Nachhaltigkeit und "bürgerorientierte" Politik?

 

Nachhaltigkeit und bürgerorientierte Politik - einige "Negativbeispiele"

 

Ich befasse mich in der Zusammenarbeit mit einem umfangreichen internationalen Netzwerk von Instituten, Architekten, Baubiologen, Umweltmedizinern, Selbsthilfegruppen und Interessensgemeinschaften seit vielen Jahren ausschließlich mit gesundheitlich relevanten Fragen bei der Bewertung von Produkten, Systemen, Gebäuden, Projekten und auch Gutachten – unabhängig von politischen Parteien, Baustoffherstellern, Händlern, „Bauausführenden“, Mietern, Vermietern und Interessensverbänden. Sämtliche "allgemeinen" Beratungen der kostenfreien Informationsplattform erfolgen ehrenamtlich, und es sind daraus keinerlei Rechts- oder Haftungsansprüche abzuleiten. Etwaige sachlich begründete Korrekturwünsche zu Aussagen in meinen Publikationen werden kurzfristig bearbeitet. Für die Inhalte von „verlinkten“ Presseberichten, Homepages übernehme ich keine Verantwortung. Vertrauliche Informationen verwende und kommuniziere ich nur nach möglichst sorgfältiger Überprüfung in Absprache mit den "Informanten" ohne deren Benennung. Informantenschutz (Redaktionsgeheimnis im Sinne StPO § 53, Punkt 5).    April 2024, Josef Spritzendorfer, Abensberg

 

 

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Tagesaktuell:

 


Siehe dazu die Zusammenfassung

Argumentesammlung der Bürgerintiative Abensberg in Kurzform:

12 k.o. Kriterien für des Logistikzentrum Stocka sowie meine umfangreiche

 

 

"EGGBI Stellungnahme zum Logistikpark Stocka, tagesaktuell"

 

Diese "zusammenfassende Chronik" wird - anders als die Homepage - derzeit möglichst zeitnah ständig aktualisiert - für die Inhalte verlinkter Pressemeldungen wird keine Haftung übernommen...hier finden sich auch an die !00 TV- und Presseberichte sowie inzwischen umfangreichen Schriftverkehr mit Politk und Behörden zu diesem für diese Region überdimensionierten Projekt.

 

 

AKTUELL


·       Dienstaufsichtsbeschwerde

  • gegen Bauamt Landshut wegen nicht verifizierten öffentlichen Aussagen zur künftigen Verkehrssituationen in den Nachbargemeinden!
  • gegen Regierung von Niederbayern wegen Verweigerung einer Raumverträglichkeitsprüfung wurde vom Wirtschaftsministerium mit fragwürdigen Argumenten "abgelehnt"

Kapitel 8.2  der "EGGBI Stellungnahme zum Logistikpark Stocka, tagesaktuell"

 

Neuer Verdacht:

·       Wurde der Standort überhaupt erst von der dem Wirtschaftsministerium unterstellten Gesellschaft "Invest in Bavaria" (Kapitel: 8.2.4)  - oder aber von Beamten des Wirtschaftsninisteriums die in Personalunion mit dieser Gesellschaft stehen, vorgeschlagen, den beiden Konzernen größtmögliche Unterstützung bei der Umsetzung zugesichert?

(Aussage an anderem Problemstandort: "Rote Teppiche für Amazon in Bayern")

Welche Vereinbarungen und Zusagen gibt es?

Dies würde eine Erklärung bieten, warum die Interessen der Region von den zuständigen Ministerien sträflich ignoriert werden, aufklärende Dokumente entgegen dem Umweltinformationsgesetz "nicht zur Verfügung gestellt werden". (Regierung von Niederbayern, Bauamt Landshut…)

Meine Anfrage an "Invest in Bavaria" wurde vom Wirtschafstministerium beantwortet,  eine Unterstützung des Projekts durch die Gesellschaft bestritten, die Personalunion von Beamten des  Ministeriums und zugleich Mitarbeitern von  "Invest in Bavaria " wurde aber offensichtlich.

Meine Anfrage an Invest in Bavaria und dazu die Antwort des Wirtschaftsministeriums

Dokumente, Protokolle und Schriftverkehr zwischen dem Ministerium, Amazon/Panattoni und dem Markt Rohr als Beweis der "Neutralität der Behörden" werden aber ebenso wie fachliche Begründungen, warum keine Raumverträglichkeiutsprüfung durchgeführt wird,  verweigert.


 

 

Kein Raumordnungsverfahren ROV (neuerdings: Raumverträglichkeitsprüfung RPV)
Bezirksregierung: Amazon-Logistikpark Rohr ist nicht „überörtlich raumbedeutsam?“

Mittelbayerische Zeitung, 14.05.2024 

Wurde hier "politisch" oder "fachlich" entschieden? Kritische Hinweise zu dieser Entscheidung der Bezirksregierung von Niederbayern finden sich im Kapitel 8.3. von https://www.eggbi.eu/.../Logistikpark_Stocka_Gesundheit_.pdf  (Siehe dazu auch "Pressespiegel" im Kapitel 9)

2 bis 3000 neue Mitarbeiter in einer Region mit Arbeitskräfte- und Wohnungsmangel - in einer Gemeinde mit gerade 3500 Einwohnern - ohne öffentlichem Nahverkehr für Pendler, und bereits jetzt Nachbargemeinden mit kaum mehr verkraftbarem Verkehrsaufkommen? Nicht überregional "raumbedeutsam?" trotz massivem Widerstand der Nachbargemeinden...

Interessant wären hier die "Entscheidungsgrundlagen" bzw. die Namen des/der Entscheidungsträger, die zu diesem Ergebnis/ zu einer solche Behauptung gekommen sind.

Zu  hinterfragen ist nunmehr, auf welcher Grundlage – wer-  eine solche Entscheidung getroffen hat! (Anfrage)

 

 

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Seiteninhalt:

A) Versagen der Politik allgemein bei "Großprojekten" und "Zulassungsverfahren"

1) Beispiel eines geplanten "Logistikparks" im Landkreis Kelheim 

Inhalt:

  1. Geplanter Logistikpark
  2. Unverzichtbare Akteure bezüglich Aufzeigen berechtigter Interessen
  3. Informationen zum Projekt
  4. Umwelt- und Gesundheitsbelastung - Stellungnahme zum Thema Trinkwasser, Schall, Schadstoffe, Licht, Bodenversiegelung, Flächenbedarf und Umweltverträglichkeitsprüfung
  5. Allgemein eingereichte Einwände un alle eingereichten Einwände der Bürgerinitiative Abensberg
  6. Reaktionen der Nachbargemeinden
  7. Antworten auf meine Anfragen an Politiker und Institutionen
  8. Medienspiegel 2022 bis 2024
  9. Einige offene Fragen (erweiterungsfähig...)
  10. Pressemeldungen zu Amazon allgemein
  11. Widersprüche im "Faktencheck (Stand April 2024)" der Projektbetreiber zu sogenannten "Mythen" der Projektgegener
  12. Wie geht es weiter?

Siehe dazu die Zusammenfassung

"EGGBI Stellungnahme zum Logistikpark Stocka, tagesaktuell"

B) Gekaufte oder nachlässige Zulassungsbehörden in allgemeinen Fällen des Verbraucherschutzes

C) Milliardenstrafen für PFAS- Hersteller - aber nicht in Europa

D) Vergesslichkeit von Politikern

E) Freihandel setzt sich gegen Verbraucherschutz durch

 

 

 

A) "Versagen der Politik" bei "Großprojekten" und "Zulassungsverfahren"

"Allgemeines Versagen der Politik" bei "Großprojekten" und "Zulassungsverfahren"

Gesundheit und Nachhaltigkeit spielen offensichtlich keinerlei Rolle, wenn es um die Umsetzung von Projekten nationaler und internationaler Großkonzerne geht - Kommunalpolitik, Landkreisbehörden und Landesbehörden ignorieren in solchen Fällen sehr oft in sträflicher Weise die Interessen der Verbraucher und der Umwelt.

Gesundheitsbelastungen durch unzumutbar erhöhtes Verkehrsaufkommen (von den Behörden "durchgewunken" auf Grund von den Projektanten selbst beauftragten "Verkehrs- und Schallgutachten") durch FeinstaubLärm,

Umweltbelastungen durch zu hinterfragende "Gewässeruntersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, fragwürdige "Artenschutzgutachten",

Verzicht auf Untersuchungen der Auswirkungen künftiger "Lichtverschmutzungen",

Belastungen durch Luftverschmutzung...

all dies wird von "abgehobenen Lokal- bis hin zu Landes- Politikern" in Kauf genommen, wenn Groß- Konzerne mit "künftiger Gewerbesteuer", (oft auch fragwürdigen) Arbeitsplätzen locken und entsprechende "Gutachten" vorlegen.

Landesämter für Umwelt erklären sich für "nicht zuständig" (eine allgemeine Anfrage beispielsweise beim bayerischen Landesamt für Umwelt bezüglich konkreter Fragen zu Flächenverbrauch und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurde nicht beantwortet, sondern es wurde an die "Rechtsanwaltschaft" verwiesen, bzw. auf einige - nicht wirklich relevante Links im Internet): 

"Die Klärung grundsätzlicher rechtlicher Fragen fällt nicht unter den presserechtlichen Auskunftsanspruch. Zur Klärung Ihrer grundsätzlichen rechtlichen Fragen bitten wir Sie, sich an die Rechtsanwaltschaft zu wenden."

Im Fall Logistikpark Stocka: 

Der Landesumweltminister[1] von Bayern antwortet gar nicht auf Anfragen, der zuständige Landrat verspricht der zuständigen Gemeinde und damit dem Projektanten bei einer öffentlichen Veranstaltung volle Unterstützung - beruft sich aber auf Neutralitätspflicht, wenn es um die Behandlung des Themas im Kreistag geht, Fachstellen im Landratsamt verweigern Antworten zu konkreten Fragen mit Hinweis auf "laufende Prüfverfahren" - obwohl die "vorliegenden" Vor - Gutachten eigentlich noch gar nicht mangels Aussagekraft und Vollständigkeit prüfbar sind.

Eigene Aussage des Betreibers:

"Alle Gutachten werden im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung mit Planungsstand heute (?) 

Ende Juli 2024 (?) öffentlich ausgelegt." Mail vom 24.04.2024

 

Bei einem anderen "Amazon" Projekt in Bayern hat das Ministerium Aiwanger bereits 2018 dem Landtag Antworten offensichtlich verweigert - hier hatte sich die ministeriumeigene Gesellschaft "invest in bavaria" nachgewiesenermaßen bereits an der Standortsuche aktiv beteiligt - Informationen dazu aber verweigert!" "Vertraulicher Schriftverkehr"

 


 

1      Geplanter "Logistikpark" im Landkreis Kelheim - Markt Rohr in Niederbayern

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Tagesaktuell:

Siehe dazu  "EGGBI Stellungnahme zum Logistikpark Stocka, tagesaktuell"

Diese "zusammenfassende Chronik" wird - anders als die Homepage - derzeit möglichst zeitnah ständig aktualisiert - für die Inhalte verlinkter Pressemeldungen wird keine Haftung übernommen...

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Gesundheit und Umwelt spielen offensichtlich auch bei diesem Projekt für viele Politiker und "Interessenvertreter" (Beispiel: "IHK: Amazon wäre ein Gewinn für Kelheim - trotz Arbeitskräftemangel" 25.09.2023, Mittelbayerische Zeitung) keine Rolle. Ungeachtet der wirtschaftlichen Negativauswirkungen für die gesamte Region, die in zahlreichen Einwänden bereits detailliert erfasst und kommuniziert worden sind,

geht es bei meinen Stellungnahmen vor allem um Fragen der Gesundheit und des Umweltschutzes.

Erhöhte Gesundheitsrisiken durch eine immenses zusätzliches Verkehrsaufkommen mit Lärm-, Schadstoff- und Feinstaubbelastung - Gefahren für die Trinkwasserversorgung durch Belastungen des Grundwassers bei Starkregen, vor allem aber auch im Brandfall durch stark belastetes Löschwasser ebenso wie toxische Brandgase (Lagerung von erheblichen Mengen an chemischen Produkten),

diese Sorgen bewegen immer mehr "Betroffene", sich auch an mich - mit ihren diesbezüglichen Sorgen-  vor allem im Rahmen meiner kostenlosen Telefonhotline - sehr oft auch vertraulich - zu wenden.

 

Bereits eine erste Durchsicht der "vorgelegten Gutachten" zeigte hier massive Mängel und bisherige Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die zuständige Politik, welche diese unvollständigen Gutachten längst als "untauglich" zurückweisen hätte müssen. Bei einem ähnlichen Projekt des gleichen Betreibers findet sich die gleiche Kritik:

Zitat:   "Der BUND sieht gute Erfolgsaussichten seiner Normenkontrollklage. Die natur- und artenschutzrechtliche Betrachtung des Plangebietes sei defizitär.  Damit seien auch die Folgen der Eingriffe in Natur, Landschaft und den Artenschutz nicht rechtskonform ermittelt worden". (2023; Pressemeldung zu Amazon-Projekt Horn Bad Meinberg)

Inzwischen gibt es eine Reihe positiver- und negativer Statements zu diesem Projekt – von Verbänden, Einzelpersonen aber auch politischen Parteien und/ oder eigene Meinungsäußerungen von deren Funktionären.

Interessant finde ich, dass sich auf der Homepage des CSU- Kreisverbands nach wie vor - auch trotz massivem Medieninteresse - nicht eine einzige Stellungnahme zu diesem "Monster-" Projekt, welches viele Landkreisbürger und auch Bürgermeister massiv bewegt, findet. 

Aus diesem Grund bat ich auch die Kreisvorsitzende am 22.04.2024 um eine Stellungnahme zum Projekt. Eine Antwort wird an dieser Stelle veröffentlicht. (Kapitel 8.4)


2      Unverzichtbare Akteure bezüglich Aufzeigen berechtigter Vorbehalte

 

 

1.    Bürgerinitiative Abensberg

Hervorzuheben ist das bemerkenswerte Engagement der Initiatoren der Bürgerinitiative Abensberg, die in unzählbaren Stunden stichhaltige Einwände (Kapitel 6.1 ) gegen das Projekt gesammelt haben, vor allem aber eine unermüdliche, erfolgreiche Medienarbeit zur Mobilisierung der Bevölkerung, vor allem aber auch der Kommunalpolitiker der gesamten Region seit vielen Monaten betreiben! Siehe dazu den Pressespiegel zum Thema:   Kapitel 9      "Pressespiegel zum Logistikpark"

 

Dringend benötigt wären weitere

Mitgliedschaften in dieser Initiative, um die Außen- Bedeutung dieser Bürgerinitiative noch zu erhöhen: 

Antrag zur kostenlosen Mitgliedschaft und Spenden für diese Bürgerinitiative

Spendenkonto BIA Kreissparkasse Kelheim;
DE 78 7505 1565 0011 5605 54
BIC BYLADEM1KEH   Verwendungszweck: Nein zum Logistikzentrum

 

 

Weitere engagierte Akteure

Von größter Wichtigkeit ist aber auch die engagierte Tätigkeit der

2.    Naturschutzverbände (BUND- Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz)

die sich frühzeitig den zu erwartenden Umweltschäden und später massiv mit der sogenannten "Umweltverträglichkeitsprüfung" auseinandergesetzt hat,

 

3.    Stadträte und Bürgermeister von Abensberg

welche einstimmige Beschlüsse auch bezüglich gegebenenfalls erforderlicher rechtlicher Schritte gegen das Projekt gefasst haben, die sich vor allem aber auch um die zusätzlichen Verkehrs- Belastungen vor allem der Bürger von Offenstetten berechtigte Sorgen machen. (Kapitel: 7.1)

 

4.   Gemeindevertretungen, Bürgermeister von Saal, Langquaid, Hausen

mit eindeutigen Beschlüssen und Einwänden gegen dieses Projekt

 

5.    Unternehmen aus der Region, die sich offen gegen das Projekt stellen

und anders als die IHK- Kelheim vor allem auf die massiven bereits jetzt aktuellen Probleme verweisen, Arbeitskräfte zu finden (Plakataktion und  "Brandbrief" an Wirtschaftsminister, 17.06.2024 bisher unterzeichnet 52 Wirtschaftsunternehmen aus dem Landkreis!).

