Baustaub - Risiko - Grenzwerte - Vermeidung

 

Allgemeine Hinweise

Deutsche Handwerkszeitung 3.01.2019

"Ab 2019 strengere Grenzwerte für Baustaub"

 

Gesundheitliche Risiken

Unterscheidung "Staubarten"

Gesetzliche Regelungen- Grenzwerte

Vermeidung von Staub

 

Stäube auf der Baustelle können zu massiven gesundheitlichen Beschwerden führen - manche Stäube (z.B. auch aus natürlichen Produkten) sind sogar als "krebserzeugend" eingestuft. 

Wichtig daher - bei allen baulichen Tätigkeiten sollten Belastungen der Verarbeiter - aber auch möglicherweise bei Sanierungen der Raum-Nutzer - möglichst minimiert werden -

 

  • einerseits durch entsprechende Scxhutzmaßnahmen (Atemschutz, Schutzbrille) - bei "gefährlichen Stoffen auch "Schutzanzüge" -i
  • daneben aber vor allem durch den Einsatz von entsprechenden "Absaugungen" bei Arbeiten mit drehenden, schliegenden Arbeitsgeräten
  • sowie durch möglichst staubfreien Arbeitsplatz (fregelmäßige Baustellenreinigung mit entsprechenden Staubsaugern und ausreichenden Filtern.

 

 

 

Gesundheitliche Risiken durch Staub

Warum ist Staub gefährlich?

 "Jeder Staub kann bei hohen Belastungen zu Erkrankungen der Atemwege führen. Darüber hinaus kann Quarzstaub zur Silikose führen und damit auch Lungenkrebs verursachen.

Die Wirkungsweise der Stäube ist abhängig

  • von der Art des Staubes
  • von der Dauer und Höhe der Staubbelastung
  • vom Ort der Ablagerung in den Atemwegen
  • von der Teilchengröße

 

Besonders gefährlich ist die Aufnahme hoher Staubmengen über einen kurzen Zeitraum. "

 

Staub kann je nach Art, Größe der Partikel und Ort der Ablagerung mitunter zu schwerwiegenden Reizungen und Erkrankungen der Atemwege, der Haut und Augen führen:

Staubarten                                                  Auswirkungen

Mineralischer- und quarzhaltiger Staub                         Silikose und Lungenkrebs

Eichen- und Buchenholzstaub                                       Krebs der Nasenschleimhaut

Stäube mit mikrobiologischer Kontamination                   Infektionen

 

Bei hohen Konzentrationen können auch nichttoxische Stäube zu einer chonischen Bronchitis führen - dabei wird durch "große Staubmengen" die Reinigungsfunktion der Lunge überfordert.

In diesen Fällen handelt es sich um eine anerkannte Berufskrankheit.

 

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Unterscheidung "Staub"

E-Staub (einatembarer Staub)

"Den Massenanteil aller im Atembereich vorhandenen Teilchen, der durch Mund und Nase eingeatmet wird, bezeichnet man als einatembare Fraktion (E-Staub. Während kleinere Partikel (Aerodynamischer Durchmesser < 5 µm) fast vollständig eingeatmet werden, nimmt die Inhalierbarkeit zu größeren Partikeln hin ab (nichteinatembarer Anteil). Der E-Staub lässt sich, je nach Ablagerungsort in der Lunge, in weitere Staubfraktionen unterteilen (z. B. alveolengängige Fraktion, A-Staub)". Quelle DGUV

A Staub (alveolengängige Fraktion)

Unter der alveolengängigen Fraktion (A-Staub) versteht man den Teil des einatembaren Staubes, der so fein ist, dass er bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, in die Alveolen (Lungenbläschen), vordringen kann.

 

Für diese Teilchen lässt sich keine genaue Größe angeben, sondern lediglich eine Größenverteilung. Beschrieben wird dieser Bereich in der DIN EN 481. Die abgebildete Kurve für die A-Fraktion stellt somit die Wahrscheinlichkeit dar, mit der Teilchen mit einem bestimmten Aerodynamischen Durchmesser in den Alveolen abgeschieden werden. Ein Probenahmegerät für die A-Staubmessung muss daher die gleiche Abscheidecharakteristik aufweisen. Quelle DGUV

 

Quarzstaub:

"Der Begriff Quarzstaub bzw. Quarzfeinstaub bezeichnet Stäube, die kristallines Siliciumdioxid (SiO2) enthalten. Das SiO2kann dabei in unterschiedlichen Kristall-Modifikationen auftreten.

