Naturbaustoffe - Beispiel Lacke, Farben, Lasuren - emissionsarm und wohngesund?

 

"Naturfarben", "ÖKO- Produkte" (Farben, Öle, Wachse, Lasuren...) und weitere "Naturbaustoffe".

 

Allgemeiner Hinweis

Die meisten "Natur"- Farben, Lacke, Öle, Lasuren haben sich in der Vergangenheit ebenso wie die weiteren "Naturbaustoffe" als umweltfreundlich und für die meisten Verbraucher gut verträglich erwiesen. In sehr vielen Fällen- keineswegs aber immer  - sind sie auch für Sensitive verträglicher als viele konventionelle Wandfarben, Lacke und sonstige Bauprodukte mit vorwiegend synthetischen Bestandteilen.

Dies gilt aber keineswegs für alle Produkte, die sich mit entsprechenden Attributen schmücken! 

Besonders Wandfarben können bei nicht sachgerechter Lagerung/Überalterung "kippen" und damit zu dauerhaften Geruchsbelastungen führen - dies gilt sowohl für konventionelle - als auch für "Öko"- Farben. Auch Interreaktionen zwischen Untergrund, Spachtelmassen und Grundierungen können zu unangenehmen Geruchsbelastungen führen.

Vielversprechende Hersteller- Aussagen

zu ihren Produkten (Beispiel Bodenbeläge)  wie "schadstofffrei" sind bei allen Produkten, ,die mit "Öko", "Gesund", "Allergikergeeignet", "baubiologisch"... werben  ebenso wie  konventionelle Bauprodukte mit entsprechender Sorgfalt zu bewerten. (Unlautere Werbung mit Gesundheit?)

Fordern Sie Nachweise

und nicht Eigenaussagen der Hersteller oder diverse oft fragwürdige "Zertifikate" oder "Gütezeichen", nicht selten erstellt von den Herstellerverbänden selbst.

Bedauerlicherweise sind von den Herstellern dieser "Natur" Produkte meist keine umfassenden Emissionsprüfberichte erhältlich,

der Verbraucher erhält in der Regel bestenfalls l sogenannte "Volldeklarationen", deren Vollständigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. 

"Volldeklaration" der Inhaltsstoffe durch die Hersteller

Nach wie vor werden von vielen Herstellern selbst die Sicherheitsdatenblätter nicht auf der Homepage kommuniziert und müssen "angefordert" werden, immer wieder finden wir in den "Volldeklarationen" Sammelbegriffe, Bezeichnungen ohne bewertbare Aussagekraft.

Die nachfolgenden Beschreibungen sollen lediglich darauf verweisen, dass mit den sogenannten Volldeklarationen (oft nur mit Allgemeinbegriffen) nicht unbedingt immer "Verträglichkeit" auch für Sensitive gewährleistet ist. Allergenisierende D-Limonen, diverse Konservierungsstoffe beispielsweise besitzen für viele Allergiker starkes allergenisierendes Potential.

Für den sensitiven Bauherren und Allergiker ist es daher wesentlich, welche der eingesetzten Stoffe im verarbeiteten Zustand noch raumwirksam sind - dies kann nur durch Emissionsprüfungen in einer Prüfkammer über mehrere Wochen vergleichbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Vielversprechende Bezeichnungen wie z.B. "Kreidefarbe" garantiert nicht gesundheitliche Unbedenklichkeit - auch solche Produkte enthalten häufig allergenisierende Isothiazolinone.

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

1 Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"

Zahlreiche Hersteller verweigern umfassendere Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit und verweisen dabei auf ihre sogenannten

 

"Volldeklarationen"

1.1    Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"

Diese Hersteller schmücken sich mit "Volldeklarationen" ohne Aussagekraft, indem mit sogenannten Sammelbegriffen gearbeitet wird.

Ähnlich wie bei vielen Reinigungs- und Waschmitteln, Kosmetikartikeln, Beduftungen (Kapitel 3.3. "Duftstoffallergiker"; hier werden gerne in Volldeklarationen "Sammelbegriffe wie

"Parfum, Fragance" verwendet...)

werden auch bei Bauprodukten, Farben, Lacken gerne "Volldeklarationen" vorgetäuscht, die durch die Verwendung von solchen "Sammelbegriffen" keineswegs als Volldeklaration bezeichnet werden dürften. (Greenwashing mit "Wohngesundheit")

Sehr oft werden aber auch Stoffbezeichnungen gewählt, die nicht allgemein gängig sind, um den Verbraucher nicht sofort auf entsprechende "allgemeine bekannte" Risikobewertungen aufmerksam zu machen.

International eindeutige Bezeichnungen würden einzig die sogenannten CAS- Nummern darstellen, welche daher auch die Voraussetzung für "sogenannten Volldeklarationen" sein sollten.

In vielen Fällen berufen sich aber auch Hersteller (sowohl aus dem "Ökobereich" als auch konventionelle) auf die sogenannte gesetzliche Deklarationspflicht, die bei vielen Stoffen beispielsweise erst bei einem Anteil von über 1% greift. Für Chemikaliensensitive und Allergiker können(!) aber auch "grundsätzlich noch nicht zu deklarierende Anteile" bereits bei Niedrigstkonzentrationen zu Beschwerden führen.

Siehe dazu "umweltmedizinische Bewertung gesetzlicher Grenzwerte"

 

1.2    Allgemein- Angaben vieler (auch "Natur"-) Farbenhersteller

wie (die verlinkten Produktbeispiele ergaben sich aus Verbraucheranfragen bei EGGBI) – Erläuterungen dazu 

1.1.1     Additive - häufigste Angabe ist diese völlig aussagearme Bezeichnung

Definition: Additive (abgeleitet vom lateinischen „additivum“ = hinzugegeben) sind Hilfs- oder Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Der Begriff gibt keinerlei Hinweis, um welche Stoffe es sich dabei wirklich handelt!

Zitat Umweltministerium zu Lack- und Farbenherstellung mit PFAS

"Aussagen zur Altlastenrelevanz sind schwierig. Altlastenrelevanz besteht dann, wenn bei der Produktion von Farben/Lacken PFAS-Additive zugesetzt wurden. Einsatzzeitraum: ab ca. 1960 bis heute (Ausnahme PFOS: Ende 2006)". Leitfaden zur PFAS- Bewertung, 21.02.2022 (Seite 47)

Der Begriff "Additive". (= Zusatzstoffe) wird bevorzugt in Inhaltsdeklarationen eingesetzt, wenn der Hersteller die eigentlichen- oft bedenklichen- Stoffe nicht konkret benennen will.

1.1.2     Acrylemulsion (AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC)

1.1.3     "biologische Zuschlagstoffe???" (Hagasit Kalkputz)

1.1.4     Copolymer (AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC)

1.1.5     "Entschäumer?", ebenso wie

1.1.6     "Emulgator auf pflanzlicher Basis, Eisenkomplex" (nicht näher bezeichnet) bei Biopin)

1.1.7     "Fettsäuren" Auro (nicht näher bezeichnet)?

1.1.8     "Hydrophobierungsmittel?" 

1.1.9      "Isoaliphate", "Isoparaffine", "Testbenzin"

reicht nicht für eine seriöse gesundheitsbezogene Bewertung!

Siehe dazu "Kommentar Alternative Isoaliphate"

Kommentar Testbenzin

1.1.10   "Ketoxime" (Beispiel Osmo)  -

spalten möglicherweise Butanonoxim ab? Siehe dazu: Toxizität von Ketoximen)

1.1.11    "Kolophoniumglyzerinester"(Kreidezeit in vielen Produkten - Gesundheitsrisiken?)

1.1.12   "Konservierungsmittel" ("Isothiazolinongemisch?" - Beispiel Volvox)

1.1.13   "Leinölbasiertes Alkylharz" (Beispiel Remmers ; keine stoffliche "Deklaration!)

1.1.14   "Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) CAS 64742-88-7 

(aus Erdöl gewonnen! Kreidezeit ) Kennzeichnung: H 304!)

1.1.15   "natürliche Salze" und "Silberchlorid" (Beispiel Livos)

1.1.16   Naturharzester (Beispiel Livos…für Chemikaliensensitive(?)

1.1.17   "Netzmittel?" (Beispiel Sto Color Sil In)

1.1.18   Oberflächenaktivstoffe? (AFM Holzschutzlack weiss, 0% VOC)

1.1.19   "organische Lösemittel?" (keine Angabe, welche Lösemittel!) Beispiel Volvox

1.1.20    "organische Mattierungsmittel" (Naturhaus Ambientic Parkettöl)

1.1.21   "organische Verdickungsmittel" (keine Definition) Volvox

1.1.22    Paraffine (OSMO) - dazu mehr Informationen

1.1.23   pflanzlich basierte Hilfsmittel "überwiegend"? - Auro

1.1.24   "Polymerfüllstoffe" und "Polymerdispersion" (Beispiel Brillux)

1.1.25   Polysiloxane (Beispiel OSMO) - siehe Polysiloxane als "Verunreiniger"

1.1.26   "Stabilisatoren?" (Beispiel Sto Color Sil In)

1.1.27   "Tenside?"   (nicht näher bezeichnet)  

(Beispiel Volvox UV-Holzlasur natur?) – (Produkt zusätzlich auch mit Konservierungsmittel...)

1.1.28   "Trockenstoffe" (Leinos, nicht näher bezeichnet) bzw.

1.1.29    wasserlöslichen Stabilisatoren? "geringe Mengen?"  (Beispiel Naturhaus)

1.1.30    "UV-Absorber?"  (Beispiel Volvox UV-Holzlasur natur?)

1.1.31   "Verzögerer???" und

1.1.32   "Verdicker?" (Beispiel Sto Color Sil In)

1.1.33   "Verdünnungen Citrusterpene u. Balsamterpentin" (Beispiel Farbmanufaktur Werder)

 

 

 

Manche Hersteller, die sich mit einer Vielzahl von Gütezeichen schmücken, geben eine sogenannte "Volldeklaration" an, in den sich nahezu ausschließlich nur solche nichtssagenden Sammelbegriffe wiederfinden:

1.2.33     Beispiel WOCA TT Woodcare

 

Produkt: TRIP TRAP High Solid Meisteröl, natur & weiß

Isoparaffinischer Kohlenwasserstoff < 9%          ???

Pflanzlichen Ölkomponenten >88%                   ???

Tensiden <0,5%                                               ???

Sikkative < 2%                                                 ???

Lösevermittler <0,3%                                        ???     

Nur weiß auch:

Titandioxid < 5%

Verdicker <0,5%                                              ???

 

1.2.34     Faxe Holzbodenöl "natur"

 

Volldeklaration:

Veredelte pflanzliche Öle,                                 ???

Isoparaffin,                                                      ???

Holzöl,                                                             ???

Trocknungsstoffe,                                            ???

ggf. Titanweiß

Eine solche Auflistung von Sammelbegriffen als "Volldeklaration" zu bezeichnen, erscheint sehr mutig!

 

 

In vielen Produkten finden sich aber auch selbst geschaffene oder "umschreibende" Produktbezeichnung.

1.2.35   "Replebin" (Bindemittel in Auro Wanddispersionsfarbe 321)

Zitat aus Beschreibung: "Replebin® ist ein innovatives, biogenes Bindemittel, das von AURO in einem mehrjährigen, aufwändigen Forschungsprojekt selbst entwickelt wurde. Replebin® besteht aus Pflanzenalkoholester mit organischen Säuren. Das neuartige Bindemittel ist rechtlich geschützt und nur bei AURO erhältlich. Biogenität des Bindemittels regelmäßig geprüft und bestätigt durch SGS INSTITUT FRESENIUS."

