Formaldehyd - strengere "Richt- bzw. Grenzwerte"?

 

Umfangreiche Informationssammlung aus der EGGBI Schriftenreihe

EGGBI Publikation "Raumschadstoff Formaldehyd" (kostenloser Download)

 

Auf dieser Seite:

Allgemeine Aussagen zu Formaldehyd

 

Forderung nach neuen "Grenzwerten", "Richtwerten":

 

AKTUELL  Produktprüfungen neu zu bewerten!

 

 

Aktuelle Richt- und Orientierungswerte für Innenraumluft

Richt- und "Grenz"- Werte für Baustoffe

Mögliche Formaldehyd- Quellen in Gebäuden


siehe auch  Formaldehyd in älteren Fertighäusern

 

Seit langem fordern internationale Institutionen wie z.B. natureplus strengere Grenzwerte für Formaldehyd - vor allem auch in Schulen und Kindergärten.

Siehe dazu natureplus Pressebericht 2006! sowie natureplus Newsletter März 2015

2006 stellten aber unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt noch fest: unterhalb von 0,1 ppm (= 124 µg/m³) bestünde kein "nennenswertes"(!) Krebsrisiko.

Quelle: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA, Umweltbundesamt, Seite 53) 

 

Literaturquellen

 

Auch mit der Publikation eines "neuen" Bundesgesundheitsblattes im August 2016 als Ergebnis einer Literaturrecherche (kein eigenes Forschungsprojekt) im Auftrag des Umweltbundesamtes 2016 kam es zu keiner wesentlich gesetzlich relevanten "Verschärfung" der empfohlenen Richtwerte,

- offensichtlich statt bisher 124 µg/m³ (0,1 ppm) nunmehr ein Richtwert1 von 100 µg/m³, 

obwohl auch hier unter anderem eine Studie erwähnt wird, bei der bei Formaldehydkonzentrationen über 60 µg/m³ bereits ein um 39% erhöhtes Risiko von Asthma festgestellt wurde. (Quelle: Rumchev KB, Spicket JT, Bulsara MK,Philips MR, Stick SM;2002:Domestic exposureto formaldehyde significantly increse the the rsik of asthma in young children.Eur Respir J 20:403-406)

 

In zwei Metaanalysen wurde ebenfalls festgestellt, dass pro 10 µg/m³ Zunahme Formaldehyd eine Erhöhung des Asthmarisikos um 3% bis 17 % (je nach Studienquellen) zu erwarten ist. (Seite 1034 Bundesgesundheitsblatt- August 2016). 

"Nach Auffassung des Ausschusses sollte eine Konzentration von 100 µg Formaldehyd/m³ Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden, da bei empfindlichen Personen oberhalb dieser Konzentration eine sensorische Reizwirkung auftreten könnte".  (Seite 1044-UBA)

 

Weitere Literaturquellen finden sich unter Formaldehyd- gesundheitliche Auswirkungen

 

Diesen Wert dennoch als Interventionswert für Schulen festzulegen, in denen Kinder, aber auch Lehrer viele Stunden am Tag verbringen, erscheint uns nicht nachvollziehbar.

Siehe dazu auch "Glaubwürdigkeit gesetzlicher Grenzwerte"

Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass sich erhöhte Formaldehydwerte nicht nur in Fertighäusern älterer Generation - sondern immer wieder auch in Kitas und Schulen selbst in Neubauten  findet, und damit die Gesundheit der Kinder  auf unverantwortliche Weise aufs Spiel gesetzt wird. (Siehe Presseberichte zu Belastungen in Schulen und Kitas)

 

Grundsätzlich in Frage zu stellen sind

spätestens seit der Einstufung von Formaldehyd als "krebserzeugend"

unter Berücksichtigung optimaler Präventionssorgfalt  

 

zahlreiche Formaldehyd "Grenzwerte" diverser Gütezeichen.

 

Siehe dazu auch: Gütezeichen für Baustoffe aus "gesundheitlicher" Sicht

 

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Produktprüfberichte sind neu zu bewerten!

Forschungsergebnisse führen zu neuer "Produkt- Bewertung"

Eine neue Prüfnorm - die DIN EN 16516 beunruhigt derzeit Holzwerkstoffhersteller, da sich damit völlig neue Grundlagen zur Feststellung/ Kennzeichnung der Formaldehydemissionen ergeben.

Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren - zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten.

 

"Um das der Chemikalien-Verbotsverordnung zugrunde liegende Schutzniveau unter den heutigen Gegebenheiten in Gebäuden einhalten zu können, ist die Einführung der DIN EN 16516 als neue Prüfnorm („Referenznorm“) für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen unerlässlich. Prüfungen nach der bisherigen Referenznorm DIN EN 717-1 sollen weiterhin gleichberechtigt möglich sein. Ergebnisse von Messungen, die nach der EN 717-1 ermittelt wurden, sind mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren. Abgeleitete Verfahren wie z.B. das Gasanalyseverfahren sollen weiterhin möglich sein. 

Diese Änderungen sollen in der vom BMU veröffentlichten „Bekanntmachung analytischer Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Stoffe und Stoffgruppen“ Eingang finden. "Umweltbundesamt

 

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt nach § 3 Absatz 4 Satz 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94; 2018 I S. 1389) die anliegende, von der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit erarbeitete Liste analytischer Verfahren für die Probenahme und Untersuchung für die in Anlage 1 der ChemVerbotsV genannten Stoffe und Stoffgruppen bekannt, die wissenschaftlich anerkannten Prüfverfahren entsprechen. (Link)

 

 

 

 

Korrekte Kennzeichnung Formaldehydwerte in Prüfberichten seit 2019

Eine korrekte Darstellung der "angepassten Formaldehydkennzeichnung" finden wir in

veröffentlichten Prüfberichten des EPH Dresden

Hier wird aber auch ersichtlich, dass von einem  Produkt, das mit dem bisher von vielen Gütezeichen (TOX Proof, Goldenes M für Möbel...angegebenen Grenzwert 60 µg/m³) akzeptierten Formaldehydwert von beispielsweise 50 µg/m³ werben konnte,

der NIK Wert (bezw. der EU LCI) Wert von 100 µg/m³ nach der neuen Bewertungsform bereits überschritten wird. (AGBB Bewertungsschema 2018)

Von vielen Gütezeichen werden diese "neuen" Werte

Zitat Kriterien Blauer Engel DE UZ 76 (Bau und Möbelplatten - darauf berufen sich viele Möbelhersteller bei Grenzwertangaben von 60 bzw. 80 µg/m³):

"Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN). Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm einzuhalten. (in Anlehnung an das WKIRechenmodell für Formaldehyd)."

bedauerlicherweise weder in den Kriterien, Prüfberichten oder Zertifikaten angeführt.

Ebenso verweisen nur wenige Hersteller  "offensiv" auf die neue "E05" Kennzeichnung. (Positivbeispiel Pfleiderer

 

 

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Allgemeine Aussagen zu Formaldehyd

Formaldehyd

weitere Bezeichnungen:

Formalin
Oxomethan
Methanal

Ameisenaldehyd, Formylhydrat, Ameisensäurealdehyd, Methylaldehyd...

CAS: 50-00-0

Stoffgruppe 142600 Aldehyde

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H301+H311+H331: Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H370: Schädigt die Organe

Gestis Stoffdatenbank

Mögliche Quellen:

Holzprodukte, Holzwerkstoffe, Melaminharze, Farben, Lacke, Klebstoffe, Montageschäume,Tapeten, Dämmstoffe, Leder, Textilien, Teppiche, Tabakrauch, Desinfektionsmittel, Kosmetika; Reinigungs- und Pflegemittel, Konservierungsmittel, Gasherde...

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Aktuelle Richt und Orientierungswerte für Innenraumluft und Bauprodukte

 

 Formaldehyd in der Innenraumluft

(Quellen: Arguk, BNB, AGÖFTÜV (Seite 10);  S-Cert;  Umweltbundesamt-UBA, LEED; VDB)

Besonders erwähnenswert dabei die BNB Werte "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" für Bundesgebäude! (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)·         

 

·         Kriterien - BNB Unterrichtsgebäude

       Bei mehr als 100 µg/m³ Formaldehyd ist eine BNB Gebäudezertifizierung nicht möglich!

·         Anforderungen an die Innenraumlufthygiene Seite A3 und Seite A 4 (TVOC und Formaldehyd)

·         Anforderungen an Schulen allgemein

Dauer der täglichen Belastung ein Bewertungsfaktor?

Zahlreiche Gesundheitsämter ignorieren aber bei ihren "Stellungnahmen" gerade auch bei Schulen nach wie vor diese sicherlich "begründeten" wesentlich strengeren "Grenzwerte" diverser Gebäudezertifikate im In- und Ausland, und sind sogar oftmals der Meinung, mit Lüftung ließen sich Schadstoffprobleme ohnedies dauerhaft "sanieren". Siehe dazu: Lüftung statt Sanierung

Wir wissen sogar von "Amtsärzten" die eine gesundheitliche Gefährdung durch Formaldehyd durch Einatmen überhaupt in Frage stellen.(Pressezitat Gesundheitsamt Görlitz)

 

Bei Schulen wird gelegentlich mit dem Hinweis auf 4, 6 oder maximal 8 Stunden Aufenthalt  kommuniziert, es würde selbst bei Überschreitung des Richtwertes von 100 µg/m³ (in konkreten Fällen Überschreitungen um 20 bis 30%!) dennoch kein Handlungsbedarf bestehen.

Diese Interpretation eines Richtwertes für einen krebserzeugenden Stoff ist nicht nachvollziehbar – wir konnten bisher in der Fach-Literatur zu den Formaldehyd- Richtwerten keine solche Bezugnahme auf eine wie immer geartete Aufenthaltsdauer finden - im Gegenteil:

Ein Zitat (UBA/AIR): 

"Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Konzentration von 0,1 mg Formaldehyd/ m³ Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden." Textquelle

Hier glauben  manchmal selbst Gesundheitsämter fachlich qualifizierter zu sein, als die Expertenkommission AIR des Umweltbundesamtes, wenn sie behaupten, eine (konkret 20% ige) Überschreitung dieses Wertes sei tolerabel, weil Kinder ohnedies nur während der regulären Unterrichtszeit die Klassenräume nutzen! 

Allgäuer Zeitung, 06.10.2020, "Schadstoffmessung sorgt für Diskussion" - gemessen wurden konkret 120 µg/m² = 0,12 mg/m³ = 20 % Überschreitung des RW)

 

Auch die wesentlich strengeren Grenzwerte für die BNB Gebäudezertifikate des Bundes mit 30 bzw. 60 µg/m³ gehen sicherlich bei Schulen nicht von 24 Stunden Aufenthalt aus!

 

Bundesgesundheitsblatt:

"Ausgehend von einer NOAEC von 0,63 mg/m3 für Reizwirkungen beim Menschen, eines Faktors von 1 für die Zeitextrapolation sowie eines Faktors von 5 für die interindividuelle Variabilität leitet der Ausschuss einen Richtwert I (Vorsorgewert) von 0,1 mg Formaldehyd/m3 Innenraumluft ab. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Konzentration von 0,1 mg Formaldehyd/ m3 Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden." Bundesgesundheitsblatt 2016 · 59:1040–1044

 

"Konzentrationen größer 0,06 mg/m³ (=60 µg/m³ = 0,05 ppm) als 24 h Mittelwert bzw. größer 0,1 mg/m³ (=100 µg/m³) als Kurzzeitwert geben dabei zu Besorgnis Anlass. Anzumerken ist, dass die Konzentration an Formaldehyd stark von Temperatur und Luftfeuchte abhängig ist." (IBO Wien)

Referenzwert DGUV:

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) benennt in einer Publikation über Referenzwerte am Arbeitsplatz einen Referenzwert von 60 µg/m³ für Formaldehyd an Schulen. (Seite 146 der DGUV Liste)

 

IBO Wien:

 

"Konzentrationen größer 0,06 mg/m³ (=60 µg/m³ = 0,05 ppm) als 24 h Mittelwert bzw. größer 0,1 mg/m³ (=100 µg/m³) als Kurzzeitwert geben dabei zu Besorgnis Anlass. Anzumerken ist, dass die Konzentration an Formaldehyd stark von Temperatur und Luftfeuchte abhängig ist." (IBO Wien)

 

 

 

 

Zu hinterfragen sind stets Bewertung "weisungsgebundener" Behörden, wirtschaftlich "abhängiger" Gutachter etc. zu "gesundheitlichen Auswirkungen"!

