Greenwashing mit "Wohngesundheit" und "Ökologie"

 

Aktuell

Nicht nur bei Lebensmitteln- auch bei Bauprodukten und Gebäuden versuchen viele Hersteller, Händler  mit Begriffen wie "klimaneutral" und "besonders gesundheitsverträglich" Produkte zu bewerben - oft verbunden mit Begründungen beispielsweise wie vielfach fragwürdigen CO2 "Kompensationsmaßnahmen...

Aktuelle Bemühungen, dieser Verbraucher- Irreführung Einhalt zu gebieten, scheinen inzwischen auch die EU   und unsere obersten Gerichte anzustrengen.

18.04.2024; BGH prüft: "Darf Katjes mit Klimaneutralität werben?"

 

Þ    "Was versteht man unter "Wohngesundheit?

 

Was bedeutet  "Healthwashing?"

 

"Healthwashing beschreibt betrügerische oder irreführende Werbeaussagen zu Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens mittels Gefälligkeitsgutachten, oft fragwürdigen Gütezeichen und Zertifikaten, die einen nicht vorhandenen Gesundheitsbonus suggerieren. Der Vorwurf Healthwashing zu betreiben ist dementsprechend nicht als legitime Werbestrategie aufzufassen, sondern – ebenso wie Greenwashing – als ein Verstoß gegen die sog. Corporate Social Responsibility."

Mehr Infos zu "Healthwashing für Bauprodukte"

 

Zunehmend versuchen Baustoffhersteller, Händler und Bauunternehmen den Begriff "Wohngesundheit" in Form von "Greenwashing" in ihrem Marketing einzusetzen. Bedauerlicherweise ist der Begriff "Wohngesundheit" ebenso wie der Begriff "Baubiologie" nicht geschützt - bezüglich "Werbung mit Gesundheit" gibt es allerdings erfreulicherweise gesetzliche Regelungen. 

Viele der so angebotenen Produkte können(!) - nicht nur bei meiner besonders sensitiven "Beratungszielgruppe" -  zu massiven gesundheitlichen Belastungen führen. (Beispiel Bodenbeläge).

 

Þ    Beispielhafte (!) Auflistung von Krankheiten, die durch

Umweltbelastungen entstehen oder verstärkt werden können

Þ    Typische Symptome (SBS - "Sick- Building- Syndrom")

 

Mit über 100 verschiedenen "Gütezeichen", daneben zahllosen Zertiifkaten und Logos wird dabei der Verbraucher überflutet - nur wenige dieser "Marketinginstrumente" bieten seriöse Informationen zur gesundheitlichen "Verträglichkeit" der damit ausgezeichneten "Produkte", "Gebäude" und "Diensleistungen". 

 

Seiteninhalt

·         "Greenwashing" von Produkten und Gebäuden

·         "Allergiker- und sogar MCS- verträgliche Produkte und Gebäude"

·         "Volldeklarationen?"

·         "Gesamtes Sortiment wird von Herstellern als nachhaltig und "wohngesund"  beworben

·         "Greenwashing?" CO2 Kompensation - Freikaufen durch Bäume pflanzen?

·         Bewusste Irreführung  von Verbrauchern mit Gütezeichen bezüglich "gesundheitsbezogener" Aussagen?

·         "Eigenwillige Interpretation von "Prüfberichten"

·         Greenwashing mit "Berufsbezeichnungen

·         Werbung mit "Gesundheit"

·         Werbung mit "Medizinprodukten"

·         "Schadstoffgeprüfte Produkte und Gebäude"

·         "Dermatologisch geprüft, klinisch oder "augenärztlich"(Kosmetik) getestet? "

·         Schadstofffreie (emissionsfreie) Produkte und Räume

 

Download: Aussagekraft von über 100 "Gütezeichen" für eine gesundheitsbezogene Bewertung?

Siehe auch "Allgemeine Begriffsdefinitionen" für Schadstoffe u.a.

 

Zusammenfassung "Gerichtsurteile"

 

 

 

Eine neue Methode der "speziellen" Kundenakquise:

Produkte in Internet- Foren für Nachhaltigkeit, Gesundheit, Allergiker...

einzustellen - ohne glaubwürdigen Nachweisen ihrer "Unbedenklichkeit" für den Verbraucher bezüglich  tatsächlicher möglicherweise langfristiger Emissionen.

Oft fehlen sogar die Sicherheitsdatenblätter auf der Homepage der Anbieter für den Verarbeiter. 

Mit "Werbung" in solchen Foren soll offenbar der Eindruck erweckt werden, diese Produkte wären ebenfalls "nachhaltig, gesund,allergikergeeignet..."

obwohl sie in manchen Fällen gerade für "Sensitive" absolut unverträglich sein können (z.B. nicht deklarierte Konservierungsmittel, Weichmacher, Additive...)."

Hersteller, die der Meinung sind, ihr Produkt würde in solche Foren "gehören", sind herzlich eingeladen, entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.(Siehe Kostenlose Bewertung von Prüfberichten )

Die Einhaltung der oft bei Nachfragen zitierten "Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen" sollte natürlich eine Grundvoraussetzung für jedes Produkt darstellen,

eine wirklich gesunhetliche Unbedenklichkeit und allgemeine Verträglichkeit dieser Produkte ist damit aber bei weitem nicht ableitbar! (Beispiel Farben, Lacke)

 

 

Allgemeine Aussagen

Immer mutiger werden Hersteller mit "Greenwashing"- Aussagen - auch bezüglich Wohngesundheit.

Besonders beliebt sind immer wieder Bezeichnung wie "Bio", "ÖKO", "Natur" - meist ohne die entsprechende Aussagekraft zu belegen!

Auch viele Gütezeichen werden häufig eingesetzt - die meisten ohne wirklich ausreichend eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen zu können. Naturbaustoffhersteller versuchen mit aoft völlig unzureichenden "Volldeklarationen" die Forderung nach Schadstoffprüfberichten zu umgehen.

 

Soeben aktualisiert: „Gesundheitsbezogene Aussagekraft von über 100 Gütezeichen für Bauprodukte und Gebäude“

Besonders vielfach wird inzwischen mit Schutzeigenschaften gegen "Elektrische Felder" geworben - (siehe "umstrittene" Abschirmprodukte, Harmonizer...)

ohne glaubwürdige Nachweise

  • der schützenden Funktionalität - aber auch der
  • Unbedenkllichkeit bezüglich der "Eigenemissionen" der eingesetzten Materialien vorlegen zu können.

 

Inzwischen wird auch bereits EGGBI immer wieder von Herstellern zitiert, mit Aussagen, welche Produkte als "wohngesund" dargestellt werden sollen, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu wollen oder zu können.

Beispiel: Aussage zu Kaiflex- Dämmstoffen

"Die Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene (EGGBI) hat zusätzlich zu den bisherigen Messwerten – den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd – weitere Kriterien definiert, anhand derer Baustoffe als schadstoffarm deklariert werden können. Die Kaiflex Dämmstoffe tragen diesen Kriterien Rechnung."
Homepage Firma Kaimann Januar 2019

Nach mehr als 6 Monaten wurde unserer Aufforderung, uns dazu Nachweise vorzulegen noch nicht entsprochen, erst nach weiterer Reklamation wurde die Aussage von der Homepage gelöscht.

Nicht nachvollziehbar aber auch 2019 noch kommunizierte Aussagen wie:

„Der Kaiflex Spezialkleber 505 ist frei von VOC und optimal auf die Kaiflex Dämmstoffe abgestimmt“.

Weder werden entsprechende Prüfberichte zu VOCs, Formaldehyd vorgelegt- noch zu Flammschutzmitteln, Weichmachern und zahlreichen weiteren EGGBI Kriterien. Offensichtlich wird strengen Kriterien nicht Rechnung getragen! 

 

Die Aussagen widersprechen aber auch den Richtlinien bezüglich "Werbung mit Gesundheit", wenn entsprechende Nachweise zu Aussagen nicht vorgelegt werden.

EGGBI vermeidet grundsätzlich allgemeine Empfehlungen, vor allem wenn nicht umfassende Schadstoffprüfberichte e (betrifft unter anderem  auch Probenahme, Analyitik, Prüfumfang) vorgelegt werden können, da ich nur dann - individuelle - Produktempfehlungen entsprechend den mir jeweils individuell benannten Sensitivitäten der Bauherren aussprechen.

 

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Beim "Greenwashing" werden Techniken der Öffentlichkeitsarbeit, der Rhetorik und der Manipulation benutzt, um einer Firmengeschichte oder den aktuellen Unternehmensaktivitäten eine weiße Weste zu verpassen. 