Für mich ist auch hier die sicher mit Hinblick auf die Entwicklungskosten verständlich "geheimgehaltene Rezeptur" gar nicht bedeutsam, sondern gewünscht wäre nur ein Nachweis bezüglich möglicher Emissionen - eine solche wäre  hier aussagekräftiger als solche Bezeichnungen nicht volldeklarierter Einzelstoffe.

Ein solcher Emissionsbericht kann aber ohnedies nicht "geheimes Firmenwissen" darstellen, da jeder Mitbewerber und Verbraucher gegen entsprechende Kosten (für den Kunden allerdings nicht zumutbar) eine Emissionsprüfung auch mit gekaufter Ware durchführen lassen könnte.

 

1.2.36   Unvollständige Deklarationen, nicht näher definierte "Aussagen" 

 

Oft finden sich auch Abweichungen zwischen Aussagen im Produktdatenblatt und im "Sicherheitsdatenblatt" desselben Produktes:

In einem Öko- Tapetenkleister (ebenfalls Auro)

 

finden wir eine "Volldeklaration"  Cellulose; im Sicherheitsdatenblatt  desselben Produkts findet sich allerdings als "deklarationspflichtig":

·         Ethandial als "gefährlicher Inhaltsstoff" mit der Gefahrenkennzeichnung, siehe Kapitel 5.1.10

·         "biologisch abbaubares, mikronisiertes Polymer mit wachsartigen Eigenschaften auf Basis nachwachsender Rohstoffe" (??) Beispiel Remmers;  definitiv keine "Voll"-Deklaration der Zusammensetzung

·         "Konservierungsmittelarm" (keine Angaben in der "Volldeklaration" welche Konservierungsmittel in welcher Konzentration dennoch enthalten sind!)

"Natural Bienenwachsbalsam Aqua" 

Deklariert werden hier sehr "natürlich und harmlos klingend" auf der Homepage:

Volldeklaration (Inhaltsstoffe) von Bienenwachsbalsam Aqua:

Bienenwachs, Carnaubawachs, Wasser, Ozokeritwachs, Sojalecithin, Glycerinharz, Kieselgur, Quellton, Isoaliphate, Wachsemulgator, Erd- und Mineralpigmente.

Anders sieht es auf dem "Sicherheitsdatenblatt" (nur auf Verlangen zugesandt) aus:

Deklarationspflichtig aufgelistet sind hier als gefährliche Inhaltsstoffe:

·         Fettalkoholglykolether (CAS 68439-49-8) und

·         (+)-p-Mentha-1,8-dien   (CAS 5989-27-5) besser bekannt als allergene Zitrusterpene

Entsprechend finden sich dann auch auf dem Sicherheitsdatenblatt die "Gefahrenhinweise":

Relevante Sätze

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

 

1.2.37   Bedenkliche Stoffe in "unbedenklichen Produkten"

·         Jodo-propynyl-butyl-carbamat - Holzschutz in "ökologisch unbedenklichem Produkt" (Beispiel Produkt Biofarben zugleich mit Isothiazolinon und nicht definierten Trockenstoffen)

 

 

1.2.38    Inhaltsstoffdeklaration eines Holzschutzlacks für "Hypersensible"

dessen Händler (purenature) wirbt:

 

Der Holzschutzlack ist ein speziell für Allergiker und hypersensible Menschen entwickelter wasserlöslicher Streichlack für Innenräume  AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC

Acrylemulsion?, Titandioxid, Wasser, Aluminium Silikat, Copolymer?, Oberflächenaktivstoffe?

  

Der Hersteller selbst wirbt: "Kann von chemikaliensensitiven Menschen verwendet und toleriert werden" (daneben finden sich hier ebenfalls weitere Sammelbegriffe wie "Copolymer" und "Acrylemulsion")

Siehe dazu auch Werbung mit "allergikerfreundlich", "MCS- geeignet"

 

1.2.39   Toxische Inhaltsstoffe, Öllasur eines "Naturfarben-Herstellers" 

("Ecotec-Naturfarben" Volvox)

Kapitel 12: Zusammensetzung Alkydharz, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Trockenstoffe? Tenside?, Bentonite, Wachse, 2-Butanonoxim, Silicagel.

 Mehr zu Butanonoxim (steht im Verdacht krebserzeugend zu sein!)

Hier wird Butanonoxim zumindest angegeben – in der Vergangenheit tauchte der Stoff bei Naturfarbenherstellern bei Tests (z.B. durch Ökotest) auch „nichtdeklariert“ auf. 

 

 Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

 

2 Detaillierte Stoffinformationen zu diesen Begriffen

Völlig verwirrend für den Verbraucher sind die bereits aufgelisteten Sammelbegriffe.

 

Grundsätzlich bedeutet der Einsatz der meisten dieser Stoffe nicht, dass in allen Fällen damit gesundheitliche Risiken verbunden sind – dies ist vor allem abhängig von den jeweils verwendeten "Mengen" und möglichen Kombinationseffekten mit den anderen Einsatzstoffen. Ob damit die Raumluft tatsächlich belastet wird, kann aber nur durch umfassende, glaubwürdige Emissionsprüfungen festgestellt werden. Von 100% ig "baubiologisch" kann spätestens beim Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe – unabhängig ob mineralischer, natürlicher oder synthetischer Herkunft aber sicher nicht mehr gesprochen werden, wenn die Komponente "gesundheitliche Unbedenklichkeit" nicht glaubwürdig nachgewiesen werden kann – auch wenn diverse gesetzliche Vorgaben, Grenzwerte (z.B. AgBB) noch nicht überschritten werden.

In Frage zu stellen sind natürlich auch diverse "Gütezeichen, Zertifikate…", die solche  Produkte ohne umfassende(!)  Emissionsprüfung als gesundheitlich völlig(!) unbedenklich, möglicherweise sogar als "baubiologisch empfehlenswert" oder in manchen Fällen sogar  "allergikergeeignet" auszeichnen.

 

Vor allem wenn den Planern, Verkäufern, Beratern, Verarbeitern bekannt ist, dass es sich beim Interessenten um besonders sensitive Verbraucher handelt (Allergiker, Chemikaliensensitive…) ist auch rechtlich zu prüfen, ob spätestens bei gesundheitlichen Symptomen nach Einsatz solcher Stoffe hier nicht ein Beratungsmangel vorliegt mit Konsequenzen bezüglich der Beratungshaftung.[1]

 

Noch weniger Aussagekraft haben Aussagen von Herstellern, wenn sie auflisten, welche Stoffe sie nicht verwenden – (ohne die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte mit entsprechenden Schadstoffprüfberichten belegen zu können/ zu wollen)

 

Beispiele:   

"Frei von Graphen, Nanopartikel, Weichmacher und Flammschutzmitteln." (Dubron. Naturdispersionsfarbe)

AFM- Holzschutzlack ist ohne Formaldehyd als Konservierungsmittel hergestellt (AFM- Lack)

 

Den gesundheitsorientierten Verbraucher interessiert wesentlich mehr, welche Stoffe aus dem verarbeiteten Produkt möglicherweise emittieren und die Raumluft belasten.

 


[1] Beratungshaftung: Auch Baustoffhändler bzw. -hersteller haften bei zugesicherten Eigenschaften. (Mehr Infos dazu)

2.1.1    Acrylemulsion

Acryl ist eine Sammelbezeichnung für chemische Stoffe der Strukturformel (CH2=CH-COR) und deren Polymere.(stoff4you)

Unter einer Emulsion versteht man ein fein verteiltes Gemisch zweier verschiedener (normalerweise nicht mischbarer) Flüssigkeiten ohne sichtbare Entmischung.(chemie.de)

Der Begriff Acrylemulsion kann somit nicht als unbedingt "Volldeklaration" gewertet werden

2.1.2     Aliphatische Kohlenwasserstoffe

 

"VOCs, die durch fraktionierte Destillation und Hydrierung aus Erdöl gewonnen werden. Aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Hexan, Oktan, Dekan, bzw. Dodekan spielen technisch als Bestandteile von Kraftstoffen, Lösungsmitteln sowie chemischen Rohstoffen eine große Rolle. Anthropogene Emissionen von Kohlenwasserstoffen aus Lösungsmitteln. Aliphatische Kohlenwasserstoffe sind in der Regel nicht bzw. gering toxisch.

Hexan verursacht allerdings Nervenschäden, wirkt schleimhautreizend und allergisierend. Ungesättigten Verbindungen, wie das trimere Isobuten oder das 4-Phenylcyclohexen sind Verunreinigungen, die bei der Herstellung von Polymeren wie z.B. Syntheselatex anfallen. Diese Substanzen sind häufig im Zusammenhang mit Geruchsproblemen relevant." (Textquelle oecolab)

Siehe auch Kapitel Isoaliphate

2.1.3     Anorganische Mineralsalze

 

Mit dieser Bezeichnung deklarieren Einblas-Zellulose Hersteller teilweise ihre Flammschutzmittel, ohne diese genau zu definieren (bei Steicofloc sowohl Deklaration für borathaltige- als auch boratfreie Produkte?).

 

2.1.4      Balsamterpentin (siehe auch 5.1.6)

CAS: 8006-64-2

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302+H312+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Gestis Stoffdatenbank)

2.1.5      Butanonoxim  

CAS 96-29-7

Gefahrenhinweise - H-Sätze

H301: Giftig bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H370: Schädigt die Organe.
-------- Betroffene Organe: obere Atemwege
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Blut

Quelle: Gestis Stoffdatenbank 

Mehr Infos zu Butanonoxim

Ob- und in welchem Ausmaß der Stoff nach Aushärtung des Öls raumwirksam wäre, könnte nur durch einen glaubwürdigen Schadstoffprüfbericht nachgewiesen werden. Belastungen sind bei solchen Produkten auch stark abhängig von einer fachgerechten Verarbeitung. Gesetzliche "Grenzwerte" sind für eine umweltmedizinische Bewertung ohnedies nicht adäquat. 

Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an 2-Butanonoxim reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. (Quelle: GisChem)

2.1.6     Citrusterpene

CAS: 5989-27-5

oft auch unter dem Namen (+)-p-Mentha-1,8-dien bzw. unter Zitrusterpene (als möglicherweise allergieauslösend bekannt) aufgelistet, manchmal auch nur im Sicherheitsdatenblatt angegeben, aber nicht in der sogenannten "Volldeklaration"   - Beispiel: "Natural Bienenwachsbalsam Aqua" , Sicherheitsdatenblatt dazu)

Zitat: Farbmanufaktur Werder zu den "Verdünnungen"

"Verdünnungen werden eingesetzt, um den Verlauf der Anstrichstoffe zu verbessern, bzw. in der Industrie um Harze erst in den flüssigen Zustand zu versetzen. Unsere Harze werden aber eingekocht. In unseren Holzlacken befindet sich als Lösungsmittel natürliches Balsamterpentin und Citrusterpene". 

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
(Gestis Stoffdatenbank)

2.1.7     Copolymer

 

Es handelt sich hier um einen bezüglich gesundheitlicher Relevanz völlig aussagelosen Sammelbegriff, der keineswegs Bestandteil einer sogenannten "Volldeklaration" sein kann!

 

Copolymere oder Heteropolymere sind Polymere, die aus zwei oder mehr verschiedenartigen Monomereinheiten zusammengesetzt sind.

