"Schall" und Gesundheitsrisiko "Infraschall"

 

 

 

 

Impressum/ EGGBI Unterstützungskonto

Dokumentation Deutscher Bundestag: "Infraschall" (12.08.2019)

Publikation "Infraschall und Vibroakustisches Syndrom"

 

Schall als Gesundheitsrisiko ist seit Jahren bekannt und vor allem öffentlich diskutiert im Bereich Flughafenlärm, Verkehrslärm. Auch Lärm aus benachbarten Industrie- und Gewerbeanlagen, Diskotheken und Gaststätten kann ebenso wie „laute Musik“ aus Nachbarwohnungen/ Gebäuden nicht nur als Verursacher von Gehörschäden, sondern auch als anerkannter „Stressfaktor“ eine starke gesundheitliche Belastung darstellen.

Dabei geht es aber keineswegs nur um „bewusst wahrnehmbaren“ Lärm oder Musik, sondern auch um „für unser Ohr“ nicht wahrnehmbare Schallbelastrungen aus dem Ultra- und Infraschallbereich.

 

"Eine Studienauswertung im Forschungsverbund Lärm & Gesundheit im Auftrag der WHO belegt: Bei Menschen, die durch Lärmbelästigung unter Schlafstörungen leiden, steigt das Risiko für Allergien, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck und Migräne erheblich". (Zitat)

Wirkung von Lärm

"Die krankmachende Wirkung von Lärm ist nicht so einfach zu beurteilen wie bei einer Infektionskrankheit, bei der die Ursache gefunden und mit einem Erregerbefund nachweisbar ist. Die gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung von Lärm ist – von den Hörschäden einmal abgesehen - meistens ein langer, schwer überschaubarer Prozess, der von zahlreichen anderen Faktoren mit beeinflusst werden kann.

Die psychischen Folgen sind teilweise noch weitreichender: Konzentrationsmangel, Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Lernbehinderungen bei Kindern, Schlafstörungen oder psychiatrische Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt“.

Mehr zum Thema:
 "Lärm macht krank" 

 

Testen Sie selbst Ihren "wahrgenommenen Schallbereich"   (weiterer Schalltest)

 

"Nicht wahrnehmbarer Schall"

Neuerdings wird aber auch die gesundheitliche Auswirkung von „nicht hörbarem Schall“ sowohl im

Bereich Ultra- als auch Infraschall zunehmend wissenschaftlich untersucht – nicht zuletzt im Rahmen einer breiten Diskussion zu gesundheitlichen Risiken aus Windkraftanlagen.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat in einem internationalen Kooperationsprojekt die Grenzbereiche des Hörens (Infra- und Ultraschall) untersucht. 

„Derartiger sehr tiefer (Infraschall unterhalb von etwa 16 Hertz) bzw. sehr hoher Schall (Ultraschall oberhalb von etwa 16 000 Hertz) tritt in vielen Bereichen des Alltags auf: Infraschall entsteht nicht nur bei Windenergieanlagen, sondern manchmal auch dann, wenn ein LKW am Haus vorbeidonnert oder wenn ein Hausbesitzer sich einen Stromgenerator im Keller installiert. Ultraschall kommt zum Beispiel aus den handelsüblichen Ultraschall-Reinigungsbädern, mit denen man seine Brille gründlich putzen kann. Oder aus einem „Marderschreck“: einem Gerät, das mit sehr hohen Tönen dafür sorgt, dass dem Marder der Geschmack auf Autokabel vergeht. https://idw-online.de/de/news634626

 

Weitere Forschung ist in diesem Bereich unerlässlich.

Für den Wohnungsbau lässt sich aber bereits aus dem bisherigen Wissensstand die Notwendigkeit ableiten, Fragen des Schallschutzes (positiv: Einsatz von Dämmstoffen mit hohem Flächengewicht wie z. B. Holzweichfaser-Dämmung) verstärkt als einen Faktor der „Wohngesundheit“ einzubeziehen - vor allem auch bei technischen Anlagen entsprechende Belastungen überprüfen zu lassen - bei deren Neuanschaffung zu berücksichtigen. 

Gerade da manche Frequenzen nicht im bewussten „Hörbereich“ wirken, empfehlen wir im Rahmen von Gebäudeuntersuchungen bei gesundheitlichen Problemen in vielen Fällen auch eine Schallmessung durch qualifizierte Fachkräfte.  (Publikation 8.12.2015)

Schall und Schwangerschaft

Neue Studien aus Schweden beweisen aber auch die Auswirkungen von Schall bei Schwangeren auf den Fötus - erhöhte Lärmbelastungen während der Schwangerschaft können zu massiven Gehörschäden der Kinder führen.

 

Schall und Wohngesundheit

Für den Wohnungsbau lässt sich aber bereits aus dem bisherigen Wissensstand die Notwendigkeit ableiten, Fragen des Schallschutzes (positiv: Einsatz von Dämmstoffen mit hohem Flächengewicht wie z. B. Holzweichfaser-Dämmung) verstärkt als einen Faktor der „Wohngesundheit“ einzubeziehen - vor allem auch bei technischen Anlagen entsprechende Belastungen überprüfen zu lassen - bei deren Neuanschaffung zu berücksichtigen. 

Bereits 2007 befasste sich das Robert Koch Institut mit der Frage: "Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz?"

"Infraschall scheint neben der ermüdenden Wirkung konzentrationsmindernd zu wirken sowie die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Auch treten subjektive Beschwerdebilder wie Benommenheit und Schwingungsgefühl auf. Infraschall scheint spezifisch auf das Vestibularsystem zu wirken. Als am besten gesicherte spezielle Infraschallwirkung gilt eine zunehmende Müdigkeit nach mehrstündiger Exposition sowie eine Abnahme der Atemfrequenz".

 

Gerade da manche Frequenzen nicht im bewussten „Hörbereich“ wirken, empfehlen wir im Rahmen von Gebäudeuntersuchungen bei gesundheitlichen Problemen in vielen Fällen auch eine Schallmessung durch qualifizierte Fachkräfte.  (Publikation 8.12.2015)

 

Schall und Schwangerschaft

"Wenn Schall zu psychobiologischen und sozialen Prozessstörungen führt, dann sprechen die Umweltmediziner von Lärmwirkung. Diese Lärmwirkung ist besonders während der Schwangerschaft und der postpartalen Lebensphase ein Problem, da Frauen in dieser Zeit sowieso höheren psychobiologischen Belastungen ausgesetzt sind. So leiden beispielsweise 10 bis 20 Prozent der schwangeren Frauen unter Schwangerschafts- und ganze 60 Prozent unter Postpartumdepressionen. Die Störung der nächtlichen Ruhe durch Lärm ist hier eine zusätzliche Belastung, die das physische und psychische Gleichgewicht einer jungen Mutter stören kann. Untersuchungen an 104 Weberinnen haben ergeben, dass auch die Lärmvorgeschichte bei der Beurteilung des Krankheitsrisikos zu berücksichtigen ist. (Umwelt und Gesundheit, UBA)

Neue Studien aus Schweden beweisen aber auch die Auswirkungen von Schall bei Schwangeren auf den Fötus - erhöhte Lärmbelastungen während der Schwangerschaft können zu massiven Gehörschäden der Kinder führen.

  • extremer Lärm während der Schwangerschaft kann bei Neugeborenen zu einem Hörverlust im Hochfrequenzbereich führen
  • Frauen, die während einer 8-stündigen Schicht 80 dB (etwa ein vorbeifahrender Lastwagen) ausgesetzt waren, unterlagen einer erhöhten Gefahr für eine Frühgeburt

·         Babys, deren Mütter in der Schwangerschaft starker Lärmbelästigung ausgesetzt waren, wiegen bei der Geburt weniger als Kinder, die nach einer lärmfreien Schwangerschaft geboren wurden

·         Die Gewöhnung an Lärm stellt sich bereits bei den Ungeborenen ein. Lärm in der Schwangerschaft schädigt den noch in Entwicklung begriffenen Hörsinn. Lärmkinder weisen bereits im sechsten bis zehnten Lebensmonat eine geringere Reaktionsfähigkeit auf akustische Reize auf.  (Quelle)

Weitere Links zum Thema Gesundheit und Schall:

Gehörschäden und Stressfaktoren

Stressreaktionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Kinder-Umwelt-Survey Lärm

Gehörschäden durch Lärmbelastungen in der Freizeit

Schall und Wohnungsbau 

Schallschutz

  • Schallschutz aus "technischer Sicht:

Nicht jedes Dämm- Produkt ist bei jeder "Schallbelastung" geeignet – empfohlen wird daher vor jeder Maßnahme eine entsprechende Schallmessung und von einem Fachmann (!) in der Folge begleitete Suche – den "gefunden" Frequenzen angepasste geeigneten Schallschutz- Maßnahmen.

