Asbest

 

Gefährliche Altlast "Asbest"

 

August 2023     

WARNUNG VOR "ASBEST-WELLE":

9,4 MIO. WOHNHÄUSER IN DEUTSCHLAND SIND "ASBEST-FALLEN" BEI SANIERUNG

IG- Bau Pressemitteilung

Eigenpublikationen

Asbest am Nachbargrundstück- in der Mtetwohnung

Asbest aus Trinkwasserleitungen

 

 

Inhaltsübersicht

Richt- und Grenzwerte

Gesundheitliche Risiken

Sanierung von  Asbest- belasteten Gebäuden

Asbest und Schulen - alleine 2019 wieder über 30 Fälle

Asbest am Arbeitsplatz

Raumluftmessung nach Norm

 

Obwohl seit 1993 in Deutschland (seit 2005 in der EU) der Einsatz von Asbest verboten ist, stellt dieser "Schadstoff" in vielen Gebäuden nach wie vor ein sehr hohes Gesundheitsrisiko dar.

 

Tatsächlich ist es so, dass eine einzige Asbestfaser ausreicht, den gesamten Schaden auszulösen, das heißt Rippenfellkrebs, der in jedem Fall tödlich endet. Asbestose bedarf nicht einer besonders hohen Anzahl an Fasern im Körper, eine einzige muss aufgenommen werden.“ (Deutschlandfunk)

 

 

 

Gerichtsurteile

 

 

 

Mineralwoll- Dämmstoffe

Ähnliche Regelungen wie für Asbest gibt es auch für "Mineralwolle alt"

Selbst die Einstufung der "Biolöslichkeit" der Mineralfaser "Neu" stößt bei manchen Umweltmedizinern auf Kritik - hier wird es erneut wieder sehr lange dauern, um eine "eventuelle" verbleibende Gesundheitsgefährdung nachzuweisen - zumal es im Bereich Forschung meist auch an den finanziellen Mitteln für solche Projekte fehlt, die nicht im Interesse einer zur Mitfinanzierung gewünschten (erforderlichen) Industrie liegen. 

 

Konkret zuständig für Fragen konkreten Gesundheitsrisikos durch Asbest

das örtliche Gesundheitsamt

zur Frage akute Gesundheitsrisiken durch Asbest (Beispiel Bremen)  

 

die Landesumweltämter

https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_9_asbest.pdf (Beispiel Bayern)  

 

und das Umweltbundesamt

„Asbesthaltige Abfälle“

 

sowie allgemein:

die lokale Gewerbeaufsicht

http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16162/ (Beispiel Baden Württemberg)

sowie die

 

BG BAU

Asbest- Informationen über Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten (BG Bau)

 

bauen.de

Asbestsanierung - ein Fall für den Fachmann

 

Immer zu beachten – auch von Privatpersonen

Meldepflicht bei Asbestarbeiten

 

"Krebsgefahr kann in jeder Wand lauern"

 

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Richt- und Grenzwerte für Asbest in Innenräumen

Vorschriften für den Umgang mit Asbest

 

Die in Deutschland relevanten Rechtsgrundlagen der Verwendungsverbote und Umgangsbeschränkungen für Asbest sind folgende:

 

·         Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

·         Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

·         Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

 

Grundlage für alle weiteren Vorschriften und Regelungen ist das EU-weite Verwendungsverbot für Asbest (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Dies gilt für alle potentiell betroffenen Kreise, also auch für Privatpersonen.

 

Entsorgung von Asbest

Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen

 

"Richtwerte"

 

Es gibt unterschiedliche Empfehlungen bezüglich "Richtwerten"

 

Bewertung Schadstoff-Kompass:

 

asbestfrei = 0,008 %

Gefahrstoff: = 0,1 %

schwach gebundenes Material: = 1 t/m3

Einstufung nach dem Faserverhalten: > 1 und < 1,4 t/m3

fest gebundenes Material: = 1,4 t/m3

 

Grenzwerte Nutzerschutz:

·         < 500 Fasern pro m3 (Messwert) sowie 1.000 Fasern pro m3 als statistisch berechnete obere Grenze des 95-%-Vertrauensbereichs (nach einer Sanierung)

·         < 1.000 Fasern pro m3 (während einer Sanierung zum Schutz Dritter)

Grenzwerte Arbeitsschutz:

·         < 10.000 Fasern pro m3: „Arbeiten mit geringer Exposition“

·         < 100.000 Fasern pro m3: „Arbeiten geringen Umfangs“

·         > 100.000 Fasern pro m3: „umfangreiche Arbeiten“

Quelle: "Schadstoff-Kompass"

 

 

Allgemeine Aussage zu Asbest in Innenräumen

 

Für krebserzeugende Stoffe gibt es grundsätzlich das Nullprozentprinzip –

Auch das Umweltbundesamt bietet derzeit für Asbest noch keine "Richtwerte":

 Bei Asbestfasern muss allerdings die ubiquitäre Belastung berücksichtigt werden:

 Durch Verwitterung von natürlichen Lagerstätten werden kontinuierlich Asbestfasern freigesetzt. Auch fernab von Belastungsquellen misst man daher geringe Faserkonzentrationen – etwa 100 bis 150 Fasern pro Kubikmeter Luft (F/m3 ) – die sogenannte Hintergrundbelastung.(Textquelle

 

Das Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung publizierte 2010 einen Sanierbedarf für Innenräume ab 200 Fasern pro m³.

