"Intelligente" Wasser-, Stromzähler und Smarthome?

 

Smart Home

Funk-Wasserzähler

Smartmeter: Funk-Stromzähler

Smarthome

 

 

Informationsstand 2020

 

Entgegen allen Datenschutz- rechtlichen und "gesundheitlichen" Bedenken kommt jetzt schrittweise die erzwungene Einführung von digitalen Stromzählern!

Obwohl der Nutzen für den Verbraucher nicht feststellbar ist - die Politik setzt sich zusmmen mit den Stromlieferanten über alle Verbraucherinteressen hinweg:

"Digitale Stronzähler werden Pflicht!"

Digitale Stromzähler - Intelligenz, die keinem hilft!

 

TV Bericht - "realer Irrsinn - digitale Stromzähler"

Gibt es ein Widerspruchsrecht?

Das stört am neuen Stromzähler 

 

 

 

1.1      Informationsstand Oktober 2019

1.1.1      Stromzähler 

Mit dem neu geschaffenen "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende", welches im Juli 2016 vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit verabschiedet wurde, sind Hausbesitzer in Deutschland mit einem Stromverbrauch größer als 6.000 kWh/Jahr oder bei Betrieb eines Energieerzeugers (z.B. Fotovoltaikanlage) größer 7 kWpeak gesetzlich verpflichtet, nach und nach digitale Stromzähler mit einem sog. Kommunikationsmodul einbauen zu lassen. Alle anderen Haushalte werden einfache digitale Zähler (vorerst) ohne Übertragungssystem installiert bekommen.

Möglichkeiten:

·         Am Gerät angeschlossenes LAN-Kabel mit Verbindung zum Internet. Empfohlen!

·         Mittels sog. Powerline Communication (PLC oder auch dLAN genannt). Hierbei werden hochfrequente Signale über das Stromnetz übertragen – entweder hausintern zum Internetanschluss oder über die Gebäudeanschlussleitung des Netzbetreibers zu einem Datensammler und dann ins Internet. Nicht empfohlen!

·         Über im Gerät eingebaute Sender, welche die Daten über Mobilfunk (i.d.R. GSM) ins Internet übertragen. Nicht empfohlen!

 

Der Versorger sollte aufgefordert werden, eine Ablesung nur mit LAN Kabel durchzuführen -ansonsten Hinweis auf Anbieterwechsel!

Sinnvoll dabei: Hinweis auf das Datenschutzgesetz – siehe Entscheidung Bayern bezüglich Wasserzähler. Textquellen 

Was kann man tun:

"Als Eigentümer kann man den Messtellenbertreiber, der die Zähler einbaut und betreibt frei wählen und man ist nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. Dies ist unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist.

Als Mieter hat man allerdings schlechte Karten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 kann hier der Vermieter entscheiden, welches System er wählt und man hat im Prinzip kein Mitspracherecht.

Sofern man die Möglichkeit hat als Eigentümer selbst zu entscheiden, sollte man funkgestützte Systeme möglichst vermeiden. Am besten man trifft mit dem Messstellenbertreiber eine schriftliche Vereinbarung über eine funkfreie Datenübertragung mit LAN-Kabel. Außerdem sollte man darauf achten, dass eventuell standardmäßig integrierte und aktivierte Sender im Zähler vollständig deaktiviert werden." Mehr Infos dazu

 

 

1.1.2      Heizkostenzähler

Zwang zu Funk ab 2020 - Umbau vorhandener Zähler bis 2027 

2019-06-08: Mit Verabschiedung der am 11.12.2018 geänderten Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, speziell Artikel 9c Absatz 1 und 2 Fernablesungsanforderung - müssen zukünftig alle Heizkostenverteiler die zu Abrechnungszwecken genutzt werden, fernauslesbar sein.

1.1.3      Wasserzähler

Funkende Wasserzähler sind auf dem Vormarsch: auch bei Wasserzählern werden verstärkt Übertragungsmodule eingesetzt, die in kurzen Intervallen (24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr) Zählerinformationen mittels Funk aussenden.

Als erstes und bisher einziges Bundesland hat Bayern im Jahr 2018 ein "bedingungsloses Widerspruchsrecht" für Eigentümer und Nutzer erlassen. Hintergrund waren Bürgerproteste gegen die Verwendung der Funkfunktion (v.a. Widersprüche), Einwände der Datenschutz-beauftragten und juristische Unwägbarkeiten.

Die anderen Landesregierungen haben dahingehend noch keine gesetzlichen Regelungen getroffen. Wir empfehlen BürgerInnen dieser Bundesländer, ebenfalls aktiv zu werden. In Hessen und Baden-Württemberg ist das bereits der Fall.      Quelle: Diagnose Funk

Diese  Regelung des "voraussetzungslosen" Widerspruchsrechts  für Wasserzähler sollte auch bei Strom- und Heizungszähler Einsprüchen als Grundlage herangezogen werden.

1.1.4      Zusammenfassung

Während "Ablesefirmen" und Hersteller "funkender Zähler" vor allem bezüglich der Heizkostenfernablesung bereits deren "Zwangseinführung feiern" (Wohnungswirtschaft digital, Ausgabe 5 2019)

verweisen Verbraucherportale auf Datenschutzverordnungen.

 

Dauerfunkende Ablesegeräte deren Zähler-Daten an Dritte übertragen werden (häufige Anwendung), sind mit der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung nicht vereinbarVgl. Schreiben des Bay. Innenminsters von Feb. 2018 >>>

 

Gebäudeeigentümer sind nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. In Deutschland kann der sog. Messstellenbetreiber, der die Zähler einbaut und betreibt, frei gewählt werden – unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist. Verpflichten Sie den Messstellen-betreiber auf eine elektrosmogfreie Datenüber-tragung, am besten mit LAN-Kabel. Achten Sie darauf, dass ggf. integrierte PLC-Funktionen vollständig deaktiviert sind (schriftlich bestätigen lassen).

 

Grundlage dazu

Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)

und Artikel 13 GG (Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung)

 

Wasserverbrauchszähler die andauernd Datenpakete aussenden (häufiger als für die Abrechnung relevant) werden von den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes ohne eine explizite gesetzliche Grundlage als unzulässig eingestuft. Vgl. hierzu auch Artikel vom 20.07.2016 .

Textquellen: Ratgeber Elektrosmog

 

 

Funk Wasserzähler

 

 

25.01.2018

Meldung zu Kapitel Funk- Wasserzähler in Bayern

Landtagssitzung zum Datenschutzgesetz - CSU beugt sich dem massiven Druck der Öffentlichkeit!

Nunmehr doch "voraussetzungsloses" Widerspruchsrecht der Bürger zu Funk-Wasserzählern!

 

Link: Rückzieher - Landtagsdebatte - Änderungsantrag

 

Großer Erfolg gemeinsamer wochenlanger Anstrengungen von Initiativen, Vereinen, Opposition und vor allem eines sehr "mutigen" bayerischen Datenschützers

 

Damit ist zwar das Problem zunehmender "Verstrahlung" natürlich nicht gelöst - zumindest hat der Einzelne aber ein Widerspruchsrecht.

