EGGBI Downloads

 

Downloads zu MCS, EHS und Umwelterkrankungen allgemein + Schriftverkehr div.

Aerotoxisches Syndrom

Architektur und Umweltmedizin - Ausbildungsdefizit?

Antrag auf Anerkennung der Behinderung als Umwelterkrankter

Allergikerfreundliche Hotels Fragebogen

Arztsuche 2017 Umfrage

Auflistung von Krankheiten, fie durch Umweltbelastungen verursacht oder verstärkt werden können(!)

Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

Barrierefreier Arbeitsplatz für Umwelterkrankte

 

Bevölkerungsanteil Allergiker und MCS Kranke

"Chemiefreier" Garten- und Schwimmteich

Duftstoffallergiker und Beduftungen

Einstufung MCS durch DIMDI

"Elektrosensitivität" Beschwerden-Tagebuch

Fragebogen an Ärzte/Kliniken - MCS Behandlung mit Krankenschein 

Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen 

Neurodermitis

Psychopharmaka für Chemikaliensensitive

Schriftverkehr Gesundheitsministerium 2018

Schriftverkehr Umweltministerium 2018

Seltene Krankheiten

Umwelterkrankungen und "Umweltmedizin"

Verträglichkeitstest MCS - Produktmuster

Wohnungssuche bei Umwelterkrankungen wie MCS und EHS

Empfehlungen für Besucher von MCS- Kranken

 

Schriftverkehr des EGGBI e.V. (bis Juli 2017 gemeinnütziger Verein) bezüglich MCS Anerkennung

Umweltministerium Gesundheitschutz 5G 2018

Bioethik-Kommission Bayern (1/2016) (siehe dazu auch LINK)

Gesundheitsministerium 2008 - Antwort an Patientin

Gesundheitsministerium 2015 - Antwort an Patientin (siehe dazu auch LINK)

Bundeskanzlerin Angela Merkel - Schriftverkehr

Bayerisches Sozialministerium - "Bayern barrierefrei"   Antwort des Staatsministers   Rückantwort

Gesundheitsministerium unbeantworteter Schriftverkehr - Verweigerung schriftlicher Stellungnahmen

Rentenversicherung Schriftverkehr (11/15) (siehe dazu auch LINK)

 

 

Technische Fragen, Diskussionen und Produktaussagen

Siehe dazu auch "Diskussionsseiten zu Schadstoffthemen" 

 

Aluminium in der Raumluft

Ammoniak

Antimon in Bauprodukten

Antistatika

Asbest am Nachbargrundstück - Asbest im Mietshaus

Asbest aus Leitungsrohren

Azofarbstoffe

Benzol - wohngesundheitliche Beurteilung

Biozide in Bauprodukten

Blower Door Test, Anforderungen

Bodenbeläge, mögliche Schadstoffe

Borate in Bauprodukten

Butanonoxim

CE- Zeichen ab 2019

Chlorpropan

Container (Schadstoffe in Container-Schulen, Kitas, Büros)

Container- Empfehlungen für Eltern und Lehrer

Cyhalothrin - Pyrethroid Einzelbeschreibung

Dampfbremse-Dampfsperre

Diuron am Arbeitsplatz

Elektroheizungen- Infrarotheizungen

Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder

Elektrogeräte - Schadstoffe

Elektroleitungen abgeschirmt

Essigsäure in der Raumluft

Feinstaub

Fachwerkhäuser - Geruchs- und Schadstoffprobleme

Fertighäuser- Geruchsprobleme in älteren Fertighäusern

Flammschutzmittel in Bauprodukten

Feuchtigkeitsschäden in Schulen

EOX-AOX, Prüfanforderungen

Farben- Lacke; gesetzliche Reglungen und "Volldeklarationen"

Fassadenfarbe, Toxine

Fenster, unbehandelt

Formaldehyd Raumschadstoff

Furfural

Gebäudeuntersuchungen - Fragenkatalog

Geruchsreduktion mit Schafwolle

Garten- und Schwimmteiche "verträglich" 

Glykole 

Gussasphalt (in Bearbeitung)

Gütezeichen für Baustoffe aus "gesundheitlicher" Sicht

Handlungsempfehlung bei Feuchteschäden in Schulen

"Healthwashing von Bauprodukten"