Dabei hat der Besitzer von Metallbau Zeilbeck, Offenstetten, Unterschriften von zahlreichen Unternehmen im Landkreis gesammelt, die sich offen gegen das Projekt aussprechen und auf die negativen Folgen für die gesamte Region hinweisen, und diese Unterschriften unter anderem der Bürgerinitiative für eine Vorlage beim Wirtschaftsminister zur Verfügung gestellt.

 

6.    Wasserversorgungsunternehmen aus dem Einzugsbereich

2 betroffenen Wasserversorgungsgruppen, Hopfenbachtalgruppe und der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe, die ihre Einwände vorgelegt haben. Es bestehen erhebliche Risiken auf unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, nämlich auf unser Trinkwasser!!!

7.    Leserbriefe von Einzelpersonen

Wertvolle Unterstützung bieten aber auch inzwischen zahlreiche Leserbriefe in diversen Medien, die mithelfen, ein nicht nachvollziehbares Zusammenspiel zwischen einzelnen Politikern und einem finanzstarken Weltkonzern zum Nachteil der regionalen Wirtschaftsstrukturen, der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung zumindest aufzuzeigen und die Betroffenen dazu "aufzuklären".

 

Beispiel:  

 

Leserbrief 15.08.2024 "Genehmigung unverantwortlich"  Mehr Infos zum Thema Energieverbrauch: Einwand Bürgerinitiative

Leserbrief 03.08.2024 "Ohrfeige für Gegner der Amazon-Pläne"      Mehr Infos zum Thema "Aiwanger": Kapitel 8.2

Leserbrief 22.05.2024 "Stellungnahme der Regierung "ein Skandal", Bernhard Brandl 

Leserbrief 03.05.2024, "Amazon-Standort ist völlig ungeeignet", Mareike und Kevin Corrigan;

Leserbrief 22.04.2024 "Seltsame Diskussionskultur", Bernhard Brandl;  

Leserbrief vom 29.04.2024, Bernhard Zachmayer

 

Weitere Leserbriefe aus der Mittelbayerischen Zeitung

aufgelistet auf der Homepage der Bürgerinitiative

(Weitere Leserbriefe werden gerne ebenfalls hier veröffentlicht)

 

 

 

 

8.    Medien

 

Unschätzbare Unterstützung brachten bisher zahlreiche Medien mit einer sehr umfangreichen Berichterstattung, hier vor allem die Mittelbayerische Zeitung, der Donaukurier, Idowa, TVA und BR24.

(Bisher bereits über 100 Berichterstattungen – siehe Pressespeiegel Kapitel: 9)

 

Nur mit deren Unterstützung war– anders als bei manchen ähnlichen Projekten in der Vergangenheit an anderen Standorten – bereits in einem frühen Planungsstadium möglich, die Bürger des Landkreises umfassend zu informieren und auch zu "aktivieren" und politisch(?) motivierte "Vorentscheidungen" fehlgeleiteter "Volks- und Interessensvertreter" aufzudecken.

 

 

Rechtlich völlig ungerechtfertigt, versuchen die beiden Betreiberkonzerne in "ihren" Medien immer wieder, die Projektierung/ Genehmigungsverfahren  

als bereits "erfolgreich abgeschlossen" darzustellen, um die Gegner damit davon abzuhalten, weiterhin gegen das Projekt alle rechtlichen Mittel einzusetzen.

 

Unterstützung erhalten sie dabei von verschiedenen Behörden,

die entweder auf Grund fehlender Kompetenz

oder auf Grund politischer Weisungen von der Staatsregierung

berechtigte Einwände bewusst ignorieren.

(Aussagen wie Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, da keine überörtlichen Auswirkungen; Verkehr auch nach Inbetriebnahme des Logistikzentrums weiterhin auch in den Nachbargemeinden "beherrschbar"….)

 

 

3      Informationen zum Projekt

3.1      Planung: Logistikhalle für Amazon

 

370 m lang, 100 m breit; 24,5 m hoch Bodenbedarf (Versiegelung): 330.000 m2  -

Gebäude: 66.000 m2 benötigte Fläche

 

Folgen: drohender Verkehrskollaps - irreversible Umweltzerstörung - fehlende Infrastruktur! Geschätzte 2000 bis 3000 Mitarbeiter!

 

Trotz massiver Warnungen bezüglich unverantwortlicher Flächenversiegelung mit dem nicht vertretbaren Argument "erlaubte Ausnahmen für strukturschwache Regionen" - dies in einem Landkreis mit nahezu Vollbeschäftigung und massivem Arbeitskräftemangel- wurde hier bisher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. 

 

Unterstützung findet Amazon offensichtlich durch den Wirtschaftsminister und dem Landrat... ("große Chance für Rohr und die Region(?)- zugesicherte Unterstützung") - siehe dazu einen angefügten Auszug mir vorliegender Medienberichte. (Kapitel: 9)

 

Nicht berücksichtigt wurde bisher auch der Wertverlust von Grundstücken und Wohngebäuden nicht nur im Nahbereich, sondern auch entlang der künftig übermäßig frequentierten und damit Lärm- und Schadstoff- belasteten Zufahrt- und Durchfahrtstraßen - auch in den Nachbargemeinden.

 

3.2      Information Markt Rohr

Informationen zum Logistikpark (07.02.2024 - erste Bürgermeisterin Birgit Steinsdorfer "informiert" über "richtige Zahlen und Fakten (?)" zum geplanten Logistikpark Stocka)

 

3.3      Verzicht auf ein ordentliches Raumordnungsverfahren durch die Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern erklärte sich nicht zuständig, warum bisher ein solches Verfahren noch nicht eingeleitet wurde, (zuständig wäre die entsprechende Gemeinde- Kapitel 8.3)

 

obwohl sowohl die unvorstellbaren

·       verkehrstechnischen Auswirkungen,

·       die Arbeitskräftefrage,

·       Sozialleistungen,
als auch Fragen ausreichender Wohnungen, Schulen, Kindergärten - auch für die Angehörigen der geplanten bis zu 3000 Arbeitskräfte – 

·       vor allem aber auch die Gesundheits- und Umweltfragen,

 

mindestens den ganzen Landkreis betreffen und keineswegs eine einzelne Gemeinde betroffen ist. 

 

Das bisherige Unterlassen einer solchen Prüfung ist derzeit für die Allgemeinheit verständlicherweise nicht nachvollziehbar.

 

Siehe dazu Art.25 "Einleitung, Durchführung und Abschluss von Raumordnungsverfahren:" 

 

"Für die Entscheidung sowie für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens sind die höheren Landesplanungsbehörden zuständig"

Welche Behörde (namentlich welche Personen übernehmen dafür die Verantwortung?) ist hier verantwortlich, dass dies noch nicht geschehen ist, bzw. ob/ warum das Projekt nicht entsprechend an die "höhere Landesplanungsbehörde" gemeldet wurde? (Baubehörde Rohr, Landratsamt Kelheim, Regierung von Niederbayern, andere Landesbehörden?)

 

Die Bürgermeisterin überzeugte nahezu den gesamten Gemeinderat parteiübergreifend mit Ihrer Aussage "Rohr braucht das Geld!"

Dazu Fragen:

·       Wieviel Mehreinnahmen wurden ihr definitiv zugesichert –

·       welche Mehrkosten für die Infrastruktur, Wohnungsbedarf, Sozialleistungen, Kindergärten- und Schulplätze, wirksamer Trinkwasserschutz kommen auf die Gemeinde (vor allem auch auf die Nachbargemeinden, den Landkreis) in den nächsten Jahren zu?

·       Wie verbindlich sind eventuelle diesbezügliche Zusagen der Kostenübernahme durch den Logistikparkbetreiber?

 

Erst durch die massive Arbeit der Bürgerinitiative aus Abensberg wurden manche angrenzenden Gemeinden offenbar wachgerüttelt - die ersten haben inzwischen bereits beschlossen, notfalls Anwälte einzuschalten.

Siehe dazu Fakten/ Einwände auf der Seite der Bürgerinitiative

 

4      Umwelt- und Gesundheitsbelastung

 

4.1    Verkehrbelastungen

4.1.1       Schalltechnische Untersuchung

Vorgelegt wurde ein Dokument "schalltechnische Untersuchung" mit der Endaussage:

"Die Untersuchung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen nach Ziffer 7.4 der TA Lärm hat ergeben, dass keine organisatorischen Maßnahmen zur Minderung der erzeugten Schallemissionen geprüft werden müssen."

Wie auch dem vorgelegten Einwand der Bürgerinitiative zu entnehmen ist, werden die "erlaubten" Lärmpegel – laut Umweltatlas Bayern beispielsweise im Raum Offenstetten bereits jetzt wesentlich überschritten.

Das zu erwartende Verkehrs- Mehraufkommen durch den Logistikpark ist somit von dem "Gutachten" nicht berücksichtigt worden sein – offensichtlich wurde nur im Umkreis von 500 m zum Betriebsgelände der zu erwartende Lärmpegel erhoben. Gutachten Seite 15:

"Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen ist bis zu einer Entfernung von 500 m vom Betriebsgrundstück zu betrachten. Für die durch den Fahrverkehr entstehenden Geräusche sind organi satorische Maßnahmen zur Minderung der Geräuscheinwirkung dann zu prüfen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind…

Das Gutachten beschränkt sich somit lediglich auf die unmittelbare Umgebung des Betriebsgeländes (vermutlich wohnt hier ohnedies keiner der Rohrer Markträte) – ignoriert aber völlig den zusätzlichen Verkehr in den Nachbargemeinden, hier vor allem auch in Offenstetten!

In der bisher einzigen "amazon- bezogenen Aussage" der CSU- Kreisvorsitzenden Petra Högl (Dezember 2022)  

Im Zusammenhang mit der Vorstellung der Pläne für den geplanten Logistikpark entlang der Staatsstraße 2230 bei Stocka (Gemeindegebiet Rohr i. NB) werben die drei CSU-Politiker bei Bernreiter dafür, die Belastungen aus den durch den Logistikpark entstehenden Mehrverkehr für die umliegenden Ortschaften so gering wie möglich zu halten. Eine umgebungsverträgliche Planung solle daher Berücksichtigung finden. Konkret lautet es in dem Schreiben: „Schon heute ist die verkehrliche Belastung vor allem in den Ortschaften Offenstetten (Stadt Abensberg) und Ober- und Unterschambach (Gemeinde Saal a. d. Donau) sehr groß. So wird Offenstetten als Ortsdurchfahrt zur Autobahnanschlussstelle Abensberg oder zur B16 von Lastwagen und Pendlern von und nach Abensberg genutzt. Ähnliches gilt für die Ortschaften Ober- und Unterschambach, deren Ortsdurchfahrt ebenfalls heute schon stark belastetet ist. 

 

Hier wird durchaus vom "Mehrverkehr" durch den Logistikpark geredet – eine Aussicht auf eine Verkehrslösung der bereits derzeitigen Situation Ist aber in den nächsten 10 Jahren mit Gewissheit nicht zu rechnen!

Allein daraus ließe sich bereits aus der politischen Fürsorgepflicht für die betroffenen Landkreisbürger eine strikte Ablehnung des Projektes durch alle "Landkreispolitiker" ableiten. (Kapitel: 8.5.1)

Offensichtlich interessieren aber die CSU- Kreis Verantwortlichen ebenso wie den Wirtschaftsminister und die Behörden der Bezirksregierung Niederbayern in keiner Weise die Gesundheitsgefahren durch den übermäßigen Schall – hier auch des Infraschalls vor allem durch zusätzlichen LKW- Verkehr!

Mehr Infos dazu: "Gesundheitsrisiko Schall"

 

4.1.2       Verkehrs- "Untersuchung"?

Aus der Stellungnahme der Bürgerinitiative zu diesem Papier geht eindeutig hervor, dass hier keine fachlich qualifizierte Erhebung bezüglich der Auswirkungen auf die angrenzenden Ortschaften gemacht wurde, sondern lediglich die "Beherrschbarkeit" am Autobahnknoten selbst erhoben wurde.(Punkt 6 Zusammenfassung der Verkehrsuntersuchung)

 

Dass das Bauamt Landshut dies möglicherweise als Grundlage. Der Eigenaussagen verwendet und mit nebulösen Wertbegriffen wie "beherrschbar" arbeitet ist nicht nachvollziehbar.

 

"Jetzt aber gibt das Staatliche Bauamt Landshut, das am Gutachten beteiligt ist, erstmals eine Einschätzung ab. „Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nach dem voraussichtlichen Urteil des Bauamts für die umliegenden Gemeinden als spürbar, aber in Summe beherrschbar eingestuft“, lautet die Kernaussage, die von den Gegnern aus der BIA („Bürgerinitiative Region Abensberg und benachbarte Gemeinden“) in einer Mitteilung verbreitet wird. Gegenüber unserer Zeitung bestätigt das Staatliche Bauamt „die Aussage bezüglich der Beherrschbarkeit des Verkehrs“.

Donaukurier, 18.02.2024

4.2      Schadstoffbelastung durch nochmals wesentlich erhöhte Verkehrsbelastung

Als wesentliche Schadstoffe aus dem Straßenverkehr werden benannt:

·       Benzol

·       Feinstaub – belastet durch zahlreiche Stoffe wie Nitrosamine, PFAS, Mikroplastik und v.a.

·       Kohlendioxid

·       Stickstoffdioxid

·       Ozon

·       verursacht durch "Verbrennungsprozesse" und vor allem auch "Reifenabrieb."

Manche dieser Stoffe sind krebserzeugend, die meisten können aber chronische Krankheiten vor allem der Atemwege verursachen, belasten aber auch Nervensystem, Herz-Kreislaufsystem, Stoffwechsel und können bei Schwangerschaft zu Frühgeburten und reduzierten Geburtsgewichten führen. (Infos dazu)

Sie sind daher unbedingt zu minimieren.  

Vor allem in den bisher ohnedies bereits überlasteten Ortsdurchfahrten sind daher zusätzliche Belastungen im zu erwartenden Ausmaß durch das Logistikzentrum im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung um jeden Preis zu vermeiden.

In keinem der bisherigen Gutachten wurde auf die Schadstoffbelastung in den Anrainergemeinden durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen Bezug genommen!

 

 

Die unqualifizierte öffentliche Bewertung der zukünftigen Verkehrssituation in den Nachbargemeinden veranlasste mich am 15.07.2024 zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde über das Vorgehen des Staatlichen Bauamts Landshut bei der bayerischen Staatsregierung für Wohnen, Bauen und Verkehr.

Mehr Infos dazu in der Zusammenfassung  "Stellungnahme zum Amazon- Panattoni Logistikpark Stocka" mit besonderer Berücksichtigung der Einwände bezüglich Gesundheit und Umwelt.

 

 

4.3      Grundwasser- Trinkwassergefährdung

Bisher wurde lediglich ein sogenanntes "Versickerungsgutachten" vorgelegt, mit "Versickerungsermittlungen" bis 3 Meter Tiefe für (sauberes) Regenwasser– wesentliche Angaben eines Gutachtens (Messprotokoll, wann wurde wo von wem, wie und wie lange gemessen) fehlen auch hier wie bei den übrigen bisher vorgelegten angeblichen "Gutachten"!  

Risiken durch immer stärker werdende Platzregen[1] sind keinesfalls auszuschließen. (Beispiel)

Vor allem gibt es derzeit aber noch keine "Gutachten" bezüglich Grund- und Trinkwassergefährdung durch Schmutzwasser (verkehrsbedingt – aus Abgasen[2], Reifenabrieb... unter anderem(!) auch Mikro- und Nanoplastik, PFAS) – vor allem aber auch hochbelastetes Löschwasser (viele Chemikalien werden gelagert) im Brandfall.