Noch gibt es aber "Vorbehalte"-

bayerische Staatszeitung: "Grundrechte nicht halbherzig gewähren"

 

Chronik der öffentlichen Diskussion:

 

Seiteninhalte zum Funk- Wasserzähler

bisherige Stellungnahmen von Ministerien zum Funk-Wasserzähler

Bayerisches Umweltministerium

Bayerisches Gesundheitsministerium

Bayerischer Innenminister

 

siehe dazu auch   "Elektro- und elektromagnetische Belastungen"

 

 

 

Intelligente Funk- Wasserzähler

Geplante Verletzung von Grundrechten in Bayern?

Unbemerkt von vielen, senden bereits Heizkostenverteiler Funksignale aus vielen Mietwohnungen, wurden bereits funkende Wasser und Stromzähler in vielen Gebäuden eingebracht, werden selbst Raumbedufter bereits mit Apps aktiviert, gesteuert.

Präventiver Gesundheitsschutz - europäisches Vorsorgeprinzip?

Argumentiert wird vielfach mit nur "gelegentlichen Funksignalen" - gerade aber im städtischen Bereich summieren sich diese Signale aus den unterschiedlichsten "Geräten" der vielen Gebäude, Wohnungen und bewirken damit vor allem für Sensitive unerträgliche, für "Gesunde" durchaus gesundheitsgefährdende Dauer - Strahlenbelastungen, gegen die sich der Einzelne nicht durchzusetzen vermag.

Datenschutz

Einen massiven Eingriff in Verbraucherschutz-, Datenschutz und Gesundheitsschutz (unter anderem Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinzips) plant offensichtlich die bayerische Staatsregierung mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Kommunen, Funk-Wasserzähler zwangsmäßig einführen zu können.

Dies geht jedenfalls aus einer 

Publikation der „bayerische Staatszeitung“ vom 8.12.2017 unter „Widerspruch zwecklos" hervor -

Die „Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger“ werden herausgegeben
von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem Süddeutschen Verlag und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem Freistaat Bayern.

 

 

Nach unserer Information vom 28.12.2017 hat "das Kabinett in München das üble Gesetz ungeachtet vieler Bürgerproteste bereits beschlossen – die Abstimmung im Landtag (wohl am 25. Januar 2018) dürfte erfahrungsgemäß nur noch eine Formsache sein."

 

Neben maßgeblichen

datenschutzrechtlichen Gründe,

die eine Zwangseinführung solcher Datensammler aus massiven Verbraucherschutz- Gründen verbieten(!)

 

Die in elektronischen Wasserzählern gespeicherten Daten stellen personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern dar, soweit ein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Einbau und Betrieb elektronischer Wasserzähler begründen daher jedenfalls bei Einfamilienhäusern Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), weil personenbezogene Daten gespeichert werden, und stellen zusätzlich einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden. https://www.datenschutz-bayern.de/3/wasserzaehler.html

 

sehen wir hierin einen maßgeblichen Verstoß gegen das europäische Vorsorgeprinzip einer

gesundheitsgefährdenden Belastung– konkret des häuslichen Umfeldes und des Verbraucherschutzes

 

dem sowohl Datenschutzbeauftragter,

aber auch die Umwelt- Verbraucherschutzministerin als auch die Gesundheitsministerin widersprechen hätten müssen - aus ihrer gesetzlichen Aufgabe:

„Vorsorge und Früherkennung schützen unsere Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter. Besonders erfolgreich sind sie, wenn es gelingt, das persönliche Verhalten des Einzelnen und die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert zu verändern." Homepage Gesundheitsministerin"

Die bayerische Verbraucherpolitik unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher, eigenständig souveräne Entscheidungen in allen Lebenslagen treffen zu können“ 

 

„Elektrosmog ist ein Medienthema mit großer Öffentlichkeits­wirksamkeit und starken Emotionen. Das Umweltministerium will die Diskussion durch Studien und Fachinformationen versachlichen. “Homepage Umwelt/ Verbraucherschutzministerin)

Aussage des Datenschutzbeauftragten der Staatsregierung:

„Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen“, sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.  Pressebericht 18.01.2018 

 

Gesundheitsrisiken

Unabhängig von der offensichtlich geplanten eingeschränkten Entscheidungsfreiheit, das häusliche Umfeld gesundheitsorientiert zu verändern bzw. zu schützen

verweisen wir auf die international anerkannten Gesundheitsrisken:

(die Krankheit EHS wird zwischenzeitlich auch offiziell als physische und nicht psychische Krankheit von der Institution DIMDI des Bundes- Gesundheitsministeriums anerkannt) – siehe dazu Publikation   Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder – aber auch in der BSZ noch am 11.11.2016 mit dem Untertitel „Schlag gegen die europäische Vorsorgepflicht

 

Zitat: „Grundsätzliches: Das Persönlichkeitsrecht steht in Frage, sich wenigstens im eigenen Haushalt nach Kräften vor Funkemissionen zu schützen. Der grundrechtlich besonders zu schützende Wohnraum wird jetzt womöglich durch neue Gesetze dem Zugriff digitaler Technokratie geöffnet.“

 

Wir hatten die beiden Ministerien und den Präsidenten der Datenschutzaufsicht (erklärt sich für nicht zuständig- Mail vom 2.1.2018) noch im Dezember 2017, den Landesbeauftragten für Datenschutz am 02.01.2018 um Stellungnahmen gebeten und werden eventuelle weitere Antworten gerne auf dieser Seite publizieren. 

 

Presseberichte

Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern

Zwangsdigitalisierung

Mainpost "Ärger über Wasserzähler mit Funkmodul"

Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig

 

 

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Verantwortlichkeit der Ministerien:

 

 

Stellungnahme Bayerisches Umweltministerium

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

Als erstes erhielten wir noch am selben Tag eine Antwort der Pressestelle

Schriftverkehr vom 29.12.2017

Die künftige Verantwortung wird an die Kommunen abgewälzt - die Zuständigkeit und somit auch Verantwortlichkeit für die Gesetzesänderung an ein Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - ohne entsprechender Kompetenz bezüglich Umwelt- und Gesundheitsschutz "weitergegeben".

 

Argumente des Ministeriums:

Zitate: 

  • zu Zuständigkeit für Umsetzung des neuen Gesetzes:

"Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass das durch die EU-Datenschutzgrundverordnung gewährleistete Widerspruchsrecht des einzelnen Anschlussinhabers unberührt bleiben soll und die Gemeinden im Falle eines Widerspruchs eine Interessenabwägung vorzunehmen haben. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, in ihren Satzungen Ausnahmen und eine voraussetzungsfreie Widerspruchsmöglichkeit zu regeln."

Interessensabwägung bedeutet doch auch, dass die Gemeinde trotzdem den Zwang einführen werden, da das Interesse der Gemeinde die Kostensenkung bei der Ablesung ist? 

Somit müssen die Kommunen künftig letztendlich "entscheiden" - und dürfen sich auf eine Klageflut von "kritischen" bzw. gesundheitlich "sensitiven" Bürgern freuen, weil sich Landes- und Bundesgesetzgeber aus der Verantwortung ziehen.

