Empfehlung für Termine bei Gutachtern, Amtsärzten und Behörden allgemein

 

 

Begleitperson

Ignorante Gutacher?

Gesprächsvorbereitung

 

Siehe auch: 

Landesbeamter gesteht: "Behinderte Menschen werden mit falschen Gutachten geprellt!“

Unabhängige Gutachter der Berufsgenossenschaften?

Gerichtlich bestellte Gutachter:

Nicht jedes Gutachten ist zu akzeptieren - in vielen Fällen werden unqualifizierte Gutachter ohne Kenntnissen zu Umwelterkrankungen bestellt.

Sachverständige für Umwelterkrankungen - Schadstoffprobleme

 

 

 

Vorbereitung zu einer gutachterlichen, einer amtsärztlichen Untersuchung, zu einem Behördentermin

Diese Hinweise gelten auch für allgemeine Behördentermine, Vorladungen zu einem "Personalgespräch" -

vermeiden Sie Telefonate (ohne autorisierten, dem Gesprächpartner gemeldeten Zeugen) im Vorfeld und kommunizieren Sie grundsätzlich nur schriftlich mit Behörden! Bereiten Sie sich im Vorfeld gut auf jedes Gespräch vor. Erstellen Sie unmittelbar nach Terminen ein von den Zeugen bestätigtes Gesprächprotokoll:

 

Begleitperson

Sehr oft werden Umwelterkrankte bei sozial- oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Beschwerdeführer bei Schadstoffproblemen an Schulen und Kitas, aufgefordert,

  • einen Amtsarzt für eine "Untersuchung" (meist handelt es sich dabei aber keineswegs um umweltmedizinische Anamnesen -!  vielmehr werden Symptome dabei sehr gerne als "psychosomatisch verursacht" beurteilt;)

           siehe dazu "Bankrotterklärung der umweltmedizinischen Versorgung in Deutschland"; Zitat RKI:

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden" Das betrifft sowohl den niedergelassenen Bereich, den öffentlichen Gesundheitsdienst als auch die Universitätskliniken."

 

  • oder eine Behörde für ein "persönliches Gespräch" aufzusuchen.

 

In vielen Fällen fühlen sich die Betroffenen bei solchen Untersuchungen oder Gesprächen diskriminiert, die Krankheit wird als psychosomatisch bewertet; das Attest des Amtsarztes ergibt das Bild eines psychisch Erkrankten,

bei Behördenterminen besteht meist nicht die Möglichkeit, eventuelle Prüfberichte im Vorfeld neutral begutachten zu lassen, Gesundheitsämter bieten häufig verharmlosende Interpretationen tatsächlicher Belastungen! Siehe dazu "die 13 häufigsten Tricks".

 

Wir empfehlen daher auf jeden Fall eine Begleitperson zu einer solchen Vor- oder Einladung  mitzunehmen - so kann zumindest ein Nachweis erbracht werden, wenn der Arzt nicht auf die tatsächlichen Befindlichkeiten eingegangen ist, die Behörde gestellte Fragen nicht umfassend beantworten will oder kann. 

Der Amtsarzt, die Behörde muss allerdings im Vorfeld darüber informiert werden, dass eine Begleitperson gewünscht wird; sollte dies abgeehnt werden, kann auf nachstehende Gerichtsurteile hingewiesen werden.

Zusammen mit der Begleitperson sollte unmittelbar nach der Untersuchung bzw. nach dem Behörden- Gespräch ein Gedächtnisprokoll angefertigt werden - und dieses mit den Unterschriften versehen dem Amtsarzt/ dem Gesprächspartner zur Kennntnis vorgelegt (zugesandt werden). Dies mit dem Hinweis, dass im Falle keines Widerspruchs seinerseits dazu binnen der nächsten 2 Wochen dieses Protokoll als offensichtlich unwidersprochen Bestandteil sämtlicher zukünftiger Auseinandersetzungen mit Sozial- und Arbeitsgerichten, gegebenfalls auch bei Anfechtung des eigentlichen Gutachtens herangewogen wird.

Optimal sollte versucht werden, einen Rechtskundigen oder Arzt (Anwalt, Umweltmedizinier, Vertreter der Gewerkschaft, des Betriebsrates...) als Begleiter auszuwählen.

 

Wir möchten keineswegs allen Amtsärzten unterstellen, Umweltkrankheiten nicht ausreichend zu würdigen. Wir kennen aber Fälle, in denen Amtsärzte öffentlich bewiesen haben, dass sie keinerlei Kenntnis zu Innenraumschadstoffen besitzen (umweltmedizinische "Kenntnisse" mancher Amtsärzte). In solchen Fällen ist es zielführend, eine entsprechende Gesprächsdokumentation vorzunehmen und gegebenenfalls ein abweichendes Attest zu beeinspruchen.

Das gleiche gilt für Behörden jeglicher Art - vor allem auch Schulbehörden, die in Einzelfällen unmittelbar und transparent ihre Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Lehrern sehr gewissenhaft wahrnehmen.

Sehr oft sind wir aber leider auch mit Behörden konfrontiert, die jegliche Transparenz vermissen lassen!