In der Regel stellt das Unternehmen einzelne umweltfreundliche Leistungen, Aktivitäten oder Ergebnisse bzw. entsprechende Bewertungen Dritter mit erhöhtem PR-Aufwand öffentlich heraus, etwa in Presseaktionen oder Werbeanzeigen.

Häufig sind die dabei getroffenen Einzelaussagen – zum Beispiel über ein neues, umweltfreundliches Produkt oder Verfahren, spezielle Aktivitäten  des Unternehmens – für sich genommen korrekt, betreffen aber nur einen geringen Teil der Unternehmensaktivitäten, während das Kerngeschäft in manchen Fällen umweltverschmutzend, auch gesundheitsschädlich bleibt.

 

Greenwashing von Produkten mittels teils dubioser "Gütezeichen" und Marketingaussagen

"Schadstofffrei Bauen"

Absolut unseriös sind nach unserer Erfahrung  

die meisten Aussagen über

"schadstoffreie" Bauprodukte und Bauweisen

Beispiel 1 ("wer gesund bauen will, sollte mit einem erfahrenen Architekten Mindeststandards für schadstofffreie Materialien schriftlich vereinbaren": Hausbauhelden) 

Beispiel 2 (siehe Zitat: "natürliche Dämmstoffe sind schadstofffrei und schaffen ein angenehmes Wohnklima!" Effizienzhaus)   

Beispiel 3 (schadtsofffrei renovieren": ERGO)

Beispiel 4 ("schadstofffreie Dämmstoffe": sanier.de)

Beispiel 5  ("schadstofffrei bauen")

ebenso wie über 

schadstofffreie Häuser

Beispiel 1 (siehe auch Emissionen aus Holz-und Holzwerkstoffen), DMBV;

Beispiel 2, (Bioba Massivhaus) 

Beispiel 3siehe auch Allergikerhaus siehe dazu auch EGGBI- Bauen für Allergiker; (musterhaus.net)

Beispiel 4 ("schadstofffreies Schwedenhaus") Hagemann-Haus

Beispiel 5 (Pressemeldung - Algeco "schadstoffreie" Container-)

Beispiel 6; (Adapteo "schadstofffreies" Modulsystem)

Beispiel 7: Fagsi  (schadstofffreie Cpontainer- Fagsi)

 

Begriffe wie "sensitiv, Öko, eco, Natur...." unter anderem für Holzwerkstoffe

Es ist schon vielsagend, wenn für Produkte aus dem "natürlichen" Rohstoff Holz zusätzlich solche Zusatz- Begriffe verwendet werden "müssen"...

bei einem Holzwerkstoff sollten solche Eigenschaften eigentlich selbstverständlich sein.

Besonders einfallreich ist in diesem Zusammenhang die OSB- Industrie.

 

Greenwashing mit "Abschirmprodukten!"

Beispiel "Abschirmprodukte und Harmonizer" gegen "Elektrosmog"

Manche Gütezeichen arbeiten offensichtlich auch mit für Schadstoffprüfungen nicht akkreditierten Instituten zusammen - so liegen uns beispielsweise "baubiologische" Gutachten aus dem Bereich "Naturfarben" mit identischen VOC Werten für losemittelhaltige und "lösemittelfreie" Produkten vor. Trotz der damit nachgewiesenen Unglaubwürdigkeit solcher Berichte  werben aber nach wie vor zahlreiche  - auch namhafte  Hersteller mit solchen Gutachten! 

Wir wurden aber auch bereits mit selbst erstellten eco - Pässen konfrontiert, verbunden mit Aussagen wie

„Natürlich ist unser "BIOBODEN" frei von flüchtigen organischen Substanzen. VOC-free (Volatile organic compounds):

Aktuell kennen wir grundsätzlich kein Holzprodukt - völlig frei von VOCs,  siehe dazu auch "Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen", von denen die meisten in üblicher Konzentration natürlich keineswegs gesundheitsschädlich sind, in Einzelfällen (beispielsweise Essigsäure bei Eiche- Terpene bei vielen Nadelhölzern  in überhöhten(!) Konzentrationen durchaus sensibilisierend wirken können. Entsprechend gibt es anerkannte Prüfmethoden, um für individuelle Beratungen auch diese Emissionen identifizieren und im Individualfall bewerten zu können.

 

Werbung mit Aussage "natürliches Chrysanthemen- Gift" Permethrin:

Meist wird hier von Biozidherstellern statt dem natürlichem Gift das synthetische Permethrin verwendet - mit wesentlich anderer gesundheitlicher Relevanz - siehe dazu Kapitel 3.1.2 der Zusammenfassung Pyerthroide.

 

 

 

 

 

 

Die Greenwashing-Gesetzgebung der EU

 

Unterdessen verabschiedete das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag, der die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbietet, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen hinterlegt sind. 

Die Gesetzgebung zielt auch darauf ab, Umweltaussagen zu verbieten, die ausschließlich auf CO2-Kompensationssystemen basieren. 

 

Andere irreführende Praktiken, wie z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn die Behauptung nur für einen Teil davon zutrifft, oder die Aussage, dass ein Produkt eine bestimmte Zeit lang haltbar ist oder mit einer bestimmten Intensität verwendet werden kann, wenn dies nicht der Fall ist , wird ebenfalls verboten sein.

Die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten werden in Kürze beginnen, um den Wortlaut der Gesetzgebung festzulegen.  Textquelle:

Infos  zu CO2 Kompensation

 

Verwendung aussagearmer, teils auch selbst erstellter Gütezeichen

Immer wieder finden ewir auf Werbematerail einen ganze Liste von Gütezeichen, die teilweise von den Herstellerverbänden selbst kreiiert sind, teils von den herstellern selbst konzipiert - aber auch bekannte Gütezeichen ohne wirklicher Aussagekraft bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit der Produkte:

Bauprodukte schmücken sich teils sogar mit "Lebensmittel-Zertifikaten".

In den meisten Fällen sind die Kriterien auch bei den Zertifizierungsstellen nicht abrufbar. Meist verlassen sich die "Zertifizierer" ohnedies auf Herstelleraussagen, ohne selbst zu prüfen. Dem Verbraucher wird hier oft vorgegaukelt, die Produkte wären umfassend geprüft.

Besonders fragwürdig in vielen Fällen, wenn solche Zertifikate auf der Homepage pauschal für ganze Herstellersortimente vermarktet werden, Prüfberichte dazu aber vehement verweigert werden.

Siehe dazu:

Bewertungen von über 100 Gütezeichen und "Kennzeichnungen" für Baustoffe, Gebäude und "Produkte für das Wohnumfeld" für Verbraucher mit erhöhten Anforderungen an die „Wohngesundheit“

 

Berufung auf Nachweise, Untersuchungen durch Universitätsinstitute, nicht akkreditierte Labors und andere Institutionen

Beispiel:

"Dies beweist das Gutachten des Instituts für Umwelthygiene und Präventivmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg. ("Erlanger Ciliatentest" - bei Bedarf bitte anfordern)". Textquelle.

Ein solcher Untersuchungsbericht ist allerdings nicht erhältlich!

 

 

Formaldehydfreie Holzprodukte

richtig sollte es heissen "formaldehydfrei verleimt" - Holz enthält "natürliches Formaldehyd".

 

Schadstofffreie Gebäude

Auch bei größten Anstrengungen kann natürlich  nur ein möglichst "schadstoffarmes Gebäude" erreicht werden, denn auch natürliche Produkte enthalten bekanntlich immer wieder "Schadstoffe" (entscheidend ist bekanntlich stets die "Dosis"!). Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Fertigstellung eines so bestellten Hauses hat der Verbraucher hier die allergrößten Chancen auf "Schadenersatz" wegen Nichteinhaltung versprochener Eigenschaften.

Zwar ist der Begriff "lösemittelfrei" durch einen "Trick" (fragwürdige Definition des Begriffs "lösemittelfrei, gebunden an den Siedepunkt der eingesetzten Stoffelegal für viele Produkte verwendbar (vorbehaltlich entsprechender Nachweise) - bei "schadstoffrei" werden aber fast immernicht einhaltbare Eigenschaften zugesichert.

„Überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht werde, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen.

Dies habe seinen Grund darin, dass die Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert  habe und dass mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der  Gesundheit der Bevölkerung verbunden sein könnten.“ Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.06.2005 - 4 W 70/05

 

Siehe auch: Werbung mit "Allergikerfreundlich"

 

"Ökologischer" Dämmstoff Styropor?

Die Betrachtung eines einzigen positiven "Nachhaltigkeits- Aspektes" - nämlich der Entsorgung - in einer Studie renommierter Institute wird von Polystyrol- Herstellern verwendet, um in Presseaussendung dieses "Erdölprodukt" als "ökologischen Dämmstoff" darzustellen.

