Nachhaltigkeit und Politik?
Nachhaltigkeit und Politik - einige "Negativbeispiele"
Nachhaltigkeit endet sehr oft dort, wo Industrieinteressen massiven Einfluß auf die Politik nehmen.
Dies betrifft nicht nur den Bereich Bau (Nachhaltigkeit- Bau) - sondern auch alle anderen Bereiche wie Medizin, Lebensmittel, Chemie allgemein, Sozialrechte....
Besondere Erfahrungen machten wir dabei in der Vergangenheit dann, wenn es um Schadstoffprobleme an Schulen und Kitas ging -
und Gutachter und Behörden versuchen, von den Trägern dieser Einrichtungen zu Lasten der Gesundheit von Kindern und Mitarbeitern teure Saniermaßnahmen zu verhindern oder zumindest zu verschleppen. (Beispiel: Bagatellisierung von Prüfergebnissen).
Dazu kommt offenbar eine fehlende "unabhängige Risikoforschung" in Deutschland.
Mehr Infos unter
Freihandel versus Verbraucherschutz
Umwelterkrankungen und Politik
Beispiel Glyphosat
Was sind Pesitizide
Glyphosat - Beisipiel für erfolgreichen Lobbyismus
Politikeraussagen zum "Glyphosatverrat der CSU"
Unabhängig davon, ob es um Fragen des "Naturschutzes" im lokalen und überregionalen Bereich geht, um die Vergiftung unseres Lebensraumes mit Pestiziden, Schadstoffen in allen Lebensbereichen –
um die lokale, aber vor allem globale CO2 Belastung als Auslöser des Klimawandels durch - in ihren Auswirkungen nie ausreichend erforschte bzw. berücksichtigte Technologien vor allem im Bereich Energiegewinnung und Energienutzung
stets wird das eigentlich verbindliche, "Europäische Vorsorgeprinzip" sträflich missachtet – werden umwelt- und gesundheitsschädliche Produkte und Techniken über lange Jahre trotz massiver Hinweise auf deren Toxizität und "Umwelt-Unverträglichkeit" eingesetzt, und industriefreundliche Grenzwerte festgelegt.
Dies geschieht meist solange, bis durch massive – oft auch irreparable Umwelt- oder Gesundheitsschäden irgendwann ein Verbot dieser Techniken oder Produkte "politisch nicht mehr verhindert" werden kann.
Gerade im Bereich "Wohnen", aber auch bei Schulen und Kitas sind wir immer wieder mit solchen Schadstoffbelastungen konfrontiert - Interessen der Industrie werden oft über Jahrzehnte über den Schutz der Gesundheit gestellt. Siehe dazu Auflistung: "Probleme gesetzlicher Grenzwerte":
Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz
Die Homepage "www.nachhaltigkeit-bau.de" wurde Anfang 2022 eingestellt - die Informationen möglichst zeitnah aktualisiert und in die Gesamt-Homepage EGGBI übernommen.
Freihandel setzt sich gegen "Verbraucherschutz" durch
Trotz vielfacher Pressemeldungen zu
Schadstoffproblemen in Schulen und Kitas
einer zunehmenden Anzahl von Umwelterkrankten, häufig verursacht auch durch Schadstoffe in Wohnungen, am Arbeitsplatz
scheint es nicht möglich zu sein, durch entsprechende Gesetze mehr Sicherheit für den Verbraucher durchzusetzen, im Gegenteil:
Durch internationale Handelsabkommen werden nachweislich bereits vorhandene Standards definitiv wieder "vernichtet"!
"Europäischer Freihandel setzt sich bei Anforderungen an Bauprodukte gegen Verbraucherschutz durch"
Jahrelang von Verbraucherschützern, Umweltorganisationen, Umweltbundesamt und engagierten Mitarbeitern am Institut für Bautechnik mühsam errungene Erfolge bezüglich Anforderungen an Bauprodukte und damit Standards wurden dem Altar des EU-Freihandels geopfert.
"Gekippt wurden etwa Vorgaben zum Schutz vor Emissionen flüchtiger organischer Substanzen (VOC), zum Brandschutz von Dämmfasern oder zur Frostbeständigkeit von Mauerziegeln. „Diese Regeln waren mehr als sinnvoll“, betont Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA)."
"Bauaufsichtliche Zulassungen"
Zitat VDI- Nachrichten, Juni 2019:
"Gewonnen hat der Freihandel im europäischen Binnenmarkt mit diesem Kahlschlag. Bauproduktehersteller können hierzulande jetzt Waren verkaufen, die bislang den deutschen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Gebäude nicht gewachsen waren.
Die Schutzlücke betrifft rund drei Viertel aller Bauprodukte in der EU – all jene, die eine CE-Kennzeichnung benötigen. Sicherheitskritisch ist, dass das EU-Label kein Qualitätssiegel ist, sondern nur ein Verwaltungskennzeichen, das der Hersteller selbst anbringt."
"Freiwillige Gütezeichen" als alternative Entscheidungshilfe?
