Fliesen - erhöhte Radioaktivität und Schadstoffe auch bei Markenfliesen?

 

Sind auch Markenprodukte betroffen? Hersteller zeigen sich "informationsscheu".

Allgemeine Aussagen und Informationen

Empfehlungen beim Fliesenkauf

Antworten auf meine Anfragen an Institute und Hersteller

Falschaussagen von Fliesenhändlern/Herstellern

Bewertungsmethoden

Naturstein, deren Verarbeitungs- Pflege- und Reinigungsmittel

Rechtliche Fragen, Referenzwerte

 

Grundsätzlich empfiehle ich vor allem für MCS- Erkrankte den Einsatz von Fliesen, 

da aus (nicht oberflächenbehandelten) Fliesen selbst erfahrungsgemäß kaum "Emissionen" zu erwarten sind - vorbehaltlich

 

  • ausreichender Emissionsprüfberichte und einer individuellen Verträglichkeitsprüfung der benötigten Zusatzstoffe wie Fliesenkleber, Grundierungen, Ausgleichsmassen, Silikone....
  • verlässlicher Produktionsländer (europäische Markenfliesen) bei denen der Einsatz schwermetallhaltiger Glasuren ausgeschlossen werden kann. Leider vertreiben auch Markenhersteller teilweise Produkte aus weniger kontrollierten Herstellungsländern, eine entsprechende Nachfrage nach Herkunfstzertifikaten ist daher immer empfohlen.

Für Naturstein gilt grundsätzlich ebenso meine sehr positive Einschätzung des Emissionsverjhaltens - es fehlen mir jedoch nach wie vor "empfehlenswerte" Produkte für Imprägnierung, Oberflächenpflege, soferne solche Produkte benötigt werden.

Antibakterielle Ausstattung

Zunehmend bewerben immer mehr Bauprodukte- Hersteller (inzwischen auch Fliesenhersteller)  "antibakterielle Eigenschaften ihrer Produkte".

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob es sinnvoll ist, im häuslichen Umfeld Produkte antibakteriell auszurüsten - verschwiegen werden in der Regel die Stoffe, die eingesetzt werden, und die teilweise durchaus auch für den Menschen gesundheitliche Schäden verursachen können. So wird vielfach mit "Silber" geworben.

Siehe dazu "Nanosilber- der Glanz täuscht"

Mehr Infos zu "antibakterieller Ausrüstung"

Siehe dazu aber auch Kapitel Fliesen, Natursteine in der Zusammenfassung Schadstoffe aus Bodenbelägen

 

Kennzeichnung der Radioaktivität durch Hersteller

bedauerlicherweise konnten sich selbst jene Hersteller, die Ihre Produkte bereits messen lassen, nicht auf eine einheitliche Kennzeichnung einigen - für den Verbraucher ist es daher oft kaum möglich, bei Angabe "unterschiedlicher" Wertangaben

eine zumindest vergleichende Wertung vorzunehmen.

Eine optimale Vergleichsmöglichkeit böte der Aktivitätsindex, (Referenzwert = 1),der aber nicht von allen Herstellern angegeben wird.

Mit allgemeinen Messwerten den Index an Hand dieser Formel selbst zu berechnen, ist für den Verbraucher sicher kaum durchführbar.

Grundsätzlich hatte ich bisher keinen Fall erhöhter Radioaktivität in Räumen auf Grund von Fliesen - wesentlich kritischer ist in diesem Zusammenhang die Belastung vieler Häuser mit "Radon" -unter anderem zweithäufigste Ursache für Lundenkrebs nach Ursache Nr. 1 Nikotingemuß)

 

 

 

Allgemeine Informationen und Aussagen

Hinweis:

Die Kompetenz von EGGBI bezieht sich vor allem auf "Emissionen aus Bauprodukten und auf emissionsminimiertes Bauen"  - sowie auf Themen zur Vermeidung von  Umwelterkrankungen durch Belastungen im Gebäude.

Für Fragen zu Radioaktivität, Radon, Belastung durch elektrische Felder, Schall verweise ich (bei Angabe der Postleitzahl) nach Möglichkeit(!) auf entsprechende "Spezialisten".

Ich führe auch selbst keine Messungen durch, erstelle keine Gutachten, sondern biete nur Informationssammlungen und Empfehlungen.

 

Das Thema Radioaktivität in Baustoffen - vor allem auch in Fliesen beschäftigt schon immer besonders Baubiologen  und "gesundheitsbewußte" Bauherren.

Strittig ist nach wie vor die Bewertung von Messergebnissen - ein Balanceakt zwischen (für Medien interessante) Panikmache durch "übertriebene Bewertung" der allgegenwärtigen, natürlichen Radioaktivität und der Warnung vor tatsächlich auch gesundheitsrelevanten "erhöhten" Werten.

EGGBI sucht dabei noch immer einen Mittelweg zwischen präventiver Vorsorge und wissenschaftlich abgesicherter Einstufung von Messergebnissen - ohne zusätzlicher "Verunsicherung" sensitiver Bauherren.

Aktuelle Materialprüfungen bei gängigen Produkten namhafter Fliesen-Hersteller ergaben im Mai/Juni 2012 in der Mehrzahl Radioaktivitätswerte oberhalb der Bewertungszahl  ACI 1. (Activity Concentration Index).

Unsere Bitte um Stellungnahmen zur Problematik insgesamt auch an einige deutsche Markenhersteller blieben bisher grösstenteils (positive Ausnahme bisher: Agrob Buchtal, siehe unten) unbeantwortet.

Zitat aus unserer Zusammenfassung dieser Produktprüfungen: (wir baten dazu neben dem Bundesamt für Strahlenschutz Institute, Händler  und Hersteller  um Kommentierung:)

"Von  9 – aus normalem Baumarktsortiment ausgewählten Fliesen  (Produktbezeichnung in den Prüfzeugnissen beigefügt):

5  von 9 Produkten wiesen einen ACI von über 1 (und damit bei Einhaltung  von "Vorsorgewerten" anerkannter Institutionen für uns nicht „einsetzbar“) auf, bis auf ein Produkt übertrafen alle aber auch  den  vom IBR empfohlenen Wert    für Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Wohngesundheit   von 0,75 ebenso wie den vom Umweltinstitut München empfohlenen Wert von 0,5.

Vielfach Kommunizierte Grenz/ Richtwerte:

(Quelle IBR Tabelle:  Seite 11 und Umweltinstitut München )

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Nicht berücksichtigt wird bei der Fliesenbewertung dabei offensichtlich allerdings der Hinweis auf Seite 8 bei der RP 112  =

"Radiation Protection 112"

einer Zusammenfassung europäischer Empfehlungen, die insgesamt selbst  von Prüfinstituten immer wieder - mit dem dort angegebenen allgemeinen Grenzwert: ACI <1 zitiert wird. (Wie z.B. in obiger Tabelle - aber auch in den aktuellen Prüfberichten!)

"Unterscheidung  zwischen „Wandbildnern“ (Massenprodukt; z.B. Wand mit 20 cm Dicke)

und „Oberflächenmaterial“ (z.B. Fliese mit 1-2 cm Stärke)

welchen letzteren   in dieser europäischen Empfehlung unterschiedliche Indexwerte zugestanden werden.