 

Es können kritische Konzentrationen von Asbestfasern von bis zu einigen 1000 F/m³ auftreten. Hier besteht sofortiger Sanierungsbedarf. Der theoretische Zielwert für die Sanierung von Innenraumbelastungen ist der Wert 0 F/m³. Der praktische Zielwert ist ein Wert von 200 F/m³. Textquelle

 

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Gesundheitliche Risiken

 

Asbest - heute weiß man:

Das faserige und sehr widerstandsfähige Mineral kann Lungenkrebs und Rippenfellkrebs auslösen, ein sogenanntes Mesotheliom. Auch Kehlkopfkrebs ist möglich. Weitere Krebsarten werden diskutiert. Asbest wird schon seit dem Altertum verwendet: als Baumaterial, zum Brandschutz, zur Isolation. Wegen der Krebsgefahr wurde die Verwendung zunächst stark eingeschränkt.

Seit 1993 ist Asbest in Deutschland weitgehend verboten.

Doch noch leben viele Menschen mit dem Risiko: weil sie schon vor Jahrzehnten mit Asbest in Kontakt kamen - als Berufstätige, als Heimwerker oder auch mehr oder weniger zufällig.

Und immer noch gibt es das Risiko der Asbestbelastung, weil das krebserzeugende Mineral noch in älteren Gebäuden oder Geräten verbaut ist.

Quelle Krebsinformationsdienst

 

 

Weitere Infos:

Netdoktor: "Asbestose"

Allum: "Gesundheitsrisiko Asbest"

siehe auch ARD TV Bericht 15.08.2016: "Asbest- die tödliche Gefahr"

Onmeda - Ratgeber: Asbest

welt.de - Gesundheit:  "Der getarnte Killer Asbest ist allgegenwärtig"

 

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Sanierung von Asbest- belasteten Gebäuden

Vor allem bei Gebäuderenovierungen, Sanierungen und Rückbau gibt es daher sehr strenge Vorschriften bezüglich der "Risikoermittlung" vor baulichen Maßnahmen und auch bezüglich der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen. 

Grundsätzlich ist vor Arbeitstätigkeiten an und in Gebäuden eine "Gefährdungsbeurteilung" (v.a. bezüglich Staub und biologischen Schadstoffen) durchzuführen und zu dokumentieren.

Richtlinien bezüglich Staubentwicklung

Handlungsanleitung „Staub bei Abbruch- und Rückbauarbeiten“ Stand 28 06 2017

vor allem aber

Asbest- Informationen über Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten (BG Bau)

mit umfassenden Informationen zur Abfallentsorgung (Kapitel 10/ Seite 36)

und mit aktueller "Ergänzung"

 

Einen sehr guten Überblick zu dieser Thematik bietet auch ein Zusammenfassung auf der Internetplattform "bauen.de":

Asbestsanierung - ein Fall für den Fachmann

 

Eine Grundsatzurteil:

Asbesthaltige Klebstoffreste dürfen nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden!

 

 

Weitere Informationen

IFA - Institut für Arbeitsschutz: Vorschriften und Regelwerk

BG Bau:  "Regelungen zu Asbest"

siehe auch ARD TV Bericht 15.08.2016: "Asbest- die tödliche Gefahr"

 

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Asbest und Schulen/ Kitas

 

Bedauerlicherweise gibt es auch bei Schulen und Kitas immer wieder Fälle, in denen Behörden selbst nach Bekanntwerden von erhöhten Asbest- Werten über viele Monate nicht reagieren, Prüfergebnisse "geheimhalten" und Kinder und Lehrer weiter gesundheitsgefährdenden Belastungen aussetzen.

Bereits 2018 wurden uns zahlreiche Asbestfunde in Schulen gemeldet - nicht immer reagierten die Behörden unmittelbar verantwortungsbewusst auf solche "Erkenntnisse".

