Holz - Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen

 

Baustoff Holz

Traditionsbaustoff Holz

siehe dazu auch

                                                              aktuelle Eigenpublikation

"Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen" (PDF- kostenloser Download)

 

                                                                 Seiteninhalt:

Rechtliche Situation "wohngesunde Holzhäuser"

Handlungsbedarf zur "Förderung" des Holzhausbaues

Auflistung der wichtigsten holztypischen Emissionen

Terpene

Missbräuchliche Interpretation von Forschungsberichten

Aktuelle Publikation der FNR "Wohnen und Leben mit Holz" (12/2021)

Weitere eigenwillige Interpretationen aktueller Forschungsberichte

"EU- Jantunenstudie 2011"

Imageschaden für die gesamte Holzbranche

Essigsäure aus Holz

Analytik Carbonsäuren; Essigsäure, Ameisensäure...

Ameisensäure

Carbonsäuren und Lüftung

Furfural

Formaldehyd und Acetaldehyd

Gerbsäure (Tannin)

Weitere "natürliche Emissionen"

Richtwerte I und II des Umweltbundesamtes

Holz als "positiver Gesundheitsfaktor"

negative Ausnahmen

Unglaubwürdige Prüfberichte für "emissionsfreie!" Holzprodukte

Beispiele "falscher Aussagen" und unglaubwürdiger Messwerte

 

Schadstoffe in Holzwerkstoffen

Salicylsäure

Klebesysteme für Holzwerkstoffe (Mehrschichtplatten...)

PVAC (polyvinylacetat) Weißsleime - harmlose Bastelleime?

Anforderungen an Prüfberichte für eine "gesundheitliche Bewertung"

Pellets - ein staatlich geförderter (ökologischer und/oder gesunder?) Alternativbrennstoff?

 

 

 

Traditionsbaustoff Holz

Aktuelle Buchempfehlung aus der Reihe Gebäudeschadstoffe und Innerumluft zum Thema Holzemissionen

 

Seit Jahrtausenden wird Holz als angenehmer, wohlriechender Baustoff geschätzt

und eingesetzt; die Bewohner von Holzhäusern erleben in der Regel Ihr Wohnumfeld als angenehm und "wohngesund".

In den letzten Jahrzehnten kam es aber immer wieder auch zu "Reklamationsfällen"

verursacht durch

·      Schadstoffe aus Holzwerkstoffen (Verklebungen, Oberflächenbehandlungen, Holzschutzmittel) die nicht dem Produkt Holz selbst zuzuschreiben sind, allerdings zu teils erheblichen gesundheitlichen Belastungen geführt haben (z.B. Formaldehydaus Spanplatten, PCP, Lindan u.a. aus Holzschutzmitteln)

·     als (zumindest) belästigend empfundene übermäßige Geruchsbelastung – aus

o   Holzwerkstoffen, verursacht durch herstellungsbegründete Verfahren, beispielsweiseübermäßige Erhitzungen bei der Plattenproduktion mit entsprechender "Aldehydbildung" (u.a. geruchsintensives Hexanal)

o   holzartbedingt erhöhte "Terpenwerte" vor allem bei harzreichen Holzsorten mit ebenfalls intensiver Geruchsentwicklung.

Diese in manchen Fällen als "störend" empfundenen Gerüche stellen bei üblichen Konzentrationen keinerlei gesundheitliches Risiko dar; bei wesentlich erhöhten Werten werden manche dieser Terpene allerdings als "zumindest" sensibilisierend, u.a. 3Caren auch als "Allergen" eingestuft.

·   ebenfalls holzartspezifische Konzentrationen von Essig- und Ameisensäure, die bei erhöhten Werten durchaus zumindest für Chemikaliensensitive ein "störendes" Potential besitzen können. Bezüglich eines unbestritten toxischen Potentials bei wesentlich erhöhten Werten liegen auch hier derzeit noch extrem widersprüchliche Bewertungen vor. Hier findet zudem vor allem auch eine Diskussion bezüglich der Aussagekraft der aktuellen "normgerechten" Analytik statt.

Marketingaussagen zum Thema "Gesundheit und Holz" sind daher nicht grundsätzlich abzulehnen, sollten aber ohne entsprechenden "Nachweisen" entsprechend der diesbezüglichen Rechtslage zu Werbeaussagen sorgfältig erwogen werden.

Bedingt durch die zunehmend strengeren Energieeinsparverordnungen, die zu immer „dichteren“ Häusern führen – leider sehr oft ohne ausreichenden angepassten Lüftungskonzepten dazu,

können erhöhte Emissionen dazu führen, dass sich Bewohner in ihren Häusern – unabhängig von der Bauweise (Ziegel, Holz, Beton) nicht mehr wohlfühlen – belastende Emissionen auch zu gesundheitlichen Beschwerden führen können.

Siehe dazu auch:  Werbung mit "Gesundheit"

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Emissionsprüfberichte berücksichtigen nicht ausreichend Essig- und Ameisensäure!

"Mangelhafte" Prüfberichte 

Nach wie vor werden bei den meisten Produkt- und Raumluft- Prüfberichten, sogar derzeit nach unserem Informationstand bei allen Gütezeichen diese beiden, durchaus gesundheitsrelevanten Stoffe überhaupt nicht richtig erfasst!

Dies, obwohl auch die https://www.beuth.de/de/technische-regel/vdi-4301-blatt-7/289711727VDI Richtlinie 4301 Blatt 7 ausdrücklich darauf verweist, dass es mit der Tenax-Methode zu Mindererfassungen kommt!

Bei Parallelmessungen mit Silicagel- Sammlern erhielten wir bis zu nahezu 3 fache Essigsäure-Werte!

Für den Architekten ist dies  unbedingt zu beachten, um nicht mit "ausgezeichneten" Produkten Grenzwertüberschreitungen im Sinne der Landesbauordnungen  (Architektenhaftung) zu verursachen.

Glaubwürdige Emissionsprüfberichte sind leider derzeit nur von den wenigsten Herstellern erhältlich- entsprechend kommet es auch immer wieder zu "Schadensfällen" und sogar  Produktwarnungen.

 

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Rechtliche Situation "wohngesunde Holzhäuser":

Insgesamt gibt es zahlreiche Landes/Bundes und EU Verordnungen im Hinblick auf Anforderungen an eine gesundheitliche Unbedenklichkeit von Bauprodukten und Gebäuden.

Siehe dazu: Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit

 

Ausdrücklich erwähnt sind in der Landes- Musterbauverordnung auch

„unzumutbare Belästigungen“-

somit keineswegs nur „gesundheitsgefährdende! -

durch chemische und biologische Einflüsse.

 

Bewertung der "Gesundheitsverträglichkeit eines Gebäudes"

Zwar sind gesundheitsgefährdende Belastungen in Gebäuden grundsätzlich unter anderem auch durch die Bauprodukteverordnung "ausgeschlossen",

es gibt aber noch keine gesetzlichen“ Grenzwerte“ für allgemeine Emissionen in Gebäuden.

Das Umweltbundesamt gibt aber Empfehlungen (Seite 996), mit Wertangaben zu tolerierbaren Lösemittelbelastungen (VOCs), die zwischenzeitlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gerne als Maßstab herangezogen werden.

Dabei werden VOC Belastungen über

  3.000 μg/m³ als bedenklich, über

10.000 μg/m³ als unakzeptabel definiert.

Auch VOC Werte über 1000 μg/m³ gelten dabei allerdings bereits als „auffällig“ – ohne Berücksichtigung der Frage, um welche „VOCs“ es sich dabei überhaupt handelt.

Enthalten sind in diesen Summenwerten oftmals bei Auswertungen neben toxischen Stoffen wie Styrol leider auch die natürlichen „Terpene“ und weitere arttypische Emissionen des Holzes, die laut einer umfangreichen toxikologischen Studie in „üblichen“(!) Konzentrationen noch in keiner Weise als „gesundheitskritisch“ eingestuft werden können.

(Siehe Zusammenfassung der Studie:  "keine Gefahr durch VOC aus Holz“)

 

Schlussfolgerungen dieser Studie:

„Auf Basis der jetzt durchgeführten umfangreichen Studien ist eine Gefährdung des Menschen durch Freisetzung holz- bzw. holzwerkstofftypischer VOC in die Raumluft

bei praxisüblicher und sachgerechter Verbauung von Hölzern und Holzwerkstoffen nicht zu erkennen.“

Dazu wird näher definiert:

„Zieht man die Ergebnisse der mittlerweile zahlreichen Studien zum Vorkommen von VOC in privaten Wohnungen oder Häusern heran, so bedeuten Terpen- Konzentrationen von etwa 10 mg/m3 eine Überschreitung innenraumbezogener Mittelwerte um das 100bis 1000fache.“

Daraus abzuleiten: Derart überhöhte Werte (Einzelfälle) sind nicht primär dem Baustoff Holz zuzuschreiben, sondern einer unsachgemäßen Verarbeitung!

 

Unbestritten können Terpene, Essigsäure allerdings ähnlich vielen auch anderen grundsätzlich unbedenklichen Produkten aus der Lebensmittelbranche (z.B. Nüsse), der Kosmetik und allen anderen Lebensbereichen 

auch bei wesentlich geringeren Belastungen für Allergiker bereits sensibilisierend wirken, für Chemikaliensensitive sogar absolut unverträglich sein!

Daraus aber grundsätzliche gesundheitliche Unverträglichkeit des Holzes und seines natürlichen Geruches abzuleiten, ist natürlich keineswegs gerechtfertigt.

 

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Handlungsbedarf zur „Förderung“ des „Holzhausbaues“

 Der Einsatz nachhaltiger Baustoffe ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung – die „Nachhaltigkeit“ des Produktes Holz wird sicherlich von niemandem in Frage gestellt.

1.1   Neubewertung natürlicher Emissionen 

Die allgemeinen Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Innenraumlufthygiene werden zunehmend als Grenzwerte – zumindest als Orientierung - für Gebäudezertifizierungen verwendet – (DGNB, BNB, S-Cert - Tabelle 4, TOX PROOF TÜV Rheinland  zertifiziert, Seite 9); bei den meisten Gebäudezertifikaten sollten dabei Werte von 1000 µg/m³ TVOC nicht überschritten werden.

Die Empfehlungen werden aber auch teilweise bereits vor Gericht als Grundlage für die Bewertung von "Mängeln" herangezogen.

Die Gleichbehandlung natürlicher Emissionen aus dem Holz mit Schadstoffen allgemein bei diesen Summenwertempfehlungen hat dazu geführt, dass viele Planer aus Angst vor Überschreitungen (siehe dazu auch: "rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit" auf den Einsatz von Holzwerkstoffen verzichten – eine Entwicklung die sicherlich nicht im Sinne nachhaltiger Baustoffauswahl liegen kann, und die auch durch die derzeit bereits publizierten toxikologische Bewertungen von Terpenen keineswegs gerechtfertigt ist.

Im Gegenteil – diese Bewertung wird sogar (bei "sachgerechter Verbauung von Holz" und "typischen Raumluftkonzentrationen" - siehe dazu auch "negative Ausnahmefälle") als keinesfalls begründbar dargestellt . 

Unabhängig von rechtlichen und toxikologische Bewertungen wurde schon in zahlreichen Pilotprojekten, bereits 2006/2007 unter anderem auch durch ein Forschungsprojekt, gefördert durch die  Bundesstiftung Umwelt nachgewiesen, dass es durchaus bei sorgsamer Baustoffauswahl und fachgerechter Umsetzung möglich ist, Holzhäuser sogar mit unter 200 bzw. 100 µ/m³ Gesamt-VOC Emissionen zu errichten (Beispiel 1: DBU-Projekt Freiburg, Vogelnest; Beispiel 2: DBU Projekt Wohnhaus Ahrensburg). Ähnliches beweist auch des Gemeindezentrum Ludesch mit 60 µg/m³ TVOC (Bericht, Seite 47), ein Vorzeigeprojekt von Holzarchitektur und baulicher Umsetzung ebenso wie auch die meisten gewissenhaft geplanten und ausgeführten Holzhäuser insgesamt, mit Bewohnern, die sich in ihren Häusern äußerst wohlfühlen.

 

Vor allem bei der Zertifizierung von Gebäuden sollte künftig die toxikologische Bewertung natürlicher Emissionen, getrennt von der allgemeinen TVOC Bewertung

(höhere praxisgerechte Toleranzgrenzen, angepasst an aktuelle Forschungsergebnisse zur toxikologischen Relevanz dieser Einzelstoffe) 

berücksichtigt werden, um dem Holzhausbau und auch anderen Holzprodukten (Böden, Möbel) nicht weiterhin mit diesen Bewertungen ungerechtfertigte Barrieren zu setzen. 

 

Einen ersten Interessens- Ausgleich fand  dazu das Gütezeichen natureplus, indem die Werte für Essigsäure zwar aus dem TVOC Grenzwert "herausgenommen wurden" – dennoch mit einem eigenen erhöhten Grenzwert, aber weit unterhalb des NIK Wertes, der eine allgemeine Verträglichkeit gewährleistet, und damit auch der toxischen Bewertung gerecht wird. Eine ähnliche geplante differenzierte Erstellung eines eigenen Grenzwertes für Terpene in absehbarer Zeit wäre eine sinnvolle Maßnahme,

vor allem auch verbunden mit einer Forderung einer Überarbeitung des Anhangs 8 der MVV-TB , Anhang 1 mit Differenzierung bezüglich natürlicher Holzemissionen.

Zu unterscheiden:

Geändert sollte - toxikologisch begründbar - die Gleichstellung natürlicher Holzemissionenen mit zahlreichen weiterer VOCS unterschiedlicher Gesundheitsrelevanz.

Dies muss aber in Abstimmung mit gesetzlichen Regelungen  (AgBB), Empfehlungen des Umweltbundesamts erfolgen und nicht in nicht nachvollziehbarer Eigenregie einzelen Marktteilnehmer.

100 µg/m³ Terpne oder Essigsäure haben eine völlig andere Relevanz als 100 µg/m³ Styrol....

 

Nicht nachvollziehbar ist aber eine gewünschte "Unterscheidung" "natürlicher Emissionsstoffe wie z.B. Essigsäure" mit dem gleichen Stoff synthetischen Ursprungs" wie von der Holzindustrie bereits prakitiziert!

Die Erstellung einer neuen VOC- Gruppe

nVOC  (natürliche VOCs ?) hat keinerlei chemische, toxikologische oder umweltmedizinische Begründung! Kapitel 13.4 der Publikation zu Holzemissionen

 

 

Überschreitungen der toxikologisch ermittelten NIK Werte und des R-Wertes (>1) können und dürfen von "Gütezeichen", die mit besonderer gesundheitlicher Verträglichkeit der ausgezeichneten Produkte werben  aber auf keinen Fall toleriert werden.  

 

 

 

Eine ausreichende Kennzeichnung und Information für Allergiker, Chemikaliensensitive im Rahmen individueller Beratung ist dabei natürlich wie auch im übrigen "Allergikerbau" natürlich unverzichtbar.

 

 

1.2   Unqualifiziertes Eingreifen der Politik in die Bewertung von Emissionen 

Aussagen des Umweltministers Franz Untersteller von Baden-Württemberg in Beantwortung einer Anfrage zum Thema Emissionen aus Holz –

„Die Landesregierung setzt sich bei der laufenden Fortschreibung der MVV TB und der technischen Regel AGB dafür ein, dass in der ABG explizit diejenigen Produktgruppen benannt werden, die die Luftqualität von Aufenthaltsräumen beeinträchtigen können, und dass an natürliche VOC-Emissionen aus unbehandelten Hölzern keine Anforderungen gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen.“

Wir fragen uns, ob dieser Umweltminister auch die Haftung übernimmt, wenn Verbraucher gegen den Architekt vor Gericht ziehen, weil "übermäßige(!)" Terpen- oder Essigsäurebelastungen deren Haus (wir kennen einige solcher Fälle - ärztlich bestätigt!) "unbewohnbar" machen, und der Architekt oder Generalunternehmer wegen "Nichteinhaltung der MVV-TB" für den Schaden aufkommen muss - obwohl er nur angeblich "unbedenkliche Produkte" eingesetzt hat? 

Will der Umweltminister in einem nächsten Schritt auch Fliegenpilze, Tollkirschen und Kugelfische als unbedenklich erklären, nur weil deren "Gift" natürlichen Ursprungs ist?

Gerade weil die gesundheitlichen Auswirkungen der Holzemissionen bei sachgemäßem, verantwortungsbewussten Einsatz natürlich in keiner Weise mit solchen Giften zu vergleichen sind, sollten solche Argumente wie Unbedenklichkeit auf Grund "natürlichen Ursprungs" vermieden werden und  

gesundheitliche Bewertungen  in der Hand einer neutralen Wissenschaft und vor allem Umweltmedizin bleiben- und nicht einer lobbygesteuerten Politik. 

Änderung der Baustoffbewertung bezüglich natürlicher Holzemissionen 

Auch wir begrüssen

alle Maßnahmen zur Förderung eines verantwortungsbewussten Holzhausbaues -

Handlungsbedarf zur "Förderung" des Holzhausbaues

dies aber an Hand

  • wissenschaftlich begründeter Bewertungen und Neueinstufungen
  • und vor allem klarer Informationen der Hersteller für den Architekten bezüglich des Emissionsverhaltens "aller Baustoffe" um Haftungsansprüche gegenüber diesen möglichst zu vermeiden!!  Siehe dazu "Aktuelles Bau München 2019

Mit Klagen der OSB Hersteller gegen strengere Anforderungen bezüglich Pflicht zur Angabe von VOC Werten ist den Tausenden verantwortungsbewußten Architekten und Holzhaus- Bauunternehmen kein "Dienst" erweisen!