Beispiele

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS); Styrol-Acrylnitril (SAN); Polyethylenoxid-b-Polypropylenoxid ((PEO-b-PPO), Pluronic); Brij; Poloxamine (Chemieschule 

2.1.8     Emulgatoren

 

Bezeichnung für Hilfsmittel zur Herstellung und Stabilisierung von "Emulsionen", die im engeren Sinne als  "grenzflächenaktive Stoffe" bzw. Tenside bezeichnet werden können. "Römpps Chemielexikon"

Tenside können je nach Art unterschiedliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben, und sollten daher näher definiert werden.

2.1.9      Entschäumer

 

"Entschäumer sind Formulierungen mit ausgeprägter Grenzflächenaktivität, die geeignet sind, unerwünschte Schaumbildung (z. B. bei der Abwasserreinigung, der Papierherstellung, beim Waschvorgang in Waschmaschinen) zu unterdrücken oder bereits gebildeten Schaum zu zerstören." (CHEMIE.DE)

Ohne Kenntnis der tatsächlichen Substanzen ist eine gesundheitsbezogene Bewertung unmöglich - es kann sich bei Entschäumern um Silikonöle, aber auch Tri-n-butyl-phosphat, Trisobutylphosphat und andere Bestandteile handeln.

Beispiel Gefahrenkennzeichnung Trisobutylphosphat CAS 126-73-8

H302 Gesunheitsschädlich beim Verschlucken

H317 Verursacht Hautreizungen

H319 Kann vermutlich Krebs erzeugen. 

2.1.10   Ethandial (auch Glyoxal)

 

CAS 107-22-2

laut Sicherheitsdatenblatt "Hinweis: kann allergische Reaktionen hervorrufen" Bestandteil eines Öko- Tapetenkleisters - kein entsprechender HInweis im technischen Merkblatt (Volldeklaration?)

ABSCHNITT 16:

Sonstige Angaben Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). (ECHA Europa)

2.1.11   Fettsäuren

 

Die Emissionen von Aldehyden bei Naturharzlacken sind auf ungesättigte Fettsäuren (Leinöl), die mit Sauerstoff reagieren, zurückzuführen. Diese Emissionen werden bei der Trocknung und chemischen Vernetzung der Lacke gebildet (Aldehyde sind in dem Lack selbst nicht nachweisbar) und können ein Jahr und länger andauern. In einem Kindergarten in Baden-Württemberg wurden Aldehyde über einen wesentlich längeren Zeitraum, als die Lösemittelemissionen aus einem lösemittelhaltigen Lack nachgewiesen. Zu den Aldehyden zählt auch Formaldehyd, das ebenfalls nachweisbar ist. Umweltbundesamt

 

2.1.12    Hydrophobierungsmittel

 

"Unter Hydrophobie (griech. hydor=Wasser und phobos=Furcht) versteht man die stark wasserabweisenden Eigenschaften eines Materials oder einer Oberflächenschicht. Die Moleküle dieses Materials mischen sich nicht mit Wassermolekülen, sondern lassen es abperlen."(Textquelle)

"Unabhängig davon, welchen Typ Hydrophobierungsmittel man verwendet, entsteht bei allen als Endprodukt ein Siliconharz - die Molekülgröße dieses Siliconharzes kann jedoch sehr unterschiedlich sein, je nachdem, welche der genannten Ausgangsstoffe man einsetzt. Das ist hier nur von untergeordneter Bedeutung, soll aber nicht unerwähnt bleiben. Die gesamte Darstellung hier ist immerhin stark vereinfacht.

https://www.baustoffchemie.de/hydrophobierung/

 

2.1.13   "Hilfsstoffe" (?)

Zu den Hilfsstoffen zählen neben dem Lösungsmittel auch Emulgatoren, Konservierungsmittel und Katalysatoren.
Gängige Lösungsmittel sind Testbenzine, Isoparaffine und Alkohole (Isopropanol, Isobutanol), wobei der Trend zu den geruchsarmen Isoparaffinen und entaromatisierten Testbenzinen geht. Lösungsmittel mit einem merklichen Gehalt an Aromaten (Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Trimethylbenzol u.ä.) sind aus gesundheitlicher Sicht sehr bedenklich. 
Um rasche Wirkung zu entfalten, enthalten lösungsmittelverdünnte Mittel in einigen Fällen metallorganische Kondensationskatalysatoren.
Die wasserverdünnbaren Hydrophobierungsmittel enthalten zwingend Emulgatoren (wobei die unterschiedlichsten Typen eingesetzt werden, bis hin zu siliciumorganischen Verbindungen, die dem eigentlichen Wirkstoff sehr ähnlich sind) ebenso wie Konservierungsstoffe, die zugegeben werden müssen, um die Lagerfähigkeit zu gewährleisten
(Baustoffchemie)

Beispiel(!)  eines

2.1.14   Hydrophobiermittels – Sicherheitsdatenblatt einer Siliconhydrophobierung

 

Abschnitt 16:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H331 Giftig bei Einatmen.

H370 Schädigt die Organe.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

 

2.1.15   Jodo-propynyl-butyl-carbamat

 

 CAS 55406-53-6

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H331: Giftig bei Einatmen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.   
Gestis Stoffdatenbank

 

2.1.16   "Ketoxime"

 

"Silikon-Dichtmassen enthalten Reagenzien zur Vernetzung, die bei der Aushärtung Ketoxime freisetzen. 2-Butanonoxim abspaltende Reagenzien werden derzeit am häufigsten eingesetzt. Für den Krebsverdachtsstoff 2-Butanonoxim (Methylethylketoxim, MEKO) wurde 2013 ein AGW von 1 mg/m³ festgelegt.

Simulierte Arbeitsplatzmessungen der BG Bau zeigen, dass bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (z. B. bei der Abdichtung von Fugen beim Ausbau von Badezimmern) mit erheblich höheren Luftkonzentrationen von 2-Butanonoxim als 1 mg/m³ zu rechnen ist. Seitens der Hersteller von Silikon-Dichtmassen sind Tendenzen zu erkennen, auf Vernetzungsreagenzien auszuweichen, die anstelle von 2-Butanonoxim andere, zu 2-Butanonoxim homologe Ketoxime freisetzen. Bei diesen Ketoximen handelt es sich z. B. um Acetonoxim, 2-Pentanonoxim (MPKO) oder Methylisobutylketoxim (MIBKO)."   (Information auf der Homepage der BG BAU)

 

2.1.17   Kolophoniumglyzerinester

 

Kolophonium, das aus Kiefernbalsam gewonnen wird, gehört wie Terpentinöl auch zu den 24 häufigsten Allergenen des täglichen Lebens. Umweltbundesamt

 

2.1.18   Konservierungsmittel, Topfkonservierer

 

Hier handelt es sich meist(!) um Isothiazolinone mit starker allergenisierender Wirkung.

 

2.1.19   Lösungsmittelnaphtha

 

CAS 64742-88-7 (laut INCHEM) 

Wirkungen bei kurzzeitiger Exposition
Der Dampf reizt leicht die Augen und die Atemwege. Möglich sind Auswirkungen auf das Zentralnervensystem. Exposition gegenüber hohen Dampfkonzentrationen kann zu Bewusstlosigkeit führen. Wenn diese Flüssigkeit verschluckt wird, kann Aspiration in die Lunge zu einer chemischen Pneumonitis führen. 

Wirkungen nach längerer oder wiederholter Exposition

Der Stoff entfettet die Haut, was zu Trockenheit oder Rissbildung führen kann. Möglich sind Auswirkungen auf Zentralnervensystem und Leber. Dies kann zu Funktionsbeeinträchtigungen führen. 

 

2.1.20   Mikronisierte Wachse"

 

Die Firma Livos gibt bei der "Voll-Deklaration eines Fußbodenöls"  unter anderem "mikronisierte Wachse" an - der Verbraucher kann daraus aber nicht ablesen, um welche Art von Wachsen es sich hier handelt:

 

Was sind mikronisierte Wachse?

"Wachs, das mechanisch in Partikel von wenigen Mikrometern Größe pulverisiert wurde. Das mikronisierte Wachs kann von unterschiedlicher chemischer Natur sein: synthetisch wie EBSErucamid, Stearamid (im Allgemeinen Amidwachse), Polyethylen, oxidiertes Polyethylen, Polyolefin, polarisiertes Polyolefin, EVA oder Fischer-Tropsch-Wachse, aber auch natürliche, wie Montanwachs, Carnaubawachs und Bienenwachs." https://ectjicin.com/de/wachse/mikronisierte-wachse/

 

Warum werden hier nur "Sammelbegriffe" in sogenannten Volldeklarationen verwendet, die zumindest den kritischen Verbraucher verunsichern können?

 

Beispiel Gefahrenhinweise für Erucamid, CAS: 112-84-5

H315 (99,62%): Verursacht Hautreizungen [ Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]

H319 (99,62%): Verursacht schwere Augenreizung [ Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]

H335 (99,62 %): Kann die Atemwege reizen [ Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege]    Textquelle PubChem

 

EBS (Ethylene-bis-stearamide)  CAS: 110-30-5

H312 (32,48%): Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt Achtung Akute Toxizität, dermal]

H315 (43,16%): Verursacht Hautreizungen Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]

H317 (19,03%): Kann allergische Hautreaktionen verursachen Achtung Sensibilisierung, Haut]

H319 (47,8 %): Verursacht schwere Augenreizung Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]

H335 (43,16%): Kann die Atemwege reizen Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege]  Textquelle PubChem

 

 

2.1.21    Natriumpyrithion

 

CAS: 3811-73-2

 

Weitere Bezeichnungen:

Pyridin-2-thiol-1-oxid, Natriumsalz
2-Pyridinthiol-1-oxid, Natriumsalz
2-Pyridinthiol-N-oxid, Natriumsalz
Natrium-2-pyridinthiol-N-oxid
Pyrithion, Natriumsalz

 

Gefahrenhinweise:

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H331: Giftig bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H372: Schädigt das Nervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze:

EUH070: Giftig bei Berührung mit den Augen.

Gestis Stoffdatenbank

1.1.22    Naturharzester

Auch hier handelt es sich um einen chemisch nicht definierbaren Sammelbegriff, dem keine chemischen Einzelstoffe zuzuordnen sind, somit keine „Volldeklaration“ – die Firma Livos bewirbt ein Produkt zusätzlich mit dem Prädikat: „für Allergiker, Geruchs -und Chemikaliensensible(???)

Naturharze stellen zwar eine hervorragende „ökologische Alternative“ zu den meisten Kunstharzen dar – die gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich aber ohne nähere Definition nicht bewerten.

Zitat:„Naturharz wurde als mittelstarkes Allergen bewertet. In über 90 % werden die Allergien durch Harzsäuren verursacht, wobei nicht die reine Abietinsäure, sondern Oxydationsprodukte z. B. der Dehydroabietinsäure stark sensibilisierend sind. Modifikationen reagieren unterschiedlich stark, schwächer mit zunehmender Molekülgröße“ (Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie, Seite 146)

 

2.1.23   "Natürliche Salze"

Der Hersteller Livos hatte in einem früheren Merkblatt Dubron 212  noch angegeben:

"!Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Sojaöl, Methylcellulose, Borax, Parmetol® MBX, Borsäure, Ethanol, Zitronenöl und Zitronensäure."

2021 findet sich für dieses Produkt eine neue Deklaration (Merkblatt 2021; geänderte Rezeptur?)

Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Natürliche Salze?, Methylcellulose, Zitronensäure, Silberchlorid.

 

Zuvor war von Ökotest (Test Wandfarben 2019) kritisiert worden, dass sich im Produkt Dubron 413 (beworben als "besonders für Allergiker und Chemikaliensensitive geeignet")  Borsalz gefunden hatte. 

