Benzol - Gesundheitsrisiko

 

Wohngesundheitliche Bewertung Benzol

 

 

Siehe dazu auch Zusammenfassung "wohngesundheitliche Bewertung- Benzol"

aus der EGGBI Schriftenreihe

 

Allgemeine Informationen zu Benzol

Grenzwerte, Richtwerte, Leitwerte

 

 

 

Krebserszeugender Stoff "Benzol" in Bauprodukten

 

Benzol

Synonym: Benzen

CAS: 71-43-2 

VOC, Gruppe der Aromaten

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

(Quelle: Gestis Stoffdatenbank)

 

Benzol findet sich unter anderem wieder  in lösemittelhaltigen Bauprodukten - sehr häufig auch bei stark toluolhaltigen Produkten, die eigentlich  nur im Außenbereich eingesetzt werden dürften. 

Zitat: Toluol ist gesundheitsschädlich (Xn) und leichtentzündlich (F). Toluol selbst wirkt nicht erbgutverändernd, ist jedoch häufig mit Benzol verunreinigt“ http://www.chemie.de/lexikon/Toluol.html  “ 

 

Gesundheitliche Bewertungen 

Aussagen Umweltbundesamt:

Gesundheitsrisiken

Bei langfristiger Aufnahme führt Benzol zu Schädigungen der inneren Organe und des Knochenmarkes. Aber auch geringe Konzentrationen sind nicht unbedenklich, da dieser Stoff, bzw. dessen Abbauprodukt, im menschlichen Körper Krebs erzeugen kann. (Homepage Umweltbundesamt)

Weiteres Zitat Umweltbundesamt:

 

In der Tat basieren die aus der Toxikologie verfügbaren Erkenntnisse in den meisten Fällen auf Einzelstoffbetrachtungen, da nur selten Wissen über Wechsel- und Kombinationswirkungen von Substanzen verfügbar ist. Wenn überhaupt konkrete Kenntnisse hierzu vorliegen, dann beschränken sie sich auf Gemische von zwei oder drei Stoffen.(Quelle UBA)

 

 

Problemfall in Mannheim- Wohnhaus

Trotz einer Einstufung" der WHO (keine Mindestrichtwert) finden sich immer wieder auch Behörden, die selbst bei erhöhten Benzolbelastungen in Wohnräumen (Beispiel Mannheim nur auf Grund von 2 maligem Lokalaugenschein, ohne entsprechenden Messungen) keine "konkrete Gefahr" erkennen,    

geschädigten Verbrauchern somit keinerlei Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen bieten.

Dazu Homepageaussagen von konkret um Hilfe gebetenen  Behörden:

Homepageaussage des Fachbereichs Gesundheit:

  • „Der städtische Fachbereich Gesundheit schützt und fördert die Gesundheit der Mannheimer Bürgerschaft. Dafür hält er eine Reihe von Diensten und Angeboten bereit“. Homepage Stadt Mannheim“

Homepageaussage des Fachbereichs Baurecht:

  • Wir sorgen für Sicherheit und Ordnung des Bauens und
  • erhalten Kulturdenkmale zum Wohle der Allgemeinheit.”   (Link)

 

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Grenzwerte - Richtwerte - Orientierungswerte

 

1.1      Raumluft 

1.1.1      Weltgesundheitsorganisation WHO

Air: No specific guideline value has been developed for air. Benzene is carcinogenic to humans, and no safe level of exposure can be recommended. Quelle: WHO Exposure to Benzene

Benzol ist ein beim Menschen genotoxisches Karzinogen, für das keine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration angegeben werden kann. WHO Guidelines for Indoor Quality 

 

1.1.2 (Vorläufiger) Leitwert Umweltbundesamt

02.03.2020

In der jüngsten Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) wird ein Leitwert für die Benzol-Konzentration in der Innenraumluft abgeleitet (Bundesgesundheitsbl 2020, 63: 361-367).

Der AIR legt  als vorläufigen Leitwert eine Konzentration von 4,5 μg/m³ fest. Da es sich um einen krebserregenden Stoff handelt, wird kein Innenraumrichtwert (Vorsorge- oder Gefahrenwert) etabliert.

Benzol schädigt das Knochenmark mit dem blutbildenden System und auch das Immunsystem. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen einer Belastung durch Benzol und dem Auftreten von Leukämien. Benzol ist daher als krebserzeugend für den Menschen (Carc. 1A) und als erbgutverändernd (Muta. 1B) eingestuft.