Ein Entscheidungskriterium bei Neubauten und Dämm- Maßnahmen sollte daher grundsätzlich auch stets die Frage der Schalldämmung sein. Gerade bei Schulen, Kitas muss verhindert werden, dass gerade tief- frequente Schallwellen (z.B. Brummen von LKWs) zusätzlich verstärkt(!) wahrgenommen werden.

Aufgrund der hohen Rohdichte, aber auch aufgrund der offenporigen Struktur, der niedrigen dynamischen Steifigkeit (s’ ≤ 50 MN/m³) und des hohen Strömungswiderstandes (Normwert des linearen Strömungswiderstandes AF ≥ 100 kPa·s/m³) werden mit Holzfaserdämmplatten sehr gute Schalldämmmaße erreicht. So sind im Holzbau Konstruktionen bis zu einem bewerteten Schalldämmmaß von 54 dB auf Mauerwerk und Verbesserungsmaße von bis zu 5 dB möglich. Ergebnisse Schalluntersuchungen IFT Rosenheim

 

Zitat:

Gegenüberstellung

Vergleicht man Literaturangaben, so finden sich z.B. für Massivwände ohne WDVS der Wert für Rw+ Ctr von 50 Db. Nach Montage eines WDVS auf Basis von Polystyrol Putzträgerplatten ergibt ein gleicher Bewertungsansatz einen Rw– Wert von 46 dB, also eine Verschlechterung von 4 dB.

(Aus "warm aber laut")

 

Zitat:

Polystyrol kann zu schlechterem Schallschutz führen

In Deutschland werden schätzungsweise 80% aller Wärmedämm-Verbundsysteme mit Dämmplatten auf Basis von expandierten organischen Schäumen - wie Polystyrol - ausgeführt. Bei diesen Systemen sind Resonanzfrequenzen im bauphysikalisch interessanten Betrachtungsbereich zwischen 100 und 3150 Hz bekannt. Die dabei entstehende hohe Schwingungsamplitude erhöht die Schallabstrahlung der Wandkonstruktion und kann bei konventionellen WDVS zu einer Verschlechterung der Schalldämmung führen(Aus "gegen Lärm")

  • Schallschutzprodukte aus gesundheitlicher Sicht

Hier gilt es zu verhindern, dass durch emissionsbelastende Produkte (Dämmstoffe, Kleber) zusätzliche gesundheitliche Risiken eingebracht werden. (Beispiel Polystyrol) Dazu sollte sich der Bauherr nicht unbedingt auf Herstelleraussagen und diverse Zertifikate, Gütezeichen verlassen, sondern wirklich umfassende "qualitative" Produktinformationen von den Herstellern anfordern.

 

 

Fehlende Schall- Kennzeichnung von Geräten, Anlagen

Sowohl die Grenzen als auch die Kennzeichnung der Geräuschemissionen beziehen sich wie die TA Lärm auf „A-bewertete“ Schallpegel. Kundinnen und Kunden können deshalb zwar die absolute Lautstärke verschiedener Geräte bei ihrer Kaufentscheidung miteinander vergleichen. Die gekennzeichneten Werte eignen sich jedoch nicht für die Einschätzung zu tieffrequenten Geräuschen der Geräte. Das Konfliktpotenzial durch ­tieffrequente Geräuschemissionen kann deshalb durch die derzeit gültige Begrenzung oder Kennzeichnung nicht vermindert werden. (Umweltbundesamt) 

 

Es sollten daher bei den technischen Beschreibungen von Geräten, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen... unbedingt der Schalldruckpegel und die Frequenzzusammensetzung (Terzspektrum) bekanntgegeben bzw. vom Verbraucher abgefragt werden.

 

 

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Verhinderung technischer Innovationen?

 

Immer wieder erreicht uns der Vorwurf, mit kritischen Stellungnahmen technische Innovationen wie z.B. Windkraft, Luftwärmepumpen aber auch 5G und viele andere. "verhindern" zu wollen.

Gerade im Falle Windkraft und Wärmepumpen wissen wir von der Bedeutung alternativer Energiequellen für das Weltklima und unterstützen grundsätzlich alle entsprechenden Bestrebungen.

Wir fordern allerdings, dass solche Innovationen nicht zu Lasten der Gesundheit  von Bevölkerungsteilen durchgesetzt werden und dass daher im Vorfeld - im Sinne des Europäischen Vorsorgeprinzips - gesundheitliche Risiken glaubwürdig – von unabhängiger Seite – geprüft werden, alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch grundsätzlich wertvolle Innovationen angewendet werden.

 

Vorsorgeprinzip:

"Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist eine Berufung auf das Vorsorgeprinzip dann möglich, wenn ein Phänomen, Produkt oder Verfahren potenzielle Gefahren birgt, die durch eine objektive wissenschaftliche Bewertung ermittelt wurden, wenn sich das Risiko nicht mit möglicher Sicherheit bestimmen lässt.

Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip erfolgt somit im Rahmen der allgemeinen Risikoanalyse (die außer der Risikobewertung auch das Risikomanagement und die Information über die Risiken umfasst), und zwar konkret im Rahmen des Risikomanagements , dh des Entscheidungsfindungsprozesses."

"Das Vorsorgeprinzip verfolgt den Ansatz der Risikovermeidung, die besagt, dass eine Politik oder Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, wenn sie der Allgemeinheit oder der Umwelt Schaden zufügen kann und weiterhin kein wissenschaftlicher Konsens zu diesem Thema besteht. Die Politik oder Maßnahme kann erneut in Erwägung gezogen werden, sobald weiterführende wissenschaftliche Informationen verfügbar sind. Das Vorsorgeprinzip wird in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt."

 

Interessen der Wirtschaft dürfen nicht weiterhin so wie in der Vergangenheit ( Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz ) zu Lasten der allgemeinen Gesundheit durchgesetzt werden.

 

Gerade auch im Bereich der Windkraft sollten zudem möglicherweise "umweltverträglichere" und "gesundheitsverträglichere" Lösungen auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden. (Beispiel: Windenergie wird sanft")

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Grenzwerte- Richtwerte

1) TA Lärm

Zur Beurteilung der Anlagengeräusche dient die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) von 1998.

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. tags 06.00 - 22.00 Uhr

2. nachts 22.00 - 06.00 Uhr.

 

Im Genehmigungsverfahren wird anhand einer Prognoseberechnung der Geräuschemissionen und -immissionen untersucht, ob die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Erforderlichenfalls werden Schallschutzmaßnahmen zur Auflage gemacht.

Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage lässt sich durch Messungen überprüfen, ob die Anforderungen tatsächlich erfüllt sind. (Quelle)

2) WHO - Ableitungen für Nachtlärm

 

Strengere Ableitungen gibt es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Nachtlärm:

"Das „European Centre for Environment and Health, Bonn Office“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den aktuellen Wissensstand zum Thema Lärm und Schlafstörungen in den neuen „Night Noise Guidelines“ (Leitlinie für Nachtlärmbelastung) zusammengetragen. Aus dem Ergebnis hat die WHO neue Qualitätsziele für nächtliche Geräuschbelastungen abgeleitet.

Eine wesentliche Änderung gegenüber älteren Veröffentlichungen der WHO ist die Absenkung des Mittelungspegels (L­­night) außerhalb von Wohnungen von 45 dB(A) auf 40 dB(A). Obwohl manche Personen von Schlafstörungen berichten, sind bis zu einem mittleren Schallpegel von 40 dB(A) keine bedeutenden biologischen Effekte zu erwarten. Ein Lnight 40 dB(A) entspricht dem „No Observed Adverse Effect Level“ (NOAEL) für Nachtlärm und ist mit einem leisen Gespräch vergleichbar.

So lange dieser Grenzwert noch nicht erreicht werden kann, nennt die WHO Lnight 55 dB(A) als Interimswert. Dieser muss als Minimalziel unbedingt erreicht werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. 55 dB(A) ist kein gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert, sondern stellt eine Übergangslösung dar. Empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Ältere oder chronisch Kranke können bei dieser Lärmbelastung nicht ausreichend geschützt werden (WHO 2009).