 

Zitat Ökotest:

"Ungenügend fällt dagegen das Urteil für die Livos Dubron Natur-Dispersionsfarbe Nr. 413 aus. Sie enthält Bor, das ergab unsere Analyse. Laut Technischem Merkblatt, das auf der Homepage des Anbieters zu finden ist, stecken in der Farbe die Borverbindungen Borsäure und Borax.

Sie gelten als besonders gefährlich, weil sie vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleibschädigen können. Wir haben bereits in früheren Tests Livos-Produkte wegen schädlicher Borverbindungen kritisiert. 

Besonders pikant: Die Biozid-Verordnung erlaubt es nicht, diese Stoffe als Konservierungsmittel in Farben zuzugeben."

 

Die nunmehr praktizierte Angabe "Natürliche Salze" stellt sicher keine Volldeklaration dar - der Verbraucher kann nicht feststellen. ob es sich dabei nach wie vor beispielsweise um Borsalz handelt!(?)!

 

 

 

2.1.24     Netzmittel

 

Keine Deklaration, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedlichste Produkte mit entsprechend unterschiedlicher Gesundheitsrelevanz. Durch ihre Funktion wirken die Netzmittel als sogenannter Lösungsvermittler. Netzmittel gehören zu der Gruppe der Tenside. (Kapitel: 2.1.31.) Statt Netzmittel wird gelegentlich auch von Benetzungsmittel gesprochen.

Netzmittel sind Mittel, welche die Oberflächenspannung von Wasser oder anderen Lösungsmitteln herabsetzen.

Die Netzmittel sorgen unter anderem dafür, dass sich zwei normalerweise nicht mischbare Flüssigkeiten miteinander vermischen können.

 

2.1.25   Oberflächenaktivstoffe

 

Dies können eine ganze Reihe unterschiedlicher Stoffe sein (UNSPSC Code 12161900 - https://www.top500.de/lexikon/unspsc_code_12161900.php ) mit entsprechend sich unterscheidender gesundheitlicher Relevanz, z.B. laut Industrielexikon

Antischaummittel

Detergenzien

Schaummittel

Dispersionsmittel

Ausspülung

Benetzungsmittel

Wasserflutzusatzmittel

 

Solche nicht näher definierte Bezeichnungen in Produkten, die vor allem auch für chemikaliensensitive Anwender besonders beworben werden, sind sicherlich nicht "verbraucherfreundlich". 

Siehe auch: Werbung für "allergikergeeignete Produkte"

2.1.26   Orangenöl

 

CAS 8028-48-6

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.(
Gestis Stoffdatenbank)

 

2.1.27   Organische Lösemittel

 

"Naturharzlacke werden aus pflanzlichen und tierischen Rohstoffen hergestellt. Wegen ihres teilweise hohen Gehaltes an organischen Lösemitteln von bis zu 60 % tragen auch sie erheblich zur Umweltbelastung bei." Umweltbundesamt

 

2.1.28   Organische Mattierungsmittel

 

Die Vielfalt "organischer" Mattierungsmittel ist nahezu unüberschaubar - ohne Definition der eingesetzten Stoffe ist eine gesundheitliche Bewertung nicht möglich.

Zu unterscheiden ist bei den organischen Mattierungsmitteln zwischen

·         thermoplastischen Polymeren  

·         Polyacrylate

·         Polyurethane

·         Polyamide

·         Wachse

·         duromeren Polymeren

·         Furomere Polyurethane, Amonoplaste, z.B. Polymethyluren (Textquelle)

 

In den Sicherheitsdatenblättern von Mattierungsstoffen finden sich vielfach Inhaltsstoffe wie Formaldehyd.

Beispiel eines Sicherheitsdatenblattes (Deuteron MK Polymethylharnstoffharz)

Gefahrenhinweise (Kapitel 16)

Relevante Sätze Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H331 Giftig bei Einatmen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

H350 Kann Krebs erzeugen.

 

2.1.29   Organische Säuren

 

dabei kann es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe mit unterschiedlicher gesundheitlichen Relevanz handeln - Beispiele: Essigsäure, Ameisensäure

Ohne Definition der eingesetzten Säuren (Beispiel Repeblin) ist eine gesundheitliche Bewertung daher nicht möglich.

2.1.30   Polymerfüllstoff, Polymerdispersion

·         Polymer

"Das Wort Polymer kommt aus dem Altgriechischen. Es setzt sich zusammen aus dem Wort Poly, das mit "viel" übersetzt wird, und aus dem Wort Meros, welches "Teil" bedeutet. 

Kunststoffe bestehen aus synthetischen Polymeren. Beispiele für solche Polymere sind Polyethylen, Polystyrol und Polyvinylchlorid."(PVC) Textquelle

·         Füllstoff

Der Begriff "Füllstoff" bietet ebenso wie "Polymer" keinerlei Information über die tatsächliche Art des eingesetzten Stoffes und damit dessen Gesundheits- bzw. der Verträglichkeitsrelevanz.

·         Dispersion"Eine Dispersion ist in der Chemie ein heterogenes Gemenge aus mindestens zwei Stoffen, die sich nicht oder kaum ineinander lösen oder chemisch miteinander verbinden.

In der Regel wird in diversen Sicherheitsdatenblättern nicht angegeben, um welche Art von "Stoffen" es sich handelt. 

 

 

2.1.31     Salmiakgeist

CAS 336-21-6

Ammoniak, wässrige Lösung
Ammoniakwasser
Ammoniaklauge
kaustischer Ammoniak
ätzendes Ammoniak
Salmiakgeist
Hirschhorngeist
Ätzammoniak
Ammoniumhydroxid
Ammoniumhydrat

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Gestis Stoffdatenbank

 

2.1.32   Silberchlorid

 

CAS 7783-90-6 Biozid   (beworben noch 2022 für Allergiker in einem Roll- und Streichputz,)

 

(Wasser, Kreide, Titanweiß, Naturharze, Proteine, Isoaliphate, Orangenöl, Cellulose, Marmormehl, Methylcellulose, Borax, Borsäure und Silberchlorid).

der gleichzeitig auch allergenisierende Orangenöl enthält.

 

Zitat aus Ökotest 2019:

"Silberionen sind antibakteriell wirksam und in medizinischen Anwendungen wie Wundauflagen wichtig. Kommen Sie auch außerhalb der Medizin in vielen alltäglichen Produkten zum Einsatz, kann das zur Folge haben, dass Bakterien resistent gegen Silberionen werden und Silber seine medizinische Wirkung verliert.

Dazu kommt:

Auch Silber ist nicht mehr als Konservierungsmittel in Farben erlaubt, auch wenn derzeit noch eine Übergangsregelung greift. Wir werten Silber grundsätzlich in Alltagsprodukten ab; es sollte der Medizin vorbehalten bleiben."

Siehe dazu auch Informationen zu "Nanosilber"

 

 

2.1.33   Stabilisatoren

 

werden für unterschiedliche "Funktionen" eingesetzt - dabei kann es sich um gesundheitsgefährdende Organozinnverbindungen,  PFAsBisphenol A - aber auch um relativ "unbedenklichere" Stoffe handeln.

Umweltbundesamt zu Bisphenol A: Verwendung als Stabilisator und Farbentwicklungskomponente. Bei dieser Verwendung wird Bisphenol A in seiner unveränderten Form eingesetzt und liegt auch im Produkt so vor.

Bereits 2003

listete das Umweltbundesamt eine Unzahl unterschiedlicher "Stabilisatoren" auf - zwischenzeitlich hat sich die Anzahl und Art der eingesetzten Stabilisatoren um eine wesentliches erhöht.

 

Umweltbundesamt: Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe

Als besonders bedenklich werden beispielsweise manche sogenannte UV- Stabilisatoren (Lacke, Farben) eingestuft -

organische Adsorber sind beispielsweise BenzophenoneBenzotriazole, Oxalanilide, Phenyltriazine -

anorganische: Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Zinkoxid;

HALS (Hindered Amine Light Stabilizers) Tetramethylpiperidin-Derivate

Begriffe wie "Stabilisatoren" als eine sogenannte "Volldeklaration" zu benutzen, grenzt bereits an eine bewusste "Irreführung" der Verbraucher.

 

2.1.34   Tenside

Tenside finden sich in vielen Produkten – unter anderem Reinigungsmitteln, aber auch Lacken, Lasuren.

Tenside (von lat. tensus „gespannt“) sind Substanzen, die die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit oder die Grenzflächenspannung zwischen zwei Phasen herabsetzen und die Bildung von Dispersionen ermöglichen oder unterstützen bzw. als Lösungsvermittler wirken.

Tenside bewirken, dass zwei eigentlich nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl und Wasser, fein vermengt werden können. Unter Tensiden versteht man auch waschaktive Substanzen (Detergentien), die in WaschmittelnSpülmitteln und Shampoos enthalten sind. In Reinigungsmittelformulierungen liegt der Tensidgehalt bei 1–40 %. Moderne Tenside wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt und haben das traditionelle Tensid Seife (Fettsäuresalze) weitgehend verdrängt. Beim Einsatz in der Lebensmitteltechnik werden Tenside als Emulgatoren bezeichnet. (Chemie-Schule)

Unterschieden wird zwischen

·         Anionischen Tensiden

„Als anionische Tenside bezeichnet man Tenside, die eine negativ geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie alle Tenside sind auch die anionischen Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient ein Alkylrest. Die polare, funktionelle Gruppe sind −COO(Carboxylat), −SO3(Sulfonat) oder −SO42−(Sulfat).“ (Chemie-Lexikon)

 

 

·         Nichtionischen Tensiden

„Als nichtionische Tenside bezeichnet man Tenside, die keine dissoziierbaren funktionellen Gruppen enthalten und sich daher im Wasser nicht in Ionen auftrennen. Wie jedes Tensid sind auch die nichtionischen Tenside aus einem unpolaren und einem polaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient meistens ein Fettalkohol (C12–C18) oder Oktyl- oder NonylphenolDie polaren Gruppen sind hier die Hydroxylgruppe und die Ethergruppe. Diese Gruppen sind in Polyethylenglykol oder Monosacchariden enthalten.“ (Chemie-Lexikon)

·         Kationischen Tensiden

„Als kationische Tenside bezeichnet man Tenside, die eine positiv geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie jedes Tensid sind auch die kationischen Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dienen verschiedene Alkylreste. Die polare Gruppe ist immer eine quartäre Ammonium-Einheit.“ (Chemie-Lexikon)

·         Amphotere Tenside

Als amphotere Tenside oder auch als zwitterionische Tenside bezeichnet man Tenside die eine negativ als auch eine positiv geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie jedes Tensid sind auch die amphoteren Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient eine Alkylgruppe, als polarer Teil meist eine Carboxylat-Gruppe (R–COO) zusammen mit einer quartären Ammonium-Gruppe (R4N+). Siehe auch: Struktur der Tenside.        (Chemie-Lexikon)

Ohne einer näheren Benennung der tatsächlich eingesetzten Stoffe ist in diesen Fällen eine gesundheitsbezogene Bewertung nicht möglich.