Wir wissen sogar von einem "Amtsarzt" der grundsätzlich  eine gesundheitliche Gefährdung durch Formaldehyd durch Einatmen  in Frage stellt! (Pressezitat Gesundheitsamt Görlitz)

 

 

 

 

Strenge Anforderungen an die Formaldehydwerte in der Raumluft International:

(Aufstellung auf Seite 11 der Präsentation "Consens")

 

Definition für "sehr gute Raumluft":

Frankreich (VGAI = Valeur de qualité d`air interieur=Innenraum Richtwert, Langzeit) 10 µg/m³;

Kalifornien (CREL = Chronic Reference Exposure Level, Langzeit) 9 µg/m³

 

"befriedigend":

Frankreich (VGAI Kurzzeit) 50 µg/m³

Kalifornien (REL, 8 Std.) 55 µg/m³

 

 

Offizielle österreichische Richtwerte

 

In einer vom Umweltministerium und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft werden Orientierungswerte für die Innenraumluft für diverse Parameter festgelegt. 

 

Klassifizierung der Innenraumluftqualität in Hinblick auf Schadstoffe laut Akademie der Wissenschaften/ BMLFUW

 

Substanz           Bezeichnung              Raumluftkonzentration [mg/m³]           Bemerkungen

 

Formaldehyd     WIR – wirkungsbezogener                  0,06                           24h-Mittelwert

                            Innenraumrichtwert                           0,10                         Halbstunden-Mittelwert

Quelle (Seite 6)

Schweiz

 

BAG Richtwert:    Bundesamt für Gesundheit BAG

 

Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, empfiehlt das BAG, dass die Formaldehydkonzentration in bewohnten Wohn- und Aufenthaltsräumen eine Konzentration von 0.1 ppm (entspricht 125 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft (µg/m3)) nicht übersteigen soll. 

Die Einhaltung des Richtwerts ist nicht gleichzusetzen mit einer guten Raumluftqualität. Vorsorglich sollten die Belastungen der Wohnraumluft mit Formaldehyd so gering wie möglich gehalten werden.

Formaldehyd vermeiden - Tipps für Verbraucher 

 

 

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Formaldehyd in/ aus Baustoffen

Aktuelle Forderung der EU- Kommission 2022

   

Anpassung an deutsche Regelung mit Vorgabe der neuen Prüfnorm DIN EN 16516 bzw. Halbierung bisheriger Grenz-Werte bei Prüfung nach EN 717-1 - (siehe dazu auch Information Fraunhofer Institut) 

Am 2. Mai 2022

reichte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung des REACH-Anhangs XVII bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ein, um eine neue Beschränkung für aus Erzeugnissen freigesetztes Formaldehyd der REACH-Verordnung hinzuzufügen.

Zu dem Entwurf Verordnung der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Formaldehyd und Formaldehyd-Freisetzungen (Referenznummer G/TBT/N/EU/888) heißt es in der Kurzbeschreibung auf der Seite der Europäischen Kommission:

 "Mit diesem Verordnungsentwurf soll Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, indem die folgende Beschränkung hinzugefügt wird: das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, denen bei ihrer Herstellung absichtlich Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Stoffe zugesetzt wurden, wenn die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds unter den in der Anlage der Beschränkung angegebenen

0,062 mg/m³ =  962 µg/m³ bei Erzeugnissen und Möbeln auf Holzbasis bzw.

0,08 mg/m³   =    80 µg/m³ bei anderen Erzeugnissen übersteigt.

Sowie Straßenfahrzeuge, wenn die Formaldehydkonzentration im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 übersteigt.

Diese Beschränkung gilt 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Straßenfahrzeuge und

36 Monate nach ihrem Inkrafttreten für alle anderen in ihren Geltungsbereich fallenden Gegenstände."

 

Spätestens nach Inkrafttreten dieser Änderung erweist sich die bisherige Formaldehydbewertung für Holzwerkstoffe mit der Bezeichnung E1 als völlig absurd! (Siehe dazu Kapitel: 6 der Zusammenfassung "Raumschadstoff Formaldehyd"),

auch für den Blauen Engel und andere Gütezeichen ergibt sich spätetsens dann daraus auch aus internationaler Sicht ein Handlungsbedarf bezüglich Definition der Grenzwerte.

 

Auch die derzeitige NIK-Werte Liste muss demnach entsprechend geändert werden. (Derzeitiger NIK-Wert: 100 µg/m³) - ohne Angabe der Prüfmethode!

 

 

 

 

Aktuelle gesetzliche und "freiwillige" Anforderungen an Bauprodukte

 

Mit Wegfall der AgBB Prüfungen seit Ende 2016 für die bauaufsichtliche Zulassung verschiedener Produktgruppen auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes bleibt die Frage offen, welche Werte zukünftig möglicherweise das "zuständige" CE Zeichen, soferne es in absehbarer Zeit überhaupt gesundheitliche Aspekte ernsthaft berücksichtigen wird, vorgeben wird.

 

Aktuell scheint es für Bauprodukte keine gesetzlich bindenden "Grenzwerte" bezüglich Formaldehyd mehr zu geben – viele Bauunternehmen, Baustoffhändler und Möbelhersteller orientieren sich bei Holzwerkstoffen daher an

"freiwilligen" Gütezeichen und

Einstufungen.

 

Sie sind letztendlich haftbar für ein "wohngesundes Produkt Gebäude" entsprechend den Landesbauordnungen, und somit de facto auch für die Einhaltung entsprechender maximaler Raumluftwerte, wie sie bereits in vielen Ausschreibungen (vor allem Kitas, Schulen) aber auch von diversen Gebäude-Zertifikaten gefordert werden. 

 

 

Quellen- Stand  10/2022: AgBB, Eurofins natureplus;   SHI, eco Institut; ; IBR; EU Eco Label (Möbel);  französische VOC VerordnungBlauer Engel; Afsset;  Goldenes M; RIS Österreich, Entwurf EU/ REACH

 

Ist somit der erlaubte Grenzwert für E1 höher als der NIK Wert?

Sonderbewertung Möbel?

Besonders freundlich bewertet der Blaue Engel

Formaldehyd in Möbeln (RAL UZ  38 für Möbel)

"Sofern die eingesetzten Holzwerkstoffe nicht mit dem Umweltzeichen nach DE-UZ 76 ausgezeichnet sind,  dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm (!) im Prüfraum nicht überschreiten."(Blauer Engel- Homepage November 2021)

Diese Ral, aktualisiert zuletzt 2013 berücksichtigt nicht, dass Formaldehyd inzwischen als krebserzeugend eingestuft wurde - auch die Überschreitung des laut AgBB für Bauprodukte festgelegten R-Wertes von <1,0  mit 1,25 spielt hier offensichtlich keine Rolle!

 

Bewertungssystem USA 

Immer öfter berufen sich Holzprodukte auf die Einhaltung des US- Regelwerks

"EPA TSCA Title VI compliant for Formaldehyde"

Dazu werden Grenzwerte (ppm) angegeben -

Hartholzsperrholz  0,05 ppm    entspricht:      62 µg/m³

Spanplatten          0,08 ppm                         100 µg/m³       

MDF Platten          0,09 ppm                         110 µg/m³ 

Dünnes MDF         0,11 ppm                          136 µg/m³

Dies stellt immerhin noch erhebliche "erlaubte" Formaldehydemissionen dar.

Ebenfalls bekannt in den USA die Bewertung Carb ACTM Phase 2 - entspricht in den Werten auch der EPA- Zertifizierung, unterscheidet sich aber in den vorgeschreibenen Wiederholungs- Prüfzeiträumen. (Kapitel 5 der US- Übersicht)

 

Wichtige Änderung bei der Bewertung von Messergebnissen nach EN 717-1 (DNPH)

All diese Kennzeichnungen sind angesichts der neuen Prüfnorm (2018) - der DIN EN 16516 für Holzwerkstoffe neu zu überarbeiten.

"Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren!"  Umweltbundesamt, 17.01.2019

Zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten."

Irritierend sind in diesem Zusammenhang Aussagen von Herstellern auf diversen Datenblättern – z.B.

"Emissionsklasse E1 (Formaldehyd geprüft ≤ 0,07 ppm nach EN 717-1)" (Beispiel)

Der angegebene Grenzwert für E1 wurde hier "inoffiziell!" von manchen Herstellern dem NIK- Wert von 100 µg/m³ angepasst – nicht aber die inzwischen vorgeschriebene Messmethodik! Somit ergäbe dies immer noch ein "möglicher Wert" von über 170(!) µg/m³ nach der inzwischen gültigen DIN EN 16516.

 

 

 

1.1.1     Messmethode –Grenzwerte Beispiel E1 Klassifizierung:

 

Unterschiedliche Messmethoden verwirren den Verbraucher, da sie auch unterschiedliche "Messwerte" bzw. Bezeichnungen mit sich bringen. Bevorzugt wird unsererseits die Prüfkammeruntersuchung (ergibt Werte wie in der Tabelle µg/m³; gelegentlich eingesetzt wird aber auch noch immer die Gasanalysemethode mit der Ergebnisangabe in mg/m²/h.

 

Hinweis zur Gasanalysemethode:

"Der Gasanalysewert kann bedingt zur Umrechnung genutzt werden, der hier berechnete Kammerwert ist aber auf Grund der grundsätzlichen Problematik der Korrelation von abgeleiteten Materialkennwerten zur Kammer-Methode nicht gesichert bewertbar". (WKI Rechenmodell Seite 35)

Nach wie vor werben aber manche hersteller mit Ergebnissen solcher Untersuchungen!

Aussage IHD zur Perforatormethode 

"Des Weiteren zeigten die Ergebnisse, dass sich aus dem Zusammenhang zwischen den ASTM Prüfkammerverfahren und der Perforatormethode keine allgemeingültigen Richtwerte als Qualitätskriterium ableiten lassen. Ein niedriger Perforatorwert gewährleistet nicht gleichzeitig auch niedrige Prüfkammerwerte. Eine eindeutige Einstufung der Produkte in die CARB-Phase 1 oder 2 ist nicht möglich. Der Perforatorwert ist produktspezifisch, d.h. definiert durch den Produkttyp, die Rezeptur sowie auch durch die Produktionsanlage. Projektbericht 2011

 

Grenzwert für Holzwerkstoffe E Klassifizierung:

 

Formaldehyd-Emissionsklasse E1 für Holzwerkstoffe (EN 13986/ E1 siehe WKI Seite 24)

·         Prüfraummethode (Prüfkammer):

Ausgleichskonzentration < 0,1 ppm = 124 µg/m³

·         Gasanalyse-Methode:

Emission    < 3,5 mg/m²h

 

Der für E1 festgelegte Höchstwert von 0,1 ppm = 124 µg/m³ überschreitet wesentlich die EGGBI Anforderungen an "verträgliche" Holzwerkstoffe.

 

 

Siehe dazu auch Kapitel Kennzeichnung 

 

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Mögliche Formaldehyd – Quellen in Gebäuden

1.1.1     Holzwerkstoffe – Bauplatten, Möbel

Häufigste "Quelle" von Formaldehydbelastungen in Gebäuden sind nach wie vor Holzwerkstoffe, vor allem älterer Generation, die mit entsprechenden Klebern produziert worden sind.  

Untersuchungen in älteren Fertighäusern ergaben massive Belastungen aus den damals verwendeten Spanplatten auch noch nach mehr als 40 Jahren.

Aber auch aktuell gibt es nach wie vor stark belastete Holzwerkstoffe, die sowohl als Bauplatten als auch vor allem für die Möbelherstellung eingesetzt werden. Entsprechend kommunikationsscheu sind die entsprechenden Hersteller.

 

Daneben findet sich Formaldehyd aber auch in

1.1.2     Farben, Lacken

1.1.3     in den unterschiedlichsten Bodenbelägen

(siehe dazu: mögliche Schadstoffe aus Bodenbelägen)

1.1.4     bestimmten Dämmstoffe, Ortsschäume

(siehe dazu Auflistung Umweltbundesamt)

1.1.5     weiteren Produkte

auch in Textilien, Reinigungsmitteln, Textilimprägnierungen, bedauerlicherweise auch in Spielwaren kann Formaldehyd enthalten sein.

 

Siehe auch Auflistung, Kapitel 1.2.2  "Vorkommen und Quellen in Innenräumen" (Seite 7)

Formaldehyd wird in unterschiedlichen Bereichen angewandt (Lexikon Wohnen):

  • Kunststoffindustrie
  • Reinigung
  • Möbelbranche
  • Kosmetik
  • Textilbranche

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AgBB und Formaldehyd

 

Derzeit steht noch nicht fest, in welchem Ausmaß Regelungen aus AgBB für die künftige CE Kennzeichnung herangezogen werden – wir haben daher die bisherige Formaldehydbewertung durch AgBB hier nochmals festgehalten.

