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Naturbaustoffe - Beispiel Lacke, Farben, Lasuren - emissionsarm und wohngesund?
Seiteninhalt
"Naturbaustoffe" allgemein - "Naturfarben"-, "Ökoprodukte"- (Farben, Öle, Wachse, Lasuren)
Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"
Stoffliche Erläuterungen zu aussagearmen "Sammelbegriffen"
Isoaliphate als "verträgliches Lösungsmittel"?
Naturbaustoffe und "Gütezeichen"
Siehe auch weitere Informationssammlung zu
Emissionsarme Lacke, Farben, Lasuren, Öle, Wachse
PU Lacke - "Wasserlacke" - "lösemittelfreie Farben/ Lacke"
Lasuren, Farben, Wachse, Öle allgemein
"lösemittelfrei - Glykole" (PDF-kostenloser Download)
Recyclingprodukte für den Wohnungsbereich?
Informationen zu Gütezeichen und Zertifikaten
"Naturfarben", "ÖKO- Produkte" (Farben, Öle, Wachse, Lasuren...) und weitere "Naturbaustoffe".
Allgemeiner Hinweis
Die meisten "Natur"- Farben, Lacke, Öle, Lasuren haben sich in der Vergangenheit ebenso wie die weiteren "Naturbaustoffe" als umweltfreundlich und für die meisten Verbraucher gut verträglich erwiesen. In sehr vielen Fällen- keineswegs aber immer - sind sie auch für Sensitive verträglicher als viele konventionelle Wandfarben, Lacke und sonstige Bauprodukte mit vorwiegend synthetischen Bestandteilen.
Dies gilt aber keineswegs für alle Produkte, die sich mit entsprechenden Attributen schmücken!
Besonders Wandfarben können bei nicht sachgerechter Lagerung/Überalterung "kippen" und damit zu dauerhaften Geruchsbelastungen führen - dies gilt sowohl für konventionelle - als auch für "Öko"- Farben. Auch Interreaktionen zwischen Untergrund, Spachtelmassen und Grundierungen können zu unangenehmen Geruchsbelastungen führen.
Vielversprechende Hersteller- Aussagen
zu ihren Produkten (Beispiel Bodenbeläge) wie "schadstofffrei" sind bei allen Produkten, ,die mit "Öko", "Gesund", "Allergikergeeignet", "baubiologisch"... werben ebenso wie konventionelle Bauprodukte mit entsprechender Sorgfalt zu bewerten. (Unlautere Werbung mit Gesundheit?)
Fordern Sie Nachweise
und nicht Eigenaussagen der Hersteller oder diverse oft fragwürdige "Zertifikate" oder "Gütezeichen", nicht selten erstellt von den Herstellerverbänden selbst.
Bedauerlicherweise sind von den Herstellern dieser "Natur" Produkte meist keine umfassenden Emissionsprüfberichte erhältlich,
der Verbraucher erhält in der Regel bestenfalls l sogenannte "Volldeklarationen", deren Vollständigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann.
"Volldeklaration" der Inhaltsstoffe durch die Hersteller
Nach wie vor werden von vielen Herstellern selbst die Sicherheitsdatenblätter nicht auf der Homepage kommuniziert und müssen "angefordert" werden, immer wieder finden wir in den "Volldeklarationen" Sammelbegriffe, Bezeichnungen ohne bewertbare Aussagekraft.
Die nachfolgenden Beschreibungen sollen lediglich darauf verweisen, dass mit den sogenannten Volldeklarationen (oft nur mit Allgemeinbegriffen) nicht unbedingt immer "Verträglichkeit" auch für Sensitive gewährleistet ist. Allergenisierende D-Limonen, diverse Konservierungsstoffe beispielsweise besitzen für viele Allergiker starkes allergenisierendes Potential.
Für den sensitiven Bauherren und Allergiker ist es daher wesentlich, welche der eingesetzten Stoffe im verarbeiteten Zustand noch raumwirksam sind - dies kann nur durch Emissionsprüfungen in einer Prüfkammer über mehrere Wochen vergleichbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vielversprechende Bezeichnungen wie z.B. "Kreidefarbe" garantiert nicht gesundheitliche Unbedenklichkeit - auch solche Produkte enthalten häufig allergenisierende Isothiazolinone.
Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"
Viele Hersteller schmücken sich mit "Volldeklarationen" ohne Aussagekraft, da mit sogenannten Sammelbegriffen gearbeitet wird.
Häufigste Angabe ist die völlig aussagearme Bezeichnung "Additive" -
Definition: Additive (abgeleitet vom lateinischen „additivum“ = hinzugegeben) sind Hilfs- oder Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Der Begriff gibt keinerlei Hinweis, um welche Stoffe es sich dabei wirklich handelt!
Auch der Sammelbegriff "Isoaliphate", Isoparaffine, Testbenzin recht nicht für eine seriöse gesundheitsbezogene Bewertung!
Siehe dazu "Kommentar Alternative Isoaliphate"
Sehr oft werden aber auch Stoffbezeichnungen gewählt, die nicht allgemein gängig sind, um den Verbraucher nicht sofort auf entsprechende "allgemeine bekannte" Risikobewertungen aufmerksam zu machen.
International eindeutige Bezeichnungen stellen einzig die sogenannten CAS- Nummern dar, welche Voraussetzung für sogenannten Volldeklarationen sein sollten.
In vielen Fällen berufen sich aber auch Hersteller (sowohl aus dem "Ökobereich" als auch konventionelle) auf die sogenannte gesetzliche Deklarationspflicht, die bei vielen Stoffen beispielsweise erst bei einem Anteil von über 1% greift. Für Chemikaliensensitive und Allergiker können(!) aber auch "grundsätzlich noch nicht zu deklarierende Anteile" bereits bei Niedrigstkonzentrationen zu Beschwerden führen.