Ähnlich wie natureplus es bereits bezüglich Essigsäure praktiziert, bei Terpenen wünschenswerter Weise ebenfalls in absehbarer Zeit praktizieren sollte  - sollten auch im Anhang 8 der MVV -TB (Tabelle 1) die Höchstwerte für natürliche Holzemissionen - natürlich unter Beachtung der toxikologisch ermittelten NIK-Werte - in Absprache mit der Umweltmedizin - praxisbezogen, realistisch als Einzelgrenzwerte angegeben Werte. (Essigsäure, Terpene mit zusätzlichem "Terpen-Summenöchstwert").

 

 

 

Damit wäre jenen wenigen – aber lautstarken und offenbar "mächtigen" Herstellern, die sich mit äußerst erfolgreicher "Lobbyarbeit" für eine völlige Missachtung der  MVV-TB bezüglich Grenzwerte für VOC- Emissionen bei Produkten einsetzen (Stichwort OSB Urteil) - offensichtlich, um Kosten für eine emissionsärmere Produktion zu sparen,  jegliche sachliche Grundlage entzogen.  Siehe dazu Handlungsbedarf zur „Förderung“ des „Holzhausbaues“

 

Siehe dazu auch Rezension zur FNR Publikation WOHNEN UND LEBEBN MIT HOLZ (12/2012).

 

 

1.3   Eingreifen von Gerichten in die Diskussion

Keine Hilfestellung für Architekten und Holzhausbauer stellt jedenfalls der Gerichtsbeschluss vom 10. Juni 2019 dar, in welchem Anforderungen an Emissionsobergrenzen durch die MVV-TB für vermutlich nicht rechtens erklärt, und von den OSB Plattenherstellern als großer Erfolg gefeiert wird.

Interessant, dass damit die Emissionsprobleme von OSB Platten erstamls offen eingeräumt werden, und "Kostenfragen" über "Verträglichkeitsfragen" gestellt werden.

Zitat: "Die Antragstellerinnen fürchten um die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten, da sie die vorgegebenen Werte jedenfalls nicht vollständig einhalten könnten, was unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Umsatzeinbußen eine aufwändige Umstellung ihrer Produktion und Lagerung bedingen würde."  Pressebericht 26.07.2019

Bereits bei der Klageerhebung im Dezember 2018 erklärten die Hersteller:

Sollte Deutschland, entgegen bestehender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. V. 14.10.2014), eigene Regelungen beim Umgang mit Bauprodukten schaffen, wird das den Holzbau in Deutschland laut Swiss Krono verkomplizieren und verteuern. Diese Konsequenzen beträfen die gesamte deutsche Bauwirtschaft (?), insbesonders diejenigen, die sich für Projekte mit Holzwerkstoffe einsetzt und damit einen umweltfreundlichen und klimaneutralen Ansatz vertreten.

Pressebericht 2018

Wirklich betroffen sind vermutlich aber nur die OSB Hersteller, da keineswegs die gesamte Holzindustrie, geschweige denn die gesamte deutsche Bauwirtschaft(!) , sondern vor allem sie mit erhöhten Kosten zur (laut eigenen Aussagen möglichen) Senkung ihrer VOC Emissionen konfrontiert wären.

Siehe dazu auch "Aktuelles, Juli 2019"

 

1.4   Kostenvergleich Holzbau Massivbau

Nicht uneingeschränkt berechtigt sind viele Argumente in der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Massiv- und Holzbauweise.

Während einerseits beispielsweise mit öffentlichen Mitteln das bayerische Bauministerium mit kostenintensiven Image-Publikationen einseitig für die Holzbauweise Partei ergreift (ohne qualitativen Aussagen z. B. zum Thema "Wohngesundheit" - wird seitens Teilen der Massivbauindustrie immer wieder versucht, mit einseitigen Aussagen den Holzhausbau generell zu diskreditieren (u.a. Pauschalaussagen zu den Holz-Emissionen, zu  "höheren Baukosten".......).

Wir empfehlen hier - vollkommen "herstellerneutral" eine sachliche und faire Darstellung - mit beiden Bauweisen ist es möglich(!), "nachhaltige" Gebäude mit hervorragenden Innenraumluft- Werten zu durchaus allgemein erschwinglichen Preisen zu errichten.

Wir sehen hier die große Gefahr einer ungerechtfertigten "Beeinflussung" der Verbraucher mit falschen Aussagen oder pauschalen Imageaktivitäten von Herstellern, Baufirmen aber auch  mit nicht vertretbaren einseitigen staatlichen "Subventionen" durch dafür nicht zuständige(!) Ministerien. 

In allen Fällen - bei allen Bauweisen -  ist es erforderlich, die Produkte sorgfältig auszuwählen, um übermäßige Geruchs- und/oder Schadstoffbelastungen zu vermeiden.

Kostenvergleich: 

Dazu gibt es aktuelle Untersuchungen an Hand von Modellberechnungen die beweisen, dass es durchaus möglich ist, Holzhäuser auch preisgleich mit Massivgebäuden – und zumindest gleicher- teilweise auch besserer CO2 Bilanz - zu errichten. 

Sehe dazu:    Vergleichsrechnungen zeigen: Holzbau kann günstiger sein als Standardbauweise  (Holger König; Entwickler der Bau-Software Legep)

Überblick über Emissionen aus Holzwerkstoffen (Dr. Kuebart, eco Institut) aus 2009 mit immer noch aktuellem Handlungsbedarf (Seite 47/49) 

 

 

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Auflistung der wichtigsten holztypischen Emissionen

 

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Terpene

 

Terpene finden wir vor allem in Nadelhölzern- wesentlich erhöhte Werte in der Praxis bei manchen Raumluftmessungen verursacht vor allem durch Konstruktionen aus Kiefernholz und Holzwerkstoffen aus Kiefer (z.B. OSB).

Vermutlich wegen der häufigeren Verwendung von Weichhölzern (vor allem Kiefer und Fichte) sowie so genannter Biolacke und terpenhaltiger Kleber ist in den 90er–Jahren eine deutliche Zunahme der Konzentration bicyclischer Terpene in der Innenraumluft zu verzeichnen

 

Terpene in der Raumluft 

Umweltbundesamt 

aktuelle Richtwerte für Terpene (2020)

 

Summe Terpene, bicyclisch (Leitsubstanz α-Pinen)            

RW II        2 mg/m³           RW I  0,2  mg/m³ (= Vorsorgewert:  200 µg/m³)

Summe Monozyklische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen)

RW II      10 mg/m³           RW I  1,0  mg/m³ ( = Vorsorgewert: 1000 µg/m³)

Infos zu Richtwerten

Zu den

bicyclischen Terpenen (Monoterpenen)

zählen die Trimethylbicycloheptene

  • α-Pinen,
  • 3-Caren,
  • Camphen und die
  • isomeren Methenyldimethylbicycloheptane (z. B. β-Pinen).

Bicyclische Terpene stellen flüchtige Bestandteile des Harzöls von Nadelhölzern dar. Das Destillat der flüchtigen Fraktion des Harzes wird als Terpentinöl bezeichnet und enthält als Hauptbestandteile αund β-Pinen und 3-Caren.

Wirkungen:

Sowohl α-Pinen als auch 3-Caren in der Raumluft reizen beim Menschen Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen. Gemische von bicyclischen Terpenen mit α-Pinen als Hauptkomponente führen im menschlichen Atemtrakt zu Entzündungsreaktionen sowie einer Zunahme des Atemwegswiderstands.Als inhalativ irritativ wirksames Enantiomer konnte beim Menschen sowie beim Tier (+)α-Pinen identifiziert werden. Tierexperimentell waren auch (+)3-Caren und (+)β-Pinen wirksam,während (−)β-Pinen eine schwache und (−)α-Pinen eine sehr geringe Reizwirkung entfaltete.

Bewertung (UBA)

α-Pinen und 3-Caren in der Raumluft weisen beim Menschen ein irritatives Potenzial auf.Bei intermittierender subakuter inhalativer Exposition gegenüber Gemischen mit α-Pinen als Hauptbestandteil zeigten sich entzündliche Veränderungen der Lunge. Beim Einatmen von Terpentin erhöhte sich der Atemwegswiderstand.Tierexperimentell zeigte sich in Kurzzeittests eine dosisabhängige Verringerung der Atemrate einzelner bicyclischer Terpene sowie ihres Gemisches.

Im Unterschied zu den bicyclischen Terpenen weisen

monocyclische Terpene wie die

  • Menthadiene Limonen,
  • Terpinen,
  • Terpinolen und
  • Phellandren

eine einfache Ringstruktur sowie 2 Doppelbindungen auf. Angesichts der daraus resultierenden, teilweise anderen Wirkungsendpunkte sollten monocyclische Terpene gesondert betrachtet werden. In einer Zusammenfassung des UBA zu den Richtwerten für die bicyklischen Terpene wird als Leitkomponente der bicyclischen Terpene α-Pinen gewählt, da es in Innenräumen am häufigsten vorkommt und zu dieser Substanz die meisten Wirkungsuntersuchungen vorliegen.

Limonen stellt zusammen mit bicyclischen Monoterpenen (α-, β-Pinen, 3-Caren) die wichtigsten und häufigsten terpenoiden Innenraumluft-Komponenten. Die gemessenen Konzentrationen variieren abhängig von vorhandenen Innenraumquellen über einen weiten Bereich von etwa 0,002–0,5 mg/m³. Kurzzeitig höhere Werte wurden etwa bei der Anwendung von Pflegemitteln für Möbel (um 1 mg/m³) und beim Schälen von Zitrusfrüchten (um 2 mg/m³) gemessen

Kombinationswirkungen mit anderen Stoffen:

Infolge der Anwesenheit von zwei Doppelbindungen unterliegt Limonen leicht Oxidationsreaktionen unter Bildung einer Vielzahl von Folgeprodukten. Seit langem wird diskutiert, ob die Oxidationsprodukte von Limonen und anderen (mono- und bicyclischen) Terpenen eine stärkere Reizwirkung auf die Schleimhäute aus­üben als die Terpene selbst und inwieweit ihre Bildung in der Innenraumluft zu Reizwirkungen beiträgt. Untersucht wurden insbesondere die sensorischen Wirkungen von Ge­mischen, die bei der Reaktion von Terpenen mit Ozon entstehen.

Zusammenfassung UBA zu monocyclischen Terpenen

 

Terpene in Bauprodukten

Vor allem die Hersteller von OSB Platten versuchen - sogar mittels Gerichtsurteilen, "Grenzwerte" für "natürliche" VOCs  (hier vor allem Terpene, Essigsäure und Aldehyde) aus ihren Produkten zu verhindern - sie argumentieren stets mit einer ("nachgewiesenen") toxikologischen Unbedenklichkeit Ihrer Produkte.

 

Dabei wird völlig ignoriert, dass es für Terpene für die Innenraumluft Richtwerte gibt, deren Einhaltung die Planer, Baufirmen zu berücksichtigen haben, um die Vorgaben der MVV TB bezüglich der Vorgaben Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz einzuhalten. Nur bei Kenntnis der tatsächlichen Emissionen ist aber eine verantwortungsbewusste und vor allem rechtssichere Produktauswahl im Hinblick auf die Gesamt- Raumbeladung möglich!

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Neue Bewertungsgrundlage für Terpene wünschenswert

Vor allem bei der Bewertung von Bauprodukten sollten Terpene künftig bezüglich der toxikologische Bewertung natürlicher Emissionen, diese getrennt von der allgemeinen TVOC Bewertung (höhere praxisgerechte Toleranzgrenzen, angepasst an aktuelle Forschungsergebnisse zur toxikologischen Relevanz dieser Einzelstoffe) berücksichtigt werden, um dem Holzhausbau und auch anderen Holzprodukten (Böden, Möbel) nicht weiterhin mit diesen Bewertungen ungerechtfertigte Barrieren zu setzen.  

Bis zu einer umfassenden wissenschaftlichen toxikologischen Neudefinition begründbarer „neuer“ Grenzwerte für Terpene in Bauprodukten wäre eine  eigene sinnvolle Gesamtgrenzwertfestlegung für Terpene wesentlich realitätsnäher, wünschenswert und sicherlich auch aus gesundheitlicher Sicht vertretbar - aus der Sicht der Förderung nachhaltiger Bauprodukte mehr als erstrebenswert - bei Betrachtung der wesentlich industriefreundlicheren Sonderbehandlung von "krebserzeugendem" Formaldehyd aber auch mehr als gerecht.

Selbstverständlich sind aber Terpen-Einzelwerte in Innenräumen weit (!) über 1000 µg/m³ (wir fanden Werte bis zu 20.000 µg/m³ in – dadurch unbewohnbaren – Gebäuden) trotz "ihrer Natürlichkeit" über mehrere Monate nicht tolerabel.

Unabhängig von der aktuellen toxikologischen Bewertung der Terpenemissionen:

Eine ausreichende Kennzeichnung und Information aller Bauprodukte (natürlich auch Holzwerk- Stoffe) inklusive glaubwürdiger Emissionsnachweise ist für den Architekten zur rechtssicheren Planung und für eine individuelle Verträglichkeitsbewertung für Allergiker, Chemikaliensensitive im Rahmen individueller Beratung ist dabei wie auch im allgemeinen "Allergikerbau" natürlich unverzichtbar.

 

 

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Missbräuchliche Interpretation von Forschungsberichten

 

Immer wieder versucht die Lobby einiger Holzwerkstoffhersteller zusammen mit ihnen "geneigten" "Vertretern der Wissenschaft", Instituten mit eigenwilligen Gütezeichen,

seriöse Forschungsergebnisse durch eigenwillige Interpretationen zur Bagatellisierung der gesundheitlichen Risiken von natürlichen Holzemissionen vor allem aus Holzwerkstoffen zu Marketingzwecken auszunutzen.

 

Nachgewiesene "toxische" Unbedenklichkeit ja - aber nicht bei jeder Konzentration!

Auch das wiederholt zitierte Gutachten zur Unbedenklichkeit von OSB (Mersch Sundermann, Marutzky,2011) spricht nicht von völliger Unbedenklichkeit, sondern nur von "keinen gesundheitlichen Risiken bei den typischen Raumluftkonzentrationen". Aussagen in der zitierten Studie aus Bauen und Leben mit Holz: „Mehrere unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass für die die Gruppe der Monoterpene, d.h. im Wesentlichen α-Pinen und 3-Caren, die typischen Raumluftkonzentrationen im Bereich von ca. 0,01- 0,1 mg/m³ (=10 bis 100 µg/m³) liegen. Der RW 1 von 0,2 mg/m3 (200 µg/m³) wird unter normalen Wohnbedingungen nur selten erreicht bzw. überschritten.

Folgerung: Gemessen an den in Realräumen auftretenden Holzwerkstoffspezifischen VOC sind auf der Basis der jetzt durchgeführten Untersuchungen gesundheitliche Risiken für die Bewohner nicht zu erkennen, zumal bei sachgerechter Verbauung die Konzentrationen spezifischer VOC deutlich niedriger sind als in der Studie und zumeist rasch abklingen (Mersch Sundermann, Marutzky, 2011)     

Quelle "Bauen und Leben mit Holz"  Seite 27

 

Wie interpretiert der Holzhandel diese Ergebnisse mit Hinweis zu dieser Studie:

 

Eine Humantoxizitätsstudie zu Holzemissionen ergab keine Hinweise auf gesundheitsschädigende Effekte bei der Exposition gegenüber Holz-VOC, weder bei den Gesundheitsparametern wie Lungenfunktion und Entzündungsreaktion noch bei Befindlichkeitsstörungen wie Augenreizungen. Weiterhin wurde der Holzgeruch wahrgenommen, aber deutlicher positiv als negativ bewertet.(Holzbrief 03/2108 Seite 3)

(Kein Wort mehr zur Einschränkung: bei sachgerechter Verbauung und vor allem bei den definierten typischen Raumkonzentrationen von 10 bis 100 µg/m³)

 


Wir kennen aber Fälle mit Raumbelastungen von über 2000 µg/m³ Essigsäure und über  20.000 µg/m³ VOC Belastung durch Kiefernholzprodukte und auch  OSB

(Beispiel KITA Wallerfangen); teilweise mit massiven gesundheitlichen Unverträglichkeiten!

 

 

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"Wohnen und leben mit Holz" (Publikation der FNR 12/2021)

Hervorragende Zusammenfassung zum Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen -

mit bedauerlicherweise teilweise "Bagatellisierung von allgemeinen VOC Belastungen" im Hinblick auf die Allgemeingesundheit insgesamt unter mehrfacher Berufung auf eine diesbezüglich einzige EU- Studie aus 2011.

Ebenso bedauerlicherweise werden einzelne Ergebnisse zur Toxizität von Holzemissionen für plakative Überschriften von diversen Interessensvertretern bereits mit Hinweis auf diese Publikation verkürzt und Emissionen wie Essigsäure, Furfural, Terpene für den Verbraucher somit als grundsätzlich unbedenklich "vermarktet".