1.1.1.1      Ausschluss der Formaldehydbewertung bis März 2015 

 

hatten die AgBB Richtlinien (unter anderem als Grundlage für zahlreiche bauaufsichtliche Zulassungen) auf Grenzwerte für Formaldehyd verzichtet –

 

sie definierten

aber   einen generellen Grenzwert für kanzerogene Stoffe (allerdings in den Richtlinien "wörtlich" und inhaltlich kaum nachvollziehbar nur für VOC/SVOC).

 

Zitat AgBB:

Kanzerogene Stoffe: Es findet eine erneute Überprüfung der Abgabe von kanzerogenen Stoffen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Bedeutung für den Raumnutzer statt. Nach 28 Tagen darf kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B 0,001 mg/m³ übersteigen.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/agbb-bewertungsschema_2012.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/agbb-bewertungsschema_2015_2.pdf 

 

"Durch den Einsatz der DNPH-Methode werden zusätzlich zu den Aldehyden, die in die Klasse der VOC fallen, auch einige sehr flüchtige VOC (VVOC) wie Butanal, Aceton, Formaldehyd und Acetaldehyd quantitativ erfasst, deren Bestimmung zwar im AgBB-Bewertungsschema nicht gefordert wird, deren Erfassung aber für die Produktbewertung zusätzliche Informationen liefert".

 

Dieser Ausschluss von Aldehyden bei dieser Produktbetrachtung erschien uns gerade in Bezug auf

 

Formaldehyd  

 

keinesfalls nachvollziehbar, da wir gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Formaldehyd selbst noch nach 30 Jahren in Fertighäusern älterer Generation (verursacht durch Spanplatten) vielfach feststellen mussten.

 

Würde die zitierte AgBB Anforderung aber generell für VOC  (auch VVOC)  gelten, würde dies bedeuten, dass ab der Neueinstufung als krebserzeugend für Formaldehyd ein wünschenswerter Grenzwert von 1 µg/m³ (10 µg/m³ fordert beispielsweise das französisches VOC Label, Klasse A+; liegt ohnedies realistischer Weise wesentlich über den üblichen natürlichem Formaldehydgehalt von unbehandeltem Holz) ohnedies bereits festgelegt wäre!

1.1.1.2      Einbeziehung in AgBB Bewertung:

Der grundsätzliche "Ausschluss von Formaldehyd aus der AgBB Bewertung" findet sich nicht mehr im aktuellen AgBB Bewertungsschema – vielmehr wird hier der NIK- bzw. LCI Wert mit 100 µg/m³ angegeben!  

Umweltbundesamt AgBB Bewertungsschema 2018

 

Analytik von Carbonylverbindungen: Für folgende Carbonylverbindungen ist in Übereinstimmung mit der DIN EN 16516 das in der DIN ISO 16000-3 beschriebene Verfahren zu verwenden: Formaldehyd, Acetaldehyd, Propanal, Propenal, Butanal, Aceton.

 

1.1.1.3      Neuregelung mit Aufnahme von Formaldehyd in Bewertung ist dennoch nicht ausreichend:

Zitat aktuelle AgBB 2018:

"Kanzerogene Stoffe

Es findet eine erneute Überprüfung der Abgabe von kanzerogenen Stoffen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Bedeutung für den Raumnutzer statt. Nach 28 Tagen darf kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B 0,001 mg/m³ übersteigen."

 

Die grundsätzlich zu hinterfragende Ausnahme für Formaldehyd  (wesentlich "freundlichere" Behandlung als beispielsweise die der natürlichen Holzbestandteile "Terpene") ändert sich auch die  Neufassung des AgBB Schemas 2015 und 2018 nicht ausreichend:

 

Obwohl ab 1.4.2015 als cancerogen der Gruppe 1B (H350) und mutagen 2 (H341) kennzeichnungspflichtig, wurde hier eine bemerkenswerte Ausnahme gemacht:

 

"Außerdem hat sich der AgBB auch speziell zur Einstufung von Formaldehyd geäußert: "Obwohl auch weiterhin Cancerogene der Kategorien 1a und 1b nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach 3 Tagen nicht mit mehr als 10 µg/m³ sowie nach 28 Tagen nicht mit mehr als 1 µg/m³ emittieren dürfen und Formaldehyd inzwischen als Cancerogen der Kategorie 1b eingestuft wird, fällt Formaldehyd nicht in die Bewertung der Cancerogene. Hier wurde ein NIK-Wert von 100 µg/m³ festgesetzt." (Zitat natureplus)

 

Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser „Ausnahme“ nur um eine vorübergehende Positionierung handelt und sich – analog wesentlich anderslautender internationaler Richt- und Grenzwerte für Formaldehyd auch in D bereits mittelfristig wesentlich strengere „Grenzwerte“ für einen nach wie vor sehr relevanten Innenraumschadstoff mit mutagener und krebserzeugender Eigenschaft durchsetzen können. (Siehe auch Hoffnung auf besseren Verbraucherschutz: "Die Baubiologen Hamburg")

 

 

 

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Blauer Engel und andere Gütezeichen

1.1      Allgemeine Aussage zu Formaldehyd Grenzwerten bei Bauprodukten

 

Hier findet sich in den meisten Basiskriterien diverser Gütezeichen bereits unter "allgemeinem Stoffverbot", "allgemeinen stofflichen Anforderungen" derzeit noch(!) immer:

ein genereller Ausschluss von Stoffen mit der Einstufung H 350 bzw. R 45.

(Beispiel Blauer Engel für elastische Bodenbeläge, z.B. Linoleum - RAL UZ 120)


Endwert krebserzeugende Stoffe 28.Tag:

Grenzwert ≤ 1 µg/m³  je Einzelwert   (Kriterien Anhang 1) - dies würde zahlreiche "Formaldehyd- haltige Produkte" generell ausschließen!

Für Formaldehyd wurde daher - abweichend von diesem Basiskriterium ein Grenzwert von 60 µg/m³ (!!!) festgelegt!

Offensichtlich wurde hier die Neueinstufung von Formaldehyd als krebserzeugend noch nicht "realisiert".

Da ein solcher grundsätzlicher Ausschluss gerade für Naturbaustoffe  (vor allem Holz) nicht realistisch und sinnvoll wäre (siehe "natürliches" Formaldehyd) wird hier eine generelle Überarbeitung dieser Richtlinien unumgänglich sein - für den Verbraucher wird dies aber nur nachvollziehbar werden, wenn die als "Ausnahme" zu bezeichnenden Formaldehydgrenzwerte glaubwürdig entsprechend der unbestrittenen grundsätzlichen Toxizität auf ein Mindestmaß (analog natürlichem Formaldehydanteil von Naturprodukten) reduziert werden. 

Eine eventuelle "Interpretation", diese Stoffverbote bei diversen Gütezeichen bezögen sich nur auf "zugesetzte Stoffe" (Formaldehyd wird üblicherweise nicht als Stoff zugesetzt, sondern ist bereits Bestandteil diverser Kleber, Farben, Lacke u.a.) erscheint für den Verbraucher gewiss nicht nachvollziehbar - ihn interessiert sicherlich ausschließlich, welche gesundheitsschädlichen Stoffe aus einem Bauprodukt "herauskommen", und nicht deren Herkunft.

 

Auch der beim „Blauen Engel“ genannte neue "erhöhte" Höchstwert für Formaldehyd von 80 µg/m³ (in der RAL UZ-76 für Bau und Möbelplatten ) bis 2016 waren es noch "nur: 60 µg/m³) erscheint angesichts von Formaldehydwerten anderer Gütezeichen und auch beispielsweise der französischen VOC Verordnung, Kennzeichnung A+ (10 µg/m³) für eine Bewerbung als „emissionsarm“ zumindest außerordentlich „großzügig“ – dies vor allem angesichts der EU Neueinstufung von Formaldehyd

als „krebserzeugend und mutagen 2

Nicht begründet wird in dieser RAL UZ 76 die Sonderbehandlung von Formaldehyd:

Zitat:

Darüber hinaus darf das Produkt keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile enthalten:

...  Stoffe, die in der TRGS 90511 eingestuft sind als:

·         krebserzeugend (K1A, K1B, K2),

·         erbgutverändernd (M1A, M1B, M2)

·         fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B, RF2, RD1A, RD1B, RD2)

·         Formaldehyd ist von diesen allgemeinen Anforderungen ausgenommen. Für diese Substanz gelten gesonderte, in den Vergabekriterien aufgeführte Anforderungen.

OSB- Platten

Besonders bedauerlich finde ich die völlig unverständliche Grenzwerterhöhung beim Blauen Engel

RAL UZ 76 (Holzwerkstoffe, OSB- Platten) 2016 von 60 µg/m³ auf 80 µg/m³

Quellen: DE-UZ 76 Aussagen zu Formaldehyd   

 

Anforderungen Formaldehydwerte am Beispiel OSB Platten

 

RAL UZ 76 Ausgabe 2011 "Emissionsarme Holzwerkstoffplatten" – damals ohne Kriterien bezüglich VOC- Werten!):

 

3.1. "Die Holzwerkstoffplatten mit formaldehydhaltigen Bindemitteln dürfen eine Ausgleichskonzentration von 0,05 ppm Formaldehyd im Prüfraum nicht überschreiten. Die Prüfung ist nach dem „Prüfverfahren für Holzwerkstoffe“ 2 durchzuführen."   =   0,05 ppm = 62,5  µg/m³

 

 

RAL UZ 76 Ausgabe Februar 2016 (Seite 10)

 

Formaldehyd- einzuhaltender Wert≤ 80 µg/m³

 

Warum wurde hier der Grenzwert für einen inzwischen zusätzlich als krebserzeugend eingestuften Schadstoff sogar noch erhöht???

Möbel

In der RAL UZ 38 für Möbel wird sogar ein Wert von 0.1 ppm = 124 µg/m³ (!) toleriert (Seite 6):

"Für die Herstellung der Produkte gemäß Abschnitt 2 können Holzwerkstoffe mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 76 eingesetzt werden. Sofern die eingesetzten Holzwerkstoffe nicht mit dem Umweltzeichen nach RAL-UZ 76 ausgezeichnet sind, dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm im Prüfraum nicht überschreiten."

 

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Gesundheitliche Auswirkungen

 

Humantoxische Bewertung (Zitate):

Wirkungsmechanismus:

·         Die lokale Reizwirkung, akute und chronische Schädigungen an direkt kontaktierten Geweben und die genotoxischen Eigenschaften werden auf die hohe Reaktivität des Moleküls zurückgeführt [C - 4 / Greim / 2000 S. 1].

·         Bei akuten Intoxikationen kann sich durch schnelle Umsetzung von F. zu Formiat eine metabolische Azidose ausbilden [D – 296 / Pandey / 2000].

·         Die Auslösung der allergischen Reaktionen vom Typ IV wird wahrscheinlich durch Reaktion von F. mit Proteinen der epidermalen Langerhans-Zellen vermittelt [C - 70 / ACGIH / 2001 S. 14].

 ·          Tumorbildung

 

Die im Tierversuch beobachtete Tumorbildung in der Nase wird primär mit der zytotoxischen Wirkung des F. und der hierdurch verursachten Steigerung der Zellproliferation, die mit einer erhöhten Zahl an DNA-Protein-Crosslinks korreliert, in Zusammenhang gebracht. Dieser Mechanismus wird auch für den Menschen als wahrscheinlich angesehen [C - 4 / Greim / 2000 S. 3, 32].

Nachdem Formaldehyd bislang in der EU als „kann vermutlich Krebs erzeugen“ (Kategorie 2 gemäß CLP-Verordnung) eingestuft war, wurde es im Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP-Verordnung) eingestuft. (Umweltbundesamt)

·         Formaldehyd- Allergie

Neben der Typ IV-Reaktion wurden auch allergische Reaktionen vom Typ I (unspezifische IgE-Antikörper) und vom Typ II (F.-spezifische Antikörper) beobachtet. F.-Antikörper fand man bei Patienten, die bei medizinischer i.v.-Behandlung wiederholt Spuren von F. aufnahmen.

