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Naturbaustoffe - Beispiel Lacke, Farben, Lasuren - emissionsarm und wohngesund?
Seiteninhalt
"Naturbaustoffe" allgemein - "Naturfarben"-, "Ökoprodukte"- (Farben, Öle, Wachse, Lasuren)
Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"
Naturbaustoffe und "Gütezeichen"
Siehe auch weitere Informationssammlung zu
Emissionsarme Lacke, Farben, Lasuren, Öle, Wachse
PU Lacke - "Wasserlacke" - "lösemittelfreie Farben/ Lacke"
Lasuren, Farben, Wachse, Öle allgemein
"lösemittelfrei - Glykole" (PDF-kostenloser Download)
Recyclingprodukte für den Wohnungsbereich?
Informationen zu Gütezeichen und Zertifikaten
"Naturfarben", "ÖKO- Produkte" (Farben, Öle, Wachse, Lasuren...) und weitere "Naturbaustoffe".
Allgemeiner Hinweis
Die meisten "Natur"- Farben, Lacke, Öle, Lasuren haben sich in der Vergangenheit ebenso wie die weiteren "Naturbaustoffe" als umweltfreundlich und für die meisten Verbraucher gut verträglich erwiesen. In sehr vielen Fällen- keineswegs aber immer - sind sie auch für Sensitive verträglicher als viele konventionelle Wandfarben, Lacke und sonstige Bauprodukte mit vorwiegend synthetischen Bestandteilen.
Dies gilt aber keineswegs für alle Produkte, die sich mit entsprechenden Attributen schmücken!
Besonders Wandfarben können bei nicht sachgerechter Lagerung/Überalterung "kippen" und damit zu dauerhaften Geruchsbelastungen führen - dies gilt sowohl für konventionelle - als auch für "Öko"- Farben. Auch Interreaktionen zwischen Untergrund, Spachtelmassen und Grundierungen können zu unangenehmen Geruchsbelastungen führen.
Vielversprechende Hersteller- Aussagen
zu ihren Produkten (Beispiel Bodenbeläge) wie "schadstofffrei" sind bei allen Produkten, ,die mit "Öko", "Gesund", "Allergikergeeignet", "baubiologisch"... werben ebenso wie konventionelle Bauprodukte mit entsprechender Sorgfalt zu bewerten. (Unlautere Werbung mit Gesundheit?)
Fordern Sie Nachweise
und nicht Eigenaussagen der Hersteller oder diverse oft fragwürdige "Zertifikate" oder "Gütezeichen", nicht selten erstellt von den Herstellerverbänden selbst.
Bedauerlicherweise sind von den Herstellern dieser "Natur" Produkte meist keine umfassenden Emissionsprüfberichte erhältlich,
der Verbraucher erhält in der Regel bestenfalls l sogenannte "Volldeklarationen", deren Vollständigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann.
"Volldeklaration" der Inhaltsstoffe durch die Hersteller
Nach wie vor werden von vielen Herstellern selbst die Sicherheitsdatenblätter nicht auf der Homepage kommuniziert und müssen "angefordert" werden, immer wieder finden wir in den "Volldeklarationen" Sammelbegriffe, Bezeichnungen ohne bewertbare Aussagekraft.
Die nachfolgenden Beschreibungen sollen lediglich darauf verweisen, dass mit den sogenannten Volldeklarationen (oft nur mit Allgemeinbegriffen) nicht unbedingt immer "Verträglichkeit" auch für Sensitive gewährleistet ist. Allergenisierende D-Limonen, diverse Konservierungsstoffe beispielsweise besitzen für viele Allergiker starkes allergenisierendes Potential.
Für den sensitiven Bauherren und Allergiker ist es daher wesentlich, welche der eingesetzten Stoffe im verarbeiteten Zustand noch raumwirksam sind - dies kann nur durch Emissionsprüfungen in einer Prüfkammer über mehrere Wochen vergleichbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vielversprechende Bezeichnungen wie z.B. "Kreidefarbe" garantiert nicht gesundheitliche Unbedenklichkeit - auch solche Produkte enthalten häufig allergenisierende Isothiazolinone.
Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"
Viele Hersteller schmücken sich mit "Volldeklarationen" ohne Aussagekraft, da mit sogenannten Sammelbegriffen gearbeitet wird.
