"Intelligente" Wasser-, Stromzähler und Smarthome?

 

Smart Home

Funk-Wasserzähler

Smartmeter: Funk-Stromzähler

Smarthome

 

 

Informationsstand 2020

 

Entgegen allen Datenschutz- rechtlichen und "gesundheitlichen" Bedenken kommt jetzt schrittweise die erzwungene Einführung von digitalen Stromzählern!

Obwohl der Nutzen für den Verbraucher nicht feststellbar ist - die Politik setzt sich zusmmen mit den Stromlieferanten über alle Verbraucherinteressen hinweg:

"Digitale Stronzähler werden Pflicht!"

Digitale Stromzähler - Intelligenz, die keinem hilft!

 

TV Bericht - "realer Irrsinn - digitale Stromzähler"

Gibt es ein Widerspruchsrecht?

Das stört am neuen Stromzähler 

 

 

 

1.1      Informationsstand Oktober 2019

1.1.1      Stromzähler 

Mit dem neu geschaffenen "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende", welches im Juli 2016 vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit verabschiedet wurde, sind Hausbesitzer in Deutschland mit einem Stromverbrauch größer als 6.000 kWh/Jahr oder bei Betrieb eines Energieerzeugers (z.B. Fotovoltaikanlage) größer 7 kWpeak gesetzlich verpflichtet, nach und nach digitale Stromzähler mit einem sog. Kommunikationsmodul einbauen zu lassen. Alle anderen Haushalte werden einfache digitale Zähler (vorerst) ohne Übertragungssystem installiert bekommen.

Möglichkeiten:

·         Am Gerät angeschlossenes LAN-Kabel mit Verbindung zum Internet. Empfohlen!

·         Mittels sog. Powerline Communication (PLC oder auch dLAN genannt). Hierbei werden hochfrequente Signale über das Stromnetz übertragen – entweder hausintern zum Internetanschluss oder über die Gebäudeanschlussleitung des Netzbetreibers zu einem Datensammler und dann ins Internet. Nicht empfohlen!

·         Über im Gerät eingebaute Sender, welche die Daten über Mobilfunk (i.d.R. GSM) ins Internet übertragen. Nicht empfohlen!

 

Der Versorger sollte aufgefordert werden, eine Ablesung nur mit LAN Kabel durchzuführen -ansonsten Hinweis auf Anbieterwechsel!

Sinnvoll dabei: Hinweis auf das Datenschutzgesetz – siehe Entscheidung Bayern bezüglich Wasserzähler. Textquellen 

Was kann man tun:

"Als Eigentümer kann man den Messtellenbertreiber, der die Zähler einbaut und betreibt frei wählen und man ist nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. Dies ist unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist.

Als Mieter hat man allerdings schlechte Karten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 kann hier der Vermieter entscheiden, welches System er wählt und man hat im Prinzip kein Mitspracherecht.

Sofern man die Möglichkeit hat als Eigentümer selbst zu entscheiden, sollte man funkgestützte Systeme möglichst vermeiden. Am besten man trifft mit dem Messstellenbertreiber eine schriftliche Vereinbarung über eine funkfreie Datenübertragung mit LAN-Kabel. Außerdem sollte man darauf achten, dass eventuell standardmäßig integrierte und aktivierte Sender im Zähler vollständig deaktiviert werden." Mehr Infos dazu

 

 

1.1.2      Heizkostenzähler

Zwang zu Funk ab 2020 - Umbau vorhandener Zähler bis 2027 

2019-06-08: Mit Verabschiedung der am 11.12.2018 geänderten Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, speziell Artikel 9c Absatz 1 und 2 Fernablesungsanforderung - müssen zukünftig alle Heizkostenverteiler die zu Abrechnungszwecken genutzt werden, fernauslesbar sein.

1.1.3      Wasserzähler

Funkende Wasserzähler sind auf dem Vormarsch: auch bei Wasserzählern werden verstärkt Übertragungsmodule eingesetzt, die in kurzen Intervallen (24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr) Zählerinformationen mittels Funk aussenden.

Als erstes und bisher einziges Bundesland hat Bayern im Jahr 2018 ein "bedingungsloses Widerspruchsrecht" für Eigentümer und Nutzer erlassen. Hintergrund waren Bürgerproteste gegen die Verwendung der Funkfunktion (v.a. Widersprüche), Einwände der Datenschutz-beauftragten und juristische Unwägbarkeiten.