Allgemein- Angaben vieler ( auch "Natur"-) Farbenhersteller
wie (die verlinkten Produktbeispiele ergaben sich aus Verbraucheranfragen bei EGGBI)
"Trockenstoffe" (Leinos, nicht näher bezeichnet) bzw. Remmers Sikkative
"Leinölbasiertes Alkylharz" (Beispiel Remmers ; keine stoffliche "Deklaration!)
"Fettsäuren" (nicht näher bezeichnete "überwiegend? pflanzlich basierte Hilfsmittel"?- Auro)
"Emulgator auf pflanzlicher Basis, Eisenkomplex" (nicht näher bezeichnet - Biopin)
"Tenside" (nicht näher bezeichnet) Volvox
"organische Lösemittel" (nicht näher bezeichnet) Volvox
"organische Verdickungsmittel" (keine Definition) Volvox
"Kolophoniumglyzerinester"(Kreidezeit in vielen Produkten - Gesundheitsrisiken?)
"Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) CAS 64742-88-7 (aus Erdöl gewonnen! Kreidezeit ) Kennzeichnung: H 304!)
"organische Lösemittel?" (keine Angabe, welche Lösemittel!) und
Konservierungsmittel ("Isothiazolinongemisch?" - Beispiel Volvox)
geringe Mengen an wasserlöslichen Stabilisatoren? (Beispiel Naturhaus)
"natürliche Salze" und "Silberchlorid" (Beispiel Livos)
"Ketoxime" (Beispiel Osmo) - spalten möglicherweise Butanonoxim ab? Siehe dazu: Toxizität von Ketoximen)
"Polymerfüllstoffe" und "Polymerdispersion" (Beispiel Brillux)
"Replebin" (Bindemittel in Auro Wanddispersionsfarbe 321)
"Replebin® ist ein innovatives, biogenes Bindemittel, das von AURO in einem mehrjährigen, aufwändigen Forschungsprojekt selbst entwickelt wurde. Replebin® besteht aus Pflanzenalkoholester mit organischen Säuren. Das neuartige Bindemittel ist rechtlich geschützt und nur bei AURO erhältlich.Biogenität des Bindemittels regelmäßig geprüft und bestätigt durch SGS INSTITUT FRESENIUS."
Für uns ist auch hier die sicher mit Recht geheime Rezeptur gar nicht bedeutsam, sondern nur der Nachweis bezüglich möglicher Emissionen - hier entsprechend nicht deklarierter Einzelstoffe. Ein Emissionsbereicht kann aber nicht "geheimes Firmenwissen"darstellen, da jeder Mitbewerber und Verbraucher gegen entsprechende Kosten (für den Kunden allerdings nicht zumutbar) eine Emissionsprüfung auch mit gekaufter Ware durchführen lassen könnte.
In einem Öko- Tapetenkleister (ebenfalls Auro) finden wir eine "Volldeklaration" Cellulose; im Sicherheitsdatenblatt findet sich allerdings als "deklarationspflichtig":
Ethandial als "gefährlicher Inhaltsstoff" mit der Gefahrenkennzeichnung siehe nachfolgende Stoffinformationen.
"biologisch abbaubares,mikronisiertes Polymer mit wachsartigen Eigenschaften auf Basis nachwachsender Rohstoffe" (??) Beispiel Remmers; definitiv keine "Voll"-Deklaration der Zusammensetzung
"Konservierungsmittelarm" (keine Angaben in der Volldeklaration welche Konservierungsmittel in welcher Konzentration dennoch enthalten sind!)
Jodo-propynyl-butyl-carbamat - Holzschutz in "ökologisch unbedenklichem Produkt" (Beispiel Produkt Biofarben zugleich mit Isothiazolinon und nicht definierten Trockenstoffen)
Inhaltsstoffdeklaration eines Holzschutzlacks, dessen Händler (purenature) wirbt:
Der Holzschutzlack ist ein speziell für Allergiker und hypersensible Menschen entwickelter wasserlöslicher Streichlack für Innenräume AFM Holzschutzlack weis 0% VOC
Acrylemulsion ?, Titandioxid, Wasser, Aluminium Silikat, Copolymer?, Oberflächenaktivstoffe?
Siehe dazu auch Werbung mit "allergikerfreundlich", "MCS- geeignet"
eines "Naturfarben-Herstellers" (Volvox)
12. Zusammensetzung Alkydharz, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Trockenstoffe?, Tenside?, Bentonite, Wachse, 2-Butanonoxim, Silicagel.
"Oberflächenaktive Stoffe(?)" in einem Lack (AFM Lack) mit der ausdrücklichen Aussage:
"Kann von chemikaliensensitiven Menschen verwendet und toleriert werden" (daneben finden sich hier ebendallls weitere Sammelbegriffe wie "Copolymer" und "Acrylemulsion")
Mehr zu Butanonoxim (steht im Verdacht krebserzeugend zu sein!)
Hier wurde Butanonoxim zumindest angegeben – in der Vergangenheit tauchte der Stoff bei Naturfarbenherstellern bei Tests (z.B. Ökotest) auch „nichtdeklariert“ auf.
Detaillierte Stoffinformationen dazu
Acrylemulsion
Acryl ist eine Sammelbezeichnung für chemische Stoffe der Strukturformel (CH2=CH-COR) und deren Polymere.(stoff4you)
Unter einer Emulsion versteht man ein fein verteiltes Gemisch zweier verschiedener (normalerweise nicht mischbarer) Flüssigkeiten ohne sichtbare Entmischung.(chemie.de)
Der Begriff Acrylemulsion kann somit nicht als unbedingt "Volldeklaration" gewertet werden
Aliphatische Kohlenwasserstoffe
"VOCs, die durch fraktionierte Destillation und Hydrierung aus Erdöl gewonnen werden. Aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Hexan, Oktan, Dekan, bzw. Dodekan spielen technisch als Bestandteile von Kraftstoffen, Lösungsmitteln sowie chemischen Rohstoffen eine große Rolle. Anthropogene Emissionen von Kohlenwasserstoffen aus Lösungsmitteln. Aliphatische Kohlenwasserstoffe sind in der Regel nicht bzw. gering toxisch.