Häufigste Angabe ist die völlig aussagearme Bezeichnung "Additive" -
Definition: Additive (abgeleitet vom lateinischen „additivum“ = hinzugegeben) sind Hilfs- oder Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Der Begriff gibt keinerlei Hinweis, um welche Stoffe es sich dabei wirklich handelt!
Sehr oft werden aber auch Stoffbezeichnungen gewählt, die nicht allgemein gängig sind, um den Verbraucher nicht sofort auf entsprechende "allgemeine bekannte" Risikostoffe aufmerksam zu machen.
International eindeutige Bezeichnungen stellen einzig die sogenannten CAS- Nummern dar, welche Voraussetzung für sogenannten Volldeklarationen sein sollten.
In vielen Fällen berufen sich aber auch Hersteller (sowohl aus dem "Ökobereich" als auch konventionelle) auf die sogenannte Deklarationspflicht, die bei vielen Stoffen beispielsweise erst bei einem Anteil von über 1% greift. Für Chemikaliensensitive und Allergiker können(!) aber auch "grundsätzlich noch nicht zu deklarierende Anteile" bereits bei Niedrigstkonzentrationen zu Beschwerden führen.
Allgemein- Angaben vieler ( auch "Natur"-) Farbenhersteller
wie
"Trockenstoffe" (Leinos, nicht näher bezeichnet) bzw. Remmers Sikkative
"Leinölbasiertes Alkylharz" (Beispiel Remmers ; keine stoffliche "Deklaration!)
"Fettsäuren" (nicht näher bezeichnete "überwiegend? pflanzlich basierte Hilfsmittel"?- Auro)
"Emulgator auf pflanzlicher Basis, Eisenkomplex" (nicht näher bezeichnet - Biopin)
"Tenside" (nicht näher bezeichnet) Volvox
"organische Lösemittel" (nicht näher bezeichnet) Volvox
"organische Verdickungsmittel" (keine Definition) Volvox
"Kolophoniumglyzerinester"(Kreidezeit in vielen Produkten - Gesundheitsrisiken)
"Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) CAS 64742-88-7 (aus Erdöl gewonnen! Kreidezeit ) Kennzeichnung: H 304!)
"organische Lösemittel?" (keine Angabe, welche Lösemittel!) und
Konservierungsmittel ("Isothiazolinongemisch?" - Beispiel Volvox)
geringe Mengen an wasserlöslichen Stabilisatoren?
"natürliche Salze" und "Silberchlorid" (Beispiel Livos)
"Replebin" (Bindemittel in Auro Wanddispersionsfarbe 321)
"Replebin® ist ein innovatives, biogenes Bindemittel, das von AURO in einem mehrjährigen, aufwändigen Forschungsprojekt selbst entwickelt wurde. Replebin® besteht aus Pflanzenalkoholester mit organischen Säuren. Das neuartige Bindemittel ist rechtlich geschützt und nur bei AURO erhältlich.Biogenität des Bindemittels regelmäßig geprüft und bestätigt durch SGS INSTITUT FRESENIUS."
Für uns ist auch hier die sicher mit Recht geheime Rezeptur gar nicht bedeutsam, sondern nur der Nachweis bezüglich möglicher Emissionen - hier entsprechend nicht deklarierter Einzelstoffe. Ein Emissionsbereicht kann aber nicht "geheimes Firmenwissen"darstellen, da jeder Mitbewerber und Verbraucher gegen entsprechende Kosten (für den Kunden allerdings nicht zumutbar) eine Emissionsprüfung auch mit gekaufter Ware durchführen lassen könnte.
In einem Öko- Tapetenkleister (ebenfalls Auro) finden wir eine "Volldeklaration" Cellulose; im Sicherheitsdatenblatt findet sich allerdings als "deklarationspflichtig":
Ethandial als "gefährlicher Inhaltsstoff" mit der Gefahrenkennzeichnung siehe nachfolgende Stoffinformationen.
"biologisch abbaubares,mikronisiertes Polymer mit wachsartigen Eigenschaften auf Basis nachwachsender Rohstoffe" (??) Beispiel Remmers; definitiv keine "Voll"-Deklaration der Zusammensetzung
"Konservierungsmittelarm" (keine Angaben in der Volldeklaration welche Konservierungsmittel in welcher Konzentration dennoch enthalten sind!)
