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2 Klassenmedizin für MCS Kranke?
Derzeit gibt es in Deutschland zwar eine Reihe hervorragender Umweltmediziner - eine qualitative Versorgung bleibt dennoch den meisten MCS Betroffenen verwehrt.
Siehe dazu aus unserer Schriftenreihe:
Umwelterkrankungen und Umweltmedizin - ein Statement
Barrierefreiheit für Umwelterkrankte
Duftstoffallergiker und Beduftungen
Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder
Krankenkassen (gesetzliche, aber auch "private") verweigern nach wie vor die Übernahme der Behandlungskosten mit Hinweis auf längst überholte Studien (RKI 2002).
Umweltmedizin bleibt daher nur Patienten vorbehalten, die sich als "Privatpatienten" auch ohne Kostenersatz durch ihre "Krankenkasse" eine solche Behandlung leisten können. Unsere diesbezüglichen zahlreichen Anfragen bei Bundes- Landespolitikern aller Parteien ergeben ein Bild völliger Ignoranz bei nahezu allen "Spitzenpolitikern" und lassen auch eine sogenannte "christliche Leitkultur" im Umgang mit Umwelt und Menschen vermissen.
Das Verhalten der Krankenkassen widerspricht auch vollständig den Erkenntnissen der Behindertengesetzgebung - welche grundsätzlich MCS als körperliche"Behinderung" anerkennt - eine Verweigerung einer adäquaten medizinischen Behandlung einer solchen "Behinderung" widerspricht somit dem Rechtsanspruch auf einen grundgesetzlich garantierten Anspruch.
Wir bezeichnen dies als "2 Klassen Medizin" einerseits für Vermögende und andererseits für "Normalbürger" und eine "soziale und medizinische Diskriminierung", die sich auch durch die Verweigerung unverzichtbarer Leistungen bei Jobcentern, Wohnungsämter und Beihilfestellen fortsetzt.
Themenübersicht
Manko bei ärztlicher Beratung - Kooperation mit Ärzten?
Gesundheitsministerium verweigert schriftliche Stellungnahme
Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel
Robert Koch Institut- MCS Studie
Verletzung des Grundgesetzes durch Krankenkassen und Jobcenter?
Verweigerung von Mehrbedarf durch Jobcenter
"umweltmedizinische Kenntnisse" mancher Gutachter und Amtsärzte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Stellungnahmen von Krankenkassen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer
Rentenversicherungsanstalt - kein medizinischer Nachweis von MCS?
Offene Briefe an "Gesundheitspolitiker" und Parteizentralen
Bayerischer Landtag - schriftliche Anfrage
Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Zusammenfassung zu den sehr spärlichen Antworten
Politische Verantwortung für die Ursachen von MCS- Menschenrechtsverletzung?
Politische Einzelinitiativen "pro MCS" und deren Ergebnisse (Anfrage an Landesregierung Schleswig Holstein)
(Um-) Weltmedizin - oder: Was heilt die Welt
Buchprojekt "2 Klassen Medizin"
Manko bei ärztlicher Beratung für Chemikaliensensitive?
Manko bei ärztlicher Beratung - Kooperation mit Ärzten
Die sehr aufwändige Beratung von chemikaliensensitiven Bauherren wird wesentlich erleichtert, wenn diese in Kooperation mit einem behandelnden Arzt erfolgen kann.
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Umweltmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, die mit Umweltfaktoren in Verbindung gebracht werden (zum Beispiel Wasser-, Boden-, Luft- oder Lebensmittelverschmutzungen, Bau- und Siedlungshygiene einschließlich Lärmschutz, Schutz vor ionisierender Strahlung, gesundheitlicher Verbraucherschutz) sowie die Erstellung umweltmedizinischer Gutachten. Die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 6. April 2009
Aussage Dr. Daunderer München:
Umweltmedizin Ausbildung war reine Psychiatrie:
"Auf meine Anregung wurde die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" geschaffen. Als Autor des einzigen, mehrbändigen Umweltgifte Handbuchs der Welt erhielt ich die erste Urkunde - unterschrie ben von Zilker, der stets in der Vorlesung vor Studenten behauptet: "es gibt keine chronische Vergiftung". Es konnte also nicht gut gehen. Allen alten Umweltärzten schrieb ich ein Zeugnis mit dem sie die Urkunde erhielten. Sie sind alle bereits in Pension.
Die "Ausbildung" der jungen Ärzte lag in der Hand von Giftverherrlichern, die ausnahmslos die Meinung vertraten, dass kein Gift Grenzwerte überschreite und Kranke seien nur eingebildete Kranke, die ausnahmslos in die Psychiatrie gehörten. Nachweisverfahren wurden verheimlicht.
Logischerweise wurde Umweltmedizin zur Privatleistung abgestempelt..
Psychiater zählen Umweltvergiftete zu den Psychotikern, die solange eingesperrt gehören, bis sie von ihrem Wahn ablassen.
Da die wertlosen Fortbildungskurse jeweils mehrere tausend Mark kosteten und als Ergebnis nur eine Abgabe des Patienten an Psychiater stand, gab es plötzlich keine Kursbesucher mehr und der gesamte Firlefanz wurde 2004 begraben. Jetzt gibt es ehrlicherweise keine Umweltärzte mehr. Die Psychiatrie muß sich ihre Kundschaft anders besorgen. "Quelle
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In den meisten Fällen klagen die Betroffenen aber darüber, dass in "erreichbarer" Nähe meist keine Ärzte zu finden sind, die sich überhaupt jemals mit Themen wie MCS, CFS, SBS auseinandergesetzt haben - wenn überhaupt, dann aber ohne "Verrechnungsmöglichkeit" umweltmedizinischer Leistungen mit den gesetzlichen - aber auch (zumindest mit den meisten) privaten Krankenkassen.
Seit Beginn 2014 versandte EGGBI daher zahlreiche „Offene Briefe“ an Behörden und Institutionen auf der Suche nach „bezahlbaren“ Beratungen bei Umwelterkrankungen (MCS und andere, auch nur teilweise umweltbedingte Krankheiten)
Obwohl beispielsweise UNEP (United Nations Environment Programme)
in einem am 22.02.2013 veröffentlichten Bericht „Kosten des Nichtstun“ die Gesundheitskosten für Chemikalienbelastung weltweit mit 4,5 Billionen (= 4.500 Milliarden) US-Dollar beziffert (3), im Jahr 2004 knapp 5 Millionen Todesfälle weltweit auf Umweltbelastungen zurückgeführt werden, in Europa 86 % aller Hauterkrankungen und 36 % aller Atemwegserkrankungen nachweislich auf Luftverschmutzung mit Chemikalien beruhen, werden diese Zusammenhänge weiterhin in Frage gestellt.
Vor allem die zwischenzeitlich in vielen Ländern anerkannte Umwelterkrankung Multiple Chemikaliensensitivität (MCS) wird von vielen Ärzten in D, Ö, CH noch als „psychosomatisch“ bagatellisiert, Betroffene finden kaum Möglichkeiten einer „krankenkassenbezahlten“ qualifizierten Diagnostik, geschweige Therapierung.
Das Umweltbundesamt empfiehlt auf der homepage unter dem Begriff MCS eine Anzahl von umweltmedizinischen „Beratungsstellen“ (Adressen von ecomed) als Anlaufstelle für MCS Kranke.
Ein offenes Schreiben von EGGBI an die genannten Adressen brachte bisher wenig Hoffnung für MCS Betroffene:
Die wenigsten dieser Stellen fühlten sich für eine umfassende MCS Beratung zuständig; nur wenige bieten überhaupt entsprechende Beratung – eine umfassende Behandlung auf Krankenschein scheint derzeit nicht möglich. (Eine Liste der Antworten wird in Kürze veröffentlicht).
Siehe auch Arztsuche 2015 durch EGGBI
Die bezüglich MCS größtenteils sehr engagierten und erfahrenen „Umweltärzte“ des DBU (Berufsverband der Umweltmediziner e.V.) werden seitens des Umweltbundesamtes auf der homepage des UBA gar nicht erwähnt.
Auch diese beklagen aber vielfach die fehlende Akzeptanz der Krankheit durch viele Behörden und Krankenkassen, die "Nur-Kassenpatienten" stark benachteiligt/ belastet - eine adäquate in diesen Fällen sehr aufwändige Kostengründen "nur auf Krankenschein" oft unmöglich macht.
Zitat: "Klären Sie bitte vor dem Erstkontakt ab, ob Sie einen speziellen Termin zur Umweltsprechstunde benötigen und informieren Sie sich über die Kosten, da umweltmedizinische Beratungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und den sog. "IGeL"-Leistungen unterliegen.“ www.dbu-online.de/index.php
In einem ebenfalls offenen Brief bittet daher EGGBI auch die mehrfach in Antworten auf das Anschreiben zitierte „Kommission Umweltmedizin“ des Robert Koch Instituts und des Umweltbundesamtes um qualitative Adressen von Ansprechstellen für Chemikaliensensitive und Umwelterkrankte allgemein, in denen diese
Ø nicht vorweg als psychosomatisch "erkrankt" therapiert werden,
Ø in denen auch Behandlungen in „verträglichen“ Räumen (nicht parfümierte Reinigungsmittel, emissionsarme Raumausstattung, nicht parfümierte Mitarbeiter) stattfinden
Ø und in denen diese Behandlungen auch für Nicht- Privatpatienten möglich sind.
Adäquate Antworten, Reaktionen und auch Nichtreaktionen von kassenärztlichen Vereinigungen, UBA, Krankenkassen, Institutionen werden in Kürze veröffentlicht. Wir bitten auch Umwelterkrankte und vor allem MCS Betroffene, uns für die nächste Publikation der Redaktion "Nachhaltigkeit-Bau entsprechende positive und negative Erfahrungen bei ihrer Arztsuche mitzuteilen.
Erste spärliche Reaktionen brachte unter anderem ein Schreiben an Bundesparteizentralen und Bundes-Patientenbeauftragten.
Keine echte Hilfestellung gibt es für MCS Kranke von einem einstens auch als "Verbraucherschutzministerium" mit "Allergieprävention" befassten - nunmehr "nur mehr" Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft" (auf der Startseite im Internet findet sich auch kein Wort mehr von "Verbraucherschutz"!). Hier wurde - in einer sehr kompetenten und freundlichen Weise - auf die nunmehr anderen "verantwortlichen" Ministerien weiterverwiesen.