Holz- Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen

Holzschutzmittel

Holzheizung - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

Heizsysteme für Umwelterkrankte

IndikuS – nichts Neues (?) Stellungnahme

Isothiazolinone (Diskussionsgrundlage)

Isocyanate, Bauschäume, PUR Dämmungen

Isocyanate- PU Produkte

Laminatböden

Licht, Leuchtmittel und Wohngesundheit

Linoleum EGGBI 

Lüftungsanlagen, Richtliniendiskussion

KMF- EGGBI Diskussion künstliche Mineralfaser

Mäuse- und Rattenbefall im Haus

Möbel- Einbau - Wandabstand

Mottenschutz für Schafwolldämmstoffe

Organozinnverbindungen

OSB- Platten

PAK- Sanierung

PCB- Raumschadstoff - Sanierung

PCP- Raumschadstoff

PFAS Pressespiegel Argumentationen EU-Verbot

Pentanonoxim

PMDI in Holzweichfaserplatten

Prüfberichte für Bauprodukte

Pyrethroide als Insekten- und Mottenschutz - Alternativen

Quecksilber, Amalgam

Radonbelastungen in Gebäuden

Raumluftprüfungen Empfehlungen

Raumluftprüfungen Anforderungen

Raumluftprüfungen- Prüfprogramm

Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit

Recyclingdämmstoffe

Reinigungsmittel

Schall - Gesundheitsrisiko

Schallschutz bei Volksfesten

Schimmel - Gerichtsurteil Nachweispflicht

Schimmel - gesundheitliche Risiken

Schimmelsanierung

Sockelheizung - Grosseschmidt

Styrol, Raumschadstoff

Styrol - Aussenluft - Immissionsschutzgesetz

Styrol – Styren  "krebserzeugend"

Tapeten – wohngesundheitliche Beurteilung

Titandioxid in Bauprodukten

Toluol- wohngesundheitliche Beurteilung

Toxine in Fassadenfarben

VOC - EGGBI Zusammenfassung

VOC -Retentionsbereiche

Wärmedämm-Verbundsysteme

Weichmacher in Bauprodukten

Wohngesundheit und Nachhaltigkeit für Entscheidungsträger

"Wohnen und Leben mit Holz" – Stellungnahme zur FNR- Publikation 2021

Zellulose als Dämmstoff

Zellulose Emissionen

 

EGGBI Diskussionsseite zu Produktgruppen und Schadstoffen

Anfrage an Vergabestellen Labels für Produkte, Gebäude

Anfrage an Vergabestelle Labels für Berater

 

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LCI Werte

EU-LCI Working Group

Wie im ECA-Bericht Nr. 29 „Harmonisierungsrahmen für die gesundheitsbezogene Bewertung von Innenraumemissionen von Bauprodukten in der Europäischen Union unter Verwendung des EU-LCI-Konzepts“ (siehe Dokumente und Glossarseite ) erläutert , hat der EU-LCI-Harmonisierungsprozess zu der Entwicklung eines detaillierten Protokolls zur Erstellung einer harmonisierten Liste von Verbindungen und der damit verbundenen EU-LCI-Werte geführt, das die in einigen EU-Ländern angewandten Verfahren berücksichtigt. Dieses Verfahren, das auf soliden toxikologischen Grundsätzen und Grundsätzen zur Risikobewertung basiert, stellt einen angemessenen gesundheitsschützenden, wissenschaftlich fundierten und transparenten, aber pragmatischen Ansatz für die Bewertung chemischer Emissionen von Bauprodukten dar. (ec.europa.eu)

Eine Liste der EU-LCI-Werte wurde erstellt:

 

1.   

Die Substanzen und ihre Werte sind  wie folgt dargestellt.

Vereinbarte EU-LCI-Werte   - Stoffe mit ihren festgelegten EU-LCI-Werten und zusammenfassenden Datenblättern (PDF)

Daneben werden regelmäßig Arbeitslisten veröffentlicht von Stoffen, die derzeit "bearbeitet" werden.