 

"Wohnen und leben mit Holz" (Dezember 2021)  Seite 27

 Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

"Aus den Ergebnissen der Literaturstudie lässt sich ableiten, dass es bis dato keine überzeugenden Hinweise auf klinisch relevante Effekte nach Exposition gegenüber innenraumüblichen Konzentrationen an Holzemissionen gibt. Somit ist eine Gefährdung des Menschen durch Freisetzung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in die Raumluft bei praxisüblicher und sachgerechter Verbauung von Hölzern und Holzprodukten nicht zu erkennen."

Aus den experimentellen Ergebnissen und aus den Ergebnissen der Literaturstudie wird das Gefährdungspotenzial von typischen, in Innenräumen zu findenden Konzentrationen an Holzemissionen für den Nutzer als gering eingeschätzt.

"Verkürzte" Schlußfolgerung auch in der Publikation auf Seite 39

Welche Folgen könnten erhöhte VOC-Konzentrationen aus holzbasierten Produkten in Innenräumen für Menschen und Tiere haben?

"Studien am Menschen mit größtenteils sehr hohen Konzentrationen an Holz-VOC (u. a. Terpene, Aldehyde, Carbonsäuren) geben bis dato für den Innenraum und akute Expositionen keinen belastbaren Hinweis auf negative gesundheitliche Effekte."

Die Ergebnisse der Forschungsprojekte verweisen aber stets auf eine Betrachtung und entsprechende Bewertung der "innenraumüblichen" Konzentrationen."

 

       In dieser Publikation wird aber auch versucht, mit mehrfachem Zitat aus einer "diskussionswürdigen" EU-Studie aus 2011  die relative "Bedeutungslosigkeit" von VOCs allgemein  in Innenräumen insgesamt darzustellen.  

 

Diese Studie wiederum wurde erstellt für die Europäische Kommission, und kommt zum Ergebnis,

"durch die IAQ (Innenraumluftqualität – Indoor Air Quality)

gehen insgesamt zwei Millionen gesunde Lebensjahre jährlich verloren. Dies macht etwa 3% der gesamten Krankheitslast in Europa aus."

 

 

Baumaterialien (0,2% dieser 3 Prozent) hätten in dieser Kategorie wiederum den geringsten Stellenwert aller betrachteten Parameter an der gesamten Last – 67,2 % dieser zitierten 3 Prozent wären nach dieser Studie auf die Aussenluft zurückzuführen.

 

 

Mit dem mehrfachen Zitat dieser generellen (offensichtlich  Baustoff- Lobby- gesteuerten) Darstellung einer extrem geringen Bedeutung von VOCS allgemein in der Innenraumluft, aus Bauprodukten ab im Besonderen wird sowohl die Notwendigkeit

·         der Arbeit des Ausschusses AIR- Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes,

·         der messenden und vor allem beratenden Tätigkeit der Baubiologen und vieler Fachinstitute wie z.B. AGÖF und Umweltmediziner,

·         und jahrzehntelange Bemühungen vieler Hersteller, die VOC- Emissionen ihrer Produkte zu minimieren, bewusst von den betreffenden Autoren dieser Publikation "als keineswegs sonderlich erforderlich" abgewertet.

·         Für Duftstoffallergiker und Chemikaliensensitive stellt die Bagatellisierung der gesundheitlichen Risiken durch VOC allgemein, von Emissionen aus Holzwerkstoffen im Besonderen eine erneute massive Diffamierung dar, wird doch dadurch indiziert, ihre oft wohnraumbedingten massiven gesundheitlichen Probleme wären ohnedies nur "psychischer Natur".  

Hinweis:

Die Glaubwürdigkeit von EU- Studien ist spätestens seit der Glyphosatdiskussion angesichts massiver "Lobbyisten- Einflüsse bei entsprechenden Gutachten - Auftragsvergaben" zumindest zu hinterfragen.Siehe dazu auch "gekaufte Wissenschaft"

Stellungnhame natureplus

 

….sehen wir bei natureplus die Dinge sicher nicht so verharmlosend wie einige Protagonisten. Die zugrundeliegenden Studien haben wir allerdings zum Anlass genommen, unsere sehr strengen Grenzwerte für TVOC und einige Untergruppen holzspezifischer Emissionen wie Terpene, Aldehyde und Essigsäure zu überdenken. Es gibt einen Entwurf zur Änderung der natureplus RL5010, in dem wir die Grenzwerte für diese holztypischen Emissionen höher gesetzt, also weniger streng gemacht haben.

Gleichzeitig bringen wir aber damit auch zum Ausdruck, dass es durchaus noch einer Begrenzung dieser Emissionen bedarf und dass man sie nicht als völlig irrelevant für die Gesundheit darstellen darf. Wir sehen unsere Position als Mittler zwischen den Interessen des modernen ökologischen Holzbaus und den staatlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Innraumlufthygiene, die durch den Vorsorgegedanken geprägt ist. Wir hoffen dabei auf die Unterstützung aller engagierter Ökologen und Verbraucherschützer."

Diese klare Aussage entspricht auch unseren Vorstellungen einer seriösen- praxisbezogenen, aber auch aus gesundheitsbezogener Sicht korrekt präventionsbewussten Behandlung der Thematik:

Siehe dazu Kapitel  13  "Handlungsbedarf zur Förderung des Holzhausbaus" aus der EGGBI Zusammenfassung "Holzemissionen".

 

 

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Weitere eigenwillige Interpretationen aktueller Forschungsberichte

Die Publikation "Bauen und Wohnen mit Holz" wird zwischenzeitlich von verschiedenen Institutionen gerne für "plakative Überschriften" verwendet -

 

GD Holz (Gesamtverband deutscher Holzhandel):

"Durchatmen: VOC-Emissionen in Holzbauten lassen keine Gesundheitsgefährdung erkennen"

Steico

"Studien bestätigen: Holzemissionen sind ungefährlich"

Hier mit dem Hinweis auf ein "Baubiologisches Gütezeichen":

"Baubiologisches" Gütezeichen trotz R-Wert 2 (Risiko- Faktor) durch erhöhte Essigsäure (Kapitel 3.2. "Essigsäure")

Zitat  aus dem "Gutachten":

"Aber unter Berücksichtigung, dass der Hauptemittent der Holzfaserdämmplatte Essigsäure ist, und dies ein holzeigener Inhaltsstoff ist, der bei dem Herstellungsprozess generiert wird, und dieser daher auch deutlichen Schwankungen von Charge zu Charge unterliegt, ist aus der Sicht des Instituts für Baubiologie Rosenheim die Holzfaserdämmplatte ein qualitativ hochwertiges, aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigtes Produkt und wird von uns weiterhin mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet. (Hinweis- es handelt sich hier um eine "flexible Holzweichfaserplatte, die produktionsbedingt grundsätzlich wesentlich höhere Essigsäurewerte aufweist!)

Fragestellung: "wodurch unterscheidet sich in toxikologischer Hinsicht eine Chemikalie aus natürlichen oder synthetischen Ursprung?" 

 

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Jantunen - EU- Studie zu Raumluftbelastungen

Der in der FNR- Publikation "Wohnen und Leben mit Holz" (12/2021)als Quelle unter anderem für die Aussage

 

"Demnach sind VOC durchschnittlich nur mit geringem Anteil als Einflussfaktoren auf die Innenraumluftqualität beteiligt"

benannte Jantunen Bericht

wurde 2011 für die EU- Kommission erstellt – verfasst von 3 Wissenschaftlern aus Finnland, Spanien und Italien.

Grundlage der Ergebnisse war das "IAIAQ Modell" – dabei wurde das "Sick Building Syndrom"  als durchaus sehr entscheidender Faktor bei der gesundheitlichen Bewertung von "Wohngesundheit" überhaupt herausgenommen, "weil es dazu (2011)  an Daten fehlte!"

Siehe dazu

Seite 5

"SBS symptoms were removed from the assessment because there are no data
across the European countries on their incidence or causes, and no basis for

assigning DALY severity coefficients for them."

 

Keineswegs werden aber in dieser Studie VOC- Emissionen aus Bauprodukten als geringfügig bezeichnet:

 

Seite 11

"Consequently, the public health role of the VOCs is certainly underestimated and should
not be ignored. Besides, this role is highly relevant for the quality, safety and liability of

European building products and materials and daily household products, and, thus, for a
smoothly functioning European common marketplace."

 

Folglich wird die Rolle der VOCs für die öffentliche Gesundheit sicherlich unterschätzt und sollte

nicht ignoriert werden.

Außerdem ist deren Rolle  für die Qualität, Sicherheit und Haftung von Europäischen Bauprodukten und Baustoffen sowie Produkte des täglichen Bedarfs und damit für einen

reibungslos funktionierenden gemeinsamen europäischen Markt äußerst relevant!

 

Seite 13

 

Secondly, the fact that the BoD- (Burden of Desease) impact of the fine PM of ambient origin is huge (it reduces the average life expectancy in Europe by several months) does not make the impacts of other exposure agents small, e.g., the 46 000 DALY/year lost in Europe via COPD from indoor air exposure or the 30 000 DALY/year from VOC exposure from building materials, furnishings, decoration materials

 

Zweitens macht die Tatsache, dass die BoD- (Krankheitslast) Auswirkungen des Feinstaubs aus der Umgebungsluft enorm sind (er verringert die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa um mehrere Monate) die Auswirkungen anderer Expositionsstoffe nicht gering, z. B. der Verlust von 46 000 DALY/Jahr in Europa über COPD durch Exposition in der Innenraumluft oder 30 000 DALY/Jahr durch VOC-Exposition durch Baumaterialien, Einrichtungsgegenstände, Dekorationsmaterialien.

 

Die Aussagekraft dieses Berichtes für das Thema der FNR Publikation ist – nur auf Grund der Erkenntnisse, dass es auch noch andere Gesundheitsrisiken als "VOC aus Bauprodukten" mit möglichweise auch höherem BoD bzw. "Krankheitslast"  gibt, nicht erkenntlich!

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Imageschaden für die gesamte Holzbau- Branche

Mit solchen offensichtlich tendenziellen Darstellungen wird aber dem Holzhausbau kein wirklicher Dienst erwiesen.

 

Vorhandene Gesundheitsrisken beispielsweise durch wesentlich erhöhte Terpen-, Aldehyd-, Furfural - oder Essigsäurekonzentrationen vor allem bei Holzwerkstoffen (OSB, flexible Holzweichfaser…) sind mit solchen Publikationen nicht aus der Welt zu schaffen.

 

Hier erweist sich  auch nicht die (seit Jahren gebetsmühlenartige) Richtigstellung im späteren Text entsprechend der (grundsätzlich absolut glaubwürdigen) Studien mit der Ergänzung in der Aussage,

bei "üblichen Terpen- Konzentrationen" bestünde kein gesundheitliches Risiko,

für den Verbraucher, der sich gerne an Überschriften orientiert, besonders hilfreich!

 

Es gibt eine Unzahl dokumentierter Beispiele, bei denen "nicht übliche, wesentlich erhöhte Konzentrationen" durch falsche Produktauswahl, zu definitiven Gesundheitsproblemen durch die bereits erwähnten (auch natürlichen) Schadstoffe geführt haben und führen können.

 

Dadurch verursachte Reklamationsfälle, bei denen vor allem der Planer, Architekt entsprechend der MVV-TB in der Haftung steht,

mitverursacht wesentlich durch die permanente Weigerung zahlreicher Hersteller, endlich umfassende und glaubwürdige Emissionsprüfberichte zur Verfügung zu stellen, bergen eher das Risiko,

·         dass durch damit oft verbundenen negative Presse- und TV- Berichte Ausschreibende und Planer den Einsatz von Holz völlig zu Unrecht generell als "riskant" empfinden,

·         und aus "Haftungsgründen" teils auch begründbar zumindest reduzieren.

Bedauerlicherweise lässt sich teilweise auch die Justiz vor den Wagen einiger weniger Lobbyisten spannen und schadet  damit aber auch jenen Herstellern, die gewissenhaft bereits seit Jahren an der Minimierung Ihrer Emissionen arbeiten, ihre Werte durch glaubwürdige Emissionsprüfungen feststellen lassen und diese auch offen kommunizieren!  (siehe dazu OSB Urteil)

 

 

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Essigsäure


Umfassende Informatione, auch zu Richtwerten und Analytik finden sich vor allem in der  Zusammenfassung: "Essigsäure in der Raumluft"

 

Allgemeine Infos zu Essigsäure 

Essigsäure

(Synonyme: Ethansäure, Acetylsäure, Acetic Acid, Methancarbonsäure, Acetasol, E 260, Eisessig)

CAS 64-19-7

Vielleicht lange Zeit zu wenig beachtet, anders als die seit langem vieldiskutierten Terpene, wurden bei der Betrachtung natürlicher Holz- Emissionen die teilweise in sehr hohen Konzentrationen auftretende Werte von Essigsäure, in wesentlich geringerem Maße auch der Ameisensäure.

Zitat VDI:

"Carbonsäuren sind gesundheitlich relevant, da sie bereits bei geringen Konzentrationen Kopfschmerzen auslösen. Daher stehen sie auch auf der Prioritätenliste der UBA-ad-hoc-AG "Innenraumrichtwerte". Die Richtlinie beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben". Ursprüngliche Einleitung 2018: zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10

"Die Richtlinie 4301, Blatt 7 soll Handlungsanweisungen für die Probenahme und Analyse der C1- bis C8-Carbonsäuren geben. Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden." 

Weiteres Zitat aus der VDI Richtlinie:

Die Richtlinie soll Handlungsanweisungen für die Probenahme und Analyse der C1- bis C8-Carbonsäuren geben. Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden. 

AGÖF

Bereits 2008 wurde in einer AGÖF Publikation für das Umweltbundesamt anlässlich der WaBoLu im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt "Datenbank" zitiert:

 

"Zu den Substanzen, die in etwa 90 % der Räume gefunden wurden, gehören neben den Terpenen a-Pinen und Limonen 1-Butanol, n-Pentanal, Aceton, Essigsäure, nUndecan, Ethylbenzol und 1,2,4-Trimethylbenzol". Die höchsten Medianwerte (> 20 µg/m³) erreichten Aceton, Essigsäure, Formaldehyd und Propanal.  (Publikation Seite 49)" 

Dennoch wurden bsiher bei der Betrachtung natürlicher Holz- Emissionen, die teilweise in sehr hohen Konzentrationen auftretende Werte von Essigsäure, in wesentlich geringerem Maße auch der Ameisensäure lange Zeit zu wenig beachtet, anders als die seit langem viel diskutierten Terpene.

Vor allem in Schul- und Bürocontainern wurden die Carbonsäuren bisher in der Regel nicht ausreichend exakt gemessen, bereits erste Symptome wie Kopfschmerzen einfachheitshalber einem schlechten Luftwechsel mit entsprechenden mangelhaften CO2 Werten zugeschrieben.

 

 

Produktprüfungen

So liegen uns Emissionsprüfberichte auch aus Fichtenprodukten mit Essigsäure- Emissionswerten von 1800 μg/m³ nach 3 Tagen, immerhin noch über 600 nach 28 Tagen vor  - und dies mit der nicht völlig aussagekräftigen TENAX Methode.

In einem weiteren Reklamationsfall (2019) wurden in OSB Materialproben (2 Jahren nach Einbau) noch mehr als 2000 µg/m³ Essigsäure festgestellt  (NIK Wert lt. AgBB 1200 µg/m³) zugleich aber auch  besorgniserregende Furfural- Werte. (7 fache NIK Wert Überschreitung!)

Auch Gütezeichen wir natureplus prüfen derzeit noch nicht nach der neuen VDI 4301-Blatt 7/2018 auf Carbonsäuren - Architekten und Baufirmen haben somit keinerlei Gewähr, dass es somit auch bei derart geprüften Produkten nicht zu wesentlichen Raumbelastungen kommen kann, die eine Verletzung der MVV TB bedeuten und zu rechtlich relevanten  Reklamationen führen können. 

 

Unbewohnbares Haus

 

Selbst fanden wir in einem konkreten Fall noch nach einem Jahr (bei massiven gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner) in einem Haus eine wesentliche RWII Überschreitung (19.01.2017: 1740 μg/m³; TVOC: 2800 μg/m³); bei einer Nachmessung (Silikagel-Träger) am 4. August 2017: nur Essigsäure: 3290 µg/m³

Die Familie selbst konnte bis heute das Haus nicht mehr nutzen,(auf Grund fehlender "garantierter" Saniermethode; vor allem auch im Hinblick auf die inzwischen eingetretene generelle Sensibilisierung der Bauherrin auf Essigsäure). Bei den rechtlichen Auseinandersetzungen gab die Baufamilie auf Grund unzumutbarer weiterer Gutachter- Forderungen letztendlich auf.

Nach bereits erfolgter kostenintensiver Nachprüfung durch den gerichtlich bestellten Gutachter mit Blower-Door Vorbereitung (da das Haus längere Zeit leer stand und nicht belüftet war) und extrem hohen Essigsäurewerten wurden diese Ergebnisse vom Gutachter selbst als nicht ausreichend erklärt und wurden von diesem weitere, noch kostenintensivere "Forderungen" gestellt,

wurde das Haus unter Bekanntgabe des Mangels und nach langjährigen Lüftungen mit enormem Verlust auch auf Grund der bereits angefallenen Gutachter- und Anwaltskosten weit unter Wert zum Verkauf angeboten.

Der Hausherrin war selbst im Jahr 2018 (vom SWR im März 2018 in den Sendungen Odysso und Nano dokumentiert "Auch Öko-Häuser können krank machen"- Vorsicht Wohngifte Zitat: "Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! ") ein Betreten des Hauses noch immer nicht möglich.