  •   zu Gesundheitsaspekt "Dauerbelastung" durch ständige Funksignale

"Zudem kommunizieren die Geräte in der Regel nicht kontinuierlich, sondern in Intervallen mit langen Pausen. Daher liegen typische Expositionen deutlich unter den zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Werten."

a)   Es gibt für diese Geräte KEINE empfohlenen Werte zum Schutz der Gesundheit. Die 26. BImSchV gilt nur für Sendeanlagen mit einzeln oder in Summe über 10 Watt äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP), was hier nicht der Fall ist. Die Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection, zu Deutsch: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) sind entsprechend dem Erläuternden Bericht, Kapitel 32 der Schweizer „Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (NISV) vom 23.12.1999

·      Gefährdungswerte und

·      nicht Vorsorgewerte. 

Auch wenn die Signale „nur“ alle 16 sec gesendet werden, so tragen sie doch zu einer weiteren Belastung durch elektromagnetische Wellen bei.

 

b)    Wir verweisen zudem hier auf städtische Wohnbereiche, wo zahllose Wasser- Zähler in den einzelnen Geschäfts- und Wohnblocks sowie natürlich auch aus den Nachbargebäuden(!) , ergänzt durch ebenfalls bereits eingesetzte Funk-Heizungsverteiler-Zähler und Funk- Stromzähler  zu einer erschreckenden "Summierung" der hier verharmlosten Funksignale führen wird.

Zitiert wird dazu auch das Bundesamt für Strahlenschutz:

Unter diesem Link lesen wir:

"Nach aktuellem Wissensstand sind die resultierenden Expositionen gegenüber den elektromagnetischen Feldern der Systeme gering und Gesundheitswirkungen deshalb nicht zu erwarten."

Wo bleibt hier der Vorsorgegedanke?

Bewusst wird die Aussage vermieden: "Gesundheitswirkungen sind auszuschließen"

  

  • Zuständigkeit für Erstellung des Gesetzes:

 "Im Übrigen ist für Fragen zu einer möglichen Änderung der BayBO das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zuständig.“

Wir werden in den nächsten Tagen auch dieses Ministerium noch um eine Stellungnahme bitten. 

 

Beantwortung unserer Anfrage

 

 

 

im Hinblick auf die 4 konkreten Fragen an das Umweltministerium:

 

1.     Entspricht der Bericht vom 8.12. den tatsächlichen Plänen der bayerischen Staatsregierung

Die „Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger“ werden herausgegeben
von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem Süddeutschen Verlag und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem Freistaat Bayern.

 

 

Die inhaltliche "Richtigkeit" des zitierten Presseartikels wurde nach unserer Auffassung durch Ihre «Nichterwähnung» offensichtlich bestätigt, da nicht bestritten.

 

 

2.     Werden Sie als Umwelt- und vor allem auch Verbraucherschutzministerin dazu öffentlich Stellung nehmen – vor allem auch im Hinblick auf das europäische Vorsorgeprinzip

 

Keine konkrete Antwort - hier  wird auf Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz verwiesen - und auf sogenannte "zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Werte" in Deutschland - bekanntlich nicht mit den "strengsten Grenzwerten" in Europa. (Grundsätzliche umweltmedizinische Stellungnahme zu gesetzlichen Grenzwerten)

 

konkret gibt es aber für diese Geräte nach unserem Informationsstand noch gar keine empfohlenen «Grenzwerte»

 

 

 

3.     Werden Sie Verbrauchern, die aus „gesundheitlichen“ Gründen keinen „Funkzähler“ möchten, Ihre Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen anbieten – gewähren

 

4.     welche rechtlichen Schritte empfehlen Sie Verbrauchern, wenn ihnen die Kommune eine Alternative zum „Funkzähler“ verweigert.

(Hinweis: Mit teilweise beträchtlichen Mehrkosten hat sich in den letzten Jahren eine große Anzahl „sensitiver“, oftmals auch „nur“ präventiv gesundheitsbewusster Hauseigentümer, Bauherren, Wohnungseigentümer entschlossen, ihr Gebäude möglichst „strahlungsfrei“ zu bauen, umzurüsten – derartige „strahlungsarme Eigenschaften stellen zwischenzeitlich auch einen wirtschaftlichen Mehrwert dar“ der staatlicherseits nun einer „Teilenteignung“ gleichkommen würde und jedem Verbraucherschutz widerspricht!)

 

Diese beiden Fragen werden mit dem Verweis einer letzten "Entscheidungskompetenz der Kommunen" sicher "zur Freude" der künftig verantwortlichen Bürgermeister und Stadträte nicht, bzw. im allgemeinen Statement sehr "fragwürdig" beantwortet. 

 

Die Verbraucherschutzfrage zur definitiven "Wertminderung" bisher möglichst "strahlengeschützt erstellter oder umgerüsteter Häuser und Wohnungen" wurde nicht zur Kenntnis genommen und wird sicherlich ebenfalls künftige Gerichte beschäftigen.

 

 

Für die fachliche Beratung bei der Bewertung dieser Stellungnahme bedanke ich mich ausdrücklich bei Dr. Moldan.

 

Stellungnahme Bayerisches Gesundheitsministerium

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Offensichtlich  erhielten wir eine "Standardantwort" - jegliches gesundheitliche Risiko wird grundsätzlich ausgeschlossen. (Stellungnahme)

Zitat:

"Die Strahlungsleistung pro Fläche eines Senders (die Z.B. die Hautoberfläche eines Menschen erreicht) nimmt aber in etwa quadratisch mit der Entfernung ab, sofern nicht noch eine Abschirmung

durch Wände hinzukommt, was hier regelmäßig der Fall ist.

Die tatsachlich für den Menschen verbleibende biologische Einwirkungsdosis wird damit nochmals umso viel kleiner, dass sie rechnerisch nicht mehr sinnvoll dargestellt werden kann.

 

Eine gesundheitliche Besorgnis durch die elektromagnetischen Felder von Funkwasserzählern ist somit unbegründet."

 

 

 

 

 

Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Belastung durch einen einzigen Funkwasserzähler in einem alleinstehenden Haus,

 

ignoriert aber die vielfache Belastung im städtischen Bereich durch Hunderte weitere Geräte in nächster Umgebung, die zugleich mit zahlreichen anderen bereits vorhandenen Belastungen durch "dauerfunkende" Zähler und Geräte eine wesentliche zusätzliche- damit "Dauer Bestrahlung" bewirken.

 

 

Nicht erhalten haben wir erbetene "Nachweise" einer unabhängigen Forschung im Sinne des Präventionsprinzips,

 

welche Zusatzbelastung in Summe im städtischen Raum durch diese Zähler tatsächlich zu erwarten ist (Risikoforschung),

 

und umweltmedizinische Forschungsergebnisse, dass diese Zusatzbelastung tatsächlich keinerlei Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – vor allem für Elektro-sensitive Mitbürger hat.

 

Auf unsere 4 konkret gestellten Fragen wurde überhaupt nicht eingegangen.