2.1.35   Trockenstoffe (Sikkative)

 

Aus Umweltsicht (Bildung von bodennahem Ozon) und auch aus gesundheitlichen Aspekten (Belastung der Innenraumluft) ist der Gehalt an organischen Lösemitteln von Bedeutung. Darüber hinaus können beispielsweise aber auch Konservierungsmittel, Trockenstoffe (sogenannte Sikkative), Weichmacher und einige Produktionsrückstände im Bindemittel (Monomere) umwelt- und gesundheitsbelastende Eigenschaften aufweisen. Umweltbundesamt

 

Mögliche(!) Inhaltsstoffe:

"Für Anstrichstoffe, Firnisse und Druckfarben sind sie nach DIN 55901 Trockenstoffe für Beschichtungsstoffe - Bestimmung des Metallgehaltes von Mehrmetall-Trockenstoffen definiert als meistens in organischen Lösemitteln und Bindemitteln lösliche Metallsalze organischer Säuren, sogenannte Metallseifen. Sie werden oxidativ trocknenden Erzeugnissen wie leinölbasierten Anstrichstoffen (z.B. Leinöl) zugesetzt. Die dabei am häufigsten verwendeten Metalle sind Kobalt, Zirkonium, Mangan, Kalzium, Zink und Kupfer. Es werden fast ausschließlich Sikkative auf Basis synthetischer Monocarbonsäuren eingesetzt". (Baunetzwissen)

Aber auch entscheidend gesundheitsrelevante Stoffe werden eingesetzt wie eben Kobalt, Blei,  oder beispielsweise

 

Ethylendiamin (Quellenangabe, ZItat Verwendungszweck:

Farben und Lacke, Anstrichmittel


Bestandteil von Trockenstoff


Trockenstoff auf Basis Öl; Alkydharz)

CAS: 107-15-3

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Gestis Stoffdatenbank

 

Aussagen wie "Trockenstoffe, bleifrei, kobaltfrei" stellen natürlich noch  keine bewertbare "Deklaration" dar.

 

2.1.36   Verdicker, Verdickungsmittel

 

"Verdickungsmittel sind Stoffe, die in erster Linie in der Lage sind, Wasser zu binden. Durch Entzug von ungebundenem Wasser kommt es zur Erhöhung der Viskosität."

Die Vielzahl der hier eingesetzten Stoffe ist unüberschaubar - für Lacke werden vor allem "Rheologische Additive" eingesetzt; unterschieden wird unter anderem auch zwischen niedermolekulkar organischen, organisch natürlichen, organisch vollsynthetischen Verdickungsmitteln und Assoziativverdicker. Ohne Benennung der tatsächlich eingesetzten Verdickungsmittel ist deren gesundheitsbezogene Bewertung natürlich völlig unmöglich. Entscheidend für Sensitive wäre hier- wie bei allen anderen Produkten die Kenntnis der tatsächlich raumluftbelastenden Stoffe im ausgehärteten Produkt; dies lässt sich aber nur durch einen umfassenden Emissionsprüfbericht ablesen.

2.1.37   UV- Absorber       

 

In vielen Lacken und Lasuren mit sehr unterschiedlicher gesundheitlicher Relevanz, die nur anhand einer korrekten Deklaration mit CAS- Nummern bewertbar ist!

Arten von UV-Stabilisatoren

·         Organische UV- Absober

·         Benzophenone

·         Benzotriazole

·         Oxalanilide

·         Phenyltriazine

·         Anorganische UV- Absorber

·         Titandioxid

·         Eisenoxidpigmente

·         Zinkoxid

·         HALS (Hindered Amine Light Stabilizers)

·         Tetramethylpiperidin-Derivate.      Textquelle unter anderem "Chemieschule"

 

2.1.38   Zitrusterpene

 

siehe "Citrusterpene"

 

 

2.2.1    Allgemeiner Hinweis zu solchen Stoffen

Konkrete gesundheitliche Relevanz solcher "Zusatzstoffe" (Additive)

Manche dieser Stoffe sind technisch nicht immer völlig verzichtbar -

mögliche gesundheitliche Risiken sollten aber entsprechend eindeutig kommuniziert werden,

die Stoffe eindeutig  deklariert (CAS- Nummern) und nicht hinter "Sammelbegriffen" versteckt werden, und auf keinen Fall ohne Nachweisen mit "ökologisch unbedenklich", "wohngesund" und teilweise sogar "Allergiker- oder MCS- geeignet" beworben werden.

Weitere "Begriffserläuterungen"

 

Sehr oft  sind diese Stoffe  im ausgehärteten Zustand tatsächlich auch überhaupt nicht mehr relevant innenraumwirksam -

aus den vielbeworbenen "Volldeklarationen" dieser Art - meist sogar ohne  Mengenangabe - ist eine solche Unbedenklichkeit aber nicht  ableitbar!

 

Dies führt möglicherweise auch dazu, dass solche Produkte auf Grund dieser nichtssagenden Verwendung von nicht bewertbaren "Sammelbegriffen" gemieden (meinerseits auch nicht empfohlen)  werden, obwohl die genannten Stoffe im getrockneten Zustand oft gar nicht mehr raumwirksam sein könnten!  Wirklich nachweisbar ist dies aber nur mit Prüfkammer- Emissionsprüfberichten - Messung der Emissionen nach 4 Wochen in der Prüfkammer!

 

Aussagen wie "allergikergeeignet" halte ich für zumindest sehr "mutig" – zumal man dazu kaum entsprechende Studienergebnisse erhalten kann (wie wurde von wem an wie vielen Probanden "gestestet?). Noch kritischer ist dies bei MCS- Kranken.    "Allergiker- und sogar MCS- verträgliche Produkte und Gebäude?"

 

2.2.2     Häufig beworbene Alternative "Reines Leinöl, Olivenöl"...

zur Oberflächenbehandlung von Hölzern, Holzfußböden...

 

Ohne Frage handelt es sich dabei um eine "ökologische" Lösung; reine Naturöle können aber- vor allem bei sommerlich erhöhten Ozonwerten durch Oxidationsprozesse (dabei Entstehung vor allem geruchsintensiver Aldehyde) einen  ranzigen Geruch annehmen, der von vielen zumindest als "störend" empfunden wird.

 

Umfassend schadstoffgeprüfte, lösemittalarme Hartöle verursachen bei fachgerechter Verarbeitung keine solchen "Probleme" - selbst hier verlange ich aber bei Beratungen von MCS- Kranken noch zusätzlich(!) einen entsprechenden persönlichen(!) Verträglichkeitstest. (Siehe dazu auch Baustoffauswahl für MCS-Kranke)

 

Auch die Hersteller von "ÖKo- Kalkputzen", Öko-Lehmprodukten verweisen gerne auf die "absolute "Natürlichkeit" ihrer Rohstoffe und verweigern daher umfassende Emissionsprüfberichte. Verzichtet wird dabei beispielsweise auch bei Lehmprodukten auf Angaben zur Radioaktivität - die je nach Rohstoff-Standort ebenfalls sehr unterscheidlich ausfallen kann und nur durch entsprechende Prüfungen definiert werden kann.

 

 

Ich lade alle hier genannten, aber auch weitere Hersteller ein, diese meine  

Informationssammlung durch eine (korrigierende) Stellungnahme - oder durch entsprechende Nachweise der Unbedenklichkeit zu ergänzen.

 

Ich erweitere diese Aufstellung aber gerne mit auch weiteren, dem Verbraucher möglicherweise nicht ganz eindeutig erscheinenden Bezeichnungen aus eventuellen "Volldeklarationen" und werde mich bemühen, aus meiner Datenbank dazu weitere Erklärungen abgeben zu können..

 

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

"Isoaliphate", "Isoparaffin" Alternative zu den Lösungsmitteln Terpene?

Gesundheitliche Bewertung von Isoaliphaten in Farben und Lacken

 

Naturfarbenhersteller hatten in der Vergangenheit stets das Problem, dass die eingesetzten natürlichen Lösemittel (in der Regel Citrus- und Orangenterpene)  zwar für viele Verbraucher einen "angenehmen Geruch" verströmen –

für viele Allergiker, vor allem auch Chemikaliensensitive aber ein massives sensibilisierendes Problem darstellen.

Selbst "Gesunde" können aber diese Gerüche nach längerer Zeit bei hoher Intensivität- vor allem in Schlafräumen als zumindest "störend" empfinden.

 

Auf der Suche nach geruchsarmen, "gesundheitsverträglicheren" Lösemittel- Alternativen befassen sich die meisten Hersteller seither mit sogenannten Isoaliphaten,

ausgehend von der Tatsache, dass Produkte mit "reinen(!) Isoaliphaten" in der Dauerwirkung nach Aushärtung tatsächlich physiologisch tatsächlich in den meisten Fällen als eher unbedenklich einzustufen sind.

 

Nachhaltigkeits- Bewertung

 

Nachteilig bewertet wird aber, dass es sich bisher dabei fast ausschließlich um Produkte aus Erdöl handelt, eine Tatsache, die aus Nachhaltigkeitsgründen bei strenger Beurteilung natürlich zu einer "Abwertung" des Endproduktes führt.

 

Für die EGGBI Beratungszielgruppe (Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Anforderungen) stellt dieser Nachhaltigkeitsaspekt kein wesentliches negatives Kriterium dar, zumal dieser fossile Rohstoff in diesem Fall ja nicht als Brennstoff "verbrannt wird", sondern grundsätzlich wieder einer langanhaltenden Nutzung – mit schützender Funktion, damit behandelter Produkte und damit nachhaltiger Langlebigkeit dient.

 

Dennoch darf der Aussage "Isoaliphate" in einer sogenannten "Volldeklaration" nicht kritiklos gesundheitliche Unbedenklichkeit zugeschrieben werden –

entscheidend ist für eine derartige Beurteilung Zusammensetzung und der Reinheitsgrad der eingesetzten Isoaliphate.

 

Isoaliphate – Isoparaffine - Isoalkangemische

 

Begriffserklärungen:

Iso

Was bedeutet ISO in der Chemie?

[zu griech. isos »gleich«]: Vorsilbe in den Namen von chemischen Verbindungen, die anzeigt, dass eine zu einer anderen (Bezugs-) Verbindung isomere Verbindung (Isomerie) vorliegt. Zum Beispiel ist die Isocyansäure O=C=NH ein Isomer der Cyansäure HO–C≡N.

 

Als Alkane (Grenzkohlenwasserstoffe, früher Paraffine) bezeichnet man in der organischen Chemie die Stoffgruppe der gesättigtenacyclischen Kohlenwasserstoffe

 

In der organischen Chemie bezeichnet gesättigte Verbindung eine Gruppe von Stoffen, in denen alle Bindungen zwischen Kohlenstoffatomen eines Moleküls Einfachbindungen sind. Alle Valenzen der Kohlenstoffatome sind ausgeschöpft, es können durch Additionsreaktionen keine zusätzlichen Atome oder Atomgruppen aufgenommen werden. Gesättigte Kohlenwasserstoffe werden in der Chemie als Alkane bezeichnet.

 

Die Kohlenwasserstoffe sind eine Stoffgruppe chemischer Verbindungen, die nur aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen. Diese Stoffgruppe ist vielfältig, da Kohlenwasserstoffe Kohlenstoffketten-ringe oder Kombinationen daraus enthalten können. Es gibt mehrere Untergruppen wie AlkaneAlkeneAlkine und Aromaten (Arene). Die Kohlenwasserstoffe haben vor allem durch ihre Verwendung als fossile Brennstoffe und in der organischen Synthese eine große technische Bedeutung erlangt.

 

Paraffine:
Die Paraffine bestehen aus einzelnen oder gemischten Alkanen mit 18 oder mehr Kohlenstoffatomen. Je nach Anzahl der C-Atome sind die Paraffine flüssig, zäh oder feste Massen mit zunehmenden Schmelz- und Siedepunkten.