Aktuelle Dämmstoffstudie bestätigt: "Styropor ist ökologisch"

Weitere wesentliche Aspekte der Nachhhaltigkeit (z.B. Ökosozoiologie, beinhaltet gesundheitliche Aspekte) waren in dieser Studie überhaupt nicht behandelt - die verfassenden Institute hatten sich auch bereits von dieser Interpretation öffentlich distanziert. Kein Grund für die Hersteller, Ihr diesbezügliches "Ökomarketing" mit dieser Studie bisher zu beenden!

Siehe dazu auch "Ökologischer Dämmstoff Polystyrol"

 

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Volldeklarationen?

Bevorzugt werben viele Hersteller mit sogenannten "Volldeklarationen", welche nach ihrer Meinung damit Forderungen nach Schadstoffprüfberichten "überflüssig" machen.

Dies gilt nicht nur für Reinigungs und Kosmetikprodukte, Duftstoffe, sondern vor allem auch für viele Produkte wie "Farben, Lacke, Klebstoffe und zahlreiche Bauprodukte".

Beispiele:

Tatsächlich enthalten diese "Volldeklarationen" aber sehr oft keineswegs definierte Sammelbegriffe wie "Additive, Trockenstoffe, organische Lösemittel, Konservierungsmittel" und viele andere bei Baustoffen

Parfum, Fragrance, Flavour bei Duftstoffen und Kosmetik- und Reinigungsartikeln (Kapitel 3.3 Duftstoffallergiker)

Unter diesen beiden Links finden Sie ein Unzahl von entsprechenden Beispielen unvollständiger "Volldeklarationen".

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"Allergikergerechte", "allergikerfreundliche", "MCS-geeignete Produkte" und Gebäude

Siehe auch "Bauen für Allergiker" und "Gesundheitliche Folgen- z.B. Allergien - bei Belastungen während der Schwangerschaft".

Die zunehmende Zahl von Allergikern und Chemikaliensensitiven veranlassen viele Akteure, kommunikative Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zielgruppe zu erreichen und ihre Produkte/ Geräte, Häuser/ Hotels - egal ob geeignet oder nicht - an Frau/Mann zu bringen.

 

 

Im Bereich Reinigungsmittel, Duftstoffe werden dabei auch gerne die Begriffe

 

"hypoallergen"  und "allergenfrei"   eingesetzt.

Hinweis dazu:

"Hypoallergen“ bedeutet, dass ein Produkt wenig allergieerzeugend sein soll. Über die Verwendung tatsächlich allergieauslösender Inhaltsstoffe sagt dieser Begriff nichts aus.

Die Begriffe "hypoallergen" und "allergenfrei" sind gesetzlich nicht geschützt oder definiert, so dass prinzipiell jeder Anbieter eines Produkts diese Begriffe verwenden darf, wenn er sich an gesetzliche Kennzeichnungspflichten für das jeweilige Produkt hält.  "Label-online"

"Hypoallergen"  wird vielfach mit und ohne Verwendung unterschiedlichster Logos (alleine unter diesem LInk sind zig verschiedene "Labels" aufgeführt) eingesetzt, und gibt dem sensitiven Verbraucher keinerlei Information zur individuellen Verträglichkeit.

 

Bau und Wohnbereich

Es  werben aber auch Hersteller und Händler von Baustoffen, Lüftungsgeräten, Luftreinigungsgeräten, Matratzen, Farben, Lasuren, Haushaltsreinigern, Lüftungsleitungen, Atemmasken u.v.m., aber auch Hotels, ja sogar ganze Tourismusregionen  mit  den Attributen  "allergikerfreundlich", "allergikergeeignet",auch "für MCS- Kranke" geeignet.

Auf Grund entsprechener Anfragen in der Beratungshotline habe ich versucht, diese Aussagen teilweise zu verifizieren, dabei stieß ich auf teilweise sehr fragwürdige Angebote. 

 

Frei von "AVOC"?

Kritisch auch, wenn Holzhaushersteller behaupten, ihre Häuser wären speziell auch für MCS- Kranke verträglich, weil frei von Leimen, giftigen Chemikalien und VOCS.

und zugleich "das gesündeste, umweltfreundlichste und sicherste Gebäudesystem der Welt".

Holzprodukte sind nicht frei von VOCS -(Aussage 2023:  0% VOCS? - Thoma-Holz100/Canada).

Nach einer Rückfrage wurde diese definitv falsche Aussage "0% VOCS" auf der Homepage geändert (seit 2024 wird nun sachlich korrekte, aber toxikologisch völlig irrelevante Begriff  "0% anthropogenes VOV? (AVOC)"verwendet. Auch wenn die "verbleibenden nicht anthropogene VOCS" natürlichen Ursprungs sind, können Essigsäure, Terpene und "natürliche" Aldehyde aus Holzprodukten individuell(!) MCS- Kranke sensibilisieren und ihnen dann ein Wohnen in entsprechenden Häusern unmöglich machen. Eine MCS- Bauberatung kann zudem grundsätzlich nur individuell erfolgen -  erforderlich dafür sind stets umfassende, glaubwürdige Emissionsprüfberichte, die aber in der Regel gerade auch von derart "Werbenden" meist(!) verweigert werden. Siehe dazu auch:"Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen"

 

Nicht seriös ist dabei aber eine Unterscheidung "nach Herkunft", oder die definitv falsche Aussage frei von VOCS:

"Es gibt einige Giganten im Massivholzbau, doch Holz100 ist das einzige Massivholzbausystem, das unbehandelt und frei von Leimen, giftigen Chemikalien oder VOCs ist. Holz100 wurde entwickelt, um Menschen mit Umweltsensibilität entgegenzukommen." (Thoma-Holz100/canada)

 

An Stelle der Verwendung für eine toxikologische Bewertung völlig aussagearmer "neuer Begriffe" (siehe dazu auch Kapitel "nVOCS, AVOC"), wäre es glaubwürdiger, dem Verbraucher so wie beispielsweise die Firma Baufritz "aussagekräftige Emissionsprüfberichte" zur Verfügung zu stellen und an Stelle - bezüglich gesundheitlicher Bewertung-  unbedeutender "Gütezeichen" (z.B. Cradle to Cradle) eventuell wie Baufritz ein diesbezüglich glaubwürdiges Gebäudezertifikat zu "erstreben".

 

Werbeseiten mit "allergiefrei?"

Im Februar 2021 wurde mir eine Homepage benannt - mit umfangreichen Produkt- Auflistungen mit der Bezeichnung "Allergiefrei" (z.B. "allergiefreie? Wandfarben"; Autos...)

Zahlreiche der hier angebotenen Produkte enthalten - sogar von den Herstellern selbst offen deklariert - bedenkliche Biozide, Holzschutzmittel, allergenisierende Isothiazolinone.

Beispiel einer hier verlinkten Holzlasur (Juni 2023 als erstes Produkt aufscheinend, verrlinkt mit dem Hinweis:

ZItat Werbung: "Hier findet Ihr eine Übersicht zu Holzlasuren die für Allergiker geeignet sind: Holzlasuren auf Wasserbasis im Amazon-Shop)"

 

Bereits im Kaptitel 16 des "Sicherheitsdatenblatts" ersichtliche Gefahrenhinweise:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H331 Giftig bei Einatmen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

 

Mehr Infos zu Sicherheitsdatenblättern und deren Aussagekraft generell

 

Die Verwendung solcher Produkte kann(!)  für Allergiker, vor allem aber für Chemikaliensensitive zu massiven Beschwerden führen!

Welche weiteren toxischen und sensibilisierenden (nicht deklarationspflichtigen) Emissionen aus diesen Produkten zu erwarten sind (z.B. Antimon, Flammschutzmittel, Weichmacher u.a. aus Matratzen, Farben, Lacken, PFAS,(1) Antistatika, antibakterielle Ausrüstungen siehe dazu meine - unvollständige! - Übersicht) wäre nur aus umfassenden, glaubwürdigen Schadstoffprüfberichten fetststellbar.

Kriterien, nach denen diese Produkte ausgewählt werden (Provisions -bedingt?) sind auf den Homepages solcher Anbieter nicht zu finden. Aber selbst bei Vorlage von Prüfberichten zu Gütezeichen müssen wir immer wieder feststellen, dass nur auf wenige Schadstoffe geprüft worden ist, selbst bei Prüfberichten für Gütezeichen in diesen Prüfberichten gar nicht die Erfüllung aller Kriterien aufgelistet ist.

 

(1) Bezüglich der inzwischen vieldiskutierten "Ewigkeits- Chemikalie" PFAS besispielsweise werden derzeit noch von keinem einzigen der mir bekannten über 100 Gütezeichen für Bauprodukte "Nachweise" in Form von Laborprüfberichten gefordert!!! 