 

 

Stellungnahme bayerischer Innenminister

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Der Minister antwortet mit einem "persönlichen" Standardschreiben":

 

Der Staatsminister beruft sich auf das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: "dem zufolge gibt es auch keine medizinischen Studien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Feldern und dem postulierten Phänomen „Elektrosensibilität“ belegen."  

 

Diese grundsätzliche Verleugnung von Studien, selbst des Bundeamtes für Strahlenschutz, welche grundsätzliche gesundheitliche Risken durch "Felder" seit längerem  bestätigen, zeugt von mangelnder "Befassung" mit der Thematik.

 

Vor allem aber verweist er auf eine nur durch Funkwasserzähler garantierte Versorgungssicherheit, die Datenschutzbedenken "überstimmt".

    

Zitat aus seinem "Standardschreiben"

 

"Diese Versorgungssicherheit ist ein überragend wichtiges Allgemeingut, dessen Schutz einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 Abs. 1 nach Grundgesetzes verfassungsrechtlich rechtfertigt."

 

Unverantwortlich aus unserer Sicht aber,

 

dass er einerseits dem kritischen Bürger sehr wohl ein Widerspruchsrecht bestätigt – nicht nur bei datenschutzrechtlichen Bedenken, sondern auch bei

"glaubhaft gemachter besonderer Sensibilität gegen elektromagnetische Strahlung"

 

er aber die damit verbunden Pflicht der Abschätzung "öffentlichen Interesses" mit den "privaten Interessen" ausschließlich den Kommunen überträgt:

 

Zitat:

"Gehen die privaten Interessen vor, wäre die Gemeinde nur zum Einbau und Betrieb eines mechanischen oder eines elektronischen Wasserzählers ohne oder mit deaktiviertem Funkmodul berechtigt."  

 

Damit ist den Kommunen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits jetzt eine Flut von Prozessen, gutachterlichen Auseinandersetzungen garantiert – nicht nur, wenn es um die Frage der individuellen Installation (deaktiviertes Funkmodul) geht, sondern vor allem wenn es um Mehrfamilienhäuser geht, bei denen es sich ja nicht nur um ein Gerät handelt - somit unterschiedliche Interessen zu Uneinigkeit bereits innerhalb einzelner Gebäude zu erwarten sind.

 

"Der Gesetzentwurf der Staatsregierung trifft also eine Regelung mit Augenmaß. Er berücksichtigt das hohe Schutzgut der sicheren Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Trinkwasser ebenso wie im Einzelfall überwiegende private Interessen."

 

Diese Regelung gewährleistet vermutlich jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und datenschutzkritischen bzw. gesundheitlich sensitiven Bürgern.(EHS)

 

Auch wenn der grundsätzliche Vorschlag, mit Funk-Wasserzählern die Bedarfsermittlung zu erleichtern, von den Kommunen selbst gekommen sein mag -

 

sicher waren diesen bisher die rechtlichen Konsequenzen der neuen Verordnung im Hinblick auf die zu erwartenden Auseinandersetzungen nicht bewusst.

 

 

Offensichtlich interessieren den bayerischen Innenminister aber auch nicht die Aussagen des bayerische Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri.

 

 

„Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen“, sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.  Pressebericht 18.01.2018

 

 

Aktueller Stand zu elektronischen Wasserzählern März 2018

Am 25.01.2018 machte die Staatsregierung nunmehr einen Rückzieher

Landtagssitzung zum Datenschutzgesetz - CSU beugt sich dem massiven Druck der Öffentlichkeit!

 

Nunmehr doch "voraussetzungsloses" Widerspruchsrecht der Bürger zu Funk-Wasserzählern!

Link: Rückzieher - Landtagsdebatte - Änderungsantrag

 

Noch gibt es aber "Vorbehalte"-

05.03.2018 Bayerische Staatszeitung: "Grundrechte nicht halbherzig gewähren"

 

Datenschützer und Hausbesitzer sind angehalten, die weitere Entwicklung mit höchster Sorgfalt zu verfolgen.

 

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Smartmeter - und Smarthome: Wo bleibt Datenschutz und Gesundheitsprävention?

Der Bundesrat hat am Freitag, den 8.07.2016 einen Gesetzentwurf bestätigt, mit dem intelligente Messsysteme und zugehörige Gateways bis 2035 in mehreren Stufen in hiesigen Betrieben und Heimen installiert werden sollen. Die Länderkammer hatte ihn im Dezember noch scharf kritisiert und Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern für die Verbraucher gefordert. Sie verzichtete nun aber darauf, bei dem umfangreichen Gesetzentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende" den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. (Pressemeldung)

 

Damit werden massive Bedenken von Daten- und Verbraucherschützern, die seit Jahren vor den "datenschutzrelevanten" und gesundheitliche Risiken dieser "Datenzentralisierung" warnen, völlig ignoriert. 

 

Auch verfassungsmäßige Bedenken sprechen gegen eine weitere zusätzliche "Zwangsbeglückung" mit elektromagnetischen Belastungen! (Stellungnahme)

 

Siehe dazu auch Schreiben des Bayerischen Datenschutzbeauftragten  (11.07.2016)

und Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (12.07.2016)

 

 

Vor allem aber die gesundheitlichen Folgen, insbesondere für EHS Betroffene durch die zusätzliche generelle "vorgeschriebene"  Mobilfunk-Belastung sehen unter anderem auch der Richter am VG a.D.  Dr. Bernd Budzinski und der Professor für Raum und Umweltplanung Dr. Wilfried Kühling kritisch und nehmen in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" (20/2105) grundsätzlich zu dieser Problematik (weisse Zonen für EHS Kranke - Reduzierung von "Elektrosmog" und grundsätzlich Recht auf mehr Schutz für EHS Kranke Stellung. (Bericht)

 

 

Österreichische Ärztekammer: "Neue Stromzähler führen zu mehr Elektrosmog"

 

 

Immerhin gibt es bereits "Geschäftemacher", die "Abschirmprodukte" gegen elektromagnetische Strahlungen anbieten: "Wunder-Kits"  - siehe dazu "Greenwashing mit fragwürdigen Abschirmprodukten"

 

 

1.1      Grundsatzbedenken gegen "funkbasierte" Strom und Wasserzähler

 

1.1.1     Intensität der Strahlung im Gebäude

 

Die eingesetzte Übertragungstechnik ist darauf ausgelegt, jegliche Baumasse zu durchstrahlen. Funkbasierte Wasserzähler, die alle 16 Sekunden oder auch alle 10 Sekunden ein Signal im Frequenzbereich um 870 MHz senden, haben mit einer Sendeleistung von 10 mW in der Freifeldausbreitung eine Reichweite bis 1,5 km und bei Verbauung im Haus eine Reichweite von ca. 200 - 500 m (Bericht)

Gesundheitsexperten aus 20 Ländern warnen vor "Smart Meter"

"Belastung durch Smartmeter wesentlich höher als durch Handys"

 

1.1.2     Belastung der Nachbarn

Zu beachten im Zusammenhang mit "freiwilliger Nutzung von Smartmetern durch Hausbesitzer":

Damit erfolgt eine Bestrahlung durch Funkimpulse in der Nachbarschaft auf Grund der hohen Reichweite der Funkimpulse.