 

 

Medizinisches Gutachten LMU Klinikum der Universität München zu diesen Messergebnissen: 27.02.2017

"Eine Quellenidentifizierung durch einen Bau- oder Umweltingenieur und eine anschließende fachgerechte Sanierung sind dringend erforderlich"…
"Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auf Grund der dokumentierten Messwerte auf jeden Fall eine fachgerechte Sanierung erforderlich ist, unabhängig ob bei den Hausbewohnern gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder nicht. "

Dabei wurden zu diesem Zeitpunkt die im Sommer gemessenen, wesentlich höheren Werte noch nicht berücksichtigt.

Auch im April 2018 waren die Messwerte noch über dem Vorschlag für den „Gefahrenwert“ Richtwert II (400 µg/m³) und dem „Vorsorgewert von 160 µg/m³ und lagen tatsächlich in den gemessenen Räumen zwischen  1110 und 1710 µg/m³.  

Mögliche Emissionsquellen

Als "mögliche(!)" Essigsäure - Emissionsquellen im konkreten Fall (Haus unmöbliert) angenommen:

Eichenparkett massiv, OSB Platte, Fichtenkonstruktion, Decke, Holzweichfaserdämmung – die Einzelemissionswerte der eingebrachten Produkte wurden nicht geprüft, somit ist unklar, welches dieser Produkte in welchem Ausmaß am überhöhten Summen-Wert (abhängig auch von der "Raumbeladung" mit den einzelnen Produkten) beigetragen hat.

Grundsätzlich rechtliche Situation

Bedauerlicherweise wurde der Fall nicht vor Gericht abgeschlossen - gesundheitliche Probleme und überhöhte Gutachterforderungen (das erste eigene Gutachten wurde in Frage gestellt und eine weitere aufwändige Messung gefordert, frühere Gutachten nicht gewürdigt) - grundsätzlich wurde dem Bauherren ein Haus verkauft, welches nicht den Anforderungen der MVV-TB entsprach.

Spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung gegen eine zentrale Lüftungsanlage hätte aber die Baufirma einen schriftlichen "Vorbehalt anmelden müssen", dass die Einhaltung dieser Anforderungen ohne Lüftungsanlage nicht erfüllt werden können(?): (Dazu der Hinweis: durch erhöhte Lüftung könnten die Essigsäurewerte aber ohnedies sogar noch steigen!). 

Für den Bauherren wäre eine Produktzuordnung letztendlich ohnedies unwesentlich gewesen, da sämtliche  dieser Produkte von dieser einen Baufirma eingebracht worden sind  - die Firma laut Landesbauordnung und Architektenhaftung gegenüber dem Bauherrn ausschließlich für das mit Recht reklamierte Ergebnis "Haus" und nicht für Eigenschaften einzelner von ihm (auch  in gutem Glauben) eingebrachter Produkte haftet.

Eventuell interessant für eine Baufirma könnte eine Quellensuche in einem solchen Fall aber sein, um bei beträchtlichen Belastungen aus einem bestimmten Produkt möglicherweise Regressforderungen gegenüber dem Hersteller entsprechend Produktsicherheitsgesetz und EU Bauprodukteverordnung stellen zu können.

Dies erscheint aber wenig aussichtsreich, wenn sich die erhöhte Gebäudebelastung aus der Summe der Emissionen mehrerer verschiedener Produkte unterschiedlicher Hersteller ergibt, die einzeln möglicherweise nicht reklamationsfähig sind.

Wir verweisen auf die Folge eines für Baufirmen und Architekten "verheerenden" Urteils des Europäischen Gerichtshofes "zum Schutz der Baustoffindustrie" zu bis dahin in D "vorgeschriebenen" Schadstoffprüfungen für bauaufsichtliche Zulassungen von relevanten Produkten, wodurch die Gesamtverantwortung derzeit mangels ausreichender gesetzlich garantierter Produktinformationen ausschließlich wieder bei Baufirma und Architekten liegt, dem für eine gewissenhafte Planung wesentliche Informationen von den Herstellern aber  größtenteils vorenthalten werden...
(Informationsstand Januar 2019)     Siehe auch ein heftig kritisiertes OSB Urteil

 

 

Weitere mögliche Emissionsquellen in Wohnräumen:

Auch in einer flexiblen Holzweichfaserplatte eines Herstellers fanden sich Essigsäurewerte weit über dem NIK Wert (!)  - dennoch konnte dieser ein sogenanntes "baubiologisches Gütezeichen" erhalten.

Argument: unabhängig von der toxikologischen Aussagekraft des NIK Wertes - die Essigsäure sei ohnedies "natürlichen Ursprungs"! Siehe dazu Seite 14 des Gutachtens) R- Wert: 2

Definitionen: NIK Wert, R-Wert

 

Ebenso erhöhte Werte (in beiden Fällen verbunden mit erhöhten Furfuralwerten) fanden wir in einer bereits verbauten OSB Platte

 

 

Allgemeines Zitat ARGUK:

"Essigsäure stellt ein typisches Abbauprodukt aus Holz dar und ist deshalb auch bekannt als sogenannte Holzsäure. Möglicherweise ist die Emission an Essigsäure deutlich mehr am Auftreten von Schleimhautreizungen beteiligt, als bisher angenommen. Ein wesentliches Vorkommen an Essigsäure betrifft Fertighäuser ältere Modelle sowie interessanterweise auch neuere Fertighäuser – aber auch andere Innenräume, und ist im Wesentlichen auf die Emission aus Pressspan oder MDF Platten zurückzuführen.

Die Bestimmung von Ameisen- und Essigsäure als Holzsäuren sollte deshalb bei keiner gutachterlichen Bewertung fehlen.

Bei Brandereignissen können ebenfalls hohe Konzentrationen an Essigsäure als korrosive Substanz in der Raumluft auftreten." ARGUK – News 20.01.2015

Bestätigt werden die Aussagen häufiger "Grenzwertüberschreitungen" auch durch Gutachten und Studien zu älteren Fertighäusern:

Fertighaus Baujahr 1970:

"Die vorgefundenen Raumluftkonzentrationen für Ameisensäure und Essigsäure lagen
deutlich über den zulässigen Grenzwerten. Ameisen- und Essigsäure sind schleimhautreizende Substanzen. Bei längerem Kontakt mit diesen Säuren über die Atemluft kommt es zu Beschwerden der Atemwegsschleimhäute. Die Herkunft der
Carbonsäuren ist vorwiegend der Emission aus Pressspan zuzuschreiben. Als Quelle kommen die Pressspan-Bauteile des Fertighauses in Betracht."

Ameisen- und Essigsäure in Fertighäusern - eine IfAU-Studie:

"Das Vorkommen von Ameisen- und Essigsäure in der Innenraumluft stellt einen zusätzlichen Bestandteil der typischen Schadstoffproblematik älterer Fertighäuser der siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts dar, die bisher durch Emissionen von Formaldehyd, Holzschutzmittel und Chloranisole bekannt ist. Durch die mangelnden Emissionsregularien wie auch dem als ungeeignet zur Emissions- und Immissionsmessung der Essigsäure bisher verwendeten TENAX-Verfahren nach DIN ISO 16000 Bl. 6 zuzuschreibenden Missbefund konnte bisher das Belastungsausmaß durch die „Holzsäuren“ Ameisen- und Essigsäure in der Raumluft nicht erkannt werden. Die vorliegende Studie zeigt auf Grundlage einer neu entwickelten Analytik das Ausmaß des Schadstoffaufkommens an diesen niederen Carbonsäuren."

 

Belastungsquellen:

Anders als bei Terpenen (vor allem Kiefer) kann(!) häufig der hohe Einsatz von Eiche, Fichte und Buche bei Boden, Wänden, Dcken, in der Konstruktion und bei Möbeln in der Addition zu wesentlich erhöhten Essigsäure- Werten führen. Spanplatten und auch Holzweichfaserplatten können ebenfalls in der Summe erhöhte Emissionen bewirken. 

Rückblick – siehe auch Kapitel  Analytik und Zuordnung

"Es besteht der hinreichende Verdacht, dass Emissionsprüfungen am Holzwerkstoff wie auch Immissionsmessungen zur Gebäudeprüfung auf Grund eines bisher verwendeten

Analyseverfahrens erhebliche Minderbefunde bis hin zur Unbrauchbarkeit der Messwerte

geliefert haben. Die weitere Forschung zum Vorkommen der gesundheitlich relevanten

Reizstoffe Ameisen und Essigsäure in der Raumluft und zu den emissionsbeeinflussenden Parametern sind zur Absenkung des Belastungsniveaus zwingend geboten."

 

ARGUK Forschung 2016: "Ameisen und Essigsäure in der Raumluft..."

 

Carbonsäuren und Lüftung

Zitat aus Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, Band 6

 

"Während nutzungsübliches Lüften zu deutlichen Reduzierungen der Raumluftkonzentrationen von Terpenen und längerkettigen Aldehyden führt, sind die Lüftungseffekte für Formaldehyd sowie für Ameisensäure und Essigsäure wesentlich schwächer ausgeprägt. Infolge der Lüftung kann es sogar zu einem Konzentrationsanstieg kommen."(Dipl.-Chem. Dr. Wigbert Maraun)

 

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Richt-, Vorsorge- und Orientierungswerte

1)   Bewertung von Bauprodukten

 

a) NIK Werte

NIK Wert lt. AgBB 1200 μg/m³  (MVVTB 1250 µg/m³?) 

b)  LCI Wert:

LCI (Lowest concentration of Interest =EU Bewertung):  1200 µg/m³

c)   Sonderbetrachtung der Essigsäure bei natureplus

 

Mit der Einzelstoffbewertung von Essigsäure bei der Zertifizierung von Holzprodukten mit eigenem Grenzwert (600 μg/m³) und damit "Herausnahme" aus dem TVOC Grenzwert beschreitet natureplus (abweichend von AgBB) einen grundsätzlich(!) mutigen Schritt im Hinblick auf eine toxikologisch neu ausgerichtete Bewertung von Holzprodukten. Newsletter natureplus

Zu häufig wird zwischenzeitlich der Einsatz von Holzprodukten von Architekten "präventiv" vermieden bzw. reduziert, wenn der Bauherr (z.B. für ein angestrebtes Gebäudesiegel) die Einhaltung strenger Grenzwerte bezüglich des Summenwertes von VOCs (TVOC) (für den Zeitpunkt der Fertigstellung- noch vor Abnahme - des Gebäudes) vertraglich fordert.

Diskutiert wird und zu prüfen ist allerdings bei der Essigsäure:

·         ob und wie dieser neue natureplus Grenzwert toxikologisch begründet wird (?)

·         und ob die derzeit allgemein angewandte Prüfmethodik nach Norm überhauptEssigsäure ausreichend identifiziert,

·         ob der Planer bei der Produktauswahl die möglichen "Additionseffekte" mit weiteren Essigsäure- emittierenden Produkten immer ausreichend berücksichtigt; für die Bewertung der Innenraumluft und die Einhaltung der Landesbauordnung (Haftung bei Überschreitung) interessieren nicht die Produkteinzelwerte sondern die Addition sämtlicher Emissionen (gilt natürlich auch für die Terpene) im Gebäude.  (Siehe auch Architektenhaftung)

 

Essigsäure und Gütezeichen allgemein

Manche "Gütezeichen" wie EC1 (GEV) vermeiden eine Einbeziehung und Angabe der Essigsäurewerte in ihren Summenangaben TVOC - sie täuschen damit oftmals eine nicht gerechtfertigte Emissionsarmut vor.

vermutlich ist dies einer der Gründe, warum den Herstellern mit dem "Gütezeichen" verboten wird, die eigentlichen Prüfberichte weiterzugeben. 

Zitat: "Da Essigsäure nach EN 16516 mit dieser Prüfmethode nicht quantitativ bestimmt werden kann, werden Ergebnisse für Essigsäure nicht in den TVOC und in den R-Wert eingerechnet."(Seite 7

Andere Gütezeichen "ignorieren" auch NIK Wert- Überschreitungen mit dem Argument der "natürlichen Herkunft der Essigsäure" (Kapitel: 3.2. der Publikation "Essigsäure".

Prüfinstitute wie das eco-Institut verweisen in den EMICODE Prüfberichten (unbedingt zu unterscheiden von Prüfberichten für das eco-Institut Label!) ausdrücklich darauf: "in der Bewertung für den Emicode findet Essigsäure keine Berücksichtigung". (Seite 3 Fußzeile 5)

Für Chemikalienssensitive ist daher die Verweigerung umfassender  Prüfberichte ein hohes Verträglichkeitsrisiko- für uns ein Ausschließungsgrund für Empfehlungen.

 Essigsäure und baubiologisches Gütezeichen?

Interessant die Missachtung allgemeiner toxikologischer Bewertung (NIK Wert) auch bei "sogenannten Gütezeichen".:

In einer flexiblen Holzweichfaserplatte eines Herstellers fanden sich Essigsäurewerte weit über dem NIK Wert (!)  - dennoch konnte dieser ein sogenanntes "baubiologisches Gütezeichen" erhalten.

Argument: unabhängig von der toxikologischen Aussagekraft des NIK Wertes - die Essigsäure sei ohnedies "natürlichen Ursprungs"! Siehe dazu Seite 14 des Gutachtens) R- Wert: 2

(dies bei Analytik mit Tenax Probenahme!)

Dazu: Definitionen: NIK Wert, R-Wert

Mehr Infos zu Gütezeichen

Mehr Infos zur Essigsäure

 

 

2) Bewertung Innenraumluft

a) AIR Arbeitsgruppe 

 

Hier hat die Arbeitsgruppe Innenraumluft  (AIR) am Umweltbundesamt folgende Werte für die Gruppe der Alkansäuren festgelegt – ("Summenparameter") - für die Essigsäure (Ethansäure) als Einzelstoff wurde dazu kein eigener Richtwert definiert.

 

Ausschuss für Innenraumrichtwerte (vormals adhoc Gruppe) am Umweltbundesamt

Protokoll 55042-2/1    07.05.2018

Der AIR legt für die Gruppe der C1-C8-Alkansäuren einen

Summenrichtwert RW II von 1 mg/m3 und einen

Summenrichtwert RW I von 0,3 mg/m3 fest.

 

Die Beschränkung der Richtwerte auf C8 -Alkane dient der Anpassung an die VDI Richtlinie 4301 Blatt 7. Der AIR weist darauf hin, dass bei der Ableitung dieser Richtwerte eine geruchliche Wirkung nicht betrachtet wurde. 

 

Wenn diese Werte bei Beurteilungen der Essigsäurekonzentrationen herangezogen werden, müssen für die Bewertung auch noch die Messergebnisse der übrigen Alkansäuren C1-bis C8 addiert werden!

 

Infos zu Richtwerten

b)  AGÖF Orientierungswert (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)

AGÖF:  88 μg/m³  (Auffälligkeitswert)

 

c) ARGUK

ARGUK leitet aus langjährigen Untersuchungen eigene Vorsorgewerte für Essig- und Ameisensäure ab.

Arguk Vorsorgewerte, nutzungsüblich: 100 μg/m³

AIR Gefahrenwert: 400 μg/m³

Quelle: Langversion der ARGUK Untersuchungen Seite 15 

 

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Analytik und Zuordnung Carbonsäuren; Essigsäure, Ameisensäure...

In Frage gestellt wird aktuell konkret die derzeit vorwiegend praktizierte Erfassung mit Tenax.

Erforderlich wäre bei der Probenahme an Stelle der Erfassung mit Tenax eine Anpassung an die VDI Richtlinie 4301 Blatt 7

Auch für Prüfkammer- Untersuchungen soll künftig zusätzlich diese Analytik für Alkansäuren angewandt werden.

Zitat:

 

"Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden. Für die empfindliche quantitative Bestimmung der C2- bis C8-Carbonsäuren eignet sich die Probenahme durch Adsorption auf Thermodesorptionsröhrchen, die mit geeigneten Sorbentien gefüllt sind. Die analytische Bestimmung erfolgt durch Thermodesorption mit Gaschromatografie-Massenspektrometrie (TDS-GC-MS). Alternativ kann die Bestimmung auch nach Adsorption an Silicagel mit anschließender, Flüssigextraktion und GC/MS erfolgen. Methansäure kann mit den oben erwähnten Methoden gaschromatografisch nicht bestimmt werden, sondern nur ionenchromatografisch."

Die Richtlinie beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben.(Einleitung zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10)

 

Bedauerlicherweise werden diese Erkenntnisse derzeit (Mai 2023)  auch noch von den diversen "Gütezeichen" nicht umgesetzt!

Beispiel Natureplus

Hier wird kommuniziert, es gäbe noch keine anerkannte „bessere“ Methode zur Ermittlung korrekter Essigsäurewerte – aber auch: eine andere Analytik wäre  zu teuer!

Zitat aus Protokoll 14.03.2022

"Ein weiterer Diskussionskomplex bezog sich auf Einzelwerte sowie die Prüfverfahren. So wurde verschiedentlich kritisiert, dass natureplus mit seiner Anforderung an eine Begrenzung der Essigsäure eine unzuverlässige Methode verwende und deshalb eine strengere Begrenzung als geplant einführen müsste. Diesem Einwand wurde entgegnet, dass ein alternatives Prüfverfahren bislang im Rahmen von Emissionsprüfungen allgemein nicht etabliert sei und zudem zu Mehrkosten führe, die nicht gerechtfertigt seien. "

 

Beispiel Raumluftmessungen:

Bei einer gutachterlichen Parallelmessung im selben Raum durch ein AGÖF Institut wurde mit Tenax 1490 µg/m³ - mit Silicagel aber 3296 µg/m³ gemessen.