Hier sollten zumindest die Nachbargemeinden strengste Untersuchungen und glaubwürdige echte(!) Gutachten bezüglich "Gefährdung von Grund- und damit auch Trinkwasser" einfordern.

 

4.4      Lichtverschmutzung

Nicht berücksichtigt in den bisherigen Umweltuntersuchungen wurde auch das Thema "Lichtverschmutzung".

Nächtliche Dauerbeleuchtung des gesamten Betriebsgeländes, Lichtbelastungen durch den Dauer- Verkehr wurden bisher in keiner Weise bewertet.

Mehr Infos zu dieser Thematik:  " Lichtverschmutzung als Gesundheits- und Umweltrisiko"


[1] Haftet dann auf Grund vernachlässigter Prävention der beauftragte "Gutachter(?)" für die Schäden- oder die Bauherren, optimal auch blauäugige, durchaus gewarnte(!) Lokalpolitiker? Siehe dazu auch Einwand der Bürgerinitiative Abensberg. Panattoni hat sich mit Gewissheit vertraglich gegen solche Schadensansprüche abgesichert. (Gilt dies auch für die Rohrer Markträte?)

[2] Die Hauptquellen sind Abgase aus Industrie und Verkehr, die mit dem Wind verbreitet werden. Die Schadstoffe lagern sich nach und nach auf dem Boden ab und werden bei Regen- oder Schneefällen ausgewaschen beziehungsweise gelangen in tiefere Bodenschichten, schlimmstenfalls ins Grundwasser.

 

4.5      Flächenbedarf – Boden- Versiegelung

 

Die Staatsregierung gibt sich in der Theorie gerne umweltbewusst und wirbt mit Aktivitäten wie

"Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung":

Offensichtlich handelt es sich dabei aber um ein inhaltsloses Papier?

Verantwortungsbewusster Flächenverbrauch (siehe dazu Regierungsaussagen zu Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune“, Unterschied zwischen "Theorie und Praxis") ist für die Staatsregierung offensichtlich nur ein Lippenbekenntnis.

 

4.5.1       Aussagen dazu vom Projektanten

Der Projektant legte zu diesem Thema Aussagen in seinem „Vorentwurf“ einer Umweltverträglichkeitsprüfung(?) vor - für ein Projekt mit einem

Flächenbedarf von ca. 33 ha mit der Aussage - (Seite 7: Schutzgut Fläche - der Vorentwurf wurde inzwischen vom Markt Rohr wieder aus dem Internet genommen, liegt mir aber nach wie vor als Nachweis vor)

"Die Fläche, die unter Berücksichtigung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von der Gemeinde Rohr bis 2037 verbraucht werden darf, liegt bei ca. 9,1 ha (Quelle: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Logistikpark Stocka)"

"Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie die Regionalplanung zielen aus verschiedenen Gründen auf eine Entwicklung wie der des vorliegenden Vorhabens in strukturschwächeren Räumen ab, außerhalb von Verdichtungsräumen wie z.B. München. 

Rohr in Niederbayern ist zudem Grundzentrum, das in seiner Arbeitsmarktfunktion ausgebaut werden soll. (Vorentwurf UVP, Seite 7)

 

4.5.2       Fragen dazu

Daraus abgeleitet ergeben sich einige Fragen, um deren Beantwortung ich das mir vom Landesamt für Umwelt LfU benannte - für Auskünfte zuständige

"Flächensparmanagement der Staatsregierung" (konkret für Niederbayern) am 17.04.2024 gebeten habe.

3 Fragen:

  • Kann diese „Ausnahme“ für strukturschwächere Räume in einem Landkreis angewendet werden, der defacto Vollbeschäftigung aufweist und vor allem in sämtlichen Gemeinden unter massivem Arbeitskräftemangel bereits jetzt in den Bereichen Handel, Gastronomie, Putz-u Reinigungsdienste, Pflege, Berufskraftfahrer, Handwerk leidet - enormen Wohnungsmangel und teils bereits jetzt unzumutbare Verkehrsverhältnisse aufweist?
  • Welche Funktion hat Ihre (mir vom LfU benannte) Stelle bei Fragen des Flächenbedarfs solcher Projekte
  • Wurden Sie in die bisherigen „Verhandlungen“ der Flächenumwidmung einbezogen - wenn ja, gibt es dazu bereits eine Stellungnahme Ihrerseits., um deren Zusendung ich Sie mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz ersuche - wenn nein, ersuche ich Sie um Ihre nunmehrige "Stellungnahme" zu dieser Flächenversiegelung.

Die Antworten dazu werde ich gerne auf dieser Seite kommunizieren.

 

4.6      Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzgutachten

!!!  Mehr und ständig aktualisierte Infos dazu in der Zusammenfassung  "Stellungnahme zum Amazon-Projekt Stocka" !!!

4.6.1       Allgemeine Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die Anforderungen festgehalten im Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG; § 44 und in verschiedenen EU Richtlinien)

Den Bewohnern der Region wurde entsprechend diesbezüglicher Gesetze zwar die Möglichkeit eines "Einspruchs" gegeben - dies aber zu einem Zeitpunkt, da hier erst "vorläufige, teils völlig unvollständige Gutachten" vorhanden waren - ein seriöser Einspruch ist aber erst dann möglich, wenn qualitative, fertige Gutachten dafür veröffentlicht werden. Laut Umweltinformationsgesetz müssen diese Gutachten einsehbar sein!

Wann werden diese End- Gutachten der Öffentlichkeit zugängig gemacht???

4.6.2       Wer erstellt grundsätzlich Gutachten für solche Projekte?

Meine Anfrage beim Umweltbundesamt bezüglich erforderlicher Qualifikation für die Erstellung eines solchen Gutachtens brachte ein ernüchterndes Ergebnis:

 

Siehe dazu Antwort des Umweltbundesamtes

 

Wesentliche Aussagen:

 

"1.    Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Qualifikationen der Gutachter. Der Vorhabenträger legt den Umweltbericht und den Artenschutzbeitrag der Zulassungsbehörde vor. In der Regel sind die Vorhabenträger bestrebt, die qualitativen Anforderungen zu erfüllen, um sich im rechtssicheren Rahmen zu bewegen und um das Vorhaben zügig und ohne Komplikationen voranzubringen. Nicht selten stimmen Vorhabenträger mit der zuständigen Naturschutzbehörde Qualifikationsanforderungen der Gutachtenden im Bereich Artenschutz und die entsprechenden Inhalte des Artenschutzbeitrages ab.

 

2.     Der Vorhabenträger entscheidet selbst über die Auswahl und Qualifikation der Gutachtenden. Dabei kann er auf eigenes Fachpersonal zurückgreifen oder – wie häufig der Fall – externe Gutachtenbüros beauftragen. Die entsprechende Fachbehörde kann mit Hinweisen unterstützen. Die Zulassungsbehörde hat das Recht und die Pflicht, alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen und muss Nachbesserungen verlangen, wenn der UVP-Bericht nicht den Anforderungen des UVPG entspricht. Grundsätzlich haben Vorhabenträger ein Interesse daran, das Vorhaben so schnell und gut wie möglich durch die Genehmigung zu bringen, um Verzögerungen zu vermeiden. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang § 16 Abs. 1 bis 7  UVPG.

 

3. Falls keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten für Überwachungsmaßnahmen bestehen, muss die Zulassungsbehörde die Einhaltung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids überprüfen. Entsprechende Regelungen finden sich in § 28 UVPG. 

 

Die Zulassungsbehörde bestimmt über die Art und den Umfang der Sanktionen. Dies ist vom Einzelfall und von der jeweiligen Art des Zulassungsverfahrens abhängig. In bestimmten Fällen ist auch ein Einschreiten von Fachbehörden denkbar, zum Beispiel von Naturschutzbehörden, falls gegen naturschutzrelevante Vorschriften verstoßen wird.

 

5. Die Umwelt- und Gesundheitsämter sind als Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch ein Vorhaben berührt wird, von der Zulassungsbehörde im Verfahren zu beteiligen. Das heißt, sie werden von der Zulassungsbehörde über das Vorhaben unterrichtet, werden bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden und erhalten den UVP-Bericht zur Stellungnahme. 

 

Dies gilt auch für die von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise. Je nach Fallgestaltung kann aber zum Beispiel auch der Landrat/die Landrätin selbst die zuständige Zulassungsbehörde sein. Die Zuständigkeiten sind landesrechtlich geregelt. Die Vorgaben Ihres Bundeslandes müssten Sie bitte bei den Behörden vor Ort erfragen."  (Mail des Umweltbundesamtes vom 18.03.2024 an EGGBI) 

 

Es kann also defacto jeder solche Gutachten erstellen, wenn die zuständigen Behörden bereit sind, (in Unterstützung politischer "Wünsche") diese Gutachten zu akzeptieren!?!

 

4.2.3       Haftung von Behörden und Amtsträgern

Den zuständigen Behörden muss aber klar sein, dass Sie bei bewusster Missachtung ihrer Pflicht einer sorgfältigen Prüfung der Gutachten, unabhängig von politischen "Weisungen", für mögliche negative Spätfolgen verantwortlich gemacht werden können!

"Trotz der Mitwirkung der Verbände bestehen manchmal Zweifel, ob Umweltbelange und umweltrechtliche Vorgaben bei den Verwaltungsentscheidungen ausreichend beachtet wurden. Dann ist es erforderlich, solche Verwaltungsentscheidungen mit erheblichen Umweltauswirkungen auch gerichtlich überprüfen lassen zu können. Genau dies ermöglicht die Umweltverbandsklage den anerkannten Umweltverbänden. Durch die gerichtliche Überprüfbarkeit solcher Verwaltungsentscheidungen wird das geltende Umweltrecht besser eingehalten – es können wichtige Rechtsfragen geklärt und rechtswidrige Verwaltungsentscheidungen aufgehoben werden."

"Umweltverbände können zudem auch darauf klagen, dass die zuständigen Behörden die Überwachungs- und Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, die für die Einhaltung dieser Vorschriften erforderlich sind."

Bezüglich der mangelhaften Qualität (Unvollständigkeit) - zumindest des von mir geprüften Artenschutzgutachtens und der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden meinerseits sowohl Landratsamt (Gesundheits- und Naturschutzabteilung), sowie Bürgermeisterin und einige Gemeinderäte von Rohr informiert und auf die damit verbundene Haftung der Fachstellen und Entscheidungsträger schriftlich aufmerksam gemacht!  

 

4.3      Eingebrachte Einwände zu diesen beiden "Gutachten" 

4.3.1       Einwand Bund Naturschutz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Während ich mich vor allem mit dem Artenschutzbericht befasste,

erstellte der

Bund Naturschutz einen wesentlich umfangreichen Einwand gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt:

Einwand des "Bund Naturschutz"

 

4.3.2       Mein eingereichter Einwand zu diesen bisher unvollständigen Gutachten

Einwände gegen die derzeit kommunizierten "vorläufige" "Umweltverträglichkeitsprüfung" und das "vorläufige Artenschutzgutachten"

Ergänzend zu diesem Einwand:

Grundsätzliche Anforderungen an ein Gutachten wurden eindeutig nicht erfüllt:

Im Artenschutzgutachten fehlen die Namen der vor Ort "Prüfenden" und Angaben zu deren fachlicher Qualifikation (Biologie, Botanik, Ornithologie...), ein Prüfprotokoll mit Angabe von jeweiligem Datum, Uhrzeit, Wetterbedingung...(Beispiel MindestanforderungenIm vorläufigen "Gutachten" wird lediglich der Name des "Verfassers" angegeben, eines Büros für Freiraumplanung (ohne eigener Homepage, ohne Angabe von Referenzgutachten, ohne Angaben zu botanischer und biologischer Qualifikation des Verfassers).

Ein Absatz im "Artenschutzgutachten" wurde beispielsweise wörtlich aus einem völlig anderen Gutachten eines anderen Verfassers aus 2019 "abgeschrieben" (Details, Nachweis dazu in meinem Einwand, siehe Link oben). Handelt es sich hier möglicherweise vor allem um ein "Schreibtischgutachten"?

Dass die "Zulassungsbehörde" (Markt Rohr) es überhaupt wagt, ein solches unvollständige Dokument als Grundlage für Einwände zu kommunizieren (ohne Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Gutachtenverfassers), zeugt von der Nachlässigkeit und fehlender Qualifikation, aber auch Überheblichkeit einer "Behörde", die glaubt, ein derartiges Großprojekt fachlich korrekt bewerten zu können.

Offen bleibt derzeit die Frage, ob die Naturschutzbehörde des Landratsamtes sich mit solchen unvollständigen Dokumenten zufriedengibt!

 

5       Allgemein offiziell vorgebrachte Einwände

5.1      Alle eingereichten Einwände der Bürgerinitiative

Mit sehr hohem zeitlichen Aufwand und hoher fachlicher Kompetenz wurden zu den bisher vorgelegten Gutachten (inzwischen sind alle wieder von der Homepage des Marktes Rohr gelöscht worden)

Nachstehende Einwände "fristgerecht" abgegeben:

 

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung „Logistikpark Stocka“

2. Änderung Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung „Logistikpark Stocka“

3. Verkehrsuntersuchung 

4. Luftschadstoffuntersuchung

5. Lichtverschmutzung

6. Lärmbelastung

7. Energieversorgung

8. Einwände Gesundheit

9. Einwände Grundwasser

 

Dazu finden sich weitergehende Erläuterungen:

Zahlen- Daten- Fakten (BI Abensberg)

Stimmen zum geplanten Bau des Logistikparks 

 

5.2      Bewertung der bisher vorgelegten "Gutachten"

Die Anzahl, vor allem aber die Inhalte der berechtigten Einwände lässt natürlich an der "Wissenschaftlichkeit" der vorgelegten "vorläufigen" Gutachten massiv zweifeln.  

 

Wenn aber diese  vorgelegten "Gutachtenentwürfe" von den Betreibern und dem Markt Rohr weiterhin als "wissenschaftliche Gutachten" bezeichnet werden sollten, entsteht zumindest der "Verdacht" "gekaufter Wissenschaft".

 

 

6      Reaktionen der Nachbargemeinden

6.1      Beschluss Stadt Abensberg

Niederschrift Sitzungsprotokoll Bauausschuss Abensberg 25.03.2024

Zitat: "Auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung stehend Unterlagen ist die Bauleitplanung auch nicht ansatzweise beurteilungsfähig. Jedenfalls verletzt die Planung des Marktes Rohr i. NB das interkommunale Abstimmungsgebot des §2 Abs.2 BauGB und zugleich das Gebot gerechter Abwägung."

6.2      Einwände Gemeinde Hausen

Eine sehr kompetente Stellungnahme mit vielen gleichlautenden Argumenten wie aus Abensberg beschloss auch die Gemeinde Hausen am 10.04.2024.

Punkt 7 Protokoll - Stellungnahme der Gemeinde zum Logistikpark Stocka

6.3      Einwände Gemeinderat Langquaid

Sitzungsprotokoll vom 09.04.2024

6.4      Beschluss Gemeinde Saal

"Saal stellt sich geschlossen gegen Amazon (Donaukurier 11.04.2024) –

noch im Februar 2023 äußerte sich der Saaler Bürgermeister gesprächsbereit:

"Eine Verhinderung des Bauleitverfahrens sei aus besagten Gründen für die Nachbargemeinde Saal und auch die anderen Nachbargemeinden Hausen und Abensberg aus seiner Sicht nicht möglich und auch im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander nicht dienlich und auch nicht angestrebt." (Politischer Frühschoppen - Amazon"- 12.02.2023) Der Markt  Rohr kümmerte sich offensichtlich aber nicht um nachbarschaftliche Zusammenarbeit!"