Die für den Gesundheitsschutz bedeutsamen Modifikationen sind insbesondere Quarz, sowie die Hochtemperaturmodifikationen Cristobalit und Tridymit, für die bis 2006 auch ein spezieller, gemeinsamer Grenzwert festgelegt war.

Am Arbeitsplatz treten vorwiegend sogenannte Mischstäube auf, d. h. Stäube mit Quarzgehalten von wenigen Prozenten bis hin zu hochquarzhaltigen Stäuben oder auch reinen Quarzstäuben (z. B. Bergkristall)." Quelle DGUV

 

 

 

Siehe auch Kapitel

Feinstaub

Arbeitsplatzproblem Laserdrucker

 

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Gesetzliche Regelungen - Grenzwerte

Siehe auch "Messung von Feinstaub"

 

Schutz der Nachbarn

Bundesimmissionsschutzgesetz

"Unter den vielfältigen Umweltauswirkungen durch den Betrieb von Baustellen, die zu Beeinträchtigungen und Belästigungen der Anwohner*innen und in der Nachbarschaft führen können, haben neben den Lärmemissionen die Emissionen von Partikeln (Staubemissionen) eine herausragende Bedeutung. Dies zeigt sich insbesondere auch bei den baustellenbezogenen Beschwerden während sommerlicher und trockener Wetterperioden. Die Staubemissionen werden oft durch mangelndes Wissen um emissionsmindernde Maßnahmen und durch fehlende oder ungenügende Sorgfalt bei der Durchführung staubender Tätigkeiten beziehungsweise der Be- oder Verarbeitung von staubenden Stoffen verursacht oder begünstigt".

VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG VON STAUBEMISSIONEN AUF BAUSTELLEN | LEITFADEN

 

In diesem Leitfaden wird vor allem auf das Bundes-  (bzw. jeweilige) Landes- Immissionsschutzgesetz hingewiesen

"Baustellen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sind diese so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG). Als schädliche Umwelteinwirkungen gelten solche Immissionen (zum Beispiel Luftverunreinigungen), die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Hierzu gehören insbesondere Stäube. Staubimmissionen werden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Baustellen insbesondere dadurch verhindert beziehungsweise reduziert, indem der Entstehung und Ausbreitung von Stäuben entgegengewirkt wird. Der in § 22 Abs. 1 BImSchG geregelten Pflicht zur Immissionsverhinderung bzw. Immissionsreduzierung entspricht es daher, bereits dem Entstehen von Emissionen entgegenzuwirken. Den in § 22 Abs. 1 BImSchG geregelten Betreiber*innenpflichten muss die*der Betreiber*in der Baustelle eigenverantwortlich nachkommen. Betreiber*in einer Baustelle ist, wer den bestimmenden Einfluss auf das Baugeschehen ausübt. Dies ist diejenige oder derjenige, die oder der über die Einrichtung einer Baustelle, den Bauablauf und die Art und Weise, wie und was gebaut wird, entscheidet. In der Regel ist die*der Bauherr *in die*der Betreiber*in der Baustelle. Kommt der Baustellenbetreiber seinen Verpflichtungen, die sich aus § 22 Abs. 1 BImSchG ergeben, nicht nach, so kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen (§ 24 BImSchG). Beachtet die*der Baustellenbetreiber*in eine solche Anordnung nicht, so kann die zuständige Behörde die Baustelle vorübergehend ganz oder teilweise stilllegen (§ 25 Abs. 1 BImSchG)."  Link zum Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (Bürgerliches Gesetzbuch)https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html

Der Bauausführende hat also durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Planen) zu gewährleisten daß es zu keiner "unzumutbaeren Belästigung" der Nachbarn kommt.

 

Zitat "Volksfreund":

 

"Wenn ein Nachbar an der Grundstücksgrenze umfangreiche Arbeiten durchführt, hierbei zum Beispiel Steinblöcke schneidet und der ganze Dreck in den Garten zieht, kommt beim Grundstückseigentümer verständlicherweise Unmut auf.

