Namentliche Empfehlungen für "Sensitive" und MCS- Erkrankte

 

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Namentliche Benennung von Produkten, Beratern, Instituten

erfolgt nur per Mail 

 

Allgemeiner Hinweis  zu Produktberatungen

Produktempfehlungen für bauliche Maßnahmen

mit Hinweisen zu Neubau, Instandhaltung und Mietwohnungen

 

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich meine Produktbenennungen auschließlich auf die gesundheitsrelevanten Eigenschaften beziehen - Fragen der technische Eignung, der Verarbeitung sind unbedingt mit Fach- Verarbeitern bzw. mit den Herstellern (vor allem aus Gewährleistungsgründen) zu klären.

Bei der Benennung von Alternativprodukten durch diese, biete ich eine kostenlose Stellungnahme (Voraussetzungen Punkt 1 bis 3) dazu an, soferne die Hersteller bereit sind entsprechendes Informaterial beizubringen.

 

 

Allgemeine Hinweise zu Beratungen - Benennung von Produkten und Beratern

In den vergangenen Jahren wurde ich wiederholt gebeten, namentliche Produktempfehlungen und  persönliche Beratungen auch am Telefon oder in diversen MCS- Foren, auf Facebook per Messenger, WhatsApp etc. und in anderen Netzwerken anzubieten, komplexe (produktbezogene) Fragen in Chats und Nachrichtendiensten zu beantworten.

Ernsthafte Negativerfahrungen in der Vergangenheit veranlassen mich, vor allem MCS, ME/CFS Kranke zu bitten, mir ihre Fragen direkt an die Mail  beratung@eggbi.eu zu senden, um möglichst aktuelle,  bei Kenntnis der besonderen persönlichen Sensitivitäten  (optimale Voraussetzung für bestmögliche Empfehlungen) sogar individuell zu bevorzugende Produkte aus der (ständig zu pflegenden) Datenbank auszuwählen.

Ich vermeide aus dem gleichen Grund "allgemeine Produkt - und Beraterempfehlungen, Benennung von Baubiologen" im Internet oder in öffentlichen Foren, da meine Empfehlungen stets nur zeitlich beschränkt gelten (Änderungen der Rezepturen durch Hersteller, neue Erkenntnisse zu Inhaltsstoffen, Qualifikation von beratern...)!


Eine Weitergabe persönlicher Empfehlungslisten kann zu unangemessenen Irritationen aber auch "Falschanwendungen" führen, zudem ist in den von mir erstellten "individuellen" Empfehlungslisten  auch der Copyright Hinweis, der eine Weitergabe der Liste an Dritte ausdrücklich untersagt!  

 

Bitte verwenden Sie daher bei Produkt- Fragen nur die Mailadresse (beratung@eggbi.eu)  

und weder Messenger, noch WhatsApp, Twitter, Linkedin und ähnliches. Meine diesbezüglichen Konten wurden teilweise zwischenzeitlich auch bereits vorübergehend "gehackt!" und werden daher von  mir nicht mehr regelmäßig abgerufen, auch nicht zum Versenden von Dokumenten (ohnedies kostenlos) verwendet.

Ich garantiere strenge Vertraulichkeit bezüglich Namen und Kontaktdaten. 

Ebenso bitte ich Hersteller, mir Informationen schriftlich und nicht am Telefon vorzustellen, Produktinformationen nur digital und nicht in Printform zu senden,  von der unaufgeforderten Zusendung von Katalogen, Propekten und Mustern abzusehen, da diese grundsätzlich nicht bearbeitet werden!

Unabhängig von einer Benennung/ Empfehlung von Produkten meinerseits, die sich an den vorhandenen Prüfberichten orientiert, können(!) individuelle Unverträglichkeiten bei nahezu allen Bauprodukten auftreten.

Vor allem Chemikaliensensitive, Allergiker sollten daher unbedingt vor der Verwendung von (auch benannten) Produkten einen "persönlichen Verträglichkeitstest" durchführen.

 

 

 

Weitere Gründe der ausschließlich individuellen Beratung:

a)    "Emissionsfreie Produkte

Anders, als vielfach publizierte Aussagen von Herstellern und Händlern den Eindruck erwecken, kennen wir nahezu keine emissionsfreien Produkte - die Produkte unterscheiden sich lediglich in der Quantität und der Zusammensetzung ihrer Emissionen.

