Wiedereingliederung in die Arbeitswelt

 

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Besondere Anforderungen zur Wiedereingliederung in die Berufswelt

Untätigkeitsbeschwerde oder Klage

Amtsarzt - ärztliche Gutachten

 

Siehe auch:

Barrierefreiheit für Umwelterkrankte 

Barrierefreier Arbeitsplatz

 

Zahlreiche Umwelterkrankte, MCS Kranke, besetzten in ihrem "früheren" Leben teils sogar hochwertige Positionen und zahlten in dieser Zeit  auch entsprechende Sozialbeiträge.

Nach dem Ausbruch von MCS landen aber die meisten spätestens nach wenigen Jahren im sozialen "Out" , nachdem sämtliche Ersparnisse für von den Kassen nicht bezahlte aber unverzichtbare umweltmedizinische Behandlungen (mit oft teuren Anfahrtswegen zu den wenigen Spezialisten) , kostenintensivere Ernährung, vor allem aber oft langwieriger Wohnungssuche aufgegangen sind; weder Kassen noch die Arbeitsagentur bieten dazu wirkliche finanzielle Hilfestellung, um eine Wiedereingliederung in das "normale Leben"- damit aber auch in die Berufswelt zu ermöglichen.  

Gerade die Verbesserung des Wohnumfeldes führte in vielen Fällen zu wesentlicher Verbesserung des Gesundheitszustandes - schadstoffbelastete Räume, Wohnungen mit Schimmel führen dagegen verständlicherweise zu einer ständigen Verschlechterung des physischen, in der Folge aber natürlich auch des psychischen Zustandes.

Erschwerend kommt dazu, dass in vielen Fällen auch die Umwelt kein Verständnis für die reellen Probleme der Betroffenen zeigt (Abwehrreaktionen auf Deos, Sprays, alle Arten von intensiven Gerüchen) und es damit zusätzlich zu einer sozialen Isolierung, sehr oft sogar nachweisbarem MObbing am Arbeitsplatz kommt.

Wünschenswert wäre, wenn sich die Arbeitsagenturen - gerade im Zuge aktueller Aktivitäten zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen auch dieser Gruppe extrem "Arbeitswilliger" annehmen würde, und durch finanzielle Unterstützung  unter anderem auch vor allem  im Hinblick auf "Kostenübernahme" für emissionsarmen (verträglichen) Wohnraum - später auch bei der Suche nach "barrierefreiem Arbeitsplatz" im Sinne von "schadstoffminimiert" unterstützen würde. 

 

 

Besondere Anforderungen zur Wiedereingliederung in die Berufswelt

Zunehmende Allergien und Umwelterkrankungen haben in den letzten Jahren Medizin, Sozialgerichte und Arbeitsagenturen mit „neuen Problemstellungen“ konfrontiert.

Zwar gibt es eine Anzahl von Lösungsansätzen – an vielen Stellen fehlt aber die Bereitschaft, die Problematik zu erkennen und an deren Behebung aktiv mitzuarbeiten.

 

Zur Krankheit:

Umwelterkrankungen allgemein, unter anderem

Multiple Chemikaliensensitivität (MCS) (siehe auch LINK)

Vom DMDI (deutsches Institut für medizinische Dokumentation; Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit) wurde bereits vor längerer Zeit schriftlich bestätigt, dass die MCS unter der Kennziffer T 78.4 von der WHO im ICD-10 klassifiziert wird. Unter dieser Kennziffer werden Erkrankungen klassifiziert, die als „Allergien, nicht näher bezeichnet“ angegeben werden.

Die Kennziffer T 78.4 gehört dabei zum Kapitel 10 des ICD-10-GM, in welchem „Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen klassifiziert werden. (DIMDI 2015) 

Noch sind die auslösenden Vorgänge im Körper nur teilweise bekannt – mögliche „Auslöser“ sind aber aus Erfahrungsberichten der Umweltmedizin

·         Amalgam

·         Längerer Aufenthalt in schimmelbelasteten Wohnungen oder Arbeitsräumen

·         Exposition gegenüber starken Umweltgiften in Gebäuden  (Holzschutzmittel, Weichmacher, Insektizide, Fungizide, Lösemittel aller Art, Tonerstäube aus Druckern u.v.a.)

·         Exposition starker allgemeiner Umweltbelastungen (Pestizide aus der Landwirtschaft, extreme Chemikalien- und Staubbelastungen aus der Industrie, Vergiftungsfälle aus Umweltkatastrophen wie z.B. 9/11 New York mit extrem gefährlichen Stäuben)  

Durch diese Belastungen kann es zu erheblichen Störungen des Immunsystems kommen, die zu einer ganzen Reihe von Unverträglichkeiten führen –

nicht nur gegenüber den ursprünglichen Auslösern, sondern gegen zahlreiche toxische, vor allem aber auch vielfältige natürliche Gerüche und Stoffe, so vor allem auch Zigarettenrauch, Duft von Weichmachern, Reinigungsmitteln, Parfums, Deos.