 

Bei dem Dreck und Staub handelt es sich um sogenannte Immissionen, das heißt Einwirkungen,

die von einem anderen ausgehen und zur Beeinträchtigung des Betroffenen führen können. Hier besteht ein Abwehranspruch auf Unterlassung dieser Störung auf Basis der Paragrafen 1004, 906 Bürgerliches Gesetzbuch. Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz eine Duldungspflicht des betroffenen Nachbarn vor, was aber bei umfangreichen Arbeiten, wie vorstehend beschrieben, nicht der Fall ist. Man kann vom Nachbarn Schutzmaßnahmen verlangen, wie zum Beispiel das Aufhängen einer großen Plane, die verhindert, dass Dreck und Staub das Nachbargrundstück erheblich verschmutzen.

 

Wenn der Nachbar hierzu nicht bereit ist oder die Maßnahmen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch, unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens geltend zu machen. Über diesen kann im Streitfall das Gericht entscheiden, er ist dann mit Zwangsgeld durchsetzbar."

 

Arbeitsschutz

 

 

Zum Thema Baustaubbelastungen gibt es gesetzliche Regelungen -

 

im Hinblick auf Vorbereitung  (Gefährdungsbeurteilung)

als auch Umsetzung              (Staubminderung)

baulicher Tätigkeiten.

Genzwerte sind zusammengefasst in der TRGS 504 aus 2016 (Technische Regel für Gefahrstoffe) mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2018.

Zitat:

Mit dem Ziel, Gesundheitsrisiken durch Stäube zu reduzieren hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den 

Arbeitsplatzgrenzwert für die

·         einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren,

·         alveolengängigen Stäube (A-Staub) – das sind vergleichsweise feine Stäube, die bis in die Lungenbläschen gelangen können – gesenkt. Bis zum Jahresende 2018 galt dafür zwar noch eine Übergangsfrist für die verpflichtende Einhaltung des Grenzwertes von 1,25 mg/m³. Doch diese ist nun ausgelaufen.

·         Außerdem wurde im Jahr 2017 ein neuer Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub – dem Auslöser der Silikose – verabschiedet. 

 Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 504 regelt, wie mit dem Grenzwert für gefährlichen E- und A-Staub umzugehen ist. Bis Jahresende 2018 lag er unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0 mg/m³.(Handwerkerzeitung 03.01.2019)

 

Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für mineralische Stäube:

  • Alveolengängig (A-Staubfraktion) 1,25 mg/m³
  • Einatembar (E-Staubfraktion) 10 mg/m³

Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub:

  • 0,05 mg/m³, gemessen in der alveolengängigen Fraktion

Beurteilungsmaßstab für Holzstaub:

  • 2,0 mg/m³, gemessen in der einatembaren Fraktion  Quelle BG Bau

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Vermeidung von Staub

Staub ist auch am Bau durch richtiges Verhalten und Beachtung weniger Regeln weitgehend vermeidbar.

1. Staubarme Materialien verwenden!
Anstelle anmischbarer pulvriger Massen Granulate oder fertig angemischte – schadstoffgeprüfte - Mörtel /Spachtelmassen auswählen.

2. Staubarme Verfahren anwenden!
Möglichst Nass- oder Feuchtbearbeitungsverfahren anwenden.

3. Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen!
Bei Trennschleifern, Schlitz- und Putzfräsen oder Schleifgeräten nur geprüfte Systeme verwenden
(geeignete staubarme Bearbeitungssysteme finden Sie hier!).

4. Arbeitsräume ausreichend lüften!
Bei hohen Staubbelastungen Lüftungsgeräte mit Abluftfilterung verwenden.

5. Maschinen und Geräte zur Stauberfassung regelmäßig prüfen und warten!
Filter und Absaugleistung kontrollieren.

6. Staub mit Wasser niederschlagen!
Zum Beispiel bei Abbrucharbeiten

7. Arbeitsplätze, Arbeitsräume regelmäßig reinigen!
Staubsauger oder Kehrsaugmaschinen benutzen, nicht trocken kehren oder abblasen.