Hier  hat die RP 112 für die ausdrücklich erwähnten Fliesen einen tolerablen Indexwerte  von <2 (<6) (!) statt <1 bei den Wandbildnern angesetzt  - bei dessen Einhaltung von einer maximalen äußeren Strahlenexposition von 1 Millisievert pro Jahr (mSv/a) für die Bewohner ausgegangen werden kann.

 

So sieht es auch das österreichische Ökologie Institut - und erklärt damit trotz teilweise sehr hoher Werte  und damit  beträchtlichen Normenüberschreitungen bei Fliesen und Klinker  laut errechneten ÖNORM Werten (ÖNORM 5200) wegen der geringen Dicke diese als "unbedenklich"."Radioaktivität von Baustoffen".

 

Anders sehen dies aber offensichtlich manche Prüfinstitute mit "kritischeren" Vorsorgewerten:  

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Ausschreibungstext Baubook Österreich:

 "Grenzwert für die Strahlenexposition für folgende Baustoffe:

  • Gipsfaserplatten, Gipskartonplatten, Gipsspanplatten, Gipsdielen
  • Mineralische Bodenbeläge
  • Bauprodukte, die mineralische Sekundärrohstoffen aus industriellen Prozessen enthalten (z.B. Flugasche)

Die Strahlenexposition durch natürliche Radionukleide in Baustoffen, die zur innenseitigen Verlegung vorgesehen sind, darf einen Summenwert nach ÖNORM 5200 von 1 nicht überschreiten."

http://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SW=16&oegpk=2&ST=35&SKK=2206.10159.10245.10253.10254&win=y&coming_from=oebox12 

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Aussage in einem mir vorliegenden Fliesen(!)-Prüfbericht des Münchner Umweltinstituts: 

„Ergibt sich ein ACI = 1 bzw. >1,    dann kann die Verwendung eines Baustoffes in größeren Mengen nicht empfohlen werden. Das Umweltinstitut München empfiehlt die Verwendung von Baustoffen mit einem Summenwert möglichst kleiner gleich o,5, wenn große Mengen davon verbaut werden."

Auch hier habe ich um Stellungnahmen/ Begründungen für diese kritischeren  Vorsorgewerte gebeten.

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Erschwert wird eine "gesundheitliche Einschätzung" durch die sehr unterschiedlichen Prüfmethoden - und damit kaum vergleichbaren Bewertungen der unterschiedlichen Institutionen.

Beispiel: Gemeinsame Kampagne der Kantonalen Laboratorien Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft:  Radioaktivität in Wandfliesen  

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weitere Zitate:

"Deutsche Hersteller verwenden bereits seit Jahrzehnten keine Glasuren oder Farbkörper, denen Uranverbindungen zugesetzt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei Produkten unbekannter Herkunft eine entsprechende Bestätigung zu verlangen. http://www.schadstoffberatung.de/fliesen.htm 

Offensichtlich vertreiben aber doch auch zahlreiche deutsche Hersteller/Händler ebenfalls importierte Produkte, die dann zu solchen Empfehlungswert- Überschreitungen führen.

"Ein Problem ist die Glasur bei Fliesen, die mitunter radioaktive Stoffe enthalten kann. Zur Farbgebung (rot, gelb, braun) werden uranhaltige Pigmente verwendet, wobei 2 mg Uran pro cm² erlaubt sind."

http://www.umweltinstitut.org/fragen-und-antworten/radioaktivitaet.html 

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Hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Material aus strahlenbiologischer Sicht als Baumaterial eingesetzt werden sollte oder nicht, wird vielfach empfohlen, nur solche Baustoffe zu verwenden, deren sogenannte Bewertungszahl B kleiner als 1 ist. Diese Bewertungszahl B wird wie folgt berechnet:

B = R/370 + T/259 + K/4810

Dabei ist für K die Aktivität von K-40, für R die Aktivität von Ra-226 und für T die Aktivität von Th-232 im betreffenden Baustoff in Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) einzusetzen; die Einheit Bq/kg ist jeweils wegzulassen. (Baubiologie Regional, 2020)

 

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EGGBI befragte für eine Publikation zwischenzeitlich eine Reihe von Händlern und Fliesenherstellern/ Importeuren und Institutionen - das Bundesamt für Strahlenschutz verweist in einer mündlichen Stellungnahme dabei vor allem ebenfalls auf die RP 112, die für Fliesen eine wesentlich höhere Bewertungszahl akzeptiert und sieht daher in den aktuellen Prüfzeugnissen keine wesentlich überhöhte Belastung.

 

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Empfehlungen beim Fliesenkauf

  • Herkunftsland

Lassen Sie sich vom Händler nachweisen, dass die Produktion in Ländern stattfand, in denen Schwermetalle in der Lasur und überhöhte Radioaktivität nicht zu erwarten sind - z.B. Mitteleuropa, Italien, Spanien    

und es sich nicht um Importware möglicherweise aus asiatischen oder osteuropäischen Ländern handelt; aus diesen Ländern waren bisher für mich bisher grundsätzlich keine entsprechenden Nachweise erhältlich.

Auch namhafte Fliesenhersteller vertreiben sehr oft entsprechende "Importware" - geben Sie sich daher nicht mit "Aussagen" von Baustoffverkäufern zufrieden. 

  • Prüfberichte bezüglich Radioaktivität

fordern Sie vom Händler bzw. seinem Vorlieferanten einen Nachweis- Prüfbericht bzgl. Radioaktivität für die ausgewählte Ware. Gerne bewerte ich für Sie entsprechende "Nachweise" auf Glaubwürdigkeit.

Vergewissern Sie sich auch bezüglich Schwermetalle, Blei, Cadmium (Nachweise, Prüfberichte). Leider gibt es dazu sehr wenig Infomaterial - das BfR warnt vor Schwermetallen in Keramik-Geschirr. Die Bremer Umweltberatung gibt Empfehlungen zum Thema Radioaktivität und Schwermetalle in Fliesen.

"In Verruf geraten sind ältere Fliesen infolge der Beimischung urandioxidhaltiger Pigmente in der Glasur (vor allem in roten Fliesen). Bei bestehenden Zweifeln über das Alter oder die Herkunft der Produkte sollte eine Probe des ausgewählten Materials vor dem Verlegen auf ihre Radioaktivität hin untersucht werden." (ARGUK)

 

Messung selbst veranlassen

da die meisten Lieferanten solche Nachweise verweigern, benenne ich Ihnen im Zweifelsfall gerne Stellen, die glaubwürdig entsprechende Prüfungen durchführen und Ihnen absolute Sicherheit für das ausgewählte Produkt vermitteln können - für Radioaktivität beispielsweise  Umweltinstitut München e.V.  sowie mehrere Institute der AGÖF

Grundsätzlich fordere ich Verbraucher auf, wesentlich intensiver beim Einkauf glaubwürdige Nachweise der gesundheitlichen Unbedenklichkeit  (werden gerne von mir "bewertet") zu fordern; nur so können die Hersteller "gezwungen" werden, hier ihre Kommunikationspolitik maßgeblich zu ändern.