 

7      Antworten auf meine Anfragen an Politiker, Behörden und Institutionen

 Der Aktuelle Informationsstand dazu findet sich im Kapitel 8 der Zusammenfassung "Logistikpark Stocka"

Viele Ungereimtheiten im bisherigen Ablauf und Fragen von Zuständigkeiten veranlassten mich, auch diverse Behörden und Politiker um eine Stellungnahme zu bitten. Keinerlei ZUständigeitz sieht beispielsweise das Umweltministerium  (siehe dazu Schriftverkehr - Antwort nach 11 Sochen Wartezeit und 3 maliger Anmahnung!) ieht so "Bürgernähe" aus?

 

Gesucht: Mehr Demokratieverständnis!

7.1      Wirtschaftsminister Aiwanger

Antworten auf meinen Fragen zur Zuständigkeit für

7.1.1       Einleitung eines Raumordnungsverfahrens:

"Für die Entscheidung über die Einleitung sowie für die Durchführung der RVP sind die höheren Landesplanungsbehörden zuständig (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayLplG). Die zuständige höheren Landesplanungsbehörde ist in diesem Fall die Regierung von Niederbayern."

7.1.2       Flächenversiegelung:

"Eine nachhaltige Entwicklung Bayerns ist uns ein wichtiges Anliegen. Die aktuellen Herausforderungen, zu denen neben sozialen und ökologischen Aspekten auch die Stärkung der bayerischen Wirtschaft zählt, verursachen Flächenbedarfe, d. h., dass hierzu auch Flächen beansprucht werden müssen. Diese sind letztlich im Grundsatz der sparsamen Flächenneuinanspruchnahme sorgsam abzuwägen."

Es stellt sich die Frage, ob eine weitere Flächenversiegelung mit erheblichen Auswirkungen auf die Region in einem Landkreis mit Arbeitskräftemangel bereits im Vorfeld durch einen amerikanischen Großkonzern tatsächlich zur Stärkung der bayerischen Wirtschaft beiträgt?

Link zum Schriftverkehr

7.2      Panattoni- Amazon

In keiner Weise kommunikationsbereit zeigte sich die Pressestelle des "Wirtschaftsparks an der A93"

Trotz der Einladung auf der Homepage "Wenn Sie Fragen zum Projekt haben..."

wurde keine der von mir gestellten Fragen beantwortet, es wurden nur Allgemeinfloskeln zu bereits erstellten "Gutachten" verwendet (Standardantwort einer "Dialogstelle?"):

Wir prüfen jede Ansiedlung sorgfältig und arbeiten hier mit fachkompetenten bundesweit tätigen Gutachtern zusammen. Am Standort Rohr i. NB haben wir bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz und zum Verkehr durchgeführt. Außerdem haben wir ein Entwässerungsgutachten, eine Artenschutzprognose und eine Emissionsprognose zu Luftschadstoffen erstellt. Alle Gutachten werden im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt.

Link zum Schriftverkehr

Nachdem ich die Stelle "Dialog" auf diese nicht zufriedenstellende Antwort hingewiesen hatte, erhielt ich nur eine kurze Rückmeldung am 24.04.2024:

"Bei unseren Planungen gehen wir Schritt für Schritt vor. Für detaillierte Aussagen zu den einzelnen Gutachten ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Alle Gutachten werden im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung mit Planungsstand heute Ende Juli 2024 öffentlich ausgelegt."

Keine wirklichen Antworten finden sich auch im sogenannten "Faktencheck" der Projektanten (siehe Kapitel 12).

 

7.3      Regierung von Niederbayern

7.3.       13.05.2024 Presseerklärung der Bezirksregierung Niederbayern

Logistikpark ist nicht überörtlich raumbedeutsam - Bezirksregierung lehnt Raumordnungsverfahren ab!

                                               (Mittelbayerische Zeitung, 13.05.2024)

Ohne Angabe von fachlichen Argumenten (?) behauptet die Bezirksregierung

"Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens sind nicht gegeben“.

Diese Aussage erfolgt offensichtlich unter völliger Missachtung aller – äußerst kompetenten Einwände der Nachbargemeinden, der Bürgerinitiative, des Bundes Naturschutz und weiterer "Betroffener", die mit zahlreichen fachlichen Argumenten die Auswirkungen und Risiken für die Gesamtregion gesammelt und bereits vorgebracht haben.

Geht es hier um eine politische Entscheidung (Wirtschaftsminister hatte bereits seine Konzern- Unterstützung ebenso wie der Landrat von Kelheim zugesichert), die Bezirks- CSU drückt sich um eine klare Aussage ob für oder gegen das Projekt (Kapitel: 7.4.1)

unter Missachtung demokratischer Rechte vor allem der Nachbargemeinden und von Verbänden, einer starken Bürgerinitiative?

·       Auf Basis welcher Studien, Untersuchungen kam die Bezirksregierung zu dieser Entscheidung?

·       Gibt/ gab es überhaupt fachliche Überprüfungen?

·       Wer hat dazu die Daten ermittelt, protokolliert?

·       Wer kann diese Protokolle, Prüfermittlungen einsehen - erhalten?

Ich nehme an, dass die Nachbargemeinden eben diese Fragen in den nächsten Tagen an die Bezirksregierung stellen werden.

Vorweg habe ich aber bereits unter Berufung auf die

Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheit Niederbayern) über das Portal "FragdenStaat" den Antrag auf Erhalt dieser Prüfprotokolle gestellt.(LINK zur Anfrage)

 

Ich habe aber zusätzlich noch direkt die Bezirksregierung auch unter Hinweis auf das bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) um Auskunft gebeten, ob auch die möglichen Auswirkungen bezüglich der Umweltbelastungen für die Gesamtregion (Verkehrslärm, Schadstoffbelastungen, Trinkwassersicherheit. Artenschutz …) berücksichtigt worden sind. (Anfrage14.05.2024)

 

Immerhin wären im Falle des geforderten Raumordnungsverfahrens auch diese Fragen zu klären, und entsprechend die Öffentlichkeit dabei zu beteiligen!

Bayerisches Landesplanungsgesetz:

Im Raumordnungsverfahren sind zu beteiligen:

1.  die öffentlichen Stellen und sonstigen Planungsträger, die von dem Vorhaben berührt sind,

2. die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem  

    satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,

3. die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände,

4. die benachbarten Länder, soweit sich das Vorhaben im dortigen Gebiet auswirken kann,

5. die Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit, sofern das

    Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf sie haben kann, und

6. die Öffentlichkeit.   (Quelle: Gesetze Bayern)

 

 

1.1.2       07.05.2024 Mein Schriftverkehr mit Bezirksregierung Niederbayern

 

Die Pressestelle der Regierung von Niederbayern antwortet auf die Frage, warum es bisher kein ordentliches Raumordnungsverfahren gegeben hat:

 

"Herrin des Verfahrens und damit richtige Ansprechpartnerin für Ihre Fragen ist die Gemeinde. Die

Gemeinden können und müssen Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen. Das ist

verfassungsrechtlich garantiert"

 

"Die Regierung von Niederbayern ist lediglich als einer von mehreren Trägern öffentlicher Belange

beteiligt und gibt als höhere Landesplanungsbehörde eine landesplanerische Stellungnahme ab. Die

Themen, die die Landesplanungsbehörde in dieser Stellungnahme behandeln darf, gibt dabei das

Gesetz vor."

 

·       Die Verantwortung dazu trägt offensichtlich ausschließlich "die Gemeinde" Markt Rohr

·       Für Logistikunternehmen besteht in Bayern offenbar grundsätzlich (?) keine Verpflichtung zu einer solchen Prüfung,

unabhängig auch von massiven wirtschaftlichen, sozialen, gesundheits- und umweltrelevanten Auswirkungen auf die Gesamtregion!

 

Als weitere Begründung für die Ausnahmeregelung

"Die Ausnahme vom Anbindungsgebot wurde speziell für Projekte wie das vorliegende vorgesehen, da sie

sinnvollerweise an Standorten mit guten infrastrukturellen Voraussetzungen[1] errichtet werden sollen und - wie hier - auf einen unmittelbaren Autobahnanschluss angewiesen sind."

Warum hat hier eine Unternehmensform offensichtlich eine völlige Ausnahmeregelung – und eine Projektierung ist einzig abhängig von der jeweiligen Standortgemeinde, die sich wie im Falle Rohr völlig über die Interessen der übrigen Region auch bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz hinwegsetzen kann/darf (?).

Anders hat die Zuständigkeit offensichtlich das Wirtschaftsministerium gesehen – (Kapitel 7.1):

"Für die Entscheidung über die Einleitung sowie für die Durchführung der RVP sind die höheren Landesplanungsbehörden zuständig (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayLplG). Die zuständige höheren Landesplanungsbehörde ist in diesem Fall die Regierung von Niederbayern."

Dort erklärt man die "höheren Landesplanungsbehörden" zuständig für die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens.

(Siehe dazu "Medienspiegel 2022 bis 2024" - Kapitel  8.2)

Auch das Landratsamt Kelheim verweist auf die Zuständigkeit der Regierung von Niederbayern für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens.

Ich bat daher am 07.05.2024 um eine Klarstellung (Schriftverkehr mit der Regierung von Niederbayern)

 


[1] Offenbar hat die Regierung von Niederbayern noch nie von sozialer Infrastruktur (Wohnungen, Schulen, Kitas...), aber auch nicht von Infrastruktur bezüglich "öffentlichem Nahverkehr" und "Zubringer-Verkehrsstruktur für die zu erwartenden  2- bis 3000 Mitarbeitern" gehört!

 


Anders hat die Zuständigkeit bezüglich Einleitung eines Raumordnungsverfahrens offensichtlich das Wirtschaftsministerium gesehen – (Kapitel 7.1):

"Für die Entscheidung über die Einleitung sowie für die Durchführung der RVP sind die höheren Landesplanungsbehörden zuständig (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayLplG). Die zuständige höheren Landesplanungsbehörde ist in diesem Fall die Regierung von Niederbayern."

Dort erklärt man die "höheren Landesplanungsbehörden" zuständig für die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens.

 

 

Auch das Landratsamt Kelheim verweist auf die Zuständigkeit der Regierung von Niederbayern für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens

Ich bat daher am 07.05.2024 um eine Klarstellung (Schriftverkehr mit der Regierung von Niederbayern)

 

 


 

7.4.       Politische Statements - Antworten zu meinen Anfragen

 

Klare Statements zum Logistikpark gibt es inzwischen von regionalen Funktionären und Gremien der Grünen, von SPD und ÖPD und der FDP, auch die FW- Saal gaben ein klares Statement ab.

(Siehe dazu "Medienspiegel 2022 bis 2024", Kapitel 8.2.)

Bisher keine Stellungnahme ob für oder gegen das Projekt: Landkreis- CSU Kelheim

7.4.1.       CSU- Kreisvorsitzende MdL Petra Högl

Angefragt am 22.04.2024

Bisher übte sich die Kreis- CSU in Unterstützung einer (gegen zahlreiche andere) Bürgermeister/Innen in vornehmer Zurückhaltung....

Eine "Antwort" ohne Stellungnahme zu den gestellten Fragen erhielt ich am 8.Mai -

 

Verwiesen wird an Stelle einer klaren Aussage ob pro oder gegen das Projekt auf das "hohe Gut der Planungshoheit(?) "

·       Planungshoheit einer Gemeinde Rohr, die sich über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzt?

(Zitat Stadt Abensberg: "Jedenfalls verletzt die Planung des Marktes Rohr i. NB das interkommunale Abstimmungsgebot des §2 Abs.2 BauGB und zugleich das Gebot gerechter Abwägung.")

·       und Planungshoheit einer Regierung von Niederbayern?

die es verabsäumt, trotz Zuständigkeit

(Zitat Büro der Abgeordneten Högl: Nach Rückfrage können wir Ihnen hier mitteilen, dass für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens die höheren Landesplanungsbehörden, sprich die Regierungen, zuständig sind.)

ein ordentliches Raumordnungsverfahren einzuleiten, sich dabei auf gesetzliche Ausnahmeregelungen für Logistikparks beruft, sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt sind – reduziert aber den Begriff Infrastruktur einzig auf einen "Autobahnabschluss".

Dies geschieht offensichtlich unter Missachtung aller weiteren infrastrukturellen Voraussetzungen wie öffentlicher Nahverkehr (für Pendler), Verkehrsbelastungen der Region, Gesundheits- und Umweltschutz- vor allem aber auch der sozialen Infrastruktur betreffend Schulen, Kitas, Wohnraum und Arbeitskräftemangel.

Als gewählte Vertreterin der Bürger müsste ein Mitglied des Landtages nach inzwischen eineinhalb Jahren öffentlicher Diskussion und über 100 Presseberichten, massiven Einsprüchen zahlreicher Kommunen und Verbänden in der Lage sein, ein öffentliches Statement (pro oder contra) zum Projekt – ebenso wie bereits zahlreiche andere Kommunal-, Regional und Landespolitiker –

abzugeben und nicht nur „Bedenken ernst zu nehmen".

 

7.4.2       CSU-EU- Wahl Spitzenkandidat Manfred Weber

Als "Vertreter" von Niederbayern habe ich auch ihn um seine Stellungnahme zu diesem für die Gesamtregion bedeutsamen Projekts gebeten und um seine grundsätzliche Priorität bezüglich Interessen niederbayerischer Kommunen und Verbände gegenüber den Interessen von Großkonzernen…

Auch eine diesbezügliche Antwort werde ich hier natürlich veröffentlichen. (Anfrage vom 08.05.2024)

 

 

7.4.3.        Bürgermeisterin von Rohr, Birgit Steinsdorfer

Mehrere Schreiben blieben bisher unbeantwortet;

eine erneut Anfrage wurde meinerseits bezüglich Bürgerbeteiligung und neuer Frist für Einwände gestellt,

nachdem mir die Betreiber mitgeteilt hatten,

"im Rahmen der Bürgerbeteiligung" würden die fertigen Gutachten erst Ende Juli 2024 veröffentlicht. (Siehe Kapitel 7.2)

 

Somit scheint die bisher- inzwischen abgelaufene Frist für Einwände ohnehin nicht korrekt gewesen zu sein; seriöse Einwände sind natürlich nur bei Vorlage der eigentlichen – fertigen und vollständigen – Gutachten möglich!

 

 

8      "Medienspiegel" - Logistikpark Stocka in den Medien

 

8.1      TV- Berichte

12.04.2024 TVA  Weitere Einwände gegen Logistikpark Stocka 

 

04.04.2024 TVA  Logistikparkgegner übergeben Einwände 

 

19.02.2024 TVA  Verkehrsgutachten für Logistikpark 

Was bedeutet "beherrschbar?" - Dazu ein Kommentar: Die Verkehrssituation beispielsweise in Offenstetten ist bereits jetzt kaum mehr beherrschbar! Warum werden die genauen Zahlen noch "geheim gehalten?"

 

05.03.2024 TVA "Logistikpark Stocka bei Rohr" 

21.02.2024 BR24  "Weg frei für Amazon" 

20.02.2024 BR24 "Gemeinderat stimmt über Pläne ab"

18.05.2023 TVA  "Bund Naturschutz stellt sich gegen Logistikpark" 

18.07.2023 BR24  " Amazon Logistikzentrum "Überforderung oder Geldsegen?" 

07.03.2023 TVA "Widerstand gegen Logistikpark wächst"     

05.02.2023 TVA  "Rohr in Niederbayern: Nächster Schritt für Logistikpark" 

05.01.2023 TVA  "Logistikpark Stocka "

08.12.2022 BR24  "Sorgen um Amazon-Pläne in Rohr "

30.11.2022 TVA "Amazon plant Logistikpark im Landkreis Kelheim" 

8.2      Presse, Rundfunk

 

13.05.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Bezirksregierung: Amazon-Logistikpark Rohr ist nicht „überörtlich raumbedeutsam"

"…die Regierung von Niederbayern, die als „höhere Landesplanungsbehörde“ für das Verfahren zuständig wäre, bekräftigt auf Anfrage unserer Mediengruppe: „Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens sind nicht gegeben“. Es fehle die vom Bayerischem Landesplanungsgesetz geforderte „erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit des Vorhabens“, schreibt Behördensprecherin Katharina Kellnberger."