 

Wenn Sie mehr über den Hintergrund der Werte erfahren möchten, wie diese abgeleitet und angewendet werden: EU-LCI-Wert Fakten- und Informationsdokument 

 

Anmerkungen zu den Tabellen

  • EU-LCI-abgeleiteter Wert: Der EU-LCI-Wert einer de novo abgeleiteten Verbindung unter Verwendung des EU-LCI-Protokolls. 
  • EU-LCI-Wert: Der EU-LCI-Wert für eine Verbindung mit identischen oder sehr ähnlichen (um 20% oder weniger abweichenden) LCI-Werten in den ANSES- und AgBB-Listen

 

 

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CLP Verordnung (EU)

Zitat IFA- Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung:

"In der EU sind Mineralwolle und Aluminiumsilikatfasern rechtlich verbindlich als krebserzeugend im Anhang VI der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) eingestuft."

Textquelle IFA bgetem  (Seite 5)

Siehe dazu auch EGGBI- KMF

 

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REACH

 

Siehe dazu umfassende Erläuterungen unter

Reach Deklaration

Vorbehalte zu Reach unter anderem mit aktuellen Listen der "besondetrs besorgniserregenden Stoffe", der  "gelisteten Stoffe" und der Aussagekraft von Reach für den Planer, Bauunternhmer und Verbraucher.

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden "besonders besorgniserregenden Stoffe" (Artikel 59, Absatz 10 – beinhaltet derzeit 197 Ergebnisse – März 2019)

Datenbank registrierter Stoffe (beinhaltet derzeit 24572 Stoffe -Stand März 2019)

 

 

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CMR (KMR) Stoffe

Unter dem Begriff CMR (cancerogen mutagen reprotoxic) versteht man krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe der Kategorie 1 und 2.

Auflistung der CMR (KMR) Stoffe

 

Krebserzeugend (cancerogen)

ist ein Stoff oder ein Stoffgemisch, der/das Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen kann. Die Stoffe werden in 2 Kategorien mit Unterkategorien unterteilt:

Kategorie 1: Bekanntlich oder vermutlich beim Menschen krebserzeugend

·     Kategorie 1A – Bekanntlich beim Menschen krebserzeugend; überwiegend aufgrund von Befunden beim Menschen.

·     Kategorie 1B – Vermutlich beim Menschen krebserzeugend; überwiegend aufgrund von Befunden bei Tieren.

Kategorie 2: Vermutliche Humankarzinogene

 

Keimzellen-Mutagenität (mutagen) 

betrifft hauptsächlich Stoffe, die Mutationen in den menschlichen Keimzellen auslösen können, die möglicherweise an die Nachkommen weitergegeben werden. Bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen in dieser Gefahrenklasse finden jedoch auch Mutagenitäts- oder Genotoxizitätsprüfungen Berücksichtigung, die in vitro und an Somazellen von Säugern in vivo durchgeführt werden. Die Stoffe werden in 2 Kategorien mit Unterkategorien unterteilt:

Kategorie 1: Stoffe, die bekanntlich vererbbare Mutationen verursachen oder bei denen davon auszugehen ist, dass sie vererbbare Mutationen an menschlichen Keimzellen verursachen.

·     Kategorie 1A – Stoffe, die bekanntlich vererbbare Mutationen an menschlichen Keimzellen verursachen.

·     Kategorie 1B – Stoffe, bei denen davon auszugehen ist, dass sie vererbbare Mutationen an menschlichen Keimzellen auslösen.

Kategorie 2: Stoffe, die für Menschen bedenklich sind, weil sie möglicherweise vererbbare Mutationen in menschlichen Keimzellen auslösen können.

 

Reproduktionstoxizität (reprotoxic) 

sind Stoffe Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau sowie Entwicklungstoxizität bei den Nachkommen beeinträchtigen.

Um Stoffe nach ihrer Reproduktionstoxizität einzustufen, werden sie einer von zwei Kategorien zugeordnet. In jeder Kategorie werden die Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie auf die Entwicklung getrennt betrachtet. Zudem werden die Wirkungen auf/über die Laktation einer eigenen Gefahrenkategorie zugeordnet.

Kategorie 1: Bekanntlich oder vermutlich die menschliche Fortpflanzung gefährdender Stoff

·     Kategorie 1A – Bekanntlich die menschliche Fortpflanzung gefährdender Stoff.

·     Kategorie 1B – Vermutlich die menschliche Fortpflanzung gefährdender Stoff.