Die anderen Landesregierungen haben dahingehend noch keine gesetzlichen Regelungen getroffen. Wir empfehlen BürgerInnen dieser Bundesländer, ebenfalls aktiv zu werden. In Hessen und Baden-Württemberg ist das bereits der Fall.      Quelle: Diagnose Funk

Diese  Regelung des "voraussetzungslosen" Widerspruchsrechts  für Wasserzähler sollte auch bei Strom- und Heizungszähler Einsprüchen als Grundlage herangezogen werden.

1.1.4      Zusammenfassung

Während "Ablesefirmen" und Hersteller "funkender Zähler" vor allem bezüglich der Heizkostenfernablesung bereits deren "Zwangseinführung feiern" (Wohnungswirtschaft digital, Ausgabe 5 2019)

verweisen Verbraucherportale auf Datenschutzverordnungen.

 

Dauerfunkende Ablesegeräte deren Zähler-Daten an Dritte übertragen werden (häufige Anwendung), sind mit der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung nicht vereinbarVgl. Schreiben des Bay. Innenminsters von Feb. 2018 >>>

 

Gebäudeeigentümer sind nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. In Deutschland kann der sog. Messstellenbetreiber, der die Zähler einbaut und betreibt, frei gewählt werden – unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist. Verpflichten Sie den Messstellen-betreiber auf eine elektrosmogfreie Datenüber-tragung, am besten mit LAN-Kabel. Achten Sie darauf, dass ggf. integrierte PLC-Funktionen vollständig deaktiviert sind (schriftlich bestätigen lassen).

 

Grundlage dazu

Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)

und Artikel 13 GG (Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung)

 

Wasserverbrauchszähler die andauernd Datenpakete aussenden (häufiger als für die Abrechnung relevant) werden von den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes ohne eine explizite gesetzliche Grundlage als unzulässig eingestuft. Vgl. hierzu auch Artikel vom 20.07.2016 .

Textquellen: Ratgeber Elektrosmog

 

 

Funk Wasserzähler

 

 

25.01.2018

Meldung zu Kapitel Funk- Wasserzähler in Bayern

Landtagssitzung zum Datenschutzgesetz - CSU beugt sich dem massiven Druck der Öffentlichkeit!

Nunmehr doch "voraussetzungsloses" Widerspruchsrecht der Bürger zu Funk-Wasserzählern!

 

Link: Rückzieher - Landtagsdebatte - Änderungsantrag

 

Großer Erfolg gemeinsamer wochenlanger Anstrengungen von Initiativen, Vereinen, Opposition und vor allem eines sehr "mutigen" bayerischen Datenschützers

 

Damit ist zwar das Problem zunehmender "Verstrahlung" natürlich nicht gelöst - zumindest hat der Einzelne aber ein Widerspruchsrecht.

Noch gibt es aber "Vorbehalte"-

bayerische Staatszeitung: "Grundrechte nicht halbherzig gewähren"

 

Chronik der öffentlichen Diskussion:

 

Seiteninhalte zum Funk- Wasserzähler

bisherige Stellungnahmen von Ministerien zum Funk-Wasserzähler

Bayerisches Umweltministerium

Bayerisches Gesundheitsministerium

Bayerischer Innenminister

 

siehe dazu auch   "Elektro- und elektromagnetische Belastungen"

 

 

 

Intelligente Funk- Wasserzähler

Geplante Verletzung von Grundrechten in Bayern?

Unbemerkt von vielen, senden bereits Heizkostenverteiler Funksignale aus vielen Mietwohnungen, wurden bereits funkende Wasser und Stromzähler in vielen Gebäuden eingebracht, werden selbst Raumbedufter bereits mit Apps aktiviert, gesteuert.

Präventiver Gesundheitsschutz - europäisches Vorsorgeprinzip?

Argumentiert wird vielfach mit nur "gelegentlichen Funksignalen" - gerade aber im städtischen Bereich summieren sich diese Signale aus den unterschiedlichsten "Geräten" der vielen Gebäude, Wohnungen und bewirken damit vor allem für Sensitive unerträgliche, für "Gesunde" durchaus gesundheitsgefährdende Dauer - Strahlenbelastungen, gegen die sich der Einzelne nicht durchzusetzen vermag.

Datenschutz

Einen massiven Eingriff in Verbraucherschutz-, Datenschutz und Gesundheitsschutz (unter anderem Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinzips) plant offensichtlich die bayerische Staatsregierung mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Kommunen, Funk-Wasserzähler zwangsmäßig einführen zu können.