Beispiele einer "endlosen" Suche nach kompetenter ärztlicher Diagnose/ Beratung:
MCS Patient: mit Herzinfakt ins Krankenhaus
Berichte zum "Bedarf an MCS verträglichen Klinikzimmern"
"Verträgliche" Krankenzimmer für "Chemikalienssensitive" bietet (nach unserem derzeitigen Informationsstand) erst eine einzige Klinik (leider ohne umweltmedizinischer Behandlung) an: FlyerVe
Bevorzugter Einsatz von Antidepressiva bei fehldiagnostizierten Umwelterkrankungen und deren "Wirksamkeit": (Deutschlandfunkkultur: "Antidepressiva und ihre Wirksamkeit")
Schriftliche Stellungnahme des "Gesundheits" - Ministers verweigert
Keine offizielle (mehrmals erbetene schriftliche!) /Stellungnahme gab es bisher vom "Gesundheitsministerium" (mündliche Aussage:"Verantwortung liegt bei Ärzteschaft und Krankenkassen") - keine Antwort gab es vom persönlich angeschriebenen "Gesundheitsminister" Gröhe....
Die zuständige Sachbearbeiterin verweigerte jede schriftliche Stellungnahme - die ebenfalls angeschriebene Staatssekretärin Widmann-Mauz fand unser Anschreiben überhaupt keiner Reaktion wert.
Aufschlußreich dagegen offizielle Stellungnahmen des Ministeriums:
Zitate aus der Homepage des Gesundheitsministers:
"Ein weiterer Schwerpunkt des Ministeriums im Gesundheitsbereich ist der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin."
"Ziel ist es, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren." (Siehe dazu die Stellungnahmen des Ministeriums zu konkreten Fragen einzelner EHS Kranker und MCS- Betroffener)
Erneute keine Zuständigkeit erklärt der Minister auch zu den gesundheitlichen Risiken bzw. einer zumindest erforderlichen Risikoforschung zu möglichen gesundheitlichen Gefahren der neuen 5G Telekommunikastionstechnik, die bereits jetzt in Berlin getestet wird. (Keine Zuständigkeit des Gesundheitsministers?")
Schreiben an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel
Der Versuch, von der Bundeskanzlerin als Vorsitzende der CDU eine qualifizierte Antwort zu erhalten, wieso weder von der CDU Pressestelle, vom Gesundheitsminister und weiteren politischen Verantwortlichen ihrer Partei Fragen der Umwelterkrankungen und deren mangelhafter medizinischer Versorgung, ihrer Diskriminierung (beigefügter Link zum Statement "Umwelterkrankungen und Umweltmedizin) auf entsprechende Schreiben geantwortet wird - verlief ebenfalls erfolglos:
Unsere allgemeine Anfrage wurde als "persönliche Bittstellung um Hilfe" verstanden mit dem Hinweis, mich an die Caritas(!) zu wenden.
Auch hier fanden wir somit keinerlei Bereitschaft, politische Verantwortung für die derzeitige Diskriminierung der Umwelterkrankten zu übernehmen.
Offensichtlich hat das Bundeskanzleramt kein Interesse, sich für jene Minderheiten einzusetzen, die in den meisten Fällen durch schwere Versäumnisse der Umwelt- und Gesundheitspolitik und einer fehlenden "Sozialpolitik" überhaupt erst in diese Situation gebracht wurden/ werden.
Wie in vielen anderen Fällen wird die "Verantwortung" an ehrenamtliche Institutionen "weitergegeben".
Wir haben dazu keine Antwort mehr erhalten.
Umweltbundesamt und Umweltministerium
Ansprechpartner für Umwelterkrankte, für MCS Betroffene
(vor allem für "Nur- Kassenpatienten")
Im Gegensatz zu anderen Ministerien bemüht sich das Umweltministerium grundsätzlich zusammen mit dem Umweltbundesamt unsere Verbraucheranfragen tatsächlich immer ernst zu nehmen.
Mit Hinweis auf entsprechende Aussagen auf der UBA Homepage zu MCS wandten wir uns auch an das Umweltbundesamt zum Thema "Ansprechpartner" für Umwelterkrankte:
Informationsstand Oktober 2016
Mit Verweis auf die Kommission "Umweltmedizin und Public Health" hat als bisher einziges Ministerium das Umweltministerium geantwortet und am 23.6. 2016
die Thematik "unbürokratische" Hilfe für MCS Erkrankte auf die Tagesordnung dieser Kommission gesetzt.
Ergänzender Hinweis: "Auch das UBA hat angekündigt, seine unterstützenden Informationen im Internet zu aktualisieren"
Aktuelle Aussagen des Umweltbundesamtes
Zitat: „Bei MCS handelt es sich um einen umfassenden Symptomenkomplex, unter dem die Betroffenen häufig stark leiden.
"Je nach persönlicher Situation können Betroffene Informationen und Hilfe in umweltmedizinischen Ambulanzen und Beratungsstellen, bei den Gesundheitsämtern sowie bei niedergelassenen Umwelt- und Allgemeinmedizinern erhalten." Quelle
Leider berichten uns Betroffene durchwegs, bei diesen Stellen keine adäquate, von den Kassen ersetzte Hilfe zu erhalten - entsprechende Umfragen unererseits bei über 100 solcher Adressen ergaben das selbe Ergebnis.
Das UBA empfahl auch bereits in der Vergangenheit die Vermittlung der Betroffenen an eine umweltmedizinische Ambulanz (Zusammenstellung in der Zeitschrift „Umweltmedizin in Forschung und Praxis“) mit der Möglichkeit einer interdisziplinären Abklärung der Symptome, um so eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Liste Adressen
und verwies auch auf eine Liste von Ansprechpartnern, die von der Kommission Umweltmedizin als zuständig benannt wurde.
Zitat: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am Robert Koch-Institut (RKI) die Kommission Umweltmedizin neu berufen. (Quelle)
Leider ist es dem Umweltbundesamt, welches uns grundsätzlich bei der Beschaffung von Informationen bezüglich Bauprodukten stets beispielhaft unterstützt, bezüglich der medizinischen Ansprechpartner für Umwelterkrankte (nach unserer Meinung wäre dies ohnedies primär Aufgabe des diesbezüglich untätigen Gesundheitsministeriums!) derzeit aber noch nicht möglich, hier konkrete Ansprechstellen für Betroffene zu benennen.
Das Gesundheitsministerium wiederum verweigert jegliche schriftliche Antwort auf unsere Fragen!)
Früherer EGGBI Schriftverkehr mit Umweltbundesamt (UBA) siehe auch APUG (Aktionsprogramm Umwelt/Gesundheit)
Robert Koch Institut MCS Studie
Grundlage aller Ablehnungen durch Krankenkassen, Sozialgerichte, beim Patientenbeauftragten und Politikern sind stets die
viel zitierten MCS Studien des Robert Koch-Insituts aus den Jahren 1999 bis 2004(!). (Link)
Auf eine Anfrage unsererseits erklärte das RKI am 13. Februar 2015:
"Studien zu MCS sind am Robert Koch-Institut nach den von Ihnen erwähnten (Anmerkung der Redaktion: fertiggestellt 2004!, dazu Hinweise) nicht weiter erfolgt, daher gibt es auch keine Änderung zu den dort getroffenen Aussagen.
Stellungnahme des Berufsverband der Umweltmediziner (DBU),
Bewertung der Studien durch den Umwelttoxikologen Dr. Hill
Weiteres Zitat von RKI:
Die von Ihnen angesprochene Liste zu Umweltambulanzen auf den Seiten des EcoMed-Verlags wird auch von der Kommission Umweltmedizin als veraltet angesehen. Die Aktualisierung ist im Gange."
Offensichtlich dauert diese "Aktualisierung" länger als 12 Monate - nach wie vor (März 2016) haben wir keine Adressen erhalten, an die wir MCS Kranke verweisen können- vor allem auch dann, wenn sie nicht "Privatpatienten" sind.
Zum gerne - von Kassen, Behörden zitierten RKI - MCS Bericht eine Stellungnahme der Bundessärztekammer bezüglich RKI und Umweltmedizin:
"In diesem Zusammenhang wurde die zwischenzeitlich neu berufene Kommission „Umweltmedizin“ am Robert-Koch-Institut begrüßt. Jedoch wurde auch festgestellt, dass diese Kommission der Intention, die Umweltmedizin zu stärken, nicht dienlich ist, da die Ausrichtung hier erkennbar epidemiologisch und nicht klinisch sei. " (Seite 362, Jahresbericht 2012 Bundesärztekammer)"
Unser Fragebogen für Ärzte/Kliniken, die als Anlaufstellen benannt werden könnten.
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Verletzung des Grundgesetzes durch Krankenkassen und Jobcenter?
Krankenkassen verweigern Anspruch auf adäquate gesundheitliche Versorgung
Bereits 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt eine umfassende Auflistung notwendiger Maßnahmen für eine qualitative Anamnese von MCS publiziert. (Übersichtsarbeit "Klinische Umweltmedizin")
"Zitat: Neben der Anamnese, klinischen Untersuchung und Differenzialdiagnose sind nach strenger Indikationsstellung Analysen von Körperflüssigkeiten, Ortsbegehungen und Umgebungsanalysen in die Bewertung miteinzubeziehen."
Leider konnten wir patientenseits bis heute keine Stelle benannt erhalten, an der MCS Kranke als "Kassenpatienten" eine derartige Anamnese erlebt haben - verwiesen wird stets auf die Tatsache, dass Kassen keine umweltmedizinschen Behandlungen finanzieren.
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Einzige uns bekannte Ausnahme laut Selbstauskunft der Klinik:
Zitat:
"Unsere universitäre umweltmedizinische Poliklinik steht Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen zur Verfügung.."
"Unser Vorgehen orientiert sich an den Prinzipien, die im beigefügten Artikel skizziert sind - der Artikel ist schon aus dem Jahre 2008, aber prinzipiell weiterhin gültig."
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
WHO Collaborating Centre for Occupational Health
Klinikum der Universität München
Ziemssenstr. 1,
D-80336 München
Nicht nachvollziehen können wir aber beispielsweise Aussagen aus diesem Haus zu Umweltschadstoffen wie PCB in Schulen
„Es gilt als gesichert, dass mit akuten Gesundheitsschäden bei Aufenthalt in PCB-belasteten Gebäuden nicht zu rechnen ist. Nur bei sehr hohen unfallartigen Expositionen können Vergiftungssymptome auftreten. Derartige Vergiftungen sind z. B. von Unfällen mit kontaminiertem Reisöl in Japan und Taiwan bekannt.“
Gerade bei Schulen geht es nicht nur um "akute" Gesundheitsschäden, sondern vor allem um mögliche Langzeitfolgen, die es um jeden Preis zu verhindern gilt! Mit dieser PCB Bewertung würden sämtliche Grenz- und Eingreifwerte ad absurdum geführt!
Von einem " Institut für Umweltmedizin" ist eigentlich eine erhöhte Sensibilität gegenüber Umweltgiften erwarten.