Hexan verursacht allerdings Nervenschäden, wirkt schleimhautreizend und allergisierend. Ungesättigten Verbindungen, wie das trimere Isobuten oder das 4-Phenylcyclohexen sind Verunreinigungen, die bei der Herstellung von Polymeren wie z.B. Syntheselatex anfallen. Diese Substanzen sind häufig im Zusammenhang mit Geruchsproblemen relevant." (Textquelle oecolab)
Siehe auch Kapitel Isoaliphate
Anorganische Mineralsalze
Mit dieser Bezeichnung deklarieren Einblas-Zellulose Hersteller teilweise ihre Flammschutzmittel, ohne diese genau zu definieren (bei Steicofloc sowohl Deklaration für borathaltige- als auch boratfreie Produkte?).
Copolymer
Es handelt sich hier um einen bezüglich gesundheitlicher Relevanz völlig aussagelosen Sammelbegriff, der keineswegs Bestandteil einer sogenannten "Volldeklaration" sein kann!
Copolymere oder Heteropolymere sind Polymere, die aus zwei oder mehr verschiedenartigen Monomereinheiten zusammengesetzt sind.
Beispiele
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS); Styrol-Acrylnitril (SAN); Polyethylenoxid-b-Polypropylenoxid ((PEO-b-PPO), Pluronic); Brij; Poloxamine (Chemieschule
Emulgatoren
Bezeichnung für Hilfsmittel zur Herstellung und Stabilisierung von "Emulsionen", die im engeren Sinne als "grenzflächenaktive Stoffe" bzw. Tenside bezeichnet werden können. "Römpps Chemielexikon"
Tenside können je nach Art unterschiedliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben, und sollten daher näher definiert werden.
Ethandial
laut Sicherheitsdatenblatt "Hinweis: kann allergische Reaktionen hervorrufen" Bestandteil eines Öko- Tapetenkleisters - kein entsprechender HInweis im technischen Merkblatt
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
Fettsäuren
Die Emissionen von Aldehyden bei Naturharzlacken sind auf ungesättigte Fettsäuren (Leinöl), die mit Sauerstoff reagieren, zurückzuführen. Diese Emissionen werden bei der Trocknung und chemischen Vernetzung der Lacke gebildet (Aldehyde sind in dem Lack selbst nicht nachweisbar) und können ein Jahr und länger andauern. In einem Kindergarten in Baden-Württemberg wurden Aldehyde über einen wesentlich längeren Zeitraum, als die Lösemittelemissionen aus einem lösemittelhaltigen Lack nachgewiesen. Zu den Aldehyden zählt auch Formaldehyd, das ebenfalls nachweisbar ist. Umweltbundesamt
Jodo-propynyl-butyl-carbamat
CAS 55406-53-6
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
"Ketoxime"
"Silikon-Dichtmassen enthalten Reagenzien zur Vernetzung, die bei der Aushärtung Ketoxime freisetzen. 2-Butanonoxim abspaltende Reagenzien werden derzeit am häufigsten eingesetzt. Für den Krebsverdachtsstoff 2-Butanonoxim (Methylethylketoxim, MEKO) wurde 2013 ein AGW von 1 mg/m³ festgelegt.
Simulierte Arbeitsplatzmessungen der BG Bau zeigen, dass bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (z. B. bei der Abdichtung von Fugen beim Ausbau von Badezimmern) mit erheblich höheren Luftkonzentrationen von 2-Butanonoxim als 1 mg/m³ zu rechnen ist. Seitens der Hersteller von Silikon-Dichtmassen sind Tendenzen zu erkennen, auf Vernetzungsreagenzien auszuweichen, die anstelle von 2-Butanonoxim andere, zu 2-Butanonoxim homologe Ketoxime freisetzen. Bei diesen Ketoximen handelt es sich z. B. um Acetonoxim, 2-Pentanonoxim (MPKO) oder Methylisobutylketoxim (MIBKO)." (Information auf der Homepage der BG BAU)
Kolophoniumglyzerinester
Kolophonium, das aus Kiefernbalsam gewonnen wird, gehört wie Terpentinöl auch zu den 24 häufigsten Allergenen des täglichen Lebens. Umweltbundesamt
Konservierungsmittel, Topfkonservierer
Hier handelt es sich meist(!) um Isothiazolinone mit starker allergenisierender Wirkung.
Lösungsmittelnaphtha
CAS 64742-88-7 (laut INCHEM)
Wirkungen bei kurzzeitiger Exposition
Der Dampf reizt leicht die Augen und die Atemwege. Möglich sind Auswirkungen auf das Zentralnervensystem. Exposition gegenüber hohen Dampfkonzentrationen kann zu Bewusstlosigkeit führen. Wenn diese Flüssigkeit verschluckt wird, kann Aspiration in die Lunge zu einer chemischen Pneumonitis führen.
Wirkungen nach längerer oder wiederholter Exposition
Der Stoff entfettet die Haut, was zu Trockenheit oder Rissbildung führen kann. Möglich sind Auswirkungen auf Zentralnervensystem und Leber. Dies kann zu Funktionsbeeinträchtigungen führen.
Mikronisierte Wachse"
Die Firma Livos gibt bei der "Voll-Deklaration eines Fußbodenöls" unter anderem "mikronisierte Wachse" an - der Verbraucher kann daraus aber nicht ablesen, um welche Art von Wachsen es sich hier handelt:
Was sind mikronisierte Wachse?
"Wachs, das mechanisch in Partikel von wenigen Mikrometern Größe pulverisiert wurde. Das mikronisierte Wachs kann von unterschiedlicher chemischer Natur sein: synthetisch wie EBS, Erucamid, Stearamid (im Allgemeinen Amidwachse), Polyethylen, oxidiertes Polyethylen, Polyolefin, polarisiertes Polyolefin, EVA oder Fischer-Tropsch-Wachse, aber auch natürliche, wie Montanwachs, Carnaubawachs und Bienenwachs." https://ectjicin.com/de/wachse/mikronisierte-wachse/
Warum werden hier nur "Sammelbegriffe" in sogenannten Volldeklarationen verwendet, die zumindest den kritischen Verbraucher verunsichern können?