Dies geht jedenfalls aus einer 

Publikation der „bayerische Staatszeitung“ vom 8.12.2017 unter „Widerspruch zwecklos" hervor -

Die „Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger“ werden herausgegeben
von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem Süddeutschen Verlag und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem Freistaat Bayern.

 

 

Nach unserer Information vom 28.12.2017 hat "das Kabinett in München das üble Gesetz ungeachtet vieler Bürgerproteste bereits beschlossen – die Abstimmung im Landtag (wohl am 25. Januar 2018) dürfte erfahrungsgemäß nur noch eine Formsache sein."

 

Neben maßgeblichen

datenschutzrechtlichen Gründe,

die eine Zwangseinführung solcher Datensammler aus massiven Verbraucherschutz- Gründen verbieten(!)

 

Die in elektronischen Wasserzählern gespeicherten Daten stellen personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern dar, soweit ein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Einbau und Betrieb elektronischer Wasserzähler begründen daher jedenfalls bei Einfamilienhäusern Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), weil personenbezogene Daten gespeichert werden, und stellen zusätzlich einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden. https://www.datenschutz-bayern.de/3/wasserzaehler.html

 

sehen wir hierin einen maßgeblichen Verstoß gegen das europäische Vorsorgeprinzip einer

gesundheitsgefährdenden Belastung– konkret des häuslichen Umfeldes und des Verbraucherschutzes

 

dem sowohl Datenschutzbeauftragter,

aber auch die Umwelt- Verbraucherschutzministerin als auch die Gesundheitsministerin widersprechen hätten müssen - aus ihrer gesetzlichen Aufgabe:

„Vorsorge und Früherkennung schützen unsere Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter. Besonders erfolgreich sind sie, wenn es gelingt, das persönliche Verhalten des Einzelnen und die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert zu verändern." Homepage Gesundheitsministerin"

Die bayerische Verbraucherpolitik unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher, eigenständig souveräne Entscheidungen in allen Lebenslagen treffen zu können“ 

 

„Elektrosmog ist ein Medienthema mit großer Öffentlichkeits­wirksamkeit und starken Emotionen. Das Umweltministerium will die Diskussion durch Studien und Fachinformationen versachlichen. “Homepage Umwelt/ Verbraucherschutzministerin)

Aussage des Datenschutzbeauftragten der Staatsregierung:

„Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen“, sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.  Pressebericht 18.01.2018 

 

Gesundheitsrisiken

Unabhängig von der offensichtlich geplanten eingeschränkten Entscheidungsfreiheit, das häusliche Umfeld gesundheitsorientiert zu verändern bzw. zu schützen

verweisen wir auf die international anerkannten Gesundheitsrisken:

(die Krankheit EHS wird zwischenzeitlich auch offiziell als physische und nicht psychische Krankheit von der Institution DIMDI des Bundes- Gesundheitsministeriums anerkannt) – siehe dazu Publikation   Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder – aber auch in der BSZ noch am 11.11.2016 mit dem Untertitel „Schlag gegen die europäische Vorsorgepflicht

 

Zitat: „Grundsätzliches: Das Persönlichkeitsrecht steht in Frage, sich wenigstens im eigenen Haushalt nach Kräften vor Funkemissionen zu schützen. Der grundrechtlich besonders zu schützende Wohnraum wird jetzt womöglich durch neue Gesetze dem Zugriff digitaler Technokratie geöffnet.“

 

Wir hatten die beiden Ministerien und den Präsidenten der Datenschutzaufsicht (erklärt sich für nicht zuständig- Mail vom 2.1.2018) noch im Dezember 2017, den Landesbeauftragten für Datenschutz am 02.01.2018 um Stellungnahmen gebeten und werden eventuelle weitere Antworten gerne auf dieser Seite publizieren. 

 

Presseberichte

Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern

Zwangsdigitalisierung

Mainpost "Ärger über Wasserzähler mit Funkmodul"

Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig

 

 

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Verantwortlichkeit der Ministerien:

 

 

Stellungnahme Bayerisches Umweltministerium

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

Als erstes erhielten wir noch am selben Tag eine Antwort der Pressestelle

Schriftverkehr vom 29.12.2017

Die künftige Verantwortung wird an die Kommunen abgewälzt - die Zuständigkeit und somit auch Verantwortlichkeit für die Gesetzesänderung an ein Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - ohne entsprechender Kompetenz bezüglich Umwelt- und Gesundheitsschutz "weitergegeben".