DAHER KANN UND WERDE Ich AUCH KEINE "ÖFFENTLICHE PRODUKTDATENBANK"  FÜR "UMWELTERKRANKTE (z.B. MCS)" UND ALLERGIKER ANBIETEN.

Es gibt aus meiner langjäghrigen Erfahrung abgeleitet,  grundsätzlich keine generell "MCS- verträglichen Produkte", da es auch nicht DIE Krankheit MCS gibt- sondern diese sich sehr individuell durch teils völlig unterschiedliche Verträglichkeiten und Unverträglichkeiten auf alle möglichen (nicht nur toxische, sehr oft auch natürliche, für die Allgemeinheit meist unbedenkliche) Stoffe darstellt.

Bei MCS geht es daher nicht nur um den optimierten Ausschluss toxischer Stoffe - sondern auch um die Gesamt-Betrachtung aktueller Emissionsprüfberichte auch auf möglicherweise "nur" individuell sensibilisierende Stoffe - dies gerade auch im Bereich "ökologischer" Produkte, die in vielen Fällen -  obwohl grundsätzlich oft (nicht immer!) besonders empfehlenswert - dennoch überhaupt nicht MCS-geeignet (die meisten Öko- Öle, Lasuren u.a.) sein können.

 

b)    "Häufig wechselnde Rezepturen

Hersteller - vor allem im Bereich der Bauchemie verändern immer wieder auch Rezepturen, um technische "Optimierungen" zu erreichen - damit verändern sich aber auch die Emissionswerte und damit die "Verträglichkeit". Wir stellen daher keine Empfehlungen ins "unvergessliche" Internet, da solche manchmal  noch nach Jahren abgerufen werden (wir haben diesbezüglich mehrfache Erfahrungen) , und dann ein möglicherweise inzwischen völlig ungeeignetes Produkt betreffen. Unsere Empfehlungen sind daher immer nur "aktuell" zu betrachten. 

c)    "Vertraulichkeit vieler Informationen

Viele der mir von den Herstellern zur Verfügung gestellten Emissionsprüfberichte erhalte ich nur gegen "Vertraulichkeitsverpflichtung" für individuelle Beratungen,

da es diverse industrieeigene "Gütezeichen(?)"  wie z.B. EC1 (Emissionscode für verschiedene Kleber, Dichtmassen u.a...)

den Herstellern ausdrücklich verbieten, Emissionsprüfberichte an Dritte weiterzugeben.

Eine Benennung im Internet im Zusammenhang mit "gesundheitlichen Empfehlungen" auf Grund solcher Informationen könnte somit zum Verlust des

für die Hersteller sehr kostenintensiven und

für Aufträge bei öffentlichen Bauten unverzichtbare "Güte-"Zeichens führen.

Auch Zeitschriften wie Ökotest, Stiftung Warentest können sich in vielen Fällen nicht auf solche Prüfungen (zur Verfügung gestellt von Herstellern) verlassen, sondern müssen auf eigene Kosten selbst entsprechende Labors beauftragen...

Solche "Eigenbeauftragungen" kann ich aber aus Kostengründen nur im Rahmen bezahlter Beratungsaufträge durch "projektbezogene Untersuchungen" veranlassen und Ergebnisse nur in diesen Fällen natürlich auch publizieren.  

d)    Produktbenennungen in diversen Foren:

Anders sieht es natürlich aus, wenn sich Mitglieder diverser Foren, Facebookgruppen etc. untereinander ihre persönlichen "Verträglichkeits" -Erfahrungen mit einzelnen Produkten mitteilen, da dies nichts mit "vertraulichen Informationen der Hersteller" zu tun hat. Dennoch warne ich auch hier - aus den benannten Gründen ausdrücklich vor entsprechenden Aussagen im Internet vor allem im Hinblick auf Aktualität von Produkteigenschaften und Individualität der Verträglichkeiten. 

 

e)    Empfehlung von Sortimentsgruppen oder Herstellern

Ich empfehlen grundsätzlich weder "Sortiments Gruppen" (z.B. Holzweichfaserplatten, Schafwolle...) noch Hersteller mit deren Gesamtsortiment, sondern stets nur genau definierte Einzelprodukte, für die mir entsprechende Prüfberichte vorliegen, mit den genauen Handelsbezeichnungen im Prüfbericht.