Die von der WHO vorgeschlagenen Grenzwerte sind jedoch lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften." (Quelle)

3)  Landesbauordnung und Architektenhaftung

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse (entspricht Punkt 11 bayerische LBO)

„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere 

·         chemische, physikalische oder biologische Einflüsse

·         Gefahren oder

·         unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.     Allgemeine Anforderungen

 

Dauerhafte, störende Lärmbelastungen – spätestens nach ärztlicher Bestätigung gesundheitlicher Beschwerden der "definierten" Krankheit "Schwindel durch Infraschall" (DIMDI ID T75.2) zählen nach unserer Auffassung zu "unzumutbaren Belästigungen".

 

Für die Einhaltung der Landesbauordnung ist nicht nur der Bauunternehmer, sondern auch der planende Architekt im Rahmen seiner Beratungspflicht haftbar.

 

 

4) Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche 

Beispiel:

Lärmbelästigung durch Wärmepumpen

Durch Luftwärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. Meist dann, wenn die Anlagen im Freien aufgestellt sind.

Ein Problem stellen dabei die für diese Anlagen charakteristischen Geräuschemissionen im tieffrequenten Bereich dar, die oft als „Brummen“ wahrgenommen und sehr störend empfunden werden.

Für diese Anlagen erfolgt in der Regel keine immissionsschutzrechtlich Genehmigung oder Abnahme, es sind dann nachbarschafts- und zivilrechtliche Bestimmungen (BGB §§ 906 und 1004) einschlägig. Die Anlagen dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen. Insbesondere sollte aus lärmschutzfachlicher Sicht zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen die Summenwirkung durch andere einwirkende Anlagen berücksichtigt werden. (Quelle)

Siehe auch TV Berichte: Luft- und Erdwärmepumpen als Infraschallverursacher;  "Wenn es beim Nachbarn brummt"

Angaben zur Schallentwicklung von Geräten in den technischen Beschreibungen  geben wie bei anderen Haustechnikprodukten nicht ausreichend Auskunft über das tatsächliche "Schallverhalten" im eingebauten Zustand ("nur" Laborwerte); entscheidend ist neben den individuellen Eigenschaften der Geräte aber auch die richtige Dimensionierung des Gerätes und der fachgerechte Einbau.

Pressebericht 17.04.2023, NTV

"Wenn die Wärmepumpe nebenan für Ärger sorgt"

 

"Über kurz oder lang sollen alte Öl- und Gasheizungen raus. Als Alternative sind derzeit Wärmepumpen in aller Munde und demnächst wohl auch in vielen Gärten zu finden. Doch die brummenden Kästen bieten Konfliktpotenzial mit dem Nachbarn. Was rechtlich beim Aufstellen hinsichtlich Standort und Lautstärke gilt, lesen Sie hier."

 

 

 

Weitere Infos:

Der Leitfaden „Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen“ gibt im Teil III Hinweise:

 

 

·        Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen – (Auszug Teil III -   Luftwärmepumpen)

 

·         Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft

                ·         Lärmbelästigung durch Luft-Wärmepumpen

               Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung   (UBA Juli 2020)

 

 

 

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Infraschall aus diversen Anlagen und Windkraftwerken als Gesundheitsrisiko?

1.1      Definition:

Unter Infraschall versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16–20 Hz, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich. Infraschall ist ein überall vorkommender, allgemeiner Bestandteil der natürlichen Umgebung des Menschen, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte, Generatoren, Wärmepumpen, Küchengeräte, Windkraftwerke...

 

"Der für ein junges und gesundes menschliches Gehör wahrnehmbare Frequenzbereich liegt zwischen 20 und 20 000 Hertz. Beim Schallpegel wird der Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs als «Hörfeld» bezeichnet. Die untere Hörgrenze, auch «Hörschwelle» genannt, ist die Lautstärke, bei der ein Ton von 1000 Hertz in ruhiger Umgebung gerade noch wahrgenommen werden kann. Sie liegt für das gesunde Gehör eines jüngeren Menschen zwischen 0 und 10 Dezibel. Die als «Schmerzgrenze» bezeichnete obere Hörgrenze – bei der keine Hör­, sondern lediglich noch eine Schmerzempfindung erfolgt – liegt bei ca. 120 Dezibel. Daneben wird noch eine «Unbehaglichkeitsschwelle» definiert, die je nach Art der Töne zwischen 90 und 110 Dezibel liegt." (Quelle)

Siehe dazu auch Umwelterkrankung: "Schwindel durch Infraschall" 

 

Bisher beschränkten sich in Deutschland gesundheitliche Bewertungen des Schalles größtenteils auf den "hörbaren Bereich". 

Aussagen wie 

"Die bisherigen Daten weisen also darauf hin, dass gesundheitliche Wirkungen von Infraschall erst im hörbaren Bereich auftreten. (Bezogen auch auf Aussagen des Umweltbundesamtes); Letzteres verweist aber auch auf den ausdrücklichen diesbezüglichen Forschungsbedarf." (Quelle LFU Bayern 

verleiten vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen leicht zu einer "Unterbewertung" der gesundheitlichen Risiken bei Dauerbeschallungen im Infraschallbereich (gerade auch durch Pumpen und ähnliches in der Nachbarschaft) - vor allem wenn der Schall zwar gefühlt, aber nicht "hörbar" ist. 

 

 

 

1.2      Infraschall und Windkraftwerke

 

Von "Windkraftgegnern" auf "Grund gesundheitlicher Bedenken" werden unter anderem gerne Studien der Universität Mainz angeführt, die auch in der renommierten Fachzeitschrift Noise & Health publiziert wurden, auch 2019 bereits im Deutschen Ärzteblatt erwähnt werden.

Pressezitat:

"… hat eine Mainzer Studie herausgefunden: Infraschall von Windrädern kann tatsächlich die Herzleistung des Menschen deutlich schädigen. Bereits nach einer Stunde Einwirkungsdauer mit 100 Dezibel führte der stille Lärm in Experimenten zu einer Einschränkung der Herzleistung von bis zu 20 Prozent, ergab die Studie, die nun im renommierten Fachmagazin Noise & Health erschienen ist."

Basierend auf Untersuchungen um den Infraschall um Windkraftanlagen gibt es zwischenzeitlich weitere umfassende Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken (unter anderem umfangreich erforscht in Dänemark). 

 

Eine entsprechende Zusammenfassung von Erkenntnissen bietet:

17.01.2020 MDR: "Infraschall – der unhörbare Lärm, der krank macht?

Aussagestark ist auch eine Studie des DSGS e.V. 19.05.2019: 

"Untersuchung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohnern durch den Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland anhand von Falldokumentationen."

 

Eine Anzahl weiterer Informationen finden Sie unter

"Krankmacher Windkraftanlagen" auf der Homepage von "vernunftkraft-odenwald" (Gesundheitsgefahren).

 

Klare Aussagen trifft aber auch beispielsweise Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahe von der bergischen Universität Wuppertal-  unter anderem mit dem Hinweis auf die DIN 45680, vor allem aber Hinweisen zu internationalen Studien bzgl. gesundheitlicher Auswirkungen von Infraschall allgemein,  zitiert auch in der Publikation "Auswirkungen auf die Gesundheit".

 

Die Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig  (PTB) forscht ebenfalls seit Jahren zu dieser Thematik: "Kann man Infraschall und Ultraschall hören?"

Pressebericht 27.07.2015: "Der Mensch hört tiefer als gedacht"

·         Im Lärmschutz ist dem Problem „Tieffrequenter Lärm“ verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahme das Problem sogar verstärkt werden kann.  

·         Auch bei Richtlinien ist darauf zu achten, dass tieffrequenter Lärm angemessen berücksichtigt wird oder dass sie nicht sogar einer Verstärkung des Problems Vorschub leisten, indem tieffrequente Komponenten unterbewertet werden.

 

November 2021  Gerichtsverfahren gesundheitsgeschädigter Anrainer

Zunehmend befassen sich auch Gerichte mit Klagen von "Anrainern". Ein aufsehenerregendes Urteil fällte dazu bereits ein französisches Gericht – den Klägern wurden 110.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.  Pressebericht 9.11.2021 und (Stellungnahme IFL Science 8.11.2021 Englisch)

 

 

 

"Entschädigung" für betroffene Anrainer?