 

Argumente des Ministeriums:

Zitate: 

  • zu Zuständigkeit für Umsetzung des neuen Gesetzes:

"Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass das durch die EU-Datenschutzgrundverordnung gewährleistete Widerspruchsrecht des einzelnen Anschlussinhabers unberührt bleiben soll und die Gemeinden im Falle eines Widerspruchs eine Interessenabwägung vorzunehmen haben. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, in ihren Satzungen Ausnahmen und eine voraussetzungsfreie Widerspruchsmöglichkeit zu regeln."

Interessensabwägung bedeutet doch auch, dass die Gemeinde trotzdem den Zwang einführen werden, da das Interesse der Gemeinde die Kostensenkung bei der Ablesung ist? 

Somit müssen die Kommunen künftig letztendlich "entscheiden" - und dürfen sich auf eine Klageflut von "kritischen" bzw. gesundheitlich "sensitiven" Bürgern freuen, weil sich Landes- und Bundesgesetzgeber aus der Verantwortung ziehen.

  •   zu Gesundheitsaspekt "Dauerbelastung" durch ständige Funksignale

"Zudem kommunizieren die Geräte in der Regel nicht kontinuierlich, sondern in Intervallen mit langen Pausen. Daher liegen typische Expositionen deutlich unter den zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Werten."

a)   Es gibt für diese Geräte KEINE empfohlenen Werte zum Schutz der Gesundheit. Die 26. BImSchV gilt nur für Sendeanlagen mit einzeln oder in Summe über 10 Watt äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP), was hier nicht der Fall ist. Die Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection, zu Deutsch: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) sind entsprechend dem Erläuternden Bericht, Kapitel 32 der Schweizer „Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (NISV) vom 23.12.1999

·      Gefährdungswerte und

·      nicht Vorsorgewerte. 

Auch wenn die Signale „nur“ alle 16 sec gesendet werden, so tragen sie doch zu einer weiteren Belastung durch elektromagnetische Wellen bei.

 

b)    Wir verweisen zudem hier auf städtische Wohnbereiche, wo zahllose Wasser- Zähler in den einzelnen Geschäfts- und Wohnblocks sowie natürlich auch aus den Nachbargebäuden(!) , ergänzt durch ebenfalls bereits eingesetzte Funk-Heizungsverteiler-Zähler und Funk- Stromzähler  zu einer erschreckenden "Summierung" der hier verharmlosten Funksignale führen wird.

Zitiert wird dazu auch das Bundesamt für Strahlenschutz:

Unter diesem Link lesen wir:

"Nach aktuellem Wissensstand sind die resultierenden Expositionen gegenüber den elektromagnetischen Feldern der Systeme gering und Gesundheitswirkungen deshalb nicht zu erwarten."

Wo bleibt hier der Vorsorgegedanke?

Bewusst wird die Aussage vermieden: "Gesundheitswirkungen sind auszuschließen"

  

  • Zuständigkeit für Erstellung des Gesetzes:

 "Im Übrigen ist für Fragen zu einer möglichen Änderung der BayBO das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zuständig.“

Wir werden in den nächsten Tagen auch dieses Ministerium noch um eine Stellungnahme bitten. 

 

Beantwortung unserer Anfrage

 

 

 

im Hinblick auf die 4 konkreten Fragen an das Umweltministerium:

 

1.     Entspricht der Bericht vom 8.12. den tatsächlichen Plänen der bayerischen Staatsregierung

Die „Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger“ werden herausgegeben
von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem Süddeutschen Verlag und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem Freistaat Bayern.

 

 

Die inhaltliche "Richtigkeit" des zitierten Presseartikels wurde nach unserer Auffassung durch Ihre «Nichterwähnung» offensichtlich bestätigt, da nicht bestritten.

 

 

2.     Werden Sie als Umwelt- und vor allem auch Verbraucherschutzministerin dazu öffentlich Stellung nehmen – vor allem auch im Hinblick auf das europäische Vorsorgeprinzip

 

Keine konkrete Antwort - hier  wird auf Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz verwiesen - und auf sogenannte "zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Werte" in Deutschland - bekanntlich nicht mit den "strengsten Grenzwerten" in Europa. (Grundsätzliche umweltmedizinische Stellungnahme zu gesetzlichen Grenzwerten)

 

konkret gibt es aber für diese Geräte nach unserem Informationsstand noch gar keine empfohlenen «Grenzwerte»

 

 

 

3.     Werden Sie Verbrauchern, die aus „gesundheitlichen“ Gründen keinen „Funkzähler“ möchten, Ihre Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen anbieten – gewähren

 

4.     welche rechtlichen Schritte empfehlen Sie Verbrauchern, wenn ihnen die Kommune eine Alternative zum „Funkzähler“ verweigert.