 

 

Urteile, die das Recht auf eine Begleitperson bestätigen:

 

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (I)

Im Beschluss vom 23.02.2006 ( L 4 B 33/06 SB )

(WICHTIG Stellungnahme dazu - Artikel in Umwelt-Medizin.Gesellschaft)

 

kommt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass der generelle Ausschluss einer Begleitperson nicht zulässig sei. Vielmehr könne die Gutachterin eine Begleitperson nur ablehnen, wenn es hierfür sachliche Argumente gebe. Solche Argumente könnte beispielsweise die Befürchtung sein, dass die Begleitperson die Untersuchung stört oder beeinflusst. Bestehen solche sachlichen Gründe nicht, sei die Gutachterin verpflichtet, die Begleitperson zuzulassen.


Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass sich ein Anwesenheitsrecht unter anderem aus dem Recht der Klägerin auf ein faires Verfahren ergebe. Der Grundsatz des fairen Verfahrens verpflichtet sowohl Gericht als auch Gutachterin zur Rücksichtnahme der Klägerin gegenüber. Ein genereller Ausschluss einer Begleitperson komme deshalb nicht in Betracht.


Da die ärztliche Untersuchung regelmäßig tief in die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde der Klägerin eingreife, könne der Anspruch auf eine Begleitperson selbst dann gegeben sein, wenn eine sachliche Begründung für die Notwendigkeit einer Begleitung nicht vorliege.


 

Das Oberlandesgericht Hamm

 

Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 03.02.2015 ( II-14 UF 135/14, 14 UF 135/14 ).

https://openjur.de/u/760720.html

 

In seiner Begründung stellt dieses Gericht darauf ab, dass die Klägerin ohne Begleitperson keinerlei Möglichkeit habe, sich gegen ein Fehlverhalten der Gutachterin und ein aufgrund dieses Gutachtens ergangenes Urteil effektiv zu wehren.
Aber auch das Oberlandesgericht Hamm gewährt keinen uneingeschränkten Anspruch. Denn nicht zulässig sei jede Beteiligung der Begleitperson an der Erstellung des Gutachtens etwa durch Fragen, Vorhalte oder sonstige Äußerungen.

Handlungsmöglichkeiten

Weigert sich die Gutachterin, eine mitgebrachte Begleitperson zuzulassen, kann die Klägerin

 

·         versuchen, die Anwesenheit der Begleitperson durchzusetzen

und bei Erfolglosigkeit

·         die Begutachtung ablehnen

oder

·         die Begutachtung ohne Begleitperson durchführen lassen.

Versuch, die Anwesenheit der Begleitperson durchzusetzen

Zunächst sollte die Klägerin versuchen, der Gutachterin höflich aber bestimmt zu erläutern, dass und warum die Begleitperson an der Begutachtung teilnehmen soll. Weigert sich die Gutachterin dennoch, kann die Klägerin darauf bestehen, dass die Gutachterin Kontakt mit dem Gericht aufnimmt. Denn letztlich ist es nicht die Gutachterin, sondern allein das Gericht, das über die Anwesenheit der Begleitperson zu entscheiden hat. Das Gericht kann die Gutachterin anweisen, die Begleitperson zuzulassen.
Auch wenn viele Kläger*innen diese Vorgehensweise aus Ängstlichkeit scheuen werden, ist es doch ihr gutes Recht, so zu verfahren.

 

Ablehnung der Begutachtung

 

Lehnt die Klägerin die Begutachtung ab, kann sie gegen die Gutachterin beim Gericht einen Befangenheitsantrag stellen. Das Gericht muss dann prüfen, ob die Weigerung der Gutachterin, eine Begleitperson zuzulassen, berechtigt war oder nicht. Ein solcher Antrag muss zwingend spätestens zwei Wochen nach der Weigerung der Gutachterin bei Gericht eingereicht sein.
Ein solches Vorgehen ist jedoch aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen.

 

·         Zum einen gibt es - wie gezeigt - Gerichte, die einen Anspruch auf eine Begleitperson generell ablehnen. Diese Gereichte werden einen Befangenheitsantrag mit Sicherheit zurückweisen. 

·         Zum anderen ist die Neigung der Gerichte, Befangenheitsanträge gegen Gutachter*innen stattzugeben, allgemein sehr gering ausgeprägt. So war auch das Oberlandesgericht Hamm in der geschilderten Entscheidung nicht bereit, die Gutachterin für befangen zu erklären, obwohl diese eine Begleitperson zu Unrecht abgelehnt hatte. 

·         Zum dritten kann es leicht passieren, dass das Gericht die Klage insgesamt abweist, weil die Klägerin durch die Ablehnung der Begutachtung ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Gegen ein solches Urteil kann die Klägerin Rechtsmittel einlegen (Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde) und argumentieren, eine Mitwirkungspflicht ihrerseits habe gar nicht bestanden. Denn diese Pflicht bestehe nur, wenn der Anspruch der Klägerin auf ein faires Verfahren und damit auf rechtliches Gehör erfüllt ist. Genau dieses Recht sei aber dadurch verletzt, dass die Gutachterin die Begleitperson zu Unrecht nicht zugelassen habe.

·         Schließlich ist es durchaus möglich, dass die Gutachterin trotz ihrer Ablehnung der Begleitperson zu einem für die Klägerin positiver Ergebnis kommt.

Begutachtung ohne Begleitperson

 

In diesem Fall gibt es am Ende ein Gutachten. Hat es für die Klägerin ein negatives Ergebnis, kann sie sich gegen die Verwertung ebenfalls wehren, indem sie während des Prozesses einen Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin stellt. Für Frist und Erfolgsaussichten eines solchen Antrags gilt dasselbe wie bereits oben beschrieben. Außerdem kann sie dem Gericht ihre Einwendungen gegen das Gutachten innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitteilen. Was angemessen ist, hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der aufgeworfenen medizinischen Fragen ab.