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Andere Kliniken antworteten überhaupt nicht auf unsere diesbezüglichen Anfragen - für eine Klinik wurden uns seitens der Patientenbeauftragten von Berlin zwei Telefonnummern bereits für die Anmeldung benannt (Privat-oder Kassenpatienten).
Laut Homepage des Berufsverbandes der Umweltmediiziner werden umweltmedizinische Leistungen nicht von den Kassen bezahlt.
Zitat zu den Aufgabenbereiche der Kassen durch Ruhr Universität Bochum:
"Verfassungsrechtliche Grundlagen“
„Gesundheit ist ein grundlegendes Gut von existentiellem Stellenwert; es ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen zur Umsetzung von Lebensentwürfen und zur Wahrnehmung grundrechtlich garantierter Freiheiten.
Dabei herrscht in unserer Gesellschaft ein weitgehender Konsens, dass die Chance auf Heilung und Linderung nicht vom Geldbeutel des Erkrankten abhängen darf.
Entsprechend sind der Schutz der Gesundheit und die Gewährleistung einer medizinischen Versorgung, die unabhängig vom individuellen finanziellen Leistungsvermögen und für alle Bürger diskriminierungsfrei zugänglich ist, eine essentielle Grundaufgabe des Sozialstaates, oder besser: der Solidargemeinschaft.
Diese Verpflichtung spiegelt sich verfassungsrechtlich wider, denn unter den Verfassungspositionen besitzen die Grundrechte des Kranken eine herausragende Stellung.
So garantiert das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) das Leben und die körperliche Unversehrtheit.
Es gewährleistet neben seiner Abwehrdimension, also dem Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit, ein Recht auf Teilhabe an einem leistungsfähigen und diskriminierungsfrei zugänglichen Gesundheitswesen.
Daneben ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG) die Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, wozu auch die Krankenversorgung zählt. Mit seiner sogenannten Hartz IV-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit klargestellt, dass aus der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ein unmittelbarer, individueller Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gegen die Solidargemeinschaft erwächst. Dazu gehören auch Leistungen der medizinischen Versorgung (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010, Rdn. 135)." Quelle
Mit der Verweigerung einer adäquaten medizinischen Behandlung von Umwelterkrankungen, MCS, der permanenten Verleugnung der "physischen Krankheit MCS" werden allerdings die Betroffenen derzeit offensichtlich diskriminiert und nicht im Sinne des Gesetzgebers behandelt.
Als richtungsweisend könnte auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (allgemein- nicht MCS konkret betreffend) gelten:
Nach leider sehr aufwändigem Rechtsweg wurde hier ein Urteil des Bundessozialgerichtes aufgehoben, welches dem Beschwerdeführer, der an einer "seltenen" Krankheit litt, das Recht auf einen Kostenersatz einer adäquaten aber noch nicht "anerkannten" Behandlung durch seine Krankenkasse verweigert hatte.
"Das angegriffene Urteil des Bundessozialgerichts genügt jedoch nicht den Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sowie aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf eine Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die dem Schutz seines Lebens gerecht wird." Urteil
Eine Verletzung der Grundrechte sehen wir aber auch bei den immer wieder stattfindenden Ablehnungen von Mehrbedarf bei Hartz 4 für eine "verträgliche" Wohnung (schimmel-geruchs- und emissionsarm), vor allem aber auch für erhöhte Ausgaben für verträgliche Lebensmittel- selbst bei Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste.
Abweisung von Mehrbedarf durch Jobcenter
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für Hartz IV auch die Gewährung für Mehrbedarf vor:
Hartz IV Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die krankheitsbedingt kostenaufwändige Ernährung benötigen, können hierfür einen Mehrbedarf erhalten. Quelle
Die Jobcenter berufen sich dabei vielfach auf eine keineswegs "vollständige Liste" (Aufzählung von Krankheiten) des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der gegenüber EGGBI zum Thema MCS wie folgt Stellung nimmt:
"Jedoch wurden Nahrungsmittelallergien im Allgemeinen und MCS im Besonderen nicht auf einen möglichen Mehrbedarf geprüft. Aussagen zu einem möglichen Mehrbedarf bei Nahrungsmittelallergien konnten insbesondere deshalb nicht getroffen werden, da aufgrund der Komplexität der einzelnen Allergien eine pauschale Empfehlung nicht möglich ist. Es ist dem Deutschen Verein deshalb auch leider nicht möglich, eine Stellungnahme zu einem möglichen Mehrbedarf bei MCS abzugeben."
Siehe dazu auch: Aussagen von Sozialverbänden
Auf Grund der Tatsache, dass bei manchen Krankheiten der Mehrbedarf von diesem Verein nicht pauschal festgelegt werden kann, einen solchen
seitens des Jobcenters
(offensichtlich ohne ausreichenden medizinischen Kenntnissen bzgl. MCS und Umwelterkrankungen generell) - grundsätzlich abzulehnen, selbst wenn ärztliche Atteste zum Mehrbedarf vorliegen (ein aktuelles Beispiel vom Jobcenter Dortmund - konkrete Ablehnung ohne Benennung des für den Bescheid zuständigen medizinischen Gutachters! - mehr dazu wird in Kürze hier publiziert!) nur weil MCS nicht in der Liste dieses deutschen Vereins(!) aufgelistet ist, widerspricht jeglichem Rechtsempfinden!
So wird Neurodermitis als "Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten auf genetischer Basis" bezeichnet - obwohl Experten durchaus auch Umwelteinflüsse, Schadstoffe als Verursacher oder verstärkende Komponente von Neurodermitis bezeichnen.
Pestizide in Lebensmitteln
der Erwerb möglichst "pesitzidfreier Lebensmittel" stellt den Verbraucher aber grundsätzlich von nahezu unüberwindbare Herausforderungen.
Wie vermeide ich Pestizide in Lebensmitteln (Verbraucherzentrale)
"Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau sind weitgehend rückstandsfrei und daher zu bevorzugen" -
Es müsste den Bearbeitern in Jobcentern
ebenso wie Finanzämtern bei der Anerkennung von gesundheitlich bedingtem "Mehraufwand" sehr wohl bewusst sein, dass solche Produkte durchwegs teurer sind als normale Handelsware.
Besser Bio-Lebensmittel als Pestizide (Zentrum der Gesundheit)
Diese Lebensmittel sollten Sie besser BIO kaufen (Handelsblatt)
Essen ohne Pestizide (Greenpeace)
Manche Jobcenter argumentieren auch bei Ablehnungen, es gäbe gar keine offiziell anerkannten Kennzeichnungen für "Bioökologische Produkte"
Für Bio Lebensmittel gibt es aber sehr wohl nationale und internationale Kennzeichnungen
Codenummer
In Deutschland lautet die Codenummer: DE-ÖKO-022
Da kein genauer Wortlaut für den "Bio"-Hinweis festgelegt ist, ist die Öko-Kennzeichnung erst mit der Codenummer der Kontrollstelle vollständig. Das gilt EU-weit, denn nur wer am Kontrollverfahren teilnimmt, darf auch auf "Bio" hinweisen. (VO 834/2007, Artikel 24)
Die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle ist deshalb auf Etiketten verarbeiteter und abgepackter Bio-Produkte zusammen mit dem EU-Bio-Logo gesetzlich vorgeschrieben. Auch auf Rechnungen und Lieferscheinen von Bio-Produkten muss neben dem üblichen Bio-Hinweis (z.B. "Jungpflanzen aus ökologischem Anbau") die Codenummer der Kontrollstelle angegeben werden.
Diese Produkte unterliegen auch regelmäßigen Kontrollen
EU-Bio Logo
Das EU-Bio-Logo muss bei der Kennzeichnung prominent, z.B. in der Verkehrsbezeichnung, als Öko-Produkt ausgelobter vorverpackter Lebensmittel angegeben werden (so genannte 95%-Produkte).
Als "vorverpackte" Lebensmittel bezeichnet man dabei solche, die ohne weitere Verarbeitung an Verbraucher abgegeben werden und so "verpackt" sind, dass der Inhalt nur verändert werden kann, wenn die Verpackung geöffnet wird. Das Lebensmittel muss also nicht vollständig von der Packung umschlossen sein, es reicht z.B. eine feste Banderole mit einem Biohinweis.
Merkblatt mit Hinweisen zur Verwendung des EU Bio Logos
https://www.kontrollverein.de/interessenten/oeko-kennzeichnung/
Hartz IV Mehrbedarf in Härtefällen
Leistungen für unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen
weitere Infos zum "Mehrbedarf"
Darüber hinaus können Mehrbedarfe abgedeckt werden. Sie werden bestimmten Personen als Aufschlag zu der Regelleistung bewilligt (§ 21 SGB II). Das gilt jeweils für
· Schwangere ab der 13.Schwangerschaftswoche
· Alleinerziehende von Minderjährigen
· behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IV der SGB XII erhalten
· Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendigere Ernährung benötigen (hier entscheidet offensichtlich ein Verein(!) wer solche Leistungen erhält!)
· Personen mit unabweisbaren, laufenden besonderen Bedarf in Härtefällen
Personen mit Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung
Die unabweisbaren, laufenden besonderen Bedarfe in Härtefällen wurden ab 2011 neu im SGB II Abs. 6 geregelt. Die hier aufgeführten Informationen stammen von den SGB II Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit.
Definition "Härtefall"
Wann liegt ein besonderer Bedarf (Härtefall) vor?
Ein besonderer Bedarf (Härtefall) liegt vor, wenn er neben den durchschnittlichen Bedarfen, die mit dem Regelbedarf (oder Sozialgeld) abgedeckt sind, in einer atypischen Lebenslage besteht (atypischer Bedarf). Der Bedarf ist unabweisbar, wenn er entweder in einer Sondersituation auftritt und seiner Art nach nicht vom Regelbedarf erfasst ist bzw. einen atypischen Ursprung hat (qualitativer Mehrbedarf) oder zwar grundsätzlich im Regelbedarf enthalten ist, aber im konkreten Einzelfall erheblich überdurchschnittlich ist (quantitativer Mehrbedarf). Quelle
Ein ärztlich bestätigter Bedarf an einer "nicht gesundheitsschädlichen Wohnung" (z.B. bei Antrag wegen nachgewiesener Schimmel- und/oder Schadstoffbelastung im aktuellen Wohnbereich) stellt aus unserer Sicht absolut einen unabweisbaren Härtefall vor - der Leistungsempfänger ist (nicht nur, aber vor allem besonders bei MCS auf Grund seiner Beschwerden) nicht in der Lage, länger in derartigem Wohnraum zu leben und benötigt Hilfe und Kostenersatz für die Suche und den Mehrbedarf im Falle höherer Wohnungskosten für gesundheitlich konkret "zumutbarem Wohnraum!"