(Hinweis: Mit teilweise beträchtlichen Mehrkosten hat sich in den letzten Jahren eine große Anzahl „sensitiver“, oftmals auch „nur“ präventiv gesundheitsbewusster Hauseigentümer, Bauherren, Wohnungseigentümer entschlossen, ihr Gebäude möglichst „strahlungsfrei“ zu bauen, umzurüsten – derartige „strahlungsarme Eigenschaften stellen zwischenzeitlich auch einen wirtschaftlichen Mehrwert dar“ der staatlicherseits nun einer „Teilenteignung“ gleichkommen würde und jedem Verbraucherschutz widerspricht!)

 

Diese beiden Fragen werden mit dem Verweis einer letzten "Entscheidungskompetenz der Kommunen" sicher "zur Freude" der künftig verantwortlichen Bürgermeister und Stadträte nicht, bzw. im allgemeinen Statement sehr "fragwürdig" beantwortet. 

 

Die Verbraucherschutzfrage zur definitiven "Wertminderung" bisher möglichst "strahlengeschützt erstellter oder umgerüsteter Häuser und Wohnungen" wurde nicht zur Kenntnis genommen und wird sicherlich ebenfalls künftige Gerichte beschäftigen.

 

 

Für die fachliche Beratung bei der Bewertung dieser Stellungnahme bedanke ich mich ausdrücklich bei Dr. Moldan.

 

Stellungnahme Bayerisches Gesundheitsministerium

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Offensichtlich  erhielten wir eine "Standardantwort" - jegliches gesundheitliche Risiko wird grundsätzlich ausgeschlossen. (Stellungnahme)

Zitat:

"Die Strahlungsleistung pro Fläche eines Senders (die Z.B. die Hautoberfläche eines Menschen erreicht) nimmt aber in etwa quadratisch mit der Entfernung ab, sofern nicht noch eine Abschirmung

durch Wände hinzukommt, was hier regelmäßig der Fall ist.

Die tatsachlich für den Menschen verbleibende biologische Einwirkungsdosis wird damit nochmals umso viel kleiner, dass sie rechnerisch nicht mehr sinnvoll dargestellt werden kann.

 

Eine gesundheitliche Besorgnis durch die elektromagnetischen Felder von Funkwasserzählern ist somit unbegründet."

 

 

 

 

 

Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Belastung durch einen einzigen Funkwasserzähler in einem alleinstehenden Haus,

 

ignoriert aber die vielfache Belastung im städtischen Bereich durch Hunderte weitere Geräte in nächster Umgebung, die zugleich mit zahlreichen anderen bereits vorhandenen Belastungen durch "dauerfunkende" Zähler und Geräte eine wesentliche zusätzliche- damit "Dauer Bestrahlung" bewirken.

 

 

Nicht erhalten haben wir erbetene "Nachweise" einer unabhängigen Forschung im Sinne des Präventionsprinzips,

 

welche Zusatzbelastung in Summe im städtischen Raum durch diese Zähler tatsächlich zu erwarten ist (Risikoforschung),

 

und umweltmedizinische Forschungsergebnisse, dass diese Zusatzbelastung tatsächlich keinerlei Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – vor allem für Elektro-sensitive Mitbürger hat.

 

Auf unsere 4 konkret gestellten Fragen wurde überhaupt nicht eingegangen.

 

 

Stellungnahme bayerischer Innenminister

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Der Minister antwortet mit einem "persönlichen" Standardschreiben":

 

Der Staatsminister beruft sich auf das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: "dem zufolge gibt es auch keine medizinischen Studien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Feldern und dem postulierten Phänomen „Elektrosensibilität“ belegen."  

 

Diese grundsätzliche Verleugnung von Studien, selbst des Bundeamtes für Strahlenschutz, welche grundsätzliche gesundheitliche Risken durch "Felder" seit längerem  bestätigen, zeugt von mangelnder "Befassung" mit der Thematik.

 

Vor allem aber verweist er auf eine nur durch Funkwasserzähler garantierte Versorgungssicherheit, die Datenschutzbedenken "überstimmt".

    

Zitat aus seinem "Standardschreiben"

 

"Diese Versorgungssicherheit ist ein überragend wichtiges Allgemeingut, dessen Schutz einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 Abs. 1 nach Grundgesetzes verfassungsrechtlich rechtfertigt."