Auflistung und Eigenschaften der n-Alkane

 

Gesundheitliche Bewertung 

Zahlreiche der n-Alkane können als gesundheitlich unbedenklich bewertet werden,

manche sind aber mit nicht unerheblichen Gefahrenhinweise versehen.


Der "Sammelbegriff"

Isoaliphate, Isoparaffine, Isoalkane

gibt dem Verbraucher aber tatsächlich keine Information,

welche konkreten Stoffe, Mischungen im EInzelfall tatsächlich eingesetzt werden –

(wie immer fehlt hier eine klare Definition der Inhaltsstoffe durch die sogenannten CAS- Nummernhttps://www.eggbi.eu/beratung/produktinformationen-guetezeichen/#c2266) und

ob es möglicherweise zu gesundheitlichen Risiken (nur) bei der Verarbeitung, möglicherweise aber auch für die Raumluft nach Trocknung der Produkte kommen kann.


Zudem werden zur Verbesserung der Lösekraft den Isoaliphaten in vielen Fällen auch Terpene als zusätzliches "Lösungsmittel" zugesetzt.  

Aussage eines Naturfarbenherstellers:

"Eine universell einsetzbare Verdünnung aus Isoaliphaten benötigt zur Verbesserung der Lösekraft einen 5%igen Zusatz von natürlichem Citrusterpentin." (Textquelle)

 

Wie auch bei den in der Rubrik "unzureichende Volldeklarationen" bereits beschriebenen - nur vage definierten "Additiven" in sogenannten, vom Verbraucher nicht überprüfbaren  "Volldeklarationen",

kann auch hier nur eine umfassende Emissionsprüfung durch ein qualifiziertes, akkreditiertes Institut eine bewertungsfähige Auskunft über "mögliche Gesundheitsrisiken" geben.  Bedauerlicherweise werden solche Prüfberichte fast durchwegs nicht zur Verfügung gestellt!

 

Einige Beispiele

aus der Gruppe der n-Alkane: (Bewertungen stammen aus der GESTIS -Stoffdatenbank)

n- Pentan (CAS 109-66-0)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

n- Hexan (CAS 110-54-3)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Nervensystem

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

n-Heptan (CAS 142-82-5)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

 n-Octan (CAS 111-65-9)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

n-Nonan (CAS 111-84-2)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

 

Bewertung österreichisches Umweltbundesamt

Isoaliphaten werden unter anderem bei der Herstellung von Naturlacken als Ersatzlösungsmittel anstelle von Terpenkohlenwasserstoffen verwendet. Charakteristisch für die Isoaliphaten ist eine große Variationsbreite der in den Gemischen vorkommenden Verbindungen mit gleicher Kohlenstoffzahl, da einer einzigen Summenformel eine Vielzahl von Isomeren mit unterschiedlichen chemischen, physikalischen und auch toxikologischen Eigenschaften zuzuordnen ist.

 

Isoaliphaten sind geruchlos,

ihre Dämpfe können jedoch Reizungen der Augen und Atemwege, Kopfschmerzen, Schwindel und Störungen des Zentralnervensystems auslösen. Geringste Mengen, die bei Verschlucken oder nachfolgendem Erbrechen in die Lunge gelangen, können zu einem Lungenödem oder zu einer Lungenentzündung führen. (Textquelle)

 

Bewertung EGGBI

 

Unabhängig von teils kritischen Bewertungen der Nachhaltigkeit (größtenteils noch immer fossiler Rohstoff)

können Isoaliphate grundsätzlich aus gesundheitlicher Sicht eine sinnvolle, verträglichere Alternative zu den nach wie vor eingesetzten Terpenen darstellen.

 

Voraussetzung ist aber eine klare Deklaration von Zusammensetzung und möglichen Zusätzen –

aussagefähig für den Verbraucher aber nur zusätzlich durch einen umfassenden, glaubwürdigen Emissionsprüfbericht des Produktes im ausgehärteten (getrockneten) Zustand (28- Tage Prüfkammeruntersuchung).

EGGBI Bewertungskriterien

 

Aussagen eines "Naturfarben"- Herstellers

"Isoaliphate (=aliphatische Kohlenwasserstoffe) gibt es in sehr unterschiedlichen Beschaffenheiten". Natural setzt sehr bewusst Isoaliphate ein, die als VOC zählen – also nicht sehr langkettig sind und deshalb keine langfristige Raumluftbelastung bewirken"...

..."Isoaliphate sind keine synthetrische Chemie" -

 

"Synthetisch würde bedeuten, dass chemische Verbindungen erzeugt wurden.
Genau das Gegenteil ist aber bei Isoaliphate der Fall. Isoaliphate sind eine stoffliche Trennung durch Destillation.
Die fliehenden Stoffe des Rohstoffes Mineralöl werden von den Feststoffen getrennt und von Aromaten befreit..."

Meine Frage: gilt diese Einstufung nach Meinung des Herstellers für alle erdölbasierten Produkte?

 

Dieser Hersteller verzichtet darauf, die tatsächlich verwendete n-Alkane zu benennen und verwendet nur den Sammelbegriff Isoaliphate. VOC? Auch n-Hexan (Gefahrenhinweise siehe in obiger Auflistung) zählt zu den VOCs.

 

Weiteres Zitat:

..."Isoaliphate sind kein Lösemittel, sondern Verdünner
Die von uns eingesetzten Isoaliphate sind kein Lösungsmittel. Sie können keine Feststoffe lösen. Der Verdünner ist also nicht so aggressiv wie die natürlichen Lösungsmittel Orangenschalenöl, Balsamterpentin oder Ethanol (Alkohol). Isoaliphate werden als trocknungsneutrales Malmittel (=Verdünner) eingesetzt..."
(Natural)

 

 

Hinweis:

Es handelt sich hier um eine Informationssammlung und keine "wissenschaftliche" Studie. Bedauerlicherweise findet sich in der Fachliteratur wenig Stoff zum Sammelbegriff Isoaliphate!

Ergänzungen und (nachvollziehbare!) Korrekturvorschläge werden dankbar entgegengenommen.

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

"Testbenzin" als alternatives Lösungsmittel?

Testbenzin

Verwendung

Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.

Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten. (Chemie-Lexikon)

Sammelbegriff Testbenzin

Es handelt sich auch hier um einen nicht näher definierten Sammelbegriff  = Kohlenwasserstoffgemisch

(Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 2 % Aromaten)

für ein Produkt, welches zu den UVCB = Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials zählt,  (Seite 9 IFA)

und welches auf Grund sehr unterschiedlicher "Reinheit" ohne genauere Definition (Inhaltsstoffe mit CAS- Nummern) nicht gesundheitlich bewertet werden kann.

Verwendung 

"Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.

Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten." (Chemie-Lexikon)

Gefahrenhinweise

In diversen Sicherheitsdatenblättern finden sich dazu auch – abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung die jeweils entscheidenden Gefahrenhinweise – 

Beispiel Testbenzin 155/185 , Abschnitt 16

Gefahrenhinweise :

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

 

Entscheidend für sensitive Bauherren ist allerdings vor allem das Emissionsverhalten dieser Lösungsmittel – ablesbar ausschließlich aus entsprechenden Emissionsprüfberichten der eigentlichen Endprodukte.

zurück zum Seitenanfang

 

 

Naturbaustoffe und Gütezeichen

Gütezeichen und Naturbaustoffe

Teilweise wird von vielen Produktherstellern auch mit Gütezeichen geworben  - oft initiiert von den Herstellerverbänden selbst -

beispielsweise mit  Gütezeichen für "Naturprodukte".

In einem konkreten Fall (In.Ve.Na) wird dabei  mit "unabhängigen Produktprüfungen" und einem "unabhängigen Institut" geworben.

Nachfragen (2020) nach Namen und der "Akkreditierung dieses Institutes", nach den Kriterien, Prüfumfang der "unabhängigen Prüfungen" blieben bis heute unbeantwortet; entsprechende Prüfberichte, so überhaupt vorhanden, werden von nahezu allen Herstellern als "Geheimsache" behandelt und nicht zur Verfügung gestellt.

(siehe Kapitel In.Ve.Na. im Überblick Gütezeichen)

"Menschen mit Allergien und Chemikalienunverträglichkeiten erhalten über die technischen Merkblätter der InVeNa Mitglieder transparente und genaue Inhaltsstoffdaten, welche vom Arzt hinsichtlich der Verträglichkeit vorsorglich überprüft oder ausgetestet werden können."

Vor allem für Chemikaliensensitive, die nicht nur auf toxische und bekannt allergene Stoffe, sondern oft auch sehr individuell auf viele natürliche Stoffe im Niedrigstkonzentrationsbereich reagieren können, wären die Nachweise, welche Stoffe in der Raumluft zu erwarten sind, wesentlich wichtiger als nicht kontrollierbare "Deklarationen" mit keineswegs immer "transparenten und genauen Inhaltsstoffdaten" (siehe Beispiele oben)  und ich kann daher auf Grund dieser "Geheimpolitik" der meisten Hersteller

nur sehr wenige schadstoffgeprüfte Produkte

(ein Positivbeispiel mit nachvollziehbaren Aussagen zur späteren Innenraumluft- Relevanz, der detaillierte Prüfbericht liegt uns vor)

aus dem "Naturfarbenbereich" als definitiv "umfassend schadstoffgeprüft"  benennen.

Natürlich ist selbst bei diesen Produkten von MCS- Kranken (Produktauswahl für MCS- Kranke) zusätzlich noch ein persönlicher Verträglichkeitstest durchzuführen.

Alte Prüfberichte und Bewertungen

Manche Hersteller versuchen mit alten Prüfberichten, gesundheitlichen Bewertungen (oft ausgehend von Berichten, die inzwischen schon mehr als 5 Jahre alt sind) im Marketing zu punkten.

Tatsächlich unterliegt die gesundheitliche Bewertung von Produkten grundsätzlich einem steten Wandel, ausgehend von ständig neuen Erkenntnissen der Forschung, der Medizin, neuen Normen und Richtlinien der Analytik (Beispiel). Dies zwingt auch renommierte "Gütezeichen", ihre Kriterien ständig zu aktualisieren. (Aktuelle Kriterien Farben eco-Institut Label - Mai 2021)

Aus diesem Grund werden die meisten EGGBI Produktempfehlungen nicht im "unvergesslichen" Internet veröffentlicht, sondern stets zeitnah und individuell den gesundheitlichen Anforderungen der Anfragenden und den aktuellen Anforderungen präventiver Bewertungen angepasst.

Hinweis zu diesen Aussagen

Es handelt sich hier um eine allgemeine Informationssammlung aus durchwegs angegebenen (verlinkten) Quellen. Die verlinkten Technischen Merkblätter und Hersteller- Homepageaussagen wurden zuletzt am 18.08.2021 auf Aktualität überprüft.

 

Kritik zu dieser präventiv vorsichtigen Haltung nehme ich stets gern zur Kenntnis  - so kritisierte InVeNa e.V. meine kritische Haltung zu den "sogenannten Volldeklarationen" im Zusammenhang mit einem Ökotestbericht auf der Homepage des Naturbaustoffhändlerverbandes Ökoplus. (Stellungnahme 4/2016)  

Hier wird eine "unkritische Haltung meinerseits" gegenüber den konventionellen Produkten "angenommen".

Dabei wird aber nicht zur Kennntnis genommen, dass die Forderung nach Bekanntgabe aller fetststellbaren Emissionen bei EGGBI keinen Unterscheid macht zwischen Natur- und konventionellen Produkte - für Chemikaliensensitive und Allergiker macht es nach jahrzehntelanger Erfahrung eben überhaupt keinen Unterschied, "welchen Ursprungs" definitive spätere Raumluftbelastungen sind.

