Raumschadstoffe PAK
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Siehe auch Zusammenfassung aus unserer Schriftenreihe:
Vorkommen, gesundheitlichen Risiken, Richtwerten und Sanierung
Hausstaubuntersuchungen - Raumluftmessungen
Interpretation von Messergebnissen bei Schulen und Kitas
PAKs entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material wie Holz, Kohle oder Öl. Allgemein gilt: Je niedriger die Temperatur des Feuers und je weniger Sauerstoff zur Verfügung steht, desto unvollständiger verbrennen die Materialien und desto mehr PAK entstehen. Ein großer Teil der PAK gelangt bereits durch Naturprozesse, wie Waldbrände oder Vulkanausbrüche, die nicht durch den Menschen beeinflussbar sind in die Atmosphäre.
Auch die von Menschen verursachten Emissionen stammen hauptsächlich aus Verbrennungsprozessen: aus Kleinfeuerungsanlagen, industriellen Prozessen, Feuerstellen oder Tabakrauch.
Zudem ist diese Stoffgruppe ein natürlicher Bestandteil der fossilen Rohstoffe Kohle und Erdöl. Letzteres enthält zwischen 0,2 und 7 Prozent PAK (National Research Council, 2003).
Durch Veredlungsverfahren, wie der Verkokung von Kohle oder der Raffination von Erdöl durch Kracken, entstehen Produkte wie Koks, Teer, Benzine, Wachse oder Öle.
Gesundheitliche Bewertung:
Für Mensch und Umweltorganismen sind PAK eine besorgniserregende Stoffgruppe.
Viele PAK haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften
Einige PAK sind gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und giftig (toxisch) für Menschen und andere Organismen. Persistent heißt, dass die Stoffe sehr lange in der Umwelt verbleiben und dort kaum abgebaut werden.
Weitere Informationen zu Vorkommen, gesundheitlichen Risiken, Richtwerten und Sanierung
Grenzwerte/ Richtwerte
PAK Grenzwerte für die Innenraumluft:
Leider gibt es keine definitiven "Grenzwerte" für bereits verbaute Produkte insgesamt bezüglich PAKs -
bei Auseinandersetzungen bezüglich Sanierungen wären Raumluftprüfergebnisse mit Angaben in µg/m³ wünschenswert an Stelle von "Materialuntersuchungsergebnisse" (µg/kg) einzelner Gebäudekomponenten ohne wirklicher Aussagekraft für die Raumluft.
"Vorläufige" Richtwerte gibt es derzeit lediglich für Naphthalin und naphthalinähnliche PAKS - ermittelbar über Raumluftmessungen:
Hier empfiehlt die Arbeitsgruppe AIR (Umweltbundesamt) für diese Stoffgruppe in Summe einen
RW I von 10 µg/m³
RW II von 30 µg/m³
Diese Richtwerte gelten ausdrücklich als Summenwert!
Bundesgesundheitsblatt 10-2013 Seite 1451 und nicht als Einzelrichtwerte für die verschiedenen Gruppen innerhalb dieser leichtflüchtigen PAKS.
Zitat:
"Die adhoc-Gruppe empfiehlt, die für Naphthalin abgeleiteten Richtwerte vorläufig auch als Summenwert für die Gesamtgruppe der bi-und trizyklischen aro9matischen Kohlenwasserstoffe zu verwenden."
Entsprechend sind auch in der Richtwerttabelle http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Richtwerte_UBA_AKTUELL.pdfdie Richtwerte der Gesamtgruppe und nicht aufgelistet den einzelnen Stoffen zugeordnet:
Siehe dazu "Tricks von Behörden" (Punkt 12 b)
Bezüglich schwerflüchtiger PAKs orientieren wir uns bei Beratungen nach wie bevorzugt vor an den
Orientierungswerten der AGÖF für Hausstaub
Dazu wichtige Aussage:
"Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende Geruchsbelästigungen auftreten." http://www.agoef.de/orientierungswerte/agoef-hausstaub-orientierungswerte.htmlQuelle AGÖF
Weitere Zitate:
"Anhand der hier vorliegenden Untersuchungen ist in verschiedenen Objekten erkennbar, dass auch staubdicht verbaute PAK-haltige Materialien zu erhöhten Belastungen mit (gasförmigen) PAK-Belastungen führen können. Zu nennen sind Anstriche (zum Teil als Feuchtigkeitssperranstriche unter Putz), Pappen (als Feuchtigkeitsschutz zum Teil unterhalb des Estrich zwischen Mauern und Fundamenten oder unterhalb von Holzkonstruktionen unter Parketten), Asphaltestriche bzw. Vergussprodukte im Fußbodenbereich.