Ein Fallbericht beschreibt eine anaphylaktische Reaktion bei einer Person mit Kontaktdermatitis nach parenteralem F.-Kontakt. Aus beruflicher Erfahrung wurde berichtet, dass akute allergische Reaktionen meist durch Exposition über den Luftweg induziert und hauptsächlich an der Gesichtshaut sichtbar werden (periorbitales Ödem), während die chronische Form sich bevorzugt als Ekzem an Händen und Armen manifestiert. [C - 70 / ACGIH / 2001 S. 14]      http://www.noxen.de/publik/12/wirk.html 

Mehr Infos zur Formaldehyd-Allergie

"Gesundheitslexikon" , DGK und  Floridsdorfer Allergie- Zentrum

 

 

Risikogruppen:

·         Asthmatiker

·         Personen mit signifikanten Lungenfunktionsstörungen aufgrund chronischer Lungenerkrankungen

·         Personen mit chronischen Hauterkrankungen oder akuter Dermatitis [C - 24 / NIOSH / S. 2]

·         Personen mit bestehender Sensibilisierung gegenüber F. [C – 140 / NEGCD / Nr. 2003:11 S. 48] 

·         Personen mit geschwächtem Immunsystem

·         Kleinkinder, Schwangere als besondere Risikogruppe

Weiterführende Links:

US Behörden stufen Formaldehyd als krebserzeugend ein

Toxcenter:        Schädigung der Atemorgane (Seite 7)   Kinder extrem empfindlich (Seite 11)

 

Weitere Literaturquellen:

Entgegen Aussagen mancher deutscher Behörden, es konnte bisher kein Zusammenhang zwischen Formaldehydbelastungen in Wohnungen und erhöhtem Asthmarisiko vor allem bei Kindern nachgewiesen werden, fanden wir in der Literatur doch solche Hinweise:

Einige Fallberichte über Formaldehyd-induziertes Asthma deuten darauf hin, dass diese Reaktionen über einen immunologischen Mechanismus ausgelöst werden können. Im Hinblick auf eine mögliche allergische Genese solcher Reaktionen werden die spezifischen Expositionsbedingungen und die individuelle Empfindlichkeit (Idiosynkrasie) als wesentliche Faktoren eingeschätzt.
[C - 149 / CICADs / 2002, S. 33]

https://www.nis.nrw.de/publik/12/wirk.html

"Einige Wochen nach Renovierung der Wohnung und Anbringen einer Spanplatte traten bei einem 46-jährigen Patienten asthmatische Beschwerden auf. Hauttests mit ubiquitären Allergenen, Nahrungsmittelallergenen und Staubproben waren negativ.

Der Scratchtest mit 2% Formaldehyd in Wasser ergab nach 10 Minuten eine deutliche Sofortreaktion, und im Epikutantest mit 1% Formaldehyd in Wasser zeigte sich nach 24 und 48 Stunden eine positive Reaktion. Im RAST wurde spezifisches IgE gegen Formaldehyd-HSA-Konjugat nachgewiesen.

Lungenfunktionstests waren unauffällig, und es bestand eine unspezifische Hyperreaktivität (PC 20(Meth): 2,5 mg/ml).

 

Eine bronchiale Provokation wurde nicht durchgeführt. Bei einem Buchdrucker mit Asthma wurde im RAST ebenfalls spezifisches IgE ermittelt, Angaben zu weiteren immunologischen Untersuchungen fehlen aber (Imhof und Wüthrich 1988)."

 Formaldehyd [MAK Value Documentation in deutscher Sprache, 2010]

 

In einer australischen Fall-Kontroll-Studie an 88 Kleinkindern im Alter von 0,5-3 Jahren mit einem ärztlich diagnostizierten Bronchialasthma und 104 Kontrollkindern zeigte sich Formaldehyd - 25 - ein erhöhtes Risiko für Asthma ab einer Formaldehyd-Konzentration von 50 ppb (60 µg/m³) (Rumchev et al. 2002). http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/formaldehyd_ak.pdf

Eine Studie aus den USA, in der eine erhöhte Häufigkeit von ärztlich festgestelltem Asthma und ärztlich festgestellter chronischer Bronchitis sowie eine reduzierte Lungenfunktion mit zunehmender Formaldehyd-Konzentration bei 6-bis 15jährigen Kindern beobachtet wurde, gibt Hinweise auf mögliche Effekte häuslicher Formaldehyd-Belastungen auf die Lungenfunktion von Kindern.

(Dr. Wiesmüller, Aachener Institut für Risikoanalyse und -bewertung)

Da Formaldehyd gesundheitsschädigend ist, sollte man durch bestimmte Vorkehrungen versuchen, die Belastung in der eigenen Wohnung – insbesondere für Kinder - möglichst gering halten. Dazu raten die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung e.V. (DLS) in Hannover. „Formaldehyd ist giftig, kann bei direktem Kontakt Haut-, Atemwegs- oder Augenreizungen verursachen und ist bei chronischer Belastung vermutlich Krebs erregend“, erläutert Prof. Harald Morr, Vorstandsvorsitzender der DLS und Direktor der Pneumologischen Klinik Waldhof Elgershausen in Greifenstein. „Außerdem steht Formaldehyd schon länger im Verdacht, die Entwicklung von Asthma bronchiale bei Kindern zu begünstigen. Zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Formaldehydbelastung von Kindern in Innenräumen und der Entwicklung von Asthma besteht, kommt jetzt aktuell eine britische Übersichtsstudie (siehe Environmental Health Perspectives, Online-Vorabveröffentlichung am 6.11.09. ), die rückblickend sieben Untersuchungen zum Thema analysiert hat.“ Lungenärzte im Netz

 

Besonders interessant auch Aussagen von Professor Herbarth zum Nachweis einer Formaldehydbelastung,

Zentrum für Umweltmedizin und Umweltepidemiologie Leipzig (UMZ)

Schadstoffe im Körper können mit hochempfindlichen Methodenanalysiert werden, z.B.Schwermetalle oder Lösungsmittel. 

Frage:

Sind die Ausgangsstoffe unter Umständen nicht gut oder nicht mehr nachzuweisen, kann, die Abbauprodukte jedoch besser bzw. überhaupt nur zu finden und zu analysieren?

Antwort:

PROF. METZNER: Ja, die Ausgangsstoffe sind oft metabolisiert. Das Formaldehyd zum Beispiel wird metabolisiert zur Ameisensäure. Findet man diese, kann man davon ausgehen, dass eine Formaldehyd-Exposition stattgefunden hat, weil die Ameisensäure sonst im Körper nichtvorkommt. (Seite 20, Interview)

 

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Formaldehyd an Schulen und Kitas

 

 

Bewertung von Formaldehydbelastungen an Schulen

Die vor allem bei Formaldehydproblemen an Schulen, Kitas häufig angeführte "Unterschreitung des "Grenzwertes" von 100 µg/m³ (in vielen Fällen wird von nicht informierten "Gutachtern und Gesundheitsämtern" noch immer von einem inzwischen überholten Richtwert von 124 µg/m³ gesprochen) muss in Zusammenhang gebracht werden, dass dieser Wert als "Kurzzeitwert" zu definieren ist  (WHO) und daher nicht für permanente Belastungen in Klassenzimmern toleriert werden sollte.

Nicht nachvollziehbar sind vielfache "Lösungen" durch verstärktes Lüften bzw.

Bagatellisierungen von Belastungen an Schulen und Kitas - selbst bei Überschreitungen des Richtwertes durch Gutachter wie zum Beispiel öffentliche   Aussagen eines Amtsarztes im Oktober 2016 (!) wie:

 

" Bei leichten Überschreitungen der Grenzwerte wie beispielsweise in der Nieskyer Oberschule sei der Schadstoff in der Raumluft über seinen Geruch wahrnehmbar und könne zu leichten Symptomen wie Kopfschmerzen führen. Krebserregend wirke das Formaldehyd aber erst in höheren Konzentrationen.

 

"Gesundheitliche Spätfolgen durch das Formaldehyd seien nicht zu erwarten, 

es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf den Stoff über die Luft ausgelöst werden könnten. (???)

Sicher sei lediglich, dass dies bei Hautkontakt möglich ist." Zitat Sächsische Zeitung, Aussage Amtsarzt des Gesundheitsamts Landkreis Göritz

 

Damit stellt er sehr "eigenmächtig" sämtliche Richtwerte für die Innenraumluft grundsätzlich in Frage.

 

Siehe dazu auch Auflistung von Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas

und

Besondere Dringlichkeit der Sanierung bei Schulen, Kitas, Sportstätten und "Kinderzimmer"

 

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Kennzeichnung von Holzwerkstoffplatten nach Formaldehydgehalt

E05 ersetzt E1

Für einen besseren Gesundheitsschutz beschloss der Bundesländerausschuss für Chemikalien strengere gesetzliche Grenzwerte für die Formaldehydemission aus Holzwerkstoffen. Der neue Standard E05 gilt ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich in Deutschland(dds online)

De facto steigen also die Anforderungen an die Platten selbst und der alte Formaldehyd-Grenzwert von 0,1 ml/cbm (ppm) wurde gekippt. Die Branche spricht von E/2- bzw. von 0,05 ml/cbm (ppm)-Platten. Die Verbände der Holzwerkstoffindustrie nennen den neuen "Standard E05". (BM online)

 

Zitat Kriterien Blauer Engel DE UZ 76 (Bau und Möbelplatten - darauf berufen sich viele Möbelhersteller bei Grenzwertangaben von 60 bzw. 80 µg/m³):

"Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN).

Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm einzuhalten. (in Anlehnung an das WKIRechenmodell für Formaldehyd)."

Nach wie vor werben aber die meisten Hersteller nach wie vor mit der Einhaltung von

E1 - 124 µg/m³ nur nach EN 717-1

ohne der hier geforderten "Umrechnung!".

 

Bisheriges Kennzeichnungsschema

 

 F 0

Der Holzwerkstoff wurde mit formaldehydfreien Klebern hergestellt. (Das stattdessen verwendete Bindemittel enthält gebundene Isocyanate; diese werden in der gebundenen Form als ungefährlich angesehen; sie sind jedoch in Produktion und Verarbeitung problematisch)

 E1

Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen (s.u.) nicht mehr als 0,1 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen. (124 µg/m³) Der NIK Wert inzwischen: 100 µg/m³!

 E2

Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen nicht mehr als 1,0 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen.  (1,2 mg/m³)

 E3

Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen nicht mehrals 2,3 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen (2,3 mg/m³)

 

 E1 Plus

Diskutiert(?) seit 2012 

Grenzwert 80 µg/m³ (entspricht 0,065 ppm) Infos dazu:

Link 1  Link 2 

E1 Plus konnte sich aber nicht durchsetzen.

Siehe auch "natureplus - Emissionsklassen für Formaldehyd"

Umrechnungstabelle

 

Auch E1 Plus entspräche nicht den Anforderungen der meisten "Gütelabels".

Einen Überblick über die aktuellen Kennzeichnungen (Seite 19) sowie weitere Infos zu Formaldehyd finden Sie in einer Präsentation von Dr. Zwiener auf "wecobis": Formaldehyd in Bauprodukten und der Innenraumluft

Weitere Infos zur Kennzeichnung

Siehe dazu auch Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen

Etwas strengere Kennzeichnungen als E1 werden inzwischen in Kalifornien,

voraussichtlich ab Dezember 2018 in den USA (CARBII Kennzeichnung) angewandt:

Die dort vorgegebenen Grenzwerte für Formaldehyd-Emissionen sollen als Title VI des US-amerikanischen Toxic Substance Control Act (TSCA) voraussichtlich ab Dezember 2018 in den ganzen USA gelten.

Bei Spanplatten liegen die in CARB II bzw. im TSCA-Title VI unter den Emissionsvorgaben der europäischen E1- Regelung (0,09 ppm), bei MDF gibt es nur geringe Unterschiede. Mehr Infos

Für Laubsperrholz liegt in den USA seit 2018 der Grenzwert bei 0,05 ppm (60 µg/m³).(Quelle)

Erforderliche Überarbeitung der Kennzeichnungen

All diese Kennzeichnungen sind angesichts der neuen Prüfnorm (2018) - der DIN EN 16516 für Holzwerkstoffe neu zu überarbeiten.

"Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren - zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten." Umweltbundesamt, 17.01.2019

Irritierend sind in diesem Zusammenhang Aussagen von Herstellern auf diversen "aktuellen" Datenblättern – z.B. 

"Emissionsklasse E1 (Formaldehyd geprüft ≤ 0,07 ppm nach EN 717-1)" (Beispiel)

Mit der neuen Messmethodik ergäbe dies immer noch einen  "Wert" von 0,14 ppm = 170 µg/m³ nach der inzwischen gültigen DIN EN 16516.