Eine Verweigerung stellt einen schweren Verstoß auch gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz dar.
ALLGEMEINE DEFINITION "HÄRTEFALL" UNI HAMBURG
„Viele Sozialleistungsgesetze, zum Beispiel das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), sehen Härtefallregelungen vor, die von den Sozialleistungsträgern, etwa den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen im konkreten Fall beachtet werden müssen. Bei dem Begriff Härtefall (oder auch Härte) handelt es sich um einen unbestimmten, das heißt im Gesetz nur allgemein formulierten Rechtsbegriff, dessen Interpretation einer Überprüfung durch die Rechtsprechung unterliegt. Beispiele dafür sind auch Begriffe wie "angemessen", "erforderlich", "zumutbar".
Laut Bundesverwaltungsgericht fällt unter den Begriff Härtefall ein atypischer Sachverhalt. Dieser muss sich aus dem Regelungsinhalt der betreffenden Vorschrift in Verbindung mit den Besonderheiten des Einzelfalls ergeben. Dabei muss eine objektive Härte feststellbar sein. Diese liegt aber nicht schon dann vor, wenn eine Entscheidung von dem betroffenen Bürger als zu hart empfunden wird. So können zum Beispiel die gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmte Gruppen von Versicherten, deren Bruttoeinkommen unterhalb einer Einkommensgrenze liegt, aufgrund der Bestimmungen in den §§61 und 62 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) per Härtefallregelung von der Zuzahlung und Eigenbeteiligung etwa bei Medikamenten oder Kuren ganz oder teilweise befreien
.
Der Begriff Härtefall wird noch gesteigert durch den Zusatz "besonderer" oder "unbilliger" Härtefall. Hier ist zusätzlich zu prüfen, ob durch die Anwendung der Vorschrift der Hilfesuchende oder die unterhaltspflichtige Person (Unterhaltspflicht) in seiner oder ihrer besonderen Situation besonders hart getroffen würde.“ Quelle
"Umweltmedizinische Kenntnisse" mancher Gutachter und Amtsärzte
Hilflos fühlen sich MCS und allgemein Umwelterkrankte bei den Behörden, wenn es um ärztliche Gutachten für die Gewährung von Renten, von Sozialleistungen, aber auch Mehrbedarf für den wesentlich "kostenaufwändigeren" Lebensunterhalt (möglichst schadstoffarme Kleidung, Kosmetik, Reinigungsmittel und vor allem Ernährung!) geht.
Hier zeigt sich neben oft unbegreiflicher Arroganz bei manchen Gutachtern, Klinik und Amtsärzten häufig auch absolute Unkenntnis (oder handelt es sich um auftraggeberfreundliche Stellungnahmen?) auch längst anerkannter Forschungsergebnisse zumindest aber um fehlende Sensitivität gegenüber tatsächlich kranken Personen.
Aussagen wie
"MCS gerechte Ernährung" (= möglichst "schadstoffarm")
.die Amtsärztin des Kreises Lippe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Ihrem vorliegenden Krankheitsbild eine geeignete und notwendige Ernährung erforderlich, die zwar durch Auswahl der Lebensmittel und eventuell andere Zubereitungsart mehr Aufwand erfordert, aber im Vergleich zu einer optimalen und gesunden Mischkost nicht mit Mehrkosten verbunden ist." (Bescheid liegt uns vor)
Der Ärztin scheint nicht bekannt sein, das bei MCS gerade die Lebensmittelauswahl ein wesentliches Problem darstellt, da die Betroffenen auch auf Schadstoffe weit unterhalb gesetzlicher Grenzwerte bereits heftig reagieren, wirklich schadstoffarme Lebensmittel aber nur schwer - und dann (Beispiel wirkliche Bio-Lebensmittel ohne Pestiziden) nur zu wesentlich höheren Preisen zu finden sind. Berichte über Schadstoffbelastungen liefert dankenswerterweise regelmäßig beispielsweise "foodwatch"
Weitere Aussagen, die vor allem für Chemikaliensitive absolut nicht nachvollziehbar sind:
Es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf Formaldehyd über die Luft ausgelöst werden könnten(???),(Quelle)
oder "von PCB gehe keine Gefährdung für die nächsten Generationen aus"(Quelle)
stellen alle Aussagen auch des Umweltbundesamtes als unrichtig dar.
Siehe dazu "umweltmedizinische Kennntnisse" ; medizinische Gutachten und Bagatellisierung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - "Anti- Diskriminierungsgesetz"
Eine Verweigerung entsprechender Unterstützung in Härtefällen stellt auch einen schweren Verstoß auch gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz dar.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich:
Punkt 5: den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,.
Punkt 6. die sozialen Vergünstigungen,
Punkt 8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum"
Siehe weitere Beiträge zur Benachteiligung:
Stellungnahmen von Krankenkassen
Ende August 2015 erhielten eine Reihe von Krankenkassen - unter anderem sämtliche 11 selbständigen AOK Landeskassen und der AOK Bundesverband eine Anfrage unsererseits mit der Bitte um Auskunft:
Ø Bitte um Information ob Ihr Haus bei entsprechenden ärztlichen Gutachten, Versicherten -und zwar in welchem Ausmaß - die aus der Krankheit entstehenden Mehrkosten ersetzt. (Erforderliche Mehrkosten für
o angepasste Ernährung,
o andere Medikation,
o umweltmedizinische Betreuung und Therapierung sowie
o Unterstützung bei einer qualitativen Wohnungssuche, nachdem vor allem eine „schadstoffminimierte Wohnumgebung“ wesentlich zu einer Verbesserung der Symptome und möglicherweise auch zu einer Wiedereingliederung in die Arbeitswelt beitragen kann) Link zur Mail
Wir werden versuchen, die Antworten hier zu veröffentlichen:
AOK Bundesverband/ Pressestelle:
Am 28.12.2015 erhielten wir dankenswerter Weise eine umfangreiche Antwort der AOK Bundespressestelle - leider beruft sich die AOK ebenfalls auf die auch von Behörden stets gerne herangezogenen, längst überholten Studien des RKI aus 2002. Antwort AOK dazu Erwiderung EGGBI
keine Antworten kamen auf unsere Anfragen bisher von den AOK Landesstellen vom August 2015:
AOK Baden Württemberg:
AOK Bayern:
AOK Bremen/Bremerhaven:
AOK Hessen:
AOK Niedersachsen:
AOK Nordost:
AOK Nordwest:
AOK Sachsen und Thüringen
AOK Rheinland/Hamburg:
AOK Rheinland Pfalz/Saarland:
AOK Sachsen-Anhalt:
Securvita
ähnliche Anfragen haben wir auch gestellt an:
"DEUTSCHLANDS BESTE KRANKENKASSE"
Die SECURVITA ist "Deutschlands beste Krankenkasse". http://www.securvita.de/
bisher (März 2017) keine Antwort auf Anfragen vom 28.08.2015 18.11.; 18.12. 2015
Weitere Anfragen bleiben ebenfalls bis heute (2018) unbeantwortet.
Wir ersuchen MCS kranke Besucher unserer Homepage, die zu solchen Fragen bereits abschlägige Bescheide erhielten, uns diese für unsere Aktivitäten und Publikationen zur Verfügung zu stellen. natürlich werden wir die Namen der Betroffenen nicht weitergeben.
Wertvolle Informationen bei der Verweigerung von Therapien, Medikamenten durch die Kassen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Anfragen an die Patienten-Infoline und an den Pressesprecher bereits im April und November 2014(!) sowie Januar 2016 blieben bis heute völlig unbeantwortet!
Konträr zu dieser "Informationspolitik" die Homepage Aussage:
"Die KBV organisiert zusammen mit den KVen die flächendeckende ambulante Gesundheitsversorgung. Rund 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherte erhalten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung....."
(Quelle: KBV Unsere Ziele)
Die Bundesärztekammer
hat sehr zeitnah und ausführlich geantwortet,
auf unsere Anfrage nach Umweltmedizinern, auf die Homepageseite "Ärztesuche" verwiesen,
zu unserer dezidierten Fragestellung bezüglich Adressen, die auch MCS Kranke adäquat behandeln würden, besitzt sie allerdings derzeit keine bundesweite Übersicht.
Auf der benannten Homepageseite gibt es eine Möglichkeit einer Arztsuche auch nach
"Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin".
Wir erhielten auch eine Auflistung von "Umweltmedizinern in Deutschland " - demnach führen 174 Ärzte die Bezeichnung "Umweltmedizin".
Bei unserer Recherche auf dieser Homepageseite erheilten wir bereits in den letzten 2 Jahren auf zahlreiche Anschreiben durchwegs keine Antworten, bei Anrufen in zahlreichen der angegeben Praxen erhielten wir die Antwort,
dass sie keine umweltmedizinischen Behandlungen für Chemikaliensensitive auf Krankenschein durchführen können,
vor allem bereits bei der Anmeldung im Hinblick auch auf verträgliche, „emissionsminimierte“ Warte- und Behandlungsräume als Grundlage überhaupt einer „Besuchsmöglichkeit“ – keine Voraussetzungen vorhanden sind.
Auch bei Nachfragen, wie weit die Kenntnisse, Erfahrungen beispielsweise bezüglich einzelner Raumschadstoffe, Wohnraumgifte und deren gesundheitlichen Relevanz vorlägen, erhielten wir abschlägige Antworten.
Bei namhaften Kliniken gibt es zudem bereits unterschiedliche Telefonnumnern zur Terminvereinbarung für Kassen- und Privatpatienten.
Dies alles trotz einer entsprechenden Klassifizierung von MCS als „organische und nicht psychische Krankheit“
„Vom DIMDI (deutsches Institut für medizinische Dokumentation; Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit) wurde bereits vor längerer Zeit schriftlich bestätigt, dass die MCS unter der Kennziffer T 78.4 von der WHO im ICD-10 klassifiziert wird. Unter dieser Kennziffer werden Erkrankungen klassifiziert, die als „Allergien, nicht näher bezeichnet“ angegeben werden. Bestätigung durch DIMDI
Die Kennziffer T 78.4 gehört dabei zum Kapitel 10 des ICD-10-GM, in welchem „Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen klassifiziert werden. (DIMDI 2015)
Ausdrücklich hat das DIMDI auch bestätigt, dass diese Klassifizierung im ICD-10-GM (GM = German Modification) die nach dem Sozialgesetzbuch V (gesetzliches Krankenversicherungsrecht) in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene Diagnoseklassifikation ist.
Ebenfalls hat das DMDI bestätigt, dass MCS nicht dem Kapitel 5 zugeordnet wurde, in welchem psychische Störungen und Verhaltensstörungen klassifiziert wurden.
