Azofarbstoffe
Wenig beachtet von den meisten "Gütezeichen" sind teilweise gesundheitsgefährdende Farbstoffe vor allem in Heimtextilien, Bodenbelägen.
"Azofarbstoffe sind durch die Azogruppierung -N=N- (Stickstoff-Brücke) charakterisiert. Sie entstehen durch Kupplung von Acrylaminen. Sie können chemisch einfach angepasst werden, damit sie mit vielen anderen Stoffen kombiniert werden können. Sie sind farbstabil, lichtecht und können kräftige Farben haben.
1.1.1 Worin sind Azofarbstoffe enthalten?
Azofarbstoffe werden vor allem für das Einfärben von Textilien und Lederartikel verwendet. Für den Wohnbereich betrifft das auch Gardinen, Polster- und Stuhlgarnituren sowie Teppiche.
1.1.2 Welche Gesundheits-Risiken bergen Azofarbstoffe?
Entsprechend ihres chemischen Aufbaus sind die Gesundheits-Risiken durch Azofarbstoffe sehr unterschiedlich einzustufen. Hat der Körper sie einmal aufgenommen, kann er die chemischen Komponenten der Azofarbstoffe wieder aufspalten. Enthält der Farbstoff eine sogenannte Acrylamin-Gruppe, birgt dieser ein erhebliches krebserzeugendes Potenzial. Diese Art von Azofarbstoffen ist deshalb in Europa verboten. Sie gelangt aber durch importierte Textilien durchaus auch nach Deutschland. Ausgewählte Azofarbstoffe sind allerdings auf ihre Eignung als Lebensmittelfarbstoffe geprüft und zugelassen." ("Wohnen Sie gesund")
1.1.3 Azofarbstoffe mit Einstufung als krebserzeugend
Azofarbstoffe mit einer krebserzeugenden Aminkomponente (H350)
Gemische von Azofarbstoffen mit krebserzeugender Aminkomponente der Kategorie 1A oder 1B sind nach § 3 Absatz 2 GefStoffV und TRGS 905 Nr. 4 entsprechend ihrem Gehalt an potenziell durch reduktive Azospaltung freisetzbarem krebserzeugenden Amin und dem Gehalt des Azofarbstoffes im Gemisch als krebserzeugend einzustufen (H350).
1.1.4 Sensibilisierende Wirkung einiger Azofarbmittel
Bestimmte als Antigen wirkende Farbstoffe können über eine zellvermittelte Immunreaktion eine Sensibilisierung hervorrufen. Es kommt zur Bildung von Antikörpern und dadurch bei erneuter Exposition zur Ausprägung einer allergischen Reaktion. Hautsensibilisierende Eigenschaften haben vor allem disperse Azofarbstoffe, die Anilinverbindungen bzw. p-Phenylendiamin enthalten, sowie disperse Anthrachinonfarbstoffe. https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/r159.pdf
Mehr Informationen zu einem Forschungsprojekt des österreichischen Umweltbundesamtes zu AZO Farbstoffen in Textlien und zu gesundheitlichen Risiken einzelner Stoffe finden Sie in der Publikation "Azofarbstroffe in Leder und Textilien"
1.1.5 Azofarbstoffe und Gütezeichen
In den Kriterien der mir bekannten Gütezeichen sind keine Anforderungen bezüglich spezieller Prüfungen auf AZO- Farbstoffe zu finden, bestenfalls werden Herstellererklärungen gefordert, dass gesundheitsgefährdende Azofarbstoffe nicht eingesetzt werden.
Erwähnt werden Azofarbstoffe (Amine) in den Prüfkriterien für Matratzen vom eco-Institut-Label- hier werden für diese Produktgruppe Laborprüfungen vorgeschrieben.
Natureplus (Richtlinie für textile Bodenbeläge)
"Es dürfen keine Azofarbstoffe, die in krebserzeugende Amine aufspalten sowie keine krebser-zeugenden oder allergisierenden Dispersionsfarbstoffe eingesetzt werden. Der aktuelle Stand (Januar 2019) an verbotenen Farbstoffen ist im Anhang 1 gelistet. Richtlinie 1400 Textile Bodenbeläge Ausgabe: 22-05, 23. September 2022 "
Offenbar reichen hier ebenso wie beim Blauen Engel und bei GUT Herstellererklärungen- Laborprüfungen werden in den Kriterien nicht ausdrücklich gefordert!
Im Baubook finden wir die Aussage:
"Azofarbstoffe sind die wichtigsten Farbmittel zum Färben von Textilien, Bodenbelägen und Kunststoffen. Bei einigen dieser Farbstoffe entstehen bei der Spaltung krebserzeugende Amine. Die aromatischen Amine können durch die Haut in den Körper aufgenommen werden. In Textil- und Ledererzeugnissen, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Kontakt kommen können, ist der Einsatz von Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine freisetzen können, gem. EU-Richtlinie 76/769/EWG bereits verboten. Trotz eines möglichen intensiven Hautkontakts ist der Einsatz solcher Azofarbstoffe in Bodenbelägen auf EU-Ebene nicht verboten."
Kriterium für eine Aufnahme im "Baubook"
Es dürfen keine Farbstoffe und Pigmente eingesetzt werden, die karzinogene Amine freisetzen oder sich in solche aufspalten können (Bestimmungsgrenze nach DIN 53316: 5 mg/kg).
Als karzinogen gelten Amine, die gemäß CLP-Verordnung 1272/2008 als solche eingestuft sind bzw. mit A1, A2 oder C in Abschnitt III der Grenzwerteverordnung gekennzeichnet sind.
Nachweis:
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
- Österreichisches Umweltzeichen
- Deutscher Blauer Engel
- natureplus-Qualitätszeichen
- GuT-Siegel
Hier werden "Herstellererklärungen" bzw. "Gütezeichen"als Kriterium anerkannt - obwohl diese Gütezeichen selbst wiederum keineswegs entsprechende Labornachweise fordern. sondern sich ebenfalls mit Herstellererklräungen zufriedengeben.
1.1.6. Rechtliche Situation (Verwendung/ Kennzeichnung?)
Umweltbundesamt
"In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt zunächst in der Eigenverantwortlichkeit des Herstellers. Die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften ist Sache der Bundesländer." (Textquelle)
Offensichtlich fehlen klare bundeseinheitliche Regelungen bezüglich "Verwendung", "Kennzeichnungspflicht" und vor allem "Kontrolle!"
Nicht berücksichtigt wird vor allem der Einsatz in großflächig verlegten Bodenbelägen - über den Abrieb/ Fasern und Feinstaub gelangen diese teils krebserzeugenden Farbstoffe unmittelbar in den Körper - bevorzugt bei bodennnah spielenden Kleinkindern!