Jodo-propynyl-butyl-carbamat - Holzschutz in "ökologisch unbedenklichem Produkt" (Beispiel Produkt Biofarben zugleich mit Isothiazolinon und nicht definierten Trockenstoffen)
Inhaltsstoffdeklaration eines Holzschutzlacks, dessen Händler (purenature) wirbt:
Der Holzschutzlack ist ein speziell für Allergiker und hypersensible Menschen entwickelter wasserlöslicher Streichlack für Innenräume AFM Holzschutzlack weis 0% VOC
Acrylemulsion ?, Titandioxid, Wasser, Aluminium Silikat, Copolymer?, Oberflächenaktivstoffe?
Siehe dazu auch Werbung mit "allergikerfreundlich", "MCS- geeignet"
Öllasusur eines "Naturfarben-Herstellers" (Volvox)
12. Zusammensetzung Alkydharz, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Trockenstoffe?, Tenside?, Bentonite, Wachse, 2-Butanonoxim, Silicagel.
Mehr zu Butanonoxim (steht im Verdacht krebserzeugend zu sein!)
Hier wurde Butanonoxim zumindest angegeben – in der Vergangenheit tauchte der Stoff bei Naturfarbenherstellern bei Tests (z.B. Ökotest) auch „nichtdeklariert“ auf.
Stoffinformationen dazu:
Trockenstoffe
Aus Umweltsicht (Bildung von bodennahem Ozon) und auch aus gesundheitlichen Aspekten (Belastung der Innenraumluft) ist der Gehalt an organischen Lösemitteln von Bedeutung. Darüber hinaus können beispielsweise aber auch Konservierungsmittel, Trockenstoffe (sogenannte Sikkative), Weichmacher und einige Produktionsrückstände im Bindemittel (Monomere) umwelt- und gesundheitsbelastende Eigenschaften aufweisen. Umweltbundesamt
Fettsäuren
Die Emissionen von Aldehyden bei Naturharzlacken sind auf ungesättigte Fettsäuren (Leinöl), die mit Sauerstoff reagieren, zurückzuführen. Diese Emissionen werden bei der Trocknung und chemischen Vernetzung der Lacke gebildet (Aldehyde sind in dem Lack selbst nicht nachweisbar) und können ein Jahr und länger andauern. In einem Kindergarten in Baden-Württemberg wurden Aldehyde über einen wesentlich längeren Zeitraum, als die Lösemittelemissionen aus einem lösemittelhaltigen Lack nachgewiesen. Zu den Aldehyden zählt auch Formaldehyd, das ebenfalls nachweisbar ist. Umweltbundesamt
Emulgatoren
Bezeichnung für Hilfsmittel zur Herstellung und Stabilisierung von "Emulsionen", die im engeren Sinne als "grenzflächenaktive Stoffe" bzw. Tenside bezeichnet werden können. "Römpps Chemielexikon"
Tenside können je nach Art unterschiedliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben, und sollten daher näher definiert werden.
Organische Lösemittel
"Naturharzlacke werden aus pflanzlichen und tierischen Rohstoffen hergestellt. Wegen ihres teilweise hohen Gehaltes an organischen Lösemitteln von bis zu 60 % tragen auch sie erheblich zur Umweltbelastung bei." Umweltbundesamt
Organische Säuren
dabei kann es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe mit unterschiedlicher gesundheitlichen Relevanz handeln - Beispiele: Essigsäure, Ameisensäure
Ohne Definition der eingesetzten Säuren (Beispiel Repeblin) ist eine gesundheitliche Bewetung daher nicht möglich.
Kolophoniumglyzerinester
Kolophonium, das aus Kiefernbalsam gewonnen wird, gehört wie Terpentinöl auch zu den 24 häufigsten Allergenen des täglichen Lebens. Umweltbundesamt
Lösungsmittelnaphtha
CAS 64742-88-7 Schwindel. Kopfschmerzen. Schläfrigkeit. Brechreiz. Husten. Bewusstlosigkeit.
Konservierungsmittel, Topfkonservierer
Hier handelt es sich meist um Isothiazolinone mit starker allergenisierender Wirkung.
Oberflächenaktivstoffe
Dies können eine ganze Reihe unterschiedlicher Stoffe sein (UNSPSC Code 12161900 - https://www.top500.de/lexikon/unspsc_code_12161900.php ) mit entsprechend sich unterscheidender gesundheitlicher Relevanz
Siehe auch: Werbung für "allergikergeeignete Produkte"
Stabilisatoren
werden für unterschiedliche "Funktionen" eingesetzt - dabei kann es sich um gesundheitsgefährdende Organozinnverbindungen, PFAs, Bisphenol A - aber auch um relativ "unbedenklichere" Stoffe handeln.