 

Unverantwortlich aus unserer Sicht aber,

 

dass er einerseits dem kritischen Bürger sehr wohl ein Widerspruchsrecht bestätigt – nicht nur bei datenschutzrechtlichen Bedenken, sondern auch bei

"glaubhaft gemachter besonderer Sensibilität gegen elektromagnetische Strahlung"

 

er aber die damit verbunden Pflicht der Abschätzung "öffentlichen Interesses" mit den "privaten Interessen" ausschließlich den Kommunen überträgt:

 

Zitat:

"Gehen die privaten Interessen vor, wäre die Gemeinde nur zum Einbau und Betrieb eines mechanischen oder eines elektronischen Wasserzählers ohne oder mit deaktiviertem Funkmodul berechtigt."  

 

Damit ist den Kommunen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits jetzt eine Flut von Prozessen, gutachterlichen Auseinandersetzungen garantiert – nicht nur, wenn es um die Frage der individuellen Installation (deaktiviertes Funkmodul) geht, sondern vor allem wenn es um Mehrfamilienhäuser geht, bei denen es sich ja nicht nur um ein Gerät handelt - somit unterschiedliche Interessen zu Uneinigkeit bereits innerhalb einzelner Gebäude zu erwarten sind.

 

"Der Gesetzentwurf der Staatsregierung trifft also eine Regelung mit Augenmaß. Er berücksichtigt das hohe Schutzgut der sicheren Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Trinkwasser ebenso wie im Einzelfall überwiegende private Interessen."

 

Diese Regelung gewährleistet vermutlich jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und datenschutzkritischen bzw. gesundheitlich sensitiven Bürgern.(EHS)

 

Auch wenn der grundsätzliche Vorschlag, mit Funk-Wasserzählern die Bedarfsermittlung zu erleichtern, von den Kommunen selbst gekommen sein mag -

 

sicher waren diesen bisher die rechtlichen Konsequenzen der neuen Verordnung im Hinblick auf die zu erwartenden Auseinandersetzungen nicht bewusst.

 

 

Offensichtlich interessieren den bayerischen Innenminister aber auch nicht die Aussagen des bayerische Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri.

 

 

„Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen“, sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.  Pressebericht 18.01.2018

 

 

Aktueller Stand zu elektronischen Wasserzählern März 2018

Am 25.01.2018 machte die Staatsregierung nunmehr einen Rückzieher

Landtagssitzung zum Datenschutzgesetz - CSU beugt sich dem massiven Druck der Öffentlichkeit!

 

Nunmehr doch "voraussetzungsloses" Widerspruchsrecht der Bürger zu Funk-Wasserzählern!

Link: Rückzieher - Landtagsdebatte - Änderungsantrag

 

Noch gibt es aber "Vorbehalte"-

05.03.2018 Bayerische Staatszeitung: "Grundrechte nicht halbherzig gewähren"

 

Datenschützer und Hausbesitzer sind angehalten, die weitere Entwicklung mit höchster Sorgfalt zu verfolgen.

 

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Smartmeter - und Smarthome: Wo bleibt Datenschutz und Gesundheitsprävention?

Der Bundesrat hat am Freitag, den 8.07.2016 einen Gesetzentwurf bestätigt, mit dem intelligente Messsysteme und zugehörige Gateways bis 2035 in mehreren Stufen in hiesigen Betrieben und Heimen installiert werden sollen. Die Länderkammer hatte ihn im Dezember noch scharf kritisiert und Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern für die Verbraucher gefordert. Sie verzichtete nun aber darauf, bei dem umfangreichen Gesetzentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende" den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. (Pressemeldung)

 

Damit werden massive Bedenken von Daten- und Verbraucherschützern, die seit Jahren vor den "datenschutzrelevanten" und gesundheitliche Risiken dieser "Datenzentralisierung" warnen, völlig ignoriert. 