Als krebserregend für den Menschen sind laut MAK-Liste (DFG, 2003) folgende Substanzen bzw. Gemische, die die folgenden Substanzen enthalten, anzusehen: Naphthalin, Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Benzo(k)fluoranthen, Chrysen, Dibenzo(a,h)-anthracen und Indeno(1,2,3-cd)pyren." http://www.agoef.de/fileadmin/user_upload/dokumente/publikationen/auszuege-kongressreader/Koehler-Weis-u.a.-2004--Luftgetragene-PAK-Belastungen_in_Innenraeumen-Vorkommen-Bewertungen.pdfQuelle AGÖF
Für einige dieser Stoffe gibt es zwischenzeitlich auch Richtwerte für die Raumluft in µg/m³ - z.B. Naphthalin
und auch einen NIK Wert
bzw. Grenzwerte für den Arbeitsplatz (Benzo(a)pyren)
PAK Grenzwerte für Bauprodukte
Es gibt aber verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Begrenzung von PAK in bestimmten Produkten und in der Umwelt vorschreiben.
Ebenso existieren Vorgaben für bestimmte technische Verfahren, um die PAK Emissionen zu begrenzen.
Ziel dieser Regelungen ist es, PAK-haltige Produkte langfristig zu ersetzen und technische Verbrennungsprozesse zu optimieren, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Chemikalienrecht (Reifen, Holzschutzmittel, Gemische für Endverbraucher/-innen)
Die EU-Chemikalienverordnung REACH regelt u. a. die Handhabung von PAK. Laut der Verordnung ist die Abgabe krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (CMR-Stoffe) an den Endverbraucher generell untersagt. Die Regelung schließt damit die acht PAK mit ein, die schon als CMR-Stoffe eingestuft sind. Sie betrifft aber nur Stoffe oder Gemische, also beispielsweise Farben. Erzeugnisse, wie z. B. Spielzeuge oder Schuhe, sind hiervon nicht betroffen. (Quelle Umweltbundesamt)
Umweltbundesamt
„Ab Ende 2015 dürfen Verbraucherprodukte nur noch 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK enthalten.
Bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.“ Quelle: Umweltbundesamt
Als krebserzeugend eingestufte PAKS (Seite4)
Benzo[a]pyren (BaP), CAS: 50-32-8
Benzo[e]pyren (BeP), CAS: 192-97-2
Benzo[a]anthracen (BaA), CAS: 56-55-3
Chrysen (CHR), CAS: 218-01-9
Benzo[b]fluoranthen (BbFA), CAS: 205-99-2
Benzo[j]fluoranthen (BjFA), CAS: 205-82-3
Benzo[k]fluoranthen (BkFA), CAS: 207-08-9
Dibenzo[a,h]anthracen (DBahA) CAS: 53-70-3
Bewertung: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend
Messmethode: DIN EN 15527:2008-09
Bundesamt für Risikobewertung - Empfehlung
Im Ergebnis der Bewertung wird eine EU-weite Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten vorgeschlagen. Konkret empfehlen die deutschen Bewertungsbehörden, den Gehalt jedes der offiziell als krebserzeugend eingestuften acht PAK in Verbraucherprodukten (bzw. in deren Teilen) auf maximal 0,2 mg/kg zu beschränken.
Seite 3 von „Risikobewertung durch das BfR (Bundesamt für Risikobewertung)“!
GS Zeichen für Spielwaren
Auf Grund geänderter gesetzlicher Anforderungen und dem wissenschaftlichen Fortschritt stimmt der deutsche Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) den geänderten PAK-Grenzwerten des freiwilligen GS-Zeichens zu.
Die geänderten Grenzwerte sind ab dem 01. Juli 2015 gültig.(Quelle)
Grenzwert PAK für Bauschutt (Grenzwerttabelle)
⇑ zurück zum Seitenanfang
Messung von schwerflüchtigen Stoffen wie PAKs
Die VDI empfiehlt bei Verdacht auf PAKs eine Probenahme nach VDI 4300 Blatt 2 (ISO-Norm 160100-12) gegebenenfalls auch 4300- Blatt 12.
Gerade bei Schulen und Kitas wird aber sehr oft auf eine normgemäße und umfassende Probenahme verzichtet – häufig begründet mit der tatsächlichen noch aktuellen Diskussion in Fachkreisen bezüglich optimaler Probenahmetechnik.
Obwohl derzeit in Fachkreisen und auch innerhalb der Innenraum-Kommission noch sehr vielfältige Diskussionen über eine bestmögliche Messung von PAKs in Innenräumen stattfinden –
eine ausschließliche Beschränkung auf eine Raumluftmessung beispielsweise nur mittels Probenahme auf Tenax kann aber auf keinen Fall eine Aussage über die tatsächliche Belastung zahlreicher schwerflüchtiger Stoffe wie PAKs, Schwermetalle, bringen.