Kategorie2: Vermutlich die menschliche Fortpflanzung gefährdender Stoff

 

Textquellen:

BfGA

Umweltbundesamt

 

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ADAM MASKE

Zur Erfassung der Emissionsdaten und Berechnung des Prüfergebnisses ist eine ‚Auswertungssoftware’ (ADAM, AgBB-DIBt-Auswerte-Maske) entwickelt worden, die beim DIBt bezogen werden kann

(Bezugsquelle: DIBt, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin,

Tel. +49 (0)30 78730-353, Fax +49 (0)30 78730-11353). 

(Quelle Umweltbundesamt, Anmerkungen "Auswertung")   

 

ADAM ist eine Excelkalkulation, die eine schnelle Messergebniserfassung von Emissionsprüfungen mit anschließender Auswertung nach der "Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten" des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) bzw. nach den "Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ermöglicht.

Im Rahmen der Auswertemaske ist darauf zu achten, dass für Zulassungseignungsprüfungen stets das aktuelle AgBB-Schema zugrundegelegt wird, wobei in einer Übergangszeit von einem Jahr nach Veröffentlichung des aktuellen Schemas auch noch die vorherige Version verwendet werden darf.

 

 

Ein wichtiger Bestandteil des AgBB-Schemas ist die NIK-Liste, eine Stoffliste, für die eine Arbeitsgruppe des AgBB sogenannte NIK-Werte (Niedrigste interessierende Konzentration) für einige Substanzen erstellt hat. Es ist darauf zu achten, dass für Zulassungseignungsprüfungen stets die aktuelle NIK-Liste zugrundegelegt wird, wobei in einer Übergangszeit von einem Jahr nach Veröffentlichung der aktuellen NIK-Liste auch noch die vorherige Version verwendet werden darf.

 

Im Rahmen dieser Zulassungsgrundsätze ist die Anwendung von ADAM verpflichtend.

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Brandschutzklassen "alt" und "neu"

Dämmstoffe müssen für eine bauaufsichtliche Zulassung ihre "Brandklasse" nachweisen -

Übersicht der Brandklassen nach DIN 4102-1 (alt) und  EN 13501 (neu) 

 

Aus gesundheitlicher Sicht ist stets zu hinterfragen, mit welchen "Stoffen" der jeweilige Brandschutz erreicht wird - siehe dazu Zusammenfassung "Flammschutzmittel".

 

Suche nach "Zulassungen"

DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik)  Auflistung

ETA (Europäische Technische Zulassung)  Suchmaske

 

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Beispiele von Labels und deren Kriterien

Aufgelistet sind hier nur drei der unzähligen mir bekannten Labels von Prüfinstituten,

  • die für solche Schadstoffmessungen akkreditiert sind,
  • die den Zeichennutzern die Weitergabe der Prüfberichte nicht verbieten,
  • und deren Kriterien transparent- kostenlos - im Internet abrufbar und somit auch für den Verbraucher transparent sind.

Fragen wie die Prüfung elektrostatischer Aufladung von Oberflächen, Einsatz von Nanotechnologie und Antistatika muss im Einzelfalls hinterfragt werden. Nach meinem Informationsstand gibt es dazu derzeit noch keine ausreichende "Kennzeichnungspflicht".

Auch die erforderliche Analytik zur Identifizierung/ Quantifizierung der Alkansäuren (vor allem Essig- und Ameisensäur) wird nach unserem Informationsstand dazu noch nicht verwendet; ermittelt werden hier diese Säuren nach wie vor über Tenax Trägermaterial.  

 

eco-Institut-label

(VOCs, Formaldehyd, Acetaldehyd, Geruch, AOX, EOX, Schwermetalle; Phthalate, Terephthalat, Isocyanate, Organozidverbindungen - produktrelevant: der jeweilige Prüfumfang muss produktgruppenspezifisch jeweils "verglichen" werden)

Probenahme erfolgt durch externen Probenehmer (Institut, Notar, öffentlich bestellter Umweltbeauftragter)

 

natureplus

(VOCs, Formaldehyd, Acetaldehyd, Geruch, EOX, AOX, Schwermetalle;  Pestizide, Phthalate, Isocyanate, Organozidverbindungen - produktrelevant: der jeweilige Prüfumfang muss produktgruppenspezifisch jeweils "verglichen" werden )

Probenahme erfolgt durch externen Probenehmer (Institut, Notar, öffentlich bestellter Umweltbeauftragter)

 

Eurofins Indoor Air Comfort und Indoor Air Comfort Gold 

(VOCs, Formaldehyd, Acetaldehyd)

Probenahme erfolgt durch den Hersteller selbst

Das Institut prüft allerdings auf Wunsch auch nach weiteren Parametern, dies ist aber nicht Bestandteil des Labels.