8. Staubaufwirbelung oder Staubausbreitung verhindern!
Staubablagerungen oder Schutt sofort beseitigen.

Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen die oben aufgeführten Maßnahmen nicht realisieren, sind persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen:

  • Bei staubintensiven Tätigkeiten Schutzkleidung tragen und getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahren.
  • Atemschutz verwenden (Partikelfilter P2 oder partikelfiltrierende Halbmasken) und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen.

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

     

 

 

Aktuelle Mitteilungen zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie seit 2023 auf meiner Facebook- Seite

"EGGBI- Wohngesundheit"

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Übersicht weitere News 2021 und 2022

 

Digitaler Unterricht reduziert Lernerfolg

Dezember 2023

Für Unruhe sorgen aktuelle Studien aus Schweden - dort hat man nachgewiesen, dass eine übertriebene Digitalisierung des Unterrichts zu mangelhaftem Lernerfolg führt - die schwedische Schulpolitik setzt wieder verstärkt auf "Bücher".

Schwedens Bildungspolitik

Tagesschau Stand: 17.12.2023 05:46 Uhr

Lange war Schweden stolz auf seine digitalen Klassenzimmer. Doch daran gibt es inzwischen viel Kritik. Die Lernkompetenz gehe stark zurück, warnt Schwedens Regierung und will wieder mehr Bücher in den Schulen sehen. "Wir haben zu viel digital gemacht"

Mehr Infos auch dazu im Kapitel "Elektrosmog und Schule" in der EGGBI Publikation: "Elektro- und elektromagnetische Felder" (Absatz "Digitaler Unterricht und sinkender Lernerfolg")

Siehe dazu auch "Elektrosmog in Schulen und Kitas"

 

 

 

22.03.2023

PFAS sind eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit weltweit!

Mehr Infos zu diesen "ewigen Chemikalienen" und aktuelle Presse- und TV- Berichte finden Sie unter PFAS. 

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15.03.2023

Nanoplastik aus PET Flaschen- Recycling kann das Nervensystem schädigen?

Studien des UFZ zusammen mit der Universität Leipzig lassen auf Beeinflussung auch des menschlichen Nervensystems durch Nanoplastik aus PET- Flaschen schließen.  Mehr Infos und Presseberichte dazu

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26.01.2023

Von wegen "sensitive" Produkte

Auch Kosmetika, die mit "natürlichen Inhaltsstoffen" beworben werden, sind nicht frei von Allergenen. Dies hat eine Studie von US-Dermatologen ergeben. Dazu der DAAB: "Auch hierzulande müsse man bei als "sensitiv" bezeichneten Körperpflegeprodukten genau hinschauen!"

Bei der US- Studie enthielten mehr als 94 %! der geprüften Hautprodukte mit "natürlichen Inhaltsstoffen" mindestens ein Kontaktallergen.(Pressebericht)

Ähnliche Erfahrungen (zahlreiche Beispiele diesbezüglich "irreführender Werbung" !) habe ich ebenfalls mit "natürlichen" Bauprodukten, aber auch "allergikerfreundlichen" Kosmetik- und Reinigungsmitteln (Kapitel 18) gemacht.  

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Januar 2023

"Genehmigungsfreier Ausbau des 5G Netzes?" 

Nunmehr fordert auch die SPD einen möglichst "beschleunigten" Ausbau des 5G Netzes - teilweise genehmigungsfreie Errichtung von neuen Sendemasten.

Bedenken der Medizin, unabhängige Forschungsberichte - vom BfR bestätigte fehlende Risikoforschung- Verletung des Europäischen Vorsorgeprinzips spielen keine Rolle.

Auch Bedenken vor einigen Jahren von der SPD noch selbst "definiert" und "kommuniziert",  werden dabei nunmehr völlig ignoriert! Mehr Informationen dazu

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19.10.2022

EU-Kommission opfert die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH für Industrieinteressen 

Ein schwerer Rückschlag für die Europäische Gesundheits- und Umweltpolitik.

"Die EU-Kommission ist auf Druck der deutschen chemischen Industrie und der konservativen Parteien im EU-Parlament offenbar bereit, die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH auf Ende 2023 zu verschieben. Für eine Überarbeitung von REACH in der laufenden Legislaturperiode wäre es dann zu spät. Die Revision würde so um Jahre verzögert oder fiele ganz aus, wenn die neu gewählte Kommission 2024 sie nicht fortführt."(Pressebericht)

Damit werden alle Hoffnungen auf zeitnahe,  strengere Chemikaliengesetze (zuletzt aus Plänen im August 2022) rigoros zerstört.