In zahlreichen Fällen werden die Beschwerden im Laufe der Zeit noch ergänzt durch erhöhte Sensitivität bei elektromagnetischen Belastungen – (EHS); vor allem aber auch durch extreme Unverträglichkeiten gegenüber zahlreichen Lebensmitteln, so dass eine „normale Ernährung“ nicht mehr möglich ist.

Diese Unverträglichkeiten werden oft selbst von Familienangehörigen und Partnern, vor allem aber auch von Berufskollegen nicht „verstanden“ und die Betroffenen damit in eine soziale Isolierung gedrängt; daraus resultierende psychosomatische Symptome werden gerne als Auslöser definiert (Einbildung), obwohl sie nachweisbar erst eine Folge der sozialen Isolierung sind.

 

Erforderliche Maßnahmen: 

Zu einer Verbesserung der Symptome kommt es nachweisbar bei Veränderung des Wohn- und soferne noch vorhanden-  des Arbeitsumfeldes; zahlreiche akute Unverträglichkeiten verschwinden beim Wegfall starker Belastungen (z.B. bei Bezug einer schimmelfreien, emissionsarmen Wohnung, veränderte Ernährung) verbunden mit qualitativer umweltmedizinischer Betreuung (richtige Medikation, Entgiftung)

Die meisten Unverträglichkeiten reduzieren sich soweit, dass ein einigermaßen „normales Leben“ wieder möglich wird,

bei entsprechender Unterstützung bei der Suche nach verträglicher Wohnung,

Ersatz für kostenaufwändigere Ernährung; in der Folge

Hilfestellung auch bei der Suche nach einem verträglichen Arbeitsplatz. (Siehe dazu auch Einrichtung von Heimarbeitsplätzen bzw. Einzelarbeitsräumen mit schadstoffarmen Materialien

sowie Beitrag: "Barrierefreier Arbeitsplatz"

 

Auszug aus Behindertengesetzgebung: 

SGB II, MdE und SGB IX (GdS/GdB) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (vormals Schwerbehindertenrecht) 

In der GdS Tabelle findet sich MCS namentlich erwähnt – (Seite 141 "Behinderung und Ausweis") unter Punkt 18.4:

"Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen."

 

Voraussetzungen und Empfehlungen für Arbeitsagenturen und Krankenkassen

 

Ø  Information zumindest des zuständigen Sachbearbeiters; optimal generelle Qualifizierung von Mitarbeitern zu den besonderen Anforderungen der zunehmenden Zahl von Allergikern und Chemikaliensensitiven für Wiedereingliederungs- Maßnahmen, nach Verbesserung der Lebensumstände spezielle Suche nach geeignetem Arbeitsplatz, in manchen Fällen unter Berücksichtigung der „Behindertenförderung“ (optimal Positionen mit Möglichkeit einer qualifizierten zumindest teilweisen „Heimarbeit“)

Ø  Übernahme des Mehraufwandes für spezielle Lebensmittel

Ø  Notfalls Beauftragung eines Maklers zur Suche nach geeignetem Wohnraum

Ø  Abstimmung mit der zuständigen Krankenversicherung bezüglich Kostenübernahme einer adäquaten umweltmedizinischen Behandlung/Therapie

 

EGGBI unterstützt bei der Entwicklung eines solchen Programmes im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit mit Fachinformationen und auch Benennung qualifizierter Fachleute aus einem großen internationalen Netzwerk mit Umweltmedizinern, Fachinstituten und Universitäten. (www.eggbi.eu/service/ )

 

Beurteilung solcher Maßnahmen:

 

Nicht nur aus sozialer Verantwortung gegenüber den Betroffenen, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht erscheint es unverantwortbar, teils hochqualifizierte Arbeitnehmer durch fehlende Unterstützung in ein soziales  "Out" zu drängen und damit „lebenslängliche“ Sozial-Härtefälle zu schaffen  

Wir empfehlen bei Umwelterkrankungen und Chemikaliensensitivität alle Maßnahmen zu treffen um eine Wiedereingliederung in ein aktives soziales Umfeld und auch in die Arbeitswelt zu unterstützen.

 

Hinweis: EGGBI befasst sich auf gemeinnütziger Basis vor allem 

Ø  mit gesundheitlich relevanten Fragen bei der Bewertung von Produkten, Gebäuden und Gutachten – unabhängig von Baustoffherstellern, Händlern, „Bauausführenden“, Mietern oder Vermietern,

Ø  mit Publikationen zu Themen der Wohngesundheit und wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit Schadstoffbelastungen 

Ø  mit Gastvorlesungen an Hochschulen vor allem für Architekten und allgemeinen öffentlichen Veranstaltungen als Referent und Forumsteilnehmer.