 

 


 

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (II)

Ebenfalls "pro Begleitperson" entscheid dieses Gericht am 20.06.2006 ( L 5 KR 39/05 ).
Dort führen die Richter*innen aus, dass eine Gutachterin der Anwesenheit einer Begleitperson nur widersprechen kann, wenn die Ärztin dafür einen triftigen Grund hat.
Als Begründung verweist das Gericht unter anderem ebenfalls auf den Grundsatz des fairen Verfahrens, der ein Teilaspekt des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist (Artikel 103 Grundgesetz).



Aber Vorsicht! Setzt das Gericht eine bestimmte Frist, innerhalb der die Einwendungen vorzubringen sind, muss die Klägerin diese Frist unbedingt einhalten. Ergeht ein für die Klägerin negatives Urteils oder ein negativer Gerichtsbescheid, stehen ihr die Rechtsmittel der Berufung, der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls zur Verfügung. Auch hier kann die Klägerin zur Begründung darauf abstellen, dass ihr Recht auf ein faires Verfahren sowie auf rechtliches Gehör verletzt ist.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10. 2011, Az: L 11 R 4243/10, hier im Volltext

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil 23.02.2006, Az: L 4 B 33/06 SB, hier im Volltext

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil 20.06.2006, Az: L 5 KR 39/05 hier im Volltext

 

Leitsatz:

Der Proband hat bei einer medizinischen Begutachtung grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass eine Vertrauensperson seiner Wahl bei der Begutachtung anwesend ist. Der Ausschluss einer Vertrauensperson durch den Gutachter ist nur möglich, wenn dieses aus medizinischen Gründen, wie im psychatrischen Bereich, notwendig ist. Der Ausschluss ist nachvollziehbar zu begründen. Textquelle

 

Weitere Hinweise zur Begutachtung:

1) Begleitperson: "Sie sind grundsätzlich berechtigt, eine Begleitperson zur Untersuchung mitzubringen. Diese darf, wenn Sie dies wünschen, auch bei der Untersuchung anwesend sein. Die Anwesenheit der Begleitperson kann durch den Gutachter aus sachlichen Gründen nur dann abgelehnt werden, wenn hierdurch eine sachgerechte Begutachtung ausgeschlossen ist. Das Argument, in Anwesenheit der Begleitperson könne nicht das notwendige Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, stellt keinen sachlichen Grund dar. Der Gutachter selbst hat hingegen keinen Anspruch auf die Anwesenheit z.B. einer Arzthelferin, wenn Sie dem widersprechen. Es sei denn, die Anwesenheit ist zur Untersuchung unentbehrlich (z.B. Hilfestellung bei bestimmten Untersuchungsmethoden)".

Befangenheit des Gutachters: "Entsteht vor oder während der Untersuchung der Eindruck, der Gutachter hätte sich bereits vorab eine Meinung gebildet, kommt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Ablehnung des Gutachters wegen Befangenheit in Betracht."

 

Mit Begleitperson zur Begutachtung?

Stellungnahme VDK

Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob bei einer medizinischen Begutachtung im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ein Recht auf die Anwesenheit einer Begleitperson besteht. Allgemeingeltende gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht.

Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06). Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.

Der Wunsch kann nur dann berechtigt abgelehnt werden, wenn nachvollziehbare Gründe gegen die Anwesenheit bei der Begutachtung sprechen. So können familiäre, gesundheitliche, aber auch situationsbezogene Gründe gegen eine Begleitung sprechen. Aufgrund des Umstandes, dass die Beweisaufnahme durch einen ärztlichen Sachverständigen tief in die Persönlichkeit und Menschenwürde des Untersuchten eingreift, kann die Begleitung durch eine Vertrauensperson - selbst aus unsachlichen Gründen - gerechtfertigt sein. Die endgültige Entscheidung ist jedoch nicht vom Sachverständigen zu treffen, sondern steht im Ermessen des Gerichts beziehungsweise der jeweiligen Behörde.

Das Gericht stellt klar, dass es hierzu nicht ausreicht, wenn der Gutachter seine Weigerung allein damit begründet, in Anwesenheit einer Vertrauensperson könne nicht das notwendige Vertrauensverhältnis zum Untersuchten hergestellt werden und eine ordnungsgemäße Begutachtung sei so nicht möglich. Ohne weitere überzeugende Begründung dürfte das Misstrauen des zu Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar sein.

Erfolgt eine Ablehnung zu Unrecht, kann dies den Beweiswert des Gutachtens mindern. Demgegenüber kann der Sachverständige nicht allein durch eine unbegründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Durch den Beschluss des LSG wird bestätigt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zur ärztlichen Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren besteht.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die „Rechtfertigungslast” auf Seiten des Sachverständigen liegt und nicht auf Seiten des zu Begutachtenden. Der Sachverständige muss also belastbare Gründe für seine Weigerung vorbringen, die das Gericht beziehungsweise die Behörde als ausreichend für eine Ablehnung der Mitnahme einer Begleitperson hält."

Marlen Holnick

 

 

 

 

 

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Ignorante Gutachter?