 

Bei der aktuellen Diskussion um "Entschädigungen für Kommunen" wird der Aspekt Gesundheit bedauerlicherweise völlig ignoriert!

Auseinandersetzungen und Konflikte mit besorgten Anrainern werden somit in die Kompetenz der Kommunen verlagert –

sicher nicht zur "Freude betroffener Bürgermeister", die sich lieber eine klare Rechtslage wünschen.

"Widerstand von Anwohnern ist eines der großen Hindernisse für einen schnelleren Windkraft-Ausbau in Deutschland, neben Klagen etwa wegen des Naturschutzes und langen Genehmigungsverfahren. Bei Bürgerinitiativen stießen die Pläne auf Kritik: Man könne mit Bürgerstromtarifen keine Akzeptanz kaufen, so die Bundesinitiative Vernunftkraft. Notwendig seien deutlich größere Abstände zwischen Wohnungen und Windkraftanlagen. Gesundheitsschutz gehe vor finanziellem Ausgleich." Pressebericht

Auch der "Gemeindebund lehnt Windbürgergeld ab"

Wertverlust der Immobilien?

Nicht geklärt ist auch die "Haftungsfrage", wenn Betroffene auf Grund des unstrittigen Wertverlusts ihrer Immobilie den Klageweg beschreiten!

Siehe dazu Berichte: Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Essen)

 

15.05.2020 2,7 Millionen Daten ausgewertet: "Windräder lassen Wert von Häusern schrumpfen"

27.01.2019 Windkraftanlagen drücken Immobilienpreise

31.01.2019 "Windkraft vernichtet Immobilienwerte"

 

Haftet dann die Kommune, die für Ihre Zustimmung ja zuvor "kassiert" hat?

 

Siehe zum Thema Haftung: Anspruch Schadenersatz wegen der Einschränkung des Wohnwertes -,Position 2 ("Enteignender Eingriff")

aber auch Zitate in der MVV TB, umgesetzt in den Landesbauordnungen:

A 3.1 Allgemeines

Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

 

 

 

Was kann der "Anrainer" im "Rechtsstaat" erwarten?

 

Wir sehen hier die "Windkraftwerkhersteller" in der Pflicht, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Anlagen glaubwürdig nachzuweisen –

die Betreiber, nur solche Hersteller auszuwählen, die diese Unbedenklichkeitsnachweise  tatsächlich vorlegen können und einen Dialog mit den direkten "Anrainern" – und keineswegs nur mit den Kommunen zu führen.

Natürlich ist die Förderung regenerativer Energien unverzichtbar – ebenso aber auch der Gesundheitsschutz der Bürger.

– wir vermissen aber selbst bei der (zumindest ehemaligen) "Umweltpartei" hier die bisher aus unserer Sicht völlige Nicht- Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte!

 

 

 

 

 

 

 

 

Messung von Infraschall:

Hier herrscht auch bei Fachleuten noch Uneinigkeit bezüglich Messmethodik und Bewertung von Messergebnissen.

Aus der Sicht der Baubiologie sind die psychoakustischen Kennwerte entscheidend, die auf dem menschlichen Hörverhalten basieren. Diese Erkenntnis wird in der produzierenden Industrie schon seit Jahrzehnten in der Produktentwicklung genutzt, nur nicht im Immissionsschutz. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen von Lautstärke, Fluktuation, Rauhigkeit, Klangfarbe, Modulation, zeitliche Struktur durchgeführt.  Siehe dazu auch  "wahrnehmungsbezogene Luftschallanalyse im Hörschallbereich"

Diese Reflektionen untereinander werden bei reiner DIN gerechter- Untersuchung nicht berücksichtigt.

 

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Belastungen von Nachbargebäuden oder Objekten) empfehlen wir aber im Hinblick auf eine Anerkennung der Ergebnisse vor Gericht grundsätzlich Messungen im Rahmen der dazu vorliegenden DIN 45680 (Berücksichtigung auch der DIN 45631).

 

Die gesundheitliche Bewertung von Messergebnissen sollte ausschließlich Umweltmedizinern mit entsprechender Erfahrung überlassen bleiben.

Siehe dazu auch:

Messung und Bewertung von tieffrequentem Schall

Wertvolle Informationen liefert auch eine Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes

 

1.1      Gültige Normen: DIN 45680

Gesetzliche Bestimmungen zu tieffrequenten Schall

Bestimmte Anlagen unterliegen dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Paragraf 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Diese gesetzlichen Anforderungen werden mit der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ konkretisiert. Die besondere Charakteristik von tieffrequenten Geräuschimmissionen wird innerhalb des Beurteilungsverfahrens der TA Lärm (Nummer 7.3) durch einen Verweis auf DIN 45680 berücksichtigt. Trotz einer Einhaltung der Anforderungen dieser Norm kann es im Umfeld von gewerblichen Anlagen mit tieffrequenten Immissionsanteilen zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern kommen, die sich von derartigen Anlagen belästigt und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlen. Umweltbundesamt

Infos zu einem Rechtsgutachten – tieffrequenter Schall in Wohngebieten

 

 

 

 

Interessant vor allem in der TA Lärm, Nummer 7.3. und DIN 45680 NEU sind „die Bedingungen festgelegt, bei deren Erfüllung eine Beurteilung der Geräuschemissionen zusätzlich zum A-Pegel erforderlich ist – weil mit „schädlichen Umwelteinwirkungen“ durch tieffrequente Geräusche zu rechnen ist;“

Zitate: 

Vorprüfung.

"So ist jetzt festgelegt, dass die Frequenzbewertungen A (nur menschliches Hörvermögen) und C (eine etwas bessere Erfassung tieffrequenter Geräusche) nur bei der Vorerhebung verwendet werden, aber im eigentlichen Messverfahren jetzt ohne Bewertung gemessen wird.
Die Vorerfassung gab es schon in der alten Norm, hier musste aber die Differenz dB(C) - dB(A) größer als 20 dB sein, um mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen. Jetzt ist eine Differenz von 15 dB gefordert, und die Messung darf nur im geschlossenen Raum stattfinden und nicht, wie von etlichen Instituten praktiziert, zwischen Emittent und Immissionsort irgendwo im Freien."

 

Frequenzbereich
ist erweitert worden von 8 Hz bis 125 Hz (vorher 10 Hz bis 80 Hz).

Beurteilungsgröße 
jetzt nicht mehr die Hörschwelle, sondern die Wahrnehmungsschwelle (ca. 10 dB weniger).

Einzeltöne
nicht mehr wichtig. Einzel- und Breitbandverfahren zusammengelegt.

Quelle unter anderem: Änderungsvermerk der DIN 45680:2013-09

 

Zitat:

Zu den physikalischen Charakteristika des IS gehört es das die Schallabsorption durch Mauern, Fenstern und Türen, gering ist. Es baut sich in Innenräumen eine stehende Infraschallwelle auf, die zu einer besonderen Lärmbelastung führt. Gerade der IS im Innenbereich hat eine besonders nervende Eigenheit. Infraschall hat eine wesentlich größere Reichweite als der hörbare Schall.  

Es ist auffallend, dass die LUBW und das LGA in ihrer Literaturaufstellung sich auf keine einzige wissenschaftliche Quelle von international anerkannten Institutionen oder auf unabhängige deutsche Fachleute beziehen. Stattdessen wird auf das Material aus anderen Landesämtern, Landes- und Bundesinstitutionen und die veraltete TA Lärm verwiesen.

In deren Aussagen wird der Gedanke vertreten, dass der unhörbare Infraschall erst dann gesundheitsschädlich ist, wenn er sich oberhalb der Wahrnehmungsschwelle bewegt.

Diese Wahrnehmungsschwelle für Schall < 20 Hz ist keine Gehörschwelle, sondern verursacht Vibrationen auf der Haut. Die Wahrnehmungsschwelle beträgt z.B. bei 3 Hz 120 dB(A). Zum Vergleich, neben einem startenden Düsenflugzeug beträgt der Schalldruck ca. 130 dB(A). Es ist zutreffend, dass bei diesen extremen Schalldrücken die Gesundheit leidet.  