Beispiel Gefahrenhinweise für Erucamid, CAS: 112-84-5
H315 (99,62%): Verursacht Hautreizungen [ Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]
H319 (99,62%): Verursacht schwere Augenreizung [ Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]
H335 (99,62 %): Kann die Atemwege reizen [ Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege] Textquelle PubChem
EBS (Ethylene-bis-stearamide) CAS: 110-30-5
H312 (32,48%): Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt [ Achtung Akute Toxizität, dermal]
H315 (43,16%): Verursacht Hautreizungen [ Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]
H317 (19,03%): Kann allergische Hautreaktionen verursachen [ Achtung Sensibilisierung, Haut]
H319 (47,8 %): Verursacht schwere Augenreizung [ Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]
H335 (43,16%): Kann die Atemwege reizen [ Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege] Textquelle PubChem
"Natürliche Salze"
Der Hersteller Livos hatte in einem früheren Merkblatt Dubron 212 noch angegeben:
"!Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Sojaöl, Methylcellulose, Borax, Parmetol® MBX, Borsäure, Ethanol, Zitronenöl und Zitronensäure."
2021 findet sich für dieses Produkt eine neue Deklaration (Merkblatt 2021; geänderte Rezeptur?)
Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Natürliche Salze, Methylcellulose, Zitronensäure, Silberchlorid.
Zuvor war von Ökotest (Test Wandfarben 2019) kritisiert worden, dass sich im Produkt Dubron 213 (beworben als "besonders für Allergiker und Chemikaliensensitive geeignet") Borsalz gefunden hatte. Dieses Produkt wurde laut Ökotest 2020 inzwischen vom Markt genommen. Im uns ebenfalls vorliegenden Merkblatt aus 2016 waren Borsalz, Borsäure und Silberchlorid überhaupt nicht deklariert.
Zitat Ökotest:
"Ungenügend fällt dagegen das Urteil für die Livos Dubron Natur-Dispersionsfarbe Nr. 413 aus. Sie enthält Bor, das ergab unsere Analyse. Laut Technischem Merkblatt, das auf der Homepage des Anbieters zu finden ist, stecken in der Farbe die Borverbindungen Borsäure und Borax.
Sie gelten als besonders gefährlich, weil sie vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleibschädigen können. Wir haben bereits in früheren Tests Livos-Produkte wegen schädlicher Borverbindungen kritisiert.
Besonders pikant: Die Biozid-Verordnung erlaubt es nicht, diese Stoffe als Konservierungsmittel in Farben zuzugeben."
Die nunmehr praktizierte Angabe "Natürliche Salze" stellt sicher keine Volldeklaration dar - der Verbraucher kann nicht feststellen. ob es sich dabei nach wie vor beispielsweise um Borsalz handelt!(?)!
Oberflächenaktivstoffe
Dies können eine ganze Reihe unterschiedlicher Stoffe sein (UNSPSC Code 12161900 - https://www.top500.de/lexikon/unspsc_code_12161900.php ) mit entsprechend sich unterscheidender gesundheitlicher Relevanz, z.B. laut Industrielexikon
Antischaummittel
Detergenzien
Schaummittel
Dispersionsmittel
Ausspülung
Benetzungsmittel
Wasserflutzusatzmittel
Solche nicht näher definierte Bezeichnungen in Produkten, die vor allem auch für chemikaliensensitive Anwender besonders beworben werden, sind sicherlich nicht "verbraucherfreundlich".
Siehe auch: Werbung für "allergikergeeignete Produkte"
Organische Lösemittel
"Naturharzlacke werden aus pflanzlichen und tierischen Rohstoffen hergestellt. Wegen ihres teilweise hohen Gehaltes an organischen Lösemitteln von bis zu 60 % tragen auch sie erheblich zur Umweltbelastung bei." Umweltbundesamt
Organische Säuren
dabei kann es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe mit unterschiedlicher gesundheitlichen Relevanz handeln - Beispiele: Essigsäure, Ameisensäure
Ohne Definition der eingesetzten Säuren (Beispiel Repeblin) ist eine gesundheitliche Bewertung daher nicht möglich.
Polymerfüllstoff, Polymerdispersion
Polymer:
"Das Wort Polymer kommt aus dem Altgriechischen. Es setzt sich zusammen aus dem Wort Poly, das mit "viel" übersetzt wird, und aus dem Wort Meros, welches "Teil" bedeutet.
Kunststoffe bestehen aus synthetischen Polymeren. Beispiele für solche Polymere sind Polyethylen, Polystyrol und Polyvinylchlorid."(PVC) Textquelle
Füllstoff:
Der Begriff "Füllstoff" bietet ebenso wie "Polymer" keinerlei Information über die tatsächliche Art des eingesetzten Stoffes und damit dessen Gesundheits- bzw. der Verträglichkeitsrelevanz.
Dispersion:
"Eine Dispersion ist in der Chemie ein heterogenes Gemenge aus mindestens zwei Stoffen, die sich nicht oder kaum ineinander lösen oder chemisch miteinander verbinden.
In der Regel wird in diversen Sicherheitsdatenblättern nicht angegeben, umnwelche Art von "Stoffen" es sich handelt.
Silberchlorid
CAS 7783-90-6 Biozid (beworben für Allergiker in einem Roll- und Streichputz,
(Wasser, Kreide, Titanweiß, Naturharze, Proteine, Isoaliphate, Orangenöl, Cellulose, Marmormehl, Methylcellulose, Borax, Borsäure und Silberchlorid).
der gleichzeitig auch allergenisierende Orangenöl enthält.