 

  • Unglasierte Fliesen

benötigen eine keramische Versiegelung - mir war es bisher nicht möglich, entsprechende Informationen zur Zusammensetzung und vor allem zum Emissionsverhalten der dabei vewendeten Versiegelungsmittel zu erhalten. Eine entsprechende Bewertung - und damit auch Empfehlung -  ist mir daher derzeit nicht möglich. Siehe auch "mögliche Schadstoffbelastungen aus Bodenbelägen". (Kapitel 12 - Fliesen)

 

  • zusätzlich beworbene Eigenschaften

zunehmend beginnen Hersteller mit besonderen "Eigenschaften" ihrer Produkte zu werben -

Begriffe wie "antibakteriell", "schadstoffabbauend", versprechen zusätzliche "gesundheitsrelevante" Eigenschaften.

Hinterfragen Sie in diesen Fällen die Stoffe, die zu diesen "Eigenschaften" führen - auch wenn beispielsweise Titandioxid in der Beschichtung Schadstoffe abbauen sollte und "fest gebunden" sein sollte - 

bei Bodenbelägen ist ein gewisser Abrieb anzunehmen - damit könnten auch Nanopartikel in den Hausstaub abgelagret werden - siehe dazu auch "Vorbehalte zu Titandioxid".

Beschränken Sie sich nicht auf Herstelleraussagen , sondern fordern Sie entsprechende glaubwürdige Nachweise. Kostenlose Bewertung von Prüfberichten (Punkt 1 bis 3!)

 

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Antworten auf meine Umfragen an Institute und Hersteller

 

Eine sehr kompetente Beantwortung meiner Frage erhielt ich (wie stets!) vom

Umweltinstitut München: 

"Für das Umweltinstitut München steht das Gebot der Strahlenminimierung im Vordergrund. 
Für den erwähnten Kunden haben wir insgesamt 10 Fliesen getestet, wobei bei 5 Proben der Richtwert überschritten (I > 1) und bei 5 Proben unterschritten wurde. Der Kunde wählte schließlich eine Fliese mit dem Summenwert von 0,03.

Die Einschränkung, „wenn es in großen Mengen verbaut wird“ ist ein gut anwendbares Korrektiv. Gerade Fliesen werden nicht unbedingt großflächig verbaut oder in Räumen verbaut, in denen man sich relativ kurz aufhält. Aufenthaltszeiten von 7000 Stunden/a, wie sie die RP 112 vorgibt, werden  nicht annähernd erreicht. Dies wird bei der Beratung unserer Kunden berücksichtigt. Der fragliche Kunde, für den wir 10 Fliesen getestet haben, wollte allerdings sein Haus großflächig fliesen.   
Im allgemein gehalteten Anhang "Künstliche und natürliche Radioaktivität", der einem Prüfbericht beiliegt, empfehlen wir für die Verwendung von Baustoffen ganz allgemein einen Summenwert von < 0,5, der auch von vielen Baustoffen problemlos erreicht werden kann. 
Es gibt unter den Baustoffen aber auch solche, die generell ein relativ hohes Radioaktivitätspotenzial aufweisen, wie z.B. Fliesen. Gemäß Dokumentation unserer langjährigen Messungen liegen 80 % der gemessenen Fliesen unter dem Richtwert und nur 20 % darüber. Für sämtliche von uns durchgeführten Untersuchungen von Fliesen ergibt sich ein Mittelwert der Summenformel von 0,89 und ein Medianwert von 0,8. Für sämtliche Untersuchungen, die nicht zu einer Überschreitung des Richtwerts führten, ergibt sich immer noch ein Mittelwert von 0,67.

Auf dieses Problem werden unsere Kunden sowohl im Prüfbericht als auch bei der mündlichen Beratung hingewiesen. Dennoch ist es mitunter schwer, sehr kritische Kunden davon zu überzeugen, dass bei Fliesen ein höherer Radioaktivitätsgehalt akzeptiert werden muss.

Der Index nach RP 112 berücksichtigt bei Fliesen und anderen Wandbelägen nicht das darunter liegende Wandmaterial, auch nicht die Radon-Ausgasung in den Innenraum, die von zwei in der Summenformel berücksichtigten Radionukliden und deren Aktivität ausgeht. Allein der relativ dünne Wandbelag ist nicht befähigt, die vom Wandmaterial ausgehende direkte Gamma-Strahlung abzuschirmen, auch nicht den Radonaustritt zu verhindern (höchstens zu behindern). Korrekter wäre es, das gesamte Wandmaterial zu betrachten und bei einer hohen Aktivität, z.B. des verwendeten Ziegels, diese durch eine geringere Aktivität des Wandmaterials auszugleichen.  Die maximale und zulässige Ausschöpfung des Richtwerts bei Wand und Wandbelag (Fliese) würde zu einer Strahlenbelastung von insgesamt 2 mSv/a führen statt der von der RP 112 geforderten 0,3 – 1 mSv/a.  

 

Das Umweltinstitut lehnt eine Einzelbetrachtung von Wandbildnern und Wandbelägen ab, da eine differenzierte Betrachtung mit den Randbedingungen der RP 112 gegeben ist. Unterschiedliche Richtwerte (bis zum 6-fachen) führen eher zu Verwirrung statt zur Klärung." (August 2012)

 

Antwort kam bisher auch von der Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (AGROB BUCHTAL), weitere Lieferanten bemühen sich laut Eigenaussagen derzeit ebenfalls um umfassendere Informationen.

Antwort AGROB

Die Firma Mosa, NL wirbt zwar mit Gesundheit und Nachhaltigkeit - verweigert mir aber seit Jahren (Juli 2015) jegliche Antwort auf meine Bitte um Informationen zur "gesundheitlichen Unbedenklichkeit". (Siehe dazu "Werbung mit Gesundheit") 

Das Institut für Baubiologie Rosenheim (IBR) distanziert sich mit einem plausiblen Argument von einer Unterscheidung zwischen "massenbildenden Masseprodukten" und "oberflächenbildenden Werkstoffen"

Antwort IBR

Stellungahme Herr Hingmann (TH Mittelhessen) u.a. mit Bezug auf eine umfangreiche Untersuchung

Antwort

 

Ich bedauere, dass es dem Verbraucher in der Regel nicht möglich ist, beim Fliesenkauf glaubwürdige Nachweise zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit ausgewählter Sortimente zu erhalten! 

 

Falschaussagen von Fliesenhändlern/ Herstellern

Kritische Verbraucher werden oft aus Inkompetenz (oder bewußt?)  mit völlig falschen Agumenten "beruhigt" - mehrfach wurde ich mit Herstellerauskünften an Verbraucher konfrontiert, in denen jegliches Risiko bezüglich Schadstoffen und Radioaktivität in Bauprodukten - speziell damit auch in Fliesen mit völlig abstrusen Argumenten abgestritten wird - unter anderem inzwischen mehrfach mit Bezugnahme auf "Reach" (würde Schadstofffreiheit bei allen Baustoffen garantieren(!)" und auch Radioaktivität ausschließen!?!)

Ich erhielt inzwischen auch eine Stellungnahme, in der ein Repräsentant eines namhaften Herstellers behauptete, noch nie von einem Aktivitätsindex gehört zu haben!

1) Keine Schadstoffe in Bauprodukten?