Eine Unzahl von "Gütezeichen" für Bauprodukte verwirren den Verbraucher leider mehr, als dass sie ihm helfen würden.
Teilweise zwar begrüßenswert im Hinblick auf mehr "Nachhaltigkeit", "Ökologie", bieten sie aber mit extrem wenigen Ausnahmen keine seriöse Grundlage für eine echte "gesundheitliche" Bewertung von Bauprodukten.
Siehe dazu auch Übersicht über mehr als 100
"Gütezeichen für Baustoff aus gesundheitlicher Sicht" (kostenloser Download aus der EGGBI Schriftenreihe
Grundsätzliche Aussagen zu CE und GS
(Chemikerin Kerstin Etzenbach-Effers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Bezug auf diese Zeichen bei Kinderspielzeug)
CE: "Das ist ein wertloses Zeichen", sagt Etzenbach-Effers. "Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass er alle geforderten Normen einhält. Aber überprüft wird das nicht." Fehle es ganz, kenne der Hersteller oder Importeur jedoch noch nicht einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen.
GS: Das GS-Zeichen – "GS" steht für "geprüfte Sicherheit" – gibt an, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und dies auch überprüft wurde. Es ist ein verlässliches Siegel im Bezug auf Schadstoffe und technische Sicherheit, geht aber über die gesetzlichen Anforderungen kaum hinaus. "Es gibt nicht für alle gefährlichen Stoffe Grenzwerte", kritisiert Etzenbach-Effers. "So dürfen beispielsweise nicht zugelassene Biozide sogar in Spielzeug verwendet werden."
Europäische Regeln- weltweite Handelsabkommen
Wenn bereits europäische Handelsabkommen in solchem Ausmaß den Verbraucher- und Gesundheitsschutz einschränken - was erwartet ihn erst bei internationalen Abkommen wie zum Beispiel CETA?
Weitere grundsätzliche Aussagen zu Verbraucherschutz und Welthandel:
Die nach wie vor diskutierten Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA - voraussichtlich derzeit nicht mehr aktuell) und CETA (mit Kanada- teilweise bereits in Kraft ) gefährden die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. (Umweltinstitut München)
Trinkwasserleitungen
Auch bei Trinkwasserleitungen werden zwischenzeitlich noch wesentlich strengere Kriterien als bisher gefordert!
Eine unerträgliche Verknüpfung von Industrieinteressen weltweit agierender Konzerne und Politik mit "gekauften Gutachtern", "ahnungslosen" Politikern garantiert derzeit weitere Rückschritte bei Verbraucher- und Gesundheitsschutz!
Siehe dazu auch:
Glyphosat - Beispiel für Lobbyismus – Archiv bis 2019
17.03.2017 EU- Kommission will Grenzwerte für Quecksilber in Fischen erhöhen(!)
"Die EU-Kommission will den Grenzwert des Nervengifts Quecksilber für einige Fischarten lockern!
Warum will die EU-Kommission die Quecksilber-Grenzwerte trotzdem abschwächen? Wahrscheinlich ahnen Sie schon die Antwort: Es sind vor allem wirtschaftspolitische Gründe. Denn der im Moment geltende Grenzwert für größere Raubfische (1 Milligramm pro Kilogramm Fisch) führt aufgrund der tatsächlich hohen Belastung der Fische dazu, dass etwa die Hälfte dieser Fische nicht verkauft werden darf. Die Lösung der EU-Kommission: Man verdoppelt diesen Grenzwert einfach auf zwei Milligramm pro Kilogramm Fisch - und schon dürfen die meisten Fische legal verkauft werden. Im Gegenzug soll der Grenzwert für einige kleinere, insbesondere Plankton fressende, Fische verschärft werden. Ein klares Ablenkungsmanöver: Denn diese Fische sind ohnehin deutlich weniger mit Quecksilber belastet. Weder den derzeit geltenden noch den geplanten niedrigeren Grenzwert werden sie überschreiten." (Quelle)
Dank massiven Widerstands konnte dies später verhindert werden. (Quelle)
Siehe dazu auch Grenzwerte - Quecksilber
21.02.2017 Verbotene Chemikalien durch EU wieder erlaubt
Mitte Februar Woche hat die EU-Kommission die Nutzung von teilweise bereits verbotenen gefährlichen Chemikalien autorisiert.
Die Nutzung der Chemikalien ist bestimmten Unternehmen in einem Zeitraum von Februar 2019 bis April 2028 erlaubt. Die autorisierten Stoffe sind Trichlorethylen, Natriumdichromat, Chromtrioxid und Natriumchromat.
Trichlorethylen (CAS: 7901-6) etwa ist seit 2010 als besonders besorgniserregender Stoff eingeordnet und seit April des vergangenen Jahres aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften in der EU verboten. (Wieder zugelassen unter anderem für bestimmte Verpackungen!)
Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der sozio-ökonomische Nutzen die Gefahren für die menschliche Gesundheit überwiege.
Zudem gebe es keine geeigneten Alternativstoffe zu den Chemikalien.(LINK1 und LINK2)