Damit werden sämtliche Einwände der Nachbargemeinden, die auf das völlige Fehlen der erforderlichen Infrastruktur vereisen (Verkehrsbelastung in der gesamten Region, fehlendes öffentliches Nahverkehrskonzept für 1000e Pendler, aber auch soziale Infrastruktur (Wohnungen, Kitas, Schulen, Arbeitskräftemangel bereits jetzt) sowie offene Umweltfragen (noch nicht vorliegende aussagefähige Umweltverträglichkeitsprüfung, Risiken für Grundwasser in der Region..) komplett ignoriert.

Handelt es sich hier um eine "politische Entscheidung? Konzern- Unterstützung des Wirtschaftsministeriums? Siehe Kapitel 7.3.

 

03.05.2024, Mittelbayerische Zeitung "FDP ist gegen Stocka"

 

30.04.2024 FDP- Pressestelle Kelheim  "FDP Kelheim sieht durch den Bau des Logistikzentrums keine Vorteile für die Region"

 

25.04.2024, Mittelbayerische Zeitung    "Aiwanger empfängt Bürgerinitiative Abensberg"

"Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger empfängt offenbar die Bürgerinitiative Abensberg und Umgebung (BiA) in Sachen Logistikpark Stocka. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichen Pressemitteilung der Bürgerinitiative hervor. „Ziel dabei ist es, dem Bayerischen Wirtschaftsministerium all die katastrophalen Auswirkungen für die Region zu verdeutlichen“, so BiA-Vorsitzender Roland Weiß.

Aiwanger hatte sich in einem Interview mit der Mediengruppe Bayern im Dezember 2023 ganz deutlich für den Logistikpark in Stocka samt Amazon-Ansiedlung ausgesprochen."

 

 

 

 

12.04.2024, Mittelbayerische Zeitung          "Hausen äußert erhebliche Bedenken gegen Logistikpark"

"Hausen lehnt aufgrund der "massiven negativen Auswirkungen" auf die Gemeinde die Planungen und den Bau des Logistikparks Stocka ab. Geschlossen befürworteten die Gemeinderäte in ihrer Sitzung die von Bürgermeister Johannes Brunner ausgearbeitete Stellungnahme."

 

11.04.2024, Idowa           "Langquaider Markträte lehnen Logistikpark Stocka geschlossen ab"  

"was kann das für Langquaid "Gutes bringen?"

 

11.04.2024, Mittelbayerische Zeitung "Megaprojekt Stocka - Langquaid erteilt Absage" 

 

11.04.2024, Donaukurier 11.04.2024 "Saal stellt sich geschlossen gegen Amazon 

 

10.04.2024, Mittelbayerische Zeitung Bürgerversammlung in Abensberg 

Bürgermeister zum Logistikpark Stocka: "Viele Fragen sind unbeantwortet - Bedenken gäbe es unter anderem auch von den Feuerwehren, die nicht genügend berücksichtigt wurden! Ein Anwalt ist eingeschaltet."

 

10.04.2024, Donaukurier "Nach Auslegung der Baupläne: Massive Einwände gegen Amazon-Projekt in Rohr" 

"Nach einer ersten Auslegung der Baupläne gehen zahlreiche Einwände gegen das Vorhaben ein. Verbände, Bürgerinitiativen und Privatpersonen haben teils massive Bedenken."

 

10.04.2024, Mittelbayerische Zeitung "Massive Einwände gegen Amazon-Projekt in Rohr" 

 

10.04.2024, Idowa  "Kreisausschuss -Stellungnahme und Debatte zu Logistikpark abgelehnt!" 

Mein Kommentar: Auch bei fehlender Zuständigkeit sollten gewählte Vertreter in der Lage und berechtigt - wenn nicht sogar verpflichtet sein, eine Stellungnahme zu einem derart wichtigen Projekt abzugeben!

 

09.04.2024, Mittelbayerische "Kelheims Kreispolitik beendet Debatte um Logistikzentrum "nicht zuständig"(?) 

Frage: müssen Kreisräte- unabhängig von verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten, nicht politisch aktiv werden, wenn eine ganze Region massiv betroffen ist? Wessen Interessen, sonst haben sie zu vertreten?

 

09.04.2024, ÖDP    "Energiepark Bachl statt Logistikpark Bachl" 

 

08.04.2024, Donaukurier "Einwände und Antrag zu Amazon- Logistikpark" 

 

07.04.2024, Donaukurier "Mehrere Einwände und ein Eintrag zum Logistikpark"

 

04.04.2024, Charivari "Bürgerinitiative gegen Amazon-Logistikpark Rohr übergibt Einwände" 

 

30.03.2024, Mittelbayerische Zeitung "ÖDP und SPD wollen Logistikpark Rohr zum Thema in Kelheims Kreispolitik machen"

 

27.03.2024, Mittelbayerische Zeitung   "Von Amazon bis Storchennest - das brennt den Rohrer Bürgern auf den Nägeln"

 

20.03.2024, Mittelbayerische Zeitung "Logistikpark Stocka"  

"Bürgermeister Brunner informierte, dass er bereits Stellungnahmen einiger Gemeinderäte bekommen habe und in Kontakt mit einem Anwalt stehe."

 

05.03.2024, Idowa  "Kampf mit Amazon geht in Rohr in die entscheidende Runde"! 

"Die Bürgerinitiative gegen das Amazon- Logistikzentrum nahe Rohr will seine Heimat nicht an den Global Player verkaufen."

 

03.03.2024 Mittelbayerische Zeitung  "Areal für Logistikpark - Besitzer zu Verkauf der Flächen bereit"  

 "Als im Vorjahr die Pläne für einen Wirtschaftspark mit einem Amazon-Logistikzentrum (23 Hektar) an der West und- und weiteren Firmen in der Ostseite (PanattoniPark,9,5 Hektar) aufkamen, hatte Rösl über einen Verkauf noch nicht entscheiden. Er verwies auf Punkte wie "Biodiversität und Naturschutz". Wie konnte er in einem Jahr umgestimmt werden?

 

01.03.2024, Bürgerinfo, Seite 2 :  "Abensberger Bürgermeister Resch: "Raumordnungsverfahren?" 

"Für mich nur schwer nachvollziehbar ist, weshalb man in Sachen Logistikpark Stocka bei Rohr kein Raumordnungsverfahren durchgeführt hat!"

 

29.02.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Sketch gegen Amazon- Pläne" 

 

24.02.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Kreis-SPD kritisiert geplantes Logistikzentrum" 

"Die Kelheimer Kreis- SPD lehnt ein bei Rohr geplantes Logistikzentrum ab. Als Grund nennt Kreisvorsitzende Luisa Haag vor allem die Arbeitsbedingungen bei Amazon und die "aktive Behinderung von betrieblicher Mitbestimmung".

 

22.02.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Nachbargemeinden warten auf die Fakten" 

 

21.02.2024 Mittelbayerische Zeitung "Rohrer Markträte entscheiden unter Polizeischutz" 

 

21.02.2024, BR24    "Weg für Amazon frei: Gemeinderat Rohr stimmt für Logistikpark" 

Meine Frage: Wie können Gemeinderäte abstimmen, wenn es noch gar keine vollständigen, glaubwürdigen Gutachten gibt?

 

21.02.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Verkehrsgutachten?" - Gegner sind geschockt"   

"War bislang von rund 600 Lkw und 1350 Autos täglich die Rede, wird im 75 Seiten umfassenden "Verkehrsgutachten" von 5050 Pkw- Fahrten und 1400 Lkw- Fahrten ausgegangen.

 

19.02.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Brisante Sitzung im Gemeinderat am Dienstag" 

Befürchtungen der Nachbarsfamilie: Der Riedel-Hof ist das nächste bewohnte Anwesen zum geplanten Amazon-Standort. „Unsere Familie lebt seit über 100 Jahren in einem ruhigen intakten Fleckchen Natur“, sagt Petra Riedel, die mit ihrem Vater auf dem Hof lebt. Ob sie allerdings zur Rohrer Sitzung heute geht, wisse sie nicht, sagte sie am Montag unserer Zeitung„Das alles ist für uns eine sehr belastende Situation. Ich weiß nicht, ob ich das emotional packe.“

 

19.02.2024, Donaukurier  "Verkehr ist beherrschbar?" 

"Was bedeutet beherrschbar?  Es handelt sich hier um eine unqualifizierte Aussage - für einen solchen Begriff gibt es keine nachvollziehbaren Werte! (Siehe dazu Einspruch der BI und meine Anfrage beim staatlichen Bauamt Landshut)

 

18.02.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Verkehr ist beherrschbar? 

Inakzeptables Verkehrsgutachten: "Die Verkehrsbelastung ist "spürbar, aber beherrschbar"(?)

 

04.02.2024, Mittelbayerische Zeitung "Verkehrsgutachten vor Abschluss - grünes Licht für Megaprojekt in Rohr?"

 

08.01.2024, Logistic News24 "Bayerns Wirtschaftsminister unterstützt umstrittenes Amazon-Logistikzentrum"  

EGGBI- Ergänzung: Bayerns Umweltminister (gleiche Partei) verweigert seit Wochen jede Stellungnahme!

 

08.01.2024 optionen-insider.de  "Amazon- Ansiedlung in Rohr: Chancen und Risiken im Fokus" 

 

08.01.2024, immobilienfonds-news "Debatte um Amazon-Logistikzentrum in Rohr spitzt sich zu" 

 

 

2023

 

22.12.2023, BR24.     "Aiwanger für Amazon-Ansiedlung in Rohr"

Frage: Ignoriert Aiwanger Interessen seines FW- Bürgermeisters in Saal und aller mittelständischen Betriebe in der Region mit Arbeitskräftemangel bereits jetzt? 

 

21.12.2023 PNP      "Hubert Aiwanger spricht sich für Amazon-Ansiedlung im Landkreis Kelheim aus"

 

21.12.2023, Mittelbayerische Zeitung   "BI entsetzt über Aiwanger- Aussage" 

BI: Der Minister sei nicht im Geringsten bemüht, sich mit der Gesamtsituation zu befassen, sagt Weiß, der sich entsetzt über Aussagen Aiwangers in einem Interview mit der Mediengruppe Bayern zeigt."

 

29.11.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Gegen Amazon im Landkreis: BI-Vorsitzender schreibt Sketch" 

 

25.09.2023, Mittelbayerische Zeitung  "IHK: Amazon wäre ein Gewinn für Kelheim - trotz Arbeitskräftemangel" 

Ein völlig irreales Szenario möglicher positiver Auswirkungen im "Konjunktiv": "Ein neuer Bahnhalt wie am Standort Augsburg/Graben oder betriebliches Mobilitätsmanagement seien Maßnahme, durch die "örtliche negative Auswirkungen auf den nahen Arbeitsmarkt geringer ausfallen".  

Kann bei solcher Pro-Amazon Argumentation noch von einer Interessensvertretung der regionalen Klein- und Mittelbetriebe gesprochen werden???  Wer kommt auf die irrwitzige Idee, einen Standort im Ballungsbereich einer Stadt wie Augsburg mit einem Standort am Land, ohne vernünftigen öffentlichen Nahverkehr und mit ohnedies überlasteten Straßen zu vergleichen? (Bahnhof Stocka?)

 

25.09.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Gerät das Amazon-Projekt ins Stocken?" 

 

15.09.2023, 21.03.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Widerstand gegen Logistikpark hat jetzt Gesichter" 

 

12.09.2023 Mittelbayerische Zeitung  "BI Abensberg weitet Proteste gegen geplanten Logistikpark aus" 

 

5.09.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Umstrittener Logistikpark Stocka ist bereits in der Vermarktung" 

 

21.07.2023, logistik-heute.de.   "Amazon und Panattoni planen in Rohr Zentrum auf 340.000 Quadratmetern" 

 

19.07.2023, BILD   "Aufstand gegen Amazon"

 

26.06.2023, BI  "Landrat sieht große Chance für den Landkreis"(?) 

 

19.06.2023, Mittelbayerische Zeitung    "Rohr will die Chance nutzen" 

"Vorteile überwiegen? – Die Rohrer Bürgermeisterin Birgit Steinsdorfer steht hinter den Plänen von Amazon für Rohr und laut ihr eine große Mehrheit des Gemeinderates."

 

19.06.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Blaupause für Stocka: Rohrer Markträte besuchen Amazon-Logistikzentrum in Hof" 

 

11.06.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Bürgerinitiative verteilt 9000 Flyer" 

 

 

05.06.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Amazon will bis zu 18 Millionen Artikeln einlagern"  

"Gegner zeigt sich erschrocken"

 

23.05.2023, Idowa  "Ausverkauf regionaler Strukturen" 

"Bund-Naturschutz-Landesvorsitzender positioniert sich gegen Amazon"

 

21.05.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Möglicher Amazon Standort Stocka - Vom Gutshof zum Widerstandsnest" 

 

17.05.2023 Mittelbayerische Zeitung  "Falsches Signal, Amazon den roten Teppich auszurollen"

 

17.05.2023, Bund Naturschutz  "Keine weitere Amazon- Ansiedlung - Flächenfraß stoppen!"

 

16.05.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Aiwanger unterstützt Anbindung von Stocka an B16" 

 

08.05.2023, Mittelbayerische Zeitung "Neuer Ärger um Logistikpark - Verkehrsbelastung plötzlich halbiert" 

 

08.05.2023, ÖDP   "Geplanter Logistikpark wird entschieden abgelehnt" 

 

11.04.2023, Mittelbayerische Zeitung  "In Schambach regt sich sichtbarer Widerstand" 

 

10.04.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Amazon-Ansiedlung beschäftigt die Bürger von Großmus" 

 

01.04.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Logistikpark Stocka: So positionieren sich die Bürgermeister-Kandidaten"

 

01.04.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Geplanter Logistikpark - Abensberg holt sich Rechtsbeistand" 

 

27.03.2023, BUND   "Logistikzentrum Rohr/Bachl - geplante Amazon- Ansiedlung" 

 

16.03.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Abensbergs Bürgermeister: Rohr muss Probleme lösen oder vermeiden" 

 

15.03.2023, Donaukurier   "Disput über geplante Ansiedlung von Amazon" 

 

07.03.2023, Mittelbayerische Zeitung   "Gegner wollen Bürgerinitiative gründen" 

 

07.03.2023, Idowa  "Protestversammlung gegen Logistikzentrum" 

 

24.01.2024, Mittelbayerische Zeitung  "Freie Wähler - Logistikzentrum ist "großer Eingriff, ab auch Chance" 

 

22.01.2023 Mittelbayerische Zeitung  "Ostbayerns Wirtschaft blickt mit gemischten Gefühlen auf Amazon- Pläne in Rohr" 

 

15.01.2023, Kreisverband Kelheim von Bündnis 90/Die Grünen  "Dem Flächenfraß Einhalt gebieten" 

 

10.01.2023, Mittelbayerische Zeitung  "Resch erneuert Kritik an Amazon" 

 

2022

 

28.12.2022, Idowa  "Bund Naturschutz kritisiert Amazon-Pläne in Rohr" 

 

                   Unter den ersten aufmerksamen Bürgern, welche die Brisanz dieses Projektes für die gesamte Region erkannten, fanden sich Mitglieder des BUND- Naturschutz, der bereits 2022 erstmals die Pläne heftig kritisierte.