In vielen Fällen werden von Sozialämtern, Sozialgerichten Gutachter benannt, die sich noch nie mit Krankheiten wie MCS, EHS befasst haben - in ihren Berufsbezeichnungen allerdings Begriffe wie z.B. Naturheilkunde (bei Umwelterkrankungen wie MCS in keiner Weise relevant) führen.

Ihr Wissen um diese Krankheit bezieht sich oft auf eine Internetrecherche (mit späterer Benennung einer Publikation zu MCS aus 2002(!) und Zitaten daraus im Gutachten) - dabei völlig ignorierend, dass die klinische Umweltmedizin heute auf einem anderen Wissenstand steht als vor 20 Jahren.

Diagnosen namhafter klinischer Umweltmediziner (aus dem Berufsverband klinischer Umweltmediziner) werden in solchen "Gutachten" (aktueller Fall!) mit Begriffen wie "Verlegenheitsdiagnosen" diffamiert - Anträge beispielsweise auf "Behinderung durch MCS" mit "psychischen Deutungen der Beschwerden" völlig zu Unrecht abgelehnt. (Stellungnahme des DIMDI 2008 bestätigt, dass MCS keine psychische Krankheit ist!)

In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme eines Anwalts unerlässlich, sinnvoll ist bei Aufforderung zu gutachterlichen Untersuchungen die Qualifikation des benannten Gutachters im Hinblick auf klinische Umweltmedizinkenntnisse zu hinterfragen und gegebenenfalls dieser bereits im Vorfeld abzulehnen.

Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe

 

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Vorbereitung auf das Gespräch

 

Bereiten Sie sich gründlich auf das Gespräch vor, und denken Sie darn,

  • dass nicht Sie über die Dauer der Untersuchung entcheiden, sondern der Arzt,
  • und daß Ihr(e) Begleiter(in) in keiner Weise in das Gespräch eingreifen darf.

Erstellen Sie daher eine kurze
prägnante Auflistung jener Fakten, die Sie unbedingt vorbringen wollen

 

1) Istzustand 

Hierzu ist eine möglichst exakte Vorbereitung Ihrerseits erforderlich, als Hilfsmittel kann das "Beschwerden-Tagebuch"  und die Auflistung "mögliche Belastungen in Gebäuden" dienen, um möglichst alle auftretenden Symptome  und Auslöser aufzulisten.

  • Symptome
  • welche (aktuellen) Auslöser führen gegenwärtig(!) zu den Beschwerden (Gerüche, Duftstoffe, Umgang mit bestimmten Produkten)
  • welche der Beschwerden treten permanent auf, welche nur bei gewissen Anlässen (bestimmte Räume, Umgebung)

2) Welche Atteste

vor allem dazu(!) liegen bereits vor (optimal Kopien davon mitnehmen, auch wenn der Arzt diese bereits besitzen sollte - mit der erneuten Abgabe vor Zeugen kann er eine Berücksichtigung dieser Atteste in seinem Bescheid nicht ablehnen)

 

3) "Historische" Ursachen  

  • Welche ursprünglichen Ursachen (Auslöser wie genetische Ursachen, Holzschutzmittel, Amalgam, Biozide, Schimmel, Weichmacher, Flammschutzmittel...) wurden bei früheren Untersuchungen bereits als "möglich" ermittelt,
  • welche werden Ihrerseits möglicherweise zusätzlich "vermutet"

 

Gerade bei der Schilderung der "Vorgeschichte" bitte möglichst kurz halten

Wichtig ist, dass Sie die oben angeführten Punkte vor Ihrem Zeugen vorbringen können, bevor der Amtsarzt die Sitzung beendet! Für ausschweifende, weitere Erklärungen und Deutungen sollte Ihrerseits keine Zeit "verwendet" werden - oft liest der Arzt bereits aus zu vielen "eigenen Vermutungen" psychosomatische Symptome ab; beschränken Sie sich diesbezüglich möglichst zielgerichtet auf Antworten auf die Fragen des Arztes.

Sollte der Arzt Ihnen nicht die Möglichkeit geben, Punkte 1 und 2 ausreichend vorzubringen, so überreichen Sie ihm diese am Ende der Sitzung in schriftlicher Form (maximal 1 Seite! - mehr wird mit Sicherheit nicht "gelesen!").

Bereiten Sie sich die genannten Punkte auch als Stichwortliste für das Gespräch vor, damit Sie diese wirklich in Kurzform auch "komplett" vortragen können.

 

Grundsätzlicher Hinweis zum Umgang mit Behörden

Auch wenn unter Umständen sofort ersichtlich ist, dass ein Gesprächspartner die Probleme nicht ernst nimmt - bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie jegliche (oft grundsätzlich berechtigte!) Aggressivität, weil diese im Attest, aber auch bei allgemeinen Bescheiden dann sehr oft  mit "psychisch begründeter Aggressivität" bewertet wird und ein negatives Ergebnis bringt.

Selbst wenn es oft schwerfällt - ein Erfolg kann nur durch "sachliches Vorbringen" erwartet werden - falls erforderlich, kann natürlich nachträglich eine Beschwerde über "unzumutbare" (vom Zeugen bestätigte) Vorgangsweise des Gesprächspartners bei der übergeordneten Stelle eingebracht werden.