Ich betrachte bei dieser Aufstellung nur die Transparenz der tatsächlichen "Prüfanforderungen" - nicht diverse oft zitierte weitere Labelkriterien. (Ausschließungskriterien, die sich ohne eigener Laborprüfung mit Herstellerdeklarationen und nicht definierten Datenlagen zufriedengeben).

 

Die Prüfungen erfolgen in vielen  Fällen normgerecht - Prüfumfang und die unterschiedlichen Grenzwerte müssen vom Verbraucher selbst "bewertet" werden.

 

Siehe dazu auch:

EGGBI "gesundheitliche Bewertung von über 100 Gütezeichen"

Grenz/ Richt und Orientierungswerte

 

 

 

Korrekturen, Ergänzungen (mit Quellennachweisen) sind ausdrücklich erbeten.

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DIMDI

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt als Behörde

im Ressort des Bundesministeriums für Gesundheit

über das Internet hochwertige Informationen für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung.
Es ist Herausgeber amtlicher medizinischer Klassifikationen und pflegt medizinische Terminologien, Thesauri, Nomenklaturen und Kataloge.

Das DIMDI ist verantwortlich für die Klassifizierungen von Krankheiten -  ICD-10 GM

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation für Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.

Link zur aktuellen Version 2019

Link zur ICD Suche

 

 

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Umrechnungstabelle häufig verwendeter Maßeinheiten

 

Verwirrend ist für viele die Anwendung der unterschiedlichsten Maßeinheiten bei unterschiedlichen Grenzwerten, Orientierungswerten, in Prüfberichten.

Häufig verwendete Maßeinheiten:

Gramm

1 g

1000 mg

Milligramm

Milligramm

1 mg

1000 µg

Mikrogramm

Mikrogramm

1 µg

1000 ng

Nanogramm

Nanogramm

1 ng

1000 pg

Pikogramm

Pikogramm

1 pg

0,001 ng

Nanogramm

Nanogramm

1 ng

0,001 µg

Mikrogramm

Mikrogramm

1 µg

0,001 mg

Milligramm

Milligramm

1 mg

0,001 g

Gramm

 

Formaldehyd Umrechnung ppm in mg/m³ bzw. µg/m³

Parts per Million

1 ppm

1240 µg/m³

Mikrogramm

Parts per Million

0,1 ppm

124 µg/m³

Mikrogramm

Parts per Billion

1 ppb

1,23 µg/m³

Mikrogramm

Mikrogramm

100 µg/m³

0,083 ppm

Parts per Million

 

Ergänzend zu Formaldehyd:

Messwerte werden manchmal auch angegeben mit ml/m³

Umrechnungsfaktor:

1 ml/m³ (ppm,) entspricht 1,24 mg/m³  bzw. 1240 µg/m³  (bei 20 °C und 1013 hPa)

 

 

 

Toluol:

1 ppm = 3,75 mg/m³ = 3750 µg/m³ (Quelle)

Methylmethacrylat

1 ppm = 4,18 mg/m³ = 4176 µg/m³ (Quelle)

Benzol

1 ppm = 3,48488 mg/m³ = 3484 µg/m³ bei 21°C

 

Onlinehilfe zur Umrechnung ppm in mg/m³ für weitere Stoffe

abhängig von Raumtemperatur

 

Umrechnungs"versuche" beispielsweise bei PCB (Luft/Hausstaub, täglich "tolerierbare" Aufnahmemöglichkeit...) finden Sie hier

 

 

 

 

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Weitere Begriffe wie ADI, TWI, PTW

ADI

Acceptable Daily Intake
Wörtlich: "zulässige tägliche Aufnahme".
International gebräuchliche Bezeichnung für die täglich duldbare Menge eines Schadstoffes, die vom Menschen lebenslang ohne Schädigung der Gesundheit (nach heutigem Wissen) aufgenommen werden kann. Für die Berechnung der täglichen Aufnahme durch den Erwachsenen wird ein durchschnittliches Körpergewicht von 60 kg angenommen.
Der ADI-Wert wird durch Langzeittierversuche experimentell ermittelt.