Reach (europäisches Chemikalienrecht), zuständig für Registrierung und Bewertungen von Chemikalien, ohnedies mit großen Glaubwürdigkeits- Schwierigkeiten kämpfend und bei der Registrierung gefährlicher Chemikalien im zeitlichen Wettstreit mit ständig neuen gesundheitsgefährdenden Chemikalien, erlebt damit einen erneuten, verheerenden Rückschlag.

 

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07.09.2022

TÜV SÜD wird zur "Überprüfungsbehörde!"

"schlecht informiert oder bewusst "manipulierend?"

Interessant die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei Maischberger am 7.09.2022 zur Sicherheitsfrage der Atomkraftwerke - zweimaliges Zitat:  der TÜV Süddeutschland ist doch die "Prüfungsbehörde!"
Wie kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen über Nacht zur Behörde erhoben werden? Siehe dazu Kapitel 4.93 Medienberichte zu TÜV Kennzeichnungen (mit einer Reihe von Fehlbeurteilungen in den letzten Jahren - unter anderem zur Staudammkatastrophe in Brasilien...)  

 

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03.09.2022

Schadstoffprobleme an zwei Schweizer Schulen (Surmatten - Lochacker):

 

erhöhte Lösemittelkonzentration in Schulcontainern, Kopfschmerzen von Lehrer und Schülern

Pressebericht 03.09.2022

 

Eine Auflistung von über 30 ähnlichen Fällen in Schul- und Kitacontainern finden Sie in der Übersicht: "Container für Kindergärten, Schulen Wohnräume und Büros" zu über 600 Schadensfällen an Schulen und Kitas allgemein unter "Auflistung von Schadensfällen".

 

Nach wie vor unverständlich - obwohl immer wieder - auch von den Medien - auf die Risiken von Schadstoffbelastungen in den Containern hingewiesen wird, begnügen sich die meisten Auftraggeber mit "nicht überprüften Aussagen der Hersteller" bezüglich der tatsächlichen Raumluftqualität bzw. bestenfalls mit - bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit meist unzureichend aussagekräftiger  "Gütezeichen und Zertifikaten", die sich ihrerseits  fast immer mit Messungen von Formaldehyd und VOCs und Herstellererklärungen zufriedengeben.

 

EGGBI bietet dafür seit Jahren eine "kostenlose Bewertung von Prüfberichten" an.

 

Wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte - auch bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, Konservierungsstoffe (Isothiazolinone), Biozide, konnte ich bisher von keinem einzigen der zahlreichen "angefragten" Hersteller erhalten.  In vielen Fällen wird dann bei auftretenden gesundheitsbezogenen Beschwerden  (nicht immer werden aber Schadstoffbelastungen unmittelbar durch eindeutige Symptome sichtbar), aus Kostengründen Lüften statt Sanieren, "Überstreichen und Absperren", werden kostspielige. lärmverursachende "Luftreiniger" empfohlen - die Leidtragenden sind stets Lehrer und Schüler mit möglichen(!), oft schwer belastenden  Langzeiterkrankungen.  

 

Dafür trifft die Auftraggeber eine nicht unwesentliche Mitschuld.

 

Messberichte  werden in solchen "Schadensfällen" den Betroffenen meist verweigert, die "Ergebnisse werden - oft auch in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden, manchmal auch von Gesundheitsämtern   bagatellisiert"!

Juni 2022

Projekte "IndikuS"

Abschlussbericht publiziert  (Projekt, veranlasst vom bayerischen Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...)

Kritische Stellungnahme zu den" Ergebnissen"

 

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16.02.2022 Parkinson`sche Krankheit durch Biozide?

Seit langem sind Biozide - hier vor allem Pflanzenschutzmittel - als möglicher Auslöser der Parkinson`schen Krankheit bekannt - Betroffene sind vor allem viele Landwirte.

"Ippen Investigativ" deckt nach umfangreichen Ermittlungen die unverantwortliche jahrelange Verschleppung einer "Anerkennung als Berufskrankheit" durch die Berufsgenossenschaft und das Bundesarbeitsministerium auf.