Experten des RKI kommen zu der wissenschaftlich vorsichtig formulierten Warnung:

„Die besondere Qualität von Infraschall bedarf jedoch verstärkter Aufmerksamkeit, da bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse … über das Auftreten und die Wirkung von Infraschall vorliegen.“ Das RKI empfiehlt verstärkte Forschung auf diesem Gebiet, was in Deutschland bisher leider unterblieb.  

Es ist erfreulich, dass verschiedene hohe Gerichte das Gefahrenpotenzial durch Infraschall erkannt haben. Mittlerweile sind diese beiden Aussagen: „Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass Infraschall gesundheitliche Beeinträchtigungen erzeugt.“ und „Die TA Lärm ist als Genehmigungsgrundlage dann nicht mehr ausreichend, wenn besondere Schallqualitäten hinzutreten, die sie nicht bewertet, wie Impulshaltigkeit und Infraschall“ gerichtlich anerkannt.  

Dr. Voigt, Arbeitsmediziner

Gesundheitsrisiko Schall allgemein:

 

1.1.1     Studie über Unverträglichkeiten von Umwelteinflüssen in Schweden und Finnland:

Prevalence of various environmental intolerances in a Swedish and Finnish general population

"Bei Fragebogenerhebungen der Västerbotten Environmental Health Study (Schweden) und der Österbotten Environmental Health Study (Finnland), EI, wurden Fragen zu Symptomattributionen an Chemikalien, bestimmten Gebäuden oder elektromagnetischen Feldern (EMF) erfragt sowie zu Schwierigkeiten, Geräusche zu tolerieren. Die Befragten wurden gefragt, ob sie mit Symptomen des Zentralen Nervensystems (ZNS) reagieren oder einen ärztlich diagnostizierten EI haben, der auf die entsprechenden Expositionen zurückzuführen ist."

 

Ergebnis:

In der schwedischen Stichprobe (n = 3406; Finnland n = 1535) hatten

12,2% (Finnland: 15,2 %) eine selbst berichtete Unverträglichkeit gegenüber Chemikalien,

  4,8% (Finnland    7,2 %) für bestimmte Gebäude,

  2,7% (Finnland:   1,6 %) für EMF und

9,2% (Finnland:   5,4 %) für Geräusche.

 

 

 

 

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Schallmessungen - aktuelle Rechtslage

Die Lärmbelastung an einem Immissionsort wird auf Grundlage von Rechtsvorschriften und Normen ermittelt. Darin ist die Vorgehensweise bei der Lärmberechnung oder -Lärmmessung detailliert beschrieben. Lärm lässt sich durch Messung oder durch Berechnung ermitteln.

 

1.1      Messen

 

Messungen werden meist durchgeführt, wenn ein Geräusch im Einzelfall beurteilt werden soll (zum Beispiel bei einer Beschwerde). Zudem wird Lärm gemessen, wenn eine bestimmte Schallquelle erfasst werden soll (zum Beispiel Fahrzeuge, Rasenmäher, Baumaschine). Jedoch sind Messungen häufig sehr aufwändig. In vielen Fällen sind sie nur schwer oder gar nicht durchführbar, zum Beispiel:

  • wenn mehrere Schallquellen vorhanden sind und die einzelnen Geräuschanteile (zum Beispiel wegen ihrer unterschiedlicher Wirkung) getrennt ermittelt werden müssen,
  • wenn die Auswirkung geplanter Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzwände, eine bestimmte Gebäudeanordnung, Änderung der Verkehrsführung) geprüft werden soll,
  • bei Planungsverfahren, also die Schallquelle noch nicht vorhanden ist.

1.2      Berechnen

Ist die Messung von Schallimmissionen nicht möglich oder zu aufwendig, können Schallpegel mit Hilfe von Berechnungsverfahren – häufig auch als Prognoseverfahren bezeichnet – bestimmt werden. In der 16. BImSchV (s. Links) ist die Berechnung des Straßen- und Schienenverkehrslärms konkret vorgeschrieben. Für die Bestimmung der Fluglärmbelastung wird in Deutschland im Allgemeinen die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) herangezogen.  Eine Berechnung ist die einzige Möglichkeit, wenn es sich um zukünftige Lärmsituation handelt oder eine flächenhafte Lärmbelastung großräumig bestimmt werden soll. Prognoseverfahren bestehen im Wesentlichen aus:

  • Annahmen über die Emissionen der Schallquelle und
  • einer mathematischen Nachbildung der Schallausbreitung (Ausbreitungsmodell).  Quelle UBA

1.3      Messmethodik

 

Eine Reihe von VDI Normen (DIN) regeln die Methodik von Schallmessungen. 

 

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Anerkennung Belastungen durch Infraschall als Krankheit

 

Bereits 2015 forderte der deutsche Ärztetag die Bundesregierung auf, Wissenslücken zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall zu schließen.

Zitat: Daher müssten im Rahmen von Messungen zur Beurteilung der Gesundheitsgefahr zukünftig immer zusätzlich zu den Außenmessungen auch Innenmessungen in den Häusern durchgeführt werden (an Stelle der bisher hier üblichen Praxis von akustischen Berechnungen).   Die Wechselwirkungen von Körperschall und Luftinfraschall können die Wahrnehmungsschwelle betroffener Personen deutlich nach unten versetzen. Gesundheitliche Probleme dieser Personen können daher schon bei sehr niedrigen Pegeln auftreten. (Seite 2 von 3 Beschlussprotokoll Seite 354 von 400 118. Deutscher Ärztetag  Frankfurt, 12.05. - 15.05.2015 
Ärztetags-Drucksache Nr. VI - 106)

Auch im Kennzeichnungsregister des DIMDI ist bereits eine Krankheit mit ID Nummer definiert:  T75.2 „Schwindel durch Infraschall“.

http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2016/block-t66-t78.htm 

 

Aussagen des Umweltbundesamtes zu Infraschall

"Die bei Lärm-Belästigungsfragen im üblicherweise hörbaren Frequenzbereich geforderte enge kausale Verbindung von akustischer Wahrnehmbarkeit (Hörschwelle) und Belästigungserleben muss dahingehend überdacht werden, dass es Personen mit einer niedrigeren Wahrnehmungsschwelle für tiefe Frequenzen gibt; Belästigungen können also bei einigen Menschen früher auftreten, als nach der der DIN 45680 zu Grunde liegenden mittleren Hörkurve zu erwarten wäre. Es gibt also Personen, die tieffrequente Geräusche noch bei Pegeln wahrnehmen können, bei denen andere keine sensorische Wahrnehmung haben. Hinzu kommt, dass tieffrequenter Schall und Vibrationen häufig eng miteinander verbunden sind und die belästigende Wirkung verstärken." (Geräuschbelastung durch tieffrequente Schall, insbesondere durch Infraschall im Wohnumfeld) 

 

Untersuchung des Brummton-Phänomens

Beschwerden über Belästigungen durch tieffrequente Geräusche sind für Umweltschutzbehörden nichts Neues. Seit langem ist bekannt, dass es bei der Ausbreitung tieffrequenter Schalle und bei deren subjektiven Wahrnehmungen Besonderheiten gibt. (mehr dazu

"Lärm kann krank machen" (Umweltjournal)

Dr. med. Johannes Mayer "Infraschall"

 

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Behörden"wissen" zu Infraschall

Bei Anrainer- Problemen sind Betroffene auf die Unterstützung der Behörden angewiesen. Vor allem wenn es um vermutete Belastungen aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben handelt, sind beispielsweise oft die Landratsämter mit derartigen "Überprüfungen" völlig überfordert, manchmal aber auch "politisch" beeinflusst.

 

So wurde erst im Oktober eine entsprechende Beschwerde gegen vermuteten Infraschall aus der Lüftungsanlage eines landwirtschaftlichen Betriebes völlig unqualifiziert abgelehnt mit dem Argument:

 

„Tieffrequente Töne sind bisher bei Tierhaltungsbetrieben noch nicht aufgefallen. Von Vertretern des Landratsamtes wurde bei Ortsbesichtigungen solche Töne auch nicht wahrgenommen“.(Landratsamt Kelheim, Oktober 2017)

 

Wie sollte man ohne entsprechenden Messgeräten "Töne" wahrnehmen, die akustisch gar nicht wahrgenommen werden können?