Innenraum-Asbestbelastungen sind nicht immer unbedingt auf "innen verbaute" Produkte zurückzuführen - in Reinbek stellte sich heraus, dass Asbestplatten an der Fassade zur Innenraum-Belastung führten! (Pressebericht)

In vielen Fällen wird - ähnlich wie auch bei anderen Schadstoff- Funden die Belastung "bagatelllisiert", werden die Gesundheitsrisiken "heruntergespielt" und Lehrer und Eltern weiterhin den gesundheitlichen Risiken  oft über lange Zeiträume ausgesetzt.

Gerne werden Asbestbelastungen über lange Zeiträume nicht kommuniziert  - werder Elternvertreter, Schüler, noch Lehrer werden über die Gefahren informiert,

Prüfberichte werden geheimgehalten bzw. Messungen finden nicht normgerecht statt (Beispiel: bei Luftmessungen muss ein "nutzungsüblicher Zustand" hergestellt werden = Aufwirbeln der Fasern während der Messung! Darauf wird oft "gerne" verzichtet.)

Kommunikation gegenüber Eltern, Schüler und Lehrer findet nicht statt, bauliche Tätigkeiten in belasteten Räumen werden ohne ausreichendem Gesundheitsschutz durchgeführt (fehlende - vorgeschriebene - Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Tätigkeit!).

Dazu kommt eine gerne praktizierte Bagatellisierung der Probleme bei "nur geringer Fasernkonzentration".

Tatsächlich ist es so, dass eine einzige Asbestfaser ausreicht, den gesamten Schaden auszulösen, das heißt Rippenfellkrebs, der in jedem Fall tödlich endet. Asbestose bedarf nicht einer besonders hohen Anzahl an Fasern im Körper, eine einzige muss aufgenommen werden.“ (Deutschlandfunk)

(Siehe auch: Tricks vieler Behörden und Gesundheitsämter)

 

Beispiele von Asbestbelastungen in Schulen:

08.12.2017 Asbest in Tornee-Schule Lilienthal

16.05.2018 Wedding, Humboldthainschule:

"In der Aula der Humboldthain-Grundschule wurde Asbest verbaut. Im Kollegium klage man seit Jahren über eine Häufung von Atemwegsinfekten, erzählt eine Lehrerin. Das Gutachten des Schulamts stellte fest: Wenn man nicht so doll auf der Theaterbühne rumhüpft, dann geht das schon, weil man nicht so viele Schadstoffe aufwirbelt."

8.12.2018 Reinbek-Asbest in der Schule

Monatelange Untätigkeit und "Geheimhaltung" - Lehrer erwägen Anzeige wegen "Körperverletzung"

Beispiel:

Asbestfunde in Schulen 2019

 21.01.2019 Percha "Asbest und Legionellen im Kindergarten"

26.01.2019 Lahnstein "Asbestfasern im Schulgarten"

30.01.2019 Alpen: Asbest in Sekundarschule

15.02.2019 Offenbach "Asbesthaltige Fliesenkleber in Edith-Stein Schule (kein Risiko?)"

04.03.2019 Prenzlauer Berg  Asbest - Arbeiter werfen Schutt in den Hof        Chronik

09.05.2019 Wachtberg "Asbest und PAKs in Grundschule Pech"

05.06.2019 Oberndorf-Sulz "Formaldehyd, Asbest in Beruflischen Schulen"

07.06.2019 Riesa "Asbest in der Oberschule"

07.06.2019 Brilon Petrinum  "Asbest, Schimmel und PCB"

07.06.2019 Bocholt, Clemens-Dülmer-Schule "Asbest entdeckt"

18.06.2019 Soest "Asbest in der Pausenhalle des Gymnasiums"

21.06.2019 Flechtorf "Asbest in der Grundschule festgestellt"

03.07.2019 Frankenthal "Asbest in Carl-Boschschule"

19.07.2019 Sythen "Asbest-verseuchte Turnhalle"

15.08.2019 Pattensen "Asbest in der Turnhalle"

17.08.2019 Grundschule Pech "Böden sind asbestbelastet"

20.08.2019 Krefeld "Asbest im Ricarda-Huchgymnasium"

24.08.2019 Ramersdorf "Asbest im Putz"

27.08.2019 Ostheim Zehnhofstraße  "PAK (Naphthalin) Sanierung mißlungen- Abriss"

27.08.2019 Krefeld Berufskolleg Kaufmannschule "Asbestfund- Schule gesperrt"

27.08.2019 Stadt Burgdorf "Asbest in der Waldschule"

03.09.2019 Bad Staffelstein "Asbestfund in Realschule"

11.09.2019 Salzgitter Hallendorf "Asbest in Grundschule"

24.09.2019 Rendsburg "Asbest in Schule Kronwerk" Stadt gibt Entwarnung (!?)

26.09.2019 Bad Bevensen "Elternbrief zu Asbestfund: Ich erwarte deutlich mehr"

26.09.2019 Contwig "Schimmel, Asbest(?) in Grundschule

01.10.2019 Wiesbaden "Asbest in Helene-Langen-Schule"

16.10.2019 Enger "Asbest in Schulpavillon" (keine Gefahr!?)

07.11.2019 Kempen "Asbest im Schul-Altbau"

26.11.2019 Reinbek, Volkshochschule "Asbestfund in Reinbek verharmlost"   Stellungnahme

14.12.2019 Timmendorfer Strand, "Asbest in Schule verschwiegen?"

15.12.2019 Dieburg, Marien- Grundschule "Seit 10 Jahren bekannt - Asbest im Pausenhof"

 

