die Kombination der Gase und Chemikalien entsteht häufig ein giftiger Cocktail, der zunächst die Arbeiter am Hafen beim Öffnen des Containers aber letztlich auch uns Verbraucher gefährdet."

Mehr Infos dazu: "Gift aus Containern gefährdet unsere Gesundheit"

 

Bei den eingesetzten Stoffen handelt es sich sehr oft um hochgiftige Nervengifte wie zum Beispiel(!) Pyrethroide, Methylbromid, Ethylenoxid, Phosphin, Chlorpikringas, Formaldehyd und andere,  die sich meist  nicht nur durch unangenehmen Geruch über lange Zeit bemerkbar machen, sondern zu tatsächlichen Gesundheitsschäden führen können. Viele davon sind unter anderem krebserzeugend.

Bis heute ist es uns nicht gelungen, beispielsweise für Kokos-, Sisal- oder Bambusware wirklich umfassende und glaubwürdige Schadstoffprüfberichte zu erhalten. Anforderungen an Produktinformationen

Siehe dazu auch:

ZDF Planet e "Gift im Container"

 

und Bericht  Panorama - ARD Tagesschau 28.01.2019 "Giftige Schadstoffe in Containern"

Hochtoxische Biozide werden aber auch beispielsweise beim Holzexport eingesetzt:

Beispiel:

Sulfurylfluorid (kurz: SF)

 

ist ein farb- und geruchloses giftiges und stark klimawirksames Gas, das als Pestizid und Biozid gegen ein weites Spektrum an Insekten eingesetzt wird. Es greift in den Glykose- und Fettsäurezyklus der Insekten ein und entzieht ihnen die zum Überleben erforderliche Zellenenergie. Als Biozid findet es vor allem Anwendung auf geschnittenem Holz, als Pestizid wird es in erster Linie für die Behandlung von Rundholz eingesetzt (ca. 95 Prozent der Nutzung 2019 in Deutschland). Es ist außerdem für den Einsatz in leeren Vorratsräumen sowie auf Getreide, Nüssen, Kakao, Schalen- und Trockenfrüchten zugelassen

 

Sulfurylfluorid ist giftig und 5000 Mal so klimawirksam wie CO2, dennoch ist es bisher nicht in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Damit soll nun Schluss sein. 

Wie bei vielen anderen Pestiziden befürchten zahlreiche Initiativen Zulassungsverlängerungen dieser Gifte und rufen zu Appellen an die verantwortlichen Politiker auf.   (Umweltinstitut München, Mai 2023)

Siehe dazu auch "Fragwürdige Förderung von Holzverbrennung - Gifteinsatz für Holz- Ex-und Importe"

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Gummiprodukte (Bodenbeläge...)

Gummi-, Latex-, Kautschukprodukte werden im Wohnbereich vor allem direkt für Bodenbeläge, teilweise aber auch für Teppichrücken, aber auch in weiteren Produkten (z.B. Latexfarben, Latexkleber)  eingesetzt - wir empfehlen hier unbedingt nur umfassend schadstoffgeprüfte Produkte einzusetzen.

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen  "Naturkautschuk" uns synthetischen Kautschuk; durch die erforderlichen Vulkanisationsprozesse kann es aber in beiden Gruppen zu Schadstoffbelastungen kommen..

 

Besonders kritisch sind Beläge, Matten aus Recyclinggummi. Hier werden oftmals - auch strak belastete - Altreifengranulate verwendet. Siehe dazu auch Bericht.

Häufigste Schadstoffe  in Gummiprodukten sind

 

Nitrosamine (krebserzeugend)

siehe dazu EGGBI Stoffbeschreibung Nitrosamine

 

Als Vulkanisationsbeschleuniger bei vielen Gummiprodukten aber ebenfalls eingesetzt:

Thiram, Thiuram

auch

TMTD
Tetramethylthiuramdisulfid
Pomarsol
Thianosan
Tetramethylthioperoxydicarbondiamid
Tutan
Bis(dimethylthiocarbamoyl)disulfid

 

CAS 137-26-8

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (Quelle Gestis)

 

Fordern Sie vom Händler, Verarbeiter umfassende Schadstoffprüfberichte an:

Anfrage um Produktinformationen

Produktdaten- und zugleich Listungsblätter (zur kostenlosen Aufnahme in der Empfehlungs- Datenbank):

Produktdatenblatt Bodenbeläge

gerne erhalten Sie von uns dazu entsprechende kritische "gesundheitliche" Bewertungen.

 

Neben den aufgelisteten Schadstoffen können  auch diese Produkte untzer anderem Flammschutzmittel enthalten.

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Fachgerechter Einbau von Möbeln

Gerade bei Küchen, aber auch bei Einbauschränken allgemein kommt es immer wieder zu "Mängeln", wenn vor allem bei "Außenwänden" Möbel direkt an der Mauer- ohne entsprechendem Abstand für eine Hinterlüftung montiert werden.

Oft ist eine Schimmelbelastung die Folge - bei Auseinandersetzungen mit der Firma, die den Einbau vorgenommen hat, kann auf die entsprechenden verbindlichen DIN Normen verwiesen werden. Möbel- Einbau - Wandabstand

 

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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

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Sämtliche "Lobbytätigkeit" und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelterkrankte und MCS Betroffene, Allergiker erfolgt ebenso wie die Pflege dieses Informationsportals sowie die Beratungen im Rahmen der Hotline ausschließlich ehrenamtlich und ohne öffentlicher Förderung. Es sind daraus keine Rechts- oder Haftungsansprüche abzuleiten!  EGGBI kann und darf weder Rechtsberatungen noch medizinische Beratungen erteilen.

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Mittwoch,         15.05.2024

Mittwoch,         22.05.2024

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Mittwoch,         12.06.2024

Mittwoch,         19.06.2024

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