Zitat aus Ökotest 2019:
"Silberionen sind antibakteriell wirksam und in medizinischen Anwendungen wie Wundauflagen wichtig. Kommen Sie auch außerhalb der Medizin in vielen alltäglichen Produkten zum Einsatz, kann das zur Folge haben, dass Bakterien resistent gegen Silberionen werden und Silber seine medizinische Wirkung verliert.
Dazu kommt:
Auch Silber ist nicht mehr als Konservierungsmittel in Farben erlaubt, auch wenn derzeit noch eine Übergangsregelung greift. Wir werten Silber grundsätzlich in Alltagsprodukten ab; es sollte der Medizin vorbehalten bleiben."
Siehe dazu auch Informationen zu "Nanosilber"
Stabilisatoren
werden für unterschiedliche "Funktionen" eingesetzt - dabei kann es sich um gesundheitsgefährdende Organozinnverbindungen, PFAs, Bisphenol A - aber auch um relativ "unbedenklichere" Stoffe handeln.
Umweltbundesamt zu Bisphenol A: Verwendung als Stabilisator und Farbentwicklungskomponente. Bei dieser Verwendung wird Bisphenol A in seiner unveränderten Form eingesetzt und liegt auch im Produkt so vor.
Bereits 2003
listete das Umweltbundesamt eine Unzahl unterschiedlicher "Stabilisatoren" auf - zwischenzeitlich hat sich die Anzahl und Art der eingesetzten Stabilisatoren um eine wesentliches erhöht.
Umweltbundesamt: Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe
Als besonders bedenklich werden beispielsweise manche sogenannte UV- Stabilisatoren (Lacke, Farben) eingestuft -
organische Adsorber sind beispielsweise Benzophenone, Benzotriazole, Oxalanilide, Phenyltriazine -
anorganische: Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Zinkoxid;
HALS (Hindered Amine Light Stabilizers) Tetramethylpiperidin-Derivate
Begriffe wie "Stabilisatoren" als eine sogenannte "Volldeklaration" zu benutzen, grenzt bereits an eine bewusste "Irreführung" der Verbraucher.
Trockenstoffe
Aus Umweltsicht (Bildung von bodennahem Ozon) und auch aus gesundheitlichen Aspekten (Belastung der Innenraumluft) ist der Gehalt an organischen Lösemitteln von Bedeutung. Darüber hinaus können beispielsweise aber auch Konservierungsmittel, Trockenstoffe (sogenannte Sikkative), Weichmacher und einige Produktionsrückstände im Bindemittel (Monomere) umwelt- und gesundheitsbelastende Eigenschaften aufweisen. Umweltbundesamt
Weitere manchmal "deklarierte" Stoffe - mit gesundheitskritischer Relevanz
Orangenöl
CAS: 8028-48-6
Findet sich in vielen Naturfarben, und ist nicht toxisch, kann aber allergenisierend wirken; kritisch wird es aber, wenn Produkte mit Orangenöl mit "für Allergiker" beworben werden. (Siehe dazu Produktbeispiel Dubron Roll und Streichputz, Homepage August 2022 - Archiv 8/2022) TM 2022
Einziger Warnhinweis im technischen Merkblatt: "EUH208 Enthält D-Limonen (Orangenöl). Kann allergische Reaktionen hervorrufen" . damit erweist sich aber der HiInweis "Produkt für Allergiker" als absurd.
Orangenöl allgemeiner Gefahrenhinweis
H226 (43,83 %): Flüssigkeit und Dampf entzündbar [ Warnung vor entzündbaren Flüssigkeiten]
H304 (99,15 %): Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein [ Gefahr Aspirationsgefahr]
H315 (100%): Verursacht Hautreizungen [ Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]
H317 (100%): Kann allergische Hautreaktionen verursachen [ Achtung Sensibilisierung, Haut]
H318 (49,79%): Verursacht schwere Augenschäden [ Gefahr Schwere Augenschädigung/Augenreizung]
H411 (99,57%): Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung [Gewässergefährdend, Langzeitgefahr]
Allgemeiner Hinweis zu solchen Stoffen
Konkrete gesundheitliche Relevanz solcher "Zusatzstoffe" (Additive)
Manche dieser Stoffe sind technisch nicht immer völlig verzichtbar -
mögliche gesundheitliche Risiken sollten aber entsprechend eindeutig kommuniziert werden,
die Stoffe eindeutig deklariert (CAS- Nummern) und nicht hinter "Sammelbegriffen" versteckt werden, und auf keinen Fall ohne Nachweisen mit "ökologisch unbedenklich", "wohngesund" und teilweise sogar "Allergiker- oder MCS- geeignet" beworben werden.
Weitere "Begriffserläuterungen"
Sehr oft sind diese Stoffe im ausgehärteten Zustand tatsächlich auch überhaupt nicht mehr relevant innenraumwirksam -
aus den vielbeworbenen "Volldeklarationen" dieser Art - meist sogar ohne Mengenangabe - ist eine solche Unbedenklichkeit aber nicht ableitbar!
Dies führt möglicherweise auch dazu, dass solche Produkte gemieden werden, obwohl die genannten Stoffe im getrockneten Zustand oft gar nicht mehr raumwirksam sein könnten! Wirklich nachweisbar ist dies aber nur mit Prüfkammer- Emissionsprüfberichten - Messung der Emissionen ach 4 Wochen in der Prüfkammer.!
Aussagen wie allergikergeeignet halten wir für sehr "mutig" - noch kritischer ist dies bei MCS- Kranken. "Allergiker- und sogar MCS- verträgliche Produkte und Gebäude?"
Alternative "Reines Leinöl, Olivenöl"... zur Oberflächenbehandlung von Hölzern, Holzfußböden...
Ohne Frage handelt es sich dabei um eine "ökologische" Lösung; reine Naturöle können aber- vor allem bei sommerlich erhöhten Ozonwerten durch Oxidationsprozesse (dabei Entstehung vor allem geruchsintensiver Aldehyde) einen ranzigen Geruch annehmen, der von vielen zumindest als "störend" empfunden wird.