So behaupteten in der Vergangenheit Fliesen- Hersteller (abgesprochene Antworten?), die Frage nach Schadstoffen würde sich grundsätzlich erübrigen, da es für Baustoffe  ja eine europäische Reachverordnung gäbe:

Dazu eine Stellungnahme:

Unabhängig davon, dass die Verfasser keinen Nachweis erbrachten, dass die Reach-Vorgaben mit ihren Produkten (da ja überflüssig?) eingehalten werden  - wie Sie Kapitel 10.9 zu Reach in meiner Zusammenfassung zu Gütezeichen und Kennzeichnungen entnehmen können, zwei

Aussagen des Bundesinstituts für Riskobewertung

zur "Präventivbewertung" von Reach:

"Das Vorsorgeprinzip ist aus Sicht des BfR noch nicht ausreichend im REACH-Prozess verankert und sollte für einen umfassenden Verbraucherschutz zukünftig Eingang finden." Textquelle (Seite 4)

Da REACH primär auf den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern angelegt ist, wird der allgemeine gesundheitliche Verbraucherschutz zu wenig berücksichtigt. Dieses Defizit mit Blick auf die Sicherheit aller Verbraucher muss behoben werden.(Seite 8) 

 

Aus Sicht präventiven Gesundheitsschutzes für den Verbraucher ist Reach somit ohnedies nicht aussagefähig, unabhängig ob Fliesen und vor allem deren „Farben“ (egal ob eingebrannt oder digital aufgetragen) unter diese Verordnung fallen oder nicht.

Fragen der Radioaktivität werden von Reach zudem überhaupt nicht berührt - es geht hier ausschließlich um "chemische Schadstoffe!"

 

2) Keine Schadstoffe in den Glasuren mehr, da Glasuren inzwischen digital aufgebracht würden und "metallfrei" sind?

Noch längst werden nicht alle Glasuren von allen Herstellern "digital" aufgetragen - in den meisten Fällen werden sie nach wie vor eingebrannt:

Die digitale Glasiertechnologie ist noch relativ neu und wird nur beschränkt angewandt - gibt aber ohnedies auch keine Auskunft über die chemische Zusammensetzung der verwendeten Farben aus den Tintenstrahldruckern.

Metallfreie Farben: Dies bedeutet keineswegs schadstofffrei!

3) Strahlungsprüfungen sind dank der neuen Glasuren "überflüssig?"

Strahlenbelastungen in der Vergangenheit und auch noch in der Gegenwart kommen nicht grundsätzlich von der Glasur, sondern bei entsprechender Herkunft auch aus der Fliese selbst, sofern die Rohstoffe aus radioaktiv relevantem Ursprung stammen. Siehe dazu Kapitel gesetzliche Regelungen

4) Bei offener Kommunikation wären Falschaussagen überflüssig!

Was häufig vorgebrachte Befürchtungen bezüglich Schadstoffen und Radioaktivität von Fliesen betrifft  -

grundsätzlich ist eine qualitativ hochwertige Fleise gerade auch für Chemikaliensensitive der optinale Bodenbelag!

5) "Kritische" Verarbeitungsmittel

Kritischer als die Fliese sind in der Regel zahlreiche Kleber, eventuelle Verspachtelungen, Grundierungen, die Fugenmasse, Abdichtungen der Randfuge, verwendete Zementschleierentferner (bei fachgerechter Fliesenverlegung völlig unnötig).

Für Chemikaliensensitive geht es hier bei der Produktauswahl keinesfalls um ökologische Aspekte - sondern ausschließlich um Fragen möglicher Emissionen der verarbeiteten Produkte! So können für MCS- Patienten auch ökologische Fliesenkleber auf Naturharzbasis - obwohl toxikologisch unbedenklich - "individuell" absolut unverträglich sein.

Warum wird der Verbraucher immer wieder für dumm verkauft? (Kommunikationspolitik mancher Hersteller)

Bei entsprechender Produktauswahl auch bezüglich  der Verarbeitungsmittel ist  ein Fliesenboden nach wie vor der meinerseits bevorzugte Bodenbelag gerade auch für Chemikaliensensitive!

Diesbezüglich gerne verwendete HInweise von Verkäufern dieser Produkte auf ein "Hersteller- initiiertes(!) (siehe dazu Vorstand der GEV) Gütezeichen" (EC1, EC1 plus) hat für diese Beratungszielgruppe allerdings keinerlei Aussagekraft, da - entsprechend den Interessen dieses Herstellerverbandes nur auf einen kleinen Teil möglicher Schadstoffe überhaupt "gesucht" wird - den Herstellern die "Weitergabe der eigentlichen Prüfberichte" laut Statuten sogar - völlig verbraucherfeindlich - "verboten ist".

Mehr Infos zu diesem "Gütezeichen" - zu Zertifikaten und Gütezeichen allgemein.

Bedauerlicherweise musste ich bei Gastvorlesungen, Architekten-, Verkäufer-  und Handwerkerschulungen immer wieder feststellen, dass trotz ständiger Zunahme von Allergikern, Chemikaliensnesitiven  Fragen der Wohngesundheit nach wie vor bei der Ausbildung von Planern, Händlern und Verarbeitern meist völlig ignoriert werden, Fachschulungen (und deren Finanzierung!) bevorzugt den diesbezüglich sehr "großzügigen" Herstellern überlassen werden!

Gesundheiltich bedingt kritische Kunden werden daher meist als "psychosomatisch krank" nicht ernst genommen.

(Angebot und Voraussetzungen für kostenlose Bewertung von Prüfberichten)

 

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Bewertungsmethoden

Activity Concentration Index (Aktivitätsindex)

Zur Bewertung der Strahlenbelastung durch Baustoffe kann der Activity Concentration Index der EU (ACI < 1) herangezogen werden.

Er berechnet sich aus der Summe der gewichteten Aktivitäten von Kalium-40, Radium-226 und Thorium-232.

Die Wichtung berücksichtigt die relative Schädlichkeit für den Menschen.

Baustoffe mit einem Wert des europäischen ACI von über 1 sollten gemäß offiziellen Empfehlungen nicht in größeren Mengen verbaut werden. Dem Minimierungsgebot entsprechend empfiehlt das Umweltinstitut München die Verwendung von Baustoffen mit einem ACI-Wert von kleiner als 0,5, wenn große Mengen davon verbaut werden.  Fragen und Antworten - Umweltinstitut München:

"Wie radioaktiv sind Baustoffe und Fliesen"

Berechnung des ACI

 

Manche Hersteller orientieren sich noch an der

Leningrader Summenformel: 

Zur Bewertung von Baumaterialien unter dem Gesichtspunkt der Radioaktivität wird vielfach die Leningrader Summenformel herangezogen. Diese wurde 1970 von der nationalen Kommission für Strahlenschutz der UdSSR als Berechnungsformel für die maximal zulässige Radioaktivität von Baustoffen festgelegt.

Aus strahlenbiologischer Sicht sind vor allem die Isotope Kalium-40 (K-40), Radium-226 (Ra-226) und Thorium-232 (Th-232)von Bedeutung. Hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Material aus strahlenbiologischer Sicht als Baumaterial eingesetzt werden sollte oder nicht, wird vielfach empfohlen, nur solche Baustoffe zu verwenden, deren sogenannte Bewertungszahl B kleiner als 1 ist. 

Diese Bewertungszahl B wird wie folgt berechnet: 

B = R/370 + T/259 + K/4810 

Dabei ist für K die Aktivität von K-40, für R die Aktivität von Ra-226 und für T die Aktivität von Th-232 im betreffenden Baustoff in Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) einzusetzen.