Der Grund dafür - wie bei zahlreichen weiteren Umwelterkrankungen sind eindeutig zu erwartende erhebliche Kosten im Falle einer Anerkennung solcher Berufskrankheiten. Pressebericht 16.02.2022

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Parkinson`sche Krankheit". Infos auch zu "Pestiziden im Schlafzimmer"

Erst allmählich werden die vielfachen gesundheitlichen Risiken durch zahlreiche - auch weitere Umweltgifte - auch in Innenräumen -  erkannt, das Fehlen flächendeckend qualifizierter Umweltmediziner führt dazu, dass nicht erkannte Zusammenhänge durch "oft diesbezüglich überforderte Allgemeinärzte" vielfach bewirken, allgemeine ("unerklärliche") Symptome, verursacht durch - oft auch andere - Umweltbelastungen  als "psychosomatisch begründet" zu deuten, dabei häufig sogar zu völlig fehlgerichteter, zusätzlich belastender Medikation auch von Psychopharmake zu greifen.

Das Umweltinstitut München fordert die neue Bundesregierung auf, endlich zumindest die Daten des Pestizideinsatzes offenzulegen.(Mitmachaktion)

 

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15.02.2022 "Die große Klimalüge" - nachhhaltiges Heizen mit Holz?

Mit einem eindrucksvollen Video nimmt "WeMove" Stellung  zum angeblich "CO2 neutralen, förderwürdigen" Heizen mit Holz - "die große Klimalüge". Link zum Video

EU und Bundesregierung stellen massive Fördermittel dafür zur Verfügung!

Auch das Umweltbundesamt würde gerne Holzheizungen verbieten - und hinterfragt mit Hinblick auf die damit verbundene Umweltbelastung die staatliche "Förderung" solcher "Alternativ"- Heizungen.

Siehe dazu auch: Holzheizungen - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

 

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05.02.2022 Radon im Boden - BfS publiziert neue hochauflösende Landkarte

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine neue Karte zur Radon-Situation in Deutschland veröffentlicht. Die Karte zeigt die zu erwartende Radon-Konzentration in der Bodenluft in einer Auflösung von 1×1 Kilometer

Mehr Infos zu Radon in der Raumluft

 

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31.01.2022

Neue Richtwerte des Umweltbundesamts

Der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) hat eine neue Liste "Innenraumrichtwerte" RW I und RW II publiziert  (Liste Aktuell).

Neu - gegenüber der bisherigen Liste 2021 sind dabei Richtwerte für

Aceton          (CAS 67-64-1)  RW I  53 mg/m³  RW II 160 mg/m³

2-Propanol    (CAS 67-63-0)  RW I  22 mg/m³ RW II    45 mg/m³ 

Methanol       (CAS 67-56-1)  mit           60 Minutenwert  RW I  13 mg/m³ und RW II 40 mg/m³

Mehr Infos zu Richtwerten I und II

 

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16.12.2021

Anti-5G“-Produkte: Radioaktiver Abfall?

"Forschende der ANVS (Authority for Nuclear Safetay an Radiation Protection) in Den Haag haben sich den Schmuck genauer angeschaut und nun eine Warnung für zehn Produkte herausgegeben, die mit einem vermeintlichen „5G-Schutz“ beworben werden. Sie sind nicht nur vollkommen nutzlos, sondern geben selbst ionisierende Strahlung ab, die schädlich sein kann. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Schlafmasken, Halsketten, Armbänder oder Anhänger. Einige werden speziell für Kinder angeboten." Bericht, 16.12.2021

Entsprechende Untersuchungen fanden nach unserer Information in Deutschland noch nicht statt.

Einen Überblick über das "umfangreiche in D erhältliche Marktangebot" von "Schutzartikeln" finden Sie hier

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02.12.2021

Publikation

"WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ"

In dieser Publikation der FNR finden sich gut recherchierte Informationen zu Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen - bedauerlicherweise mit teils sehr eigenwilligen Interpretationen der Ergebnisse bezüglich "völliger gesundheitlicher Unbedenklichkeit" von Holzemissionen.

Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

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16.11.2021

Lüften kann mit "Luftreinigern" nicht "ersetzt" werden

Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass mobile Luftreiniger nur zusammen mit- aber nicht stt ausreichender Lüftung eingesetzt werden sollten.

Pressebericht

mehr Infos zu den zu beachtenden Kriterien siehe auch Kapitel 8 unserer Zusammenfassung zu Lüftung und Luftfilter

 

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22.09.2021

 

Gesundheitsschädliche Pestizide in Europas Schlafzimmern

Nicht nur Biozide aus Fassadenfarben, Lacken, Fensterbeschichtungen, Holzprodukten

können massive gesundheitliche Risiken für die Bewohner darstellen - auch Pestizide aus der Landwirtschaft finden sich im Hausstaub von Gebäuden aus näherer Umgebung "besprühter"! Felder und Obstplantagen.

Dies ergab eine internationale Studie in 21 Ländern. Pressebericht vom 22.09.2021

Dazu ebenfalls passend:

"Südtirol hat ein Pestizidproblem"

"Südtiroler Pestizidprozess" (14.07.2021)

 

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06.09.2021

Aluminium in der Raumluft

Ursache von Alzheimer und anderen Erkrankungen?

BfR und Umweltbundesamt sehen hier laut aktuellem Schriftverkehr keinen aktuen Handlungsbedarf!

Natürlich ist Aluminium nicht die alleinige Ursache von Alzheimer - jahrelange Untersuchungen bestätigen aber zumindest "Zusammenhänge".

Alles zu den möglichen gesundheitlichen Folgen, Quellen und Behördeninformationen (Schriftverkehr- Kapitel:3.5) dazu:

Gesundheitliche Bewertung von Aluminium in der Raumluft

 

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09.07.2021

Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht gegen Virenbelastungen

Studie der Universität Stuttgart bestätigt die Richtigkeit der Vorbehalte bezüglich "Luftreinigern" in allen Schulen und Kitas als Maßnahme gegen Corona- Infektionen.

Mehr Infos dazu

 

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17.06.2021

Lobby- Skandal im Deutschen Bundestag

Schweizer 5G- Mobilfunk- Lobby erstellt Risikostudie für Bundestag!

Offensichtlich wurde die Schweizer Mobilfunk-Lobby "Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM)" vom Büro für Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB)

mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlungen beauftragt.

"Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gab diesen Umstand auch in einem Schreiben zu."

Mehr Infos zu "Risikoforschung in Deutschland"

 

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25.05.2021

Weichmacher Bisphenol F verursacht niedrigen IQ

 

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

 

Mehr Infos: "Die Tricks mit Bisphenol A, S und F"

 

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24.04.2021

Trauriger Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie auch bei den öffentlichen Sendern?

ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?

Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung". Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich  5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso  gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte, eine Verhöhnung von Menschen mit international anerkannter Krankheit EHS.

5G- Jahre der "Wahrheit" für die Politik

Antwort des WDR auf unsere Beschwerde

Trauriger noch die Antwort der Quarksredaktion:

Die Einschätzungen zu den Gefahren des Mobilfunks kommen seit bald zwei Jahrzehnten im Sinne des wissenschaftlichen Konsens zum Ergebnis, dass im Rahmen derzeit geltender Grenzwerte, die von internationalen Gremien festgelegt werden, keine schädigende Wirkung von Mobilfunk nachgewiesen werden kann. Link zum Antwortschreiben

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09.03.2021

Ein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Umweltbelastungen und Covid-19 Erkrankungen gelang dem Helmholtz- Institut München zusammen mit der TU München am Beispiel

"Erhöhtes COVID 19 Risiko durch Pollenbelastungen"

 

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04.03.2021

 

Publikation des

AGÖF Leitfaden "Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter"

Damit wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch den Trägern öffentlicher Gebäude ein wertvolles Instrument für die Bewertung von Raumschadstoffbelastungen in die Hand gegeben - vor allem viele mittel- und schwerflüchtige Substanzen werden oft durch Raumluftmessungen nicht oder nur mangelhaft erfasst.

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

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15.02.2021

Homeoffice im Keller - Gesundheitsrisiko Radon?

das Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller, und verweist auf das Risiko einer Radonbelastung.  (Pressebericht Februar 2021).