 

Definition Infraschall (Duden):

"Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörgrenze liegt"

 

 

 

Ergänzend dazu allgemeine Erkenntnisse zu möglichen Infraschallquellen: 

 

"Der Mensch hat zusätzlichzahlreiche künstliche Infraschallquellen in seiner Umwelt geschaffen wie z. B. Klima- und Lüftungsanlagen, Umspannwerke, Kraftfahrzeuge, Pumpen, Lautsprechersysteme, Biogas- und Windenergieanlagen."

https://www.energieland.hessen.de/mm/Kurzfassung_Faktenpapier_Infraschall.pdf

 

Warum sollten Lüftungsanlagen in Tierhaltungsbetrieben keine mögliche Infraschallquelle sein?

 

Wir empfehlen hier entsprechende Fachschulungen zum Thema Infraschall – ergänzend nachstehende Filme:

 

  • Infraschall - wenn es beim Nachbarn brummt     ansehen.

WDR 14.03.2017

https://www.youtube.com/watch?v=hvdQ4QxhksA

 

  • Gesundheitliche Auswirkungen Infraschall  

https://www.youtube.com/watch?v=PHgDdIp3Gxc

 

 

 

Weiterführende Links:

Eine Übersicht von zahlreichen Begriffen finden sich unter:

Schall/ Lärmmessungen Begriffsdefinitionen

Lärmfibel BW

Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmisionen:  DIN 45680:2013-09 

Berechnung des Lautstärkepegels und der Lautheit aus dem Geräuschspektrum DIN 45631

Messung und Bewertung von tieffrequentem Schall

 

Rechtliche Grundlagen für "Wohngesundheit" und Definition

 

EGGBI Schriftenreihe zu Themen der Wohngesundheit und Umwelterkrankungen

 

 

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"Schallwahrnehmung" durch Mikrowellen

"Mikrowellenhören"

 

Eine spezielle Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern wird durch kurze starke Pulse hervorgerufen. Unter bestimmten Bedingungen sind diese als Summen oder Klicken wahrnehmbar. Man spricht vom "Mikrowellenhören". Der gegenwärtig akzeptierte Mechanismus des "Mikrowellenhörens" basiert auf den thermoelastischen Eigenschaften des Gewebes. Durch kurze, leistungsstarke Hochfrequenzsignale werden Gewebeareale des Gehirns erwärmt und dehnen sich folglich aus. Dadurch werden mechanische Wellen im Gewebe angeregt, die im hörbaren Bereich liegen und das Innenohr stimulieren.

Um auf diese Weise hörbare Reize zu erzeugen, sind sehr hohe Energiewerte pro einzelnem Puls notwendig. Wenn die Energie der einzelnen Pulse begrenzt wird, können derartige Effekte nicht auftreten. Die Felder von Radio- und Fernseh-Sendern sowie die des Mobilfunks können das "Mikrowellenhören" nicht hervorrufen. In unmittelbarer Nähe leistungsstarker Radaranlagen ist eine Wahrnehmung möglich.   Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Weitere Infos: EMF Portal - Mikrowellenhören

Siehe dazu auch: Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder

 

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Schallmessungen

Gerade im Bereich Schallmessungen werden an den qualifizierten Prüfer besonders hohe (auch technische) Anforderungen gestellt, wenn es sich nicht nur um die Lautstärke allgemein (Dezibel). sondern vor allem um Schallmessungen auch im Bereich tieffrequenter Geräusche, Infraschall handelt, die

  • teilweise (nur mehr) von Sensitiven noch "akustisch" wahrgenommen werden,
  • in vielen Fällen "nur" zu allgemeinen "Unwohlbefinden",
  • aber auch zu dauerhaften physischen und psychischen Beschwerden führen können.

 

Auch hier empfehlen wir Vorsicht bei der Wahl von Prüfern – orientieren Sie sich möglichst an akkreditierten Instituten, Berufsverbänden (z.B. VDB)

Empfehlungen unter anderem:

 

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Muck, 97225 Zellingen  

Dr. Dietrich Moldan,  D-97346 Iphofen

 

Das Schallteam

 

Siehe auch Schallschutz bei Großveranstaltungen und Volksfesten

 

 

 

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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

05.11.2022

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

05.11. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

Ökologischer Ärztebund

Umweltmedizinische Veranstaltungstipps

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

===============================     

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Archiv

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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29.09.2019

Master Fernstudiengang Architektur und Umwelt

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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25.06.2019

Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag:

EGGBI Präsentation:

„Umwelterkrankungen und die Deklaration von Duftstoffen“

sowie Maßnahmen für Chemikaliensensitive (Seite 20 bis 22)

 

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28.07.2019

Sonntag, 28. Juli 2019, 16.30 Uhr im ZDF, "planet e."-

Dokumentation "5G - zwischen Datenspeed und Strahlenangst".

Endlich nehmen sich auch die Medien zunehmend der Thematik an!

Sicher ist jedenfalls, dass mit der Einführung von 5G ohne "ausreichender Risikoforschung" (siehe dazu: "Bundesamt für Strahlenschutz gesteht mangelnde Erkenntnisse" -das europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wird.

 

 

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15.05.2019

Architektenkammer Stuttgart

"Kommunaler Hochbau besser in Holzbauweise?" 

Wie gut geht kommunaler Hochbau mit Holz 

"Nachhaltiger Holzbau heißt, dass neben den klassischen Themen, Brandschutz, Schallschutz und Statik darüber hinaus auch die Verfügbarkeit des Materials und die natürlichen Emissionen des Baustoffes hinterfragt werden. Anhand von beispielhaften Projekten diskutieren Architekten und Experten diese Fachfragen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten."

Mehr Infos IFBAU Stuttgart Seminar 19912 

Siehe dazu auch "Aktuelles. Holzbau im Fokus"

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15.02.2019

Planet Wissen - TV Bericht

Radon- gefährliche Strahlung im Alltag

SWR 11 Uhr 15
WDR 14 Uhr 05
ARD -alpha: 18 Uhr 15

Link zur Sendung

Mehr Infos zu Radon in Gebäuden

 

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12.12.2018

Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind

Webinar

Feuchteschäden und Schimmelpilz

Herr Dr. med. Thomas Lob-Corzilius (Kinder- und Jugendarzt, Kinder-Pneumologe, Allergologe, Umweltmediziner, Osnabrück) informiert in seinem Vortrag über die unterschiedlichen Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzexposition

Anmeldung und weitere Infos

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19./20.11.2018 Litauen

"Niedrigenergiegebäude mit Schwerpunkt Baustoffe und Gebäudetechnik"

unter anderem mit dem Thema "wohngesundheitliche Aspekte" (EGGBI)

Energy Efficiency and Healthy Indoor Climate - Experiences and Trends from  Germany”

Vilnius, Litauen    Tagungsprogramm

Mehr Infos

 

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7. und 8.11.2018 Sportinfra Frankfurt

Veranstaltung des Sportbund Hessen mit Integration des Themas

Ausstattungs- und Sicherheitsmanagement von Sportstätten und Bewegungsräumen

"Gesundheitliche und rechtliche Aspekte sauberer Raumluft in Sportstätten"

08.11.2018, 15 Uhr Themenkreis 12

 

 

26.09.2018

Bauzentrum München 15 bis 18 Uhr 

Fachforum "Schadstoffe in Wohnräumen"

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Programm

 

 

28.06.2018

TV Vorankündigung

ARTE 16 Uhr 45 XENIUS

Vorschau:

Radon- die unbekannte Gefahr 

Mehr Infos zu Radon, Vorkommen, Gesundheits- Risiken, Vermeidung und neuen EU Gesetzen LINK

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26.09.2018

Bauzentrum MÜnchen

Fachforum

Schadstoffe in Wohnräumen

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Mittwoch, 26. September 2018, 15 bis 18 Uhr

Programm

 

 

19. und 20.06.2018

VDB Pilztagung

Wiesbaden

mehr Infos und Programm

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08.06. und 09.06.2018

IBN-Kongress 2018 - Baubiologische Agenda 2025 

Ballhaus Rosenheim,

Weinstrasse 12, 83022 Rosenheim

„Visionen Realität werden lassen“

Mehr Infos und Anmeldung

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20.03.2018

"Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden"

Im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert eclareon gemeinsam mit der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer vom 19. -23.03.2018 eine AHK-Geschäftsreise zum Thema: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden“.