Ø  mit Forschungsprojekten in Kooperation mit Universitäten und Instituten zum Thema Schadstoffvermeidung in Gebäude

                                                                                   

Weiterführende Links:

 

MCS - Multiple Chemikaliensensitivität 

Internationale Zahlen und "Bewertungen" zur Verbreitung der Krankheit

Gerichtsurteile - Anerkennung von MCS bei Sozialgerichten

Kosten des "Nichtstun"

2 Klassen-Medizin für MCS Patienten

Umwelt- beeinflusste oder verursachte Krankheiten

Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

Duftstoffallergiker 

 

Untätigkeitsklagen gegen Behörden

In vielen Fällen werden trotz vorliegender Atteste von Ärzten  von Behörden, Arbeitsagenturen,  Rentenversicherungen Anträge verschleppt, nicht oder mangelhaft bearbeitet.

In diesen Fällen bleibt den Betroffene oft als letzter Ausweg nur mehr eine Untätigkeitsbeschwerde  und der Gang in die Medien, um die Behörden zum Handeln zu zwingen.

Letzter Schritt ist eine  Untätigkeitsklage - für das mit dem damit verbundenen Kostenrisiko gibt es im Hinblick auf die Untätigkeitsklage besondere gesetzliche Regelungen, die für den Kläger günstig sind und ihn in aller Regel von den höheren Kosten des Klagverfahrens freistellen. (Quelle)

Pressebericht zu "Untätigkeit"

Die Einbeziehung von Presse und anderen Medien hilft in manchen Fällen auch bei Untätigkeit von Krankenkassen: auch diese sind in der Regel angesichts des herrschenden Konkurrenzkampfes  nicht über Medienberichte ungerechtfertigter Kostenübernahme- Verweigerungen erfreut  - schließlich kann eine Erkrankung wie MCS jederzeit jeden treffen!

Bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen sind aber auch Patientenbeauftragte und Schlichtungsstellen erste Ansprechpartner.

Auch die meisten Behindertenbeauftragten haben keinerlei Verständnis für "umwelterkrankte "Behinderte" (trotz Behindertenausweis) - hier bereiten wir aktuell gegen besondere "Verweigerer" eine Beschwerde beim UN Vertreter für die Umsetzung der UN Konvention in D vor. (siehe dazu Punkt 2 von Link

 

 

 

Amtsarzt - ärztliche Gutachten

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wird in der Regel ein amtsärztliches Gutachten - oft auch Gutachten sogenannter "Fachärzte" gefordert.

Hier stellt sich für Umwelterkrankte das Problem vielerorts fehlender echter  "Umweltmediziner" und medizinischer Ansprechpartner:,siehe dazu"Bankrotterklärung deutscher Umweltmedizin- Politik"

 

  • dass Amtsärzte in der Regel keine umweltmedizinische Ausbildung haben, und sich auf Aussagen anderer "ärztlicher Atteste" und  "Fachliteratur" (einseitig und längst überholt) beziehen. Eine ernsthafte Diagnose bei Chemikaliensensitivitäten ist hier in der Regel nicht zu erwarten. Siehe dazu Auszug aus RKI Studie: "Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

    Das betrifft sowohl den niedergelassenen Bereich, den öffentlichen Gesundheitsdienst als auch die Universitätskliniken." Link zur Publikation

  • Bruch der ärztlichen Schweigepflicht: immer wieder erfahren wir auch von Fällen, in denen Ärzte dem Arbeitgeber auch - ohne Zustimmung der Betroffenen - Untersuchungsergebnisse mitteilen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. In solchen Fällen sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. (Siehe auch: Schweigepflicht des Amtsarztes)
  • Weiterleitung an sogenannte "Fachärzte" (Umweltabteilungen an Universitätskliniken). Hier liegen uns beispielsweise von einer solchen "umweltmedizinischen Abteilung" Aussagen "verzweifelter" Patienten vor, denen ihre Chemikalienunverträglichkeit als wissenschaftlicher Unsinn und "psychosomatisch bedingt" erklärt wird. Gesundheitliche Risiken durch Schadstoffe wie PCB in Gebäuden wurden konkret als unwahrscheinlich dargestellt (Schriftverkehr liegt uns vor), aber auch Isothiazolinon- Werte mit über 0,6 µg/m³ (Richtwerte I:, 0,05 µg/m³!; Richtwert II 0,5 µg/m³) stellen "keine Ursache" für gesundheitliche Beschwerden dar! In solchen Kliniken ist keine wirklich neutrale Beurteilung der Erkrankung zu erwarten. 

 

Dies führt immer wieder zu "Fehlurteilen" auch vor Gericht, da sich - im Hinblick auf Umweltrecht, Gesundheit ebenfalls "ungeschulte Richter"diesbezüglich ebenfalls meist an solchen "Gutachten" orientieren, die internationale Anerkennung von Umwelterkrankungen wie MCS, EHS u.a. als physische Krankheit vollkommen ignorieren, sofern der Betroffene sich nicht einen der wenigen hervorragenden Umweltanwälte "leisten" kann.

Siehe dazu auch:

Empfehlungen für Termine bei Gutachtern, Amtsärzten und Behörden allgemein

 

 

 

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