Unabhängig davon sollte bei der Auswahl von Baustoffen darauf geachtet werden, dass ihr Radioaktivitätsgehalt so niedrig wie möglich ist. Insbesondere sollten keine Materialien verwendet werden, deren Ra-226-Aktivität über 100 Bq/kg liegt.

Verwendete Maßeinheiten:

Das Becquerel Bq (früher Curie) ist das Maß der Aktivität. 1 Bq = 1 Zerfall pro Sekunde. Das Sievert Sv (früher Rem) ist das Maß für die biologische Wirkung (auch Äquivalenzdosis) der ionisierenden Strahlung. 1 Sv = 1 J/kg.

Baubiologen messen die Radioaktivität:

Die häufigste Messaufgabe ist die Gammastrahlung.

Mithilfe eines Gammaspektrometers erfolgt die Nuklidanalyse direkt vor Ort. Bei der Sanierung ist zu ermitteln, wieviel Abstand von der Strahlungsquelle einzuhalten ist, ob eine Abschirmung möglich ist oder ob das Baumaterial entfernt werden muss. 

RADIOAKTIVITÄT (Gammastrahlung, Radon)

Dosisleistungserhöhung in Prozent %                  < 50                 50 - 70               70 - 100             > 100

Werte bezogen auf die lokale Umgebungsstrahlung, mindestens jedoch auf 0,8 mSv/a bzw. 100 nSv/h (Durchschnitt in Deutschland), bei deutlich höherer Umgebungsstrahlung gilt eine geringere prozentuale Dosisleistungserhöhung.

Strahlenschutzverordnung:

Bevölkerung 1 mSv/a zusätzliche Belastung, Arbeitsplatz 20 mSv/a;

BGA: Bevölkerung 1,67 mSv/a;

BRD im Schnitt: < 0,6 mSv/a (< 70 nSv/h)

Norddeutschland, > 1,4 mSv/a (> 165 nSv/h)

 

Weitere Hinweise:

Radonbelastungen aus Baustoffen

 

 

 

 

 

 

 

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Grundsätzlich:

Ich freue mich über jegliche Kommentare, Korrekturen zu Aussagen in meinen Diskussionsbeiträgen, die natürlich keinerlei Anspruch auf "Fehlerfreiheit" erheben, sondern eine Zusammenfassung derzeit EGGBI - vorliegender Informationen darstellen. 

Angesichts der besonders gesundheits-sensitiven EGGBI Arbeitsausrichtung (vor allem Beratung von Allergikern und MCS- Betroffenen) sind viele dieser Beiträge - stets mit der Priorität der Prävention im Sinne der diesbezüglich Betroffenen bei wissenschaftlich derzeit noch strittigen Themen auch nur aus der Sicht dieser "Prävention" zu bewerten. 

Vor allem Hersteller lade ich herzlich ein, mir entsprechende positive Informationen zu Ihren Produkten und auch "wohngesunde" Materialien grundsätzlich zu präsentieren, sofern entsprechende glaubwürdige Nachweise der besonderen "Verträglichkeit" vorliegen. (Zusendungen bitte nur in digitaler Form, keine Prospekte, Zeugnisse mit der Post zusenden; mich interessieren auch weniger Gütezeichen, Zertifikate sondern vielmehr die eigentlichen Prüf-/Messberichte, die zur Verleihung von solchen Zeichen geführt haben).

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Gesetzliche Regelungen, Referenzwert

Gesetzlichen Regelungen: 

Bundesgesetzblatt  3.7.2017

"Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung"

Kapitel 3

Schutz vor Radioaktivität aus Bauprodukten

§ 133 Referenzwert

§ 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität

§ 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung

 

Siehe dazu Bestimmung zum 

§ 133 Referenzwert

Der Referenzwert für die effektive Dosis aus äußerer Exposition von Einzelpersonenen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten beträgt zusätzlich zur effektiven Dosis aus äußerer Exposition im Freien 1 Millisievert im Kalenderjahr.

 

Siehe dazu BundesBauBlatt

Zitat: "Natursteine und Fliesen sind als Baustoffe beliebt, jedoch nicht immer unproblematisch, denn sie können von Natur aus radioaktiv sein und in Gebäuden signifikante Strahlenexpositionen auslösen.


Green building- Gerichtshofes 2019:

Zitat: "Ab 2019 müssen Hersteller und Inverkehrbringer nachweisen, dass von Naturwerksteinen oder Fliesen keine unzulässige Strahlenbelastung ausgeht."

 

 

 

Infos zu Radon in Gebäuden, Referenzwerten international

 

 

 

 

Naturstein + Verarbeitung und Pflege

Auch aus Naturstein sind grundsätzlich kaum "chemische" Emissionen zu erwarten.

Natürliche Radioaktivität ist allerdings bei vielen Produkten (je nach Gesteinsart, Herkunfstland/ Region sehr unterschiedlich - daher sind auch hier "allgemeine" Aussagen nicht relevant ) vorhanden - ob und in welcher Intensität, muß der diesbezüglich "Interessierte" in der Regel selbst prüfen und "bewerten" lassen;  produktbezogene Anbieter-Aussagen dazu werden kaum ohne Nachfrage offengelegt.

Ich besitze derzeit von keinen Anbietern von Natursteinen entsprechende Prüfberichte konkret zu deren Produkten bezüglich der Radioaktivität.

Verarbeitungsmittel, Kleber, Imprägnierungen, Pflegemittel, Reiniger für Naturstein

Wesentlich kleiner als bei Fliesen ist hier aber die Auswahl umfassend schadstoffgeprüfter Kleber und Verarbeitungsmittel - die meisten Hersteller berufen sich in der Werbung  auf "Gütezeichen" ihrer eigenen Industrieverbände, für die aber eine Weitergabe der eigentlichen Prüfberichte von diesen Verbänden- vollkommen verbraucherfeindlich und nicht begründbar - definitiv verboten(!?!) ist.

"Soweit nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, ist ordentlichen Mitgliedern die Weitergabe von Prüfzeugnissen oder Prüfergebnissen aus Emissionsprüfungen zu werblichen oder verkaufsfördernden Zwecken nicht gestattet." Zeichensatzung §6 (8) 18.01.2016

 

Vor allem beinhaltet der dafür erforderliche Prüfkatalog keineswegs alle Kriterien für wirklich schadstoffarme Bauprodukte (Prüfungen beschränken sich vor allem auf VOCs- (und hier nicht alle! Ausnahme z.B. nicht bewertet wird Essigsäure) aber beispielsweise keine Prüfungen auf Weichmacher, Flammschutzmittel...; hier gibt sich die Labelvergabestelle laut den uns vorliegenden Vergabekriterien mit Erklärungen der Hersteller zufrieden) siehe dazu auch GEV- EC.

Auch der erlaubte Anteil von Formaldehyd an den "erlaubten" Emissionen  von 50 µg/m³ entspricht nicht meinen diesbezüglichen Kriterien.

Besonders kritisch sehe ichr allerdings die "Eigenverantwortlichkeit" der Hersteller bezüglich der Einstufung.