Bei Vorlage solcher Prüfberichte Ihrerseits erhalten Sie gerne eine kostenlose Bewertung  (Voraussetzungen) dieser Produkte. Sicherheitsdatenblätter, Produktdeklarationen, Zertifikate oder Gütezeichen reichen  aber nicht für gesundheitliche Aussagen zu den angefragten Produkten.

Dies betrifft grundsätzlich alle Produktgruppen- natürlich herade auch sogenannte "Ökoprodukte" und "Naturfarben"!


 

Ich lade  MCS-, ME-, CFS- Kranke ebenso wie Eltern- und Lehrervertreter an schadstoffbelasteten Schulen, Kitas ausdrücklich ein, mir entsprechende konkrete Einzelfragen per Mail mitzuteilen und versprechen im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten möglichst zeitnahe (in der Regel max. 2 bis 3 Werktage) gewissenhafte Beantwortung. Ich garantieren, die Mailadressen ausschließlich zur Beantwortung von Fragen zu verwenden,

und versende weder "News" noch andere "Mails".

Siehe dazu Punkt 1 bis 3

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten

 

Interessenten finden neue Informationen stets auf meiner Homepage (News bzw. Aktuelles) und auf meiner Facebook- Seite https://www.facebook.com/wohngesundheit/

 

Besuchen Sie auch meine kostenlose  EGGBI Schriftenreihe und Produktauswahl für MCS Kranke.

Wichtiger Hinweis:

Sicherheitsdatenblätter und Zertifikate, Gütesiegel  ohne Prüfberichte sind  keine Grundlage für eine umfassende gesundheitliche Bewertung von Produkten

EGGBI Bewertung von über 100 Gütezeichn für Bauprodukte und Gebäude
Begründung Sicherheitsdatenblätter

 

 

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Produktempfehlungen für bauliche Maßnahmen

Grundsätzlich erfolgen EGGBI Produktempfehlungen ausschließlich personen- und anlassbezogen, versehen mit aktuellem Datum, Namen des MCS Erkrankten,

"möglichst" angepasst an die geplanten Baumaßnahmen, technische Sonderanforderungen, persönlich bereits bekannte Sensitivitäten

in einem speziell dafür entwickelten Excel Dokument

mit 2 (bei Gesamtprojekten 3) Arbeitsmappen. Neben der Auflistung von möglicherweise einsetzbaren Produkten im speziellen Anwendungsfall (betrifft auch die Menge = Raumbeladung mit dem jeweiligen Produkt) finden sich in der jeweiligen Zeile Angaben zum Hersteller (Kontaktdaten), Anwendungsmöglichkeiten, Art des Produktes, Hinweis  

ob das Produkt persönlich auf die Verträglichkeit zu überprüfen ist, Hinweisen zur Verarbeitung, Link zur technischen Produktbeschreibung und einer grundsätzlichen "Erstbewertung" (verschiedene Stufen). Eine definitive "Empfehlung" erfolgt erst nach Angaben zur Verträglichkeit in der vorletzten Spalte.

 

Daneben finden sich aber in beiden Mappen noch zahlreiche Hinweise und Links – unter anderem in der Mappe 1 auch in der Mappe 1 an letzter Stelle ein entscheidender Hinweis zur "Bearbeitung der Produktliste"

 

Eine optimale Produktempfehlung erfolgt bei Kooperation mit einem behandelnden Umweltmediziner - zumindest aber bei Vorlage entsprechender Informationen bezüglich der individuellen Befindlichkeiten.

Fragebogen Gesundheit-Familie

 

 

A)  Baumaßnahmen von MCS- Kranken

Hier unterscheiden wir zwischen Neubau – und Sanier- bzw. Instandhaltungsarbeiten.

 

1)    Neubau

Bei einem Neubau hat der Bauherr die Möglichkeit, mit ausreichender Vorplanungszeit sämtliche Produkte sorgfältig auszuwählen und die Verträglichkeit zu testen  - entsprechend unseren Empfehlungen  "Baustoffauswahl für MCS Erkrankte".

Mit der mir zur Verfügungn gestellten aktuellen Produktdatenbank (über 2500 schadstoffgeprüfteProdukte, gesammelt in mehr als 30 Jahren, teilweise eingesetzt in zahlreichen MCS Projekten) ist es aber bedauerlicherweise nach wie vor  nicht möglich, für alle technischen und optischen Wünsche individuell völlig geeignete, verträgliche Produkte zu finden!