 

 

1.1.3 Richtwerte Umweltbundesamt UBA

03.01.2019

"Wir bedanken uns für die Anfrage. Leider muss ich mitteilen, dass die Diskussion der gesundheitlichen Bewertung von Benzol in der Innenraumluft derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund kann ich keine Angaben zu den Richtwerten machen." (Mail an EGGBI)

Was sind Richtwerte?

 03.04.2018

"Der AIR (Ausschuss für Innenraumwerte) erörtert, die von ECHA- RAC verwendete LOAEC auch als Ausgangspunkt zur Ableitung von Richtwerten für Benzol in der Innenraumluft heranzuziehen. Der AIR beschließt das Thema zur weiteren Bearbeitung an die UAG Kanzerogene zu verweisen" (Protokoll)

Proposal ECHA (Seite 13 und 14)

15.04.2014

 

Fortschreibung der Liste von Stoffen für eine Richtwertableitung Für folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen wurde weiterhin ein Prüfbedarf gesehen:

- Hexan, Cyclohexan

- Benzol, Benz(a)pyren, Radon, Trichlorethen (Protokoll)

5.04.2011

"Benzol, Benzo(a)pyren: Die Stoffe Benzol und Benzo(a)pyren sind als krebserzeugend eingestuft. In der Überarbeitung des Basisschemas soll ein separater Abschnitt angefügt werden, der auf Richtwerte für krebserzeugende Substanzen eingeht. Eine Entscheidung über Richtwerte für Benzol und Benzo(a)pyren wird bis dahin zurückgestellt." (Protokoll)

16.11.2010 

"Prioritäre Stoffe Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe entscheidet, zunächst die Stoffe aus der Prioritätenliste 2009/2010 abzuarbeiten, ehe eine neue Stoffliste aufgestellt wird. Außerdem bleibt der WHO-Bericht zu Indoor Air Quality Guidelines für ausgewählte Substanzen (Benzol, CO, Formaldehyd, Naphthalin, NO2, PAK, PER, Radon, TRI) abzuwarten, der zum Jahresende erscheinen soll." (Protokoll)

12.04.2010

"Der WHO-Bericht zu Indoor Air Quality Guidelines für ausgewählte Substanzen (Benzol, CO, Formaldehyd, Naphthalin, NO2, PAK, PER, Radon, TRI) soll im Sommer 2010 druckfertig sein." (Protokoll)

Bedauerlicherweise war der Ausschuss für Innenraumwerte bis heute nicht in der Lage, toxisch begründete Richtwerte I und II für Benzol anzugeben – entsprechende Entscheidungen werden seit mindestens 2010 von einer Sitzung zur nächsten "vertagt".

"Referenzwerte Innenraum"

Nur durch Versäumnisse der AIR kann es geschehen, dass sich manche Gutachter noch immer auf sogenannte "Referenzwerte" aus einem längst überholten "Kinder-Survey aus 2003 bis 2006" (dabei ging es unter anderem um Belastungen in "Raucherhaushalten") berufen – ungeachtet der Tatsache,

·         dass das Umweltbundesamt nach wie vor keine Richtwerte benennt,

·         dass die Weltgesundheitsorganisation auf Grund der inzwischen feststehenden Toxizität und vor allem "krebserzeugenden Wirkung" die Benennung eines Grenzwerts grundsätzlich ablehnt.

1.1.3     Referenzwerte Innenraum Umweltbundesamt

Das UBA zitiert in einem Protokoll der Innenraumkommission  (15.04.2014, TOP 3.4.) einen "Referenzwert" von 8 µg/m³ für Benzol – aus einem Survey (KUS; 2003 bis 2006) – konkret zum Thema Passivrauchen und dabei auftretenden Benzol.

 

 

"Passivrauchen: Das UBA fand bei etwa der Hälfte der nichtrauchenden Kinder erhöhte Mengen des Nikotin-Abbauprodukts Cotinin im Urin. Zudem wurden in der Luft der Raucherhaushalte öfter erhöhte Werte des krebserregenden Benzols gemessen. Besonders verbreitet ist Rauchen in Anwesenheit von Kindern laut KUS bei Migranten und Familien mit niedrigem Sozialstatus, also einem niedrigeren Bildungsstand und geringerem Einkommen." Textquelle UBA

 

Im Protokoll der Kommission vom 15.4.2014 verweist das UBA: Sofern die Auswertung neuerer Daten eine statistisch niedrigere Konzentration ergibt, soll der "Referenzwert" entsprechend gesenkt werden.