"4.1 Eigenverantwortlichkeit der Hersteller

Die Ermittlung, ob und welche der vorstehenden Anforderungen ein Produkt erfüllt, erfolgt eigenverantwortlich durch den Hersteller. Dies betrifft insbesondere auch Rezepturänderungen, die zu Neu-Einstufungen der Produkte führen können." (Siehe Kriterien 2015)


 

Viele Natursteine benötigen zudem zusätzlich entsprechende Imprägnierungen, Pflegeöle, dazu entsprechende Reiniger:

Bisher war kein Hersteller solcher Produkte bereit, mir entsprechende aussagefähige Schadstoff-Prüfberichte vorzulegen. Aus diesem Grund kann ich für solche Produkte bis heute für Allergiker, Umwelterkrankte, Chemikaliensensitive, Familien mit erhöhten Gesundheitsansprüchen grundsätzlich derzeit keine Empfehlungen aussprechen und muss bei von mir betreuten Projekten diese Produkte mangels ausreichender Informationen grundsätzlich ablehnen.

Gerne wäre ich bereit, nach Vorlage entsprechender Nachweise der Unbedenklichkeit auch solche Produkte in meine Produktvorschläge aufzunehmen. (Kostenfreie Listung in meiner Produktdatenbank).

 

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilungen zum Thema "Wohngesundheit"

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"EGGBI- Wohngesundheit"

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Übersicht weitere News 2021 und 2022

 

Digitaler Unterricht reduziert Lernerfolg

Dezember 2023

Für Unruhe sorgen aktuelle Studien aus Schweden - dort hat man nachgewiesen, dass eine übertriebene Digitalisierung des Unterrichts zu mangelhaftem Lernerfolg führt - die schwedische Schulpolitik setzt wieder verstärkt auf "Bücher".

Schwedens Bildungspolitik

Tagesschau Stand: 17.12.2023 05:46 Uhr

Lange war Schweden stolz auf seine digitalen Klassenzimmer. Doch daran gibt es inzwischen viel Kritik. Die Lernkompetenz gehe stark zurück, warnt Schwedens Regierung und will wieder mehr Bücher in den Schulen sehen. "Wir haben zu viel digital gemacht"

Mehr Infos auch dazu im Kapitel "Elektrosmog und Schule" in der EGGBI Publikation: "Elektro- und elektromagnetische Felder" (Absatz "Digitaler Unterricht und sinkender Lernerfolg")

Siehe dazu auch "Elektrosmog in Schulen und Kitas"

 

 

 

22.03.2023

PFAS sind eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit weltweit!

Mehr Infos zu diesen "ewigen Chemikalienen" und aktuelle Presse- und TV- Berichte finden Sie unter PFAS. 

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15.03.2023

Nanoplastik aus PET Flaschen- Recycling kann das Nervensystem schädigen?

Studien des UFZ zusammen mit der Universität Leipzig lassen auf Beeinflussung auch des menschlichen Nervensystems durch Nanoplastik aus PET- Flaschen schließen.  Mehr Infos und Presseberichte dazu

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26.01.2023

Von wegen "sensitive" Produkte

Auch Kosmetika, die mit "natürlichen Inhaltsstoffen" beworben werden, sind nicht frei von Allergenen. Dies hat eine Studie von US-Dermatologen ergeben. Dazu der DAAB: "Auch hierzulande müsse man bei als "sensitiv" bezeichneten Körperpflegeprodukten genau hinschauen!"

Bei der US- Studie enthielten mehr als 94 %! der geprüften Hautprodukte mit "natürlichen Inhaltsstoffen" mindestens ein Kontaktallergen.(Pressebericht)

Ähnliche Erfahrungen (zahlreiche Beispiele diesbezüglich "irreführender Werbung" !) habe ich ebenfalls mit "natürlichen" Bauprodukten, aber auch "allergikerfreundlichen" Kosmetik- und Reinigungsmitteln (Kapitel 18) gemacht.  

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Januar 2023

"Genehmigungsfreier Ausbau des 5G Netzes?" 

Nunmehr fordert auch die SPD einen möglichst "beschleunigten" Ausbau des 5G Netzes - teilweise genehmigungsfreie Errichtung von neuen Sendemasten.

Bedenken der Medizin, unabhängige Forschungsberichte - vom BfR bestätigte fehlende Risikoforschung- Verletung des Europäischen Vorsorgeprinzips spielen keine Rolle.

Auch Bedenken vor einigen Jahren von der SPD noch selbst "definiert" und "kommuniziert",  werden dabei nunmehr völlig ignoriert! Mehr Informationen dazu

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19.10.2022

EU-Kommission opfert die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH für Industrieinteressen 

Ein schwerer Rückschlag für die Europäische Gesundheits- und Umweltpolitik.

"Die EU-Kommission ist auf Druck der deutschen chemischen Industrie und der konservativen Parteien im EU-Parlament offenbar bereit, die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH auf Ende 2023 zu verschieben. Für eine Überarbeitung von REACH in der laufenden Legislaturperiode wäre es dann zu spät. Die Revision würde so um Jahre verzögert oder fiele ganz aus, wenn die neu gewählte Kommission 2024 sie nicht fortführt."(Pressebericht)

Damit werden alle Hoffnungen auf zeitnahe,  strengere Chemikaliengesetze (zuletzt aus Plänen im August 2022) rigoros zerstört.

Reach (europäisches Chemikalienrecht), zuständig für Registrierung und Bewertungen von Chemikalien, ohnedies mit großen Glaubwürdigkeits- Schwierigkeiten kämpfend und bei der Registrierung gefährlicher Chemikalien im zeitlichen Wettstreit mit ständig neuen gesundheitsgefährdenden Chemikalien, erlebt damit einen erneuten, verheerenden Rückschlag.

 

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07.09.2022

TÜV SÜD wird zur "Überprüfungsbehörde!"

"schlecht informiert oder bewusst "manipulierend?"

Interessant die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei Maischberger am 7.09.2022 zur Sicherheitsfrage der Atomkraftwerke - zweimaliges Zitat:  der TÜV Süddeutschland ist doch die "Prüfungsbehörde!"
Wie kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen über Nacht zur Behörde erhoben werden? Siehe dazu Kapitel 4.93 Medienberichte zu TÜV Kennzeichnungen (mit einer Reihe von Fehlbeurteilungen in den letzten Jahren - unter anderem zur Staudammkatastrophe in Brasilien...)  

 

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03.09.2022

Schadstoffprobleme an zwei Schweizer Schulen (Surmatten - Lochacker):

 

erhöhte Lösemittelkonzentration in Schulcontainern, Kopfschmerzen von Lehrer und Schülern

Pressebericht 03.09.2022

 

Eine Auflistung von über 30 ähnlichen Fällen in Schul- und Kitacontainern finden Sie in der Übersicht: "Container für Kindergärten, Schulen Wohnräume und Büros" zu über 600 Schadensfällen an Schulen und Kitas allgemein unter "Auflistung von Schadensfällen".

 

Nach wie vor unverständlich - obwohl immer wieder - auch von den Medien - auf die Risiken von Schadstoffbelastungen in den Containern hingewiesen wird, begnügen sich die meisten Auftraggeber mit "nicht überprüften Aussagen der Hersteller" bezüglich der tatsächlichen Raumluftqualität bzw. bestenfalls mit - bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit meist unzureichend aussagekräftiger  "Gütezeichen und Zertifikaten", die sich ihrerseits  fast immer mit Messungen von Formaldehyd und VOCs und Herstellererklärungen zufriedengeben.