 

 

Zuordnung Essigsäure zu den VOCS:

Nahezu alle Institute ordnen derzeit bereits bei der Summenberechnung (TVOC) Essigsäure den VOCS und nicht den VVOCS zu:

 

Aussage Umweltbundesamt zur Zuordnung TVOC:

Es sei ergänzend darauf verwiesen, dass in einem solchermaßen ermittelten TVOC Konzentrationswert nicht alle in der Raumluft befindlichen VOC erfasst sind.

Insbesondere niedermolekulare Aldehyde, Amine und stark polare VOC sind mit den zur Zeit für die gaschromatographische Bestimmung von VOC in Luft üblichen Verfahren nur bedingt analysierbar und müssen unter Verwendung geeigneter Verfahren gesondert bestimmt werden. (Seite 278 Quelle)

Die Bestimmung der Essigsäure funktioniert nicht bei einer unpolaren Säule und muss daher mit einem geeigneten Verfahren analysiert werden. Und damit gibt es einen Messwert einer identifizierten Substanz, der zum TVOC zählt.

Siehe dazu auch

"Essigsäure ist den VOC (Retentionsbereich C6C16) zuzuordnen, obwohl es sich dabei um eine kurzkettige Carbonsäure handelt. Sie ist daher Bestandteil des TVOC Werts." (Baubook)

Abweichend von der strengeren Einstufung bezüglich RW I und RW II durch das UBA wurde unverständlicherweise im AgBB Schema 2012 (Bewertung von Bauprodukten) der NIK Wert für Essigsäure von 500 μg/m³ auf 1250 μg/m³ erhöht!  Eco Institut news 9.7.2012

 

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Ameisensäure

CAS 64-18-6

(Synonyme: Formylsäure, Formalinsäure, Methansäure, Actium formicum, Hydrocarbonsäure, E 236)

 

Nach der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe geht von der Ameisensäure ein mehr als zweimal so großes Gefährdungspotential aus. Während die Essigsäure mit einem AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) von 10 ppm (25 mg/m³) geführt wird, ist für die Ameisensäure ein

AGW von 5 ppm (9,5 mg/m³) festgelegt.

 

Daraus abgeleitet:

Arguk Vorsorgewert, nutzungsüblich: Ameisensäure: 40 μg/m³

Arguk Gefahrenwert, nutzungsüblich: Ameisensäure: 150 μg/m³

Quelle: Langversion der ARGUK Untersuchungen (Seite 15)

 

Gefahrenhinweise:

Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H331: Giftig bei Einatmen. (Gestis Stoffdatenbank)

 

weitere Aussagen:

toxische Bewertung

weitere Infos zur Ameisensäure

 

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Carbonsäuren und Lüftung

Zitat aus Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, Band 6

 

"Während nutzungsübliches Lüften zu deutlichen Reduzierungen der Raumluftkonzentrationen von Terpenen und längerkettigen Aldehyden führt, sind die Lüftungseffekte für Formaldehyd sowie für Ameisensäure und Essigsäure wesentlich schwächer ausgeprägt. Infolge der Lüftung kann es sogar zu einem Konzentrationsanstieg kommen."(Dipl.-Chem. Dr. Wigbert Maraun)

 

Siehe auch "Lüftung statt Sanierung?"

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Furfural

Siehe dazu: Zusammenfassung "Raumschadstoff Furfural"

Allgemeine Informationen:

CAS: 98-01-1

Andere Namen:

2-Furaldehyd
Furfurylaldehyd
Furol
2-Furylmethanal
2-Furancarbonal
Furfurol
Fural
Furanaldehyd
2-Furancarboxaldehyd

 

Furfural (von lateinisch furfur, „Kleie“, siehe Gewinnung), ein heterocyclischer Aldehyd, ist ein farbloses, flüchtiges, bei Licht- und Lufteinwirkung rötliches bis dunkelbraunes, giftiges Öl. Es riecht auffällig nach Bittermandel und ist in Wasser kaum, in Ölen und Fetten jedoch leicht löslich; Furfural hat eine höhere Dichte als Wasser. Furfural kommt natürlich als Bestandteil ätherischer Öle z. B. in Gewürznelken und verschiedenen anderen Pflanzen vor.

Bauprodukte:

In Bauprodukten finden wir Furfural immer wieder vor allem bei Korkprodukten und bei OSB Platten aber auch in anderen Holzwerkstoffen (vor allem mit erhöhten Essigsäurewerten).

 

Entstehung in Holzwerkstoffen:

Furfural entsteht beim Holzaufschluss in einem mehrstufigen Prozess aus Polyosen. Diese werden durch eine sauer katalysierte Hydrolyse zu Einfachzuckern (Pentosen, Hexosen, Uronsäuren) abgebaut.

Die ebenfalls sauer katalysierte Dehydration der Pentosen führt zum Furfural, im Fall der Hexosen entsteht das 5-Hydroxymethylfurfural.

Furfural entsteht daneben durch Decarboxylierung und Dehydration von Hexuronsäuren. Die für die Entstehung von Furfural durchweg benötigte Säure stammt aus dem Holz selbst. Es handelt sich überwiegend um Essigsäure und Ameisensäure (Aus Forschungsergebnisse IHD Dresden: " Furfural aus Holzfaserdämmstoffen" Seite 26)

Furfural in Korkprodukten: 

"In der Nutzungsphase kann Kork über längere Zeiträume Geruchsstoffe emittieren, hauptsächlich Phenol und Furfural. Im Verdacht stehen vor allem expandierter Korkschrot, der bei zu hohen Prozesstemperaturen erzeugt wurde, sowie vereinzelt auch verschwelte Korkplatten. Ohne Prüfzertifikat sollte geruchsauffälliger Kork in Innenräumen nicht eingesetzt werden." (Nachhaltiges Bauen)

 

Furfural in OSB Platten

Auffällig ist vor allem bei OSB Platten neben der häufig mengenmäßig wesentlich überhöhten Belastung mit Essigsäure, Aldehyden auch in manchen Fällen 

die erhöhte Emission von Furfural  (uns liegt ein Beispiel vor mit über 7o µg/m³- dies 2 Jahre nach Einbau der Platten) – dieser Stoff hat seit 2018 einen NIK Wert von 10 µg/m³  (Übernahme des EU LCI Wertes)

und verursacht somit neben der Essigsäure ( konkret über 2000 µg/m³) auch eine siebenfache Überschreitung der bei AgBB festgelegten Obergrenze des R-Wertes von R1 - (zusammen mit der Essigsäure ein R WERT = 9!). 

Während Essigsäure vor allem eine "ätzende Wirkung" aufweist (bewirkt Auffälligkeiten der Haut, Reizung der Augen und Schleimhäute)

steht Furfural vor allem auch im Verdacht, krebserzeugend zu sein!

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H301: Giftig bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(Gestis Stoffdatenbank)

Diese Einstufung findet sich auch im Chemielexikon:

Gefahren für Mensch und Umwelt:

·         ist giftig beim Einatmen und Verschlucken. Hautresorption ist möglich.

·         Furfural ist beim Menschen möglicherweise krebserzeugend.

·         Furfural reizt die Augen und Haut und wirkt stark tränenreizend. Kann zu Lungenödem und Nervenschäden wie Krämpfen, Zittern und Lähmungen führen. https://www.chemie.de/lexikon/Furfural.html

 

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Acetaldehyd

CAS: 75070

Bewertung der Innenraumluft

Mitteilung der Adhoc Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (October 2013)

"Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Richtwerte für die Innenraumluft fest. Für eine gesundheitliche Bewertung von Acetaldehyd in der Luft liegen keine hinreichend aussagekräftigen Humanstudien vor. In einer gut dokumentierten und als zuverlässig eingestuften subchronischen Inhalationsstudie an Ratten wurden lokale Reizeffekte in den nasalen Epithelien beobachtet, insbesondere im olfaktorischen Epithel mit einem Verlust olfaktorischer Neurone.

Aus dieser Studie ergibt sich eine LOAEC für kontinuierliche Exposition von 48 mg Acetaldehyd/m³ für den Endpunkt nasale Epithelschädigung."

"Mit einem Extrapolationsfaktor von 1 für Interspeziesunterschiede, von 10 für interindividuelle Variabilität sowie einem Faktor von 2 zur Berücksichtigung der im Vergleich mit Erwachsenen höheren Atemrate von Kindern ergibt sich ein

Richtwert II (Gefahrenrichtwert) von 1 mg/m3 (= 1000 μg/m³) Acetaldehyd/m3 und ein

Richtwert I (Vorsorgerichtwert) von 0,1 mg/m³ (=100μg/m³) Acetaldehyd/m3 Raumluft." (Quelle) 

Bewertung Bauprodukte:

Natureplus setzt bei den meisten Produkten (gleich wie für Formaldehyd)  einen Grenzwert von 36 µg/m³ Acetaldehyd fest.

Beispiel: Kriterien für Spanplatten

 

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Formaldehyd

Diese Zusammenfassung erfasst sich ausschließlich mit den natürlichen Emissionen des Holzes; aus der Verarbeitung ergeben sich aber nach wie vor bei Holzwerkstoffen Probleme mit "zugefügtem" Formaldehyd, die teilweise zu massiven Erhöhungen der Innenraumbelastungen führen können. Auch hier werden aktuell bisherige Produktprüfungen bezüglich deren "Bewertung" in Frage gestellt. (Quelle)

 

Siehe dazu Publikation Raumschadstoff Formaldehyd

Bei Gütezeichen, Prüfberichten und Herstellerangaben ist grundsätzlich zu hinterfragen, nach welcher Norm die Formaldehydwerte ermittelt worden sind -  siehe dazu "neue Bewertung von Formaldehyd"!

 

Grenzwert für Formaldehyd in Holzwerkstoffen neu

Ab Januar 2020 müssen in Deutschland Holzwerkstoffe nicht mehr nur als E1, sondern ggf. auch als E05 klassifiziert sein. Für die übrige EU gilt das nicht. Formaldehydemissionen lassen sich dann nicht mehr nur nach DIN EN 717-1, sondern auch nach der neuen DIN-EN 16516 messen. Das Kürzel E1 verwendet die Branche für Platten, die nach ersterem Verfahren maximal 0,1 ppm Formaldehyd emittieren. E05 steht für Produkte, die nach zweiterem Messverfahren denselben Grenzwert einhalten. E1-Rohplatten bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nach dem Beschichten den E05-Test bestehen. E1 erfasst nur Bauprodukte, die Formaldehydvorgaben gelten aber für alle Produkte. Energiesparsames Bauen führt nach Forschungen des Umweltbundesamtes und dem Bundesamt für Materialforschung zu weniger Luftwechsel und damit zu höheren Schadstoffkonzentrationen. Also initiierten die beiden Institutionen das neue Prüfverfahren. Es soll die Wohnsituation besser berücksichtigen und weist doppelt so hohe Werte wie das alte aus. Nominal ändert sich der Grenzwert zwar nicht, de facto halbiert er sich jedoch.

https://www.dds-online.de/branche/ein-beherztes-ja-zu-e05/

 

 

Unabhängig von – vor allem in der Vergangenheit, aber unter anderem auch bei osteuropäischen Produktionsstätten noch immer eingesetzten - "formaldehydhaltigen Klebern" für Holzwerkstoffe

emittiert Holz auch in geringen Mengen "natürliches Formaldehyd".

Auch unbehandeltes "Naturholz" emittiert geringe Mengen von Formaldehyd, die allerdings in der Regel aus gesundheitlicher Bewertung nicht für das Raumklima als relevant betrachtet werden.

 

Siehe dazu Kapitel "Natürliches" Formaldehyd aus Holz

 

Weitere "natürliche Emissionen aus Holz

Neben den aufgeführten wesentlichen holzeigenen Emissionen finden sich auch- je nach Holzart eine Reihe weiterer Stoffe, die aber auf Grund der geringen Konzentrationen aus unserer Sicht einer präventiven gesundheitlichen Bewertung auch für Sensitive in der Regel nicht relevant sind.

  • Alkohole und Ether (z.B. 1-Butanol,  3-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on)
  • Aromatische Kohlenwasserstoffe  (z.B Toluol)
  • weitere Aldehyde (z.B. Pentanal, besonders geruchsintensives Hexanal)
  • Isoalkane

Grundsätzlich weist die Kiefer in der Regel die höchsten VOC- Emissionen auf, wesentlich geringere Werte zeigen Tanne und Buche, die niedrigsten Werte finden wir bei der Pappel. (Quelle1 Seite 22 und Quelle 2 Seite 77)

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Gerbsäure (Tannin)

Vor allem bei Eichenprodukten wird Gerbsäure oft mit der Essigsäure "verwechselt".

 

 

Nicht zu verwechseln ist die Essigsäure mit der "Gerbsäure" (Tannin – CAS 1401-55-4) mit den Stoffgruppenschlüsseln von Phenolen, Carbonsäurester, Glykioside substituiert.

Mehr Infos zu "Tannine"

Für Raumluftuntersuchungen hat dieser Stoff - sofern natürlichen Ursprungs aus dem Holz  - nach bisherigen Literaturrecherchen keine Relevanz.

 

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Weitere "natürliche" Emissionen und Aldehyde

Neben den aufgeführten wesentlichen holzeigenen Emissionen finden sich auch- je nach Holzart eine Reihe weiterer Stoffe, die aber auf Grund der geringen Konzentrationen aus unserer Sicht einer präventiven gesundheitlichen Bewertung auch für Sensitive in der Regel nicht relevant sind.

  • Alkohole und Ether (z.B. 1-Butanol,  3-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on)
  • Aromatische Kohlenwasserstoffe  (z.B Toluol)
  • weitere Aldehyde (z.B. Pentanal, besonders geruchsintensives Hexanal)
  • Isoalkane

Hexanal

Capronaldehyd

CAS: 66-25-1

trägt maßgeblich für den für viele  "belästigenden" oft auftretenden starken Geruch beispielsweise von Linoleum und OSB Platten bei -

und kann - obwohl toxisch weniger relevant - zu Reklamationen im Sinne der Anforderungen bezüglich "störenden Belästigungen" an die MVV-TB führen.

 

Grundsätzlich weist die Kiefer in der Regel die höchsten VOC- Emissionen auf, wesentlich geringere Werte zeigen Tanne und Buche, die niedrigsten Werte finden wir bei der Pappel. (Quelle1 Seite 22 und Quelle 2 Seite 77)

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Thermoholz

Trotz der massiven Vorteile von Thermoholz (Verzicht auf chemischen Holzschutz) sind hier - produktionsbedingt  erhöhte VOC Belastungen zu erwarten. Mehr Infos

 

 

 

Aktuelle Richtwerte I und II als Handlungsempfehlung des Umweltbundesamtes:

Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht. Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „Basisschema“. Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. 

Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.

http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ad-hoc-arbeitsgruppe-innenraumrichtwerte

Quelle:

https://informationsdienst-holz.de/fileadmin/Publikationen/3_Spezial/Spezial_Bauen_und_Leben_mit_Holz_2013.pdf  (Seite 23)

Eine "Überarbeitung" dieser Richtwerte mit streng toxikologischen Begründungen im Hinblick auf die natürlichen holzeigenen Emissionen wäre im Interesse eines jahrtausendealten bewährten Baustoffes dringend erforderlich!

 

Presseartikel:

Baustoff Holz  "Emissionen – Gesundheitsrisiko oder Panikmache?" (kompletter Artikel  beim Verlag kostenpflichtig, bei EGGBI abrufbar)

 

 

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Holz als positiver Gesundheitsfaktor

 

Grundsätzlich vermeidet EGGBI den Begriff „gesunder Baustoff“, da es in der Regel nicht die Funktion von Baustoffen sein kann, „gesund“ zu machen oder zu sein – unsere Anforderung ist es, dass Baustoffe nicht „krank machen“ dürfen.

Dennoch gibt es auch Aussagen zum Baustoff Holz, die diesem in besonderen Fällen „gesundheitsfördernde Eigenschaften“ nachsagen:

1.1   Positive Auswirkung von holzeigenen Emissionen am Beispiel Zirbelkiefer:

Die Universität Graz (Joanneum) untersuchte dabei

„Evaluation der Auswirkungen eines Zirbenholzumfeldes auf Kreislauf, Schlaf, Befinden und vegetative Regulation“ (Link: Zusammenfassung: Zirbelstudie –Joanneum Graz  und  Endbericht

„Die Studien sprechen eine deutliche Sprache.

Alle voran stehen die umfangreichen Studien, die die HOLZFORSCHUNG AUSTRIA, Wien, und die Forschungsgesellschaft JOANNEUM RESEARCH (Institut für Nichtinvasive Diagnostik [IND], Weiz) durchgeführt haben. Sie belegen einerseits die deutliche toxische, antibakterielle Wirkung des zirbeneigenen Terpens Pinosylvin gegen Schadorganismen, wie Pilze und Bakterien. 

Andererseits wurde eine ausgeprägte Belastungs- und Erholungsfähigkeit bei Versuchspersonen festgestellt. Psychische und physische Belastungssituationen im Labor und über 24 Stunden in Alltagssituationen ergaben eine niedrigere Herzrate in körperlichen und mentalen Belastungssituationen. In Ruhephasen konnte zudem ein beschleunigter vegetativer Erholungsprozess festgestellt werden.