Siehe dazu auch:

Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen

 

Abbruch des Gespräches

Bei besonderer Unverträglichkeit gegenüber Gerüchen und Duftstoffen kann der Amtsarzt im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht werden; ersuchen Sie gegebenenfalls bereits bei der Terminbestätigung, darauf Rücksicht zu nehmen (beispielsweise keine unzumutbare Wartezeit in einem Wartezimmer mit zahlreichen weiteren " bedufteten Patienten".)

Wenn der Geruch im Besprechungszimmer zu unmittelbaren Beschwerden führt (z.B. Kunststoffboden, frisch lackierte Möbel, frische Wandfarbe) so ist der Amtsarzt höflich aber bestimmt auf die akute Unverträglichkeit hinzuweisen; im Extremfall ist das Gespräch bei entsprechender "Unverträglichkeit" abzubrechen und die Ursache und das Unverständnis des Arztes ebenso zu protokollieren!

 

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilungen zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie auf meiner Facebook Seite

"EGGBI- Wohngesundheit"

 

Übersicht weitere News 2021 und 2022

 

Digitaler Unterricht reduziert Lernerfolg

Dezember 2023

Für Unruhe sorgen aktuelle Studien aus Schweden - dort hat man nachgewiesen, dass eine übertriebene Digitalisierung des Unterrichts zu mangelhaftem Lernerfolg führt - die schwedische Schulpolitik setzt wieder verstärkt auf "Bücher".

Schwedens Bildungspolitik

Tagesschau Stand: 17.12.2023 05:46 Uhr

Lange war Schweden stolz auf seine digitalen Klassenzimmer. Doch daran gibt es inzwischen viel Kritik. Die Lernkompetenz gehe stark zurück, warnt Schwedens Regierung und will wieder mehr Bücher in den Schulen sehen. "Wir haben zu viel digital gemacht"

Mehr Infos auch dazu im Kapitel "Elektrosmog und Schule" in der EGGBI Publikation: "Elektro- und elektromagnetische Felder" (Absatz "Digitaler Unterricht und sinkender Lernerfolg")

Siehe dazu auch "Elektrosmog in Schulen und Kitas"

 

 

 

22.03.2023

PFAS sind eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit weltweit!

Mehr Infos zu diesen "ewigen Chemikalienen" und aktuelle Presse- und TV- Berichte finden Sie unter PFAS. 

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15.03.2023

Nanoplastik aus PET Flaschen- Recycling kann das Nervensystem schädigen?

Studien des UFZ zusammen mit der Universität Leipzig lassen auf Beeinflussung auch des menschlichen Nervensystems durch Nanoplastik aus PET- Flaschen schließen.  Mehr Infos und Presseberichte dazu

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26.01.2023

Von wegen "sensitive" Produkte

Auch Kosmetika, die mit "natürlichen Inhaltsstoffen" beworben werden, sind nicht frei von Allergenen. Dies hat eine Studie von US-Dermatologen ergeben. Dazu der DAAB: "Auch hierzulande müsse man bei als "sensitiv" bezeichneten Körperpflegeprodukten genau hinschauen!"

Bei der US- Studie enthielten mehr als 94 %! der geprüften Hautprodukte mit "natürlichen Inhaltsstoffen" mindestens ein Kontaktallergen.(Pressebericht)

Ähnliche Erfahrungen (zahlreiche Beispiele diesbezüglich "irreführender Werbung" !) habe ich ebenfalls mit "natürlichen" Bauprodukten, aber auch "allergikerfreundlichen" Kosmetik- und Reinigungsmitteln (Kapitel 18) gemacht.  

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Januar 2023

"Genehmigungsfreier Ausbau des 5G Netzes?" 

Nunmehr fordert auch die SPD einen möglichst "beschleunigten" Ausbau des 5G Netzes - teilweise genehmigungsfreie Errichtung von neuen Sendemasten.

Bedenken der Medizin, unabhängige Forschungsberichte - vom BfR bestätigte fehlende Risikoforschung- Verletung des Europäischen Vorsorgeprinzips spielen keine Rolle.

Auch Bedenken vor einigen Jahren von der SPD noch selbst "definiert" und "kommuniziert",  werden dabei nunmehr völlig ignoriert! Mehr Informationen dazu

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19.10.2022

EU-Kommission opfert die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH für Industrieinteressen 

Ein schwerer Rückschlag für die Europäische Gesundheits- und Umweltpolitik.

"Die EU-Kommission ist auf Druck der deutschen chemischen Industrie und der konservativen Parteien im EU-Parlament offenbar bereit, die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH auf Ende 2023 zu verschieben. Für eine Überarbeitung von REACH in der laufenden Legislaturperiode wäre es dann zu spät. Die Revision würde so um Jahre verzögert oder fiele ganz aus, wenn die neu gewählte Kommission 2024 sie nicht fortführt."(Pressebericht)

Damit werden alle Hoffnungen auf zeitnahe,  strengere Chemikaliengesetze (zuletzt aus Plänen im August 2022) rigoros zerstört.

Reach (europäisches Chemikalienrecht), zuständig für Registrierung und Bewertungen von Chemikalien, ohnedies mit großen Glaubwürdigkeits- Schwierigkeiten kämpfend und bei der Registrierung gefährlicher Chemikalien im zeitlichen Wettstreit mit ständig neuen gesundheitsgefährdenden Chemikalien, erlebt damit einen erneuten, verheerenden Rückschlag.

 

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07.09.2022

TÜV SÜD wird zur "Überprüfungsbehörde!"

"schlecht informiert oder bewusst "manipulierend?"