Glaubwürdige Luftkammer - Emissionsprüfungen berücksichtigen daher nicht nur die 3 Tage Emissionen, sondern - entscheidend - auch die tatsächlich verbleibenden Emissionen nach 28 Tagen - und natürlich werden hier auch schwerflüchtige VOCs wie z.B. manche Glykole, wie sie von der konventionellen Farben- und Lackindustrie gerne als "Lösemittelersatz" eingesetzt werden, erfasst und bewertet.

 

Gerne korrigieren/ ergänze ich kurzfristig alle diese Aussagen zu "Naturfarben" bei Vorliegen glaubwürdiger Nachweise.

Solange aber "Volldeklarationen" gespickt sind mit nicht näher definierten Sammelbegriffen stellen diese für meine Bewertungen (Kriterien) sicher keine aussagekräftige Grundlage dar.

Bei Vorlage von umfassenden Prüfberichten nehme ich gerne entsprechende Produkte in die Empfehlungsliste auf.

 

 

 

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

Kommunikationspolitik von Herstellern allgemein



 

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

Ökologischer Ärztebund

Umweltmedizinische Veranstaltungstipps

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

===============================     

zum Seitenanfang ♦

 

Archiv

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

zum Seitenanfang ♦

 

06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

zum Seitenanfang ♦

 

 

29.09.2019

Master Fernstudiengang Architektur und Umwelt

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

zum Seitenanfang ♦

 

 

25.06.2019

Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag:

EGGBI Präsentation:

„Umwelterkrankungen und die Deklaration von Duftstoffen“

sowie Maßnahmen für Chemikaliensensitive (Seite 20 bis 22)

 

zum Seitenanfang ♦

 

 

28.07.2019

Sonntag, 28. Juli 2019, 16.30 Uhr im ZDF, "planet e."-

Dokumentation "5G - zwischen Datenspeed und Strahlenangst".

Endlich nehmen sich auch die Medien zunehmend der Thematik an!

Sicher ist jedenfalls, dass mit der Einführung von 5G ohne "ausreichender Risikoforschung" (siehe dazu: "Bundesamt für Strahlenschutz gesteht mangelnde Erkenntnisse" -das europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wird.

 

 

zum Seitenanfang ♦

 

15.05.2019

Architektenkammer Stuttgart

"Kommunaler Hochbau besser in Holzbauweise?" 

Wie gut geht kommunaler Hochbau mit Holz 

"Nachhaltiger Holzbau heißt, dass neben den klassischen Themen, Brandschutz, Schallschutz und Statik darüber hinaus auch die Verfügbarkeit des Materials und die natürlichen Emissionen des Baustoffes hinterfragt werden. Anhand von beispielhaften Projekten diskutieren Architekten und Experten diese Fachfragen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten."

Mehr Infos IFBAU Stuttgart Seminar 19912 

Siehe dazu auch "Aktuelles. Holzbau im Fokus"

zum Seitenanfang ♦

 

 

15.02.2019

Planet Wissen - TV Bericht

Radon- gefährliche Strahlung im Alltag

SWR 11 Uhr 15
WDR 14 Uhr 05
ARD -alpha: 18 Uhr 15

Link zur Sendung

Mehr Infos zu Radon in Gebäuden

 

zum Seitenanfang ♦

 

 

 

12.12.2018

Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind

Webinar

Feuchteschäden und Schimmelpilz

Herr Dr. med. Thomas Lob-Corzilius (Kinder- und Jugendarzt, Kinder-Pneumologe, Allergologe, Umweltmediziner, Osnabrück) informiert in seinem Vortrag über die unterschiedlichen Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzexposition

Anmeldung und weitere Infos

zum Seitenanfang ♦

 

 

19./20.11.2018 Litauen

"Niedrigenergiegebäude mit Schwerpunkt Baustoffe und Gebäudetechnik"

unter anderem mit dem Thema "wohngesundheitliche Aspekte" (EGGBI)

Energy Efficiency and Healthy Indoor Climate - Experiences and Trends from  Germany”

Vilnius, Litauen    Tagungsprogramm

Mehr Infos

 

zum Seitenanfang ♦

 

 

7. und 8.11.2018 Sportinfra Frankfurt

Veranstaltung des Sportbund Hessen mit Integration des Themas

Ausstattungs- und Sicherheitsmanagement von Sportstätten und Bewegungsräumen

"Gesundheitliche und rechtliche Aspekte sauberer Raumluft in Sportstätten"

08.11.2018, 15 Uhr Themenkreis 12

 

 

26.09.2018

Bauzentrum München 15 bis 18 Uhr 

Fachforum "Schadstoffe in Wohnräumen"

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Programm

 

 

28.06.2018

TV Vorankündigung

ARTE 16 Uhr 45 XENIUS

Vorschau:

Radon- die unbekannte Gefahr 

Mehr Infos zu Radon, Vorkommen, Gesundheits- Risiken, Vermeidung und neuen EU Gesetzen LINK

zum Seitenanfang  

 

 

 

26.09.2018

Bauzentrum MÜnchen

Fachforum

Schadstoffe in Wohnräumen

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Mittwoch, 26. September 2018, 15 bis 18 Uhr

Programm

 

 

19. und 20.06.2018

VDB Pilztagung

Wiesbaden

mehr Infos und Programm

zum Seitenanfang 

 

 

 

08.06. und 09.06.2018

IBN-Kongress 2018 - Baubiologische Agenda 2025 

Ballhaus Rosenheim,

Weinstrasse 12, 83022 Rosenheim

„Visionen Realität werden lassen“

Mehr Infos und Anmeldung

zum Seitenanfang 

 

20.03.2018

"Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden"

Im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert eclareon gemeinsam mit der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer vom 19. -23.03.2018 eine AHK-Geschäftsreise zum Thema: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden“.

Programm

Anmeldung

Am 20.03.2018, Ljubljana unter anderem EGGBI Präsentation:

 

Energy Efficiency and “Healthy Indoor Climate “-

Experiences and Trends from Germany

 

 

zum Seitenanfang  

_________________________________

 

08.03.2018

"Wenn wohnen krank macht"

SWR - Odysso - Wissen im SWR  22 Uhr

zum Video

Wiederholungen
 
11.03.2018 | 16:30 Uhr | ARD Alpha
13.03.2018 | 17:30 Uhr | ARD Alpha

14.03.2018 | 03:45 Uhr | ARD Alpha

"Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! "

Für den SWR hervororagend recherchiert von Sigrid Lauff.

Unter anderem wird auch ein Fall (mitbetreut von EGGBI) gezeigt, bei dem ein Neubau durch "erhöhte Essigsäurebelastung (mehr Informationen zum Thema)" aus natürlichem Holz für die Bauherrin "unbewohnbar wurde".

 

zum Seitenanfang  

 

 

11.11.2017

Arte, 11.November 2017

21:55 Uhr

Rückgang des IQs, Zunahme von Autismus: Wissenschaftliche Tests decken eine erschreckende Wahrheit auf, die noch vor 20 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Die menschliche Intelligenz lässt nach. Erleben wir eine umgekehrte Evolution? Manche Forscher geben Umweltschadstoffen die Schuld ... Zum Film

zum Seitenanfang 

 

 

 

 

17.10.2017

Neues zu "Glyphosat"...Sendung nicht versäumen!

Link zur Sendungsankündigung

Sendetermin:

Arte, 17.10.2017; 20:15

zum Seitenanfang 

 

 

02.09.2017

Gift im Container

ZDF Beitrag

In deutschen Häfen werden jährlich rund 15 Mio. Container umgeschlagen. Etwa ein Fünftel davon ist mit gesundheits- und umweltschädlichen Gasen belastet.(Video- youtube)

Ein (!) Beispiel: "Die Toxikologin Prof. Lygia Budnik vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg hat das Ausgasen verschiedener Produkte untersucht. Die meisten Schuhcontainer überschritten die Grenzwerte verschiedener giftiger Chemikalien um ein Vielfaches. "

Wiederholung:  Phoenix: Di, 05.09. 18:00 Uhr

zum Seitenanfang 

 

 

12.07.2017

exakt - Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.07.2017 | 20:45 Uhr

"Es ist mein Recht"
exakt – Die Story zeigt Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: die UN-Behindertenrechtskonvention.

zur Ankündigung     und Link zum Bericht

spannendes Thema- auch für Umwelterkrankte: weitere Informationen zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

 

zum Seitenanfang 

 

 

02.05.2017

Vorträge zum "barrierefreien Bauen" im Aventinum Abensberg

19 Uhr

Christine Harnest, Innenarchitektin

„Barrierefreies" Bauen im privaten und öffentlichen Raum

Josef Spritzendorfer, Baustoffexperte

„Barrierefreies Bauen" für Allergiker und Umwelterkrankte

Schadstoffe in Baustoffen und Gebäuden

Pressebericht

Gesamtprogramm zur Veranstaltungsreihe und zur Ausstellung "Barrierefreie Gemeinde" 

 

zum Seitenanfang 

 

 

 

22.03.2017

Eltern informieren zum Schadstoff-Fall Rebstock

Nachdem seitens der Behörden bis heute keinerlei Schadstoffprüfergebnisse publiziert werden, Anfragen auch der Presse nicht beantwortet  werden:  allerdings musste der Tagungsort geändert werden, da die Räume seit heute nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weiter Infos

 

zum Seitenanfang 

 

 

02.03.2017

WDR  22 Uhr 40

Menschen hautnah: Der Mann, der im Wald lebt
Aus dem Leben eines Elektrosensiblen
Ein Film von Marcus Lenz und Patrick Waldmann

Programmvorschau

Wiederholungen:

Samstag, 4.03.2017 19 Uhr       ONE 1

Montag, 06.03.2017 10 Uhr 15  ONE 1

Mehr Infos zu Elektrosensitivität 

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

zum Seitenanfang 

 

 

Gift im Klassenzimmer - ZDF Bericht

Bereits online

ZDF "GIft im Klassenzimmer"

So 20.11.2016 ZDF 16:30 bis 17:00

Wiederholung:

Mo 21.11.2016     04.05. - 04:35

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf. 

Auch EGGBI ist seit Jahren mit diesem Problem befasst (siehe auch Presseberichte zu Schadstoffbelastungen in Schulen) und berichtet über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden.  Mehr Infos

 

 

27./28.1.2017

Unternehmerschulung 2017 in Weiden

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen.

Programm und Anmeldung

Referenten 

 

zum Seitenanfang 

 

 

23.09 -25.09.2016

Präsenzveranstaltung im Rahmen des

Master Fernstudiengang "Architektur und Umwelt" von 

aktuell mit den Themenschwerpunkten

1.     Schimmel (Dipl. Biolog. Nicole Richardson)

2.     Schadstoffe (Dr. Gerd Zwiener) 

3.     Umweltmedizin (Dr. med. Frank Bartram)

4.     Wohngesundheit mit "emissionsminimierten" Bauprodukte, Qualitätsmanagement und Dokumentation (Josef Spritzendorfer; EGGBI)

5.     Bauprodukte- Projektarbeit (Prof. Martin Wollensak)

zum Seitenanfang 

 

 

Montag 15.02.2016

WISO 19:25 - 20:15 Uhr 

VPS 16.02.2016, 03:50 Uhr

 

Giftiger Holzschutz

 

Keine Hilfe für Betroffene

Weitere Sendungen

ZDF info   Di 01.03.2016  07:45

ZDF info   Mi 02.03.2016  09:45

Infos ZDF       Video

dazu Presseaussendung der NaturFreunde Deutschlands14.02.2016  und 01.09.2015

EGGBI Infos zu Schadstoffsanierungen

 

 

30.11.2015

Deutsches Institut für Menschenrechte

Treffen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem UN Sonderberichterstatter zu Giftmüll Baskut Tuncak

Berlin 16 Uhr, Institut für Menschenrechte

Diskussion unter anderem zu dem Recht auf Zugang zu Information, Partizipation, Menschenrechte und Wirtschaft, Recht auf Gesundheit 

EGGBI Statement zum Hearing Menschenrechte

zum Seitenanfang 

 

 

16.11.2015

NDR Sendung "45 Minuten"

Gilt Dämmstoff Polystyrol bald als Sondermüll?