Wir fanden auf der Homepage der Bundesärztekammer zudem eine sogenanntes "strukturiertes curriculäres Fortbildungs Curriculum "Umweltmedizin" aus 2006 -
die Frage nach Ausbildungsmöglichkeiten wird hier beantwortet mit:
"Der Facharzt für Hygiene und "Umweltmedizin ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung verankert."
Nach wie vor wissen wir aber nicht, wo - von wem - und in welchem Umfang eine solche Weiterbildung überhaupt angeboten wird - MCS ist aber offensichtlich kein Bestandteil dieser Ausbildung.
im Musterkursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin wurde allerdings bereits 2004 unter 6.10 Umweltmedizinische Aspekte der praktischen Arbeitsmedizin bei 6.10.3. durchaus auch bereits SBS, CFS und MCS zumindest aufgelistet.
Kein Wunder, dass bei der derzeitigen "Ignoranz" dieser Krankheit im Alltag, durch Krankenkassen und Sozialgerichte und dazu offenbar fehlender qualitativer und wirklich umfassender Ausbildungsmöglichkeiten (auch bei Juristen, Verwaltungsangestellten, Jobcenter) -
immer öfter Patienten "fehldiagnostiziert" als psychosomatisch - selbst an "ausbildenden" Unikliniken - abgewiesen werden.
Bagatellisierung von Messergebnissen
Umweltbelastungen und medizinische Gutachten
Bedauerlich, wenn selbst Amtsärzte noch 2016 schadstoffbelastete Schulen "begutachten" mit Aussagen wie:
"es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf den Stoff Formaldehyd über die Luft ausgelöst werden könnten".
und dies trotz anderslautender Erkenntnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung bereits 2006! Siehe dazu: "Bagatellisierung von Prüfberichten durch Ärzte und Gutachter"
Literaturempfehlung:
"Die Umweltmedizin ist tot- lang lebe die Umweltmedizin!"
Wir verweisen auf unser Statement zu Umwelterkrankungen und Umweltmedizin
Siehe auch Link: Arztsuche
Rentenversicherungsanstalt - kein medizinischer Nachweis(?)
Auch die Rentenversicherungsanstalt kann oder will (anders als einige erste Sozialgerichte und auch DIMDI) MCS nicht als physische Krankheit anerkennen.
Sie kann laut Zitat: "MCS in ihren Richtlinien zur Begutachtung nicht den organischen Erkrankungen zuordnen, da bis heute kein wissenschaftlicher Beweis erbracht werden konnte (!), der einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den in der Umwelt oder Wohnungen vorkommenden kleinsten Schadstoffmengen und einer organischen Krankheit zeigen“
______________________________________________
Dazu wertvolle Aussagen der rechtlichen Bewertung (Wilhelm Krahn-Zembol:
"Nach Aussage der DRV ist MCS deshalb eine psychische Störung bzw. Verhaltensstörung"....
"Die Aussage der DRV steht im Widerspruch zu einer schriftlichen Bestätigung des deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), welches zum geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit gehört"
Bewertung der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung für die sozialmedizinische Begutachtung) weitere Publikationen
______________________________________________
Zitat einer "Allgemeinaussage" in einem Bescheid zu einem MCS Rentenantrag.
(Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation, Januar 2015)
Eine ähnliche Erfahrung hat offensichtlich auch der Berufsverband der Umweltmediziner e.V. bereits seit Jahren - in der Ausgabe 4/2015 der UMG
findet sich ein "offener Brief" an die leitende Ärztin der DRV Bund Frau Dr. Weinbrenner.
Auch hier beklagen die unterzeichnenden Ärzte aus dem DBU Vorstand Dr.med. Peter Ohnsorge und Dr.med. Kurt E. Müller fehlende Antworten des DRV auf bereits seit Jahren mehrmals gestellte Fragen.
Zusammenfassung daraus:
„Sehr geehrte Frau Dr. Weinbrenner, bereits am 18. Juni 2013, also vor mehr als zwei Jahren, haben wir uns an Sie gewandt mit der Bitte, uns einen Gesprächstermin einzuräumen, zur Erörterung neuer klinischer Aspekte umweltassoziierter chronischer Erkrankungen und deren zielgerichtete Rehabilitation. Sie haben damals sehr harsch jegliche Diskussion darüber abgelehnt mit dem Argument „es sei doch erwiesen“, dass es sich hier eindeutig um psychosomatische Krankheitsbilder handelt”. Im weiteren Verlauf des Schriftverkehres hatten Sie sich weiteren Kontakt unsererseits ausdrücklich verbeten.“
Eine Bitte von EGGBI um Stellungnahme vom 3.6.2015 und 23.11.2015 wurde offenbar im Dezember 2015 - aber mit falschem Adressat - nunmehr am 28.1.2016 erfüllt - damit offensichtlich auch des Schreiben der Umweltmediziner "beantwortet".
Antwort der Rentenversicherungsanstalt - hier wird auf "neue" Literatur zu MCS verwiesen mit der Aussage, eine Zuweisung einer Diagnose MCS sei im naturwissenschaftlichen Sinne nicht möglich! Leider wurde diese uns "neue" Literatur nicht benannt!
Bisher beziehen sich alle uns bekannten „ähnlichen Zitate“ stets nur auf die eine - längst überholte und allgemein sehr kritisch ( http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/rki_mcs.html ) zu betrachtende MCS Studie des RKI.
Bekanntlich geben diese RKI Studien noch keinen endgültigen Aufschluss über die "Bewertung" von MCS und verweisen auf den weiterhin bestehenden Forschungsbedarf:
Zitat:
"Die RKI Studie hat weder dazu geführt, dass die beteiligten Zentren zu einer übereinstimmenden Ansicht darüber gelangt sind, wann genau von einer bestehenden MCS auszugehen ist, noch wurden sich die an der Studie Beteiligten darüber einig, ob Umweltnoxe für diese Krankheit verantwortlich sind. Das Ergebnis der RKI Studie läßt sich in einem Satz zusammenfassen: Es besteht weiterer Forschungsbedarf."
Siehe dazu auch: RKI Studie zu MCS; Umwelt-Medizin-Gesellschaft
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Aussage DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information - 2008(!):
MCS wird in der DIMDI klassifiziert unter T78/4----Allergie, nicht näher bezeichnet; Kapitel 19 (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte anderen Folgen äußerer Ursachen) Abschnitt T66-T78 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen),
Eine Zuordnung der MCS zum Kapitel 5 (Psychische und Verhaltensstörungen) ist seitens der ICD-10 nicht vorgesehen.
Dieses Haltung der Rentenversicherungsanstalt widerspricht auch extrem der Behindertengesetzgebung. Auch hier wird definitiv die Krankheit als MCS als Behinderung anerkannt.
Die durch eine "MCS" bedingten Funktionseinschränkungen somatischer und psychischer Art können in Deutschland - gem. eines Beschlusses des Ärztlichen Sachverständigenrates, Sektion Versorgungsmedizin, im Bundesministerium für Arbeit - grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit besteht bereits seit 1997 (Antwort der Bundesregierung mit Bundestags-Drucksache Nr. 13/6324, Ziff. 15). Inzwischen ist die MCS in die Gutachterleitlinie der Versorgungsämter (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung) aufgenommen. (DGMCS)
Rolle der Gutachter die zu "Ablehnungen" von Rentenanträgen führen:
"Die von den Gerichten bestellten Gutachten, die von „anerkannten“ Vertretern der Umweltmedizin aus Universitäten oder meist industrienahen Instituten erstellt werden, lehnen in der Regel einen Umweltzusammenhang der in Frage stehenden Erkrankung ab und verweisen betroffene Patienten in psychiatrische Behandlung, oft mit verheerenden Folgen einer Fehltherapie mit Psychopharmaka.
Zudem ist der Erkenntnisgewinn der Forschung zu umweltbedingten Krankheiten an Universitäten und anderen Forschungsinstituten in Deutschland, wir z.B. Robert-Koch-Institut, eindeutig von speziellen wirtschaftlichen Interessen abhängig, da diese Institute zunehmend von Drittmitteln aus der Industrie abhängig sind und folglich viele Zusammenhänge chronischer Krankheiten mit Umwelteinflüssen von vornherein und grundsätzlich ablehnen und grundsätzlich zwischen organisch und psychisch/psychosomatisch bedingten Krankheiten unterscheiden. Diese Trennung ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft jedoch obsolet. " (Quelle erstellt von Dr. Hans-Ulrich Hill. Wiesbaden
Anfragen an Sozialverbände, Patientengewerkschaft u.a.
Ebenso wie die Rentenversicherungsanstalt wurden unterschiedliche Sozialverbände, Institutionen, Vereine in den letzten Monaten unsererseits kontaktiert, ob und in welchem Umfang sie in der Vergangenheit bereits unterstützt haben oder für die Zukunft geplant haben, Umwelterkrankte, MCS Betroffene bei ihren schwierigen Auseinandersetzungen mit Behörden, Krankenkassen, Sozialgerichten, Jobcentern zu unterstützen.
In manchen Fällen ist bei diesen Institutionen jede Hilfestellung mit einer Mitgliedschaft verbunden (Mitgliedsbeiträge über 50 Euro im Jahr sind vor allem für Hartz 4 Empfänger illusorisch).
Manche Verbände haben beispielsweise auf unsere Anfragen bis heute nicht geantwortet - wir haben daher nunmehr begonnen, auch einzelnen Landesverbände solcher Organsiationen anzuschreiben.
VDK
Hier erhielten wir bisher eine sehr positive Antwort vom
VDK Hamburg und VDK Baden Württemberg - der eine Hilfestellung bei sozialrechtlichen Problemen zusicherte (allerdings ebenfalls nur für Mitglieder; Jahresbeitrag 72.- Euro)
aber auch vom Bundesverband des VDK, mit der grundsätzlichen Aussage, VDK Mitglieder auch bei Umwelterkrankungen bei Auseinandersetzungen mit Behörden, Versicherungen gerne zu unterstützen.
Antwort erhielten wir inzwischen von der Deutschen Patientengewerkschaft, die wir bereits Ende September um aktuelle Erfahrungen mit der Sozialgerichtsbarkeit baten, nachdem wir auf deren Homepage eine sehr informative Aussage zu MCS gefunden hatten. Es fehlt offensichtlich aber auch hier an finanziellen und personellen Ressourcen, um wirklich erfolgreiche "politische Lobbyarbeit" leisten zu können.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
"Mit unserer Erfahrung und Expertise begleiten und gestalten wir die Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik, die Grundsicherungssysteme, die Altenhilfe, die Pflege und Rehabilitation, das Bürgerschaftliche Engagement, die Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste, sowie die internationale und europäische Sozialpolitik und das Sozialrecht. Zitat
In einem Gerichtsverfahren (Sozialgericht Bremen) beruft sich die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Intergation und Soziales als "Prozess-Gegnerin" eines MCS Kranken auf den Deutschen Verein mit der Aussage:
„Darauf wies die Antragsgegnerin den Widerspruch als unbegründet zurück. Zur Begründung heißt es, in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge von 2008 sei die Erkrankung der Antragstellerin
(unter "Empfehlungen des deutschen Vereines zur Gewährung von Krankenkostzulagen")
nicht genannt.