Umfassend schadstoffgeprüfte, lösemittalarme Hartöle verursachen bei fachgerechter Verarbeitung keine solchen "Probleme" - selbst hier verlange ich aber bei Beratungen von MCS- Kranken noch zusätzlich(!) einen entsprechenden persönlichen(!) Verträglichkeitstest. (Siehe dazu auch Baustoffauswahl für MCS-Kranke)
Auch die Hersteller von "ÖKo- Kalkputzen", Öko-Lehmprodukten verweisen gerne auf die "absolute "Natürlichkeit" ihrer Rohstoffe und verweigern daher umfassende Emissionsprüfberichte. Verzichtet wird dabei beispielsweise auch bei Lehmprodukten auf Angaben zur Radioaktivität - die je nach Rohstoff-Standort ebenfalls sehr unterscheidlich ausfallen kann und nur durch entsprechende Prüfungen definiert werden kann.
Ich lade alle hier genannten Hersteller ein, diese meine
Informationssammlung durch eine (korrigierende) Stellungnahme - oder durch entsprechende Nachweise der Unbedenklichkeit zu ergänzen, ich erweitere diese Aufstellung aber gerne mit weitern, dem Verbraucher möglicherweise nicht ganz eindeutig erscheinenden Bezeichnungen aus eventuellen "Volldeklarationen".
"Isoaliphate", "Isoparaffin" Alternative zu den Lösungsmitteln Terpene?
Gesundheitliche Bewertung von Isoaliphaten in Farben und Lacken
Naturfarbenhersteller hatten in der Vergangenheit stets das Problem, dass die eingesetzten natürlichen Lösemittel (in der Regel Citrus- und Orangenterpene) zwar für viele Verbraucher einen "angenehmen Geruch" verströmen –
für viele Allergiker, vor allem auch Chemikaliensensitive aber ein massives sensibilisierendes Problem darstellen.
Selbst "Gesunde" können aber diese Gerüche nach längerer Zeit bei hoher Intensivität- vor allem in Schlafräumen als zumindest "störend" empfinden.
Auf der Suche nach geruchsarmen, "gesundheitsverträglicheren" Lösemittel- Alternativen befassen sich die meisten Hersteller seither mit sogenannten Isoaliphaten,
ausgehend von der Tatsache, dass Produkte mit "reinen(!) Isoaliphaten" in der Dauerwirkung nach Aushärtung tatsächlich physiologisch tatsächlich in den meisten Fällen als eher unbedenklich einzustufen sind.
Nachhaltigkeits- Bewertung
Nachteilig bewertet wird aber, dass es sich bisher dabei fast ausschließlich um Produkte aus Erdöl handelt, eine Tatsache, die aus Nachhaltigkeitsgründen bei strenger Beurteilung natürlich zu einer "Abwertung" des Endproduktes führt.
Für die EGGBI Beratungszielgruppe (Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Anforderungen) stellt dieser Nachhaltigkeitsaspekt kein wesentliches negatives Kriterium dar, zumal dieser fossile Rohstoff in diesem Fall ja nicht als Brennstoff "verbrannt wird", sondern grundsätzlich wieder einer langanhaltenden Nutzung – mit schützender Funktion, damit behandelter Produkte und damit nachhaltiger Langlebigkeit dient.
Dennoch darf der Aussage "Isoaliphate" in einer sogenannten "Volldeklaration" nicht kritiklos gesundheitliche Unbedenklichkeit zugeschrieben werden –
entscheidend ist für eine derartige Beurteilung Zusammensetzung und der Reinheitsgrad der eingesetzten Isoaliphate.
Isoaliphate – Isoparaffine - Isoalkangemische
Begriffserklärungen:
Iso
Was bedeutet ISO in der Chemie?
[zu griech. isos »gleich«]: Vorsilbe in den Namen von chemischen Verbindungen, die anzeigt, dass eine zu einer anderen (Bezugs-) Verbindung isomere Verbindung (Isomerie) vorliegt. Zum Beispiel ist die Isocyansäure O=C=NH ein Isomer der Cyansäure HO–C≡N.
Als Alkane (Grenzkohlenwasserstoffe, früher Paraffine) bezeichnet man in der organischen Chemie die Stoffgruppe der gesättigten, acyclischen Kohlenwasserstoffe.
In der organischen Chemie bezeichnet gesättigte Verbindung eine Gruppe von Stoffen, in denen alle Bindungen zwischen Kohlenstoffatomen eines Moleküls Einfachbindungen sind. Alle Valenzen der Kohlenstoffatome sind ausgeschöpft, es können durch Additionsreaktionen keine zusätzlichen Atome oder Atomgruppen aufgenommen werden. Gesättigte Kohlenwasserstoffe werden in der Chemie als Alkane bezeichnet.
Die Kohlenwasserstoffe sind eine Stoffgruppe chemischer Verbindungen, die nur aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen. Diese Stoffgruppe ist vielfältig, da Kohlenwasserstoffe Kohlenstoffketten, -ringe oder Kombinationen daraus enthalten können. Es gibt mehrere Untergruppen wie Alkane, Alkene, Alkine und Aromaten (Arene). Die Kohlenwasserstoffe haben vor allem durch ihre Verwendung als fossile Brennstoffe und in der organischen Synthese eine große technische Bedeutung erlangt.
Paraffine:
Die Paraffine bestehen aus einzelnen oder gemischten Alkanen mit 18 oder mehr Kohlenstoffatomen. Je nach Anzahl der C-Atome sind die Paraffine flüssig, zäh oder feste Massen mit zunehmenden Schmelz- und Siedepunkten.
Auflistung und Eigenschaften der n-Alkane
Gesundheitliche Bewertung
Zahlreiche der n-Alkane können als gesundheitlich unbedenklich bewertet werden,
manche sind aber mit nicht unerheblichen Gefahrenhinweise versehen.