Vor allem aber irritierend sind auch Aussagen auch in aktuellen EPDS zu den Formaldehydwerten im Hinblick auch auf Einhaltung der AgBB Werte und NIK Werten:

Irritierende Aussagen von Herstellern und in EPDS

Beispiel 1:

aktuelle Aussagen EPD IBU gültig bis 02.09.2023

7.1 Formaldehyd Hintergrundinformation:

Der E1­ Grenzwert ist definiert mit 8,0mg Maximalwert bzw. 6,5mg Mittelwert, nach Perforatormethode /EN ISO 12460­5/ bzw. mit 0,1ppm nach Kammermethode /EN 717­-1/  Textquelle 

Beispiel 2

Aktuelle Aussage EPD IBU ausgestellt am 11.06.2019 gültig bis 10.06.2024

7.1 Formaldehyd

Messstelle: Fraunhofer WKI, Prüfbericht: Nr. QA­2017­1286 Ergebnis: Die untersuchten Platten erfüllen hinsichtlich des Formaldehydgehaltes die Anforderungen der DIBt Richtlinie 100 „Richtlinie über die Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe“ und entsprechen der E1­ Qualität, d.h. die Formaldehyd Emission durch die Perforator­ Methode beträgt unter 8,0 mg HCHO/100 g. Die Anforderungen der /Chemikalienverbotsverordnung:1993/ vom 19.7.1996 werden danach erfüllt. Textquelle

(Kommentar: Möglicherweise aber dennoch eine NIK Wert Überschreitung?)

 

Herstelleraussage im Internet (März 2020):

 

Wie hoch die tatsächliche Formaldehydabgabe der einzelnen Holzwerkstoffplatten ist, wird u.a. nach EN 717-1 ermittelt. Nach dieser Norm wird 1 m² Holzwerkstoff in eine 1 m³ große Prüfkammer gelegt und gemessen wie viel Formaldehyd sich danach in der Raumluft befindet. Dabei dürfen nach Anforderung max. 0,10 ppm und von diversen Verbänden nicht mehr als 0,03 ppm nachgewiesen werden.

Die Bezeichnung E1 sagt aus, dass dieser als solcher ausgezeichnete Holzwerkstoff, nicht mehr als 0,10 ppm Formaldehyd in die Raumluft abgibt. Diese Klassifikation zeichnet einen weitestgehend unbedenklichen Holzwerkstoff aus und darf für den Innenausbau bzw. Möbelbau verwendet werden. Alle Holzwerkstoffe von SWISS KRONO tragen diese E1 Klassifizierung. Um den Mehrwert der formaldehydfreien Verleimung und die damit verbundenen wesentlich geringeren Emissionswerte zu deklarieren, wird zusätzlich F0-verleimt angegeben, was an späterer Stelle in diesem Beitrag erklärt wird. Textquelle

Hier wird nach wie vor die EN 717-1 als Referenzmessung angegeben, obwohl  das Umweltbundesamt bereits 2018 feststellt:

Zitat:

ØAls neues Referenzverfahren für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe ist in der Bekanntmachung die DIN EN 16516 benannt. Die Emissionsmessung erfolgt in der Prüfkammer (Luftwechsel 0,5/h, Beladung 1,8 m2/m3, teilweise Schmalflächenversiegelung Umfang/Fläche = 1,5 m/m²), wobei der Mittelwert einer Doppelbestimmung vom 28. Tag als Ausgleichskonzentration gilt. Holzwerkstoffplatten werden mit Vorder- und Rückseite geprüft, wobei beide Seiten in die Berechnung der Beladung eingehen. Als zusätzliches Verfahren ist die DIN EN 717-1 genannt, wobei die nach dieser Norm gemessene Ausgleichskonzentration mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren ist.

 

Wir haben das Umweltbundesamt und das Institut für Bautechnik um eine Stellungnahme gebeten:

 

Ø  Wie lautet die derzeit gültige Aussage, welcher Wert nunmehr für E1 gültig ist?

Auf der Homepage des DIBT findet sich nach wie vor lediglich die

Richtlinie über die Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe (DIBt-Richtlinie 100) (5 Seiten)

Fassung Juni 1994

 

Ø  Gilt dieser alte (eventuell neue an den NIK Wert angepasst?) E1 Grenzwert für die alte Methode EN 717-1 oder aber entsprechend den Aussagen des UBA die DIN EN 16516 siehe Zitat wobei die nach dieser Norm gemessene Ausgleichskonzentration mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren ist.

o    In letzterem Fall würden zahlreiche Platten mit beispielsweise bisher angegebenen Messwerten von 70 µg/m³ nach EN 717-1  selbst den „alten, NIK Wert überschreitenden“ E1 Wert mit 0,1 ppm gar nicht mehr einhalten.

 

Ø  Wird hier Planern, die laut MVV-TB verantwortlich für die Raumluftqualität im fertigen Gebäude sind, von den Herstellern bewusst fälschlich die Einhaltung der „bauaufsichtlich geltenden NIK-Werte" (Zitat aus MVV-TB) vorgespielt – möglicherweise unterstützt durch Aussagen in EPDs des IBU, die auch von DGNB und BNB gerne als „Empfehlung“ dargestellt werden?

 

 

 

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E1- Bewertung ignoriert NIK-Wert und AgBB?

Seit Februar 2015 wird Formaldehyd auch im AgBB-Bewertungsschema mit bewertet. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) befasst sich in Deutschland mit der Frage, inwieweit Materialien und Gegenstände, die in einem Haus verbaut werden, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Im AgBB-Bewertungsschema gilt für Formaldehyd ein NIK-Wert (NIK steht für niedrigste interessierende Konzentration) von 100 µg/m3. (Umweltbundesamt)

 

E1 erlaubt aber – sich berufend auf die Europäische Chemikalienverordnung nach wie vor den erhöhten Grenzwert von 124 µg/m³.

 

Produkte mit E1 können daher einen R-Wert von 1,24 aufweisen – damit den AgBB Grenzwert von <1 überschreiten -  und dennoch "zugelassen" werden?

Siehe dazu auch Formaldehyd und AgBB

Antworten von UBA und DIBt zu offenen Fragen

Dankenswerter Weise erhielten wir sowohl vom UBA alslas auch vom DIBt kurzfristig sehr ausführliche Antworten: 

 

Institut für Bautechnik

Von: xxx@dibt.de>
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 17:57
An: 'spritzendorfer@eggbi.eu' <spritzendorfer@eggbi.eu>
Betreff: AW: Kennzeichnung von Holzwerkstoffen Formaldehyd - E1

 

Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,

 

gern nehmen wir Bezug auf Ihre Anfrage vom 31. März 2020 an unser Haus.

 

Die von Ihnen angesprochenen Anforderungen ergeben sich aus der Chemikalien-Verbotsverordnung. Zu der Anpassung hinsichtlich des Prüfverfahrens kann Ihnen das UBA Auskunft geben.

 

Der Grenzwert für Formaldehyd der Chemikalien-Verbotsverordnung beträgt 0,1 ppm (124 µg/m³). Dieser Wert wurde bereits 1977 vom Bundesgesundheitsamt eingeführt und 2006 vom Bundesinstitut für Risikobewertung nochmals bestätigt.

 

Mit der neuen Regelung zum Prüfverfahren sind keine neuen Kennzeichnungsvorschriften verbunden.

 

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) befasst sich mit gesundheitlich bedenklichen Belastungen in Innenräumen, die von der Verwendung von Bauprodukten ausgehen (AgBB-Bewertungsschema). Das vom AgBB erarbeitete Bewertungsschema wurde in den Anhang 8 (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes – ABG) der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) integriert. Die Tabelle 1 des Anhangs 8 der MVVTB 2019/1 listet die Anforderungen hinsichtlich der VOC-Emissionen. Die von Ihnen angesprochenen NIK-Werte sind Grundlage der Ermittlung dieser Parameter. Eine Ausweisung einzelner NIK-Werte ist jedoch nicht vorgesehen.

Unabhängig davon liefert allein die auf Grundlage der harmonisierten Norm erfolgte Prüfung zur Formaldehydfreisetzung aus Holzwerkstoffen die Basis zur Ausweisung einer Formaldehydklasse (E1, E2).

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Best regards

 

Referat

Unternehmenskommunikation,

Internationale Beziehungen

Head of Section

Corporate Communications,

International Relations

 

 

 

 

Umweltbundesamt

Von: xxxxx@uba.de
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 08:42
An: Josef Spritzendorfer (EGGBI) <spritzendorfer@eggbi.eu>; dibt@dibt.de
Cc: Betreff: AW: Kennzeichnung von Holzwerkstoffen Formaldehyd - E1

 

Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

 

Die Formaldehydklasse E1 ist unverändert in der DIN EN 13986 mit Bezug auf die DIN EN 717-1 definiert. Diese europäische Norm sollte schon länger überarbeitet werden, leider geht es dort momentan und vermutlich noch länger nicht weiter.

 

Unabhängig davon ist zu sehen, dass in Deutschland für die Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen und Möbeln aus diesen die Chemikalien-Verbotsverordnung gilt. Wir haben das Prüfverfahren zur Einhaltung der Anforderungen der Chemikalien-Verbotsverordnung aktualisiert, welches vom BMU veröffentlicht wurde und zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

 

Hier ist jetzt die DIN EN 16516 die neue Referenznorm, mit einer Beladung von 1,8 m²/m³ und weiteren Spezifizierungen. Die DIN EN 717-1 haben wir als zusätzliche Methode beibehalten, nach ihr gemessene Werte müssen aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem Faktor 2,0 multipliziert werden. Ich möchte betonen, dass wir weder die Chemikalien-Verbotsverordnung überarbeitet haben, noch eine Änderung der Klasse E1 herbeigeführt haben. Da die E1-Klasse in einer harmonisierten europäischen Norm definiert ist, ist es nicht möglich, sie im deutschen Recht zu ändern.

 

Nach der Auffassung des EUGH dürfen national keine verpflichtenden Kennzeichnungen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland müssen jedoch unabhängig von einer Kennzeichnung alle betroffenen Produkte die Anforderungen der ChemVerbotsV erfüllen. Hinsichtlich der bauaufsichtlichen Anforderungen verweisen wir auf das DIBt.

 

Bezüglich der Angaben in den EPDs empfehlen wir, dass Sie sich mit einem Verbesserungsvorschlag direkt an das IBU wenden. In den EPDs sollte nach unserem Verständnis besser die Leistung des Produkts neutral angegeben werden und nicht die Einhaltung von Vorschriften. Nur die möglichst präzisen Leistungsangaben würden es den Planenden ermöglichen, die spätere Innenraumkonzentration mit einer genügenden Zuverlässigkeit zu planen.

 

Aktuell wird eine mögliche EU-weite Beschränkung für Formaldehyd auch unter der REACH-Verordnung verhandelt. Hier können Sie sich bei Interesse an der aktuellen Konsultation beteiligen: https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/22919/term.

 

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

 

Unsere Interpretation der Antworten

 

Obwohl Formaldehyd seit Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP -Verordnung) eingestuft – und der NIK Wert für Formaldehyd spätestens seit August 2018 mit 100 µg/m³ auch in den AgBB Unterlagen kommuniziert wird ("Übernahme des Europäischen LCI Wertes")

 

Ø  hat die "Europäische Norm"  DIN EN 13986 diesen Wert bis heute nicht in der entsprechenden Definitionen der Emissionsklasse E1 umgesetzt und verwendet nach wie vor den Wert aus der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Der Grenzwert für Formaldehyd der Chemikalien-Verbotsverordnung beträgt 0,1 ppm (124 µg/m³).

 

Ø  Nicht berücksichtigt wird in dieser Norm auch die "erforderliche" Aktualisierung der Prüfmethodik im Hinblick auf die neue Referenznorm DIN EN 16516, welche eine "Verdoppelung" der bisher gemessenen Werte nach der alten Prüfnorm DIN EN 717 vorschreiben würde.

E1 erlaubt also defacto: 248 µg/m³ ???

 

Ø  Die Europäische Chemikalienverordnung orientiert sich nicht an den EU LCI Werten bzw. den NIK Werten -zumindest nicht bei Formaldehyd

Verbraucherschutz durch Normen nicht ausreichend gewährleistet

In diesem Fall werden Fragen des Verbraucherschutzes massiv missachtet – Regeln zur Minimierung bzw. Kennzeichnung  eines krebserzeugenden Stoffes (UBA) werden in nicht nachvollziehbarer Weise offensichtlich seit nicht dieser Einstufung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Normen der Prüfmethodik angepasst und die Interessen der Hersteller, die "gerne" mit Einhaltung der E1 werben, über den Verbraucherschutz gestellt!

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Diskussion zu "formaldehydfreier Verklebung" von Holzwerkstoffen

 

Sehr viele Hersteller von Holzwerkstoffen verweisen in ihren Marketingaussagen auf die besondere "Gesundheitsverträglichkeit" ihrer Produkte auf Grund  einer "formaldehydfreien Verklebung" (meist mit PU Klebern).

Umfangreiche Recherchen der letzten Monate ergaben, dass auch aus diesen Produkten teils nicht unbeträchtliche Formaldehydemissionen möglich sind – die bei entsprechender Raumbeladung durchaus auch – zumindest für "sensitive Bewohner" zu Unverträglichkeiten führen können.  