 

EGGBI bietet dafür seit Jahren eine "kostenlose Bewertung von Prüfberichten" an.

 

Wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte - auch bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, Konservierungsstoffe (Isothiazolinone), Biozide, konnte ich bisher von keinem einzigen der zahlreichen "angefragten" Hersteller erhalten.  In vielen Fällen wird dann bei auftretenden gesundheitsbezogenen Beschwerden  (nicht immer werden aber Schadstoffbelastungen unmittelbar durch eindeutige Symptome sichtbar), aus Kostengründen Lüften statt Sanieren, "Überstreichen und Absperren", werden kostspielige. lärmverursachende "Luftreiniger" empfohlen - die Leidtragenden sind stets Lehrer und Schüler mit möglichen(!), oft schwer belastenden  Langzeiterkrankungen.  

 

Dafür trifft die Auftraggeber eine nicht unwesentliche Mitschuld.

 

Messberichte  werden in solchen "Schadensfällen" den Betroffenen meist verweigert, die "Ergebnisse werden - oft auch in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden, manchmal auch von Gesundheitsämtern   bagatellisiert"!

Juni 2022

Projekte "IndikuS"

Abschlussbericht publiziert  (Projekt, veranlasst vom bayerischen Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...)

Kritische Stellungnahme zu den" Ergebnissen"

 

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16.02.2022 Parkinson`sche Krankheit durch Biozide?

Seit langem sind Biozide - hier vor allem Pflanzenschutzmittel - als möglicher Auslöser der Parkinson`schen Krankheit bekannt - Betroffene sind vor allem viele Landwirte.

"Ippen Investigativ" deckt nach umfangreichen Ermittlungen die unverantwortliche jahrelange Verschleppung einer "Anerkennung als Berufskrankheit" durch die Berufsgenossenschaft und das Bundesarbeitsministerium auf.

Der Grund dafür - wie bei zahlreichen weiteren Umwelterkrankungen sind eindeutig zu erwartende erhebliche Kosten im Falle einer Anerkennung solcher Berufskrankheiten. Pressebericht 16.02.2022

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Parkinson`sche Krankheit". Infos auch zu "Pestiziden im Schlafzimmer"

Erst allmählich werden die vielfachen gesundheitlichen Risiken durch zahlreiche - auch weitere Umweltgifte - auch in Innenräumen -  erkannt, das Fehlen flächendeckend qualifizierter Umweltmediziner führt dazu, dass nicht erkannte Zusammenhänge durch "oft diesbezüglich überforderte Allgemeinärzte" vielfach bewirken, allgemeine ("unerklärliche") Symptome, verursacht durch - oft auch andere - Umweltbelastungen  als "psychosomatisch begründet" zu deuten, dabei häufig sogar zu völlig fehlgerichteter, zusätzlich belastender Medikation auch von Psychopharmake zu greifen.

Das Umweltinstitut München fordert die neue Bundesregierung auf, endlich zumindest die Daten des Pestizideinsatzes offenzulegen.(Mitmachaktion)

 

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15.02.2022 "Die große Klimalüge" - nachhhaltiges Heizen mit Holz?

Mit einem eindrucksvollen Video nimmt "WeMove" Stellung  zum angeblich "CO2 neutralen, förderwürdigen" Heizen mit Holz - "die große Klimalüge". Link zum Video

EU und Bundesregierung stellen massive Fördermittel dafür zur Verfügung!

Auch das Umweltbundesamt würde gerne Holzheizungen verbieten - und hinterfragt mit Hinblick auf die damit verbundene Umweltbelastung die staatliche "Förderung" solcher "Alternativ"- Heizungen.

Siehe dazu auch: Holzheizungen - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

 

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05.02.2022 Radon im Boden - BfS publiziert neue hochauflösende Landkarte

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine neue Karte zur Radon-Situation in Deutschland veröffentlicht. Die Karte zeigt die zu erwartende Radon-Konzentration in der Bodenluft in einer Auflösung von 1×1 Kilometer

Mehr Infos zu Radon in der Raumluft

 

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31.01.2022

Neue Richtwerte des Umweltbundesamts

Der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) hat eine neue Liste "Innenraumrichtwerte" RW I und RW II publiziert  (Liste Aktuell).

Neu - gegenüber der bisherigen Liste 2021 sind dabei Richtwerte für

Aceton          (CAS 67-64-1)  RW I  53 mg/m³  RW II 160 mg/m³

2-Propanol    (CAS 67-63-0)  RW I  22 mg/m³ RW II    45 mg/m³ 

Methanol       (CAS 67-56-1)  mit           60 Minutenwert  RW I  13 mg/m³ und RW II 40 mg/m³

Mehr Infos zu Richtwerten I und II

 

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16.12.2021

Anti-5G“-Produkte: Radioaktiver Abfall?

"Forschende der ANVS (Authority for Nuclear Safetay an Radiation Protection) in Den Haag haben sich den Schmuck genauer angeschaut und nun eine Warnung für zehn Produkte herausgegeben, die mit einem vermeintlichen „5G-Schutz“ beworben werden. Sie sind nicht nur vollkommen nutzlos, sondern geben selbst ionisierende Strahlung ab, die schädlich sein kann. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Schlafmasken, Halsketten, Armbänder oder Anhänger. Einige werden speziell für Kinder angeboten." Bericht, 16.12.2021

Entsprechende Untersuchungen fanden nach unserer Information in Deutschland noch nicht statt.

Einen Überblick über das "umfangreiche in D erhältliche Marktangebot" von "Schutzartikeln" finden Sie hier

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02.12.2021

Publikation

"WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ"

In dieser Publikation der FNR finden sich gut recherchierte Informationen zu Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen - bedauerlicherweise mit teils sehr eigenwilligen Interpretationen der Ergebnisse bezüglich "völliger gesundheitlicher Unbedenklichkeit" von Holzemissionen.

Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

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16.11.2021

Lüften kann mit "Luftreinigern" nicht "ersetzt" werden

Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass mobile Luftreiniger nur zusammen mit- aber nicht stt ausreichender Lüftung eingesetzt werden sollten.

Pressebericht

mehr Infos zu den zu beachtenden Kriterien siehe auch Kapitel 8 unserer Zusammenfassung zu Lüftung und Luftfilter

 

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22.09.2021

 

Gesundheitsschädliche Pestizide in Europas Schlafzimmern

Nicht nur Biozide aus Fassadenfarben, Lacken, Fensterbeschichtungen, Holzprodukten

können massive gesundheitliche Risiken für die Bewohner darstellen - auch Pestizide aus der Landwirtschaft finden sich im Hausstaub von Gebäuden aus näherer Umgebung "besprühter"! Felder und Obstplantagen.

Dies ergab eine internationale Studie in 21 Ländern. Pressebericht vom 22.09.2021

Dazu ebenfalls passend:

"Südtirol hat ein Pestizidproblem"

"Südtiroler Pestizidprozess" (14.07.2021)

 

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06.09.2021

Aluminium in der Raumluft

Ursache von Alzheimer und anderen Erkrankungen?