Der "Sammelbegriff"
Isoaliphate, Isoparaffine, Isoalkane
gibt dem Verbraucher aber tatsächlich keine Information,
welche konkreten Stoffe, Mischungen im EInzelfall tatsächlich eingesetzt werden –
(wie immer fehlt hier eine klare Definition der Inhaltsstoffe durch die sogenannten CAS- Nummernhttps://www.eggbi.eu/beratung/produktinformationen-guetezeichen/#c2266) und
ob es möglicherweise zu gesundheitlichen Risiken (nur) bei der Verarbeitung, möglicherweise aber auch für die Raumluft nach Trocknung der Produkte kommen kann.
Zudem werden zur Verbesserung der Lösekraft den Isoaliphaten in vielen Fällen auch Terpene als zusätzliches "Lösungsmittel" zugesetzt.
Aussage eines Naturfarbenherstellers:
"Eine universell einsetzbare Verdünnung aus Isoaliphaten benötigt zur Verbesserung der Lösekraft einen 5%igen Zusatz von natürlichem Citrusterpentin." (Textquelle)
Wie auch bei den in der Rubrik "unzureichende Volldeklarationen" bereits beschriebenen - nur vage definierten "Additiven" in sogenannten, vom Verbraucher nicht überprüfbaren "Volldeklarationen",
kann auch hier nur eine umfassende Emissionsprüfung durch ein qualifiziertes, akkreditiertes Institut eine bewertungsfähige Auskunft über "mögliche Gesundheitsrisiken" geben. Bedauerlicherweise werden solche Prüfberichte fast durchwegs nicht zur Verfügung gestellt!
Einige Beispiele
aus der Gruppe der n-Alkane: (Bewertungen stammen aus der GESTIS -Stoffdatenbank)
n- Pentan (CAS 109-66-0)
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
n- Hexan (CAS 110-54-3)
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Nervensystem
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
n-Heptan (CAS 142-82-5)
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
n-Octan (CAS 111-65-9)
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
n-Nonan (CAS 111-84-2)
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Bewertung österreichisches Umweltbundesamt
Isoaliphaten werden unter anderem bei der Herstellung von Naturlacken als Ersatzlösungsmittel anstelle von Terpenkohlenwasserstoffen verwendet. Charakteristisch für die Isoaliphaten ist eine große Variationsbreite der in den Gemischen vorkommenden Verbindungen mit gleicher Kohlenstoffzahl, da einer einzigen Summenformel eine Vielzahl von Isomeren mit unterschiedlichen chemischen, physikalischen und auch toxikologischen Eigenschaften zuzuordnen ist.
Isoaliphaten sind geruchlos,
ihre Dämpfe können jedoch Reizungen der Augen und Atemwege, Kopfschmerzen, Schwindel und Störungen des Zentralnervensystems auslösen. Geringste Mengen, die bei Verschlucken oder nachfolgendem Erbrechen in die Lunge gelangen, können zu einem Lungenödem oder zu einer Lungenentzündung führen. (Textquelle)
Bewertung EGGBI
Unabhängig von teils kritischen Bewertungen der Nachhaltigkeit (größtenteils noch immer fossiler Rohstoff)
können Isoaliphate grundsätzlich aus gesundheitlicher Sicht eine sinnvolle, verträglichere Alternative zu den nach wie vor eingesetzten Terpenen darstellen.
Voraussetzung ist aber eine klare Deklaration von Zusammensetzung und möglichen Zusätzen –
aussagefähig für den Verbraucher aber nur zusätzlich durch einen umfassenden, glaubwürdigen Emissionsprüfbericht des Produktes im ausgehärteten (getrockneten) Zustand (28- Tage Prüfkammeruntersuchung).
Aussagen eines "Naturfarben"- Herstellers
"Isoaliphate (=aliphatische Kohlenwasserstoffe) gibt es in sehr unterschiedlichen Beschaffenheiten". Natural setzt sehr bewusst Isoaliphate ein, die als VOC zählen – also nicht sehr langkettig sind und deshalb keine langfristige Raumluftbelastung bewirken".
Auch dieser Hersteller verzichtet darauf, die tatsächlich verwendete n-Alkane zu benennen und verwendet nur den Sammelbegriff Isoaliphate. VOC? Auch n-Hexan (Gefahrenhinweise siehe in obiger Auflistung) zählt zu den VOCs.
Weiteres Zitat:
"Isoaliphate sind kein Lösemittel, sondern Verdünner
Die von uns eingesetzten Isoaliphate sind kein Lösungsmittel. Sie können keine Feststoffe lösen. Der Verdünner ist also nicht so aggressiv wie die natürlichen Lösungsmittel Orangenschalenöl, Balsamterpentin oder Ethanol (Alkohol). Isoaliphate werden als trocknungsneutrales Malmittel (=Verdünner) eingesetzt." (Natural)
Hinweis:
Es handelt sich hier um eine Informatioinssammlung und keine "wissenschaftliche" Studie. Bedauerlicherweise findet sich in der Fachliteratur wenig Stoff zum Sammelbegriff Isoaliphate!
Ergänzungen und (nachvollziehbare!) Korrekturvorschläge werden dankbar entgegengenommen.
"Testbenzin" als alternatives Lösungsmittel?
Testbenzin
Verwendung
Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.
Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten. (Chemie-Lexikon)
Sammelbegriff Testbenzin
Es handelt sich auch hier um einen nicht näher definierten Sammelbegriff = Kohlenwasserstoffgemisch
(Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 2 % Aromaten)
für ein Produkt, welches zu den UVCB = Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials zählt, (Seite 9 IFA)
und welches auf Grund sehr unterschiedlicher "Reinheit" ohne genauere Definition (Inhaltsstoffe mit CAS- Nummern) nicht gesundheitlich bewertet werden kann.
Verwendung
"Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.
Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten." (Chemie-Lexikon)
Gefahrenhinweise
In diversen Sicherheitsdatenblättern finden sich dazu auch – abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung die jeweils entscheidenden Gefahrenhinweise –
Beispiel Testbenzin 155/185 , Abschnitt 16
Gefahrenhinweise :
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Entscheidend für sensitive Bauherren ist allerdings vor allem das Emissionsverhalten dieser Lösungsmittel – ablesbar ausschließlich aus entsprechenden Emissionsprüfberichten der eigentlichen Endprodukte.
Naturbaustoffe und Gütezeichen
Gütezeichen und Naturbaustoffe
Teilweise wird von vielen Produktherstellern auch mit Gütezeichen geworben - oft initiiert von den Herstellerverbänden selbst -
beispielsweise mit Gütezeichen für "Naturprodukte".
In einem konkreten Fall (In.Ve.Na) wird dabei mit "unabhängigen Produktprüfungen" und einem "unabhängigen Institut" geworben.
Nachfragen (2020) nach Namen und der "Akkreditierung dieses Institutes", nach den Kriterien, Prüfumfang der "unabhängigen Prüfungen" blieben bis heute unbeantwortet; entsprechende Prüfberichte, so überhaupt vorhanden, werden von nahezu allen Herstellern als "Geheimsache" behandelt und nicht zur Verfügung gestellt.
(siehe Kapitel In.Ve.Na. im Überblick Gütezeichen)
"Menschen mit Allergien und Chemikalienunverträglichkeiten erhalten über die technischen Merkblätter der InVeNa Mitglieder transparente und genaue Inhaltsstoffdaten, welche vom Arzt hinsichtlich der Verträglichkeit vorsorglich überprüft oder ausgetestet werden können."
Vor allem für Chemikaliensensitive, die nicht nur auf toxische und bekannt allergene Stoffe, sondern oft auch sehr individuell auf viele natürliche Stoffe im Niedrigstkonzentrationsbereich reagieren können, wären die Nachweise, welche Stoffe in der Raumluft zu erwarten sind, wesentlich wichtiger als nicht kontrollierbare "Deklarationen" mit keineswegs immer "transparenten und genauen Inhaltsstoffdaten" (siehe Beispiele oben) und wir können auf Grund dieser "Geheimpolitik" der meisten Hersteller
nur sehr wenige schadstoffgeprüfte Produkte
(ein Positivbeispiel mit nachvollziehbaren Aussagen zur späteren Innenraumluft- Relevanz, der detaillierte Prüfbericht liegt uns vor)
aus dem "Naturfarbenbereich" als definitiv "umfassend schadstoffgeprüft" benennen.
Natürlich ist selbst bei diesen Produkten von MCS- Kranken (Produktauswahl für MCS- Kranke) zusätzlich noch ein persönlicher Verträglichkeitstest durchzuführen.
Alte Prüfberichte und Bewertungen
Manche Hersteller versuchen mit alten Prüfberichten, gesundheitlichen Bewertungen (oft ausgehend von Berichten, die inzwischen schon mehr als 5 Jahre alt sind) im Marketing zu punkten.
Tatsächlich unterliegt die gesundheitliche Bewertung von Produkten grundsätzlich einem steten Wandel, ausgehend von ständig neuen Erkenntnissen der Forschung, der Medizin, neuen Normen und Richtlinien der Analytik (Beispiel). Dies zwingt auch renommierte "Gütezeichen", ihre Kriterien ständig zu aktualisieren. (Aktuelle Kriterien Farben eco-Institut Label - Mai 2021)
Aus diesem Grund werden die meisten EGGBI Produktempfehlungen nicht im "unvergesslichen" Internet veröffentlicht, sondern stets zeitnah und individuell den gesundheitlichen Anforderungen der Anfragenden und den aktuellen Anforderungen präventiver Bewertungen angepasst.
Hinweis zu diesen Aussagen
Es handelt sich hier um eine allgemeine Informationssammlung aus durchwegs angegebenen (verlinkten) Quellen. Die verlinkten Technischen Merkblätter und Hersteller- Homepageaussagen wurden zuletzt am 18.08.2021 auf Aktualität überprüft.
Kritik zu dieser präventiv vorsichtigen Haltung nehme ich stets gern zur Kenntnis - so kritisierte InVeNa e.V. meine kritische Haltung zu den "sogenannten Volldeklarationen" im Zusammenhang mit einem Ökotestbericht auf der Homepage des Naturbaustoffhändlerverbandes Ökoplus. (Stellungnahme 4/2016)
Hier wird eine "unkritische Haltung meinerseits" gegenüber den konventionellen Produkten "angenommen".
Dabei wird aber nicht zur Kennntnis genommen, dass die Forderung nach Bekanntgabe aller fetststellbaren Emissionen bei EGGBI keinen Unterscheid macht zwischen Natur- und konventionellen Produkte - für Chemikaliensensitive und Allergiker macht es nach jahrzehntelanger Erfahrung eben überhaupt keinen Unterschied, "welchen Ursprungs" definitive spätere Raumluftbelastungen sind.
Glaubwürdige Luftkammer - Emissionsprüfungen berücksichtigen daher nicht nur die 3 Tage Emissionen, sondern - entscheidend - auch die tatsächlich verbleibenden Emissionen nach 28 Tagen - und natürlich werden hier auch schwerflüchtige VOCs wie z.B. manche Glykole, wie sie von der konventionellen Farben- und Lackindustrie gerne als "Lösemittelersatz" eingesetzt werden, erfasst und bewertet.
Gerne korrigieren/ ergänzen wir kurzfristig alle diese Aussagen zu "Naturfarben" bei Vorliegen glaubwürdiger Nachweise.
Solange aber "Volldeklarationen" gespickt sind mit nicht näher definierten Sammelbegriffen stellen diese für unsere Bewertungen sicher keine aussagekräftige Grundlage dar.
Bei Vorlage von umfassenden Prüfberichten nehmen wir gerne entsprechende Produkte in die Empfehlungsliste auf.
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