Umweltbundesamt zu Bisphenol A: Verwendung als Stabilisator und Farbentwicklungskomponente. Bei dieser Verwendung wird Bisphenol A in seiner unveränderten Form eingesetzt und liegt auch im Produkt so vor.
Bereits 2003
listete das Umweltbundesamt eine Unzahl unterschiedlicher "Stabilisatoren" auf - zwischenzeitlich hat sich die Anzahl und Art der eingesetzten Stabilisatoren um eine wesentliches erhöht.
(Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe)
Als besonders bedenklich werden beispielsweise manche sogenannte UV- Stabilisatoren (Lacke, Farben) eingestuft -
organische Adsorber sind beispielsweise Benzophenone, Benzotriazole, Oxalanilide, Phenyltriazine -
anorganische: Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Zinkoxid;
HALS (Hindered Amine Light Stabilizers) Tetramethylpiperidin-Derivate
Begriffe wie "Stabilisatoren" als eine sogenannte "Volldeklaration" zu benutzen, grenzt bereits an eine bewusste "Irreführung" der Verbraucher.
"Natürliche Salze"
Der Hersteller Livos hatte in einem früheren Merkblatt Dubron 212 noch angegeben:
"!Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Sojaöl, Methylcellulose, Borax, Parmetol® MBX, Borsäure, Ethanol, Zitronenöl und Zitronensäure."
2021 findet sich für dieses Produkt eine neue Deklaration (Merkblatt 2021; geänderte Rezeptur?)
Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Natürliche Salze, Methylcellulose, Zitronensäure, Silberchlorid.
Zuvor war von Ökotest (Test Wandfarben 2019) kritisiert worden, dass sich im Produkt Dubron 213 ("besonders für Allergiker und Chemikaliensensitive geeignet") Borsalz gefunden hatte. Dieses Produkt wurde laut Ökotest 2020 inzwischen vom Markt genommen. Im uns ebenfalls vorliegenden Merkblatt aus 2016 waren Borsalz, Borsäure und Silberchlorid überhaupt nicht deklariert.
Zitat Ökotest:
"Ungenügend fällt dagegen das Urteil für die Livos Dubron Natur-Dispersionsfarbe Nr. 413 aus. Sie enthält Bor, das ergab unsere Analyse. Laut Technischem Merkblatt, das auf der Homepage des Anbieters zu finden ist, stecken in der Farbe die Borverbindungen Borsäure und Borax.
Sie gelten als besonders gefährlich, weil sie vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleibschädigen können. Wir haben bereits in früheren Tests Livos-Produkte wegen schädlicher Borverbindungen kritisiert.
Besonders pikant: Die Biozid-Verordnung erlaubt es nicht, diese Stoffe als Konservierungsmittel in Farben zuzugeben."
Die nunmehr praktizierte Angabe "Natürliche Salze" stellt sicher keine Volldeklaration dar - der Verbraucher kann nicht feststellen. ob es sich dabei nach wie vor beispielsweise um Borsalz handelt!(?)!
Ethandial
laut Sicherheitsdatenblatt "Hinweis: kann allergische Reaktionen hervorrufen" Bestandteil eines Öko- Tapetenkleisters - kein entsprechender HInweis im technischen Merkblatt
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
Silberchlorid
CAS 7783-90-6 Biozid (beworben für Allergiker in einem Roll- und Streichputz,
(Wasser, Kreide, Titanweiß, Naturharze, Proteine, Isoaliphate, Orangenöl, Cellulose, Marmormehl, Methylcellulose, Borax, Borsäure und Silberchlorid).
der gleichzeitig auch allergenisierende Orangenöl enthält.
Zitat aus Ökotest 2019:
"Silberionen sind antibakteriell wirksam und in medizinischen Anwendungen wie Wundauflagen wichtig. Kommen Sie auch außerhalb der Medizin in vielen alltäglichen Produkten zum Einsatz, kann das zur Folge haben, dass Bakterien resistent gegen Silberionen werden und Silber seine medizinische Wirkung verliert.
Dazu kommt:
Auch Silber ist nicht mehr als Konservierungsmittel in Farben erlaubt, auch wenn derzeit noch eine Übergangsregelung greift. Wir werten Silber grundsätzlich in Alltagsprodukten ab; es sollte der Medizin vorbehalten bleiben."