 

Auch Naturharze, Aldehyde aus Naturölen (Oxidationsprodukte), selbst "natürliche" Gerüche können vor allem für Chemikalinensensitive ein echtes Problem darstellen - daher sehe iich die Werbung mit den oben genannten Attributen "Allergiker- und/oder MCS- gerecht" - oder einer generellen Eignung (ohne entsprechende Nachweise!) für diese Betroffenen - auch diesbezügliche Aussagen "renommierter" Institute -  in den meisten Fällen als irreführend!  (Siehe auch "Volldeklarationen" als "Unbedenklichkeitsnachweis"?)

So stellte sich in zwei Fällen ein hochwertiger, allgemein auch von mir empfohlener ökologischer Fliesenkleber auf Naturharzbasis in 2 mir bekannten Fällen für MCS- Kranke als völlig unverträglich dar.

Sehr oft wird auch mit katalytischen, abbauenden und/oder „antibakteriellen Funktionen geworben, ohne die Eigenschaften dieser Stoffe (z.B.Titandioxid, Nanosilber) und die Reaktions- oder Abbauprodukte aus solchen Prozessen und deren gesundheitliche Relevanz zu berücksichtigen.

 

Ein Händler, der besonders "Allergiker und MCS- Kranke anspricht:

Zitate aus dem Angebot:

"Bei pureNature finden Sie Holzschutz für Innen und Außen.

Bio- Holzschutz gelingt zum Beispiel mit Holzschutzfarbe, die Holz im Außenbereich bis zu 5 Jahre vor der Witterung schützt. Lacke, Holzlasur und entsprechende Grundierungen schützen Holz auch bei besonders hoher Beanspruchung. Der Holzschutz ist frei von Fungiziden oder Lösungsmitteln und sehr gut verträglich auch bei Allergien oder MCS."

Hier wird beispielsweise eine Holzlasur (lösemittelfrei) und ein Holzlack angeboten – die laut Herstelleraussagen (Technische Merkblätter Lack, Lasur) Konservierungsmittel (bei den Lasuren deklariert: allergenisierende Isothiazolinone) enthalten, und meinerseits nicht für MCS- Kranke und Allergiker empfohlen werden! Zahlreiche MCS- Betroffene haben mir zwischenzeitlich bestätigt, dass Produkte auch mit Niedrigstkonzentrationen von isothiazolinonen für sie "unverträglich" sind! Unverantwortlich, wenn in den Inhaltsdeklarationen solchermassen "empfohlener" Produkte dann nur allgemein von "Konservierungsmitteln", oft auch von "Topfkonservierern" - ohne genauer Definition gesprochen wird.

Auch für die übrigen "Bau- Wohnprodukte"  - teilweise aus den USA-  dieses Anbieters konnte ich bis heute keine glaubwürdigen Emissionsprüfberichte erhalten! Beispielsweise warnt der Hersteller des Produktes AFM safecoat SemiGloss auf dem Sicherheitsdatenblatt vor "allergischen Haut Reaktionen, Irritation der Augen…")

Auf der Händler.- Homepage wird aber dafür geworben

"Der Holzschutzlack ist ein speziell für Allergiker und hypersensible Menschen entwickelter wasserlöslicher Streichlack für Innenräume."

(Hinweis: Diese EGGBI Bewertungen betreffen lediglich das "Bau-Sortiment" - andere Produktgruppen können mangels diesbezüglich eigener Kompetenz nicht bewertet werden.) 

Gerne ändere ich kurzfristig meine Stellungnahmen bei Vorlage entsprechender Begründungen und Nachweise.

Positive Erfahrungsberichte von MCS- Kranken sind nur beschränkt aussagefähig, da sich die Sensitivitäten von Person zu Person oft maßgeblich unterscheiden- es sich bei MCS auch nicht nur um die Vermeidung toxischer Stoffe handelt, sondern auch viele andere Stoffe (oft auch natürlichen Ursprungs) zu massiven Unverträglichkeiten "individuell" führen können!!!

Kostenlose Bewertung von Prüfberichten (Voraussetzungen - Punkt 1 bis 3)

Beachten Sie auch sogenannte(!)  "Volldeklarationen" kritisch und fordern Sie von den Herstellern Nachweise, welche Stoffe tatsächlich aus den Produkten ausemittieren  (Emissionsprüfberichte!)

In der Regel ist es mir nicht möglich, von den Händlern, Herstellern umfassende und glaubwürdige Prüfberichte für derart beworbene Produkte zu erhalten, die eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen - obwohl solche Nachweise bei Werbung mit Gesundheit vorgelegt werden müssen. 

Hinweis zu "Produktempfehlungen"

 

Ich empfehle grundsätzlich, sich nicht an Marketingaussagen und Gütezeichen zu orientieren, sondern tatsächliche Nachweise der Unbedenklichkeit einzufordern, die ich gerne bei Zusendung (natürlich kostenlos!) "bewerte". Siehe dazu

 

 

Dies gilt auch für Aussagen zu "allergikerfreundlichen Hotels", allergikerfreundliches Bauen generell.

 

 

Besonders kritisch wird "Greenwashing"  in Fällen, in denen Allergikerhäuser, MCS- Häuser - aber auch "Hotels für Allergiker" angeboten werden - ohne ausreichender qualitativer Prüfung von Produkten, Planer und ausführenden Firmen. Wiederholt mussten wir feststellen, dass solche Häuser von Unternehmen beworben werden, die fälschlicherweise Ökologie grundsätzlich mit Allergiker - und/oder MCS- Eignung gleichsetzen, bzw. bereits beim Vertrags-Abschluss nicht einhaltbare Zusagen machen.

Siehe dazu auch: "Sicherer Hausbau ohne Schadstoffe"

 

Die spätere Insolvenz von Bauunternehmen, die mit solchen "Attributen" geworben hatten, nützt dem Bauherrn wenig - in manchen Fällen setzen solche Firmen unter anderem Firmennamen sogar ihre Tätigkeit weiter fort.

Ich empfehle hier vor dem Vertragsabschluss  entsprechende Zusagen verbindlich im Vertrag zu platzieren und unterstütze diesbezüglich gerne mit entsprechenden "Textbausteinen"

Warum EGGBI von zahlreichen Herstellern seit Jahren glaubwürdige Emissionsprüfberichte verweigert werden, wird unter anderem begründbar aus Prüfergebnissen von Ökotest im April 2016 - so fanden sich bei solchen Herstellern unter anderem Stoffe wie Butanonoxim in sogenannten "Ökoprodukten". 

Kein Wunder, wenn sich dann auch in Neubauten immer wieder Stoffe wie Butanonoxim (steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein) finden. (Kindergarten in Hürth, Pressemeldung 9/2013

Auch "sensitive" Kosmetikprodukte enthalten häufig durchaus ebenfalls allergenisierende Stoffe (SWR Bericht, 2018)

 

 

Was bedeutet Allergikerfreundlich, verträglich...

Die Vielzahl an Allergien erfordert hier für jedes Produkt eine genaue Definition, für welche Allergien diese Produkte besonders geeignet sein sollen.

So müssen sich auch die Kriterien für entsprechende Werbeaussagen unterscheiden - handelt es sich um Kontaktallergien, Duftstoffallergien, Schimmelallergie, Hausstaub (Milben) Allergie; Lebensmittelallergien....

Nur sehr wenige Produkte/ Angebote (z.B. Hotels) werden allen diesen Allergien gleichzeitig gerecht werden - entsprechend eindeutig müssen auch die Werbeaussagen formuliert werben!

 

Kennzeichnung "allergikergeeignet" bei Farben, Lacken

Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.:

"Allergiker kann man leider nicht durch Grenzwerte schützen, wie jeder, der beispielsweise eine Erdnuss-Allergie oder Heuschnupfen hat, leidvoll erfahren muss. Da man nicht bei allen Farben auf Konservierungsmittel verzichten kann, müssen Allergiker wie bei Lebensmitteln (zum Beispiel “Kann Spuren von Nüssen enthalten”) entsprechend informiert werden. Die deutsche Lack- und Druckfarbenindustrie hat sich bereits im Jahr 2000 zu einer Kennzeichnung sämtlicher Isothiazolinone in Wandfarben unabhängig von der Konzentration verpflichtet." Textquelle

Mehr Infos zu den allergenisierenden Isothiazolinonen

Bedauerlicherweise sind nicht alle Hersteller Mitglied dieses Verbandes, bzw. sehen sich in dieser Verantwortung gegenüber den Verbrauchern -  so kann es immer wieder passieren, dass Produkte zwar die Kriterien diverser Gütezeichen einhalten - das heisst nur geringe Konzentrationen an Isothiazolinonen in ihren Produkten festgestellt werden - die Produkte aber als völlig "konservierungsmittelfrei" und "für Allergiker geeignet" beworben und vermarktet werden!