Der Bauherr muss daher in vielen Fällen - völlig selbstbestimmt(!)-  "Kompromisse" eingehen.

Beispiele:

Holzfenster – hier verlangt die DIN holzschützende Oberflächenbehandlung; die dafür verwendeten Produkte (DIN 68800) sind in der Regel (!) zumindest  für MCS Kranke unverträglich. (https://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/EGGBI_Kommentar__Holzschutzmittel.pdf3-Iod-2-propinylbutylcarbamat; Propiconazol...)
Natürlich kann man den Verarbeiter von seiner Pflicht zur Einhaltung der DIN mit Unterschrift "befreien" – dies allerdings mit möglichen technischen Nachteilen, Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
Siehe auch "Holzfenster und Türen"

Lacke

·         Ökolacke auf Naturharzbasis sind ebenso wie manche ÖKO- Fliesenkleber  für viele MCS- Kranke unverträglich –

·         Wasserlacke enthalten meist allergenisierende Isothiazolinone,

·         "lösemittelfreie Lacke" in vielen Fällen lange belastende Glykole

Parkettböden

·         Naturöle und Wachse wirken auf viele MCS Kranke sensibilisierend

·         PU beschichtete Oberflächen sind mit massiven ökologischen Problemen behaftet, in manchen (!") Fällen aber durchaus verträglich.

Feuchtbereiche in Küche und Bäder

Der Bauherr hat zu entscheiden, ob er auf fungizide Silikone verzichtet und ein erhöhtes Risiko von Schimmelbildung in Kauf nimmt.

EGGBI kann lediglich aus der Fülle von Silikonen Produkte auflisten, die sehr gute Emissionswerte nachgewiesen haben, daraus hat der Bauherr mittels Verträglichkeitstest zu ermitteln, ob er essigvernetzte, alkohol- oder neutralvernetzte Produkte besser verträgt – bei MCS- Projekten haben wir bereits Verträglichkeiten und Unverträglichkeiten bei all den aufgelisteten(!)  Produkten erfahren.

In manchen Fällen können aber auch unverträgliche Stoffe in Produkten unter Schaffung neuer "Stoffe" "abreagieren" und werden dann nicht mehr in die Raumluft abgegeben. Dies gilt beispielsweise für "Isocyanate" in PUR Verklebungen der Holzwerkstoffindustrie; hier hat selbst natureplus nach einem umfangreichen Projektauftrag festgestellt, dass derzeit keine gesundheitltichen(!) Einwände mehr gegen solche Verklebungen vorbringbar sind. Dies gilt auch für Bisphenol APhthalate und andere Weichmacher in Bauprodukten als "Zwischenprodukt!" bei der Herstellung von Epoxidharzen. (Seite 4, Umweltbundesamt Erläuterungen")

 

Entscheiden sind für einen Produkteinsatz weniger die verwendeten "Basisprodukte" sondern ein entsprechender Unbedenklichkeits- Nachweis durch umfassende, glaubwürdige(!) Emissionsprüfberichte und ein entsprechend positiver Verträglichkeitstest mit "abgehärteten, abreahierten" Produkten. 

Vielfach propagierte Gütezeichen, Sicherheitsdatenblätter, ökologische Produktdeklarationen - aber auch sogenannte Volldeklarationen (auch von Naturbaustoffherstellern) bieten keine ausreichende Sicherheit bezüglich definitiver Emissionsminimierung.

 

 

 

 

Eine gewissenhafte Produktauswahl bei einem Neubau erfordert mindestens ein Jahr sorgfältige Produktauswahl!

 

 

 

2)    Sanierungen, Instandhaltungen

 

In diesen Fällen ist es oftmals bereits wesentlich schwieriger, technische funktionierende, vertretbare Produkte zu finden!

Planer und Handwerker stehen in der Gewährleistung/ Haftung bezüglich der Funktionalität und Zulassung der verwendeten Produkte; gerade im Bereich von Bauschäden und Nässebereiche, aber auch bei Schäden beispielsweise im Bereich Estrich (Risse) gibt es dazu nach unserer Erfahrung in manchen Bereich noch keine "optimalen" Produkte aus der Sicht gesundheitlicher Bewertung.