 

In zahlreichen EPDS finden wir daher auch bei solchen Produkten keine ermittelten Formaldehydwerte.

 

Beispiele:

·         Aussage von Swiss Krono, OSB EPD:

Es wird kein Formaldehyd-Messwert angegeben, mit der Begründung:

„7.1 Formaldehyd:  Das Klebsystem für SWISS KRONO OSB beinhaltet kein Formaldehyd. Deshalb nicht relevant.“ (???)

 

In anderen EPDS finden sich andere Formulierungen:

·         EPD der EGGER OSB 3 E0 (!):

Hier wird nicht angegeben, welcher Wert gemessen, sondern nur, welcher „unterschritten wurde“ – nämlich 36 µg/m³ nach der alten  EN 717-1 –

laut Prüfnorm neu (EN 16516) sind somit theoretisch bis zu 72 µg/m³ „möglich“!

Zitat: Die Emissionswerte der EGGER OSB 4 TOP und OSB 3 E0 liegen unter 0,03 ppm Formaldehyd (Kammermethode nach /EN 717­1/).

Diese Aussage findet sich auch in der Leistungserklärung zu dieser Platte:

                                    Biologisch                                            Gebrauchsklasse GK 1&2

Formaldehydabgabe:   nach EN 717-1         ppm        <0,03 (formaldehydfrei verleimt) = Emissionsklasse 1                   

                                                                                  

Diese Werte liegen um ein vielfaches über in der Literatur dargestellten, gemessenen "natürlichen Formaldehydgehalte" der verwendeten Hölzer.

 

Wie in der  Kapitel "Natürliches" Formaldehyd in Hölzern"Formaldehyd - strengere "Richt- bzw. Grenzwerte"? ersichtlich, weist getrocknete Fichte beispielsweise durchschnittlich einen "natürlichen Formaldehydgehalt von 0,004 ppm = ca. 5 µg/m³ auf.

 

·         Woher kommen die in den Platten gemessenen tatsächlichen vielfachen Formaldehydwerte?

 

·         Sind sie auf zu hohe Erhitzung bei der Produktion der Platten und dadurch ausgelöste holzeigene Aldehydbildung zurückzuführen?

 

·         Wäre durch eine möglicherweise kostenintensivere langsamere Trocknung vielleicht eine Reduktion dieser Werte möglich?

 

·         Warum aber verweigern selbst in ihren "ökologischen Produktdeklarationen" die meisten Hersteller die Bekanntgabe der tatsächlichen Werte und werben stattdessen mit Wohngesundheit – unter anderem auf Grund "formaldehydfreier Verklebung" und dadurch erzielter "Emissionarmut" ihrer Produkte?    

 

Tatsächlich fanden wir in Emissionsprüfberichten von nicht als "formaldehydfrei  verleimt" beworbenen Holzwerkstoffen teilweise geringere Formaldehydwerte als die aus den teilweise fragwürdigen Herstellerangaben von PU Produkten ableitbaren Werten.

 

 

Bisher erhielten wir von einem Hersteller dazu eine Antwort:

 

"Diese leichte Erhöhung wird durch die die schärfere Trocknung verursacht".

 

Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Werte "natürliches Formaldehyd" noch --nach der alten Analytik EN 717-1 ermittelt worden sind so ergibt sich bei Fichte getrocknet (siehe dazu Kapitel: 9.1.2 ) "natürliches Formaldehyd" ( 0,004 ppm = 5µg/m³ - nach neuer Norm  EN 16516: 10 µg/m³) und "formaldehydfrei" verleimten Platten mit beispielsweise 35 µg/m³ keine "leichte Erhöhung" sondern eine Erhöhung von über 300 %.

 

Die OSB Hersteller hatten bei ihrer Klage in Stuttgart argumentiert:

Zitat: "Die Antragstellerinnen fürchten um die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten, da sie die vorgegebenen Werte jedenfalls nicht vollständig einhalten könnten, was unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Umsatzeinbußen eine aufwändige Umstellung ihrer Produktion und Lagerung bedingen würde." Siehe dazu OSB Urteil 2019

 

Werden also aus Kostengründen (schärfere Trocknung) höhere Raumluftbelastungen auch mit dem krebserzeugenden Formaldehyd in Kauf genommen?

 

Empfehlung für Verbraucher beim Kauf "formaldehydfrei verleimter Produkte"

 

 

Wir können jedem Verbraucher, vor allem aber auch Planer und Verarbeiter empfehlen, von den Lieferanten die tatsächlichen – glaubwürdig ermittelten Formaldehydwerte – abzufragen, und diese bei der Planung der "Raumbeladung" zu berücksichtigen,

 

um Auseinandersetzungen bezüglich der Nichteinhaltung der MVV TB, bzw. der Landesbauordnungen bezüglich "Gesundheit" (auch im Hinblick auf die "Architektenhaftung") zu vermeiden.

 

Dies betrifft allerdings nicht nur Formaldehyd, sondern auch VOCs und andere mögliche Emissionen – auch natürliche Holzemissionen wie Terpene und Essigsäure, Furfural…

 

Zitat aus AgBB, Kapitel 4.2.:

"… vielmehr müssen zusätzlich die unter Praxisbedingungen zu erwartenden Raumluftsituationen berücksichtigt werden. Das Verbindungsglied zwischen Produktemission und Raumluftkonzentration bildet das Expositionsszenario, das die Produktemission, die Raumdimensionierung, den Luftaustausch und die emittierende Oberfläche des in den Raum eingebrachten Bauproduktes zu beachten hat." Mehr Infos dazu

Wir freuen uns über Beiträge und Antworten zu unseren oben gestellten Fragen bezüglich "formaldehydfreier Verleimung", die wir bei entsprechender fachlicher Relevanz sehr gerne mit publizieren!

 

Mehr Infos  zur Kommunikationspolitik der OSB Industrie:

"Gesundheitliche Bewertung von OSB Platten für den Einsatz im Bauwesen

 

 

Zurück zum Seitenanfang -strengere Richt- Grenzwerte für Formaldehyd

 

 

 

Formaldehyd aus Klebstoffen

Vor allem in der Vergangenheit waren es fast stets die Verklebungen, die zu erhöhten Formaldehydbelastungen in Holzwerkstoffen führten -

unter den stark belasteten Spanplatten der 70 er Jahre leiden noch heute zahlreiche Besitzer von Fertighäusern aus dieser Zeit.

Mit der Verwendung von PUR Produkten wurde zwar das Formaldehyd- Problem im Wesentlichen gelöst, diskutiert werden dabei aber die ökologischen Nachteile und gesundheitlichen Risiken vor allem bei Verarbeitung (Isocyanate) und späterer Entsorgung, vor allem aber auch im Brandfall.

 

Verwirrend für den Verbraucher die Fülle von "Kurzbezeichnungen" der unterschiedlichen Klebesysteme- nachfolgend einige Beispiele:

PUR        Polyurethan

Verarbeitung erfolgt unter anderem  mit Isocyanaten im Härter ("formaldehydfreie" Verklebungen, es verbleibt nur das "natürliche Formaldehyd des Holzes))

 

MF          Melamin-Formaldehyd- Leim

MUF        Melamin-Harnstoff- Formaldehyd (Melamin-Urea-Phenol-Formaldehyd)

MUPF     Melamin-Harnstoff-Phenol/Formaldehyd

UF           Harnstoff-Formaldehyd-Leim

MU         laut Herstelleraussage(!) ohne freiem Formaldehyd, hoher Anteil an Ameisensäure im Härter (bis zu 20 %)

 

Die tatsächlichen Emissionswerte der unterschiedlichen Leime werden grundsätzlich ebenso wie etwas aussagekräftiger stoffliche Informationen von den Herstellern nicht weitergegeben – die Aussagen in den technischen Unterlagen sind stets so Aussage- arm, dass man daraus keine stofflichen Bewertungen im Hinblick auf gesundheitliche Verträglichkeit nach unseren Kriterien ableiten kann.

 

MU ist eine „Errungenschaft“ von Akzo Nobel.

Dieser Chemiekonzern verweigert uns ebenso wie beispielsweise der Henkel- Konzern (Pattex, Ponal und andere) und BASF (z.B. PCI) grundsätzlich Emissionswerte (auch für Farben, Lacke zahlreicher Tochterfirmen…) -

erhältlich sind lediglich sogenannte "Sicherheitsdatenblätter" (für den Verarbeiter) und technische Merkblätter.

 

Für eine Bewertung von Holzwerkstoffen können wir daher nur auf die ebenfalls nur sehr schwer erhältlichen Emissionsprüfberichte der Holzwerkstoffhersteller zurückgreifen, und können nicht Bewertungen an Hand benannter Verklebungen durchführen.

 

Einige stoffliche Aussagen zu "definierten" Bestandteilen der Kleber:

Melamin

Ausgangsstoff für Melaminharze

CAS: 108-78-1

Aminoverbindung, gesundheitlich vermutlich nicht relevant

Gestis Stoffdatenbank 

 

Phenol

auch Karbolsäure

unter anderem Zwischenprodukt zur Herstellung diverser Kunststoffe, Kleber…

CAS: 108-95-2

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H301+H311+H331: Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Gestis Stoffdatenbank

 

Urea

Harnstoff

CAS: 57-13-6

Harnstoffderivat, gesundheitlich vermutlich nicht relevant

 

Gestis Stoffdatenbank

 

Formaldehyd 

 

Allgemeine Infos zu PUR Produkten

 

Weitere Infos zu Klebesystem für Holzwerkstoffen

 

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Formaldehyd aus Lacken

Besonders aus "säurehärtenden" Lacken (SH Lacke) sind über längere Zeiträume Formaldehydbelastungen zu erwarten; in Schulen, Kitas, Sporthallen sind diese – ebenso wie im Wohnbereich-  daher unbedingt zu vermeiden, finden sich bedauerlicherweise aber noch in älteren Gebäuden.

Dazu zwei Zitate: 

„Bei der chemischen Reaktion zwischen Formaldehyd und den Reaktionspartnern wird Wasser abgespalten, weshalb man häufig auch von Kondensationsharzen spricht. Die Aushärtung der Harze erfolgt durch Erhitzen und/oder Zugabe von Katalysatoren oder Härtern. Nach der Reaktion liegt Formaldehyd chemisch gebunden abwechselnd mit den Reaktionspartnern in Ketten vor. Bei Zugabe von Härtern werden die Ketten vernetzt. Man spricht in diesen Fällen von säurehärtenden Lacken.Quelle wecobis

Säurehärtender Lack: Bei diesem Lack löst ein säurehaltiges Lösungsmittel den chemischen Härtungsprozess aus. Das führt zu einer besonders starken Lackschicht. Da diese Lackart aber das gesundheitsschädliche Formaldehyd dauerhaft ausgast, findet säurehärtender Lack nur noch in Ausnahmen und ausschließlich im Gewerbebereich Anwendung.“ Quelle

"Die Versiegelung erfolgt mit Reaktionslacken wie DD (Desmodur-Desmophen)- Lacken oder SH- (Säurehärtenden) Lacken. Bei der Verwendung von SH-Lacken  ist mit einer Raumluftbelastung durch Formaldehyd zu rechnen. Beim Einsatz von DD-Lacken ist zumindest bei der Verarbeitung eine Belastung mit Isocyanaten nicht auszuschließen." http://www.schadstoffberatung.de/parkett.htm(Schadstoffberatung)

 

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"Natürliches Formaldehyd"

Auch unbehandeltes "Naturholz" emittiert geringe Mengen von Formaldehyd, die allerdings in der Regel aus gesundheitlicher Bewertung nicht für das Raumklima als relevant betrachtet werden.

 

1) Zitat aus

NC University BioResources 2013:

 

FORMALDEHYDEMISSION AUS FESTEN HÖLZERN

Holz als natürliches Material

"Holz als natürliches Material enthält Formaldehyd (Meyer und Böhme 1997; Que und Furuno 2007; Salem  et al.  2011b), das während der Wärmebehandlung freigesetzt werden kann (Schäfer und Roffael 2000). Meyer und Böhme (1996) haben die FEs aus Eiche, Douglasie, Buche, Fichte und Kiefer gemessen, und die Formaldehydemission lag zwischen 2 und 9 ppb. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 dargestellt, gemessen unter Verwendung einer 1-m 3  -Kammer, einer Gasanalyse, eines Perforators und der Kolbenmethode." Textquelle

Unser Hinweis dazu:

Die übliche Angabe des Formaldehydgehalts bei Holzprodukten erfolgt in µg/m³  bzw. ppm  (0,1 ppm = 124 µg/m3 )

ppm bedeutet "parts per Million" - ppb "parts per Billion!"