Für Umweltsensitive und viele Allergiker gibt es aber keine "Grenzwerte".

 

Gütezeichen - ohne die entsprechenden Prüfberichte- sind daher für Allergiker und Chemikaliensensitive grundsätzlich nicht aussagefähig

 

Allergikergerechte Hotels:

Auch hier wird vielen Allergikern, Sensitiven sehr oft wesentlich mehr versprochen, als dann in der Realtität gehalten wird. Siehe dazu "Urlaub für Allergiker"

 

Kosmetik und Reinigungsmittel - besonders "allergikergeeignet?"

Hier wird oft für Produkte geworben, deren Inhaltsstoffe vielfach zu massiven Unverträglichkeiten - auch für Gesunde - besonders aber natürlich für Duftstsoffallergiker führen können.

Eine Überblick zu zahlreichen solcher Produkte finden Sie in "Duftstoffallergiker und Beduftungen"

 

Hinweise zu

Wohnungssuche für umweltbedingt Erkrankte

 

Weitere Hinweise in der EGGBI Schriftenreihe (kostenlose Downloads)

sowie unter

Bauen für Allergiker

Bauen für MCS- Kranke

Baustoffauswahl für MCS- Kranke

 

 

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Gesamtes Sortiment wird von Herstellern als "nachhaltig und wohngesund" beworben

Obwohl sich beispielsweise die Firma PCI seit vielen Jahren weigert, umfassende Emissionsprüfberichte zur Verfügung zu stellen, und sich auf das "Gütezeichen" der GEV "EC" beruft (welches lediglich nur auf eine eingeschränkte Gruppe der VOC s überhaupt untersucht), wird zwischenzeitlich das Gesamtsortiment als "wohngesund" beworben - unter anderem auch mit der Aussage:

 

"Für die PCI Augsburg GmbH sind emissionsarme Produkte seit jeher ein wich­tiger Qualitätsfaktor. „Als bauchemisches Unternehmen mit über 70-jähriger Erfahrung liegt uns die nachhaltige Entwicklung wohngesunder Produkte am Herzen“, so Stephan Tschernek, Leiter Marketing der PCI Gruppe. „Die neue Fertighausbroschüre ist ein weiterer Baustein in unserer Nachhaltigkeitsstrate­gie und gleichzeitig ein hilfreiches Nachschlagewerk für unsere Kunden in diesem Segment.“

Unabhängige Prüfstellen (?) wie das Sentinel Haus Institut bestätigen die Nach­haltigkeit der Produkte der PCI Gruppe mit ihren Auszeichnungen." (Homepage August 2022)

 

 

Angesichts zahlreicher (technisch vielfach erforderlichen) "kritischer" Inhaltsstoffe zahlreicher Produkte aus dem Sortiment ist es kaum vorstellbar, dass alle diese Produkte tatsächlich alle "gesundheitsbezogenen Kriterien" beispielsweise von Labeln wie das eco-Institut Label (auch bezüglich Prüfung auf Weichmacher, Flammschutzmittel – natürlich auch Carbonsäuren u.v.a.) erfüllen würden.

Nur ein Beispiel: Grundierungen mit zahlreichen Gefahrenhinweisen (Abschnitt 16) bereits im "Sicherheitsdatenblatt. konkret 12 GHS Gefahrensätze,  (siehe dazu ohnedies einschränkend auch: Aussagekraft von Sicherheitsdatenblättern?)

Werbung mit Nachhaltigkeitsdatenblättern und zahlreichen teil aussagearmen "Gütezeichen"

Zahlreiche Produkte enthalten (Beispiel Gisogrund 404) auch nach wie vor allergieauslösende Isothiazolinone - im Sicherheitsdatenblatt noch gezwungenermassen erwähnt- im Nachhaltigkeitsdatenblatt nicht benannt. Dafür werden hier Stoffe als "nicht enthalten (?)" aufgelistet, die ohnedfies teils seit Jahrzehnten verboten sind (enthält keinen Asbest, kein Lindan, PCB, PCP...) und wird mit Gütezeichen wie EC1 geworben, die sich ausschließlich mit einer unvollständige Auflistung von VOC (z.B. wird Essigsäure nicht bewertet!)  und Formaldehyd begnügen.

Jahrelange vergebliche Versuche, selbst persönliche Vorsprachen im Werk, zumindest diese EC1 Prüfberichte vertraulich für die Beratung chemikaliensensitiver Bauherren zu erhalten, scheiterten an der "Kommunikationspolitik" des Konzerns.

Klarstellung:

Manche - in Sicherheitsdatenblättern aufgelistete -  gesundheitsschädlichen Stoffe sind technisch unverzichtbar, und in vielen Fällen "nur?" für den Verarbeiter relevant –

Auswirkungen für die "spätere" Innenraumluftqualität sind daraus nicht immer abzuleiten, da viele dieser Stoffe im Härtungsprozess "abreagieren bzw. ausemittieren".

Ebenso können aber auch im Sicherheitsdatenblatt nicht deklarationspflichtige Inhaltsstoffe aus dem Produkte emittieren und durch beispielsweise Additions- und Kumulationseffekte zu durchaus maßgeblichen gesundheitlichen Belastungen führen - dies wäre nur  - wichtig vor allem für sensitive Personen - aus wirklich umfassenden Schadstoffprüfberichten ablesbar bzw. abschätzbar.

Ganze Herstellersortimente  aber  mit Hinweis auf teilweise durchaus aussagearme "Gütezeichen" pauschal als unproblematisch und "wohngesund" zu bezeichnen, ohne sie einer wirklich umfassenden Schadstoffprüfung zu unterziehen, stellt zumindest ernsthaft eine in Frage zu stellende Marketingaussage dar.

 

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CO2- Kompensation - "Freikaufen durch Bäumepflanzen?"

Greenwashing wird nicht nur im - von EGGBI besonders betrachteten Bausektor, sondern auch in vielen anderen Bereichen massiv betrieben.

So gibt es zwischenzeitlich immer mehr Anbieter von "CO2 Ausgleichsmaßnahmen" vor allem für Firmen und Kommunen - beispielsweise durch Wald- "Pflanzaktionen" in irgendwelchen anderen Bundesländern, aber auch weltweit.

Umfangreiche Recherchen zu diversen Anbietern, Sammeln von Medienberichten ergaben ein sehr "kritisches Bild" zu zahlreichen "Anbietern".

Siehe dazu Seite: 

 

CO2 Kompensation - Bäumepflanzen -Glaubwürdigkeit

Kritische Medienberichte

Bewertung diverser Kompensationsangebote

Wieviel CO2 wird tatsächlich von einem Baum gebunden?

 

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Bewusste Irreführung von Verbrauchern bezüglich gesundheitsbezogener Aussagen?

Eine "neue Masche" des "Greenwashing" ist das Marketing mit Gütezeichen, welche tatsächlich für ein (!) Produkt mit "angenommen" niedrigen Emissionswerten erworben werden -

im Marketing aber dann bewußt der Eindruck erweckt wird, dass das gesamte Sortiment dieses Gütezeichen besitzt.

Wir raten Verbrauchern daher stets, den eigentlichen Prüfbericht einzufordern. und darauf zu achten, ob die Produktbezeichnung im Prüfbericht mit dem Handelsnamen des angebotenen Produktes völlig übereinstimmt.

Aus dem Prüfbericht sollte auch hervorgehen, wie - durch wen - die Probenahme des Produktes erfolgte, wann geprüft wurde, ob von einem dazu "akkreditierten" Institut geprüft wurde und mit welchem Prüfumfang tatsächlich untersucht wurde. Nur aus dem Prüfbericht gehen aber auch die Einzelwerte der Emissionen hervor, die - für Chemikalien- Sensitive, Allergiker oft entscheidend sind. Viele Emissionen sind zwar nicht toxisch, sie können aber individuell für Sensitive auch bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen sensibilisierend wirken.

Geworben wird aber auch mit Gütezeichen, aus denen nicht hervorgeht, wer das Zertifikat überhaupt jeweils vergeben hat -und welche  - ohne Schadstoffprüfungen mit definierten Kriterien, Grenzwerten Prüfumfang und Anforderungen an die prüfenden Institute (Akkreditierung) gesundheitliche Unbedenklichkeit kommunizieren durch Prospektaussagen wie:

"Zertifiziert werden Produkte, die keine Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben".