Ökologische Ideologie muss hier praktischen Anforderungen weichen

gegebenenfalls sind entsprechend strenge Anweisungen bezüglich "Meiden der Wohnung bis zur endgültigen Aushärtung der Produkte"  zu befolgen.

 

Ich kann sehr wohl einem Handwerker technische Alternativen zu Bauschaum anbieten und dessen Einsatz - ebenso wie beispielsweise Styrolprodukt- Dämmungen, OSB PLatten  verbieten - aber nicht beispielsweise im Sanitärbereich grundsätzlich auf "nachhaltig funktionierende, normgerechte" Abdichtungen gänzlich verzichten! Für die Benennung derartiger Alternativen wäre ich ausserordentlich dankbar.

 

Material- Verträglichkeitsprüfungen

Grundsätzlich sollten immer nur "ausgehärtete Produkte" auf Verträglichkeit getestet werden, das Selbstanfertigen von Materialmustern oder das Testen "frischer Ware" kann bei vielen Verarbeitungsmitteln zu zusätzlichen Sensibilisierungen führen, da nahezu alle Verarbeitungsmittel während dieser Phase oft(!) zwar nichttoxische, aber dennoch belastende Stoffe emittieren!

Gerade im Feuchtebereich ist aber auch zu beachten, dass möglicherweise die Nachteile geringer Unverträglichkeiten bei kurzfristiger Aufenthaltsdauer abzuwägen sind mit den gesundheitlichen Risken bei späterer Schimmelbildung!

 

 

 

B)  Sanierungen, Instandsetzungen bei Mietwohnungen

 

Der Mieter einer Wohnung hat wesentlich weniger Möglichkeiten, eine mcs- verträgliche Lösung zu finden.

Soferne nicht bereits im Mietvertrag diesbezügliche Zugeständnisse vermerkt sind, ist der MCS- Kranke völlig auf ein Entgegenkommen des Vermieters angewiesen, bei der Produktauswahl Einfluss nehmen zu können.

Vom Vermieter beauftragte Firmen stehen in der Pflicht, technisch einwandfreie, normgerechte Arbeit (z.B. bezüglich Abdichtungen) abzuliefern – bezüglich gesundheitlichen Anforderungen sind bei Unverträglichkeiten nachträglich lediglich Mängel dann einklagbar, wenn die allgemeine zuständige Landesbauordnung bezüglich der Anforderungen "Schutz gegen schädliche Einflüsse" bzw. die MVV TB (Punkt A3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz") nicht eingehalten werden.

In diesen rechtlichen Grundlagen für Wohngesundheit sind individuelle Befindlichkeiten Umwelterkrankter in keiner Weise berücksichtigt!

 

Wir empfehlen daher bei anstehenden Sanierungen einen konstruktiven Dialog mit dem Vermieter und dem Verarbeiter dahingehend zu suchen, dass der Verarbeiter, bei Benennung "möglicherweise verträglicher Produkte" (welche den technischen Anforderungen und Normen entsprechen!) bereit ist, von seinen übliche verwendeten Produkten abzurücken und gegen Erstattung eines eventuellen Mehrpreises der vorgeschlagenen Produkte diese einzusetzen.

Auf Versuche mit "Ökoprodukten" wird sich ein Verarbeiter, aber auch Planer dabei nur dann einlassen, wenn die technische Eignung zu hundert Prozent gewährleistet ist.

Nachträgliche diesbezügliche Haftungs-/ Gewährleistungsklagen könnten im Einzelfall existenziell vernichtend sein!


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Die Informationsplattform EGGBI  ist seit 2017 völlig privatfinanziert (durch persönliche Honorare für Vorträge und Fachpublikationen, aus zeitlichen Gründen nur mehr sehr beschränkt durchgeführten Projekt- Beratungsaufträgen) und erhält keinerlei Unterstützung von Behörden, Herstellern und anderen Institutionen.

 

Dies garantiert zwar völlige fachliche Unabhängigkeit - beschränkt aber wesentlich die Möglichkeiten und den Umfang "ehrenamtlicher Tätigkeit" meinerseits.

Alleine die Bewertung von Prüfberichten im HInblick auf "Eignung" in konkreten Fällen erfordert in manchen Fällen mehrere Stunden - ebenso die Erstellung individueller Produktempfehlungen.

Beratungen werden daher künftig auch aus persönlichen Gründen nur mehr in reduziertem Umfang durchgeführt werden können.

 

 

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