Das JOANNEUM RESEARCH Graz betreute in diesem Zusammenhang 30 gesunde Erwachsene über Monate hindurch medizinisch und untersuchte die Wirkung des Zirbenholzes in Belastungstests und Schlafstudien gleichermaßen. Bei Belastung verzeichnete man deutlich kürzere Regerationsphasen der Testpersonen, die in Zirbenzimmern trainierten.

Die gemessenen Herzfrequenzen lagen zudem deutlich niedriger. Die Schlafstudien zeigten ebenfalls gravierend Positives. Viel vitaler und ausgeruhter kamen die Testschläfer aus den Zirbenholzbetten.“

Auch die TU Wien befasste sich mit der Zirbelkiefer

„Untersuchungen des Kompetenzzentrums Holz GmbH und der TU Wien belegen deutlich, dass der ZirbenLüfter ein potentieller Schadstoff-Absorber ist. Das Zusammenspiel des Holzgehäuses mit den innenliegenden Zirbenlamellen und des Wassers sorgen für eine deutliche Reduktion von Schadstoffen und für eine entscheidende Verbesserung des Raumklimas.“ http://www.zirbenluefter.at/zirbenlufter-erfolgreich-gegen-luftschadstoffe/

 

Leider ist die Zirbel-Studie des Joanneums (Auftraggeber bzw. Projektpartner vor allem aus dem Bereich der Waldwirtschaft und der Holzverarbeitung) nicht "unbestritten"; die "wissenschaftliche Themenbearbeitung" wird teilweise in Frage gestellt.

Dazu auch eine Ergänzung EGGBI: 

Für Allergiker, Chemikaliensensitive (MCS) kann aber gerade auch das Zirbenholz auf Grund des kieferntypischen, natürlichen hohen Terpengehaltes ein nicht zu unterschätzendes Belastungsrisiko darstellen!  

 

1.2   Psychologischer Effekt

Viele Bauherren fühlen sich einfach wohl in einer natürlichen Umgebung mit "angenehm" riechenden Holz – auch in Zusammenhang mit "gemütlichem Ambiente".

 

Auch dazu bestünde sicherlich noch "Forschungsbedarf", um diese Effekte möglicherweise nicht nur auf "psychologisches Empfinden" einschränken zu müssen, sondern auch eventuelle "chemische, neurologische" Interreaktionen diesbezüglich wissenschaftlich unterlegen zu können. 

 

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Negative Ausnahmefälle

mit durchaus „allergie- und gesundheitskritischer“ Relevanz auch für „Nichtsensitive“ und sehr hoher wirtschaftlicher Relevanz für Holzhaus Bauunternehmen:

(Gewährleistungsfragen/ Reklamationen wegen "nicht sachgerechter Ausführung", nachweisbar störenden Geruchsbelastungen, weit überhöhten TVOC Werten)

1   "natürliche" Belastungen aus "Naturholz" allgemein

Es fanden sich in der Vergangenheit immer wieder vereinzelt Holzhäuser mit mehr als 10.000 µg/m³ TVOC, größtenteils

Terpene

daneben vor allem Aldehyde und/oder Essigsäure. Unter anderem findet sich erhöhten terpenwerten auch in einer Publikation des deutschen Holzwirtschaftsbeirates DHWR  Bauen und Leben mit Holz (Seite 26 bis 28) der Hinweis, dass solch massiv erhöhte Werte

keineswegs mehr „realistischen Innenraumkonzentrationen“ entsprechen und offensichtlich auf „nicht sachgerechte Verbauung“ rückschließen lassen.

Vor allem OSB Platten als Verursacher finden sich immer wieder in den Medien mit Berichten über "nicht akzeptable" Raumluftbelastungen - meist verursacht durch den unsachgemäßen Einsatz (nicht emissionsgeprüfter Holzwerkstoffe)  Beispiel: KITA Wallerfangen, 3 Jahre unbenutzbar, nun Sanierung mit enormen Kostenaufwand (17. Januar 2017 und  "Neubau" 18.Januar 2017)  

Mögliche Ursache für "unerwünschte (wesentlich überhöhte) Belastungen":

  • Verwendung von Sturmholz mit erhöhten Terpenwerten verursacht durch möglicherweise Behandlung mit (auch "biologischem") Holzschutz (z.B.:Terpentinöl; ein Indikator dafür wären erhöhte Alkohol, Xoluolanteile bei  der Emissionenmessung....),
  • überdurchschnittlicher Einsatz von Kiefernholz-Werkstoffen mit erhöhter Terpen- und Aldehydbelastung (OSB)
  • zu feuchtes Bauholz
  • definitive Falschangaben des Lieferanten wie z.B. "formaldehydfrei verleimtes Holz"
  • Bläueschutz gegen "Vergrauen" vor allem bei Buchenholz bereits im Sägewerk

Verarbeiter und auch Möbelbauer sollten sich stets im eigenen Interesse (Rechtssicherheit!)  schriftlich am Auftrag/Lieferschein bestätigen lassen, dass das gelieferte Holz ausreichend getrocknet und in keiner Weise "behandelt" worden ist - bei Holzwerkstoffen entsprechende Emissionsprüfberichte mit Einzelwerten einfordern.

 

Aussagen in der zitierten Studie Bauen und Leben mit Holz:

„Mehrere unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass für die die Gruppe der Monoterpene, d.h. im Wesentlichen α-Pinen und 3-Caren, die typischen Raumluftkonzentrationen im Bereich von ca. 0,01- 0,1 mg/m³  (=10 bis 100 µg/m³) liegen. Der RW 1 von 0,2 mg/m3 (200 µg/m³) wird unter normalen Wohnbedingungen nur selten erreicht bzw. überschritten.

Folgerung:

Gemessen an den in Realräumen auftretenden holzwerkstoffspezifischen VOC sind auf der Basis der jetzt durchgeführten Untersuchungen gesundheitliche Risiken für die Bewohner nicht zu erkennen, zumal bei sachgerechter Verbauung die Konzentrationen spezifischer VOC deutlich niedriger sind als in der Studie und zumeist rasch abklingen (Mersch Sundermann, Marutzky,2011)   Seite 27

Somit bestätigt sich die EGGBI Forderung nach gewissenhafter Planung und „sachgerechter Bauausführung“ – dies gilt allerdings ohnedies für sämtliche Bauarten!

Essigsäure 

Beispiel "unbewohnbares Haus durch Essigsäurebelastung"

 

1.2   Holzwerkstoffe

Vor allem für Holzwerkstoffe (Plattenware) fordert EGGBI seit Jahren mehr Kommunikationsoffenheit der Hersteller im Hinblick auf deren Emissionen, bedingt durch diverse Verklebungen, Oberflächenbehandlungen aber auch Produktionsprozesse mit erhöhten Aldehydwerten. Dies gilt vor allem auch für die teilweise sehr emissionsreichen OSB Platten.

Die Vorlage von Emissionsprüfberichten solcher Produkte würde auch dem Architekten vor allem bei zu zertifizierenden Gebäuden (z.B. DGNB Zertifizierung) die derzeit größtmögliche Planungssicherheit im Hinblick auf nicht zu überschreitende TVOC Raumluftwerte geben.

Unverantwortlich dass vor allem beim KITA und Schulbau immer wieder "emissionsintensive" Produkte eingesetzt werden, die in der Folge dem Holzhausbau insgesamt ungerechtfertigterweise ein absolut negatives Image bescheren. Beispiele 2016: GrundschuleKita

 

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Unglaubwürdige Aussagen und Prüfberichte - "emissionsfreie?" Holzprodukte

Einen schlechten Dienst erweisen dem "Baustoff Holz"  sogenannte Prüfberichte, Gütezeichen, die mit NULL-Emissionsaussagen  beispielsweise für diverse  Holzdämmprodukte "werben".

Naturprodukte sind nicht emissionsfrei (dies ist grundsätzlich natürlich auch keineswegs aus gesundheitlicher Sicht erforderlich, entscheidend ist ja stets nur die Art und die Quantität der Emissionen) - Gütezeichen wie natureplus erlauben daher selbstverständlich  auch gewisse Mengen an natürlichen Emissionen (z.B. aktuell VOC - natureplus: 300 µg/m³; sicherlich wären hier beispielsweise bei Terpenen auch höhere Werte aus rein gesundheitlicher Sicht!  durchaus vertretbar).

Natürliche Emissionen aus verschiedenen Holzarten:

Quelle: http://literatur.vti.bund.de/digbib_extern/dk040782.pdf (Seite 23)

 

Weitere Aussagen dazu:

Emissionen aus Holz Schieweck, Alexandra; Salthammer, Tunga  Seiten: 147-155: "Auch die mit einem Gütezeichen versehenen Holzwerkstoffe sind nicht emissionsfrei"

Flächenspezifische Emissionsraten von Holzfaserplatten 8.3.2. ibp Fraunhofer

Bei Prüfberichten, die daher von "emissionsfrei!" oder  "nicht feststellbaren VOC Werten"   für diverse  Holzprodukte sprechen, muss in der Regel davon ausgegangen werden, es

  • wurden entweder "sehr alte, abgelagerte" Materialproben getestet  (die meisten Gütezeichen  fordern allerdings Produkte - nachgewiesen -  aus laufender Produktion)
  • es stimmt etwas mit der  Analytik des prüfenden Instituts nicht  (handelt es sich überhaupt um ein für Emissionsprüfungen akkreditiertes Institut wie z.B. Eurofins, natureplus, eco Institut, Bremer Umweltinstitut, TÜV, DEKRA, ALAB u.v.a.?) Nichteinhaltung inzwischen allgemein anerkannter  Standards?
  • oder aber  handelt es   sich um "preiswerte"  "Gefälligkeitsgutachten" oder "unseriöse" Marketingaussagen (siehe dazu auch "Greenwashing")

 

Das selbe gilt für Formaldehyd - und Aussagen wir "formaldehydfrei";  auch unbehandeltes Holz enthält (in diesen Mengen gesundheitlich absolut unbedenklich) grundsätzlich "natürliches" Formaldehyd.

siehe dazu auch Vortrag Dr. Kuebart: Emissionen aus Holz (Seite 5) bzw. natürliches Formaldehyd

 

Bei der Veröffentlichung solcher Prüfberichte stellt sich natürlich die Frage nach  "lauterem Wettbewerb" und Prospektwahrheit - vor allem für

Architekten, Planer und Handwerker, die sich bei Vertragsabschluss zur Einhaltung definierter Raumluftwerte verpflichtet haben, gibt die  Wertung unglaubwürdiger Prüfberichte (und damit Einsatz solcher Produkte) natürlich ein falsches Sicherheitsgefühl und damit ein  erhöhtes Haftungsrisiko dar.

Es stellt sich beispielsweise die Haftungsfrage, wenn als "formaldehydfrei" deklarierte Produkte in der Folge  (Beispiel: Grundschule Obermenzing) zu massiver Gesundheitgefährdung und oft enormen Sanierungskosten führt.

(Mangelnde Sorgfaltspflicht des Planers bei der Ausschreibung; Haftung des Bauunternehmens aus "Landesbauordnungen", Produkthaftung des Herstellers "Produktsicherheitsgesetz", Haftung aus Strafgesetzbuch "Baugefährdung",  aus bürgerlichem Gesetzbuch "Sach- und Rechtsmangel" . siehe "rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit")

 

Zu unterscheiden ist vor allem bei Holzwerkstoffen zwischen der in vielen Fällen korrekte Bezeichnung:

 

  • "formaldehydfrei verklebt" (in diesen Fällen erfolgt die Verklebung meist mit PU Klebern
  • und der absolut unseriösen Definition "formaldehydfrei".

 

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Beispiele unglaubwürdiger Aussagen und Messwerte

Immer wieder wird von "emissionsfreien Produkten" gesprochen  bzw. nachgewiesen, dass das prüfende Labor weder VOCs noch Formaldehyd nachweisen konnte...

bzw. dass Emissionen aus Holz pauschal nicht gesundheitsschädlich sind.

Beispiel 1

Link 1 ("emissionsfreie" Holzwerkstoffe)

Dazu unsere Stellungnahme zu Laminatböden!

 

Beispiel 2:

 

IBR Zeugnis für Steico Holzweichfaser, gültig bis 12/2015 (Seite 9 und 10 "VOC und Formaldehyd nicht nachweisbar"). Diese Null Werte waren natürlich für Architekten ein Grund, diese Produkte anderen, realistisch geprüften Produkten (mit natürlich VOC und Formaldehyd Emissionen!)
vorzuziehen.

Aktueller Prüfbericht IBR toleriert massive R-Wert Überschreitung bei Essigsäure

In einem aktuelleren  Bericht (gleiches Prüfinstitut/gleicher Hersteller, gültig bis 12/2021)  sind zwar gemessene VOC Summenwerte angegeben, also VOC Emissionen plötzlich doch vorhanden, aber im Vergleich zu üblichen Holzweichfaser- Werten (mehrerer anderer Hersteller, geprüft von natureplus) interessant niedrige TVOC Summenwerte),  Es fehlen vor allem aber aber die Einzelwertangaben, um welche VOCs es sich bei den  mit Gütezeichen "ausgezeichneten" unterschiedlichen Produkten überhaupt handelt. Üblicherweise enthalten umfassend geprüfte Holzweichfaserprodukte beispielsweise alleine schon oft ein Vielfaches  an natürlicher Essigsäure, als die VOC Gesamtsummenwerte in diesem Bericht vorgeben. (Ein Grund, warum natureplus für Essigsäure die Grenzwerte wesentlich erhöht hat).

Bei einem Produkt aus diesem Prüfbericht (Seite 13) werden aber selbst die AgBB Werte nicht mehr eingehalten (nicht ziffernmässig benannte Überschreitungen der Essigsäurewerte - vermutlich sogar Überschreitung des NIK Wertes, auf jeden Fall aber des R-Wertes um das Doppelte) - dennoch wird aber das Gütezeichen vergeben! Zitat: "wird von uns weiterhin mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet."

Die hier "zertifizierten Messergebnisse sind daher aus unserer Erfahrung - vor allem aber für unsere Bewertungen angesichts einer besonders "schützenswerten Klientel" (Allergiker, Chemikaliensensitive, junge Familien mit Kleinkindern, Schulen/Kitas) nicht nachvollziehbar. Gibt es einen Grund warum der Hersteller bis 2012 bei "natureplus" prüfen ließ, und diese Prüfergebnisse aber jahrelang verweigerte? 

 

Beispiel 3

Link 3 ("emissionsfreie" Laminatböden)

 

Beispiel 4

nicht nachvollziehbare VOC Angaben in manchen EPDs

Benachteiligt werden dadurch aber auch Firmen, die sich jährlich strengen Wiederholungsprüfungen ernsthafter Gütezeichen- Vergabestellen wie z.B. natureplus stellen - bei "Prüfberichtvergleichen" auf Grund unterschiedlicher "Seriosität" der Prüfergebnisse aber ungerechtfertigterweise ins Hintertreffen gelangen. 

Vor allem aber für Chemikaliensensitive, Allergiker, die auf seriöse Emissionsinformationen angewiesen sind, stellen solche Aussagen eine unzumutbare Irreführung und somit Gefährdung dar.   

 

Besonders "kritisch" wird die Rechtslage vor allem dann, wenn Hersteller Produkte unterschiedlicher Herstellungsorte/ Herstellungsländer und unterschiedlicher Emissionswerte unter einem Namen und ohne Hinweis an den Kunden auf den jeweiligen Produktionsstandort der gelieferten Ware vermarkten und es dadurch beispielsweise in der Folge zu erhöhten Formaldehydbelastungen kommt.  Beispiel

 

Bitte beachten Sie die allgemeinen fachlichen und rechtlichen Hinweise zu

EGGBI  Empfehlungen und Stellungnahmen

 

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Schadstoffe in Holzwerkstoffen

Neben den natürlichen Emissionen aus Holz, die bei sachgemäßer Anwendung zumindest für "Nicht- Allergiker oder  Nicht- Chemikaliensensitive in der Regel keinerlei gesundheitliches Risiko darstellen,

sind viele Holzwerkstoffe durch

·         Verklebungen,

·         Oberflächenbehandlung und

·         "Holzschutz", aber auch durch entsprechende

·         Produktionsprozesse (Erhitzung/ Druck…)

mit unterschiedlichsten Chemikalien bzw. Emissionen, Gerüchen belastet.

Hier ist es besonders wichtig, sich über alle "eingesetzten" Komponenten Klarheit zu beschaffen, von den Herstellern entsprechende glaubwürdige Nachweise einzufordern.

Sanierungen, so überhaupt möglich (vielfach konstruktive Bauteile) sind oft sehr kostenintensiv - sei es der spätere Rückbau emissionsintensiver Spanplatten (z.B. in der Vergangenheit  oftmals mit Formaldehyd belastet) , geruchsintensiver OSB Platten (Aldehyde u.a.), von Konstruktionsholz; von tragenden Elemente - belastet mit Holzschutzmittel (früher PCP, Lindan, heute andere Stoffe wie Propiconazol) , Austausch von Produkten mit belasteten Oberflächenbehandlungen (Farben, Lacke, Öle, Wachse, Lasuren). 

Dabei ist auch die Aussage lösemittelfrei ebenso wie viele zahlreiche aussagearme Gütezeichenunglaubwürdige Prüfberichte kein Garant für "Gesundheitsverträglichkeit" . (Siehe auch "Greenwashing" und Beispiele unglaubwürdiger Messwerte). 