Nach dem Gutachten des ärztlichen Dienstes sei daher bei der angegebenen Gesundheitsstörung „in der Regel“ ein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsaufwand zu verneinen.“
Glücklicherweise orientierte sich das Gericht im konkreten Fall nicht an diesem Einwand.
Wir baten darauf den Deutschen Verein um Information, ob zwischenzeitlich angesichts der Zunahme von Umwelterkrankten und MCS Betroffenen diese Krankheit zumindest "nominell" aufgenommen" worden ist.
Antwort:
Der Deutsche Verein hat am 10. Dezember 2014 neue Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe verabschiedet. Die aktuellen Empfehlungen wurden auf den Bereich der Nahrungsmittelintoleranzen erweitert, insbesondere wurden Aussagen zur Laktoseintoleranz und Fruktosemalabsorption getroffen. Jedoch wurden Nahrungsmittelallergien im Allgemeinen und MCS im Besonderen nicht auf einen möglichen Mehrbedarf geprüft. Aussagen zu einem möglichen Mehrbedarf bei Nahrungsmittelallergien konnten insbesondere deshalb nicht getroffen werden, da aufgrund der Komplexität der einzelnen Allergien eine pauschale Empfehlung nicht möglich ist. Es ist dem Deutschen Verein deshalb auch leider nicht möglich, eine Stellungnahme zu einem möglichen Mehrbedarf bei MCS abzugeben.Anhang Empfehlungen
Auch bei den übrigen Krankheiten gibt es allerdings keine pauschalen Empfehlungen der "Mehrkosten" - somit wäre auch bei MCS der Hinweis auf eine natürlich erforderliche Einzelfallprüfung wie bei den anderen Krankheiten ausreichend.
Nachdem die Empfehlungen des Deutschen Vereines in vielen Fällen bei entsprechenden Anträgen/ Verhandlungen offensichtlich als Grundlage herangezogen werden, bedauern wir, dass MCS und Umwelterkrankungen allgemein in keiner Weise auch nur erwähnt werden - obwohl uns ärztliche Atteste vorliegen, in denen ausdrücklich spezielle (kostenintensive) Ernährungsanweisungen bestätigt werden- Anweisungen, die für Sozialhilfeempfänger unfinanzierbar sind.
DGMCS Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V.
auch dieser Verein muss sich leider ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren (keine öffentlicher Förderung) und steht damit nur Mitgliedern beratend zur Seite. Homepage
Wir bedanken uns bereits im Voraus für jede Information über persönliche Erfahrungen von Betroffenen mit solchen Institutionen (positiv aber auch negativ) , die wir nach Möglichkeit auch gerne hier - unter anderem aber auch in der Publikation (Buchprojekt) veröffentlichen werden (natürlich auf Wunsch auch anonymisiert, wenn uns die Richtigkeit der Aussagen nachgewiesen wird).
Bioethik-Kommission der bayerischen Staatsregierung
Auf Vorschlag einer MCS Erkrankten baten wir auch ein Mitglied der Bioethikkommission der bayerischen Staatsregierung um eine Stellungnahme zur „Nichtanerkennung“ von „international anerkannten“ Umwelterkrankungen wie MCS in einem „Sozialstaat“ und die entsprechende Diskriminierung von Betroffenen durch Gesundheitswesen und Behörden.
Aussage auf der Homepage der Kommission:
"Die Bioethik-Kommission wird auf Veranlassung der Staatsregierung tätig,
kann aber auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben."
Die Bioethik-Kommission setzt sich zusammen aus sechzehn Vertretern der Fachdisziplinen Medizin, Biologie, Theologie, Philosophie, und Rechtswissenschaften, eines Behindertenverbands, der Wohlfahrtspflege, der katholischen und evangelischen Kirche und der israelitischen Kultusgemeinde.
Trotz des hier offensichtlich gebündelten Sachverstandes mit ethischer Verantwortung teilte uns ein Kommissionsmitglied mit:
"Die in der Bioethik-Kommission verhandelten Themen
werden nicht von den Teilnehmern bestimmt, sondern von der bayerischen Staatsregierung und dem bayerischen Landtag vorgeschlagen".
Welche Aussage stimmt nun?
Wie kann eine Ethikkommission zusehen, wenn die Beschwerden schwerstkranker Mitglieder der Gesellschaft ohne ausreichenden eigenen finanziellen Mitteln weder von einem pharmaindustriegesteuerten Gesundheitswesen, noch von Behörden, Ärztekammern, Kassenverbänden anerkannt werden und die Betroffenen von niemandem dahingehend unterstützt werden, einen adäquaten Ansprechpartner und qualitative Behandlung zu erhalten. (Schriftverkehr).
Unabhängig von der "fachlichen" Zuständigkeit stellt sich die Frage, warum hier die Ablehnung (Zuständigkeit) ausschließlich an Staatsregierung und Landtag abgeschoben wird?
Nach unserer Auffassung fehlt in dieser Kommission auch ein Verbrauchervertreter!
Offener Brief an Bundesparteizentralen
Offener Brief an Bundesparteizentralen/ deren Pressestellen
Hinweis:
EGGBI vertritt grundsätzlich keine politische Partei, sondern wendet sich in der Regel mit den "Anliegen" Umwelterkrankter an alle parlamentarischen Parteien- leider mit sehr geringem Erfolg - vor allem auf Bundesebene. Hier wird wenig von politischer Verantwortung für die Betroffenen gehalten - vom Büro der CDU Bundesvorsitzenden Angela Merkel wurden wir sogar an die Caritas als "zuständig" verwiesen.
Unser Brief an die Parteizentralen vom 12.9.2014: Bitte um schriftliche Stellungnahme
Wir weisen darauf hin, dass es uns bei dieser Umfrage nicht um
eventuelle grundsätzliche "Nachweise", schon einmal von den Problemen gehört zu haben ("Goodwillaussagen" wie beispielsweise das Positionspapier 2009 von Bündnis 90//Grüne) oder um
- Einzelaktivitäten (Anfragen bezüglich Holzschutzmittel, Polystyrol, PCB etc.)
gelegentliche natürlich grundsätzlich begrüßenswerte lokalpolitisch motivierte Initiativen politischer Funktionäre zu örtlichen Schadstoff- Problemen (Holzschutzmitttel, PCB oder andere aktuelle Belastungen beispielsweise in Schulen, Kitas vor Ort) geht,
sondern um
definitive "Aktivitäten" in Form von aktiver Öffentlichkeitsarbeit zum Gesamtthema Umwelterkrankungen und Umweltmedizin und vor allem
parlamentarischer Aktivitäten in Form von (gerne auch regelmäßigen) Anfragen an die Bundes- Regierungsmitglieder zum Thema Umweltmedizin und Umwelterkrankungen als "grundsätzliches umfassendes Thema mit Handlungsbedarf" seitens dieser Bundesregierung entsprechend unserer Fragestellung bzw. um
zielführende legislative Initiativen der Regierungsparteien.
Dazu können wir leider aus den letzten Jahren keine einzige wirklich umfassende Aktivität auch nur bei einer einzigen Partei feststellen - die von uns gestellten Fragen blieben bis heute unbeantwortet. Damit bestätigen sich Aussagen des Umweltmediziners Dr. Kurt Müller, der bereits 2011 feststellte: "Die Umweltmedizin spielt in der Gesundheitspolitik der Parteien keine Rolle ".(Bericht)
Reaktionen (aktueller Stand 28.02.2017)
1) CDU Bundesgeschäftsstelle: 17.10.2014
Zitate:
"Es bleibt unklar, ob es sich bei MCS um ein eigenständiges Krankheitsbild handelt."
Link zur Stellungnahme (CDU Bundesgeschäftsstelle)
Wir empfehlen hierzu aktuellere internationale Literatur und Aussagen namhafter Umwelt-Ärzte zu zu MCS berücksichtigen, und sich nicht immer nur auf Studien aus den Jahren 2002 einiger vom Umweltbundesamt beauftragter Institute und Kliniken zu berufen, die gebetsmühlenartig stets betonen, es gäbe keinen eindeutigen Nachweise eines eigenständigen Krankheitsbildes.
Verweis im Schreiben auf Beratungsstellen, vom UBA publiziert: sämtliche dabei angegeben Adressen wurden unsererseits bereits im Frühjahr 2014 angeschrieben und fühlten sich nahezu sämtlich nicht zuständig bzw. in der Lage MCS Betroffenen Kassenpatienten(!) adäquate medizinische Behandlung anzubieten.
Unsere Frage um eventuelle Weichenstellungen:
Kernaussagen (leider kein Bezug zu Umweltmedizin, MCS)
"Die CDU Deutschlands setzt sich mit großen Anstrengungen für die Förderung der medizinischen Forschung ein."
"Personen, die an MCS-Symptomen leiden, können eine Palette unterschiedlicher Versorgungsangebote wahrnehmen."
Kommentar:
Wir haben in unserer Antwort um eine Auflistung zumindest einiger solcher konkreter Versorgungsangebote(?) gebeten - bisher kennen wir vor allem für "Nur" Kassenpatienten nach wie vor keine "flächendeckenden" qualitativen Beratungsangebote.
CSU: keine Antwort auf zahlreiche Anfragen!
2) SPD, CSU überhaupt keine Antwort auf zahlreiche Anfragen
Das teilweise wirklich gesundheitliche und soziale Elend zahlreicher Chemikaliengeschädigter, mit denen wir ständig konfrontiert werden, (keine für diese Krankheit qualifizierten Ärzte auf Krankenschein, keine Unterstützung bei Wohnungs- und Jobsuche, keine Hilfe der Krankenkassen für geeignete Medikation und Lebensmittelmehrkosten) stellt offensichtlich keine Herausforderungen für Parteien dar, die das Wort "sozial" (auch eine Form des "Greenwashing") im Namen führen.