BfR und Umweltbundesamt sehen hier laut aktuellem Schriftverkehr keinen aktuen Handlungsbedarf!

Natürlich ist Aluminium nicht die alleinige Ursache von Alzheimer - jahrelange Untersuchungen bestätigen aber zumindest "Zusammenhänge".

Alles zu den möglichen gesundheitlichen Folgen, Quellen und Behördeninformationen (Schriftverkehr- Kapitel:3.5) dazu:

Gesundheitliche Bewertung von Aluminium in der Raumluft

 

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09.07.2021

Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht gegen Virenbelastungen

Studie der Universität Stuttgart bestätigt die Richtigkeit der Vorbehalte bezüglich "Luftreinigern" in allen Schulen und Kitas als Maßnahme gegen Corona- Infektionen.

Mehr Infos dazu

 

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17.06.2021

Lobby- Skandal im Deutschen Bundestag

Schweizer 5G- Mobilfunk- Lobby erstellt Risikostudie für Bundestag!

Offensichtlich wurde die Schweizer Mobilfunk-Lobby "Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM)" vom Büro für Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB)

mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlungen beauftragt.

"Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gab diesen Umstand auch in einem Schreiben zu."

Mehr Infos zu "Risikoforschung in Deutschland"

 

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25.05.2021

Weichmacher Bisphenol F verursacht niedrigen IQ

 

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

 

Mehr Infos: "Die Tricks mit Bisphenol A, S und F"

 

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24.04.2021

Trauriger Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie auch bei den öffentlichen Sendern?

ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?

Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung". Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich  5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso  gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte, eine Verhöhnung von Menschen mit international anerkannter Krankheit EHS.

5G- Jahre der "Wahrheit" für die Politik

Antwort des WDR auf unsere Beschwerde

Trauriger noch die Antwort der Quarksredaktion:

Die Einschätzungen zu den Gefahren des Mobilfunks kommen seit bald zwei Jahrzehnten im Sinne des wissenschaftlichen Konsens zum Ergebnis, dass im Rahmen derzeit geltender Grenzwerte, die von internationalen Gremien festgelegt werden, keine schädigende Wirkung von Mobilfunk nachgewiesen werden kann. Link zum Antwortschreiben

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09.03.2021

Ein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Umweltbelastungen und Covid-19 Erkrankungen gelang dem Helmholtz- Institut München zusammen mit der TU München am Beispiel

"Erhöhtes COVID 19 Risiko durch Pollenbelastungen"

 

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04.03.2021

 

Publikation des

AGÖF Leitfaden "Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter"

Damit wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch den Trägern öffentlicher Gebäude ein wertvolles Instrument für die Bewertung von Raumschadstoffbelastungen in die Hand gegeben - vor allem viele mittel- und schwerflüchtige Substanzen werden oft durch Raumluftmessungen nicht oder nur mangelhaft erfasst.

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

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15.02.2021

Homeoffice im Keller - Gesundheitsrisiko Radon?

das Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller, und verweist auf das Risiko einer Radonbelastung.  (Pressebericht Februar 2021).

Radon stellt die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar - und wird nach wie vor bei der wohngesundheitlichen Betrachtung von Gebäuden zu wenig beachtet. Mehr Infos zu Radon

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25.01.2021

Duftstoffallergien?

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung: 
"Duftstoffallergiker und Beduftungen"


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21.01.2021

Diagnose Funk fordert  Aufklärung zum Strahlenschutz beim Homeschooling durch "Bundesamt für Strahlenschutz"

 

Während die Hersteller selbst in Gebrauchsanweisungen davor warnen, die mobilen Geräte körpernah zu benutzen, die Telekom sogar rät, WLAN-Router nicht in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern aufzustellen, wird bei den laufenden Anstrengungen bezüglich Homeschooling unterlassen, auf einem verantwortungs- und  gesundheitsbewussten Umgang mit Tablets, Laptops und Handys in Coronazeiten hinzuweisen.

Aufforderung an die Präsidentin des BfS

Siehe dazu auch Kapitel 10 "Schulen" Elektrofelder und Wohngesundheit

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04.01.2021

Urlaub für Allergiker und Sensitive

Die Hoffnung auf einen Urlaub nach "Corona" veranlasst derzeit zahlreiche Anrufer der Hotline zu einer Frage nach allergikerfreundlichen, oft auch nach mcs- geeigneten Hotels.

Eine Recherche vor 3 Jahren bei über 100 derart beworbenen Hotels brachte nur wenige Antworten, erneute Recherchen bezüglich der Aussagekraft diverser "Gütezeichen, Zertifikate, Informationsportale" (Kapitel 14) für allergikerfreundliche Hotels bestätigten die vielfach gemeldeten "Probleme" Betroffener, dass zwar viele Hotels mit unterschiedlicher Qualität  Rücksicht auf Allergiker beim "Speiseangebot" nehmen - auf die sehr wesentliche Raumluftqualität bestenfalls noch im Hinblick auf "Pollen, Rauchen, Tierhaare, Bodenbelag (nur bezüglich Vermeidung langfloriger Teppiche) und Matratzen hingewiesen wird -

Fragen von Emissionen aus Einrichtung, Wandbelag, Bauprodukten allgemein in fast allen Fällen ignoriert werden, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte bezüglich VOCS, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel... kaum erhältlich sind. Siehe dazu "Fragebogen".

Wir laden erneut Hotels und andere Beherbungsbetriebe ein, uns für eine entsprechende Empfehlungsdatei entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine seriöse, individuelle Beratung möglich zu machen. Mehr Infos dazu "emissionsarme Urlaubsquartiere".

 

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Dezember 2020

 

Schadstoffprobleme an Erkheimer Schule

 

Nachdem uns der Bürgermeister seit Monaten die Zusendung des letzten Schadstoffprüfberichts verweigert,

erschien nunmehr ein neuer Pressebericht mit einer "Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes" zu den gefundenen Werten.

Aus diesem Pressebericht ergaben sich für uns statt einer "Klärung" aber zahlreiche weitere Fragen!

Siehe dazu Kapitel "Dezember 2020" in unserer Zusammenfassung "Erkheim".

 

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November 2020

IBN "baubiologie magazin"

"Schadstoffprobleme an Schulen"

Empfehlungen für Eltern und Lehrer - mehr Informationen

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Oktober 2020

 

Diskussionen um erhöhten Schadstoffwert an Mittelschule Erkheim

Seit Monaten sind erhöhte Formaldehydwerte und laut Aussage der Schulleitung gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt; ein neuer Prüfbericht existiert bereits – er wird den Eltern aber mit dem Hinweis verweigert, er müsse erst durch das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) "bearbeitet" werden.

 

Auf Wunsch einer Familie begeleiten wir seit Jahresanfang die Probleme mit den Behörden und deren Versuche, die Angelegenheit zu bagatellisieren, unter anderem mit Bewertungen, die den Aussagen des Umweltbundesamtes völlig widersprechen.

Siehe dazu "Chronik- Schadstoffprobleme in Erkheimer Schule"  

 

Erstmals wurde nun die Öffentlichkeit durch einen Pressebericht informiert.

Allgäuer Zeitung, 05.10.2020

 

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Februar 2020

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Mehr Infos und Zitate aus dem Gesundheitsblatt 202, 63:242-250

 

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