Beispiel: Unsere Bewertung  HACCP Zertifikation für Bauprodukte (Kapitel HACCP)

Auszug aus Firmen- Prospekt

10 Schlüssel Komponenten die im Zertifizierungsverlauf überprüft werden:
1 Materialien und Spezifikationen
2 Toxizität
3 Kontaminationsrisiken

4 Einfache Reinigung
5 Bedienungsanleitung
6 Fehlerfolgen
7 Chargen- und Prozesskontrollen
8 Ansprüche
9 Verpackung und Kennzeichnung
10 Beitrag zur Lebensmittelsicherheit

Antwort auf unsere Anfrage nach den entsprechenden Kriterien zu 1 bis 3:

 

"Die Bewertung identifiziert keine Risiken für die Gesundheit am Arbeitsplatz, die Umwelt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen oder Qualitätsprobleme, es sei denn, solche Risiken könnten sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirken.(?) Wie kann dies ohne Schadstoffprüfungen gewährleistet werden?

Zur Zertifizierung von Bodenbelägen bewerten wir auch die Produktformulierung, Informationen zur chemischen Beständigkeit, Wärmebeständigkeit und Wasseraufnahme, technische Bulletins, Installationsanweisungen und Marketingmaterial. Wir inspizieren (?) auch verlegte Böden während des Bewertungsprozesses… Wir listen keine Kriterien für Schadstoffe auf!!!"

Welchen Informationswert hat ein Gütezeichen, wenn zertifizierte Hersteller selbst verkünden:

 

 

Cemguard HB 500:

Eine HACCP-zertifizierte Hybridbeschichtung, die aus anorganischen und organischen Komponenten besteht und ein seidenmattes Finish bietet. Dieses umweltfreundliche Produkt haftet außergewöhnlich gut auf einer Vielzahl von Untergründen, einschließlich vorbereiteter alter / neuer Betonböden. Es ist VOC-konform und enthält nur sehr wenig gefährliche organische Lösungsmittel!!!???

Was versteht der Hersteller unter "sehr wenig" - um welche "gefährlichen Lösungsmittel" handelt es sich tatsächlich?

 

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"Eigenwillige Interpretation von Prüfberichten"

Sehr oft werden wir mit Prüfberichten konfrontiert, die "Schadstofffreiheit" oder erfolgreiche Sanierungen garantieren sollen - sich in Wirklichkeit aber nur auf die Untersuchung auf einige wenige "mögliche" Schadstoffkomponenten beziehen.

 

Vor allem bei Werbungen für die Sanierung älterer Fertighäuser (Geruchsprobleme) werden hier Studien zum Schadstoffabbau beispielsweise durch Schafwolle präsentiert - verschweigend, daß Schafwolle nachgewiesen zwar erfolgreich Formaldehyd abbauen kann, es aber keinerlei Studien zum Abbau der Geruchsverursacher Chloransiole gibt! (Mehr Informationen)

 

Ein Sanieranbieter für "geruchsbelastete ältere Fertighäuser" wirbt mit einem Prüfbericht eines renommierten Instituts im Zusammenhang mit erfolgreicher Sanierung –

verschweigt aber, dass sich der Prüfbericht offenbar lediglich auf Formaldehyd, PCP und Lindan beschränkt - keineswegs aber auf den zuvor beschriebenen Verursacher der Gerüche in diesen Häusern "Chloranisole":

Internetaussage - Fazit: 

"Die durchgeführte Sanierung kann als erfolgreich bewertet werden!"

Dazu - wie erwartet die Stellungnahme des Prüfinstituts:

 

"Die Angabe zu dem Sanierungserfolg bezieht sich nur auf die gemessenen chemischen Parameter."

 

 

Verlinkt zu diesem  angeblichen "Untersuchungsbericht"  (es handelt sich in Wirklichkeit nicht um den Untersuchungsbericht, sondern nur um einige "herausgezogene Daten") wird aber von der Anbieter-Seite: "muffig-schimmelige Raumluft" 

mit der Aussage:

 

Heute weiß man, dass die für den Geruch verantwortlichen Chloranisole durch ein Zusammenspiel von Holzschutzmittel und längerer Feuchtigkeit entstehen.

und dem Link zum angeblichen

 

 

UNTERSUCHUNGSBERICHT DES BREMER UMWELTINSTITUTS

 

Eine seriöse Untersuchnung eines renommierten Institutes wird hier in völlig falschem Zusammenhang sehr mißverständlich interpretiert!

Verbraucher sollten sich daher auch die eigentlichen "Prüfberichte" immer sehr gründlich ansehen, ob die Aussagen des Instituts korrekt übernommen und anders als hier - mit den Werbeaussagen des Anbieters übereinstimmen.

 

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Greenwashing durch "Berufsbezeichnungen"

"Greenwashing"  betrifft nicht nur Produkte, sondern auch manche Bezeichnungen wie "Umweltberater", "Gesundheitsberater", "Wohngesundheitsanalysten" aber auch

 

"Baubiologen" -

gerade bei letzteren gibt es leider mangels eines Begriffsschutzes neben hochqualifizierten Fachleuten auch eine Reihe nichtqualifizierter, keineswegs wissenschaftlich arbeitender selbsternannter "Spezialisten", die dem Verbraucher in der Regel außer oft überhöhten Kosten keinerlei adäquate Leistungen erbringen - in sehr vielen Fällen nur am "Verkauf" eigener oder der Vermarktung auch fremder Produkte interessiert sind.

Suche nach qualifizierten Beratern, Prüfern und Prüfinstituten

Wir empfehlen hier, sich an entsprechend qualifizierten Prüfinstituten (z.B. AGÖF) und anerkannten Berufsverbänden  von Baubiologen (VDB) zu halten, und sich nicht ausschließlich an "Internetaussagen" zu orientieren. 

Schwarze Schafe mit "umfangreicher, erfolgreicher" Internetpräsenz gibt es aber offensichtlich auch im Bereich der "Baugutachter" (siehe dazu Infos 1 und Infos 2)

Wichtig ist eine transparente Information über Umfang der Ausbildung, Weiterbildung und Dienstleistung.  

Ähnliches ist bereits seit Jahren auch im Bereich der

Energieberatung

bekannt - neben hochqualifizierten Energieberatern werden häufig Baustoffverkäufer von Dämmstoff-Herstellern in "Schnellkursen" zu sogenannten "Energieberatern" ausgebildet - einzig mit dem Ziel, dem Verbraucher möglichst viel Dämmstoff dieses Herstellers zu verkaufen. Gerade deren fehlendes Fachwissen ist in der Folge sehr häufig Ursache von nicht fachgerechten energetischen Sanierungen- sehr oft mit dem Ergebnis von Schimmelbildung.

Weitere Infos dazu

 

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Werbung mit Gesundheit

 

 

 

Zunehmend versuchen Hersteller Ihre Produkte als besonders "gesund" darzustellen. sei es durch "Empfehlungen von Ärzten" teils auch durch direkte Aussagen zu besonderen gesundheitsrelevanten Eigenschaften ihrer Produkte, sei es durch Anbringen möglichst vieler (meist nchtssagender) Gütezeichen" auf Prospekten und Produkten.

Siehe dazu auch die Zusammenfassung "Healthwashing" von Bauprodukten"

Angesichts der zunehmenden Zahl von Allergikern, Chemikaliensensitiven ein sehr lukerativer neuer "Markt" für "gesunde Prdodukte" .

 

Bei eindeutiger Werbung mit „Gesundheit“ sind Hersteller ausdrücklich verpflichtet,

entsprechende Nachweise

beizubringen: 

"Es ist jedoch in Bezug auf eine gesundheitsfördernde oder gesundheitssteigernde oder allgemein/verallgemeinernde gesundheitsbezogene - auch präventive - Wirkung ein strenger Nachweis/ Maßstab 
im Interesse der besonderen Schutzwürdigkeit der Gesundheit anzulegen".

1.2. Nachweis der Richtigkeit:  Wer mit gesundheitsbezogenen Aussagen arbeitet, wird zudem bei umstrittenen Aussagen mit einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast beschwert. Er haftet für nachteilige Folgen, je nach Ausgestaltung der Werbung, z.B. bei nur einseitiger Darstellung fachlich umstrittener Wirkungen.

u.a. BGH, Urt. v. 7.3.1991, Az.: I ZR 127/89, GRUR 1991

Seite 2 Zusammenfassung Urteile

 

 

 

Dennoch verweigern zahlreiche Hersteller, die beispielsweise mit dem Blauen Engel "Umwelt/Gesundheit" "emissionsarm" werben, die vielfach erbetenen "glaubwürdigen" Nachweise (Beispiel: OSB)

 

Allgemeines Urteil zu Werbeaussagen "Gesundheit"

 „Überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht werde, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen.