SPD
Unbeantwortete Mails an SPD Bundesparteileitung, "Gesundheitssprecher" und zahlreiche Mandatare zuletzt 21.02.2017
Antwort am selben Tag - mit Hinweis auf geplante Bürgerversicherung zur Lösung finanzieller Probleme - kein Wort zu den grundsätzlichen Problemen der Umwelterkrankten: Schriftverkehr 07.09.2017
CSU
Unbeantwortete Mails an CSU Pressestelle (mit Kopien an zahlreiche "Mandatare") zuletzt 21.02.2017
Besonders enttäuschend, da wir von einer "Umweltpartei" hier mehr Engagement erhofft hätten und wiederholt unsere Erfahrungen und Informationen zur Thematik angeboten haben:
3) Bündnis 90/Die Grünen (Politische Unterstützung für "Umweltkranke")
Hier finden wir zwar sehr viel Verständnis und auch Unterstützung bei einigen Landesparteizentralen (z.B. Bayern, NRW),
die Bundesparteizentrale zeigt sich aber ebenfalls in keiner Weise engagiert in diesen - eigentlich für eine Umweltpartei entscheidenden Fragen!
Hier gibt es zwar sinnvolle Forderungen in einem Positionspapier aus 2009(!) - seit Jahren vermissen wir aber Aktivitäten zur Umsetzung dieser "Programmpunkte".
Als eine der ersten offiziellen Stellungnahmen auf unseren zahlreichen Anfragen an Institutionen, Politiker zur Frage "Manko bei ärztlicher Versorgung für Chemikaliensensitive"
erhielten wir eine Auflistung von "Forderungen???" der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
"Der Bundestag ist nicht dafür zuständig im Detail zu regeln, welche konkrete Behandlung von den Krankenkassen finanziert wird. Es ist jedoch völlig klar, dass Menschen, die durch chemische Belastungen geschädigt wurden, nicht allein gelassen werden dürfen. Sie müssen auf die Solidarität der Gemeinschaft und eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zählen dürfen.
Um Umwelterkrankungen besser erkennen und behandeln zu können, fordern wir:
- verstärkte Forschung zu Ursachen und zur Diagnostik von Umwelterkrankungen,
- Weiterbildung für Ärzte in der Umweltmedizin,
- eine bessere Aufklärung niedergelassener Ärzte und insbesondere Hausärzte über den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft in Bezug auf schadstoffinduzierte Erkrankungen und damit in Zusammenhang stehende Symptombilder,
- die Erstellung eines regelmäßigen epidemiologischen Berichtes zu Umwelterkrankungen durch das Robert-Koch-Institut.
Die Leitlinien für Gutachterinnen und Gutachter zum Umgang mit Umwelterkrankten (MCS/CFS) müssen so gefasst werden, dass eine psychische Stigmatisierung der Betroffenen ausbleibt und die Begutachtung der Krankheit nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft erfolgt." (Büro Dr. Anton Hofreiter MdB, 8.7.2014)
Diese "Goodwill Aussagen" ohne Hinweise auf tatsächliche Aktivitäten dazu in den letzten Jahren erhielten wir zusammen mit dem erwähnten
Leider stammt das Positionspapier aus dem Jahre 2009 -
Nachfrage nach tatsächlichen aktuellen "Aktivitäten" zur Umsetzung dieser Forderungen blieben ebenso wie alle anderen bisherigen Recherchen bei zahlreichen Institutionen und Ministerien unsererseits nach "Ansprechpartnern" für "Sozial Schwächere" Umwelterkrankte, die sich bei Kostenersatz-Verweigerung Ihrer Kassen nicht auf eigene Kosten umweltmedizinische Behandlungen leisten können, ergebnislos - von zahlreichen Anschreiben an Mitglieder der Bundesparteileitung blieben seit 2014 sämtliche unbeantwortet...
Auch 2 entsprechende Direktanfragen an Simone Peter (18.08. und 14.09.) blieben bis heute (Februar 2017) ohne Antwort!
4) Die Linke
Hier erhielten wir zwar eine(!) Antwort - allerdings vollkommen sinnfremd zu unserer Anfrage zum Thema MCS eine Antwort zu :
"BfR zu der Problematik von Schadstoffen in Holz-Verpackungen (Kisten)" ???
Immerhin sind aber einige Abgeordnete aktiv beispielsweise zum Thema "Holzschutzmittelgeschädigte".
Schriftverkehr seit 2014 http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/MCS_Mail_Linke.pdf
5) FDP
Schreiben vom 12.09.2014, 09.10.2014 blieben völlig unbeantwortet.
6) AFD
Schreiben vom 12.09.2014: Rückmeldung, automatische Antwort, es würde einige Zeit bis zur Beantwortung dauern.
Zusammenfassung:
Die Antworten der Bundesregierung aber auch an das Büro der CDU Vorsitzenden Angela Merkel auf diese aktuelle Anfrage sind wie erwartet nichtssagend und enttäuschend-
seitens der Bundesregierung besteht ebenso wie bei den Bundesparteizentralen offensichtlich keinerlei Interesse, Umwelterkrankte wie z.B. die Holzschutzmittelgeschädigten (viele davon MCS krank) sei es auch nur durch Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende medizinische Versorgung, definitiv zu unterstützen. Siehe dazu Statement zu Umwelterkrankungen (EGGBI)
Bayerischer Landtag - Beantwortung einer schriftlichen Anfrage
Nach sehr positiven Arbeitsgesprächen bei Besuchen Umwelterkrankter und EGGBI mit Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen im Landtag wurde von diesen eine sehr fachkundige schriftliche Anfrage gestellt - die Antwort der Staatsregierung spiegelt deren völlige Unwissenheit (Ignoranz?) bezüglich Umwelterkrankter wieder:
Die Antworten spiegeln eine heile Welt wieder - sowohl was medizinische Ansprechpartner als auch Bezahlung umweltmedizinischer Leistungen durch die Kassen und umweltmedizinische Ausbildung betrifft.
Tatsächlich konnten wie bei unserer Umfrage in zahlreichen Selbsthilfegruppen und MCS Netzwerken nicht einen einzigen Patienten finden, dem an einer dieser Stellen eine wirklich umfassende umweltmedizinische Diagnose (incl. Betrachtung von Arbeits- und Wohnumfeld...) geboten wurde - geschweige auch nur ein einziger Patient, dem an diesen Stellen beispielsweise die grundsätzlich laut DIMDI anerkannte Krankheit MCS attestiert worden wäre.
Auszug aus einer oftmals von den genannten Kliniken zitierten Übersichtsarbeit: Klinische Umweltmedizin
Obwohl in dieser Übersichtsarbeit auch behauptet wird, ein Großteil der Kranken hätten in Wirklichkeit psychosomatische Erkrankungen - wird hier immerhin auch das Arbeits- und Wohnumfeld als möglicher Auslöser mit einbezogen:
"Ortsbegehung und Umweltmonitoring: Zur Quellensuche einer Exposition und zur genauen Bestimmung des Schadstoffes dienen die Ortsbegehung und das Umweltmonitoring. Dabei werden meist das private Umfeld des Patienten, seine Wohnung (Wohnraumbegehung) und seine Wohnumgebung untersucht und gegebenenfalls Analysen in Umweltmedien (Umweltmonitoring) durchgeführt"
Wir konnten aber bis heute keinen Umwelterkrankten finden, bei dem tatsächlich von den genannten Stellen solche Untersuchungen durchgeführt und eine daraus resultierend ein Umwelterkrankung diagnostiziert/attestiert wurde. Gerne lassen wir uns aber diesbezüglich eines Besseren belehren - es erscheint aber doch eigenartig, dass eine vom DIMDI anerkannte Krankheit (ausdrücklich nicht psychosomatisch!) an bayrischen Kliniken für Umweltmedizin offenbar nicht "attestiert" werden kann.
Für eine diesbezügliche Meinungsänderung würden uns einige wenige MCS Atteste (natürlich anonymisiert) dieser Institute reichen.
DIMDI = Deutsches Institut für medizinische Dokumentation, Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Vielmehr wurden beispielsweise (selbst beigebrachte!) wesentlich erhöhte Raumluftmesswerte bzgl. Isothiazolinonen (schwangere Arbeitnehmerin mit entsprechendem Prüfbericht vom Arbeitsplatz), grenzwertige PCB Belastungen (keine "akute" Gesundheitsgefährdung") bagatellisiert - in den meisten Fällen wird Umwelterkrankten präventiv eine psychiatrische Behandlung empfohlen.
Grundlage sind auch hier immer wieder die längst überholten Studienergebnisse des RKI (1999-2004) bei deren Erstellung bewusst auf die Mitarbeit der praktizierenden, erfahrenen Umweltmediziner beispielsweise des DBU (Deutscher Berufsverband der Umweltmdiziner)verzichtet wurde.
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigte für Pflege (12.11.2014):
Eine schriftliche Antwort liegt dankenswerterweise zwischenzeitlich vom Bundes- Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann vor - ebenso wie das Gesundheitsministerium liegt demnach die Verantwortung bei den kassenärztlichen Vereinigungen, die dafür zu sorgen hätten, "dass in den Bundesländern genügend spezialisierte Umweltmediziner zur ärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen".
Er verweist auch darauf, dass "Kassenleistungen gesetzlich Krankenversicherten nicht vorenthalten werden dürfen".
Dem steht entgegen die Aussage des Berufsverbandes der Umweltmediziner, der darauf verweist "dass umweltmedizinische Beratungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und den sog. "IGeL"-Leistungen unterliegen.“ http://www.dbu-online.de/arztsuche.html (Stand 08.03.2016)
Somit besteht sicherlich ein "politischer Handlungsbedarf" umweltmedizinische Leistungen in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen.
Der Verweis an Selbsthilfegruppen erscheint uns nicht zielführend, da gerade die zahlreichen Selbsthilfegruppen von Chemikaliensensitiven mit denen wir seit Jahren in Kontakt stehen, selbst auf der Suche nach entsprechenden "Ansprechpartnern" für eine qualitative Beratung und Behandlung von MCS Kranken sind und vor allem bereits bei der Frage nach Kliniken über fehlende Einrichtungen mit entsprechender "Berücksichtigung" von deren Sensitivitäten gegenüber emissionsbelasteten Behandlungsräumen (Möbel, Bodenbeläge, Raumtextilien, Reinigungsmittel, Deos der Mitarbeiter....) klagen - und immer wieder davon berichten, dass die meisten Ärzte MCS als "psychosomatisch" einstufen und entsprechend eine psychiatrische Behandlung mit entsprechender Medikation empfehlen.
Siehe dazu auch Würzburger Appell; Arztsuche; Bagatellisierung von Umweltbelastungen;
Auch die beteiligten Behörden des im Schreiben angesprochenen Arbeitskreises "APUG" waren bisher nicht in der Lage, uns eine aktuelle Liste mit qualifizierten medizinischen Ansprechpartnern für chemikaliensensitive Kassenpatienten zur Verfügung zu stellen; auch unsere Anfrage an die Institutionen, die vom Umweltbundesamt auf der Homepage zum Thema MCS nach wie vor angeführt werden, ergab keine diesbezüglich hilfreichen Antworten.