Interessant die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei Maischberger am 7.09.2022 zur Sicherheitsfrage der Atomkraftwerke - zweimaliges Zitat:  der TÜV Süddeutschland ist doch die "Prüfungsbehörde!"
Wie kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen über Nacht zur Behörde erhoben werden? Siehe dazu Kapitel 4.93 Medienberichte zu TÜV Kennzeichnungen (mit einer Reihe von Fehlbeurteilungen in den letzten Jahren - unter anderem zur Staudammkatastrophe in Brasilien...)  

 

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03.09.2022

Schadstoffprobleme an zwei Schweizer Schulen (Surmatten - Lochacker):

 

erhöhte Lösemittelkonzentration in Schulcontainern, Kopfschmerzen von Lehrer und Schülern

Pressebericht 03.09.2022

 

Eine Auflistung von über 30 ähnlichen Fällen in Schul- und Kitacontainern finden Sie in der Übersicht: "Container für Kindergärten, Schulen Wohnräume und Büros" zu über 600 Schadensfällen an Schulen und Kitas allgemein unter "Auflistung von Schadensfällen".

 

Nach wie vor unverständlich - obwohl immer wieder - auch von den Medien - auf die Risiken von Schadstoffbelastungen in den Containern hingewiesen wird, begnügen sich die meisten Auftraggeber mit "nicht überprüften Aussagen der Hersteller" bezüglich der tatsächlichen Raumluftqualität bzw. bestenfalls mit - bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit meist unzureichend aussagekräftiger  "Gütezeichen und Zertifikaten", die sich ihrerseits  fast immer mit Messungen von Formaldehyd und VOCs und Herstellererklärungen zufriedengeben.

 

EGGBI bietet dafür seit Jahren eine "kostenlose Bewertung von Prüfberichten" an.

 

Wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte - auch bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, Konservierungsstoffe (Isothiazolinone), Biozide, konnte ich bisher von keinem einzigen der zahlreichen "angefragten" Hersteller erhalten.  In vielen Fällen wird dann bei auftretenden gesundheitsbezogenen Beschwerden  (nicht immer werden aber Schadstoffbelastungen unmittelbar durch eindeutige Symptome sichtbar), aus Kostengründen Lüften statt Sanieren, "Überstreichen und Absperren", werden kostspielige. lärmverursachende "Luftreiniger" empfohlen - die Leidtragenden sind stets Lehrer und Schüler mit möglichen(!), oft schwer belastenden  Langzeiterkrankungen.  

 

Dafür trifft die Auftraggeber eine nicht unwesentliche Mitschuld.

 

Messberichte  werden in solchen "Schadensfällen" den Betroffenen meist verweigert, die "Ergebnisse werden - oft auch in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden, manchmal auch von Gesundheitsämtern   bagatellisiert"!

Juni 2022

Projekte "IndikuS"

Abschlussbericht publiziert  (Projekt, veranlasst vom bayerischen Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...)

Kritische Stellungnahme zu den" Ergebnissen"

 

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16.02.2022 Parkinson`sche Krankheit durch Biozide?

Seit langem sind Biozide - hier vor allem Pflanzenschutzmittel - als möglicher Auslöser der Parkinson`schen Krankheit bekannt - Betroffene sind vor allem viele Landwirte.

"Ippen Investigativ" deckt nach umfangreichen Ermittlungen die unverantwortliche jahrelange Verschleppung einer "Anerkennung als Berufskrankheit" durch die Berufsgenossenschaft und das Bundesarbeitsministerium auf.

Der Grund dafür - wie bei zahlreichen weiteren Umwelterkrankungen sind eindeutig zu erwartende erhebliche Kosten im Falle einer Anerkennung solcher Berufskrankheiten. Pressebericht 16.02.2022

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Parkinson`sche Krankheit". Infos auch zu "Pestiziden im Schlafzimmer"

Erst allmählich werden die vielfachen gesundheitlichen Risiken durch zahlreiche - auch weitere Umweltgifte - auch in Innenräumen -  erkannt, das Fehlen flächendeckend qualifizierter Umweltmediziner führt dazu, dass nicht erkannte Zusammenhänge durch "oft diesbezüglich überforderte Allgemeinärzte" vielfach bewirken, allgemeine ("unerklärliche") Symptome, verursacht durch - oft auch andere - Umweltbelastungen  als "psychosomatisch begründet" zu deuten, dabei häufig sogar zu völlig fehlgerichteter, zusätzlich belastender Medikation auch von Psychopharmake zu greifen.

Das Umweltinstitut München fordert die neue Bundesregierung auf, endlich zumindest die Daten des Pestizideinsatzes offenzulegen.(Mitmachaktion)

 

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15.02.2022 "Die große Klimalüge" - nachhhaltiges Heizen mit Holz?

Mit einem eindrucksvollen Video nimmt "WeMove" Stellung  zum angeblich "CO2 neutralen, förderwürdigen" Heizen mit Holz - "die große Klimalüge". Link zum Video

EU und Bundesregierung stellen massive Fördermittel dafür zur Verfügung!

Auch das Umweltbundesamt würde gerne Holzheizungen verbieten - und hinterfragt mit Hinblick auf die damit verbundene Umweltbelastung die staatliche "Förderung" solcher "Alternativ"- Heizungen.