 

 

Erläuterungen dazu:

Was sind Referenzwerte Innenraum (Umweltbundesamt):

"Nach Möglichkeit werden die Referenzwerte an einer geeigneten Referenzpopulation, wie dem Umwelt-Survey, ermittelt. Sie ermöglichen unter anderem die Beschreibung des Ist-Zustandes (sogenannte Hintergrundbelastung) bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit oder ohne erkennbare spezifische Belastung zum Zeitpunkt der Untersuchung, die Festlegung einer besonderen Belastung von Einzelpersonen oder Personengruppen mit Stoffen, die Überprüfung von Qualitätszielen für die menschliche Belastung unter präventivmedizinischen Aspekten und die Verwendung als Beurteilungsmaßstab bei epidemiologischen Untersuchungen von Populationen mit besonderer Umweltbelastung ohne die Notwendigkeit, zusätzliche umfangreiche Vergleichskollektive zu untersuchen. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Referenzwerte rein statistisch definierte Werte sind, denen per se keine gesundheitliche Bedeutung zukommt." Textquelle UBA

 

 

 


 

1.1.4     Referenzwerte - Innenraumarbeitsplatz

Tatsächlich gibt es selbst für den Arbeitsplatz keine"Referenzwerte" für Benzol.

Die Anwendung dieser Richtwerte ist grundsätzlich zurzeit eingeschränkt, da nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Einzelstoffen entsprechende Werte bestehen.(Quelle DGUV)

Allerdings bieten die TGS 910 und die EU "Arbeitsplatzgrenzwerte" (Kapitel 1.1.6)

Ableitung aktueller Innenraumarbeitsplatz-Referenzwerte 2018 (DGUV; Deutsche gesetzliche Unfallversicherung; Seite 69)  

1.1.5     EU Grenzwerte - Toleranzwerte

Selbst die EU – bekannt für Mindeststandards gerade bei Grenzwerten und toxikologischen Fehleinschätzungen (Beispiel Glyphosat) setzt einen sehr niedrigen allgemeinen "Grenzwert" ein (nicht zu verwechseln mit Richtwerten für Innenräume!)

Jahresmittelwert

"Für Benzol gilt seit dem 1. Januar 2010 europaweit ein Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit. 5 µg/m³ dürfen im Jahresmittel nicht überschritten werden".(Quelle)

Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe

 

Toleranzwert ECHA 2017

"The margin of tolerance set for benzene is “5 μg/m3 (100%) on 13 December 2000, decreasing on 1 January 2006 and every 12 months thereafter by 1 μg/m3 to reach 0 % by 1 January 2010”

 

"Die für Benzol festgelegte Toleranzmarge beträgt am 13. Dezember 2000 „5 μg / m³ (100%)“.

am 1. Januar 2006 und wird danach alle 12 Monate um 1 µg /m³ auf 0% gesenkt bis zum 1. Januar 2010 “

 

ECHA (Europäische Chemikalienagentur Kapitel 3.6)

 

1.1.6     Arbeitsplatz- und ECHA- Grenzwerte 

Obwohl die Weltgesundheitsorganisation darauf verweist, dass es für Benzol keine gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen gibt – verweisen Behörden auch bei Benzol gerne beispielsweise auf "Arbeitsplatzgrenzwerte" der EU. Auf keinen Fall sind solche Grenzwerte aber für Wohnräume geeignet,

·         da es für Wohnräume keine "Arbeitsschutzbestimmungen" (Augen/ Atemschutz, Schutzanzug…) gibt,

·         in Wohnräumen sich auch nicht wie am Arbeitsplatz nur "gesunde Erwachsene, maximal 8 Stunden am Tag aufhalten, sondern auch Kleinkinder, Schwangere, Menschen mit geschwächtem Immunsystem wesentlich länger den Belastungen ausgesetzt sind.

Zudem sind Additionseffekte mit weiteren möglichen Wohnraumbelastungen zu berücksichtigen.