Dies habe seinen Grund darin, dass die Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert  habe und dass mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der  Gesundheit der Bevölkerung verbunden sein könnten.“ Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.06.2005 - 4 W 70/05

 

Untersagt ist vor allem auch "Gesundheitswerbung" durch "Ausnutzung von Angst" (IHK Konstanz)

 

 

"Werbung mit Gesundheit" - Umfangreiche Informationen zur "Rechtssicherheit" bei Gesundheitswerbung und zur Prospekthaftung, zur Irrmeinung "Bio wäre auch immer gesund" - für Bauprodukte und Gebäude

Zitate:

"..mit der gesundheitsbezogenen Werbung am Bau oder für Bauprodukte darf nicht allzu leichtfertig umgegangen werden, Insbesondere die strengen Maßstäbe der Rechtssprechung im Wettbewerbsrecht zeigen hier deutlich Grenzen auf."

Textquelle: "Mit Sicherheit gesund bauen"

 

OLG Köln, Urteil vom 07.02.1992

 

 

Auszug aus dem Urteil  "Gesund wohnen mit Kalksandstein"

Bei der Aussage

"gesund wohnen"  (Erläuterung: mit Kalksandstein)

 

"handelt es sich um eine Werbemaßnahme, die an die Gesundheit anknüpft, und damit besonders werbewirksam ist.

 

Die besondere Bedeutung, die der menschlichen Gesundheit zukommt, führt zu einer gesteigerten Wertschätzung solcher Waren, die mit einer an die Gesundheit anknüpfenden Wertung angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1991, 848, 850- "Rheumalind II").

 

Sowohl die besondere Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft als auch die große Zugkraft einer Gesundheitswerbung rechtfertigen es, deren Zulässigkeit nachstrengen Maßstäben zu beurteilen (BGH GRUR 1967, 592, 593 -"gesunder Genuss").

 

Eine Irreführung liegt bereits vor, wenn nicht unbeachtliche Teile des Verkehrs keine auch nur einigermaßen klaren Vorstellungen über den Inhalt des Begriffs "gesund wohnen" in Verbindung mit Kalksandstein und damit auch

keine klaren Vorstellungen von den Eigenschaften des Kalksandsteins haben.

 

Wenn es um gesundheitsbezogene Werbung geht, ist eine rechtlich beachtliche Irreführung schon bei einem Prozentsatz der Getäuschten von 5-6 % anzunehmen (vgl. Urteile des Senats in WRP 1973, 656, 659 und WRP 1989, 272, 275).

 

Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht der Auffassung, dass bei einem im vorgenannten Sinne nicht unbeachtlichen Teil der von der Werbung der Beklagten angesprochenen Verbraucher Unklarheit darüber herrscht, welche Faktoren ein gesundes oder jedenfalls nicht gesundheitsschädliches Wohnen ausmachen.

 

Die Werbung wendet sich jedenfalls auch an Bauherren, die sich - ohne Vorinformationen - für Kalksandstein als

Baustoff zur Errichtung eines Hauses interessieren.

 

Diese Verbraucher beziehen die Aussage "gesund wohnen" konkret auf den Baustoff Kalksandstein und verstehen sie dahin, dass von Mauern aus diesem Material keine Gesundheitsgefahren ausgehen.

 

Nicht unbeachtliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise haben darüberhinausgehend die Vorstellung, dass sich die Aussage auch auf die notwendige oder übliche Bearbeitung des Mauerwerks mit Anstrich, Imprägnierung, algen- oder bakterientötenden Mitteln sowie Fleckentfernern erstreckt.

 

Die Aussage "gesund wohnen" wird von ihnen nicht nur in Bezug auf das Leben innerhalb des Hauses

verstanden, sondern weitergehend dahin, daß auch von den Außenwänden - gleichviel, ob sie bzw. gegebenenfalls mit welchen Materialien diese bearbeitet sind - keine Gesundheitsgefahren ausgehen."

 

 

 

 

Bedenklich wird es häufig, wenn Ärzte für Produkte in Zusammenhang mit eigenen Therapien, Behandlungsempfehlungen werben -

Sonderfall Medizinrecht

Auch Ärzte haben sich bei ihrer (ohnehin stark beschränkten) Werbung an das Werberecht zu halten – ein Arzt mag ja ein Akademiker sein, sein Wort zur eigenen Therapie gilt jedoch im Werberecht nicht als wissenschaftlicher Nachweis. Quelle

 

 

Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis:

Auszug - Zitat:

"Wissenschaftliche Nachweise, insbesondere in Form von Studien, sind vor Gericht das wertvollste Beweismittel zur Untermauerung der Werbebehauptung. Diese Nachweise müssen jedoch bestimmten Standards entsprechen, um überhaupt gerichtlich verwertet werden zu können; ausführliche Informationen hierzu finden sich in unserem Hauptbeitrag zu diesem Thema. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der jüngeren Rechtsprechung in aller Kürze:

 

  • Der Nachweis muss anhand unabhängiger Forschung nach wissenschaftlich anerkannten Standards erbracht werden; Studien, an denen der Hersteller (bzw. Vertreiber) selbst beteiligt war, sind kein zulässiges Beweismittel (OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, Az. 6 U 93/11).

  • „Alternative“ Forschungsansätze werden, sofern sie klassischen wissenschaftlichen Erkenntnissen (insbes. Solchen der „Schulmedizin“) widersprechen, vor Gericht in der Regel nicht als Beweismittel anerkannt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.07.2006, Az. 4 U 12/04).

  • Der Nachweis muss bereits vor Beginn der Werbemaßnahmen erbracht sein; Wirkungen „auf gut Glück“ zu behaupten und später entsprechende Studien nachzuschieben ist nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2011, Az. I-20 U 85/10).

  • Behauptete Kundenzufriedenheit, Kundenrezensionen oder auch das bloße Ausbleiben von Reklamationen können keinen wissenschaftlichen Nachweis ersetzen (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.2010, Az. I-4 U 148/10; LG Stuttgart, Urt. v. 17.02.2012, Az. 31 O 47/11 KfH)."

Zitat - Quelle und weitere Informationen: Mag. iur Christoph Engel  (freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei) aus  Wellness und Gesundheit in der Werbung

 

Werbung mit Aussagen wie schadstofffrei

Auch hier haben Gerichte bereits sehr eindeutig geurteilt -

die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte ist nicht ausreichend -

auch nicht, wenn nicht umfassend geprüft wurde, und bei der vorgenommenen Prüfe keine Schadstoffe festgestellt worden sind! Siehe dazu Greenwashing - schadstofffrei

 

Absolut nicht ausreichend sind auch Aussagen wie "enthält" kein PVC, kein PCP, kein Lindan...

Entscheidend sind grundsätzlich nicht "Stoffe", die nicht enthalten sind - sondern glaubwürdige und umfassende Nachweise, dass aus Produkten grundsätzlich keine gesundheitlich relevanten oder geruchsintensiven Emissionen zu erwarten sind - um mit "wohngesund" werben zu können.

Auch Aussagen wie "immunsystemstärkend" - "gesundheitsfördernd" im direkten Kontext mit konkret benannten Produkten oder Gebäuden stellen ein wettbewerbsrechtliches Risiko dar.

Siehe dazu auch Versuch einer Definition des Begriffes "Wohngesundheit"

 

 

Die Greenwashing-Gesetzgebung der EU

 

Unterdessen verabschiedete das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag, der die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbietet, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen hinterlegt sind. 

Die Gesetzgebung zielt auch darauf ab, Umweltaussagen zu verbieten, die ausschließlich auf CO2-Kompensationssystemen basieren. 

 

Andere irreführende Praktiken, wie z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn die Behauptung nur für einen Teil davon zutrifft, oder die Aussage, dass ein Produkt eine bestimmte Zeit lang haltbar ist oder mit einer bestimmten Intensität verwendet werden kann, wenn dies nicht der Fall ist , wird ebenfalls verboten sein.

Die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten werden in Kürze beginnen, um den Wortlaut der Gesetzgebung festzulegen.  Textquelle:

Infos  zu CO2 Kompensation

 

Schadstoffabbau/ Strahlungsfreiheit durch bestimmte Produkte

Wettbewerbsrechtlich auch bedenklich, wenn mit Aussagen zu allgemein "Schadstoff-abbauender"  oder "strahlungsschützender" Funktion von Produkten geworben wird, wenn diese Funktion nicht auch glaubhaft (!) nachgewiesen werden kann, oder beispielsweise nur einzelne Schadstoffe (Beispiel: Schafwolle: Formaldehyd; Elektrosmog, Schall; "bestenfalls" wenn überhaupt, nur gewisse Frequenzen, Felder) tatsächlich damit reduziert werden-

und damit aber der Eindruck "besonderer Gesundheitsverträglichkeit" fälschlicherweise geweckt wird.