Reaktion auf Anfragen von Patienten:
Auch bei Anfragen von Patienten erhalten diese stets die gleichen Antworten mit den Hinweisen
- auf die sehr alten, bereits bei Publizierung 2002/2003 vielfach in Frage gestellten RKI - Studien, es handle sich um keine wissenschaftlich begründbaren Mechanismen zur Krankheitsentstehung von MCS und damit dem Zweifel, ob es sich bei MCS überhaupt um eine "eigenständige" Krankheit handelt (diese Zitate stehen offensichtlich sämtlichen Ministerien, Versicherungen und Behörden als gerne benutzter Textbaustein für Ablehnungen zur Verfügung)
- auf das Umweltbundesamt, welches den Besuch einer umweltmedizinischen Ambulanz empfiehlt (eine mehrfache Umfrage unsererseits bei diesen Adressen ergab die Feststellung, dass es hier offensichtlich für Kassenpatienten keine adäquate MCS Beratung/ Behandlung gibt - bzw. daran keinerlei Interesse besteht!)
Wenig tröstlich die Aussage im gleichen Schreiben an eine Patientin (liegt uns vor) im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung: "Für Ihre Schilderung und Ihre Anregung ist er Ihnen daher sehr dankbar. Die aufsichtsrechtliche Prüfung von Einzelfällen gehört hingegen nicht zu den Aufgaben des Beauftragten!
Zu den sehr umfassend und fachlich hervorragenden Antwortschreiben dazu an den Patientenbeauftragten mit zahlreichen "Argumenten" gab es seit 26.11.2015 nach unserem Informationsstand keinerlei Reaktion mehr! (Schriftverkehr liegt uns vor).
"Ziel ist es, dass der oder die Beauftragte in unabhängiger und beratender Funktion darauf hinwirkt, dass die Belange der Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden. Er oder sie soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein." Zitat
Zusammenfassung der "politischen Stellungnahmen"
Fast immer wird von Regierungskreisen, Kassen, Patientenbeauftragten auf drei Studien (RKI Studien 1999-2004) mit 200 Patienten verwiesen, in deren Ergebnisbeschreibung MCS als eigenständiges Krankheitsbild negiert wird. Von vielen Umweltmedizinern werden diese Studien keineswegs als aktuell, repräsentativ und als belastbare Grundlage für eine "rechtliche Einstufung" von MCS anerkannt.
Trotz des daraus resultierenden Forschungsbedarfes wurden zwischenzeitlich offensichtlich in den letzten 10 Jahren keine weiteren Studien mehr durchgeführt
"Ergebnis" der Studien:
„Zusammenfassend konnten die insgesamt drei durchgeführten Studien keine wissenschaftlich begründbaren Mechanismen zur Krankheitsentstehung von MCS aufzeigen. Insbesondere wurde kein Zusammenhang mit einer spezifischen Chemikalienbelastung oder Substanzklasse nachgewiesen. Es bleibt weiterhin unklar, ob es sich bei MCS um ein eigenständiges Krankheitsbild handelt. Deutlich ist, dass psychosomatische, ebenso wie soziale Faktoren eine nicht unbedeutende Rolle bei der Entstehung der Krankheitssymptome spielen." Quelle UBA
Eine Bewertung dieser Studien seitens Umweltmediziner, Anwälte
"Der Forschungsansatz einschließlich der mageren Ergebnisse zeige deutlich, "wie dringend es ist, bei der Gestaltung weiterer Projekte stärker als bisher auf das vorhandene know how derer zurückzugreifen, die mit MCS-Kranken langjährige Erfahrungen und in ihren pathogenetischen Überlegungen sowie ihren diagnostischen und therapeutischen Strategien deutlich mehr Kreativität entwickelt haben, kommentiert K. Müller vom Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner."
http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/rki_mcs.html
"Die RKI-Studie hat weder dazu geführt, dass die beteiligten Zentren zu einer übereinstimmenden Ansicht darüber gelangt sind, wann genau von einer bestehenden MCS auszugehen ist, noch wurden sich die an der Studie Beteiligten darüber einig, ob Umweltnoxe für diese Krankheit verantwortlich sind. Das Ergebnis der RKI-Studie lässt sich in dem Satz zusammenfassen: Es besteht weiterer Forschungsbedarf"! (Rechtliche Konsequenzen)
Nicht zur Kenntnis genommen wird, dass es bereits seit 1990 erste offizielle "Anerkennungen" von MCS als "Behinderung" seitens diverser Versorgungsämter gibt, diesen Anerkennungen aber in der Regel jahrelange "leidvolle" Auseinandersetzungen der Betroffenen mit Kassen, Kassenärzten und Behörden vorausgingen.
Politische Verantwortung für die Ursachen von MCS - Menschenrechtsverletzung?
In den meisten Fällen sind die Ursachen an MCS und Umwelterkrankungen allgemein in groben Versäumnissen der Politik zu suchen - grenzenloses "Gutachter" Vertrauen und Lobbyarbeit der Industrie schaffen es seit Jahrzehnten, Grenzwerte so großzügig wie möglich zu halten - und neue Produkte ohne ernsthafter "Risikobetrachtung" nicht nur zu genehmigen (Beispiel Holzschutzmittel, Asbest) , sondern teilweise auch noch staatlich zu fördern. (Woolit, Polystyroldämmungen mit hochtoxischem HBCD)
Stellungnahmen des BfR zur Wiederzulassung des "krebs"- verdächtigen Pflanzenschutzmittels Glyphosat, international verglichen zu hohe Grenzwerte für Formaldehyd, ebenfalls vom BfR seit Jahren verteidigt ; zu hohe Grenzwerte für elektromagnetische Belastungen durch das BfS; fehlende Risikoforschung in der Nanotechnologie und viele weitere Beispiele
bewiesen, dass die Gesundheit der Allgemeinheit nicht nur in der Vergangenheit seiten Politik und vieler Behörden Wirschaftsinteressen hintangestellt wird.
Ein verunsicherter Verbraucher, dem beispeilsweise von Industrieverbänden Emissionswerte von Klebstoffen, Dichtmassen verwehrt werden (die Weitergabe der Prüfberichte führt zur Aberkennung des "Güte"?Zeichens) sieht sich bei vielen Produkten Falschaussagen von Herstellern, fragwürdigen Gutachten und Gütezeichen gegenüber -
im Krankheitsfall werden ihm aber von den "Verantwortlichen" adäquate medizinische Betreuung (spätestens als "nur"-Kassenpatient) verwehrt.
Wenn als "Geschädigter" dann arbeitslos, fühlt sich aber auch die Arbeitsagentur für nicht "zuständig", ihm als Hartz 4 Bezieher die erhöhten Lebenshaltungskosten zu ersetzen, keine Behörde ist bereit ihm bei der Suche nach verträglichen Wohnraum zu unterstützen. Sozialverbände unterstützen in der Regel nur "Mitglieder"; "Bagatellbeträge" von 70 bis 100 Euro Mitglieds-Jahresbeitrag" stellen für diese Betroffenen aber keineswegs eine Bagatelle dar.
Wir sehen daher in der gesamtpolitischen (Nicht-) Behandlung dieser Thematik eine massive Verletzung der Menschenrechte, die zu einem totalen sozialen "Absturz" der Betroffenen in vielen Fällen führt (bis hin zu uns bekannten Suizidabsichten!) und der sich bisher kein uns bekannter Gesundheits-, Umwelt- und Sozialpolitiker mit den erforderlichen Anstrengungen stellt.
Eine offensichtlich lobbygesteuerte politische "Elite" eines "Sozialstaates" ist offensichtlich auch 2015 noch nicht bereit, Verantwortung für ihre verfehlte Umweltpolitik mit einer jahrzehntelang zunehmenden konsequenten toxischen Belastung unserer Umwelt zu übernehmen und zumindest den dadurch eindeutig "Geschädigten" zu helfen, wenigstens aus dem sozialen Out wieder zu entkommen.
EGGBI - Statement zu Umwelterkrankungen und Menschenrechte
Prof. Erich Schöndorf: "Wenn die Umwelt krank macht, ... muss die Politik handeln"
Politische Einzelinitiativen "pro MCS" und deren Ergebnisse
Keine zufriedenstellenden Ergebnisse ergeben auch leider Einzelinitiativen von politischen Mandataren in Form von "Anfragen"- beispielsweise an Regierungsstellen:
"Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung Schleswig Holstein (März 2015) - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" (Anfrage und Antwort)
dazu EGGBI Stellungnahme
Wir versuchten vom Initiator Antworten zu unserer Frage bezüglich weiterer Aktivitäten zum Thema zu erhalten - leider blieben sämtliche unserer diesbezüglichen Mails 2.11.2015, 4.12.2015; 17.02.2016, 07.03.2016 gänzlich unbeantwortet - die Fragestellung ist offensichtlich seitens der Parteileitung nicht erwünscht?
Von Seiten der CDU Bundes-Leitung (Antwort auf Schreiben an die Bundeskanzlerin) erhielten wir als Antwort, MCS Betroffene sollten sich an die Caritas wenden (so viel zu politischer Verantwortung).
Siehe dazu auch "Reaktionen" auf Offene Briefe an "Gesundheitspolitiker" und Parteizentralen
(Um-) Weltmedizin - oder: Was heilt die Welt
In einer äußerst umfangreichen Stellungnahme nimmt der bei Umweltpatienten bekannte Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krahn-Zembol in der Ausgabe 4/2015 Stellung zum derzeit noch immer fehlenden Verständnis der Umweltmediuin in Wissenschaft, Medizin und Recht.
Beitrag Seite 301 bis 314
Siehe auch "Offener Brief der Umweltmediziner" an die Deutsche Rentenversicherung in der selben Ausgabe.(Seite 318 nis 319)
Buchprojekt zu "2 Klassen- Medizin für Umwelterkrankte"
Zahlreiche weitere Reaktionen und vor allem auch "Nichtreaktionen" von "Gesundheits"politikern und auch regionalen Abgeordneten sowie Erfahrungsberichte von Betroffenen sind noch in Bearbeitung!
Buchprojekt
Für möglichst zeitnahe Briefe, Negativbescheide von Kassen, Behörden und Stellungnahmen von "Gesundheitspolitikern" (Briefkopien) und persönliche Erfahrungsberichte (letztere möglichst "kurz und aussagekräftig") wären wir dankbar!
Eine erste Zusammenfassung mit zahlreichen weiterführenden Links findet sich bereits in unserer Dokumentation
EGGBI Statement Umwelterkrankungen und Umweltmedizin