  • TWI

    Tolerable Weekly Intake
    tolerierbare wöchentliche Aufnahme

  • PTW(I)

    Provisional Tolerable Weekly Intake
    Vorläufig duldbare wöchentliche Aufnahmemenge

     

    Weitere Fachbegriffe finden Sie im hier verlinkten Fachglossar

     

     

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Was bedeutete TVOCspez

 

TVOC "total volatile organic compounds" = Summe der VOCs 

Dieser Summenwert wird vielfach als  "Bewertungsmöglichkeit" herangezogen.

Grundsätzlich ist ein solches Konzept nicht toxikologisch begründet und kann daher nicht direkt als ein Kriterium zur Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen herangezogen werden, sondern nur nach Betrachtung der gesundheitlichen Relevanz der darin enthaltenen Werte der identifizierten Einzelstoffe.

Die Berechnung erfolgt international unterschiedlich  

 

"In den deutschen AgBB-Grundsätzen und der DIBt-Regelung wird ein anderes Verfahren verwendet, das zum Parameter TVOC SPEZ   führt."

 

o    In einem ersten Lauf ist der Ansatz sehr ähnlich zu prEN 16516.

o    Aber alle VOCs mit einem deutschen LCI-Grenzwert werden mit ihren authentischen Standards quantifiziert, nicht in Toluoläquivalenten. Dies ist der wesentliche Unterschied zu prEN 16516.

o    Und alle VOCs, die keinen deutschen LCI-Grenzwert haben (einschließlich der nicht identifizierten VOCs) werden aus den eben genannten Gründen in Toluoläquivalenten quantifiziert."

Zitat 2018 Eurofins:  Deutscher Ansatz der Berechnung

 

Definition laut MVV TB und damit derzeit in D anzuwenden:

TVOCspez (Summe der flüchtigen organischen Verbindungen):

Summe der flüchtigen organischen Verbindungen.

Summe der Konzentrationen identifizierter und nicht identifizierter flüchtiger organischer Verbindungen, berechnet durch Aufsummieren der Konzentrationen aller Substanzen (Zielverbindungen und Nicht-Zielverbindungen, identifizierte und nichtidentifizierte Verbindungen) in der Luft des Referenzraums; dabei handelt es sich um Substanzen, die zwischen n-Hexan bis einschließlich n-Hexadecan, unter Verwendung einer festgelegten Trennsäule eluieren, mit jeweils einer Konzentration ab 5 µg/m³.

Zielverbindungen sind substanzspezifisch zu quantifizieren während Nicht-Zielverbindungen, identifizierte und nichtidentifizierte Verbindungen über das Toluoläquivalent zu quantifizieren sind. Seite 219 MVV-TB

 

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Europäischer Referenzraum

Bei Produktprüfungen wird zwischenzeitlich die durchschnittliche "Raumbeladung"  durch die jeweilige Produktgruppe berücksichtigt.

Als Grundlage dafür dient der "Europäische Referenzraum":

 


Beispiel Türen

"In der Regel wird eine Emissionskammerprüfung nach der europäischen Prüfmethode CEN/TS 16516 durchgeführt. Ein für das Gesamtelement repräsentativer Türenabschnitt wird für einen Zeitraum von 28 Tagen in einer Prüfkammer untersucht. Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit an der Probenoberfläche sind genau definiert.

Die flächenspezifische Luftdurchflussrate q (m³/m²h) ergibt sich aus dem Volumen der Prüfkammer, der Fläche des eingebauten Probenmaterials und dem gewählten Luftwechsel.

Ausgehend vom Europäischen Referenzraum gemäß CEN TC 351, entspricht ein Fläche-zu-Volumen-Verhältnis von 0,05 m²/m³ dem realistischen Expositionsszenario einer Tür.