Programm

Anmeldung

Am 20.03.2018, Ljubljana unter anderem EGGBI Präsentation:

 

Energy Efficiency and “Healthy Indoor Climate “-

Experiences and Trends from Germany

 

 

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_________________________________

 

08.03.2018

"Wenn wohnen krank macht"

SWR - Odysso - Wissen im SWR  22 Uhr

zum Video

Wiederholungen
 
11.03.2018 | 16:30 Uhr | ARD Alpha
13.03.2018 | 17:30 Uhr | ARD Alpha

14.03.2018 | 03:45 Uhr | ARD Alpha

"Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! "

Für den SWR hervororagend recherchiert von Sigrid Lauff.

Unter anderem wird auch ein Fall (mitbetreut von EGGBI) gezeigt, bei dem ein Neubau durch "erhöhte Essigsäurebelastung (mehr Informationen zum Thema)" aus natürlichem Holz für die Bauherrin "unbewohnbar wurde".

 

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11.11.2017

Arte, 11.November 2017

21:55 Uhr

Rückgang des IQs, Zunahme von Autismus: Wissenschaftliche Tests decken eine erschreckende Wahrheit auf, die noch vor 20 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Die menschliche Intelligenz lässt nach. Erleben wir eine umgekehrte Evolution? Manche Forscher geben Umweltschadstoffen die Schuld ... Zum Film

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17.10.2017

Neues zu "Glyphosat"...Sendung nicht versäumen!

Link zur Sendungsankündigung

Sendetermin:

Arte, 17.10.2017; 20:15

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02.09.2017

Gift im Container

ZDF Beitrag

In deutschen Häfen werden jährlich rund 15 Mio. Container umgeschlagen. Etwa ein Fünftel davon ist mit gesundheits- und umweltschädlichen Gasen belastet.(Video- youtube)

Ein (!) Beispiel: "Die Toxikologin Prof. Lygia Budnik vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg hat das Ausgasen verschiedener Produkte untersucht. Die meisten Schuhcontainer überschritten die Grenzwerte verschiedener giftiger Chemikalien um ein Vielfaches. "

Wiederholung:  Phoenix: Di, 05.09. 18:00 Uhr

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12.07.2017

exakt - Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.07.2017 | 20:45 Uhr

"Es ist mein Recht"
exakt – Die Story zeigt Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: die UN-Behindertenrechtskonvention.

zur Ankündigung     und Link zum Bericht

spannendes Thema- auch für Umwelterkrankte: weitere Informationen zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

 

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02.05.2017

Vorträge zum "barrierefreien Bauen" im Aventinum Abensberg

19 Uhr

Christine Harnest, Innenarchitektin

„Barrierefreies" Bauen im privaten und öffentlichen Raum

Josef Spritzendorfer, Baustoffexperte

„Barrierefreies Bauen" für Allergiker und Umwelterkrankte

Schadstoffe in Baustoffen und Gebäuden

Pressebericht

Gesamtprogramm zur Veranstaltungsreihe und zur Ausstellung "Barrierefreie Gemeinde" 

 

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22.03.2017

Eltern informieren zum Schadstoff-Fall Rebstock

Nachdem seitens der Behörden bis heute keinerlei Schadstoffprüfergebnisse publiziert werden, Anfragen auch der Presse nicht beantwortet  werden:  allerdings musste der Tagungsort geändert werden, da die Räume seit heute nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weiter Infos

 

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02.03.2017

WDR  22 Uhr 40

Menschen hautnah: Der Mann, der im Wald lebt
Aus dem Leben eines Elektrosensiblen
Ein Film von Marcus Lenz und Patrick Waldmann

Programmvorschau

Wiederholungen:

Samstag, 4.03.2017 19 Uhr       ONE 1

Montag, 06.03.2017 10 Uhr 15  ONE 1

Mehr Infos zu Elektrosensitivität 

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Gift im Klassenzimmer - ZDF Bericht

Bereits online

ZDF "GIft im Klassenzimmer"

So 20.11.2016 ZDF 16:30 bis 17:00

Wiederholung:

Mo 21.11.2016     04.05. - 04:35

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf. 

Auch EGGBI ist seit Jahren mit diesem Problem befasst (siehe auch Presseberichte zu Schadstoffbelastungen in Schulen) und berichtet über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden.  Mehr Infos

 

 

27./28.1.2017

Unternehmerschulung 2017 in Weiden

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen.

Programm und Anmeldung

Referenten 

 

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23.09 -25.09.2016

Präsenzveranstaltung im Rahmen des

Master Fernstudiengang "Architektur und Umwelt" von 

aktuell mit den Themenschwerpunkten

1.     Schimmel (Dipl. Biolog. Nicole Richardson)

2.     Schadstoffe (Dr. Gerd Zwiener) 

3.     Umweltmedizin (Dr. med. Frank Bartram)

4.     Wohngesundheit mit "emissionsminimierten" Bauprodukte, Qualitätsmanagement und Dokumentation (Josef Spritzendorfer; EGGBI)

5.     Bauprodukte- Projektarbeit (Prof. Martin Wollensak)

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Montag 15.02.2016

WISO 19:25 - 20:15 Uhr 

VPS 16.02.2016, 03:50 Uhr

 

Giftiger Holzschutz

 

Keine Hilfe für Betroffene

Weitere Sendungen

ZDF info   Di 01.03.2016  07:45

ZDF info   Mi 02.03.2016  09:45

Infos ZDF       Video

dazu Presseaussendung der NaturFreunde Deutschlands14.02.2016  und 01.09.2015

EGGBI Infos zu Schadstoffsanierungen

 

 

30.11.2015

Deutsches Institut für Menschenrechte

Treffen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem UN Sonderberichterstatter zu Giftmüll Baskut Tuncak

Berlin 16 Uhr, Institut für Menschenrechte

Diskussion unter anderem zu dem Recht auf Zugang zu Information, Partizipation, Menschenrechte und Wirtschaft, Recht auf Gesundheit 

EGGBI Statement zum Hearing Menschenrechte

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16.11.2015

NDR Sendung "45 Minuten"

Gilt Dämmstoff Polystyrol bald als Sondermüll?

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol  künftig als Sondermüll behandelt werden. 

Sendung NDR 16.11.2015 22:00Uhr   Youtube

 

Siehe dazu auch Aktuelles und

"Raumschadstoff Styrol"

 

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17.11.2015

»Ganz schön flüchtig: Very Volatile Organic Compounds«
Online-Seminar

 

Das Webinar am 17.11. richtet sich an alle Personen, die sich mit Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen sowie mit der Luftqualität in Innenräumen befassen    Weitere Informationen.

Veranstaltungsort  Online-Seminar

Datum   17.11.2015

15 - 16 Uhr

Organisation:  Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI 

Anmeldeformular

 

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07.08.2015

3 Sat: Fr. 07.08.2015  01:40 Terminliste

ARD Tagesschau 24: Do,13.8.: 21:47; Fr. 14.08.: 00:00; Sa. 15.08.: 18:30 

Giftmüll für den Wohnungsbau

ARD Das Erste Mo 27.7.2015 21:50 und Di 28.07.2015 05:00

zur Sendung

zum Video

Bereits 2012 gab es eine entsprechende Sendung - offensichtlich dauerte es noch lange, bis Behörden und Politik überhaupt reagierten.

Ein absoluter Umweltskandal belastet Tausende von Haushalten.

Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern? Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

Sind auch "Blauer-Engel" Produkte betroffen?

Siehe dazu auch erste Herstellerreaktionen auf unsere Anfrage zum ARD Beitrag Sonderabfall Woolit 

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23. bis 24. September 2015

„Licht und die Innere Uhr in Weimar

Einfluss von neuen Beleuchtungskonzepten  auf die Gesundheit der Bewohner

Programm und Anmeldung

9./10.Juli 2015

Baukultur Werkstätten 2015

Die Bundesstiftung Baukultur zeigt, dass die Verankerung von Baukultur bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Lebensräume einen positiven ästhetischen, aber auch sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekt hat.

Programm

24.04.2015

Norddeutsche Holzbautagung 2015 – Bauen mit Bestand

Veranstaltungsort Hochschule Wismar    

Der Norddeutsche Holzbautag zeigt die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz. Der Fokus wird nicht nur auf die besonderen gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten bei der Verwendung von Holz gelegt, sondern insbesondere auch auf die Aspekte der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken - aber auch der Wohngesundheit.

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Planer, Ingenieure, Mitarbeiter von holzverarbeiteten Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Baubetriebe, Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. 