Hausstaubuntersuchungen- Raumluftmessungen
1 Möglichkeiten der Messung von PAKs und weiteren schwerflüchtigen Stoffen durch Hausstaubuntersuchung
unter anderem auch Holzschutzmittel, SVOCs, Schwermetalle...
Nach wie vor orientiert sich die AGÖF – zumindest für orientierende PAK Messung auch an Hausstaubuntersuchungen, deren VDI -Norm zwar zwischenzeitlich "zurückgezogen" wurde (Blatt VDI 4300 Blatt 8) und auch vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte am Umweltbundesamt beispielsweise nicht mehr ausreichend geeignet für eine Bewertung der PAK in der Innenraumluft gehalten wird (Top 11, Protokoll der Sitzung 2. Und 3. November 2017)
Auch das Bundesinstitut für Risikoforschung scheint Hausstaub durchaus für einen entscheidenden Indikator für Schadstoffbewertungen zu halten (Forschungsprojekt Schadstoffe im Hausstaub) - leider konnten wir keine Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojektes bisher finden.
Förderkennzeichen des BMU: FKZ 3712 62 204
Zitat AGÖF 06.02.2019:
Die AGÖF hält allerdings grundlegend an der Untersuchung von Stäuben als wichtiges Instrument der Erfassung von Schadstoffbelastungen in Innenräumen fest. Staubuntersuchungen bieten auf verschiedenen Ebenen Vorteile gegenüber Luftuntersuchungen. Beispielsweise ist es leichter möglich komplexe Screenings von Schadstoffgehalten in Hausstäuben zu machen. Weiterhin muss bei Staubbelastungen, die auch Krabbelkinder erreichen können, eine zusätzliche Aufnahme von Schadstoffen über orale und dermale Pfade bedacht werden. Hierbei können Staubuntersuchungen zur Abschätzung dieser Aufnahmen dienen. Dies sind nur exemplarische Nennungen….
… Unter den PAK gibt es sicher einige – wie Naphthalin oder die verwandten Methylnaphthaline, die ebenfalls in teerigen Produkten vorkommen – , die so flüchtig sind, dass Luftuntersuchungen gut geeignet sind, sie zu erfassen (nach DIN 16000-6). Schwer flüchtige PAK sind aber gut in Staubuntersuchungen erfassbar...
…. Ein Nachteil von Staubuntersuchungen ist allerdings das Fehlen von Standards für Beprobung und Interpretation. Die AGÖF arbeitet daher an einem Leitfaden für Staubuntersuchungen, um hier Hilfestellung zu geben bzw. diese Lücke zu schließen. Ein Erscheinen ist für den Kongress im Oktober 2019 geplant…
Dazu unsere Stellungnahme:
Wir sind der Überzeugung, dass das hier benannte Argument bezügliche "oraler Aufnahme" von Staub bei Krabbelkindern auch für Kitas zutrifft – ja selbst bei Schulen angesichts der dichten Raumbelegung mit entsprechender "Staubaufwirbelung" eine orale Staubaufnahme nicht auszuschließen ist.
2 VDI Standard Raumluftmessung
Das – ebenso wie die meisten anderen AGÖF Institute -auch für Hausstaubuntersuchungen nach wie vor akkreditierte
Institut ALAB
teilte uns am 14.02.2019 mit:
Wir gehen in der Regel so vor, dass wir zunächst um einen ersten Anhaltspunkt zu haben, Hausstaubuntersuchungen anbieten.
Das hat den Hintergrund, dass man bei Luftmessungen für all die genannten Substanzen unterschiedliche Probenahme- Medien heranziehen muss, was den Preis sehr in die Höhe treibt. Wenn sich hierbei zeigt, dass Substanzgruppen in auffälligen Konzentrationen im Staub nachweisbar sind, empfehlen wir in der Regel Raumluftmessungen auf die jeweiligen Substanzgruppen.
Grund hierfür ist die bessere toxikologische Bewertbarkeit, da es für viele dieser Substanzen mittlerweile toxikologisch abgeleitete RW gibt.
Welche Untersuchung wir als erstes empfehlen ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt sowohl von der Fragestellung als auch von konkreten Verdachtsfällen ab.
Was die Norm für die Probenahme von Hausstaub angeht so gibt es momentan keine, außer die zurückgezogene VDI, die man aber immer noch heranziehen kann, denn wir sind nach wie vor für diese VDI akkreditiert.