Siehe dazu auch Informationen zu "Nanosilber"
Manchmal "deklarierte" Stoffe mit gesundheitskritischer Relevanz
Orangenöl
Findet sich in vielen Naturfarben, und ist nicht toxisch, kann aber allergenisierend wirken; kritisch sehen wir aber, wenn Produkte als "für Allergiker" beworben werden. (Siehe dazu Produktbeispiel im Kapitel Silberchlorid)
Warnhinweis "EUH208 Enthält D-Limonen (Orangenöl). Kann allergische Reaktionen hervorrufen"
Jodo-propynyl-butyl-carbamat
CAS 55406-53-6
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Konkrete gesundheitliche Relevanz solcher "Zusatzstoffe" (Additive)
Manche dieser Stoffe sind technisch nicht immer völlig verzichtbar -
mögliche gesundheitliche Risiken sollten aber entsprechend eindeutig kommuniziert werden.
die Stoffe eindeutig und nicht mit Sammelbegriffen deklariert (CAS Nummern) werden und auf keinen Fall ohne Nachweisen mit "ökologisch unbedenklich", "wohngesund" und teilweise sogar "Allergiker- oder MCS- geeignet" beworben werden.
Weitere "Begriffserläuterungen"
Oft (meistens sogar) sind diese Stoffe im getrockneten Zustand auch überhaupt nicht mehr relevant innenraumwirksam -
aus den vielbeworbenen "Volldeklarationen" - meist sogar ohne Mengenangabe - ist dies aber nicht ableitbar!
Dies führt möglicherweise auch dazu, dass solche Produkte gemieden werden, obwohl die genannten Stoffe im getrockneten Zustand oft gar nicht mehr raumwirksam sein könnten. (nachweisbar ist dies aber nur mit Prüfkammer- Emissionsprüfberichten)!
Aussagen wie allergikergeeignet halten wir für sehr "mutig" - noch kritischer ist dies bei MCS- Kranken. "Allergiker- und sogar MCS- verträgliche Produkte und Gebäude?"
Alternative "Reines Leinöl, Olivenöl"... zur Oberflächenbehandlung von Hölzern, Holzfußböden...
Ohne Frage handelt es sich dabei um eine "ökologische" Lösung; reine Naturöle können aber- vor allem bei sommerlich erhöhten Ozonwerten durch Oxidationsprozesse (dabei Entstehung vor allem geruchsintensiver Aldehyde) einen ranzigen Geruch annehmen, der von vielen zumindest als "störend" empfungen wir.
Umfassend schadstoffgeprüfte, lösemittalarme Hartöle verursachen bei fachgerechter Verarbeitung keine solchen "Probleme" - selbst hier verlange ich bei Beratungen von MCS- Kranken noch zusätzlich(!) einen entsprechenden persönlichen(!) Verträglichkeitstest. (Siehe dazu auch Baustoffauswahl für MCS-Kranke)
Wir laden alle hier genannten Hersteller ein, diese Informationssammlung durch eine (korrigierende) Stellungnahme - oder durch entsprechende Nachweise der Unbedenklichkeit zu ergänzen.
Naturbaustoffe und Gütezeichen
Gütezeichen und Naturbaustoffe
Teilweise wird von vielen Produktherstellern auch mit Gütezeichen geworben - oft initiiert von den Herstellerverbänden selbst -
beispielsweise mit Gütezeichen für "Naturprodukte".
In einem konkreten Fall (In.Ve.Na) wird dabei mit "unabhängigen Produktprüfungen" und einem "unabhängigen Institut" geworben.
Nachfragen (2020) nach Namen und der "Akkreditierung dieses Institutes", nach den Kriterien, Prüfumfang der "unabhängigen Prüfungen" blieben bis heute unbeantwortet; entsprechende Prüfberichte, so überhaupt vorhanden, werden von nahezu allen Herstellern als "Geheimsache" behandelt und nicht zur Verfügung gestellt.
(siehe Kapitel In.Ve.Na. im Überblick Gütezeichen)
"Menschen mit Allergien und Chemikalienunverträglichkeiten erhalten über die technischen Merkblätter der InVeNa Mitglieder transparente und genaue Inhaltsstoffdaten, welche vom Arzt hinsichtlich der Verträglichkeit vorsorglich überprüft oder ausgetestet werden können."