 

2) Zitat aus

Holzwerkstoffe in Innenräumen  - publiziert von BAG, eco-Bau, Empa und Lignum

kostenloser Download 

Seite 17 von "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (technische Dokumentation der LIGNUM):

 

 

"Die nachfolgende Auflistung zeigt die Formaldehydabgabe von natürlich gewachsenem Holz- die Emissionswerte sind bei allen Holzarten derart gering, dass sie für die Belastung von Innenräumen vernachlässigt werden können. (Werte liegen im ppb Bereich: 1 ppb = 0,001 ppm. E1 Richtwert im Vergleich: 0,1 ppm!      

 

Die in der Literatur (1) angegebenen Werte für Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz in der Prüfkammer sind nach DIN V ENV 717-1 zwischen 0,009 ppm bei Eiche und bis 0,002 bei Buche; Douglasie, Fichte und Kiefer liefern Werte zwischen 0,003 und 0,004 ppm."

1) Meyer, B. und Boehme, C. 1994: Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz. Holz-Zentralblatt 120, 1969ff    Quelle)

 

Umrechnung:  0,003 ppm = 3,72 µg/m³

Weitere Literaturquellen: https://search.proquest.com/openview/244b5cfe6719fe901953f59b3d64ed16/1?pq-origsite=gscholar&cbl=25222

Formaldehyd aus natürlichem Holz (VDB, ANBUS)

Formaldehyd Emission from solid wood

 

Marketingaussagen von Herstellern von Holzwerkstoffen

Nicht geklärt ist für uns die Frage, warum manche Holzwerkstoffe - obwohl beworben als

"praktisch" formaldehydfrei verklebt (besondere MUF Kleber),

oder aber "völlig formaldehydfrei verklebt" (PU Kleber)

 

dennoch Formaldehydwerte von

bis zu 40 µg/m³ (liegen zugegebener Weise immerhin unterhalb der Grenzwerte der meisten Güte- Labels) aufweisen -

 

die sich nach den uns vorliegenden Aussagen zur Höhe

des "natürlichen Formaldehydgehalts" (Beispiel Fichte 3,72 µg/m³)

 

in keiner Weise begründen lassen. 

 

 

 

 

Kritische Raumbelastungen durch Formaldehyd

 

entstehen aber vor allem durch den Einsatz von formaldehydhaltigen Klebern und Lacken -  seit vielen Jahren fordert natureplus auf Grund der Einstufung als "krebserzeugend" bereits strengere Grenzwerte für Formaldehyd. (Pressedienst).

 

Aussagen und Gütezeichen beispielsweise zu vollkommen "formaldehydfreien" Holzprodukten (teils aus Unwissenheit, oft aber auch als "Greenwashing") sind daher grundsätzlich sehr kritisch zu hinterfragen. Richtig wäre bestenfalls(!): "formaldehydfrei verleimt".

 

Beispiel:

2013 wurde eine Holzweichfaserplatte  noch mit NULL Emissionen für VOC und Formaldehyd "ausgezeichnet" (Prüfbericht 2013; Seite 9); damit erhielt das Produkt mit dem  Gütezeichen für mehrere Jahre einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seriös geprüften Produkten derselben Produktgruppe.

 

 

 

 

Zurück zum Seitenanfang -strengere Richt- Grenzwerte für Formaldehyd

 

 

 

 

 

Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

präsentieren wir auf unserer Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

...

2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - mehr Informationen zur Veranstaltung

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Termine

___________________________

Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

___________________________

Verband Baubiologie VB

Seminare - Termine

___________________________

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

___________________________

Ökologischer Ärztebund

Umweltmedizinische Veranstaltungstipps

___________________________

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

___________________________

Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

___________________________

IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

___________________________

MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

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Archiv

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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29.09.2019

Master Fernstudiengang Architektur und Umwelt

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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25.06.2019

Arbeitskreis CSU/FW "Gesundheit und Pflege" im bayerischen Landtag:

EGGBI Präsentation:

„Umwelterkrankungen und die Deklaration von Duftstoffen“

sowie Maßnahmen für Chemikaliensensitive (Seite 20 bis 22)

 

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28.07.2019

Sonntag, 28. Juli 2019, 16.30 Uhr im ZDF, "planet e."-

Dokumentation "5G - zwischen Datenspeed und Strahlenangst".

Endlich nehmen sich auch die Medien zunehmend der Thematik an!

Sicher ist jedenfalls, dass mit der Einführung von 5G ohne "ausreichender Risikoforschung" (siehe dazu: "Bundesamt für Strahlenschutz gesteht mangelnde Erkenntnisse" -das europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wird.

 

 

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15.05.2019

Architektenkammer Stuttgart

"Kommunaler Hochbau besser in Holzbauweise?" 

Wie gut geht kommunaler Hochbau mit Holz 

"Nachhaltiger Holzbau heißt, dass neben den klassischen Themen, Brandschutz, Schallschutz und Statik darüber hinaus auch die Verfügbarkeit des Materials und die natürlichen Emissionen des Baustoffes hinterfragt werden. Anhand von beispielhaften Projekten diskutieren Architekten und Experten diese Fachfragen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten."

Mehr Infos IFBAU Stuttgart Seminar 19912 

Siehe dazu auch "Aktuelles. Holzbau im Fokus"

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15.02.2019

Planet Wissen - TV Bericht

Radon- gefährliche Strahlung im Alltag

SWR 11 Uhr 15
WDR 14 Uhr 05
ARD -alpha: 18 Uhr 15

Link zur Sendung

Mehr Infos zu Radon in Gebäuden

 

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12.12.2018

Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind

Webinar

Feuchteschäden und Schimmelpilz

Herr Dr. med. Thomas Lob-Corzilius (Kinder- und Jugendarzt, Kinder-Pneumologe, Allergologe, Umweltmediziner, Osnabrück) informiert in seinem Vortrag über die unterschiedlichen Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzexposition

Anmeldung und weitere Infos

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19./20.11.2018 Litauen

"Niedrigenergiegebäude mit Schwerpunkt Baustoffe und Gebäudetechnik"

unter anderem mit dem Thema "wohngesundheitliche Aspekte" (EGGBI)

Energy Efficiency and Healthy Indoor Climate - Experiences and Trends from  Germany”

Vilnius, Litauen    Tagungsprogramm

Mehr Infos

 

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7. und 8.11.2018 Sportinfra Frankfurt

Veranstaltung des Sportbund Hessen mit Integration des Themas

Ausstattungs- und Sicherheitsmanagement von Sportstätten und Bewegungsräumen

"Gesundheitliche und rechtliche Aspekte sauberer Raumluft in Sportstätten"

08.11.2018, 15 Uhr Themenkreis 12

 

 

26.09.2018

Bauzentrum München 15 bis 18 Uhr 

Fachforum "Schadstoffe in Wohnräumen"

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Programm

 

 

28.06.2018

TV Vorankündigung

ARTE 16 Uhr 45 XENIUS

Vorschau:

Radon- die unbekannte Gefahr 

Mehr Infos zu Radon, Vorkommen, Gesundheits- Risiken, Vermeidung und neuen EU Gesetzen LINK

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26.09.2018

Bauzentrum MÜnchen

Fachforum

Schadstoffe in Wohnräumen

- Haftungsrisiken bei Architekt_innen und Planer_innen

- Auslöser für Erkrankungen

- Bauliche Präventionsmaßnahmen

Mittwoch, 26. September 2018, 15 bis 18 Uhr

Programm

 

 

19. und 20.06.2018

VDB Pilztagung

Wiesbaden

mehr Infos und Programm

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08.06. und 09.06.2018

IBN-Kongress 2018 - Baubiologische Agenda 2025 

Ballhaus Rosenheim,

Weinstrasse 12, 83022 Rosenheim

„Visionen Realität werden lassen“

Mehr Infos und Anmeldung

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20.03.2018

"Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden"

Im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert eclareon gemeinsam mit der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer vom 19. -23.03.2018 eine AHK-Geschäftsreise zum Thema: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden“.

Programm

Anmeldung

Am 20.03.2018, Ljubljana unter anderem EGGBI Präsentation:

 

Energy Efficiency and “Healthy Indoor Climate “-

Experiences and Trends from Germany

 

 

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_________________________________

 

08.03.2018

"Wenn wohnen krank macht"

SWR - Odysso - Wissen im SWR  22 Uhr

zum Video

Wiederholungen
 
11.03.2018 | 16:30 Uhr | ARD Alpha
13.03.2018 | 17:30 Uhr | ARD Alpha

14.03.2018 | 03:45 Uhr | ARD Alpha

"Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! "

Für den SWR hervororagend recherchiert von Sigrid Lauff.

Unter anderem wird auch ein Fall (mitbetreut von EGGBI) gezeigt, bei dem ein Neubau durch "erhöhte Essigsäurebelastung (mehr Informationen zum Thema)" aus natürlichem Holz für die Bauherrin "unbewohnbar wurde".

 

zum Seitenanfang  

 

 

11.11.2017

Arte, 11.November 2017

21:55 Uhr

Rückgang des IQs, Zunahme von Autismus: Wissenschaftliche Tests decken eine erschreckende Wahrheit auf, die noch vor 20 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Die menschliche Intelligenz lässt nach. Erleben wir eine umgekehrte Evolution? Manche Forscher geben Umweltschadstoffen die Schuld ... Zum Film

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17.10.2017

Neues zu "Glyphosat"...Sendung nicht versäumen!

Link zur Sendungsankündigung

Sendetermin:

Arte, 17.10.2017; 20:15

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02.09.2017

Gift im Container

ZDF Beitrag

In deutschen Häfen werden jährlich rund 15 Mio. Container umgeschlagen. Etwa ein Fünftel davon ist mit gesundheits- und umweltschädlichen Gasen belastet.(Video- youtube)

Ein (!) Beispiel: "Die Toxikologin Prof. Lygia Budnik vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg hat das Ausgasen verschiedener Produkte untersucht. Die meisten Schuhcontainer überschritten die Grenzwerte verschiedener giftiger Chemikalien um ein Vielfaches. "

Wiederholung:  Phoenix: Di, 05.09. 18:00 Uhr

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12.07.2017

exakt - Die Story | MDR FERNSEHEN | 12.07.2017 | 20:45 Uhr

"Es ist mein Recht"
exakt – Die Story zeigt Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: die UN-Behindertenrechtskonvention.

zur Ankündigung     und Link zum Bericht

spannendes Thema- auch für Umwelterkrankte: weitere Informationen zu Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

 

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02.05.2017

Vorträge zum "barrierefreien Bauen" im Aventinum Abensberg

19 Uhr

Christine Harnest, Innenarchitektin

„Barrierefreies" Bauen im privaten und öffentlichen Raum

Josef Spritzendorfer, Baustoffexperte

„Barrierefreies Bauen" für Allergiker und Umwelterkrankte

Schadstoffe in Baustoffen und Gebäuden

Pressebericht

Gesamtprogramm zur Veranstaltungsreihe und zur Ausstellung "Barrierefreie Gemeinde" 

 

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22.03.2017

Eltern informieren zum Schadstoff-Fall Rebstock

Nachdem seitens der Behörden bis heute keinerlei Schadstoffprüfergebnisse publiziert werden, Anfragen auch der Presse nicht beantwortet  werden:  allerdings musste der Tagungsort geändert werden, da die Räume seit heute nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weiter Infos

 

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02.03.2017

WDR  22 Uhr 40

Menschen hautnah: Der Mann, der im Wald lebt
Aus dem Leben eines Elektrosensiblen
Ein Film von Marcus Lenz und Patrick Waldmann

Programmvorschau

Wiederholungen:

Samstag, 4.03.2017 19 Uhr       ONE 1

Montag, 06.03.2017 10 Uhr 15  ONE 1

Mehr Infos zu Elektrosensitivität 

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

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Gift im Klassenzimmer - ZDF Bericht

Bereits online

ZDF "GIft im Klassenzimmer"

So 20.11.2016 ZDF 16:30 bis 17:00

Wiederholung:

Mo 21.11.2016     04.05. - 04:35

Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in den Klassenzimmern. Für über 30 Milliarden Euro müssten die Schulen saniert werden. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Krankheiten treten erst Jahre später auf. 

Auch EGGBI ist seit Jahren mit diesem Problem befasst (siehe auch Presseberichte zu Schadstoffbelastungen in Schulen) und berichtet über eigene Erfahrungen mit Eltern und Behörden.  Mehr Infos

 

 

27./28.1.2017

Unternehmerschulung 2017 in Weiden

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen

mit Beiträgen zu Gesundheitsrisiken aus Staub und Schadstoffen.