Zahlreiche  weitere Beispiele in unserer allgemeinen Auflistung von Schadstoff- Funden an Schulen und Kitas.    Pressemeldungen zu Schadstoffbelastungen in Schulen und Kitas

 

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Asbest am Arbeitsplatz

"Verdacht auf Belastungen" am Arbeitsplatz

 

Während in verarbeitenden Betrieb anhand der Benennung der verarbeiten Stoffe eine gesundheitliche Beurteilung derselben grundsätzlich möglich ist, entsprechende Maßnahmen im Risikofall auch einforderbar sind,

 

ist es bei bloßem Verdacht auf "gesundheitliche Belastungen" manchmal wesentlich schwieriger, den Arbeitgeber mit rechtlichen Mitteln zu  Maßnahmen zu veranlassen.

 

Hier wären störende Gerüche, häufige Krankheitsmeldungen verursacht durch typische Symptome eines Sick-Building-Syndroms natürlich eine Grundlage, Raumluftmessungen einzufordern.

 

Oft besteht aber auch "nur" der Verdacht, ältere Akustikdecken, Fugenmassen könnten Asbest, PCB, PAKs oder andere Schadstoffe in die Raumluft abgeben  - in diesen Fällen sollte vor allem der Betriebsrat auf den Arbeitgeber einwirken, die Sorgen der Arbeitnehmer ernst zu nehmen und entsprechende Prüfungen zu veranlassen. Die Übernahme der Kosten (Beispiel: Kosten) beispielsweise einer "Asbestbestimmung" stünde in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen auf das Betriebsklima bei Verweigerung.  

 

Eigenmächtige Probeentnahmen und selbstbezahlte Untersuchungen stellen allerdings eine Besitzstörung dar, gegen die der Hauseigentümer/ Dienstgeber sogar gerichtlich vorgehen "könnte".

 

Sollten in "verdächtigen Bereichen" ohnedies bauliche Maßnahmen geplant sein, so ist der beauftragte Betrieb verpflichtet, vorher eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um gesundheitliche Belastungen nicht nur seiner Mitarbeiter durch Asbest, PAK, PCB, Holzschutzmittel und andere Schadstoffe, aber auch erhöhte Schimmelbelastungen auszuschließen.

 

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Probenahme Asbest Luftmessungen

Probennahme für Asbestmessungen der Raumluft:

Wichtig für eine Beurteilung von Prüfberichten ist, ob aus dem Prüfbericht eine nromgemäße Durchführung abzuleiten ist.

Ähnlich wie bei Schwermetallen, schwerflüchtigen Schadstoffen wie PAKs, Weichmacher, Flammschutzmittel, Nitrosamine, Pestizide, Fasern  u.a. sammelt sich die höchste Konzentration am Boden im (als)  "Hausstaub" -eine Probenahme im "ruhenden Raum" spiegelt daher keineswegs die Belastung in einem vollbesetzten Klassenzimmer mit massiver Aufwirbelung des Hausstaubes und damit auch schwerflüchtiger Substanzen wieder.

Daher ist eine entsprechende Nutzungssimulation unerläßlich!

Siehe dazu auch: Hausstaubuntersuchungen - Raumluftmessungen

 

Probenahme nach Norm

Normgemäße Messungen erfolgen beispielsweise mit Probenahmegeräten, die über einen Zeitraum von circa 8 Stunden die Raumluft auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat absaugen. Die Partikel in diesem Luftstrom werden auf dem Filter abgeschieden und können dann im Labor ausgewertet werden.

"Die Asbestmessungen werden gemäß VDI-Richtlinie 3492 durchgeführt. Während der Asbestmessung wird die Nutzungssimulation in der Umgebung des Messgerätes, wie in der VDI-Richtline 3492 Punkt 3 (unter anderem: Aufwirbeln versteckter Faserdepots) beschrieben, durchgeführt"https://asbestsachverstaendiger.de/asbestmessungen/ (Textquelle: Asbestsachverständiger)

Entscheidend ist eine entsprechende "Aufwirbelung" um einen nutzungsähnlichen Raumzustand zu erreichen.

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