 

Auch verfassungsmäßige Bedenken sprechen gegen eine weitere zusätzliche "Zwangsbeglückung" mit elektromagnetischen Belastungen! (Stellungnahme)

 

Siehe dazu auch Schreiben des Bayerischen Datenschutzbeauftragten  (11.07.2016)

und Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (12.07.2016)

 

 

Vor allem aber die gesundheitlichen Folgen, insbesondere für EHS Betroffene durch die zusätzliche generelle "vorgeschriebene"  Mobilfunk-Belastung sehen unter anderem auch der Richter am VG a.D.  Dr. Bernd Budzinski und der Professor für Raum und Umweltplanung Dr. Wilfried Kühling kritisch und nehmen in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" (20/2105) grundsätzlich zu dieser Problematik (weisse Zonen für EHS Kranke - Reduzierung von "Elektrosmog" und grundsätzlich Recht auf mehr Schutz für EHS Kranke Stellung. (Bericht)

 

 

Österreichische Ärztekammer: "Neue Stromzähler führen zu mehr Elektrosmog"

 

 

Immerhin gibt es bereits "Geschäftemacher", die "Abschirmprodukte" gegen elektromagnetische Strahlungen anbieten: "Wunder-Kits"  - siehe dazu "Greenwashing mit fragwürdigen Abschirmprodukten"

 

 

1.1      Grundsatzbedenken gegen "funkbasierte" Strom und Wasserzähler

 

1.1.1     Intensität der Strahlung im Gebäude

 

Die eingesetzte Übertragungstechnik ist darauf ausgelegt, jegliche Baumasse zu durchstrahlen. Funkbasierte Wasserzähler, die alle 16 Sekunden oder auch alle 10 Sekunden ein Signal im Frequenzbereich um 870 MHz senden, haben mit einer Sendeleistung von 10 mW in der Freifeldausbreitung eine Reichweite bis 1,5 km und bei Verbauung im Haus eine Reichweite von ca. 200 - 500 m (Bericht)

Gesundheitsexperten aus 20 Ländern warnen vor "Smart Meter"

"Belastung durch Smartmeter wesentlich höher als durch Handys"

 

1.1.2     Belastung der Nachbarn

Zu beachten im Zusammenhang mit "freiwilliger Nutzung von Smartmetern durch Hausbesitzer":

Damit erfolgt eine Bestrahlung durch Funkimpulse in der Nachbarschaft auf Grund der hohen Reichweite der Funkimpulse.

 

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz (im allgemeinen sehr "großzügig" bei der Bewertung von "gesundheitlichen Belastungen durch Mobilfunk") empfiehlt, „dem Grundsatz des Strahlenschutzes entsprechend, Belastungen wenn möglich zu minimieren oder ganz zu vermeiden, sollten Smart Meter bevorzugt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen.“[letzter Absatz "Anwendung Smartmeter"] Allen BürgerInnen sollte es daher möglich sein, diese Empfehlung auch wahrnehmen zu können.

1.1.3     Wesentlich überhöhte Daten können übermittelt werden

 

13.03.2017

"Eine Untersuchung von Frank Leferink und Cees Keyer von der Universität Twente (Universiteit Twente) sorgt derzeit für ordentlichen Aufruhr auch bei den deutschen Stromkunden. Nach Aussagen der Niederländer haben sie im Laborversuch festgestellt, dass heute marktübliche Smart Meter ein Vielfaches des in Wirklichkeit vorliegenden Stromverbrauchs anzeigen können. Die Hersteller, die Ihre Messgeräte mit einer CE-Kennzeichnung versehen, sind sich jedoch sicher, dass sie alle in der EU geltenden Vorschriften einhalten." Pressemeldung   und  Bericht der Universität

1.1.4     Datenschutz

 

Strom- und Wasserzähler, die dauernd Datenpakete mit Zählerinformationen versenden verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit den Datenschutz. 

 

„Verbrauchsdaten, die typischerweise im 15-Minuten Takt erhoben werden, sind hoch sensibel und ermöglichen eine Profilbildung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Vergangenheitswerte oder Echtzeitwerte handelt.“ (Orientierungshilfe; Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder - Seite 28) 

 

Kommentar zu den Datenschutzbestimmungen eines Anbieters

vom 1.Juli 2012/ publiziert noch immer am 31.08.2017 auf der Homepage

 

Datenschutz Engage - Energie sparen geht einfach

 

Tatsächlich bestätigten sich mit den auf der Homepage eines Anbieters angeführten "Datenschutzrichtlinien" eine Reihe von Befürchtungen:

 

Auch grundsätzliche Änderungen der Richtlinien werden nur über die Homepage bekanntgegeben ("Holschuld") statt sie den Kunden mitteilen (Bringschuld) zu müssen. Tatsächlich bestätigen sich mit den angeführten Datenschutzrichtlinien eine Reihe von Befürchtungen:

 

"Sie sollten diese Seite gelegentlich ansehen um sicherzugehen, dass Sie zufrieden mit den Änderungen sind. Wir werden Ihnen unter Umständen (?!?) auch per Email über Änderungen der Datenschutzrichtlinien Bescheid geben."