Siehe dazu auch: Holzheizungen - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

 

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05.02.2022 Radon im Boden - BfS publiziert neue hochauflösende Landkarte

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine neue Karte zur Radon-Situation in Deutschland veröffentlicht. Die Karte zeigt die zu erwartende Radon-Konzentration in der Bodenluft in einer Auflösung von 1×1 Kilometer

Mehr Infos zu Radon in der Raumluft

 

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31.01.2022

Neue Richtwerte des Umweltbundesamts

Der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) hat eine neue Liste "Innenraumrichtwerte" RW I und RW II publiziert  (Liste Aktuell).

Neu - gegenüber der bisherigen Liste 2021 sind dabei Richtwerte für

Aceton          (CAS 67-64-1)  RW I  53 mg/m³  RW II 160 mg/m³

2-Propanol    (CAS 67-63-0)  RW I  22 mg/m³ RW II    45 mg/m³ 

Methanol       (CAS 67-56-1)  mit           60 Minutenwert  RW I  13 mg/m³ und RW II 40 mg/m³

Mehr Infos zu Richtwerten I und II

 

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16.12.2021

Anti-5G“-Produkte: Radioaktiver Abfall?

"Forschende der ANVS (Authority for Nuclear Safetay an Radiation Protection) in Den Haag haben sich den Schmuck genauer angeschaut und nun eine Warnung für zehn Produkte herausgegeben, die mit einem vermeintlichen „5G-Schutz“ beworben werden. Sie sind nicht nur vollkommen nutzlos, sondern geben selbst ionisierende Strahlung ab, die schädlich sein kann. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Schlafmasken, Halsketten, Armbänder oder Anhänger. Einige werden speziell für Kinder angeboten." Bericht, 16.12.2021

Entsprechende Untersuchungen fanden nach unserer Information in Deutschland noch nicht statt.

Einen Überblick über das "umfangreiche in D erhältliche Marktangebot" von "Schutzartikeln" finden Sie hier

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02.12.2021

Publikation

"WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ"

In dieser Publikation der FNR finden sich gut recherchierte Informationen zu Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen - bedauerlicherweise mit teils sehr eigenwilligen Interpretationen der Ergebnisse bezüglich "völliger gesundheitlicher Unbedenklichkeit" von Holzemissionen.

Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

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16.11.2021

Lüften kann mit "Luftreinigern" nicht "ersetzt" werden

Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass mobile Luftreiniger nur zusammen mit- aber nicht stt ausreichender Lüftung eingesetzt werden sollten.

Pressebericht

mehr Infos zu den zu beachtenden Kriterien siehe auch Kapitel 8 unserer Zusammenfassung zu Lüftung und Luftfilter

 

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22.09.2021

 

Gesundheitsschädliche Pestizide in Europas Schlafzimmern

Nicht nur Biozide aus Fassadenfarben, Lacken, Fensterbeschichtungen, Holzprodukten

können massive gesundheitliche Risiken für die Bewohner darstellen - auch Pestizide aus der Landwirtschaft finden sich im Hausstaub von Gebäuden aus näherer Umgebung "besprühter"! Felder und Obstplantagen.

Dies ergab eine internationale Studie in 21 Ländern. Pressebericht vom 22.09.2021

Dazu ebenfalls passend:

"Südtirol hat ein Pestizidproblem"

"Südtiroler Pestizidprozess" (14.07.2021)

 

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06.09.2021

Aluminium in der Raumluft

Ursache von Alzheimer und anderen Erkrankungen?

BfR und Umweltbundesamt sehen hier laut aktuellem Schriftverkehr keinen aktuen Handlungsbedarf!

Natürlich ist Aluminium nicht die alleinige Ursache von Alzheimer - jahrelange Untersuchungen bestätigen aber zumindest "Zusammenhänge".

Alles zu den möglichen gesundheitlichen Folgen, Quellen und Behördeninformationen (Schriftverkehr- Kapitel:3.5) dazu:

Gesundheitliche Bewertung von Aluminium in der Raumluft

 

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09.07.2021

Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht gegen Virenbelastungen

Studie der Universität Stuttgart bestätigt die Richtigkeit der Vorbehalte bezüglich "Luftreinigern" in allen Schulen und Kitas als Maßnahme gegen Corona- Infektionen.

Mehr Infos dazu

 

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17.06.2021

Lobby- Skandal im Deutschen Bundestag

Schweizer 5G- Mobilfunk- Lobby erstellt Risikostudie für Bundestag!

Offensichtlich wurde die Schweizer Mobilfunk-Lobby "Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM)" vom Büro für Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB)

mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlungen beauftragt.

"Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gab diesen Umstand auch in einem Schreiben zu."

Mehr Infos zu "Risikoforschung in Deutschland"

 

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25.05.2021

Weichmacher Bisphenol F verursacht niedrigen IQ

 

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

 

Mehr Infos: "Die Tricks mit Bisphenol A, S und F"

 

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24.04.2021

Trauriger Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie auch bei den öffentlichen Sendern?

ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?

Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung". Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich  5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso  gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte, eine Verhöhnung von Menschen mit international anerkannter Krankheit EHS.