Dazu Stellungnahme EGGBI
Uns vorgelegte Prüfberichte bei Schulen und Kitas beziehen sich wie im konkreten Fall fast immer auf allgemeine Messung wie empfohlen für VOCs auf TENAX oder nur Luftmessung auf PUF mit – nach unserem Wissenstand nicht "PAK" entsprechend ausreichend aussagekräftigen Ergebnissen!
Ergänzung:
„Dann sollte man auch auf die Probenahme achten: Naphthalin mit 5000 l über PUF gezogen ergibt eine Wiederfindung von 5%!“ Zitat ARGUK 14.02.2019
⇑ zurück zum Seitenanfang
Interpretation von Messergebnissen durch Behörden
Vor allem bei Schulen und Kitas (Beispiel Kita Coppi in Frankfurt/Oder) wird oft sehr gerne versucht, durch entsprechen "reduzierte" Prüfaufträge mögliche Sanierkosten zu vermeiden.
Die Werte aus meist sehr "vereinfachter, reduzierter Messmethodik" werden dann von den Schulbehörden stets zur allgemeinen Raumluft- Situationsbewertung herangezogen.
Beispielsweise bei so gefundenen - niedrigen – Naphthalin - Werten und völlig ignorierten übrigen- auch schwerflüchtigen, teils krebserzeugende PAKS, wird dann der Schluss gegenüber Eltern und in den Medien kommuniziert –
PAK Werte sind unauffällig!
Oder konkret einem Fall: "Aus den vorliegenden Ergebnissen vom 11.10.2019 leitet sich kein Handlungsbedarf im Sinne der Definition des Richtwertes 1 ab..."
⇑ zurück zum Seitenanfang
Hinweise zur Bewertung von Messergebnissen
Grundsätzliche Feststellung:
Beim Vergleich von Empfehlungen bezüglich PAK Orientierungs/ Richtwerten ist zu unterscheiden zwischen Hausstaubuntersuchungen mit Angaben mg/kg und Luftuntersuchungen wie im konkreten Fall mit Angabe von ng/m³ (oft auch µg/m³ oder mg/m³)
1 Nanogramm [ng] = 0,001 Mikrogramm [µg]
1 Nanogramm [ng] = 0.000001 Milligramm [mg]
1 Mikrogramm [µg] = 1.000 Nanogramm [ng]
1 Milligramm [mg] = 1.000.000 Nanogramm [ng]
Weitere Informationen:
Mögliche Gesundheitsrisken in Gebäuden
zurück zum Seitenanfang
PAKs unter dem Bodenbelag
Der Mensch kann PAK über die Lunge, über die Nahrung und durch direkten Hautkontakt aufnehmen; bei Nichtrauchern spielt die Aufnahme über die Luft in der Regel eine geringe Rolle.
Ein wichtiger Belastungspfad wurde vor mehreren Jahren entdeckt: im Hausstaub aus Wohnungen, in denen vor 1970 Parkett verlegt worden war, fanden sich erhebliche Mengen PAK.
Der Grund der Hausstaubbelastung: bis Ende der sechziger Jahre wurden Bodenbelagskleber, vor allem Parkettkleber, oft aus Stein-kohlenteerpech hergestellt.
Während reine Bitumenkleber in der Regel keine bzw. nur geringe PAK-Belastungen aufweisen, können Teerkleber mehrere Prozent PAK enthalten. Ohne chemische Analyse lässt sich jedoch keine Aussage über die Art der zur Herstellung eines Klebers verwendeten Rohstoffe treffen.
Durch Risse und Fugen in älterem Parkett werden Anteile des Klebers freigesetzt und vermischen sich mit dem Hausstaub.
Bei schadhaftem Parkett, vor allem, wenn sich einzelne Parkettstäbe vollständig gelöst haben, kann der im Laufe der Jahre versprödete Kleber durch Trittbelastung zwischen Parkettstäben und Estrich regelrecht zermahlen werden.
Durch
- Erschütterungen und
- Pumpeffekte
wird besonders der sehr feine Staubanteil durch Risse und Fugen an die Fußbodenoberfläche befördert.
https://www.alab-berlin.de/fachartikel/schadstoffinfos.html
Dieser "Pump-Effekt" betrifft aber auch die Verbreitung von Schimmelsporen und Schadstoffe aus der Estrichdämmung. "Pumpeffekt- Fussboden"
⇑ zurück zum Seitenanfang
Rückbau und Entsorgung
Ein Zusammenfassung von Empfehlungen und weiterführenden Links finden Sie in unserer Publikation: "Sanierung PAKs" im Kapitel 6.
Wertvolle Informationen bietet auch die BG Bau "Sanierung PAK-hatiger Klebstoffe"
zurück zum Seitenanfang