Bei einem Luftwechsel von 0,5 pro Stunde ergibt sich daraus eine flächenspezifische Luftdurchflussrate von q = 10, welche bei Standard-Emissionsprüfungen üblicherweise angewandt wird. Dient die Prüfung der Erlangung eines Umweltzeichens, so ist die Probe im Sinne eines Worst Case-Ansatzes bei strengeren Bedingungen zu exponieren. Während der Blaue Engel (RAL UZ 176) ein q = 2 fordert, werden Türen beim Österreichischen Umweltzeichen in der Richtlinie UZ 06 für Möbel abgedeckt, die für alle eingeschlossenen Produkte eine einheitliches q von 1 festlegt. Bei Baubook fallen Innentüren in die Kategorie Holzwerkstoff-Produkte und sind damit bei einem maximalen q = 1,25 zu prüfen. Das deutsche Sentinel Haus Institut hat Türen in die Anforderungen für Holzwerkstoffe und Ausbauplatten integriert, was q = 0,5 bedeutet." Österreichischer Holzkurier

 

Siehe dazu auch Hinweise Umweltbundesamt

Auch beim AgBB- Schema wird dieser Referenzraum berücksichtigt:

Um sowohl die energetischen als auch die lufthygienischen Aspekte hinreichend zu berücksichtigen, gilt die gesundheitliche Bewertung des AgBB – Schemas für eine Mindestluftwechselrate von 0,5/h [DIN 1946 - 6].

Diese Luftwechselrate wird auch für den Referenzraum gemäß DIN EN 16516: 2018 – 01 festgelegt.

Die im AgBB - Schema zugrunde gelegte Luftwechselrate von 0,5/h setzt - sofern keine Lüftungsanlage vorhanden ist  - eine

Regelmäßige (mehrmals tägliche) Lüftungstätigkeit voraus, um Folgeschäden aus hygienischer

Sicht vorzubeugen

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Geruchs- Wahrnehmungsschwellen und Vergleichslisten

In manchen Fällen ist es möglich, bereits an Hand auffälliger Gerüche "verdächtige" Verursacher zu identifizieren. Dazu gibt es einige Hilfestellungen in Form von "Vergleichslisten".

Besonders häufig finden sich sehr hohe Geruchsbelastungen in älteren Fertighäusern, verursacht durch Chloransiole. (unter anderem "Geruch in älteren Fertighäusern", Kapitel 5 )

Vergleichslisten:

Allum - Beschreibung unterschiedlicher Gerüche

AGÖF- Geruchsleitfaden (Kapitel 13/ Anhänge)

Fraunhofer- Gerüche in Innenräumen

LfU Bayern - Gerüche


Bei bereits vorliegenden Prüfberichten können Gerüche oftmals auch an hand der 2Geruchsschwellenlisten zugeordnet werden:

Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 1 · 2014:

Geruchswahrnehmungsschwellen ODT50 und vorläufige Geruchsleitwerte I und II Tabelle Seite 151

Geruchsschwellen Schimmelpilzgerüche  Tabelle Seite 37


Informationen zu Duftstoffen- Beduftungen

 

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Gefährdungsbeurteilung

 

 

Grundsätzlich muss vor baulichen Maßnahmen, Abriss- Sanier- und Renovierungsarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung  durchgeführt werden, um gesundheitliche Risiken vor allem auch durch Altlasten  (Asbest, PAK, PCB, Holzschutzmittel und viele andere: siehe dazu "Gefährdungsfaktoren", Bundesantsalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) möglichst auszuschließen.

Umfangreiche Informationen zu den gesetzlichen regelungen dazu, möglichen Folgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften finden Sie unter dem LInk "Gefährdungsbeurteilung" auf dieser Homepage

sowie in einem eigenen Kapitel in unserer Publikation "Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit"

 

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

H-, EUH-, P- Sätze und GHS Piktogramme - alte R- und S- Sätze

Die H-und P- Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, englisch hazard und precautionary) und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.

Sie ersetzen die früher gebräuchlichen R- und S-Sätze.