 

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz (im allgemeinen sehr "großzügig" bei der Bewertung von "gesundheitlichen Belastungen durch Mobilfunk") empfiehlt, „dem Grundsatz des Strahlenschutzes entsprechend, Belastungen wenn möglich zu minimieren oder ganz zu vermeiden, sollten Smart Meter bevorzugt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen.“[letzter Absatz "Anwendung Smartmeter"] Allen BürgerInnen sollte es daher möglich sein, diese Empfehlung auch wahrnehmen zu können.

1.1.3     Wesentlich überhöhte Daten können übermittelt werden

 

13.03.2017

"Eine Untersuchung von Frank Leferink und Cees Keyer von der Universität Twente (Universiteit Twente) sorgt derzeit für ordentlichen Aufruhr auch bei den deutschen Stromkunden. Nach Aussagen der Niederländer haben sie im Laborversuch festgestellt, dass heute marktübliche Smart Meter ein Vielfaches des in Wirklichkeit vorliegenden Stromverbrauchs anzeigen können. Die Hersteller, die Ihre Messgeräte mit einer CE-Kennzeichnung versehen, sind sich jedoch sicher, dass sie alle in der EU geltenden Vorschriften einhalten." Pressemeldung   und  Bericht der Universität

1.1.4     Datenschutz

 

Strom- und Wasserzähler, die dauernd Datenpakete mit Zählerinformationen versenden verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit den Datenschutz. 

 

„Verbrauchsdaten, die typischerweise im 15-Minuten Takt erhoben werden, sind hoch sensibel und ermöglichen eine Profilbildung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Vergangenheitswerte oder Echtzeitwerte handelt.“ (Orientierungshilfe; Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder - Seite 28) 

 

Kommentar zu den Datenschutzbestimmungen eines Anbieters

vom 1.Juli 2012/ publiziert noch immer am 31.08.2017 auf der Homepage

 

Datenschutz Engage - Energie sparen geht einfach

 

Tatsächlich bestätigten sich mit den auf der Homepage eines Anbieters angeführten "Datenschutzrichtlinien" eine Reihe von Befürchtungen:

 

Auch grundsätzliche Änderungen der Richtlinien werden nur über die Homepage bekanntgegeben ("Holschuld") statt sie den Kunden mitteilen (Bringschuld) zu müssen. Tatsächlich bestätigen sich mit den angeführten Datenschutzrichtlinien eine Reihe von Befürchtungen:

 

"Sie sollten diese Seite gelegentlich ansehen um sicherzugehen, dass Sie zufrieden mit den Änderungen sind. Wir werden Ihnen unter Umständen (?!?) auch per Email über Änderungen der Datenschutzrichtlinien Bescheid geben."

 

Vor allem aber: 
Automatische ausdrückliche "Zustimmung" zu internationalem Transfer der Verbraucherdaten auch in Nicht EU-Länder und USA.... 

"Wenn Sie in der Europäischen Union wohnhaft sind, dürfen die von Ihnen zur Verfügung gestellte Informationen in andere Länder, deren Datenschutzgesetze möglicherweise nicht denen der Europäischen Union entsprechen, transferiert werden (einschließlich den Vereinigten Staaten und Indien). Sie geben Ihre ausdrückliche Zustimmung für solche Datentransfers."

 

Damit stellt sich die Frage nach der aktuellen Rechtslage -
nachdem "SAFE Harbor" bereits als unrechtmäßig "beurteilt wurde" und 
"Privacy Shield" gegenüber Datentransfer in die USA ebenfalls bereits bei Inkrafttreten von Verbraucherschützern massiv in Frage gestellt wird. http://www.vzbv.de/sites/default/files/privacy_shield-bewertung_vzbv-2016-04-06.pdf

 

Nutzung der Daten zu Werbezwecken - auch hier wird nicht nach der Zustimmung gefragt, sondern der Verbraucher muss ausdrücklich "ablehnen".

 

Weiteres Zitat aus "Smartcost-Datenschutz":

"Möglicherweise(!?) senden wir einen Cookie der auf Ihrem Browser gelagert werden kann, an Ihre Festplatte. Diese Informationen, die wir von der Cookie Verwaltung der Website erhalten, nutzen wir möglicherweise, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten oder "für Marketingzwecke".

 

Zwischenzeitlich finden wir diese Datenschutzrichtlinien zwar nicht mehr auf der Homepage - sie beweisen aber einen sehr sorglosen Umgang mit Fragen des Datenschutzes. 

1.1.5     Universität Bremen warnt vor Strom-Blackouts dank dieser Smartmeter:

 

Mehr Blackouts durch Intelligente Stromzähler?

 

"Seit Anfang 2010 ist es in Deutschland Pflicht, sogenannte „Intelligente Stromzähler“ in Neubauten oder grundsanierten Gebäuden zu installieren.

Zusammen mit Tarifen, die je nach Tageszeit unterschiedlich sind, soll mit ihnen aktives Stromsparen möglich werden:

 

Die programmierbare Waschmaschine beispielsweise soll dann laufen, wenn der Strom am billigsten ist. Wissenschaftler des Instituts für Theoretische Physik der Universität Bremen äußern jedoch Zweifel daran, dass dieser Ansatz immer das leistet, wozu er erdacht wurde – nämlich Stromschwankungen im Netz zu verringern.

 

Sie haben den Markt, der bei massenhaftem Einsatz von Intelligenten Stromzählern entsteht, simuliert und sind zu einem überraschenden Ergebnis gekommen.

 

Danach wird durch die Intelligenten Stromzähler ein neuer künstlicher Strom-Markt geschaffen, der – wie alle Märkte – auch Blasen und sogar Crashs produzieren kann. Publiziert haben die Bremer Physiker ihre Untersuchungsergebnisse jetzt in der größten und ältesten Physikzeitung der Welt, der Physical Review der Amerikanischen Physikalischen Gesellschaft." 

Bericht Universität Bremen und Abstract

 

1.2      Presseberichte, TV:

 

Pflicht zum Einbau von Smartmeter (Welt 28.11.2016)

 "Streit um intelligente Stromzähler" (NDR, 29.03.2016)

"Intelligente Stromzähler sind ziemlich dämlich" (Welt, 13.12.2015)

Smart Meter? Nein Danke! (5.10.2015)

Smartmeter im Haus - erspart einem die Stasi Überwachung

Die neuen Stromzähler "Smart Meter" verstrahlen euch!

"Smart Meter" und andere Sauereien

Der gläserne Bürger 

 "Smart Meter" für dumme Untertanen

Elektrosmog und Gesundheit

 

 

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"Smart Home"

In einem viel größeren Ausmaß angreifbar sind sogenannte "Smarthome" Systeme,

bei denen zunehmend möglichst viele Funktionen bereits per Funk gesteuert werden können.

Siehe dazu TV Bericht: "Wir hacken Deutschland"

Daneben führen diese Systeme zu einer immer stärker werdenden "Verstrahlung" der Gebäude mit allen bereits in früheren Kapiteln aufgelisteten gesundheitlichen Risiken.