Vor allem der Einsatz von Holzschutzmitteln sollte so weit als möglich vermieden werden  (Verwendung entsprechender jeweils "richtiger" Holzarten, konstruktiver Holzschutz).

Eine gewissenhafte Produktauswahl ermöglicht aber natürlich den Einsatz von Holzwerkstoffen in allen Bereichen von Bau-  und Inneneinrichtung zur Schaffung eines von vielen gewünschten besonderen positiven "Wohnklimas".

 

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Salicylsäure

 

Laut Fachliteratur wird auch über den Zusatz von Salicylsäure bei der Herstellung von OSB und MDF Platten berichtet, wodurch ein erhöhter Schutz gegen Schimmelbefall erreicht werden kann. Literaturquelle

Infos zu Salycylsäure (zählt ebenso zu den Carbonsäuren):

CAS: 69-72-7

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Gestis Stoffdatenbank

Uns sind aber noch keine OSB und oder MDF Prüfberichte bekannt, in denen diese Säure identifiziert worden ist, wir besitzen aber auch noch keine Emissionsberichte von OSB, bei denen die Carbonsäuren normgerecht entsprechend VDI Richtlinie 4301/Blatt 7 geprüft worden sind.

 

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Klebesysteme für Holzwerkstoffe

 

Üblich sind bei Mehrschichtplatten entweder

 

Neben den natürlichen Holzemissionen sind natürlich auch die Informationen zu diversen Klebesystemen wichtig - dies vor allem bei oft großflächig verbauten (hohe Raumbeladung) Mehrschichtplatten.

Üblich sind bei Mehrschichtplatten entweder

1.1    Harnstoff-Formaldehydharz = Urea Formaldehydharz, (UF):

 

Harnstoff und Formaldehyd werden in Wasser gelöst und bei einer bestimmten Temperatur, Zeit und PH-Wert zusammengeführt. Beim Verleimen wird durch Zugabe von Härter und durch Wärmeeinwirkung der Leim zum Aushärten gebracht. Dieser Leim wird vor allem für V 20 Platten, d.h. Platten, die im Innenausbau für Möbel, Paneele eingesetzt werden, verwendet. Die Verleimung ist weder feuchte- noch witterungsbeständig.

1.2     Melaminharzverklebungen MF

 

Bei diesem Leimtyp wird anstelle des Harnstoffes Melamin verwendet. Melaminharze sind fester und temperaturbeständigier als Harnstoffharze. Mit diesen kann eine kochfeste Verleimung erzielt werden Die Verbindung von Melamin und Formaldehyd ist ungleich fester als die von Harnstoff und Formaldehyd

1.3     Recorcin-Leime (Phenol-Recorcin-Formaldehyd-Harz, PRF)

 

Diese hoch reaktiven Leime finden zum Teil in der Spanplattenfertigung (V 100), vor allem jedoch im Holzleimbau Verwendung.

1.4     Melamin-Urea-Phenol-Formaldehyd Leime (MUPF Leime)

 

Vielfach werden heute in der Spanplattenherstellung Gemische aus Melamin (M), Harnstoff (U), Phenol (P) und Formaldehyd (F), sogenannte MUPF-Leime, aus produktionstechnischen Gründen, vor allem aber, um bestimmte Platteneigenschaften zu erzielen, verwendet.

1.5     Phenol-Formaldehydharz, Kurzzeichen PF:

 

Grundbestandteil dieses Leimes ist das Phenol. Die Verbindung erfolgt bei sehr hohen Temperaturen. Die Verleimung und Aushärtung wird ebenfalls durch Wärmezufuhr und einen Härter erzeugt. Phenolharze werden für die Verleimung von V 100 und V 100 G Platten verwendet und sind nach der DIN-Norm zugelassen. Diese Platten geben laut Hersteller durch ihre starke chemisch Verbindung kaum Formaldehyd ab. Das G steht für pilzgeschützt. Dem Leim wird ein Holzschutzmittel gegen Pilzbefall (meist nicht namentlich deklariert) zugemischt.

 

1.6     PU Kleber (Polyurethankleber = Isocyanat-Kleber)

mit in der Regel sehr geringen Formaldehydwerten, aber vor allen den ökologischen Nachteilen von PUR Produkten (Isocyanate…)

         Isocyanate und PU Produkte -

Im ausgehärteten Zustand meist(!) sehr emissionsarm (oft beworben als "formaldehydfreie Verleimung").

 

Eine gesundheitliche Bewertung ist aber in beiden Fällen nur dann seriös, wenn umfassende, glaubwürdige Prüfberichte vorliegen.

Entscheidend dafür sind aber auch die (LINK:) natürlichen Emissionen der jeweiligen Holzart, abhängig auch von Alter und Feuchte- Gehalt des Holzes..

 

Daneben werden neuerdings auch - laut Herstelleraussage „emissionsarme“ – 

1.7     MU Leime

 

„Melaminleim ohne freien Formaldehyd“

 

eingesetzt, ein angeblich VOC armes Melaminleimsystem – mit angeblich nur 11 µg/m³ Formaldehyd (Werbeaussage), aber keinen Angaben zu VOC Werten und anderen möglicherweisen sensibilisierenden Inhaltsstoffen.

 

Glaubwürdige Produktberichte (akkreditiertes Institut, kompletter Prüfumfang, kontrollierte Probenahme) wurden uns leider – ebenso wie bei OSB Platten - bis heute noch von keinem Plattenhersteller  vorgelegt; der Kleberhersteller Akzo Nobel verweigert uns grundsätzlich Emissionsprüfberichte.

 

Der Härter enthält relativ hohe Anteile Ameisensäure“,  (10 bis 25 % laut Sicherheitsdatenblatt!)

wie stark diese beim fertigen Produkt noch feststellbar ist, ließe sich korrekt nicht durch eine normale TVOC Kammeruntersuchung, sondern durch eine entsprechende Analytik nachweisen:

 

Die Richtlinie VDI DIN 4301 Blatt 7 beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben.(Einleitung zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10)

 

Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Härter:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H331 Giftig bei Einatmen

 

 

 

 

 

 

Gesundheitliche Bewertung dieser Systeme:

 

Da sich die Kleber je nach Hersteller stark unterscheiden – daneben unterschiedliche Hölzer sehr unterschiedliche Eigenemissionen besitzen, abhängig auch von Holzfeuchte und Alter der Platten, machen wir generell keine allgemeine gesundheitliche „Bewertung“, sondern erstellen solche erst nach Vorlage bzw. Prüfung umfassender und glaubwürdiger Prüfberichte. 

 

Entscheidend für ein möglichst emissionsarmes "Ergebnis" ist aber vor allem auch eine fachgerechte Verarbeitung – auch die besten Kleber und Oberflächenbeschichtungen können bei falscher Verarbeitung zu langfristigen Raumbelastungen führen.

 

Eine grundsätzliche Frage stellt sich für uns nach der "Begründung" von Formaldehydwerten bei "formaldehydfrei verleimten" Holzwerkstoffen, da sich unsere Informationen zum "verbleibenden natürlichen Formaldehydgehalt bei Konzentrationen im ppb (parts per Billion) bewegen, viele "formaldehydfrei verleimten Produkte" aber dennoch Formaldehydgehalter bis zu 0,02 bis 0,04 ppm (parts per million) bewegen.    Siehe dazu "natürliches" Formaldehyd im Holz.

 

 

 

Weitere Infos - Formaldehyd aus Klebstoffen 

 

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PVAC (Polyvinylacetat)- Weißleime – harmlose Bastel- Leime?

Zumindest "irritierend" sind die Herstelleraussagen bezüglich der Unbedenklichkeit diverser Weißleime, die sehr gerne auch von Kindern zum "Basteln" mit Holz verwendet werden.

Beispiel "Holz- und Bastelleim" 

Während beispielsweise im technischen Merkblatt eines solchen Weißleimes die Aussage zu finden ist:

"Schutzmaßnahmen: nicht erforderlich",

finden sich im Sicherheitsdatenblatt – Abschnitt 16 - völlig konträre Angaben:

 

H301 Giftig bei Verschlucken.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H330 Lebensgefahr bei Einatmen.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Angaben in Sicherheitsdatenblättern allgemein stellen für EGGBI Beratungen zwar nicht das einzige entscheidende Kriterium dar, da sich deren Informationen vor allem an den Verarbeiter richten für die Tätigkeit mit den Produkten.

Oftmals sind hier aufgeführte deklarationspflichtige Inhaltsstoffe gar nicht mehr relevant für den späteren Raumnutzer, da sie kurzfristig ausemittieren oder abreagieren und später die Raumluft nachweisbar nicht mehr belasten.

Entscheidend für Empfehlungen für den  sensitiven Verbraucher sind daher umfassende, und vor allem glaubwürdige Emissionsprüfberichte – ihn interessiert, mit welchen Emissionen er in der Nutzungsphase der Räume zu rechnen hat; bedauerlicherweise werden uns solche Emissionsprüfberichte von den meisten Herstellern dieser Produktgruppen verweigert.

Viele Klebstoffhersteller werben mit entsprechenden Gütezeichen, (Beispiel GEV) deren Vergabestellen ihnen aber sogar dezidiert die Weitergabe der Prüfberichte verbieten,

und deren "Zertifikate in vielen Fällen eine gesundheitsbezogene Bewertung der Produkte keineswegs ermöglichen.

 

Siehe dazu

·         Bewertungen von über 100 Gütezeichen und "Kennzeichnungen" für Baustoffe, Gebäude und "Produkte für das Wohnumfeld" für Verbraucher mit erhöhten Anforderungen an die „Wohngesundheit“

·         EGGBI Bewertungskriterien

 

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Anforderungen an Prüfberichte für eine umfassende "gesundheitliche Bewertung" von Holzwerkstoffen

Wiederholt erhalten wir an Stelle von umfassenden Emissions- Prüfberichten diverse Unterlagen ohne ausreichender Aussagekraft;

  • Muster werden vom Hersteller selbst ausgewählt und eingesandt (Aussage eines Vertriebsleiters eines OSB Herstellers: "Eine Entnahme einer Probe aus laufender Produktion durch einen "Externen Probenehmer" wäre für die Firma ablauftechnisch unzumutbar.)

Gütezeichen wie natureplus, eco-Institut-Label praktizieren dies seit mehr als 15 Jahren erfolgreich, um die Einsendung "abgelagerter, weitgehend aus- emittierter" Ware für Messungen mit dadurch unrealistischen Mess- Werten zu verhindern.

  • Es werden nur Teilprüfungen bei renommierten Instituten beauftragt (nur Formaldehyd; nur PCP/Lindan/Schwermetalle etc.) um mit dem "Namen" dieser Institute dann den Eindruck einer umfassenden Schadstoffprüfung zu erwecken.
  • Prüfumfang und Analytik entsprechen nicht dem aktuellen Stand
  • Vor allem erhalten wir meist nur diverse Zertifikate von Gütezeichen, die oft nur eine beschränkte, oft aber auch gar keine Aussagekraft für gesundheitliche Bewertungen besitzen. 

Grundvoraussetzung für eine seriöse Bewertung:

  • externe Probenahme (Probenahme durch Institut oder einem vom Institut Beauftragten, z.B. örtlicher Notar) 
  • umfassender Prüfauftrag (Beispiel)
  • zeitgemäße Analytik (unter anderem auch bezüglich Essig- und Ameisensäure) und Bewertung (Neue Normen und Bewertungsweisen 2018)
  • genaue Angabe Fertigungsort des Produktes und Produktbezeichnung im Prüfbericht, die mit der Handelsbezeichnung des Produktes übereinstimmt, andernfalls bestätigte Konformitätsbestätigung! 
  • Prüfung durch dafür akkreditierte Institute

 

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Pellets" – ein staatlich geförderter "ökologischer und gesunder" Alternativbrennstoff?

Beunruhigend aus "gesundheitlicher Sicht" sind Informationen, dass zumindest ausländische Pellet- Hersteller auch Restholz aus der Holzwerkstoffindustrie mit teilweise bezüglich Brandverhalten kritischer Verklebungen zur Pellet- Herstellung einsetzen sollen - in normalen "Hausheizungen" somit unter anderem bedenkliche Isocyanatbelastungen, halogenhaltigen Rückständen entstehen können.

Wir haben den  Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) und zahlreiche Hersteller um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, ob und wodurch der Verbraucher abgesichert wird, nicht als "Entsorger" von kritischen Abfällen missbraucht zu werden. 

Der DEPV teilte uns unmittelbar nach unserer Anfrage mit, dass von einem solchen Einsatz in Deutschland angesichts "strenger Norm- unterstützter Qualitätsansprüche" nicht auszugehen ist - entsprechende gesicherte Informationen auch zu entsprechenden Reaktionen des Verbandes führen würden; wir werden uns zugesicherte weitere Informationen dazu sorgfältig prüfen.

Auf jeden Fall sollten Verbraucher auf entsprechende Kennzeichnungen, Herkunftsangaben achten und deren Aussagekraft hinterfragen. Entsprechende "Schadstoffuntersuchungen, Nachweise sind bedauerlicherweise nicht vorgeschrieben", der Gesetzgeber verlässt sich auf die Einhaltung entsprechender Normen, welche die Verwendung belasteter Althölzer verbietet. 

Unzweifelhaft kann es aber zu massiven Geruchsbelastungen kommen, vor allem wenn Pellets in großen Mengen eingelagert werden – entsprechende Belastungen mit Terpenen, Essigsäuren und Aldehyden - abhängig von den verwendeten Holzarten, deren Herkunft, Trocknungs- Grad und Produktionsweise können für sensitive Hausbewohner zu Unverträglichkeiten führen, bei entsprechenden Konzentrationen aber auch für gesunde ein massives Problem bringen.

Infos dazu:

"EGGBI- Holzheizungen" (Kapitel 4 "staatliche Förderung für Alternativbrennstoff Pellets?")

Unabhängig davon wird inzwischen auch seitens des Umweltbundesamtes die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Pelletheizungen (auch ohne "eventuellen" Belastungen aus Recyclinganteilen) in Frage gestellt!

Siehe dazu

"alternativer Energieträger Holz?"

"schlechte Klima-Bilanz für Holzpellets" (BR24, 2019)

 

 

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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

05.11.2022

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

05.11. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

Ökologischer Ärztebund

Umweltmedizinische Veranstaltungstipps

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

===============================     

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Archiv

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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29.09.2019

Master Fernstudiengang Architektur und Umwelt

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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25.06.2019

Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag:

EGGBI Präsentation:

„Umwelterkrankungen und die Deklaration von Duftstoffen“

sowie Maßnahmen für Chemikaliensensitive (Seite 20 bis 22)

 

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28.07.2019

Sonntag, 28. Juli 2019, 16.30 Uhr im ZDF, "planet e."-

Dokumentation "5G - zwischen Datenspeed und Strahlenangst".

Endlich nehmen sich auch die Medien zunehmend der Thematik an!

Sicher ist jedenfalls, dass mit der Einführung von 5G ohne "ausreichender Risikoforschung" (siehe dazu: "Bundesamt für Strahlenschutz gesteht mangelnde Erkenntnisse" -das europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wird.

 

 

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15.05.2019

Architektenkammer Stuttgart

"Kommunaler Hochbau besser in Holzbauweise?" 

Wie gut geht kommunaler Hochbau mit Holz 

"Nachhaltiger Holzbau heißt, dass neben den klassischen Themen, Brandschutz, Schallschutz und Statik darüber hinaus auch die Verfügbarkeit des Materials und die natürlichen Emissionen des Baustoffes hinterfragt werden. Anhand von beispielhaften Projekten diskutieren Architekten und Experten diese Fachfragen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten."

Mehr Infos IFBAU Stuttgart Seminar 19912 

Siehe dazu auch "Aktuelles. Holzbau im Fokus"

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15.02.2019

Planet Wissen - TV Bericht

Radon- gefährliche Strahlung im Alltag

SWR 11 Uhr 15
WDR 14 Uhr 05
ARD -alpha: 18 Uhr 15

Link zur Sendung

Mehr Infos zu Radon in Gebäuden

 

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12.12.2018

Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind

Webinar

Feuchteschäden und Schimmelpilz

Herr Dr. med. Thomas Lob-Corzilius (Kinder- und Jugendarzt, Kinder-Pneumologe, Allergologe, Umweltmediziner, Osnabrück) informiert in seinem Vortrag über die unterschiedlichen Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzexposition

Anmeldung und weitere Infos

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19./20.11.2018 Litauen

"Niedrigenergiegebäude mit Schwerpunkt Baustoffe und Gebäudetechnik"

unter anderem mit dem Thema "wohngesundheitliche Aspekte" (EGGBI)

Energy Efficiency and Healthy Indoor Climate - Experiences and Trends from  Germany”

Vilnius, Litauen    Tagungsprogramm

Mehr Infos

 

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7. und 8.11.2018 Sportinfra Frankfurt

Veranstaltung des Sportbund Hessen mit Integration des Themas

Ausstattungs- und Sicherheitsmanagement von Sportstätten und Bewegungsräumen

"Gesundheitliche und rechtliche Aspekte sauberer Raumluft in Sportstätten"

08.11.2018, 15 Uhr Themenkreis 12

 

 

26.09.2018

Bauzentrum München 15 bis 18 Uhr 

Fachforum "Schadstoffe in Wohnräumen"

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Programm

 

 

28.06.2018

TV Vorankündigung

ARTE 16 Uhr 45 XENIUS

Vorschau:

Radon- die unbekannte Gefahr 

Mehr Infos zu Radon, Vorkommen, Gesundheits- Risiken, Vermeidung und neuen EU Gesetzen LINK

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26.09.2018

Bauzentrum MÜnchen

Fachforum

Schadstoffe in Wohnräumen

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Mittwoch, 26. September 2018, 15 bis 18 Uhr

Programm

 

 

19. und 20.06.2018

VDB Pilztagung

Wiesbaden

mehr Infos und Programm

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08.06. und 09.06.2018

IBN-Kongress 2018 - Baubiologische Agenda 2025 

Ballhaus Rosenheim,

Weinstrasse 12, 83022 Rosenheim

„Visionen Realität werden lassen“

Mehr Infos und Anmeldung

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20.03.2018

"Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden"

Im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert eclareon gemeinsam mit der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer vom 19. -23.03.2018 eine AHK-Geschäftsreise zum Thema: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden“.