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol  künftig als Sondermüll behandelt werden. 

Sendung NDR 16.11.2015 22:00Uhr   Youtube

 

Siehe dazu auch Aktuelles und

"Raumschadstoff Styrol"

 

zum Seitenanfang 

======================

 

17.11.2015

»Ganz schön flüchtig: Very Volatile Organic Compounds«
Online-Seminar

 

Das Webinar am 17.11. richtet sich an alle Personen, die sich mit Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen sowie mit der Luftqualität in Innenräumen befassen    Weitere Informationen.

Veranstaltungsort  Online-Seminar

Datum   17.11.2015

15 - 16 Uhr

Organisation:  Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI 

Anmeldeformular

 

zum Seitenanfang ♦

 

 

07.08.2015

3 Sat: Fr. 07.08.2015  01:40 Terminliste

ARD Tagesschau 24: Do,13.8.: 21:47; Fr. 14.08.: 00:00; Sa. 15.08.: 18:30 

Giftmüll für den Wohnungsbau

ARD Das Erste Mo 27.7.2015 21:50 und Di 28.07.2015 05:00

zur Sendung

zum Video

Bereits 2012 gab es eine entsprechende Sendung - offensichtlich dauerte es noch lange, bis Behörden und Politik überhaupt reagierten.

Ein absoluter Umweltskandal belastet Tausende von Haushalten.

Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern? Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

Sind auch "Blauer-Engel" Produkte betroffen?

Siehe dazu auch erste Herstellerreaktionen auf unsere Anfrage zum ARD Beitrag Sonderabfall Woolit 

zum Seitenanfang 

 

 

 

23. bis 24. September 2015

„Licht und die Innere Uhr in Weimar

Einfluss von neuen Beleuchtungskonzepten  auf die Gesundheit der Bewohner

Programm und Anmeldung

9./10.Juli 2015

Baukultur Werkstätten 2015

Die Bundesstiftung Baukultur zeigt, dass die Verankerung von Baukultur bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Lebensräume einen positiven ästhetischen, aber auch sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekt hat.

Programm

24.04.2015

Norddeutsche Holzbautagung 2015 – Bauen mit Bestand

Veranstaltungsort Hochschule Wismar    

Der Norddeutsche Holzbautag zeigt die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz. Der Fokus wird nicht nur auf die besonderen gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten bei der Verwendung von Holz gelegt, sondern insbesondere auch auf die Aspekte der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken - aber auch der Wohngesundheit.

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Planer, Ingenieure, Mitarbeiter von holzverarbeiteten Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Baubetriebe, Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. 

Programm und Anmeldung

 

 

10.04.2015

Handy- strahlendes Risiko

Freitag, 10.4.2015      21:45 Arte

(Wiederholung: Do 23.4. um 8:55) 

Neue Studien aus Frankreich haben ergeben, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen häufigem Telefonieren und Krebs bestehen könnte. Vieltelefonierer hätten demnach ein erhöhtes Risiko, an bösartigen Hirntumoren zu erkranken.

Bei der Frage nach der gesundheitlichen Belastung durch Handystrahlung scheiden sich jedoch die Geister. Tausende Studien kamen zu unterschiedlichsten Ergebnissen. Details

Mehr zum Thema

11.3.2015

5. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Augsburg

Mittwoch, 11.03.2014

Programm

11.10.2014

Aktionstag gegen wesentliche Einschränkungen von europäischen Verbraucherrechten

Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP und Ceta 

Derzeit verhandelt die Europäische Union unter anderem die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada).

Diese Abkommen gefährden in hohem Maße die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und müssen schon aus diesem Grund dringend verhindert werden. Sie setzen die bäuerliche Landwirtschaft in Europa zusätzlicher Konkurrenz um immer billigerer Produkte aus und könnten sich als Einfallstor für Gentechnik erweisen. Beide Abkommen enthalten zudem Investitionsschutzkapitel, die es Konzernen erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen den Wert von Investitionen oder Gewinnerwartungen schmälern. Mehr Informationen

Vor allem eine wesentlich erleichterte Zulassung neuer Chemikalien - auch im Baustoffbereich würde zusätzliche Risiken für den Bereich "Wohngesundheit" mit sich bringen. (Siehe auch "der große Deal", ARD - Geheimakte Freihandelsabkommen und parlamentarische Diskussion Österreich)

 

30.09.2014

Radon in Gebäuden

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Programm

 

 

3./4.November 2014

2. VDB-Baubiotagung

"Gebäudetechnik – Baukonstruktion – gesunde Innenraumluft"

in Kooperation mit dem Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EKoZeT)

Seminarprogramm

vorgeschalteter Workshop

 

21.09.2014

Präsenzveranstaltung in Neuss

 

Wings-FERNSTUDIUM MASTER 
ARCHITEKTUR UND UMWELT

SPEZIALISIERUNG B: BAUPRODUKTE IN DER PLANUNG, KONSTRUKTION UND NUTZUNG VON GEBÄUDEN

Auch 2014 beinhaltet der Masterkurs der Universität Wismar das  Thema ""Baustoffe/Schadstoffe" kennenlernen 

Inhalte

 

 

04.08.2014 ARD 21:40

Der große Deal

Rückschritt in der EU bei gesundheitsschädlichen Bauprodukten? 

"Nach außen hin beteuern die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission, es würden keinerlei Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt in Frage gestellt. Die internen Papiere zeigen aber, dass sich die EU-Kommission beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien kompromissbereit zeigt. Ein Grund zur Beunruhigung: Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen ist in den USA wesentlich laxer als bei uns, die Chemielobby fordert schon offen eine Anerkennung nach dem USA-Prinzip."

Der ARD berichtet beispielsweise über Klebstoffinhalte  (NPB), die derzeit (noch) in der EU verboten sind, in den USA aber erlaubt, obwohl  bereits schwere gesundheitliche Schäden nachgewiesen worden sind 

Infos zur Sendung       Infos zu TTIP

 

 

7.und 8.5.2014

2. Praxisforum Biologische Lichtwirkungen

Von Wissenschaft und Forschung zur Planung und Anwendung

Bauhaus-Universität Weimar

Programm

Pressebericht

EGGBI Informationen zu Licht-Gesundheit

 

 

5./6.4.2014

Faustmesse Knittlingen  Leben-Kunst-Gesundheit

In Zusammenarbeit mit der Stadt Knittlingen plant die Dr. Johannes-Faust-Schule am 05. und 06. April

2014, jeweils 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erstmalig eine Gesundheitsmesse.

Parallel zur Ausstellung sollen an beiden Tagen zahlreiche Expertenvorträge aus diversen Themenbereichen stattfinden, unter anderem zum Thema Wohngesundheit (EGGBI - Samstag 5.4.  13 Uhr  und 14 Uhr ).

Veranstaltungshinweise

 

 

02.04.2014

Eurofins Webinar

Marketing emissionsarmer Produkte

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Gütezeichen, Ökolabel
  • Nachhaltigkeitsprogramme (Gebäude / Produkte)
  • Maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen

Mehr Informationen

 

 

01.04.2014

Eurofins Webinar

LEED, neue Version 4 - neue Möglichkeiten für Hersteller

    • LEED und VOC-/emissionsarme Produkte
    • Änderungen für feste Produkte (Boden- und Wandbeläge, Deckenplatten, Möbel usw.)
    • Änderungen für bei der Anwendung flüssige oder viskose Produkte (Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe)
    • Nachweis der LEED-Konformität  

  • Mehr Informationen

     

     

    31.03. 2014

    Eurofins Webinar

    Jüngste Änderungen an Verordnungen und Normen in Bezug auf VOC-Emissionen (CE, NIK, BREEAM, M1, …)

    • Europäische harmonierte Liste von NIK-Werten
    • CEN/TS 16516 im Vergleich zu ISO 16000
    • BREEAM, LEED
    • Geruchsprüfungen, ISO 16000-28
    • Finnisches M1-Gütezeichen

    Mehr Informationen

     

     

    26.03.2014

    3. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

    Programm

     

     

    20./21.3.2014

    Tag der Holzforschung Braunschweig

    Emissionen aus Baustoffen und Ausstattungen für Innenräume

    – VOC, Formaldehyd und Geruchsstoffe –

    Stadthalle Braunschweig

    Veranstalter: IVTH in Kooperation mit Fraunhofer WKI  Programm

    Pressebericht 

    18.03.2014

    WKI-Online-Seminar »Katalysatoren zur Raumluftreinigung – Helfer oder Risiko?« 

    Presselink

     

     

    26.02.2014

    Konferenzveranstaltung in Tallinn, Estland im Rahmen der

    Exportintiative "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

    Erfreulicherweise werden dabei auch Fragen der Wohngesundheit (bekanntlich kommt es gerade bei nicht gewissenhaften energetischen Sanierungen sehr oft zu "Verschlechterung" der Raumluftqualität und Schimmel!; werden vielfach "hochtoxische Produkte wie z.B. das Flammschutzmittel HBCD ei ngesetzt) behandelt.  

    Programm

     

     

     

    18.02.2014

    Bautec 2014 Berlin

    BMELV Tagung „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“

    Themen:

    • Holz im Bauwesen
    • Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der ökologischen Bestands- und Altbausanierung
    • Neue innovative Werkstoffe - Biobasierte Kunststoffe und neue Faserplatten im Bauwesen

    Programm

    EGGBI Referat

    weitere Veranstaltungen der FNR

     

     

    13.12.2013

    Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik

    Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbH

    Themen unter anderem: "Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich"

    Ringhotel Loew`s Merkur - Nürnberg

    Beginn: 9 Uhr 45

     

     

    30.10.2013

    BUND - Netzwerktagung  "energiesparendes Krankenhaus"

    Krankenhaus Waldfriede
    Argentinische Allee 40 in 14163 Berlin (Zehlendorf)

    Programm

    22.10.2013

    Energieeffizientes Bauen und Sanieren

    Präsentation von deutschen Best Practice Projekten in Lettland und Litauen   Universiteto g. 14, Vilnius

    Deutsch baltische Handelskammer

    Einladung

    18.9.2013

    Netzwerktag 2013 des Chemie-Clusters Bayern

    8seasons München

    Einladung

     

     

    17.09.2013

    2. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    beleuchtet die fachlichen Aspekte des Themenschwerpunkts Radonmessung. Es werden Geräte, Methoden und Kriterien vorgestellt. 

    Tagungsort Bauzentrum München

    Willy-Brandt-Allee

    81829 München

    Beginn: 14 Uhr

    Weitere Infos und Anmeldeformular

     

     

    18.6.2013

    DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

    DGNB Impuls –

    Aufbruch der Ideen

    18. Juni 2013, 10:30 – 17:45 Uhr /

    ICS Internationales Congresscenter, Messe Stuttgart

    Infos

     

    Termin EXAKT Menschenrechte

    Termin Menschenrechte