Siehe dazu auch Funk in der Wohnung

 

 

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zurück zum Überblick elektro- und elektromagnetische Strahlen 

 

 

Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

Ökologischer Ärztebund

Umweltmedizinische Veranstaltungstipps

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

===============================     

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Archiv

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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29.09.2019

Master Fernstudiengang Architektur und Umwelt

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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25.06.2019

Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag:

EGGBI Präsentation:

„Umwelterkrankungen und die Deklaration von Duftstoffen“

sowie Maßnahmen für Chemikaliensensitive (Seite 20 bis 22)

 

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28.07.2019

Sonntag, 28. Juli 2019, 16.30 Uhr im ZDF, "planet e."-

Dokumentation "5G - zwischen Datenspeed und Strahlenangst".

Endlich nehmen sich auch die Medien zunehmend der Thematik an!

Sicher ist jedenfalls, dass mit der Einführung von 5G ohne "ausreichender Risikoforschung" (siehe dazu: "Bundesamt für Strahlenschutz gesteht mangelnde Erkenntnisse" -das europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wird.

 

 

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15.05.2019

Architektenkammer Stuttgart

"Kommunaler Hochbau besser in Holzbauweise?" 

Wie gut geht kommunaler Hochbau mit Holz 

"Nachhaltiger Holzbau heißt, dass neben den klassischen Themen, Brandschutz, Schallschutz und Statik darüber hinaus auch die Verfügbarkeit des Materials und die natürlichen Emissionen des Baustoffes hinterfragt werden. Anhand von beispielhaften Projekten diskutieren Architekten und Experten diese Fachfragen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten."

Mehr Infos IFBAU Stuttgart Seminar 19912 

Siehe dazu auch "Aktuelles. Holzbau im Fokus"

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15.02.2019

Planet Wissen - TV Bericht

Radon- gefährliche Strahlung im Alltag

SWR 11 Uhr 15
WDR 14 Uhr 05
ARD -alpha: 18 Uhr 15

Link zur Sendung

Mehr Infos zu Radon in Gebäuden

 

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12.12.2018

Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind

Webinar

Feuchteschäden und Schimmelpilz

Herr Dr. med. Thomas Lob-Corzilius (Kinder- und Jugendarzt, Kinder-Pneumologe, Allergologe, Umweltmediziner, Osnabrück) informiert in seinem Vortrag über die unterschiedlichen Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzexposition

Anmeldung und weitere Infos

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19./20.11.2018 Litauen

"Niedrigenergiegebäude mit Schwerpunkt Baustoffe und Gebäudetechnik"

unter anderem mit dem Thema "wohngesundheitliche Aspekte" (EGGBI)

Energy Efficiency and Healthy Indoor Climate - Experiences and Trends from  Germany”

Vilnius, Litauen    Tagungsprogramm

Mehr Infos

 

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7. und 8.11.2018 Sportinfra Frankfurt

Veranstaltung des Sportbund Hessen mit Integration des Themas

Ausstattungs- und Sicherheitsmanagement von Sportstätten und Bewegungsräumen

"Gesundheitliche und rechtliche Aspekte sauberer Raumluft in Sportstätten"

08.11.2018, 15 Uhr Themenkreis 12

 

 

26.09.2018

Bauzentrum München 15 bis 18 Uhr 

Fachforum "Schadstoffe in Wohnräumen"

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Programm

 

 

28.06.2018

TV Vorankündigung

ARTE 16 Uhr 45 XENIUS

Vorschau:

Radon- die unbekannte Gefahr 

Mehr Infos zu Radon, Vorkommen, Gesundheits- Risiken, Vermeidung und neuen EU Gesetzen LINK

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26.09.2018

Bauzentrum MÜnchen

Fachforum

Schadstoffe in Wohnräumen

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Mittwoch, 26. September 2018, 15 bis 18 Uhr

Programm

 

 

19. und 20.06.2018

VDB Pilztagung

Wiesbaden

mehr Infos und Programm

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08.06. und 09.06.2018

IBN-Kongress 2018 - Baubiologische Agenda 2025 

Ballhaus Rosenheim,

Weinstrasse 12, 83022 Rosenheim

„Visionen Realität werden lassen“

Mehr Infos und Anmeldung

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20.03.2018

"Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden"

Im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert eclareon gemeinsam mit der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer vom 19. -23.03.2018 eine AHK-Geschäftsreise zum Thema: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden“.

Programm

Anmeldung

Am 20.03.2018, Ljubljana unter anderem EGGBI Präsentation:

 

Energy Efficiency and “Healthy Indoor Climate “-

Experiences and Trends from Germany

 

 

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_________________________________

 

08.03.2018

"Wenn wohnen krank macht"

SWR - Odysso - Wissen im SWR  22 Uhr

zum Video

Wiederholungen
 
11.03.2018 | 16:30 Uhr | ARD Alpha
13.03.2018 | 17:30 Uhr | ARD Alpha

14.03.2018 | 03:45 Uhr | ARD Alpha

"Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! "

Für den SWR hervororagend recherchiert von Sigrid Lauff.

Unter anderem wird auch ein Fall (mitbetreut von EGGBI) gezeigt, bei dem ein Neubau durch "erhöhte Essigsäurebelastung (mehr Informationen zum Thema)" aus natürlichem Holz für die Bauherrin "unbewohnbar wurde".

 

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11.11.2017

Arte, 11.November 2017

21:55 Uhr

Rückgang des IQs, Zunahme von Autismus: Wissenschaftliche Tests decken eine erschreckende Wahrheit auf, die noch vor 20 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Die menschliche Intelligenz lässt nach. Erleben wir eine umgekehrte Evolution? Manche Forscher geben Umweltschadstoffen die Schuld ... Zum Film

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17.10.2017

Neues zu "Glyphosat"...Sendung nicht versäumen!

Link zur Sendungsankündigung

Sendetermin:

Arte, 17.10.2017; 20:15

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02.09.2017

Gift im Container

ZDF Beitrag

In deutschen Häfen werden jährlich rund 15 Mio. Container umgeschlagen. Etwa ein Fünftel davon ist mit gesundheits- und umweltschädlichen Gasen belastet.(Video- youtube)

Ein (!) Beispiel: "Die Toxikologin Prof. Lygia Budnik vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg hat das Ausgasen verschiedener Produkte untersucht. Die meisten Schuhcontainer überschritten die Grenzwerte verschiedener giftiger Chemikalien um ein Vielfaches. "

Wiederholung:  Phoenix: Di, 05.09. 18:00 Uhr

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12.07.2017

exakt - Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.07.2017 | 20:45 Uhr

"Es ist mein Recht"
exakt – Die Story zeigt Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: die UN-Behindertenrechtskonvention.

zur Ankündigung     und Link zum Bericht

spannendes Thema- auch für Umwelterkrankte: weitere Informationen zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

 