Radon stellt die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar - und wird nach wie vor bei der wohngesundheitlichen Betrachtung von Gebäuden zu wenig beachtet. Mehr Infos zu Radon

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25.01.2021

Duftstoffallergien?

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung: 
"Duftstoffallergiker und Beduftungen"


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21.01.2021

Diagnose Funk fordert  Aufklärung zum Strahlenschutz beim Homeschooling durch "Bundesamt für Strahlenschutz"

 

Während die Hersteller selbst in Gebrauchsanweisungen davor warnen, die mobilen Geräte körpernah zu benutzen, die Telekom sogar rät, WLAN-Router nicht in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern aufzustellen, wird bei den laufenden Anstrengungen bezüglich Homeschooling unterlassen, auf einem verantwortungs- und  gesundheitsbewussten Umgang mit Tablets, Laptops und Handys in Coronazeiten hinzuweisen.

Aufforderung an die Präsidentin des BfS

Siehe dazu auch Kapitel 10 "Schulen" Elektrofelder und Wohngesundheit

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04.01.2021

Urlaub für Allergiker und Sensitive

Die Hoffnung auf einen Urlaub nach "Corona" veranlasst derzeit zahlreiche Anrufer der Hotline zu einer Frage nach allergikerfreundlichen, oft auch nach mcs- geeigneten Hotels.

Eine Recherche vor 3 Jahren bei über 100 derart beworbenen Hotels brachte nur wenige Antworten, erneute Recherchen bezüglich der Aussagekraft diverser "Gütezeichen, Zertifikate, Informationsportale" (Kapitel 14) für allergikerfreundliche Hotels bestätigten die vielfach gemeldeten "Probleme" Betroffener, dass zwar viele Hotels mit unterschiedlicher Qualität  Rücksicht auf Allergiker beim "Speiseangebot" nehmen - auf die sehr wesentliche Raumluftqualität bestenfalls noch im Hinblick auf "Pollen, Rauchen, Tierhaare, Bodenbelag (nur bezüglich Vermeidung langfloriger Teppiche) und Matratzen hingewiesen wird -

Fragen von Emissionen aus Einrichtung, Wandbelag, Bauprodukten allgemein in fast allen Fällen ignoriert werden, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte bezüglich VOCS, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel... kaum erhältlich sind. Siehe dazu "Fragebogen".

Wir laden erneut Hotels und andere Beherbungsbetriebe ein, uns für eine entsprechende Empfehlungsdatei entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine seriöse, individuelle Beratung möglich zu machen. Mehr Infos dazu "emissionsarme Urlaubsquartiere".

 

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Dezember 2020

 

Schadstoffprobleme an Erkheimer Schule

 

Nachdem uns der Bürgermeister seit Monaten die Zusendung des letzten Schadstoffprüfberichts verweigert,

erschien nunmehr ein neuer Pressebericht mit einer "Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes" zu den gefundenen Werten.

Aus diesem Pressebericht ergaben sich für uns statt einer "Klärung" aber zahlreiche weitere Fragen!

Siehe dazu Kapitel "Dezember 2020" in unserer Zusammenfassung "Erkheim".

 

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November 2020

IBN "baubiologie magazin"

"Schadstoffprobleme an Schulen"

Empfehlungen für Eltern und Lehrer - mehr Informationen

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Oktober 2020

 

Diskussionen um erhöhten Schadstoffwert an Mittelschule Erkheim

Seit Monaten sind erhöhte Formaldehydwerte und laut Aussage der Schulleitung gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt; ein neuer Prüfbericht existiert bereits – er wird den Eltern aber mit dem Hinweis verweigert, er müsse erst durch das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) "bearbeitet" werden.

 

Auf Wunsch einer Familie begeleiten wir seit Jahresanfang die Probleme mit den Behörden und deren Versuche, die Angelegenheit zu bagatellisieren, unter anderem mit Bewertungen, die den Aussagen des Umweltbundesamtes völlig widersprechen.

Siehe dazu "Chronik- Schadstoffprobleme in Erkheimer Schule"  

 

Erstmals wurde nun die Öffentlichkeit durch einen Pressebericht informiert.

Allgäuer Zeitung, 05.10.2020

 

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Februar 2020

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Mehr Infos und Zitate aus dem Gesundheitsblatt 202, 63:242-250

 

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