Programm und Anmeldung

Referenten 

 

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23.09 -25.09.2016

Präsenzveranstaltung im Rahmen des

Master Fernstudiengang "Architektur und Umwelt" von 

aktuell mit den Themenschwerpunkten

1.     Schimmel (Dipl. Biolog. Nicole Richardson)

2.     Schadstoffe (Dr. Gerd Zwiener) 

3.     Umweltmedizin (Dr. med. Frank Bartram)

4.     Wohngesundheit mit "emissionsminimierten" Bauprodukte, Qualitätsmanagement und Dokumentation (Josef Spritzendorfer; EGGBI)

5.     Bauprodukte- Projektarbeit (Prof. Martin Wollensak)

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Montag 15.02.2016

WISO 19:25 - 20:15 Uhr 

VPS 16.02.2016, 03:50 Uhr

 

Giftiger Holzschutz

 

Keine Hilfe für Betroffene

Weitere Sendungen

ZDF info   Di 01.03.2016  07:45

ZDF info   Mi 02.03.2016  09:45

Infos ZDF       Video

dazu Presseaussendung der NaturFreunde Deutschlands14.02.2016  und 01.09.2015

EGGBI Infos zu Schadstoffsanierungen

 

 

30.11.2015

Deutsches Institut für Menschenrechte

Treffen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem UN Sonderberichterstatter zu Giftmüll Baskut Tuncak

Berlin 16 Uhr, Institut für Menschenrechte

Diskussion unter anderem zu dem Recht auf Zugang zu Information, Partizipation, Menschenrechte und Wirtschaft, Recht auf Gesundheit 

EGGBI Statement zum Hearing Menschenrechte

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16.11.2015

NDR Sendung "45 Minuten"

Gilt Dämmstoff Polystyrol bald als Sondermüll?

Nach Informationen von 45 Min müssen ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol  künftig als Sondermüll behandelt werden. 

Sendung NDR 16.11.2015 22:00Uhr   Youtube

 

Siehe dazu auch Aktuelles und

"Raumschadstoff Styrol"

 

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17.11.2015

»Ganz schön flüchtig: Very Volatile Organic Compounds«
Online-Seminar

 

Das Webinar am 17.11. richtet sich an alle Personen, die sich mit Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen sowie mit der Luftqualität in Innenräumen befassen    Weitere Informationen.

Veranstaltungsort  Online-Seminar

Datum   17.11.2015

15 - 16 Uhr

Organisation:  Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI 

Anmeldeformular

 

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07.08.2015

3 Sat: Fr. 07.08.2015  01:40 Terminliste

ARD Tagesschau 24: Do,13.8.: 21:47; Fr. 14.08.: 00:00; Sa. 15.08.: 18:30 

Giftmüll für den Wohnungsbau

ARD Das Erste Mo 27.7.2015 21:50 und Di 28.07.2015 05:00

zur Sendung

zum Video

Bereits 2012 gab es eine entsprechende Sendung - offensichtlich dauerte es noch lange, bis Behörden und Politik überhaupt reagierten.

Ein absoluter Umweltskandal belastet Tausende von Haushalten.

Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern? Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

Sind auch "Blauer-Engel" Produkte betroffen?

Siehe dazu auch erste Herstellerreaktionen auf unsere Anfrage zum ARD Beitrag Sonderabfall Woolit 

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23. bis 24. September 2015

„Licht und die Innere Uhr in Weimar

Einfluss von neuen Beleuchtungskonzepten  auf die Gesundheit der Bewohner

Programm und Anmeldung

9./10.Juli 2015

Baukultur Werkstätten 2015

Die Bundesstiftung Baukultur zeigt, dass die Verankerung von Baukultur bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Lebensräume einen positiven ästhetischen, aber auch sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekt hat.

Programm

24.04.2015

Norddeutsche Holzbautagung 2015 – Bauen mit Bestand

Veranstaltungsort Hochschule Wismar    

Der Norddeutsche Holzbautag zeigt die vielfältigen Möglichkeiten und Anwendungen des Bauens mit Holz. Der Fokus wird nicht nur auf die besonderen gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten bei der Verwendung von Holz gelegt, sondern insbesondere auch auf die Aspekte der Bauökologie, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Bauwerken - aber auch der Wohngesundheit.

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Planer, Ingenieure, Mitarbeiter von holzverarbeiteten Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Baubetriebe, Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. 

Programm und Anmeldung

 

 

10.04.2015

Handy- strahlendes Risiko

Freitag, 10.4.2015      21:45 Arte

(Wiederholung: Do 23.4. um 8:55) 

Neue Studien aus Frankreich haben ergeben, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen häufigem Telefonieren und Krebs bestehen könnte. Vieltelefonierer hätten demnach ein erhöhtes Risiko, an bösartigen Hirntumoren zu erkranken.

Bei der Frage nach der gesundheitlichen Belastung durch Handystrahlung scheiden sich jedoch die Geister. Tausende Studien kamen zu unterschiedlichsten Ergebnissen. Details

Mehr zum Thema

11.3.2015

5. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Augsburg

Mittwoch, 11.03.2014

Programm

11.10.2014

Aktionstag gegen wesentliche Einschränkungen von europäischen Verbraucherrechten

Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP und Ceta 

Derzeit verhandelt die Europäische Union unter anderem die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada).

Diese Abkommen gefährden in hohem Maße die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und müssen schon aus diesem Grund dringend verhindert werden. Sie setzen die bäuerliche Landwirtschaft in Europa zusätzlicher Konkurrenz um immer billigerer Produkte aus und könnten sich als Einfallstor für Gentechnik erweisen. Beide Abkommen enthalten zudem Investitionsschutzkapitel, die es Konzernen erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen den Wert von Investitionen oder Gewinnerwartungen schmälern. Mehr Informationen

Vor allem eine wesentlich erleichterte Zulassung neuer Chemikalien - auch im Baustoffbereich würde zusätzliche Risiken für den Bereich "Wohngesundheit" mit sich bringen. (Siehe auch "der große Deal", ARD - Geheimakte Freihandelsabkommen und parlamentarische Diskussion Österreich)

 

30.09.2014

Radon in Gebäuden

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Programm

 

 

3./4.November 2014

2. VDB-Baubiotagung

"Gebäudetechnik – Baukonstruktion – gesunde Innenraumluft"

in Kooperation mit dem Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis (EKoZeT)

Seminarprogramm

vorgeschalteter Workshop

 

21.09.2014

Präsenzveranstaltung in Neuss

 

Wings-FERNSTUDIUM MASTER 
ARCHITEKTUR UND UMWELT

SPEZIALISIERUNG B: BAUPRODUKTE IN DER PLANUNG, KONSTRUKTION UND NUTZUNG VON GEBÄUDEN

Auch 2014 beinhaltet der Masterkurs der Universität Wismar das  Thema ""Baustoffe/Schadstoffe" kennenlernen 

Inhalte

 

 

04.08.2014 ARD 21:40

Der große Deal

Rückschritt in der EU bei gesundheitsschädlichen Bauprodukten? 

"Nach außen hin beteuern die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission, es würden keinerlei Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt in Frage gestellt. Die internen Papiere zeigen aber, dass sich die EU-Kommission beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien kompromissbereit zeigt. Ein Grund zur Beunruhigung: Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen ist in den USA wesentlich laxer als bei uns, die Chemielobby fordert schon offen eine Anerkennung nach dem USA-Prinzip."

Der ARD berichtet beispielsweise über Klebstoffinhalte  (NPB), die derzeit (noch) in der EU verboten sind, in den USA aber erlaubt, obwohl  bereits schwere gesundheitliche Schäden nachgewiesen worden sind 

Infos zur Sendung       Infos zu TTIP

 

 

7.und 8.5.2014

2. Praxisforum Biologische Lichtwirkungen

Von Wissenschaft und Forschung zur Planung und Anwendung

Bauhaus-Universität Weimar

Programm

Pressebericht

EGGBI Informationen zu Licht-Gesundheit

 

 

5./6.4.2014

Faustmesse Knittlingen  Leben-Kunst-Gesundheit

In Zusammenarbeit mit der Stadt Knittlingen plant die Dr. Johannes-Faust-Schule am 05. und 06. April

2014, jeweils 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erstmalig eine Gesundheitsmesse.

Parallel zur Ausstellung sollen an beiden Tagen zahlreiche Expertenvorträge aus diversen Themenbereichen stattfinden, unter anderem zum Thema Wohngesundheit (EGGBI - Samstag 5.4.  13 Uhr  und 14 Uhr ).

Veranstaltungshinweise

 

 

02.04.2014

Eurofins Webinar

Marketing emissionsarmer Produkte

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Gütezeichen, Ökolabel
  • Nachhaltigkeitsprogramme (Gebäude / Produkte)
  • Maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen

Mehr Informationen

 

 

01.04.2014

Eurofins Webinar

LEED, neue Version 4 - neue Möglichkeiten für Hersteller

    • LEED und VOC-/emissionsarme Produkte
    • Änderungen für feste Produkte (Boden- und Wandbeläge, Deckenplatten, Möbel usw.)
    • Änderungen für bei der Anwendung flüssige oder viskose Produkte (Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe)
    • Nachweis der LEED-Konformität  

  • Mehr Informationen

     

     

    31.03. 2014

    Eurofins Webinar

    Jüngste Änderungen an Verordnungen und Normen in Bezug auf VOC-Emissionen (CE, NIK, BREEAM, M1, …)

    • Europäische harmonierte Liste von NIK-Werten
    • CEN/TS 16516 im Vergleich zu ISO 16000
    • BREEAM, LEED
    • Geruchsprüfungen, ISO 16000-28
    • Finnisches M1-Gütezeichen

    Mehr Informationen

     

     

    26.03.2014

    3. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

    Programm

     

     

    20./21.3.2014

    Tag der Holzforschung Braunschweig

    Emissionen aus Baustoffen und Ausstattungen für Innenräume

    – VOC, Formaldehyd und Geruchsstoffe –

    Stadthalle Braunschweig

    Veranstalter: IVTH in Kooperation mit Fraunhofer WKI  Programm

    Pressebericht 

    18.03.2014

    WKI-Online-Seminar »Katalysatoren zur Raumluftreinigung – Helfer oder Risiko?« 

    Presselink

     

     

    26.02.2014

    Konferenzveranstaltung in Tallinn, Estland im Rahmen der

    Exportintiative "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

    Erfreulicherweise werden dabei auch Fragen der Wohngesundheit (bekanntlich kommt es gerade bei nicht gewissenhaften energetischen Sanierungen sehr oft zu "Verschlechterung" der Raumluftqualität und Schimmel!; werden vielfach "hochtoxische Produkte wie z.B. das Flammschutzmittel HBCD ei ngesetzt) behandelt.  

    Programm

     

     

     

    18.02.2014

    Bautec 2014 Berlin

    BMELV Tagung „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“

    Themen:

    • Holz im Bauwesen
    • Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der ökologischen Bestands- und Altbausanierung
    • Neue innovative Werkstoffe - Biobasierte Kunststoffe und neue Faserplatten im Bauwesen

    Programm

    EGGBI Referat

    weitere Veranstaltungen der FNR

     

     

    13.12.2013

    Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik

    Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbH

    Themen unter anderem: "Innenraumbelastungen durch Produkte im Außenbereich"

    Ringhotel Loew`s Merkur - Nürnberg

    Beginn: 9 Uhr 45

     

     

    30.10.2013

    BUND - Netzwerktagung  "energiesparendes Krankenhaus"

    Krankenhaus Waldfriede
    Argentinische Allee 40 in 14163 Berlin (Zehlendorf)

    Programm

    22.10.2013

    Energieeffizientes Bauen und Sanieren

    Präsentation von deutschen Best Practice Projekten in Lettland und Litauen   Universiteto g. 14, Vilnius

    Deutsch baltische Handelskammer

    Einladung

    18.9.2013

    Netzwerktag 2013 des Chemie-Clusters Bayern

    8seasons München

    Einladung

     

     

    17.09.2013

    2. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen

    beleuchtet die fachlichen Aspekte des Themenschwerpunkts Radonmessung. Es werden Geräte, Methoden und Kriterien vorgestellt. 

    Tagungsort Bauzentrum München

    Willy-Brandt-Allee

    81829 München

    Beginn: 14 Uhr

    Weitere Infos und Anmeldeformular

     

     

    18.6.2013

    DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

    DGNB Impuls –

    Aufbruch der Ideen

    18. Juni 2013, 10:30 – 17:45 Uhr /

    ICS Internationales Congresscenter, Messe Stuttgart

    Infos

     

    Termin EXAKT Menschenrechte

    Termin Menschenrechte