 

 

Liste der H-Sätze

Liste der EUH- Sätze

Liste der P-Sätze

GHS- Piktogramme

 

Allgemeine Hinweise zu Gefahrstoffdaten

 

 

Alte Kennzeichnung (R-und S-Sätze)

 

Liste der R- und S-Sätze

Die R- und S- Sätze lassen sich nicht in allen Fällen 1:1 vergleichen - eine

Gegenüberstellung

findet sich in einer Präsentation aus 2013 des Umweltbundesamtes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mehr Infos zu EGGBI und zum Autor

 

 

 

 

Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links bin ich stets dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

HERA - Human and Environmental Risk Assessment für Haushaltsartikel

HERA möchte einen gemeinsamen Rahmen für die Risikobewertung für die Haushaltsreinigungsmittelindustrie bereitstellen und zeigen, dass dieser Prozess auf effektive und transparente Weise bewertete Sicherheitsinformationen zu den in diesen Produkten verwendeten Inhaltsstoffen liefert. Dieser Prozess soll einen risikobasierten Ansatz für die Chemikaliengesetzgebung in der Europäischen Union unterstützen und kann als Pilot für die Anwendung des gleichen Prozesses in anderen Sektoren und / oder geografischen Gebieten dienen. (Homepage)

Link zur Datenbank

 

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Begriffserläuterungen: Additive, Sikkative, Polymere

Sehr oft versuchen Hersteller, auch bedenkliche  Inhaltsstoffe unter "Sammelbegriffen" zu verbergen. Diese finden wir sehr oft auch in sogenannten "Volldeklarationen" (auch bei Ökoprodukten)! Viele dieser - teils auch "gefährlichen" Stoffe - müssen bei entsprechend niedrigen Konzentrationen nicht immer im Sicherheitsdatenblatt ausreichend deklariert werden - Sensitive können aber auch bereits bei Niedrigstkonzentrationen dadurch gesundheitliche Beschwerden erfahren.

Siehe dazu auch: Umweltmedizinische Bewertung von gesetzlichen Grenzwerten.

 

Sikkative

Sikkative (von siccus lateinisch, trocken) sind Stoffe, die ölhaltigen Farben und Lacken zugesetzt werden, um die Trocknung zu beschleunigen.

Die in den meisten Sikkativen enthaltenen Schwermetallionen (Kationen von Blei, Mangan, Cobalt, Zink etc.) sind toxikologisch nicht unbedenklich.(Zitat Chemie-Schule)

Additive:

Additive (lat. additivum „hinzugegeben, beiliegend“), auch Hilfsstoffe oder Zusatzstoffe sind Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern.(Chemie.de)

Viele solcher Additive bergen auch für den menschen Gesundheitsrisiken- z.B. Biozide.   Isothiazolinone,  Butanonoxim...

Polymer:

Vielfach verwendeter Begriff, um eine "Deklaration" vorzutaüschen - z.B.bei Flammschutzmitteln:

Polymer FR

Was ursächlich bedeutet:

·         Polymer = „aus vielen gleichen Teilen aufgebaut" (http://www.chemie.de/lexikon/Polymer.html

·         FR  =       "Flame Retardants" = Flammschutzmittel

Leider geht aus dieser Bezeichnung in keiner Weise hervor, aus welchen Stoffen dieses Flammschutzmittel besteht - ob, und in welchem Ausmaß auch hier gesundheitsrelevante Auswirkungen möglich sind - vielmehr erscheint uns eine Bezeichnung "aus vielen gleichen Teilen aufgebautes Flammschutzmittel" als absolut nichtssagend!

Weitere "Sammelbegriffe" vor allem verwendet von "Naturfarbenhersteller"

 

 

Metallglossar

Überblick über die gängisgten Metalle, deren Schmeldzpunkt und Namensabkrüzungen

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Aktuelle (2020 bis 2022) Publikationen zum Thema Umweltmedizin - MCS

"Umweltmedizinische Versorgung in Deutschland"

Gesundheitsblatt 2020. 63:242-250

"Umweltmedizinische Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten in Deutschland"

(Siehe dazu EGGBI Stellungnahme - "Bankrotterklärung")

 

"Empfehlungen für Ärzte - MCS"

CME Artikel 13.01.2020

"Multiple Chemikaliensensitivität - ein Leitfaden für den Umgang mit Betroffenen"

(Siehe dazu EGGBI Stellungnahme)

Poltische Verzögerungstaktik und Geheimnispolitik

Stellungnahme zu einem Projekt der bayerischen Staatsregierung "IndikuS" (Juni 2022)

 

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