Vor allem für Chemikaliensensitive, die nicht nur auf toxische und bekannt allergene Stoffe, sondern oft auch sehr individuell auf viele natürliche Stoffe im Niedrigstkonzentrationsbereich reagieren können, wären die Nachweise, welche Stoffe in der Raumluft zu erwarten sind, wesentlich wichtiger als nicht kontrollierbare "Deklarationen" mit keineswegs immer "transparenten und genauen Inhaltsstoffdaten" (siehe Beispiele oben) und wir können auf Grund dieser "Geheimpolitik" der meisten Hersteller
nur sehr wenige schadstoffgeprüfte Produkte
(ein Positivbeispiel mit nachvollziehbaren Aussagen zur späteren Innenraumluft- Relevanz, der detaillierte Prüfbericht liegt uns vor)
aus dem "Naturfarbenbereich" als definitiv "umfassend schadstoffgeprüft" benennen.
Natürlich ist selbst bei diesen Produkten von MCS- Kranken (Produktauswahl für MCS- Kranke) zusätzlich noch ein persönlicher Verträglichkeitstest durchzuführen.
Alte Prüfberichte und Bewertungen
Manche Hersteller versuchen mit alten Prüfberichten, gesundheitlichen Bewertungen (oft ausgehend von Berichten, die inzwischen schon mehr als 5 Jahre alt sind) im Marketing zu punkten.
Tatsächlich unterliegt die gesundheitliche Bewertung von Produkten grundsätzlich einem steten Wandel, ausgehend von ständig neuen Erkenntnissen der Forschung, der Medizin, neuen Normen und Richtlinien der Analytik (Beispiel). Dies zwingt auch renommierte "Gütezeichen", ihre Kriterien ständig zu aktualisieren. (Aktuelle Kriterien Farben eco-Institut Label - Mai 2021)
Aus diesem Grund werden die meisten EGGBI Produktempfehlungen nicht im "unvergesslichen" Internet veröffentlicht, sondern stets zeitnah und individuell den gesundheitlichen Anforderungen der Anfragenden und den aktuellen Anforderungen präventiver Bewertungen angepasst.
Hinweis zu diesen Aussagen
Es handelt sich hier um eine allgemeine Informationssammlung aus durchwegs angegebenen (verlinkten) Quellen. Die verlinkten Technischen Merkblätter und Hersteller- Homepageaussagen wurden zuletzt am 18.08.2021 auf Aktualität überprüft.
Kritik zu dieser präventiv vorsichtigen Haltung nehme ich stets gern zur Kenntnis - so kritisierte InVeNa e.V. meine kritische Haltung zu den "sogenannten Volldeklarationen" im Zusammenhang mit einem Ökotestbericht auf der Homepage des Naturbaustoffhändlerverbandes Ökoplus. (Stellungnahme 4/2016)
Hier wird eine "unkritische Haltung meinerseits" gegenüber den konventionellen Produkten "angenommen".
Dabei wird aber nicht zur Kennntnis genommen, dass die Forderung nach Bekanntgabe aller fetststellbaren Emissionen bei EGGBI keinen Unterscheid macht zwischen Natur- und konventionellen Produkte - für Chemikaliensensitive und Allergiker macht es nach jahrzehntelanger Erfahrung eben überhaupt keinen Unterschied, "welchen Ursprungs" definitive spätere Raumluftbelastungen sind.
Glaubwürdige Luftkammer - Emissionsprüfungen berücksichtigen daher nicht nur die 3 Tage Emissionen, sondern - entscheidend - auch die tatsächlich verbleibenden Emissionen nach 28 Tagen - und natürlich werden hier auch schwerflüchtige VOCs wie z.B. manche Glykole, wie sie von der konventionellen Farben- und Lackindustrie gerne als "Lösemittelersatz" eingesetzt werden, erfasst und bewertet.
Gerne korrigieren/ ergänzen wir kurzfristig alle diese Aussagen zu "Naturfarben" bei Vorliegen glaubwürdiger Nachweise.
Solange aber "Volldeklarationen" gespickt sind mit nicht näher definierten Sammelbegriffen stellen diese für unsere Bewertungen sicher keine aussagekräftige Grundlage dar.
Bei Vorlage von umfassenden Prüfberichten nehmen wir gerne entsprechende Produkte in die Empfehlungsliste auf.
Kostenlose Bewertung von Prüfberichten
Kommunikationspolitik von Herstellern allgemein