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02.05.2017

Vorträge zum "barrierefreien Bauen" im Aventinum Abensberg

19 Uhr

Christine Harnest, Innenarchitektin

„Barrierefreies" Bauen im privaten und öffentlichen Raum

Josef Spritzendorfer, Baustoffexperte

„Barrierefreies Bauen" für Allergiker und Umwelterkrankte

Schadstoffe in Baustoffen und Gebäuden

Pressebericht

Gesamtprogramm zur Veranstaltungsreihe und zur Ausstellung "Barrierefreie Gemeinde" 

 

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22.03.2017

Eltern informieren zum Schadstoff-Fall Rebstock

Nachdem seitens der Behörden bis heute keinerlei Schadstoffprüfergebnisse publiziert werden, Anfragen auch der Presse nicht beantwortet  werden:  allerdings musste der Tagungsort geändert werden, da die Räume seit heute nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weiter Infos

 

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02.03.2017

WDR  22 Uhr 40

Menschen hautnah: Der Mann, der im Wald lebt
Aus dem Leben eines Elektrosensiblen
Ein Film von Marcus Lenz und Patrick Waldmann

Programmvorschau

Wiederholungen:

Samstag, 4.03.2017 19 Uhr       ONE 1

Montag, 06.03.2017 10 Uhr 15  ONE 1

Mehr Infos zu Elektrosensitivität 

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

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Gift im Klassenzimmer - ZDF Bericht

Bereits online

ZDF "GIft im Klassenzimmer"

So 20.11.2016 ZDF 16:30 bis 17:00

Wiederholung:

Mo 21.11.2016     04.05. - 04:35

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf. 

Auch EGGBI ist seit Jahren mit diesem Problem befasst (siehe auch Presseberichte zu Schadstoffbelastungen in Schulen) und berichtet über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden.  Mehr Infos

 

 

27./28.1.2017

Unternehmerschulung 2017 in Weiden

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen.

Programm und Anmeldung

Referenten 

 

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23.09 -25.09.2016

Präsenzveranstaltung im Rahmen des

Master Fernstudiengang "Architektur und Umwelt" von 

aktuell mit den Themenschwerpunkten

1.     Schimmel (Dipl. Biolog. Nicole Richardson)

2.     Schadstoffe (Dr. Gerd Zwiener) 

3.     Umweltmedizin (Dr. med. Frank Bartram)

4.     Wohngesundheit mit "emissionsminimierten" Bauprodukte, Qualitätsmanagement und Dokumentation (Josef Spritzendorfer; EGGBI)

5.     Bauprodukte- Projektarbeit (Prof. Martin Wollensak)

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Montag 15.02.2016

WISO 19:25 - 20:15 Uhr 

VPS 16.02.2016, 03:50 Uhr

 

Giftiger Holzschutz

 

Keine Hilfe für Betroffene

Weitere Sendungen

ZDF info   Di 01.03.2016  07:45

ZDF info   Mi 02.03.2016  09:45

Infos ZDF       Video

dazu Presseaussendung der NaturFreunde Deutschlands14.02.2016  und 01.09.2015

EGGBI Infos zu Schadstoffsanierungen

 

 

30.11.2015

Deutsches Institut für Menschenrechte

Treffen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem UN Sonderberichterstatter zu Giftmüll Baskut Tuncak

Berlin 16 Uhr, Institut für Menschenrechte

Diskussion unter anderem zu dem Recht auf Zugang zu Information, Partizipation, Menschenrechte und Wirtschaft, Recht auf Gesundheit 

EGGBI Statement zum Hearing Menschenrechte

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16.11.2015

NDR Sendung "45 Minuten"

Gilt Dämmstoff Polystyrol bald als Sondermüll?

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol  künftig als Sondermüll behandelt werden. 

Sendung NDR 16.11.2015 22:00Uhr   Youtube

 

Siehe dazu auch Aktuelles und

"Raumschadstoff Styrol"

 

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17.11.2015

»Ganz schön flüchtig: Very Volatile Organic Compounds«
Online-Seminar

 

Das Webinar am 17.11. richtet sich an alle Personen, die sich mit Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen sowie mit der Luftqualität in Innenräumen befassen    Weitere Informationen.

Veranstaltungsort  Online-Seminar

Datum   17.11.2015

15 - 16 Uhr

Organisation:  Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI 

Anmeldeformular

 

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07.08.2015

3 Sat: Fr. 07.08.2015  01:40 Terminliste

ARD Tagesschau 24: Do,13.8.: 21:47; Fr. 14.08.: 00:00; Sa. 15.08.: 18:30 

Giftmüll für den Wohnungsbau

ARD Das Erste Mo 27.7.2015 21:50 und Di 28.07.2015 05:00

zur Sendung

zum Video

Bereits 2012 gab es eine entsprechende Sendung - offensichtlich dauerte es noch lange, bis Behörden und Politik überhaupt reagierten.

Ein absoluter Umweltskandal belastet Tausende von Haushalten.

Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern? Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

Sind auch "Blauer-Engel" Produkte betroffen?

Siehe dazu auch erste Herstellerreaktionen auf unsere Anfrage zum ARD Beitrag Sonderabfall Woolit 

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23. bis 24. September 2015

„Licht und die Innere Uhr in Weimar

Einfluss von neuen Beleuchtungskonzepten  auf die Gesundheit der Bewohner

Programm und Anmeldung

9./10.Juli 2015

Baukultur Werkstätten 2015

Die Bundesstiftung Baukultur zeigt, dass die Verankerung von Baukultur bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Lebensräume einen positiven ästhetischen, aber auch sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekt hat.

Programm

24.04.2015

Norddeutsche Holzbautagung 2015 – Bauen mit Bestand

Veranstaltungsort Hochschule Wismar    

Der Norddeutsche Holzbautag zeigt die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz. Der Fokus wird nicht nur auf die besonderen gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten bei der Verwendung von Holz gelegt, sondern insbesondere auch auf die Aspekte der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken - aber auch der Wohngesundheit.

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Planer, Ingenieure, Mitarbeiter von holzverarbeiteten Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Baubetriebe, Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. 

Programm und Anmeldung

 

 

10.04.2015

Handy- strahlendes Risiko

Freitag, 10.4.2015      21:45 Arte

(Wiederholung: Do 23.4. um 8:55) 

Neue Studien aus Frankreich haben ergeben, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen häufigem Telefonieren und Krebs bestehen könnte. Vieltelefonierer hätten demnach ein erhöhtes Risiko, an bösartigen Hirntumoren zu erkranken.

Bei der Frage nach der gesundheitlichen Belastung durch Handystrahlung scheiden sich jedoch die Geister. Tausende Studien kamen zu unterschiedlichsten Ergebnissen. Details

Mehr zum Thema

11.3.2015

5. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Augsburg

Mittwoch, 11.03.2014

Programm

11.10.2014

Aktionstag gegen wesentliche Einschränkungen von europäischen Verbraucherrechten

Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP und Ceta 

Derzeit verhandelt die Europäische Union unter anderem die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada).