 

27.12.2022, Donaukurier    "Naturschutz-Verbände in Kelheim lehnen einen Logistikpark in Rohr ab" 

 

14.12.2022, CSU-Landtag  "Geplanter Logistikpark- verkehrliche Lösung für Schambach und Offenstetten gefordert"

Mein Kommentar: Bisher einzige CSU- Stellungnahme. Die Forderung (?) nach einer Verkehrslösung (Umsetzung dauert mit Sicherheit viele Jahre) rechtfertiget keinesfalls eine "Genehmigung des Logistikparks".

 

09.12.2022, Mittelbayerische Zeitung  "Details vorgestellt: das plant Amazon im Landkreis Kelheim" 

 

08.12.2022/15.09.2023 Mittelbayerische Zeitung  "Bürger fürchten Verkehrschaos" 

 

01.12.2022, Zeit-Online   "Amazon will Versandzentrum in Niederbayern bauen"

 

1.12.2022, Süddeutsche Zeitung  "Amazon will großes Versandzentrum in Niederbayern bauen" 

 

30.11.2022, Mittelbayerische Zeitung  "1000 Arbeitsplätze: Amazon hat große Pläne im Landkreis Kelheim" 

 

30.11.2022, Mittelbayerische Zeitung  "Amazon-Lager bei Rohr: Viele sehen darin eine Jahrhundertchance" 

 

18.11.2022, Mittelbayerische Zeitung   "Großes Schweigen um Zukunftspläne für Gut Stocka bei Rohr" 

 

 

 

9       Offene Fragen (einige Beispiele - erweiterungsfähig...)

 

  • Wer überwacht im Genehmigungsfall die konsequente Einhaltung von erforderlichen Anforderungen bezüglich Verkehr, Umwelt- und Gewässerschutz, Artenschutz, Lärmbelastung- Verkehr, Lichtverschmutzung?

 

·       Wer garantiert, dass geeignete Ausgleichsflächen (gefordert im Artenschutzgutachten tatsächlich zur Verfügung stehen

 

  • Welche Strafen wurden schriftlich fixiert für den Fall der Missachtung von entsprechenden Vorgaben?

 

  • Wer haftet für Folgekosten bei Verschmutzung des Grundwassers und anderen Umweltschäden und deren aufwändigen Sanierungen, sofern überhaupt möglich?  Wer schafft dafür verbindlich ausreichende(!) Rücklagen?

 

  • Wer schafft solche Rücklagen, auch falls der Betreiber das Logistikzentrum nach 10 Jahren wieder verlässt und eine zurückbleibende Industrieruine aufwändig renaturiert werden müsste" (Amazon schließt Logistikzentrum, Amazon schließt Luftfrachtzentrum) - oder durch - bei Großkonzernen durchaus übliche überraschende Rationalisierungen (Beispiel Tesla/ Grünheide), oder Schließungen plötzlich "zu finanzierende" - zugezogene -Arbeitslose" der ganzen Region wirtschaftlich zur Last fallen (vermutlich nicht der Markt Rohr)?

 

  • Wer ist der tatsächliche auf lang Zeit greifbare "Vertragspartner" der Gemeinde für den Fall späterer Forderungen, für entsprechende Rücklagen- Verpflichtungen. Siehe dazu Aufstellung eines "undurchsichtigen Eigentümer/Firmenkonstrukts "laut Einwände Bund Naturschutz - Seite 2 Hinweis zu luxemburgischen Investmentfonds, die von "Panattoni Germany Properties GmbH" "vertreten" werden...

 

  • Wer finanziert Kindergärten, Schulen, Wohnungshilfe für die erforderliche Anzahl von zugezogenen Arbeitskräften in Rohr - vor allem aber auch in den Nachbargemeinden mit ohnedies massiven Wohnungsproblemen?

 

  • In welcher Mindest- Höhe wurde überhaupt eine künftige "Gewerbesteuer" und "sonstige Unterstützungen" der Gemeinde verbindlich zugesichert? Welche "Nebenabsprachen" (mit welchen tatsächlichen Nutznießern?) gibt es sonst noch in den Vertragsentwürfen?

 

  • Gibt es verbindliche Vereinbarung mit dem Projektanten, bezüglich der ausschließlichen oder bevorzugten Beschäftigung lokaler und regionaler Bauunternehmen bei der Projektausführung?

 

  • Brandfall- Feuerwehr- Umweltbelastung:  Amazon vertreibt (und lagert somit) ein enormes Sortiment an chemischen Produkten für Haushalt, Kosmetik, Garten, Werkstatt.... und Kunststoffprodukte mit unter anderem gefährlicher Dioxinentfaltung im Brandfall. Welche Maßnahmen wurden bisher für einen Brandfall berücksichtigt? Wer trägt die Kosten und haftet bei Schäden?
    • Zuständigkeiten und erforderliche Ausrüstung der Feuerwehren in Rohr und in den Nachbargemeinden
    • Notfallplan bei Freisetzung gefährlicher Chemikalien (Schutz von Bevölkerung und Umwelt)
    • Auffangbecken und garantiert sachgerechte Reinigung von determiniertem Löschwasser (Grundwasserschutz)

 

  • Wer ist institutionell, wer ist aber auch namentlich verantwortlich, dass bei allen zu erwartenden maßgeblichen Auswirkungen auf die Gesamtregion bis heute kein ordentliches Raumordnungsverfahren eingeleitet wurde?

 

  • Sind die Kreisräte tatsächlich nicht befugt, eine gemeinsame Meinungs- Resolution zu verfassen und zu kommunizieren - wer weigert sich hier, unabhängig von der (tatsächlich fehlenden) Rechtswirksamkeit einer solchen Resolution der Bevölkerung klar zu zeigen, mit dem Projekt nicht einverstanden zu sein? Warum? Oder fürchten einige, sich bei einer entsprechende Abstimmung als heimliche Befürworter "outen zu müssen?"

 

  • Werden Verhandlungsprotokolle und sämtliche Verträge (auch Nebenabsprachen) mit dem Projektanten im Sinne offener Kommunikation der Bevölkerung der Region zugänglich gemacht - wenn ja, ab wann? (Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz)

 

10  Allgemeine Presse- Meldungen zu Amazon

 

Wie sorgfältig haben sich die Bürgermeisterin und Markträte von Rohr, Landratsamt, IHK und Wirtschaftsministerium bisher mit der Steuer-, Projektsicherheits-, Umwelt und Personalpolitik von Amazon befasst?

 

Wurden hier entsprechende Recherchen im Vorfeld durchgeführt oder verlassen sich die Verantwortlichen blauäugig auf Versprechen eines undurchsichtigen Firmenkonstrukts?

 

Die nachfolgenden Presseberichte sind frei im Internet zugänglich - für deren Wahrheitsgehalt kann keine Haftung übernommen werden - es haften inhaltlich die Verfasser der jeweiligen Berichte.

10.1   Steuern

22.04.2022, Textilwirtschaft  "So viele Steuern hat Amazon 2021 in Deutschland gezahlt:" 

"Der Großteil der deutschen Gewinne wird in Luxemburg versteuert, wo der US-Konzern Medienberichten zufolge extrem niedrige Steuersätze mit dem Finanzministerium ausgehandelt hat. Hinzu kommt, dass die europäischen Landesgesellschaften dem Vernehmen nach überdurchschnittlich hohe Gebühren für die Nutzung der Marke und der Software an die Luxemburger Gesellschaft "Amazon Technologies" überweisen. Dadurch sinkt der Gewinn in Ländern, in denen die Steuersätze erheblich höher ausfallen als im Steuerzahlerparadies Luxemburg". 

11.05.2021, Merkur  Körperschaftssteuer "Amazon zahlt keinen Cent in der EU"? 

"Obwohl Amazon von der Corona- Pandemie profitiert wie wohl kaum ein zweites Unternehmen, verzeichnet die europäische Niederlassung mit Sitz in Luxemburg offiziell einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro. Das macht die Körperschaftssteuer hinfällig. Mehr noch: Laut Lebensmittelzeitung seien der vermeintlich defizitären Amazon-Niederlassung 56 Millionen Euro an Steuergutschriften zugesprochen werden, die bei möglichen, künftigen Gewinnen steuermindernd angerechnet werden können.

10.09.2020, Bad Oldesloe Amazon Ansiedlung: Kaum Gewerbesteuer und schlechte Löhne?"

 

10.2   "Mögliche" Projektabläufe

 

Nicht immer werden Versprechen eingehalten – Einsprüche wegen mangelhafter Gutachten im Vorfeld, firmeninterne Umstrukturierungen und Schließungen von Standorten hinterlassen für die betroffenen Gemeinden in manchen Fällen erhebliche Probleme.

 

14.03.2024, mdr   "Das Geisterlager von Amazon in Teutschenthal"     

 

Die ursprünglichen optimistischen Aussagen des Bürgermeisters von Teutschenthal ähneln sehr deutlich denen der Bürgermeisterin von Rohr!

 

22.11.2023, labournet  "Amazon: Die selbst bei Kommunalpolitikern ungeliebte Neuansiedlung"

20.11.2023, Frankfurter Allgemeine  Echzell - BUND weiter gegen Amazon-Lager.

17.11.2023 Frankfurter Rundschau  "Scheitert hessisches Amazon- Zentrum an der Umweltverträglichkeitsprüfung? "

"Vor 2 Jahren stoppte ein Gericht des Amazon-Verteilerzentrums in Grund- Schwalheim. Täglich kommen Tausende Autofahrer am riesigen Rohbau vorbei."                      

Wünscht sich Rohr wirklich eine solche Dauerbaustelle?

28.02.2023, Frankfurter Allgemeine  "Amazon schließt erstmals Logistikzentrum in Deutschland" 

23.03.2023, BUND  Amazon- Logistikzentrum in Horn- Bad Meinberg (NRW) Bund reicht Klage ein  

"Die natur-und artenschutzrechtliche Betrachtung des Plangebietes sei defizitär! Damit seien auch die Folgen der Eingriffe in Natur, Landschaft und den Artenschutz nicht rechtskonform ermittelt worden..." 

Der Projektant wirbt bei allen neuen Projekten mit besonders verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen! (Objektbeschreibung aus Sicht der Baufirma)

 

10.3   Mitarbeiter - Traumjobs - sozial verträgliche Arbeitsplätze?

Beworben wird zwischenzeitlich massiv die Schaffung "arbeitnehmerfreundlicher Arbeitsplätze" -  

Zahlreiche Medienberichte ergeben allerdings ein völlig anderes Bild:

29.01.2024, Dresdner Institut für Datenschutz    "Datenschutz- Aufsichtsbehörde verhängt gegen Amazon France logistique ein Bußgeld in Höhe von 32 Millionen Euro"

 

22.01.2024 nd journalismus von links   "Gegen die subtile Ausbeutung bei Amazon" 

 

20.12.2023, TAZ   "Menschen sind keine Maschinen" - Ausbeutung bei Amazon" 

 

09.11.2023 Testlabor.eu  "Arbeitsbedingungen bei Amazon in Deutschland"

 

04.09.2023, SWR.    "Ver.di kritisiert Arbeitsbedingungen bei Amazon in Kaiserslautern" 

 

22.08.2023, amazon-watchblog        "unmenschliche Arbeitsbedingungen" 

 

05.07.2023, Tagesschau   "System der Ausbeutung bei Amazon" 

 

13.05.2023, Hessenschau  "Kein Tarifvertrag bei Amazon" 

 

10.05.2023, Hamburger Abendblatt  "Philippi kritisiert Arbeitsbedingungen bei Amazon" 

Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi: "Seit zig Jahren verweigert Amazon aber beharrlich Beschäftigten faire Löhne und Verlässlichkeit"

 

12.04.2023, Tagesschau   "Hat es Amazon auf die Betriebsräte abgesehen?" 

 

09.02.2023, Verwaltungsgericht Hannover  Überwachung der Mitarbeiter- Gericht stärkt Amazon den Rücken                                           

                        Totalüberwachung der Mitarbeiter gerichtlich erlaubt….

                   Anders sieht dies offenbar in Frankreich aus:

 

01.02.2023, T-Online   "Amazon: Mitarbeiter kritisieren Überwachung und Druck" 

 

01.02.2023, Hamburger Abendblatt  "Mitarbeiterin spricht von Arbeitsklima der Angst" 

 

19.01.2023; VAI global union    "Mitarbeiter sagen, dass die aufdringliche Überwachung sie krank und ängstlich macht" 

 

25.11.2022, RTL  "Pappe um Leiche aufgebaut - Mitarbeiter stirbt während der Schicht- Betrieb läuft einfach weiter" 

 

18.10.2022 DER STANDARD.      "Kaum jemand arbeitet länger als 3 Monate bei Amazon" 

 

September 2022, "Hans-Böckler-Stiftung".  "Wie Amazon seine Mitarbeiter kontrolliert" 

 

02.08.2022, BuzzFeed.  "Wie Amazon amerikanische Arbeitsbedingungen nach Europa exportiert - für uns ist es die Hölle"

 

25.04.2022, Moment.at  "Die ultimative Liste der Übeltaten" 

 

07.04.2022, basic-thinking  "Gehalt? Diskriminierung? So will Amazon seine Mitarbeiter beschränken" 

 

10.12.2021, Wirtschaftswoche  "Missstände wie bei der Fleischindustrie" 

 

25.10.2021, RTL  "Team Wallraff: Wie der Weltkonzern seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbeutet" 

 

22.09.2021, finanzen.net   "Ausbeutung, Überwachung und Angst" 

 

10.09.2021, TAG 24. "Team Wallraff deckt schockierende Missstände bei Amazon auf 

Amazon kommuniziert dies wesentlich anders: "Arbeiten bei Amazon"

 

25.01.2021 JACOBIN  "Amazon spielt tschechische und deutsche Angestellte gegeneinander aus" 

 

12.10.2020 euronews. "Spioniert Amazon seine Angestellten aus?" 

 

 

Siehe auch Publikation      "Der lange Kampf der Amazon- Beschäftigten"

 

10.4   Amazon - Pendler bei derzeitigen öffentlichen Verkehrsmitteln im Landkreis? 

 

 

10.4.1    Wie kommen Amazon - Niedriglohn- Pendler allgemein zu/ von Ihrem Arbeitsplatz?

 

Presseartikel von anderen Standorten:

05.04.2024 Merkur  "Mitarbeiter von Amazon erhalten 49 Euro-Ticket bezahlt! " Gilt für alle Beschäftigten!

22.12.2023, Süddeutsche Zeitung  "Bestellt und nicht abgeholt"

"Über einen Konzern, der Weihnachtspakete über Nacht ausliefert - und Mitarbeiter, die nachts am Bahnhof rumstehen müssen."

 

 

10.4.2     Situation in Stocka

Nahverkehr Struktur in und um Rohr?

Bahnhöfe in Saal und Abensberg bieten vor allen nachts "ausgezeichnete" Warteräume und Sanitärangebote? Der KEXI wird den Rest schon richten...

 

Irreal dazu die Aussage des Geschäftsführers der IHK- Geschäftsstelle Kelheim Manuel Lorenz:

"Ein neuer Bahnhalt wie am Standort Augsburg/Graben oder betriebliches Mobilitätsmanagement seien Maßnahme, durch die "örtliche negative Auswirkungen auf den nahen Arbeitsmarkt geringer ausfallen":  

 25.09.2023, Mittelbayerische Zeitung: "Amazon wäre ein Gewinn für Kelheim"

Kann bei solcher Pro-Amazon Argumentation noch von einer Interessensvertretung der regionalen Klein- und Mittelbetriebe gesprochen werden??? 

Wer kommt auf die irrwitzige Idee, einen Standort im Ballungsbereich einer Stadt wie Augsburg mit einem Standort am Land - ohne vernünftigen öffentlichen Nahverkehr und mit ohnedies überlasteten Straßen zu vergleichen? 

Die Interessen welcher Klein- und Mittelbetriebe werden hier vertreten?

 

11  Widersprüche im "Faktencheck" der Projektbetreiber

Auf einer Homepage des Betreibers "Wirtschaftspark-a93"       findet sich seit neuestem ein sogenannter

 "Faktencheck", ("Mythos- Faktenpapier", Stand 23.04.2024)

in dem versucht wird, einige der inzwischen eingebrachten Einwände zu widerlegen.