 

Stoffe mit verbindlichem EU-Arbeitsplatzgrenzwert (Stand Juni 2018): 

 

Stoff

Europäische
Richtlinie

EU-AGW
Grenzwert

Benzol

2004/37/EG

3,25 mg/m3    Quelle

Siehe dazu Arbeitsplatzreferenzwerte DGUV – (Kapitel 15.1.3)

In Deutschland wird dieser Wert allerdings nicht angewendet,

weil in der TRGS 910 ein niedrigerer Beurteilungsmaßstab (Akzeptanzkonzentration) für Benzol von 0,2 mg/m³ zur Beurteilung der inhalativen Exposition an Arbeitsplätzen festgelegt wurde.

ECHA (Europäische Chemikalienagentur) Empfehlung

 

2018: Laut der offiziellen ECHA-Einstufung darf die Exposition für das genotoxisch krebserzeugende Benzol einen Wert von 0,05 ppm („parts per million") nicht überschreiten.

27.03.2018 EU Grenzwertempfehlung ECHA (0,05 ppm = 0,16 mg/m³)

 

Dieser Wert von 0,05 ppm (0,16 mg/m³) ist eine Empfehlung der ECHA zur Neufestsetzung des bindenden Grenzwertes für Benzol in der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Empfehlung muss zunächst in der Kommission und anschließend im Parlament und Rat beraten und beschlossen werden, eher eine entsprechende Änderung der Richtlinie 2004/37/EG erfolgen kann. Nach Veröffentlichung des Wertes in der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten in der Regel 1,5 bis 2 Jahre Zeit, diesen Wert oder einen niedrigeren im nationalen Vorschriften- und Regelwerk zu verankern. 

 

 

1.1.7     TRGS 910 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 07.06.2018)

In der TRGS 910 wurde für Benzol eine

Akzeptanzkonzentration von 0,2 mg/m³

Toleranzkonzentration von 1,9 mg/m³

festgelegt. (Tabelle)

 

Die Akzeptanzkonzentration ist eine stoffspezifische Größe. Es ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die über seine ERB dem Akzeptanzrisiko entspricht und bei Unterschreitung mit einem niedrigen, hinnehmbaren Risiko assoziiert wird.

Die Toleranzkonzentration ist eine stoffspezifische Größe. Es ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die über seine ERB dem Toleranzrisiko entspricht und bei Überschreitung mit einem hohen, nicht hinnehmbaren Risiko assoziiert wird. Begriffsbestimmung

Bei gesundheitltichen Schäden können aber auch niedrigere Konzentrationen als Auslöser anerkannt werden - siehe

Gerichtsurteil. Hier wurden selbst "Niedrigstkonzentrationen als grundsätzlich mögliche Auslöser einer Berufskrankheit akzeptiert.

Für den Verbraucher gibt es hier eine Fülle von verwirrenden Aussagen zu Grenz-, Toleranz-, Arbeitsplatzgrenz-, Arbeitsplatzreferenz- und Innenraum- Richtwerten (national/ europäisch), Orientierungswerten... Wir versuchen aktuell beim Umweltbundesamt und bei ECHA, hier mehr Informationen zu erhalten. 

 

 

 

 

1.2 Bauprodukte

 

1.2.1 AgBB Schema und LCI Werte

 Weder das AgBB Bewertungsschema

noch die EU (LCI Wert) geben derzeit "Grenz"-Werte für Benzol an.

(Agreed EU LCI values 2018)

 Die Einhaltung der AgBB Kriterien durch einzelne Bauprodukte wäre aber ohnedies keineswegs eine "Garantie" für ein "mangelfreies Gebäude" entsprechend MVV-TB  und Landesbauordnung!

 

Siehe dazu: Welche Sicherheit bietet AgBB dem Planer?

 

Entscheidend daher die Aussage in der MVV-TB (Musterverwaltungsvorschrift):

 Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

 

Das gleiche gilt für die Verwendung von Produkten mit diversen Gütezeichen wie vor allem auch EC1 und EC1 plus und das CE Zeichen. Rechtlich relevant ist das "Ergebnis Raumluftqualität Gebäude" – dafür haftet der Planer, der Bauunternehmer, der Handwerker.

 

1.2.2 Baustoffgütezeichen mit "gesundheitlicher Aussagerelevanz":

Zitat eco-Institut 27.12.2018 (unsere Anfrage bezüglich Kriterien und Richtwerten Benzol)

 

Einen Innenraumrichtwert für Benzol gibt es nicht.

Gütezeichen: Es ist ein K1A/K1B Stoff und muss somit bei natureplus und eco-INSTITUT-Label nach 3 Tagen ≤1µg/m³ sein".

 

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