 

Vor allem aber: 
Automatische ausdrückliche "Zustimmung" zu internationalem Transfer der Verbraucherdaten auch in Nicht EU-Länder und USA.... 

"Wenn Sie in der Europäischen Union wohnhaft sind, dürfen die von Ihnen zur Verfügung gestellte Informationen in andere Länder, deren Datenschutzgesetze möglicherweise nicht denen der Europäischen Union entsprechen, transferiert werden (einschließlich den Vereinigten Staaten und Indien). Sie geben Ihre ausdrückliche Zustimmung für solche Datentransfers."

 

Damit stellt sich die Frage nach der aktuellen Rechtslage -
nachdem "SAFE Harbor" bereits als unrechtmäßig "beurteilt wurde" und 
"Privacy Shield" gegenüber Datentransfer in die USA ebenfalls bereits bei Inkrafttreten von Verbraucherschützern massiv in Frage gestellt wird. http://www.vzbv.de/sites/default/files/privacy_shield-bewertung_vzbv-2016-04-06.pdf

 

Nutzung der Daten zu Werbezwecken - auch hier wird nicht nach der Zustimmung gefragt, sondern der Verbraucher muss ausdrücklich "ablehnen".

 

Weiteres Zitat aus "Smartcost-Datenschutz":

"Möglicherweise(!?) senden wir einen Cookie der auf Ihrem Browser gelagert werden kann, an Ihre Festplatte. Diese Informationen, die wir von der Cookie Verwaltung der Website erhalten, nutzen wir möglicherweise, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten oder "für Marketingzwecke".

 

Zwischenzeitlich finden wir diese Datenschutzrichtlinien zwar nicht mehr auf der Homepage - sie beweisen aber einen sehr sorglosen Umgang mit Fragen des Datenschutzes. 

1.1.5     Universität Bremen warnt vor Strom-Blackouts dank dieser Smartmeter:

 

Mehr Blackouts durch Intelligente Stromzähler?

 

"Seit Anfang 2010 ist es in Deutschland Pflicht, sogenannte „Intelligente Stromzähler“ in Neubauten oder grundsanierten Gebäuden zu installieren.

Zusammen mit Tarifen, die je nach Tageszeit unterschiedlich sind, soll mit ihnen aktives Stromsparen möglich werden:

 

Die programmierbare Waschmaschine beispielsweise soll dann laufen, wenn der Strom am billigsten ist. Wissenschaftler des Instituts für Theoretische Physik der Universität Bremen äußern jedoch Zweifel daran, dass dieser Ansatz immer das leistet, wozu er erdacht wurde – nämlich Stromschwankungen im Netz zu verringern.

 

Sie haben den Markt, der bei massenhaftem Einsatz von Intelligenten Stromzählern entsteht, simuliert und sind zu einem überraschenden Ergebnis gekommen.

 

Danach wird durch die Intelligenten Stromzähler ein neuer künstlicher Strom-Markt geschaffen, der – wie alle Märkte – auch Blasen und sogar Crashs produzieren kann. Publiziert haben die Bremer Physiker ihre Untersuchungsergebnisse jetzt in der größten und ältesten Physikzeitung der Welt, der Physical Review der Amerikanischen Physikalischen Gesellschaft." 

Bericht Universität Bremen und Abstract

 

1.2      Presseberichte, TV:

 

Pflicht zum Einbau von Smartmeter (Welt 28.11.2016)

 "Streit um intelligente Stromzähler" (NDR, 29.03.2016)

"Intelligente Stromzähler sind ziemlich dämlich" (Welt, 13.12.2015)

Smart Meter? Nein Danke! (5.10.2015)

Smartmeter im Haus - erspart einem die Stasi Überwachung

Die neuen Stromzähler "Smart Meter" verstrahlen euch!

"Smart Meter" und andere Sauereien

Der gläserne Bürger 

 "Smart Meter" für dumme Untertanen

Elektrosmog und Gesundheit

 

 

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"Smart Home"

In einem viel größeren Ausmaß angreifbar sind sogenannte "Smarthome" Systeme,

bei denen zunehmend möglichst viele Funktionen bereits per Funk gesteuert werden können.

Siehe dazu TV Bericht: "Wir hacken Deutschland"

Daneben führen diese Systeme zu einer immer stärker werdenden "Verstrahlung" der Gebäude mit allen bereits in früheren Kapiteln aufgelisteten gesundheitlichen Risiken.

Siehe dazu auch Funk in der Wohnung

 

 

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