5G- Jahre der "Wahrheit" für die Politik

Antwort des WDR auf unsere Beschwerde

Trauriger noch die Antwort der Quarksredaktion:

Die Einschätzungen zu den Gefahren des Mobilfunks kommen seit bald zwei Jahrzehnten im Sinne des wissenschaftlichen Konsens zum Ergebnis, dass im Rahmen derzeit geltender Grenzwerte, die von internationalen Gremien festgelegt werden, keine schädigende Wirkung von Mobilfunk nachgewiesen werden kann. Link zum Antwortschreiben

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09.03.2021

Ein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Umweltbelastungen und Covid-19 Erkrankungen gelang dem Helmholtz- Institut München zusammen mit der TU München am Beispiel

"Erhöhtes COVID 19 Risiko durch Pollenbelastungen"

 

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04.03.2021

 

Publikation des

AGÖF Leitfaden "Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter"

Damit wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch den Trägern öffentlicher Gebäude ein wertvolles Instrument für die Bewertung von Raumschadstoffbelastungen in die Hand gegeben - vor allem viele mittel- und schwerflüchtige Substanzen werden oft durch Raumluftmessungen nicht oder nur mangelhaft erfasst.

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

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15.02.2021

Homeoffice im Keller - Gesundheitsrisiko Radon?

das Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller, und verweist auf das Risiko einer Radonbelastung.  (Pressebericht Februar 2021).

Radon stellt die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar - und wird nach wie vor bei der wohngesundheitlichen Betrachtung von Gebäuden zu wenig beachtet. Mehr Infos zu Radon

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25.01.2021

Duftstoffallergien?

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung: 
"Duftstoffallergiker und Beduftungen"


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21.01.2021

Diagnose Funk fordert  Aufklärung zum Strahlenschutz beim Homeschooling durch "Bundesamt für Strahlenschutz"

 

Während die Hersteller selbst in Gebrauchsanweisungen davor warnen, die mobilen Geräte körpernah zu benutzen, die Telekom sogar rät, WLAN-Router nicht in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern aufzustellen, wird bei den laufenden Anstrengungen bezüglich Homeschooling unterlassen, auf einem verantwortungs- und  gesundheitsbewussten Umgang mit Tablets, Laptops und Handys in Coronazeiten hinzuweisen.

Aufforderung an die Präsidentin des BfS

Siehe dazu auch Kapitel 10 "Schulen" Elektrofelder und Wohngesundheit

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04.01.2021

Urlaub für Allergiker und Sensitive

Die Hoffnung auf einen Urlaub nach "Corona" veranlasst derzeit zahlreiche Anrufer der Hotline zu einer Frage nach allergikerfreundlichen, oft auch nach mcs- geeigneten Hotels.

Eine Recherche vor 3 Jahren bei über 100 derart beworbenen Hotels brachte nur wenige Antworten, erneute Recherchen bezüglich der Aussagekraft diverser "Gütezeichen, Zertifikate, Informationsportale" (Kapitel 14) für allergikerfreundliche Hotels bestätigten die vielfach gemeldeten "Probleme" Betroffener, dass zwar viele Hotels mit unterschiedlicher Qualität  Rücksicht auf Allergiker beim "Speiseangebot" nehmen - auf die sehr wesentliche Raumluftqualität bestenfalls noch im Hinblick auf "Pollen, Rauchen, Tierhaare, Bodenbelag (nur bezüglich Vermeidung langfloriger Teppiche) und Matratzen hingewiesen wird -

Fragen von Emissionen aus Einrichtung, Wandbelag, Bauprodukten allgemein in fast allen Fällen ignoriert werden, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte bezüglich VOCS, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel... kaum erhältlich sind. Siehe dazu "Fragebogen".

Wir laden erneut Hotels und andere Beherbungsbetriebe ein, uns für eine entsprechende Empfehlungsdatei entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine seriöse, individuelle Beratung möglich zu machen. Mehr Infos dazu "emissionsarme Urlaubsquartiere".

 

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Dezember 2020

 

Schadstoffprobleme an Erkheimer Schule

 

Nachdem uns der Bürgermeister seit Monaten die Zusendung des letzten Schadstoffprüfberichts verweigert,

erschien nunmehr ein neuer Pressebericht mit einer "Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes" zu den gefundenen Werten.

Aus diesem Pressebericht ergaben sich für uns statt einer "Klärung" aber zahlreiche weitere Fragen!

Siehe dazu Kapitel "Dezember 2020" in unserer Zusammenfassung "Erkheim".

 

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November 2020

IBN "baubiologie magazin"

"Schadstoffprobleme an Schulen"

Empfehlungen für Eltern und Lehrer - mehr Informationen

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Oktober 2020

 

Diskussionen um erhöhten Schadstoffwert an Mittelschule Erkheim

Seit Monaten sind erhöhte Formaldehydwerte und laut Aussage der Schulleitung gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt; ein neuer Prüfbericht existiert bereits – er wird den Eltern aber mit dem Hinweis verweigert, er müsse erst durch das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) "bearbeitet" werden.

 

Auf Wunsch einer Familie begeleiten wir seit Jahresanfang die Probleme mit den Behörden und deren Versuche, die Angelegenheit zu bagatellisieren, unter anderem mit Bewertungen, die den Aussagen des Umweltbundesamtes völlig widersprechen.

Siehe dazu "Chronik- Schadstoffprobleme in Erkheimer Schule"  

 

Erstmals wurde nun die Öffentlichkeit durch einen Pressebericht informiert.

Allgäuer Zeitung, 05.10.2020

 

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Februar 2020

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Mehr Infos und Zitate aus dem Gesundheitsblatt 202, 63:242-250

 

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Übersicht News  2020 und 2021

 

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