Widersprüchlich sind dabei innerhalb dieses Faktenchecks eine Reihe von Aussagen

11.1   Verkehr

Hier wird auf ein bereits erstelltes "Verkehrsgutachten" mit regulatorischen Vorgaben (Ampeln...) verwiesen, die Aussagen in diesem "Faktencheck" beziehen sich aber letztendlich lediglich auf den "Verkehrsknotenpunkt" Anbindung - untersucht wurden dabei aber nicht ernsthaft die reell zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsströme in den Nachbargemeinden (wie z.B. Offenstetten).

11.2   Arbeitsplätze, Wohnraum, Schulen Kindergärten

Bestritten wird die Tatsache, die Arbeitskräfte würden von den einheimischen Betrieben abwandern. Gleichzeitig wird aber im Zusammenhang mit dem Argument der Gegner - zu wenig Wohnraum, Schul- und Kitaplätze behauptet: "Richtig ist, dass die meisten Mitarbeitenden bei vergleichbaren Standorten erfahrungsgemäß aus dem regionalen Umfeld stammen. Auch für den Wirtschaftspark an der A93 ist kein wesentlicher Zuzug und damit keine Belastung des Wohnungsmarktes zu erwarten."

Bei einer defacto Vollbeschäftigung in der Region (Landkreis Kelheim hatte im März 2024  940 unbesetzte Arbeitsstellen und derzeit eine Arbeitslosenquote von 3,3 %; ist sicherlich unbestritten, dass ein Teil der gemeldeten Arbeitslosen grundsätzlich nicht in der Lage ist, entsprechende Arbeitsstellen – auch mangels eines öffentlichen Verkehrskonzeptes alleine schon aus logistischen Gründen anzunehmen - somit entweder doch

·       ein massiver Zuzug (Pendler) aus anderen Regionen mit zum Teil Wohnungs-, Schul- und Kitabedarf und Wohngeldanspruch, Anspruch auf Sozialleistungen

·       das ebenfalls befürchtete Abwerben aus den heimischen Betrieben stattfinden würde.

Bei einem "garantierten" Stundenlohn von 14 Euro ist im Falle eines Zuzugs mit Familie in die Region bei "zuzüglicher Verknappung von Wohnraum" und damit nochmals steigenden Mieten für alle mit einem Anspruch auf Wohngeld, gegebenenfalls auch Sozialhilfeansprüchen fest zu rechnen!

 

11.3   Steigerung des Wachstums lokaler Unternehmen

Fragen ergeben sich auch aus der Aussage:

"Durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze erzeugt Amazon Nachfrage für Waren und Dienstleistungen und steigert somit das Wachstum lokaler Unternehmen. Außerdem hat Amazon im September 2023 den Einstiegslohn für Logistik-Mitarbeiter:innen in Deutschland auf 14 Euro brutto pro Stunde und mehr erhöht."

·       Wird hier von einem dauerhaften Zuzug neuer Mitarbeiter mit den angesprochenen Wohnungs- und Schul-, Kitaproblemen, sozialen Belastungen der Kommunen und des Landkreises gesprochen,

·       oder von Pendlern von weit auswärts, die keinerlei Wertschöpfung vor Ort versprechen, und nur zusätzliche Verkehrsbelastungen mit sich bringen?

·       Wird zumindest die Beschäftigung ausschließlich lokaler Unternehmen bei der Errichtung der Gebäude und allen anderen baulichen Maßnahmen vertraglich zugesichert? (Ohnedies wäre dies nur eine temporäre "Wertschöpfung in der Region"?)

Von den aktuell gemeldeten Arbeitslosen im Landkreis wird sich der Wirtschaftspark sicherlich nicht seinen Personalbedarf so decken können, dass tatsächlich neue "Wertschöpfung" in der Region durch "neue Arbeitsplätze" stattfinden würde.

 

Welche lokalen Wirtschaftszweige würden (außer möglicherweise Tankstellen und Fast-Food Betrieben) somit wirklich "profitieren?"

 

 

 

 

Unqualifiziert sind im "Faktencheck" auch die

11.4   Aussagen zur kritisierten Umweltbelastung in den Einwänden

 

Versprochen wird im "Faktencheck": "Umwelt und Klima würden im Blick behalten", Ausgleichsflächen würden geschaffen..."

 

Mit keinem Wort werden

·       Lärm- und Schadstoffbelastungen aus dem zusätzlichen Verkehr,

·       Lichtverschmutzung,

·       Grundwassergefährdung,

·       Fragen bezüglich "Feuerwehr- Zuständigkeiten" und "Reinigung Löschwasser" (viele Chemikalien werden im Brandfall in der Luft und im Löschwasser freigesetzt);

·       Schädigung der "Artenvielfalt" (gleichwertige Ausgleichsflächen waren bei anderen Projekten nicht immer verfügbar!)

 

erwähnt, die in den bereits abgegebenen Einwänden sehr detailliert dargestellt werden.

 

Vernünftigerweise werden in diesem "Amazon- Panattoni Mythos-Fakten-Papier" 

 

·       die massiv kritisch hinterfragte sogenannte "Umweltverträglichkeitsprüfung",

·       ein ebenso kritisch zu hinterfragendes bisher unvollständige "Artenschutzgutachten"

 

gar nicht erwähnt - offensichtlich ist den Auftraggebern dieser von ihnen beauftragt und bezahlten "Gutachten" deren wissenschaftliche "Glaubwürdigkeit" inzwischen selbst nicht mehr "eindeutig genug".

 

Eine direkte Anfrage beim Projektanten ergab keinerlei Beantwortung dieser gestellten Fragen.

(Siehe dazu Kapitel: 8.2),

 

10  Wie geht es weiter?

 

Derzeit stehen nach meinem Informationsstand zwei Notwendigkeiten im Raum:

·       Die Forderung nach einem ordentlichen Raumordnungsverfahren

·       Die Vorbereitung einer Normenkontrollklage

 

Unverzichtbar ist vor allem aber ein massiver öffentlicher Druck auf die derzeit politischen "Befürworter" des Projektes - ausgehend von den Nachbargemeinden, den "Gegnern des Projektes unter den Kreisräten" des Landkreises und vor allem von Bürgerinitiative und Umweltverbänden aber auch der allgemeinen Öffentlichkeit, die sich mit entsprechenden Schreiben und persönlichen Kontaktaufnahme mit ihren "gewählten Volksvertretern" in Verbindung setzen sollten.

 

Funktionären aller politischen Parteien ist zu empfehlen, so dies bisher noch nicht geschehen ist, auf die Stimmen der Bevölkerung zu hören, und deren Interessen an Stelle der Interessen eines Konzerns zu vertreten.

 

Den Markträten von Rohr ist zu empfehlen, entgegen den Aufforderungen der Bürgermeisterin die Risiken eines solchen Projektes bereits in der Bauphase (unter anderem auch mögliche unter Umständen jahrelange Baueinstellungen wegen zu berücksichtigender Einsprüchen und Klagen von Nachbargemeinden, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden), daneben vor allem aber auch fragwürde "Rentabilitätsberechnung" für die Gemeinde angesichts zahlreicher zu erwartendes "Nebenkosten" in Infrastruktur, Schulen, Kitas, Wohnungsproblemen für die eigenen Gemeindebürger

kritisch zu hinterfragen!

 

Sie müssen schließlich bei den nächsten Wahlen entsprechende negative Folgen gegenüber ihren Wählern vertreten.

 

10.1      Forderung nach ordentlichem Raumordnungsverfahren

 

Die überregionale Bedeutung des Projektes erfordert auf jeden Fall ein ordentliches Raumordnungsverfahren bzw. Raumverträglichkeitsprüfung

 

Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Instrument der Landesplanung und dient dazu, die 
Raumverträglichkeit eines konkreten Vorhabens (z.B. eines Einzelhandelsgroßprojekts, einer Leitungstrasse zur Energieversorgung oder eines Freizeitgroßprojekts) aus überörtlicher Sicht zu prüfen. Zweck ist es, im Sinne einer „helfenden Planung“ frühzeitig Nutzungskonflikte eines konkreten Vorhabens zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Konflikte können sich insbesondere aufgrund von Größe, Wahl des Standortes und Auswirkungen des Projektes v.a. auf Wirtschaft, Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft ergeben. (Textquelle)

 

Zuständigkeit für ein solches Verfahren laut Homepage:

Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Raumordnungsverfahren
Telefon +49 (0)871 808-1350
E-Mail 
raumordnungsverfahren@reg-nb.bayern.

 

Anders sieht dies offensichtlich die Pressestelle der Regierung von Niederbayern: 

Siehe dazu Stellungnahme im Kapitel  8.3

Hier wird als "Herrin des Verfahrens" und damit Ansprechpartner die Gemeinde Rohr als zuständig erklärt!

 

 

 

10.2      Normenkontrollklage

 

Mangelhafte Gutachten und deren Würdigung durch sie zuständigen Behörden sind eine hervorragende Grundlage zur Einreichung einer Normenkontrollklage.

 

Die bisher im Rahmen der bisherigen(!) "Bürgerbeteiligung?" vorgelegten Gutachten können somit keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Bebauungsplanes sein – unabhängig von "Interessen" der Gemeinde und öffentlich geäußerte Bewertung als Chance durch Landrat und "Wirtschaftsministers" und der IHK Kelheim.

Zitate aus einer Rechtsbewertung: (Textquelle)

 

"Da es sich bei einem Bebauungsplan um eine kommunale Satzung handelt, besteht gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Möglichkeit, im Rahmen der Normenkontrollklage (Normenkontrollantrag) dagegen vorzugehen. Es kann also mittels der Normenkontrollklage der Bebauungsplan angefochten und somit aufgehoben werden. Die Klage hat Erfolg, wenn der Bebauungsplan entweder auf formeller oder materieller Ebene rechtswidrig ist.

 

"Bei der formellen Rechtswidrigkeit wurden beispielsweise bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten. Dies kann der Fall der sein, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan gar nicht oder aber nicht lange genug öffentlich ausgelegt hat."[1]

"Darüber hinaus muss bei der Planung des Bebauungsplans das Abstimmungsgebot zwischen benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingehalten werden und es darf kein Verstoß gegen das Abwägungsgebot[2] der relevanten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB   vorliegen. Diese Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander ist der zentrale materiell-rechtliche Aspekt der gemeindlichen Bauleitplanung.

 

 

Dabei werden vom Bundesverwaltungsgericht bestimmte Voraussetzungen an die Abwägung gestellt, die als relevante Abwägungsfehler in Betracht kommen:

·       ein Abwägungsausfall, wenn überhaupt keine Abwägungsentscheidung getroffen wird.

·       ein Abwägungsdefizit, wenn bei der Abwägung nicht alle ermittlungsrelevanten Belange und Überlegungen ermittelt und berücksichtigt wurden.

·       eine Abwägungsfehleinschätzung, wenn die Gemeinde einzelne Belange fehlerhaft gewichtet.

·       eine Abwägungsdisproportionalität, wenn der Ausgleich der Belange untereinander außer Verhältnis zum objektiven Gewicht vorgenommen wird."

 

!!!  Mehr und ständig aktualisierte Infos dazu in der Zusammenfassung  "Stellungnahme zum Amazon-Projekt Stocka"  !!!

 

 


[1] Die Vorlage unvollständiger Gutachten für ein "Begutachtung" im Rahmen der bisherigen "Bürgerbeteiligung" stellt auf jeden Fall eine formelle Rechtswidrigkeit dar – von Panattoni-Amazon wurde mir inzwischen schriftlich bestätigt, dass "vollständige Gutachten" für eine solche "Bürgerbeteiligung" Ende Juli vorgelegt werden sollen.

[2] Einen solchen Einspruch wegen Verstoß gegen das Abstimmungsgebot hat die Stadt Abensberg bereits geltend gemacht! Auch die mangelhaften Gutachten bieten hier beispielsweise Umweltverbänden und der Bürgerinitiative die Möglichkeit, eine Normenkontrollklage einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Korrekturen, Stellungnahmen und Ergänzungen zu diesem Thema bedanke ich mich im Voraus herzlich!  (beratung@eggbi.eu)

 

Aktuelle Fakten sind abrufbar aus der Homepage der Bürgerinitiative Abensberg 

 


 

 

 

 

 

 

Das Muster von politischen Gefälligkeitsentscheidungen zieht sich durch alle Bereiche des Umwelt- und Gesundheitsschutzes:

 

B) "Gekaufte - oder nachlässige Zulassungsbehörden in allgemeinen Fällen des Verbraucherschutzes ?"

Am 01.06.2023 berichtet der ARD über "Sicherheitslücken(?) bei Pestizidzulassungen"

Was im Falle der Glyphosat- und anderen Pestizidzulassungen von Umweltbehörden und dem Münchner Umweltinstitut seit Jahren kommuniziert wird - wichtige Forschungsergebnisse werden bei Zulassungsverfahren vielfach nicht einbezogen! Handelt es sich hier um Erfolge der Lobbyisten bei der Politik oder um "Unfähigkeit" der zuständigen Behörden - oder um "kriminelles" Verhalten der Industrie? Welche Konsequenzen ziehen die verantwortlichen Politiker aus solchen Skandalen? (Beispiel auch aus 2015 zu BfR und Glyphosat).

So wie beim geplanten Verbot von PFAS durch die EU sind es aber erneut auch deutsche ("Spitzen-?") Politiker, die sich aus egoistischer Profilierungssucht (oder geht es um "verdeckte" und offizielle  Parteispenden durch Chemiekonzerne und deren Verbände) massiv gegen europäische Gesetze pro Klima, Umwelt und damit auch Gesundheit einsetzen und konkret auch bei geplanten EU- Pestizidbeschränkungen sich auf Seiten der Chemiekonzerne -  und gegen den Schutz von Gesundheit der Bevölkerung Umwelt stellen.(Beispiel: Pressebericht 15.05.2023)

Die industriefreundlichen, Verbraucherinteressen ignorierenden Politiker berufen sich dann gerne auch auf den "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" (Beispiel: Juni 2023, CDU- Wirtschaftsrat beruft sich auf Verhältnismäßigkeitsgrundsatz")

und verschweigen dabei, dass bei Einhaltung des "Europäischen Vorsorgeprinzips" (zuerst Risikoforschung- erst dann Markteinführung) diese Stoffe überhaupt nie auf den Markt kommen hätten dürfen!

 

Nachhaltigkeit endet sehr oft dort, wo Industrieinteressen massiven Einfluss auf die Politik nehmen.

Dies betrifft nicht nur den Bereich Bau (Nachhaltigkeit- Bau) - sondern auch alle anderen Bereiche wie Medizin, Lebensmittel, Chemie allgemein, Sozialrechte....

Besondere Erfahrungen machte ich dabei in der Vergangenheit dann, wenn es um Schadstoffprobleme an Schulen und Kitas ging -

und Gutachter und Behörden versuchen, im Interesse von den Trägern dieser Einrichtungen zu Lasten der Gesundheit von Kindern und Mitarbeitern teure Saniermaßnahmen zu verhindern oder zumindest zu verschleppen. (Beispiel: Bagatellisierung von Prüfergebnissen).