Diese Abkommen gefährden in hohem Maße die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und müssen schon aus diesem Grund dringend verhindert werden. Sie setzen die bäuerliche Landwirtschaft in Europa zusätzlicher Konkurrenz um immer billigerer Produkte aus und könnten sich als Einfallstor für Gentechnik erweisen. Beide Abkommen enthalten zudem Investitionsschutzkapitel, die es Konzernen erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen den Wert von Investitionen oder Gewinnerwartungen schmälern. Mehr Informationen

Vor allem eine wesentlich erleichterte Zulassung neuer Chemikalien - auch im Baustoffbereich würde zusätzliche Risiken für den Bereich "Wohngesundheit" mit sich bringen. (Siehe auch "der große Deal", ARD - Geheimakte Freihandelsabkommen und parlamentarische Diskussion Österreich)

 

30.09.2014

Radon in Gebäuden

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Programm

 

 

3./4.November 2014

2. VDB-Baubiotagung

"Gebäudetechnik – Baukonstruktion – gesunde Innenraumluft"

in Kooperation mit dem Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EKoZeT)

Seminarprogramm

vorgeschalteter Workshop

 

21.09.2014

Präsenzveranstaltung in Neuss

 

Wings-FERNSTUDIUM MASTER 
ARCHITEKTUR UND UMWELT

SPEZIALISIERUNG B: BAUPRODUKTE IN DER PLANUNG, KONSTRUKTION UND NUTZUNG VON GEBÄUDEN

Auch 2014 beinhaltet der Masterkurs der Universität Wismar das  Thema ""Baustoffe/Schadstoffe" kennenlernen 

Inhalte

 

 

04.08.2014 ARD 21:40

Der große Deal

Rückschritt in der EU bei gesundheitsschädlichen Bauprodukten? 

"Nach außen hin beteuern die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission, es würden keinerlei Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt in Frage gestellt. Die internen Papiere zeigen aber, dass sich die EU-Kommission beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien kompromissbereit zeigt. Ein Grund zur Beunruhigung: Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen ist in den USA wesentlich laxer als bei uns, die Chemielobby fordert schon offen eine Anerkennung nach dem USA-Prinzip."

Der ARD berichtet beispielsweise über Klebstoffinhalte  (NPB), die derzeit (noch) in der EU verboten sind, in den USA aber erlaubt, obwohl  bereits schwere gesundheitliche Schäden nachgewiesen worden sind 

Infos zur Sendung       Infos zu TTIP

 

 

7.und 8.5.2014

2. Praxisforum Biologische Lichtwirkungen

Von Wissenschaft und Forschung zur Planung und Anwendung

Bauhaus-Universität Weimar

Programm

Pressebericht

EGGBI Informationen zu Licht-Gesundheit

 

 

5./6.4.2014

Faustmesse Knittlingen  Leben-Kunst-Gesundheit

In Zusammenarbeit mit der Stadt Knittlingen plant die Dr. Johannes-Faust-Schule am 05. und 06. April

2014, jeweils 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erstmalig eine Gesundheitsmesse.

Parallel zur Ausstellung sollen an beiden Tagen zahlreiche Expertenvorträge aus diversen Themenbereichen stattfinden, unter anderem zum Thema Wohngesundheit (EGGBI - Samstag 5.4.  13 Uhr  und 14 Uhr ).

Veranstaltungshinweise

 

 

02.04.2014

Eurofins Webinar

Marketing emissionsarmer Produkte

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Gütezeichen, Ökolabel
  • Nachhaltigkeitsprogramme (Gebäude / Produkte)
  • Maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen

Mehr Informationen

 

 

01.04.2014

Eurofins Webinar

LEED, neue Version 4 - neue Möglichkeiten für Hersteller

    • LEED und VOC-/emissionsarme Produkte
    • Änderungen für feste Produkte (Boden- und Wandbeläge, Deckenplatten, Möbel usw.)
    • Änderungen für bei der Anwendung flüssige oder viskose Produkte (Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe)
    • Nachweis der LEED-Konformität  

  • Mehr Informationen

     

     

    31.03. 2014

    Eurofins Webinar

    Jüngste Änderungen an Verordnungen und Normen in Bezug auf VOC-Emissionen (CE, NIK, BREEAM, M1, …)

    • Europäische harmonierte Liste von NIK-Werten
    • CEN/TS 16516 im Vergleich zu ISO 16000
    • BREEAM, LEED
    • Geruchsprüfungen, ISO 16000-28
    • Finnisches M1-Gütezeichen

    Mehr Informationen

     

     

    26.03.2014

    3. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

    Programm

     

     

    20./21.3.2014

    Tag der Holzforschung Braunschweig

    Emissionen aus Baustoffen und Ausstattungen für Innenräume

    – VOC, Formaldehyd und Geruchsstoffe –

    Stadthalle Braunschweig

    Veranstalter: IVTH in Kooperation mit Fraunhofer WKI  Programm

    Pressebericht 

    18.03.2014

    WKI-Online-Seminar »Katalysatoren zur Raumluftreinigung – Helfer oder Risiko?« 

    Presselink

     

     

    26.02.2014

    Konferenzveranstaltung in Tallinn, Estland im Rahmen der

    Exportintiative "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

    Erfreulicherweise werden dabei auch Fragen der Wohngesundheit (bekanntlich kommt es gerade bei nicht gewissenhaften energetischen Sanierungen sehr oft zu "Verschlechterung" der Raumluftqualität und Schimmel!; werden vielfach "hochtoxische Produkte wie z.B. das Flammschutzmittel HBCD ei ngesetzt) behandelt.  

    Programm

     

     

     

    18.02.2014

    Bautec 2014 Berlin

    BMELV Tagung „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“

    Themen:

    • Holz im Bauwesen
    • Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der ökologischen Bestands- und Altbausanierung
    • Neue innovative Werkstoffe - Biobasierte Kunststoffe und neue Faserplatten im Bauwesen

    Programm

    EGGBI Referat

    weitere Veranstaltungen der FNR

     

     

    13.12.2013

    Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik

    Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbH

    Themen unter anderem: "Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich"

    Ringhotel Loew`s Merkur - Nürnberg

    Beginn: 9 Uhr 45

     

     

    30.10.2013

    BUND - Netzwerktagung  "energiesparendes Krankenhaus"

    Krankenhaus Waldfriede
    Argentinische Allee 40 in 14163 Berlin (Zehlendorf)

    Programm

    22.10.2013

    Energieeffizientes Bauen und Sanieren

    Präsentation von deutschen Best Practice Projekten in Lettland und Litauen   Universiteto g. 14, Vilnius

    Deutsch baltische Handelskammer

    Einladung

    18.9.2013

    Netzwerktag 2013 des Chemie-Clusters Bayern

    8seasons München

    Einladung

     

     

    17.09.2013

    2. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    beleuchtet die fachlichen Aspekte des Themenschwerpunkts Radonmessung. Es werden Geräte, Methoden und Kriterien vorgestellt. 

    Tagungsort Bauzentrum München

    Willy-Brandt-Allee

    81829 München

    Beginn: 14 Uhr

    Weitere Infos und Anmeldeformular

     

     

    18.6.2013

    DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

    DGNB Impuls –

    Aufbruch der Ideen

    18. Juni 2013, 10:30 – 17:45 Uhr /

    ICS Internationales Congresscenter, Messe Stuttgart

    Infos

     

    Termin EXAKT Menschenrechte

    Termin Menschenrechte