Programm

Anmeldung

Am 20.03.2018, Ljubljana unter anderem EGGBI Präsentation:

 

Energy Efficiency and “Healthy Indoor Climate “-

Experiences and Trends from Germany

 

 

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_________________________________

 

08.03.2018

"Wenn wohnen krank macht"

SWR - Odysso - Wissen im SWR  22 Uhr

zum Video

Wiederholungen
 
11.03.2018 | 16:30 Uhr | ARD Alpha
13.03.2018 | 17:30 Uhr | ARD Alpha

14.03.2018 | 03:45 Uhr | ARD Alpha

"Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! "

Für den SWR hervororagend recherchiert von Sigrid Lauff.

Unter anderem wird auch ein Fall (mitbetreut von EGGBI) gezeigt, bei dem ein Neubau durch "erhöhte Essigsäurebelastung (mehr Informationen zum Thema)" aus natürlichem Holz für die Bauherrin "unbewohnbar wurde".

 

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11.11.2017

Arte, 11.November 2017

21:55 Uhr

Rückgang des IQs, Zunahme von Autismus: Wissenschaftliche Tests decken eine erschreckende Wahrheit auf, die noch vor 20 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Die menschliche Intelligenz lässt nach. Erleben wir eine umgekehrte Evolution? Manche Forscher geben Umweltschadstoffen die Schuld ... Zum Film

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17.10.2017

Neues zu "Glyphosat"...Sendung nicht versäumen!

Link zur Sendungsankündigung

Sendetermin:

Arte, 17.10.2017; 20:15

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02.09.2017

Gift im Container

ZDF Beitrag

In deutschen Häfen werden jährlich rund 15 Mio. Container umgeschlagen. Etwa ein Fünftel davon ist mit gesundheits- und umweltschädlichen Gasen belastet.(Video- youtube)

Ein (!) Beispiel: "Die Toxikologin Prof. Lygia Budnik vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg hat das Ausgasen verschiedener Produkte untersucht. Die meisten Schuhcontainer überschritten die Grenzwerte verschiedener giftiger Chemikalien um ein Vielfaches. "

Wiederholung:  Phoenix: Di, 05.09. 18:00 Uhr

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12.07.2017

exakt - Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.07.2017 | 20:45 Uhr

"Es ist mein Recht"
exakt – Die Story zeigt Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: die UN-Behindertenrechtskonvention.

zur Ankündigung     und Link zum Bericht

spannendes Thema- auch für Umwelterkrankte: weitere Informationen zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

 

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02.05.2017

Vorträge zum "barrierefreien Bauen" im Aventinum Abensberg

19 Uhr

Christine Harnest, Innenarchitektin

„Barrierefreies" Bauen im privaten und öffentlichen Raum

Josef Spritzendorfer, Baustoffexperte

„Barrierefreies Bauen" für Allergiker und Umwelterkrankte

Schadstoffe in Baustoffen und Gebäuden

Pressebericht

Gesamtprogramm zur Veranstaltungsreihe und zur Ausstellung "Barrierefreie Gemeinde" 

 

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22.03.2017

Eltern informieren zum Schadstoff-Fall Rebstock

Nachdem seitens der Behörden bis heute keinerlei Schadstoffprüfergebnisse publiziert werden, Anfragen auch der Presse nicht beantwortet  werden:  allerdings musste der Tagungsort geändert werden, da die Räume seit heute nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weiter Infos

 

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02.03.2017

WDR  22 Uhr 40

Menschen hautnah: Der Mann, der im Wald lebt
Aus dem Leben eines Elektrosensiblen
Ein Film von Marcus Lenz und Patrick Waldmann

Programmvorschau

Wiederholungen:

Samstag, 4.03.2017 19 Uhr       ONE 1

Montag, 06.03.2017 10 Uhr 15  ONE 1

Mehr Infos zu Elektrosensitivität 

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

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Gift im Klassenzimmer - ZDF Bericht

Bereits online

ZDF "GIft im Klassenzimmer"

So 20.11.2016 ZDF 16:30 bis 17:00

Wiederholung:

Mo 21.11.2016     04.05. - 04:35

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf. 

Auch EGGBI ist seit Jahren mit diesem Problem befasst (siehe auch Presseberichte zu Schadstoffbelastungen in Schulen) und berichtet über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden.  Mehr Infos

 

 

27./28.1.2017

Unternehmerschulung 2017 in Weiden

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen.

Programm und Anmeldung

Referenten 

 

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23.09 -25.09.2016

Präsenzveranstaltung im Rahmen des

Master Fernstudiengang "Architektur und Umwelt" von 

aktuell mit den Themenschwerpunkten

1.     Schimmel (Dipl. Biolog. Nicole Richardson)

2.     Schadstoffe (Dr. Gerd Zwiener) 

3.     Umweltmedizin (Dr. med. Frank Bartram)

4.     Wohngesundheit mit "emissionsminimierten" Bauprodukte, Qualitätsmanagement und Dokumentation (Josef Spritzendorfer; EGGBI)

5.     Bauprodukte- Projektarbeit (Prof. Martin Wollensak)

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Montag 15.02.2016

WISO 19:25 - 20:15 Uhr 

VPS 16.02.2016, 03:50 Uhr

 

Giftiger Holzschutz

 

Keine Hilfe für Betroffene

Weitere Sendungen

ZDF info   Di 01.03.2016  07:45

ZDF info   Mi 02.03.2016  09:45

Infos ZDF       Video

dazu Presseaussendung der NaturFreunde Deutschlands14.02.2016  und 01.09.2015

EGGBI Infos zu Schadstoffsanierungen

 

 

30.11.2015

Deutsches Institut für Menschenrechte

Treffen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem UN Sonderberichterstatter zu Giftmüll Baskut Tuncak

Berlin 16 Uhr, Institut für Menschenrechte

Diskussion unter anderem zu dem Recht auf Zugang zu Information, Partizipation, Menschenrechte und Wirtschaft, Recht auf Gesundheit 

EGGBI Statement zum Hearing Menschenrechte

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16.11.2015

NDR Sendung "45 Minuten"

Gilt Dämmstoff Polystyrol bald als Sondermüll?

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol  künftig als Sondermüll behandelt werden. 

Sendung NDR 16.11.2015 22:00Uhr   Youtube

 

Siehe dazu auch Aktuelles und

"Raumschadstoff Styrol"

 

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17.11.2015

»Ganz schön flüchtig: Very Volatile Organic Compounds«
Online-Seminar

 

Das Webinar am 17.11. richtet sich an alle Personen, die sich mit Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen sowie mit der Luftqualität in Innenräumen befassen    Weitere Informationen.

Veranstaltungsort  Online-Seminar

Datum   17.11.2015

15 - 16 Uhr

Organisation:  Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI 

Anmeldeformular

 

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07.08.2015

3 Sat: Fr. 07.08.2015  01:40 Terminliste

ARD Tagesschau 24: Do,13.8.: 21:47; Fr. 14.08.: 00:00; Sa. 15.08.: 18:30 

Giftmüll für den Wohnungsbau

ARD Das Erste Mo 27.7.2015 21:50 und Di 28.07.2015 05:00

zur Sendung

zum Video

Bereits 2012 gab es eine entsprechende Sendung - offensichtlich dauerte es noch lange, bis Behörden und Politik überhaupt reagierten.

Ein absoluter Umweltskandal belastet Tausende von Haushalten.

Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern? Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

Sind auch "Blauer-Engel" Produkte betroffen?

Siehe dazu auch erste Herstellerreaktionen auf unsere Anfrage zum ARD Beitrag Sonderabfall Woolit 

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23. bis 24. September 2015

„Licht und die Innere Uhr in Weimar

Einfluss von neuen Beleuchtungskonzepten  auf die Gesundheit der Bewohner

Programm und Anmeldung

9./10.Juli 2015

Baukultur Werkstätten 2015

Die Bundesstiftung Baukultur zeigt, dass die Verankerung von Baukultur bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Lebensräume einen positiven ästhetischen, aber auch sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekt hat.

Programm

24.04.2015

Norddeutsche Holzbautagung 2015 – Bauen mit Bestand

Veranstaltungsort Hochschule Wismar    

Der Norddeutsche Holzbautag zeigt die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz. Der Fokus wird nicht nur auf die besonderen gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten bei der Verwendung von Holz gelegt, sondern insbesondere auch auf die Aspekte der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken - aber auch der Wohngesundheit.

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Planer, Ingenieure, Mitarbeiter von holzverarbeiteten Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Baubetriebe, Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. 

Programm und Anmeldung

 

 

10.04.2015

Handy- strahlendes Risiko

Freitag, 10.4.2015      21:45 Arte

(Wiederholung: Do 23.4. um 8:55) 

Neue Studien aus Frankreich haben ergeben, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen häufigem Telefonieren und Krebs bestehen könnte. Vieltelefonierer hätten demnach ein erhöhtes Risiko, an bösartigen Hirntumoren zu erkranken.

Bei der Frage nach der gesundheitlichen Belastung durch Handystrahlung scheiden sich jedoch die Geister. Tausende Studien kamen zu unterschiedlichsten Ergebnissen. Details

Mehr zum Thema

11.3.2015

5. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Augsburg

Mittwoch, 11.03.2014

Programm

11.10.2014

Aktionstag gegen wesentliche Einschränkungen von europäischen Verbraucherrechten

Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP und Ceta 

Derzeit verhandelt die Europäische Union unter anderem die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada).

Diese Abkommen gefährden in hohem Maße die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und müssen schon aus diesem Grund dringend verhindert werden. Sie setzen die bäuerliche Landwirtschaft in Europa zusätzlicher Konkurrenz um immer billigerer Produkte aus und könnten sich als Einfallstor für Gentechnik erweisen. Beide Abkommen enthalten zudem Investitionsschutzkapitel, die es Konzernen erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen den Wert von Investitionen oder Gewinnerwartungen schmälern. Mehr Informationen

Vor allem eine wesentlich erleichterte Zulassung neuer Chemikalien - auch im Baustoffbereich würde zusätzliche Risiken für den Bereich "Wohngesundheit" mit sich bringen. (Siehe auch "der große Deal", ARD - Geheimakte Freihandelsabkommen und parlamentarische Diskussion Österreich)

 

30.09.2014

Radon in Gebäuden

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Programm

 

 

3./4.November 2014

2. VDB-Baubiotagung

"Gebäudetechnik – Baukonstruktion – gesunde Innenraumluft"

in Kooperation mit dem Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EKoZeT)

Seminarprogramm

vorgeschalteter Workshop

 

21.09.2014

Präsenzveranstaltung in Neuss

 

Wings-FERNSTUDIUM MASTER 
ARCHITEKTUR UND UMWELT

SPEZIALISIERUNG B: BAUPRODUKTE IN DER PLANUNG, KONSTRUKTION UND NUTZUNG VON GEBÄUDEN

Auch 2014 beinhaltet der Masterkurs der Universität Wismar das  Thema ""Baustoffe/Schadstoffe" kennenlernen 

Inhalte

 

 

04.08.2014 ARD 21:40

Der große Deal

Rückschritt in der EU bei gesundheitsschädlichen Bauprodukten? 

"Nach außen hin beteuern die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission, es würden keinerlei Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt in Frage gestellt. Die internen Papiere zeigen aber, dass sich die EU-Kommission beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien kompromissbereit zeigt. Ein Grund zur Beunruhigung: Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen ist in den USA wesentlich laxer als bei uns, die Chemielobby fordert schon offen eine Anerkennung nach dem USA-Prinzip."

Der ARD berichtet beispielsweise über Klebstoffinhalte  (NPB), die derzeit (noch) in der EU verboten sind, in den USA aber erlaubt, obwohl  bereits schwere gesundheitliche Schäden nachgewiesen worden sind 

Infos zur Sendung       Infos zu TTIP

 

 

7.und 8.5.2014

2. Praxisforum Biologische Lichtwirkungen

Von Wissenschaft und Forschung zur Planung und Anwendung

Bauhaus-Universität Weimar

Programm

Pressebericht

EGGBI Informationen zu Licht-Gesundheit

 

 

5./6.4.2014

Faustmesse Knittlingen  Leben-Kunst-Gesundheit

In Zusammenarbeit mit der Stadt Knittlingen plant die Dr. Johannes-Faust-Schule am 05. und 06. April

2014, jeweils 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erstmalig eine Gesundheitsmesse.

Parallel zur Ausstellung sollen an beiden Tagen zahlreiche Expertenvorträge aus diversen Themenbereichen stattfinden, unter anderem zum Thema Wohngesundheit (EGGBI - Samstag 5.4.  13 Uhr  und 14 Uhr ).

Veranstaltungshinweise

 

 

02.04.2014

Eurofins Webinar

Marketing emissionsarmer Produkte

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Gütezeichen, Ökolabel
  • Nachhaltigkeitsprogramme (Gebäude / Produkte)
  • Maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen

Mehr Informationen

 

 

01.04.2014

Eurofins Webinar

LEED, neue Version 4 - neue Möglichkeiten für Hersteller

    • LEED und VOC-/emissionsarme Produkte
    • Änderungen für feste Produkte (Boden- und Wandbeläge, Deckenplatten, Möbel usw.)
    • Änderungen für bei der Anwendung flüssige oder viskose Produkte (Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe)
    • Nachweis der LEED-Konformität  

  • Mehr Informationen

     

     

    31.03. 2014

    Eurofins Webinar

    Jüngste Änderungen an Verordnungen und Normen in Bezug auf VOC-Emissionen (CE, NIK, BREEAM, M1, …)

    • Europäische harmonierte Liste von NIK-Werten
    • CEN/TS 16516 im Vergleich zu ISO 16000
    • BREEAM, LEED
    • Geruchsprüfungen, ISO 16000-28
    • Finnisches M1-Gütezeichen

    Mehr Informationen

     

     

    26.03.2014

    3. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

    Programm

     

     

    20./21.3.2014

    Tag der Holzforschung Braunschweig

    Emissionen aus Baustoffen und Ausstattungen für Innenräume

    – VOC, Formaldehyd und Geruchsstoffe –

    Stadthalle Braunschweig

    Veranstalter: IVTH in Kooperation mit Fraunhofer WKI  Programm

    Pressebericht 

    18.03.2014

    WKI-Online-Seminar »Katalysatoren zur Raumluftreinigung – Helfer oder Risiko?« 

    Presselink

     

     

    26.02.2014

    Konferenzveranstaltung in Tallinn, Estland im Rahmen der

    Exportintiative "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

    Erfreulicherweise werden dabei auch Fragen der Wohngesundheit (bekanntlich kommt es gerade bei nicht gewissenhaften energetischen Sanierungen sehr oft zu "Verschlechterung" der Raumluftqualität und Schimmel!; werden vielfach "hochtoxische Produkte wie z.B. das Flammschutzmittel HBCD ei ngesetzt) behandelt.  

    Programm

     

     

     

    18.02.2014

    Bautec 2014 Berlin

    BMELV Tagung „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“

    Themen:

    • Holz im Bauwesen
    • Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der ökologischen Bestands- und Altbausanierung
    • Neue innovative Werkstoffe - Biobasierte Kunststoffe und neue Faserplatten im Bauwesen

    Programm

    EGGBI Referat

    weitere Veranstaltungen der FNR

     

     

    13.12.2013

    Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik

    Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbH

    Themen unter anderem: "Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich"

    Ringhotel Loew`s Merkur - Nürnberg

    Beginn: 9 Uhr 45

     

     

    30.10.2013

    BUND - Netzwerktagung  "energiesparendes Krankenhaus"

    Krankenhaus Waldfriede
    Argentinische Allee 40 in 14163 Berlin (Zehlendorf)

    Programm

    22.10.2013

    Energieeffizientes Bauen und Sanieren

    Präsentation von deutschen Best Practice Projekten in Lettland und Litauen   Universiteto g. 14, Vilnius

    Deutsch baltische Handelskammer

    Einladung

    18.9.2013

    Netzwerktag 2013 des Chemie-Clusters Bayern

    8seasons München

    Einladung

     

     

    17.09.2013

    2. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    beleuchtet die fachlichen Aspekte des Themenschwerpunkts Radonmessung. Es werden Geräte, Methoden und Kriterien vorgestellt. 

    Tagungsort Bauzentrum München

    Willy-Brandt-Allee

    81829 München

    Beginn: 14 Uhr

    Weitere Infos und Anmeldeformular

     

     

    18.6.2013

    DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

    DGNB Impuls –

    Aufbruch der Ideen

    18. Juni 2013, 10:30 – 17:45 Uhr /

    ICS Internationales Congresscenter, Messe Stuttgart

    Infos

     

    Termin EXAKT Menschenrechte

    Termin Menschenrechte