Programm und Anmeldung

 

 

10.04.2015

Handy- strahlendes Risiko

Freitag, 10.4.2015      21:45 Arte

(Wiederholung: Do 23.4. um 8:55) 

Neue Studien aus Frankreich haben ergeben, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen häufigem Telefonieren und Krebs bestehen könnte. Vieltelefonierer hätten demnach ein erhöhtes Risiko, an bösartigen Hirntumoren zu erkranken.

Bei der Frage nach der gesundheitlichen Belastung durch Handystrahlung scheiden sich jedoch die Geister. Tausende Studien kamen zu unterschiedlichsten Ergebnissen. Details

Mehr zum Thema

11.3.2015

5. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Augsburg

Mittwoch, 11.03.2014

Programm

11.10.2014

Aktionstag gegen wesentliche Einschränkungen von europäischen Verbraucherrechten

Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP und Ceta 

Derzeit verhandelt die Europäische Union unter anderem die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada).

Diese Abkommen gefährden in hohem Maße die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und müssen schon aus diesem Grund dringend verhindert werden. Sie setzen die bäuerliche Landwirtschaft in Europa zusätzlicher Konkurrenz um immer billigerer Produkte aus und könnten sich als Einfallstor für Gentechnik erweisen. Beide Abkommen enthalten zudem Investitionsschutzkapitel, die es Konzernen erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen den Wert von Investitionen oder Gewinnerwartungen schmälern. Mehr Informationen

Vor allem eine wesentlich erleichterte Zulassung neuer Chemikalien - auch im Baustoffbereich würde zusätzliche Risiken für den Bereich "Wohngesundheit" mit sich bringen. (Siehe auch "der große Deal", ARD - Geheimakte Freihandelsabkommen und parlamentarische Diskussion Österreich)

 

30.09.2014

Radon in Gebäuden

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Programm

 

 

3./4.November 2014

2. VDB-Baubiotagung

"Gebäudetechnik – Baukonstruktion – gesunde Innenraumluft"

in Kooperation mit dem Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EKoZeT)

Seminarprogramm

vorgeschalteter Workshop

 

21.09.2014

Präsenzveranstaltung in Neuss

 

Wings-FERNSTUDIUM MASTER 
ARCHITEKTUR UND UMWELT

SPEZIALISIERUNG B: BAUPRODUKTE IN DER PLANUNG, KONSTRUKTION UND NUTZUNG VON GEBÄUDEN

Auch 2014 beinhaltet der Masterkurs der Universität Wismar das  Thema ""Baustoffe/Schadstoffe" kennenlernen 

Inhalte

 

 

04.08.2014 ARD 21:40

Der große Deal

Rückschritt in der EU bei gesundheitsschädlichen Bauprodukten? 

"Nach außen hin beteuern die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission, es würden keinerlei Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt in Frage gestellt. Die internen Papiere zeigen aber, dass sich die EU-Kommission beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien kompromissbereit zeigt. Ein Grund zur Beunruhigung: Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen ist in den USA wesentlich laxer als bei uns, die Chemielobby fordert schon offen eine Anerkennung nach dem USA-Prinzip."

Der ARD berichtet beispielsweise über Klebstoffinhalte  (NPB), die derzeit (noch) in der EU verboten sind, in den USA aber erlaubt, obwohl  bereits schwere gesundheitliche Schäden nachgewiesen worden sind 

Infos zur Sendung       Infos zu TTIP

 

 

7.und 8.5.2014

2. Praxisforum Biologische Lichtwirkungen

Von Wissenschaft und Forschung zur Planung und Anwendung

Bauhaus-Universität Weimar

Programm

Pressebericht

EGGBI Informationen zu Licht-Gesundheit

 

 

5./6.4.2014

Faustmesse Knittlingen  Leben-Kunst-Gesundheit

In Zusammenarbeit mit der Stadt Knittlingen plant die Dr. Johannes-Faust-Schule am 05. und 06. April

2014, jeweils 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erstmalig eine Gesundheitsmesse.

Parallel zur Ausstellung sollen an beiden Tagen zahlreiche Expertenvorträge aus diversen Themenbereichen stattfinden, unter anderem zum Thema Wohngesundheit (EGGBI - Samstag 5.4.  13 Uhr  und 14 Uhr ).

Veranstaltungshinweise

 

 

02.04.2014

Eurofins Webinar

Marketing emissionsarmer Produkte

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Gütezeichen, Ökolabel
  • Nachhaltigkeitsprogramme (Gebäude / Produkte)
  • Maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen

Mehr Informationen

 

 

01.04.2014

Eurofins Webinar

LEED, neue Version 4 - neue Möglichkeiten für Hersteller

    • LEED und VOC-/emissionsarme Produkte
    • Änderungen für feste Produkte (Boden- und Wandbeläge, Deckenplatten, Möbel usw.)
    • Änderungen für bei der Anwendung flüssige oder viskose Produkte (Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe)
    • Nachweis der LEED-Konformität  

  • Mehr Informationen

     

     

    31.03. 2014

    Eurofins Webinar

    Jüngste Änderungen an Verordnungen und Normen in Bezug auf VOC-Emissionen (CE, NIK, BREEAM, M1, …)

    • Europäische harmonierte Liste von NIK-Werten
    • CEN/TS 16516 im Vergleich zu ISO 16000
    • BREEAM, LEED
    • Geruchsprüfungen, ISO 16000-28
    • Finnisches M1-Gütezeichen

    Mehr Informationen

     

     

    26.03.2014

    3. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

    Programm

     

     

    20./21.3.2014

    Tag der Holzforschung Braunschweig

    Emissionen aus Baustoffen und Ausstattungen für Innenräume

    – VOC, Formaldehyd und Geruchsstoffe –

    Stadthalle Braunschweig

    Veranstalter: IVTH in Kooperation mit Fraunhofer WKI  Programm

    Pressebericht 

    18.03.2014

    WKI-Online-Seminar »Katalysatoren zur Raumluftreinigung – Helfer oder Risiko?« 

    Presselink

     

     

    26.02.2014

    Konferenzveranstaltung in Tallinn, Estland im Rahmen der

    Exportintiative "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

    Erfreulicherweise werden dabei auch Fragen der Wohngesundheit (bekanntlich kommt es gerade bei nicht gewissenhaften energetischen Sanierungen sehr oft zu "Verschlechterung" der Raumluftqualität und Schimmel!; werden vielfach "hochtoxische Produkte wie z.B. das Flammschutzmittel HBCD ei ngesetzt) behandelt.  

    Programm

     

     

     

    18.02.2014

    Bautec 2014 Berlin

    BMELV Tagung „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“

    Themen:

    • Holz im Bauwesen
    • Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der ökologischen Bestands- und Altbausanierung
    • Neue innovative Werkstoffe - Biobasierte Kunststoffe und neue Faserplatten im Bauwesen

    Programm

    EGGBI Referat

    weitere Veranstaltungen der FNR

     

     

    13.12.2013

    Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik

    Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbH

    Themen unter anderem: "Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich"

    Ringhotel Loew`s Merkur - Nürnberg

    Beginn: 9 Uhr 45

     

     

    30.10.2013

    BUND - Netzwerktagung  "energiesparendes Krankenhaus"

    Krankenhaus Waldfriede
    Argentinische Allee 40 in 14163 Berlin (Zehlendorf)

    Programm

    22.10.2013

    Energieeffizientes Bauen und Sanieren

    Präsentation von deutschen Best Practice Projekten in Lettland und Litauen   Universiteto g. 14, Vilnius

    Deutsch baltische Handelskammer

    Einladung

    18.9.2013

    Netzwerktag 2013 des Chemie-Clusters Bayern

    8seasons München

    Einladung

     

     

    17.09.2013

    2. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    beleuchtet die fachlichen Aspekte des Themenschwerpunkts Radonmessung. Es werden Geräte, Methoden und Kriterien vorgestellt. 

    Tagungsort Bauzentrum München

    Willy-Brandt-Allee

    81829 München

    Beginn: 14 Uhr

    Weitere Infos und Anmeldeformular

     

     

    18.6.2013

    DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

    DGNB Impuls –

    Aufbruch der Ideen

    18. Juni 2013, 10:30 – 17:45 Uhr /

    ICS Internationales Congresscenter, Messe Stuttgart

    Infos

     

    Termin EXAKT Menschenrechte

    Termin Menschenrechte