Schätzungsweise 25.000 Lobbyisten mit einem Jahresbudget von 1,5 Milliarden Euro nehmen in Brüssel Einfluss auf die EU-Institutionen. Etwa 70 Prozent von ihnen arbeiten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Sie genießen privilegierte Zugänge zu den Kommissaren. Und sie überhäufen die Abgeordneten mit ihren Änderungsanträgen für Gesetzesvorlagen. Die europäische Demokratie läuft Gefahr, zu einer wirtschaftsdominierten Lobbykratie ausgehöhlt zu werden. (Lobbycontrol)

Bekannt, aber nicht berücksichtigt dabei nicht nur die enormen Schäden für die Umwelt, sondern vor allem auch auf die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung mit enormen- auch wirtschaftlichen Folgeschäden - welche dann aber ebenfalls wieder die Allgemeinheit über Steuern und Krankenkassenbeiträge zu tragen hat, und nicht die Verursacher!  (Politiker und Industrie)

 

RSB -undurchsichtiges, nicht gewähltes aber einflussreiches  EU- Verhinderungsgremium

 

"Besonders problematisch - aber weitgehend unbekannt - ist die Rolle des Regulatory Scrutiny Board (RSB, Ausschusses für Regulierungskontrolle). Immer wenn die EU-Kommission ein wichtiges Gesetz plant, prüft dieses Gremium, welche Auswirkungen die Kommission von dem Gesetz erwartet.

Problematisch sind vor allem die Kriterien, die das RSB für seine Bewertung nutzt. Das Hauptaugenmerk des RSB liegt auf wirtschaftlichen Auswirkungen. Sind diese zu negativ, muss die Kommission ihre Bewertung überarbeiten. Reicht auch die Überarbeitung nicht aus, kann das RSB sogar ein Veto einlegen.

 

Obwohl das RSB mit seiner Vetomacht großen Einfluss auf die Gesetzgebung der EU hat, arbeitet das Gremium weitgehend im Verborgenen. Die Bürgerinnen und Bürger der EU und selbst die Abgeordneten des Europäischen Parlaments können nicht nachvollziehen, wie das RSB zu seinen Entscheidungen kommt. Denn die negativen Stellungnahmen des RSB werden erst nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht. Dabei sind es gerade die negativen Stellungnahmen, die auf großes öffentliches Interesse stoßen". Mehr Infos dazu bei "Lobbycontrol"!

 

 

C) Milliardenstrafen für PFAS- Hersteller?

Nicht nur amerikanische Konzerne zahlen inzwischen für Schäden durch PFAS Milliardenentschädigungen (Milliardenvergleich in den USA von Chenmours, Dupont und Corteva - FAZ- Bericht 3.6.2023),

auch deutschen Konzernen wie BASF drohen inzwischen Milliardenzahlungen (Handelsblatt 12.06.2023).

Selbst wenn diese Milliardenbeträge für die Konzerne "verkraftbar sind" - zumindest ist zu erwarten, dass Aufsichtsräte und vor allem auch Aktionäre in Sorge um ihre Dividenden künftig mehr Druck ausüben werden, solche gesundheitsschädlichen Produkte künftig gar nicht mehr auf den Markt zu bringen, um solche Strafen und auch den erheblichen Imageschaden zu vermeiden.

Noch scheinen die Konzerne aber nicht viel gelernt zu haben - statt unbedenklichere Alternativen zu entwickeln, versuchen Sie mit allen Mittel, ein EU-Verbot dieser PFAS mit ihren Lobbyisten in Brüssel zu verhindern!!! (Tagesschau 23.02.2023)

Dass die Politik und zuständige (???)  Behörden jahrzehntelang nur "zugesehen haben", wie mit diesen Stoffen die Umwelt vergiftet - und die Gesundheit der Bevölkerung geschädigt wird, beweist die unheimliche Macht der Konzerne und ihrer nationalen und internationalen Lobbyisten.

 

"Wie die Industrie die Giftigkeit der PFAS verschleierte?"

Gefährlichkeit war den Herstellern seit den 1970 er Jahren bekannt!

Am 2.06.2023 berichtet der Standard

"Wie lange die Problematik der PFAS aber in der Industrie eigentlich schon bekannt ist, berichtet aktuell eine US-amerikanische Forschungsgruppe im Fachblatt "Annals of Global Health" unter dem Titel:

"Der Teufel, den sie kannten - Dokumentenanalyse des Einflusses der Industrie auf die PFAS- Wissenschaft" 

... Demnach hatten große US-Hersteller bereits vor Jahrzehnten klare Hinweise auf die enorme Giftigkeit mancher PFAS und die Problematik für Mensch und Umwelt. Doch anstatt die Öffentlichkeit darüber zu informieren oder auf die betreffenden Chemikalien zu verzichten, wurden interne Forschungsergebnisse unter Verschluss gehalten und die gesetzliche Regulierung dieser Stoffe verzögert….

…Anhand von internen Dokumenten lässt sich nachzeichnen, dass die beiden US-Unternehmen DuPont und 3M spätestens in den 1970er-Jahren eindeutige Hinweise auf die Giftigkeit von PFAS hatten. "Diese Dokumente belegen klar, dass die chemische Industrie über die Gefahren von PFAS Bescheid wusste und es verabsäumt hat, die Öffentlichkeit, die Behörden und sogar ihre eigenen Mitarbeiter aufzuklären", sagte Woodruff."

 

D) Vergesslichkeit von Politikern

siehe dazu Bericht 23.10.2023

Glyphosat, Olaf Scholz und die FDP

 

"Gerade die liberale Fraktion (Renew) im Europäischen Parlament geht hier Seit an Seit mit Konservativen und Rechten gegen unseren Einspruch und für weitere zehn Jahre Glyphosat. 

Das ist nicht nur angesichts der gesundheitlichen Bedenken für uns Menschen und dem massiven Artensterben vor unserer Haustür verantwortungslos, sondern auch, weil es doch diese Fraktion war, die 2017 einer Parlaments-Resolution zustimmte: In fünf Jahren muss Glyphosat vom Markt. 

Fünf Jahre später scheint sich weder bei der FDP, die der Fraktion der Liberalen angehört, noch bei den anderen liberalen Parteikolleg*innen niemand mehr daran erinnern zu wollen. Ganz nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?! Die FDP zeigt damit nicht nur, dass sie Gedächtnislücken hat, sondern bricht mit diesem Schritt den Koalitionsvertrag in Deutschland. Bis Ende dieses Jahres soll Glyphosat in Deutschland vom Markt genommen werden, das steht im Vertrag – schwarz auf weiß. Aber auch daran scheint sie sich nicht mehr erinnern zu wollen."

 

Siehe dazu auch Oktober 2023: FDP und Bayer wollen EU- Glyphosat-Verbot verhindern

 

 

Entscheidend ist derzeit noch immer auch offenbar eine fehlende "unabhängige Risikoforschung" in Deutschland.

 

 

 

Mehr Infos zu Lobby- gesteuerten EU- Entscheidungen bei Baustoffen:

Freihandel versus Verbraucherschutz

 

 

Umwelterkrankungen und Politik

 

Beispiel Glyphosat

Was sind Pestizide

Glyphosat - Beispiel für erfolgreichen Lobbyismus

Glyphosat Chronik 1

Glyphosat Chronik 2

Politikeraussagen zum "Glyphosatverrat der CSU"

Filme zu Glyphosat

 

 

Unabhängig davon, ob es um Fragen des "Naturschutzes" im lokalen und überregionalen Bereich geht, um die Vergiftung unseres Lebensraumes mit Pestiziden, Schadstoffen in allen Lebensbereichen –

um die lokale, aber vor allem globale CO2 Belastung als Auslöser des Klimawandels durch - in ihren Auswirkungen nie ausreichend erforschte bzw. berücksichtigte Technologien vor allem im Bereich Energiegewinnung und Energienutzung

 

stets wird das eigentlich verbindliche, "Europäische Vorsorgeprinzip"  sträflich missachtet – werden umwelt- und gesundheitsschädliche Produkte und Techniken über lange Jahre trotz massiver Hinweise auf deren Toxizität und "Umwelt-Unverträglichkeit" eingesetzt, und industriefreundliche Grenzwerte festgelegt.

Dies geschieht meist so lange, bis durch massive – oft auch irreparable Umwelt- oder Gesundheitsschäden irgendwann ein Verbot dieser Techniken oder Produkte "politisch nicht mehr verhindert" werden kann.

Gerade im Bereich "Wohnen", aber auch bei Schulen und Kitas sind wir immer wieder mit solchen Schadstoffbelastungen konfrontiert - Interessen der Industrie werden oft über Jahrzehnte über den Schutz der Gesundheit gestellt. Siehe dazu Auflistung: "Probleme gesetzlicher Grenzwerte":

Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz

 

Die Homepage "www.nachhaltigkeit-bau.de" wurde Anfang 2022 eingestellt - die Informationen möglichst zeitnah aktualisiert und in diese Gesamt-Homepage EGGBI übernommen.

 

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Freihandel setzt sich gegen "Verbraucherschutz" durch

Trotz vielfacher Pressemeldungen zu

 

Schadstoffproblemen in Schulen und Kitas

einer zunehmenden Anzahl von Umwelterkrankten, häufig verursacht auch durch Schadstoffe in Wohnungen, am Arbeitsplatz

 

scheint es nicht möglich zu sein, durch entsprechende Gesetze mehr Sicherheit für den Verbraucher durchzusetzen, im Gegenteil:

 

Durch internationale Handelsabkommen werden nachweislich bereits vorhandene Standards definitiv wieder "vernichtet"!

 

"Europäischer Freihandel setzt sich bei Anforderungen an Bauprodukte gegen Verbraucherschutz durch"

 

Jahrelang von Verbraucherschützern, Umweltorganisationen, Umweltbundesamt und engagierten Mitarbeitern am Institut für Bautechnik mühsam errungene Erfolge bezüglich Anforderungen an Bauprodukte und damit Standards wurden dem Altar des EU-Freihandels geopfert.

"Gekippt wurden etwa Vorgaben zum Schutz vor Emissionen flüchtiger organischer Substanzen (VOC), zum Brandschutz von Dämmfasern oder zur Frostbeständigkeit von Mauerziegeln. „Diese Regeln waren mehr als sinnvoll“, betont Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA)."

 Mehr Infos

"Bauaufsichtliche Zulassungen"

 

Zitat VDI- Nachrichten, Juni 2019:

 

"Gewonnen hat der Freihandel im europäischen Binnenmarkt mit diesem Kahlschlag. Bauproduktehersteller können hierzulande jetzt Waren verkaufen, die bislang den deutschen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Gebäude nicht gewachsen waren.

 

Die Schutzlücke betrifft rund drei Viertel aller Bauprodukte in der EU – all jene, die eine CE-Kennzeichnung benötigen. Sicherheitskritisch ist, dass das EU-Label kein Qualitätssiegel ist, sondern nur ein Verwaltungskennzeichen, das der Hersteller selbst anbringt."

 

"Freiwillige Gütezeichen"  als alternative Entscheidungshilfe?

Eine Unzahl von "Gütezeichen" für Bauprodukte verwirren den Verbraucher leider mehr, als dass sie ihm helfen würden.

Teilweise zwar begrüßenswert im Hinblick auf mehr "Nachhaltigkeit", "Ökologie",  bieten sie aber mit extrem wenigen Ausnahmen keine seriöse Grundlage für eine echte "gesundheitliche" Bewertung von Bauprodukten.

 

Siehe dazu auch Übersicht über mehr als 100 

"Gütezeichen für Baustoff aus gesundheitlicher Sicht" (kostenloser Download aus der EGGBI Schriftenreihe

 

Grundsätzliche Aussagen zu CE und GS  

(Chemikerin Kerstin Etzenbach-Effers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Bezug auf diese Zeichen bei Kinderspielzeug)

CE: "Das ist ein wertloses Zeichen", sagt Etzenbach-Effers. "Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass er alle geforderten Normen einhält. Aber überprüft wird das nicht." Fehle es ganz, kenne der Hersteller oder Importeur jedoch noch nicht einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen.

GS: Das GS-Zeichen – "GS" steht für "geprüfte Sicherheit" – gibt an, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und dies auch überprüft wurde. Es ist ein verlässliches Siegel im Bezug auf Schadstoffe und technische Sicherheit, geht aber über die gesetzlichen Anforderungen kaum hinaus. "Es gibt nicht für alle gefährlichen Stoffe Grenzwerte", kritisiert Etzenbach-Effers. "So dürfen beispielsweise nicht zugelassene Biozide sogar in Spielzeug verwendet werden." 

 

Europäische Regeln- weltweite Handelsabkommen 

Wenn bereits europäische Handelsabkommen in solchem Ausmaß den Verbraucher- und Gesundheitsschutz einschränken - was erwartet ihn erst bei internationalen Abkommen wie zum Beispiel CETA? 

Weitere grundsätzliche Aussagen zu Verbraucherschutz und Welthandel: 

Die nach wie vor diskutierten Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA - voraussichtlich derzeit nicht mehr aktuell) und CETA (mit Kanada- teilweise bereits in Kraft ) gefährden die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. (Umweltinstitut München)

 

Trinkwasserleitungen 

Auch bei Trinkwasserleitungen werden zwischenzeitlich noch wesentlich strengere Kriterien als bisher gefordert!

 

Eine unerträgliche Verknüpfung von Industrieinteressen weltweit agierender Konzerne  und Politik mit "gekauften Gutachtern", "ahnungslosen" Politikern garantiert derzeit weitere Rückschritte bei Verbraucher- und Gesundheitsschutz!

Siehe dazu auch:  

Nachhaltigkeit und Politik

Glyphosat - Beispiel für Lobbyismus – Archiv bis 2019 

 

17.03.2017  EU- Kommission will Grenzwerte für Quecksilber in Fischen erhöhen(!)

 

"Die EU-Kommission will den Grenzwert des Nervengifts Quecksilber für einige Fischarten lockern! 

Warum will die EU-Kommission die Quecksilber-Grenzwerte trotzdem abschwächen? Wahrscheinlich ahnen Sie schon die Antwort: Es sind vor allem wirtschaftspolitische Gründe. Denn der im Moment geltende Grenzwert für größere Raubfische (1 Milligramm pro Kilogramm Fisch) führt aufgrund der tatsächlich hohen Belastung der Fische dazu, dass etwa die Hälfte dieser Fische nicht verkauft werden darf. Die Lösung der EU-Kommission: Man verdoppelt diesen Grenzwert einfach auf zwei Milligramm pro Kilogramm Fisch - und schon dürfen die meisten Fische legal verkauft werden. Im Gegenzug soll der Grenzwert für einige kleinere, insbesondere Plankton fressende, Fische verschärft werden. Ein klares Ablenkungsmanöver: Denn diese Fische sind ohnehin deutlich weniger mit Quecksilber belastet. Weder den derzeit geltenden noch den geplanten niedrigeren Grenzwert werden sie überschreiten." (Quelle)

Dank massiven Widerstands konnte dies später verhindert werden. (Quelle)

 

Siehe dazu auch Grenzwerte - Quecksilber

 

 

21.02.2017  Verbotene Chemikalien durch EU wieder erlaubt

 

Mitte Februar hat die EU-Kommission die Nutzung von teilweise bereits verbotenen gefährlichen Chemikalien autorisiert. 

Die Nutzung der Chemikalien ist bestimmten Unternehmen in einem Zeitraum von Februar 2019 bis April 2028 erlaubt. Die autorisierten Stoffe sind Trichlorethylen, Natriumdichromat, Chromtrioxid und Natriumchromat.

Trichlorethylen  (CAS: 7901-6) etwa ist seit 2010 als besonders besorgniserregender Stoff eingeordnet und seit April des vergangenen Jahres aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften in der EU verboten. (Wieder zugelassen unter anderem für bestimmte Verpackungen!)

Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der sozio-ökonomische Nutzen die Gefahren für die menschliche Gesundheit überwiege. 

Zudem gebe es keine geeigneten Alternativstoffe zu den Chemikalien.(LINK1 und LINK2)

Beschluss der EU-Kommission

 

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Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie auf meiner Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

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27./28./29.09.2024

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

29.09.24 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 30.09.2024 freigeschaltet)

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Allgemeine Termine

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Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

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Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

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Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

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AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

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Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

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IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

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MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

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2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - 

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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Archiv

 

 

Archiv

 

Veranstaltungsarchiv bis 2019

Eine Reihe der hier angegebenen Veranstaktungslinks sind zwischenhzeitlich nichtg mehr verfügbar.

 

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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