 

 

 

 

 

 

Weitere Gerichtsurteile zu Schadstoffen in Gebäuden

 

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Werbung mit "Medizinprodukten"

Für den Verbraucher nicht nachvollziehbar ist,

ob der Begriff "Medizinprodukte I" unter anderem auch für "diskussionswürdige" Produkte ohne weiteres verwendet werden darf, bzw. wer die sachgemäße Verwendung dieses Begriffes in Deutschland überwacht.

Laut Auskunft (22.03.2022) des

 

Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

liegt die Pflicht der Überwachung bei den jeweiligen Landesbehörden (?)

Bei EU- weit vorallem im Internet vertriebenen Produkten gibt es somit vermutlich überhaupt keine "Überwachung" und zeigen sich die entsprechenden EU Verordnungen zumindest als "nicht ausreichend kontrolliert" für den Verbraucherschutz dar. (EU- Informationsblatt Medizinprodukte)

Für Deutschland konnte bisher keine definitive diesbezügliche "Kontrollstelle" gefunden werden.

Aktuell erwarten wir Stellungnahmen einiger der benannten Landesbehörden....

 

Stellungnahmen zu diesem Thema/ Korrekturen sind herzlich willkomen.

 

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"Schadstoffgeprüfte Produkte - schadstoffreie Räume"

Bei vielen Produkten und Berichten über Raumluftbelastungen finden wir das Prädikat "schadstoffgeprüft", "toxikologisch geprüft", "ökotoxikologisch geprüft...".

 

Diese Aussage soll dem Verbraucher das Gefühl geben, das Produkt sei "gesundheitlich verträglich" -

in Wirklichkeit gibt der Begriff "schadstoffgeprüft" aber keinerlei Informationen:


1 ) auf welche Schadstoffe (Umfang der Prüfung) geprüft worden ist?

2 ) nach welchen Methoden (welche Analytik)?

3) von wem (wirklich unabhängiges, akkreditiertes Institut?)

4) und vor allem mit welchen Einzel- Ergebnissen(?)!

 

Die Tatsache allein, dass auf Schadstoffe geprüft wurde, gibt noch keinerlei Information für den Verbraucher - die Einhaltung diverser "Gütezeichenkriterien" reicht nicht für individuelle Verträglichkeitsberatungen von besonders "sensitiven" Bauherren.

Auch vom Hersteller selbst  "zusammengefasste" Ergebnisse sind nicht aussagekräftig -

wirklichen Informationswert hat ausschleißlich der eigentliche "Prüfbericht", der alle vier Fragen beantwortet!

Siehe dazu "Bewewrtungskriterien für Produkte, Gebäude und Gütezeichen

und  "Inkonsequenz des Bio- Marktes"

 

Allgemeine Begriffsdefinitionen


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"Dermatologisch geprüft - "klinisch" oder "augenärztlich"(Kosmetik) getestet?"

Auch diesbezügliche Hertselleraussagen, vor allem bei Kosmetik- und Reinigungsprodukten, aber auch bei manchen Lacken und Farben, besagen lediglich, dass "getestet" wurde,

aber meist nicht von

  • wem,
  • wie (Methodik),
  • an wie vielen - und
  • an welchen Testpersonen (deren bereits bekannte Sensitivitäten?),
  • wie lange,
  • vor allem aber auch mit welchem "Ergebnis?"

 

Zitat Ökotest:

"Dermatologisch getestet" oder "in Kliniken bewährt": Auf kaum einem Kosmetikum fehlen solche oder ähnliche Hinweise. Doch wer meint, damit ein besonders gutes Produkt zu kaufen, der irrt. Denn die lobenden Angaben sind schlichtweg Selbstverständlichkeiten…

…. von Tests durch "anerkannte und erfahrene Dermatologen" ist die Rede oder von Untersuchungen durch "renommierte, unabhängige Testinstitute". Nur wenige aber legen das entsprechende Gutachten vor oder nennen die Prüfer beim Namen. 

…Warum diese Geheimniskrämerei? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Die meisten Label sagen wenig aus. Dermatologisch getestet heißt nämlich nur, dass es einen Test gegeben hat - aber wie der ausgefallen ist, bleibt offen. Labels mit "Dermatologisch getestet" dienen vor allem dem Marketing. Natürlich ist es bei seriösen Firmen durchaus üblich, Tests auf Verträglichkeit machen zu lassen, bevor ein Produkt auf den Markt kommt. Allerdings gibt es keine einheitlichen Standards, die erfüllt werden müssten. (Textquelle Ökotest)

Ohnedies beziehen sich dermatologische Tests lediglich auf die "Hautverträglichkeit", haben aber keinerlei Aussagekraft für Duftstoffallergiker, Sensitive bezüglich der Auswirkungen von Produkten auf die Raumluftqualität und deren "Verträglichkeit".

Wie bei allen Herstelleraussagen -

begnügen Sie sich nie mit Zertifikaten oder Gütezeichen, sondern fordern Sie die entsprechenden Prüfberichte!

Produkt- Prüfergebnisse sind keine aus Wettbewerbsgründen geheimzuhaltende "Rezeptur", sondern könnten gegen entsprechenden finanziellen Aufwand von jedem bei einem entsprechenden Institut beauftragt werden. (Siehe Kommunikationspolitik der Hersteller)

Die Verweigerung solcher bei den Herstellern sicher vorliegenden Ergebnisse oft auch allgemein durchführbarer Untersuchungen (die erwähnte Selbstbeauftragung von Prüfstellen scheitert in der Regel "nur" an den etnsprechenden Kosten, wäre aber grundsätzlich - auch durch Wettbewerber möglich) stellt somit keine wirtschaftlich verständliche "Geheimhaltung wichtiger Firmenrezepturen", sondern lediglich ein ausgesprochen nicht nachvollziehbares verbraucherfeindliches Verhalten dar.

Vor allem Chemikaliensensitiven, Allergikern, besonders gesundheitsbewussten Verbrauchern werden hier - ebenso wie verantwortungsbewussten Planern von Schulen und Kitas teilweise entscheidende Informationen verweigert.

Oder gilt es, kritische Ergebnisse so lange als möglich zu "verheimlichen" und stattdessen mit "nicht überprüfbaren Aussagen, oft fragwürdigen Gütezeichen zu übertünchen?

Informationen zu zahlreichen Beispielen solcher Aussagen finden sich beispielsweise in der Zusammenfassung  "Duftstoffe"  - Kapitel 18 "Produktbeispiele" (willkürlich auf Grund von Anfragen bewerteter Produkte aus dem Bereich Kosmetik, Wasch- und Reingungsmittel.)

Ähnliche Aussagen finden sich aber auch immer wieder zu Farben, Lacken ,Bodenbelägen, Möbeln, "Wundermitteln gegen Elektrosmog"... sicher aber auch im Lebensmittel - und auch "Heilmittel"bereich.

Besonders beliebt sind dabei auch Bezeichnungen wie "bio-" und "öko"... (Beispiel "Ökohäuser")

 

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"Schadstoff- und Emissions- freie" Produkte und Räume

 

Werbung mit "schadstofffrei", "emissionsfrei"

Produkte und Räume

 

Schadstofffreie Matratzen? 

"Es ging ums Schlafzimmer - konkret va. um Matratzen. Diese wurden beworben ua. mit: „Kein Schadstoff in der Matratze“ und „Sicher schadstofffrei“.

Tatsächlich waren aber in der Matratze va. Antimon, aber auch Formaldehyd, Arsen und Quecksilber (worauf es hier aber gar nicht mehr ankam) enthalten. Die Werbung wurde deshalb als schadstofffrei gestaltet, weil nach externer Untersuchung der Ware festgestellt wurde, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe bzw. Stoffe in gesundheitsgefährdender Konzentration nachweisbar waren. So sei der Antimongehalt, um den es hier hauptsächlich ging, in der beworbenen Matratze nach den vorgelegten Tests verschwindend gering sein. Er liege weit unterhalb sämtlicher Grenzwerte, die es für Antimon gebe – so die Werber.

Das Gericht hat im Ergebnis geurteilt, dass eine solche Werbung irreführend ist. Denn der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthalte, also keinen einzigen Stoff, der abstrakt geeignet sei, ihn zu schädigen. Die Werbeaussage ist auch dann irreführend, wenn dem Verbraucher die Vorstellung vermittelt wird, es wurde eine umfasssende Schadstoffprüfung vorgenommen, obwohl tatsächlich das Vorhandensein bestimmter Schadstoffe nicht überprüft wurde. Auch wenn die Ware Schadstoffe nur in einer Konzentration enthält, die gesetzliche Grenzwerte oder Vorgaben privater Institutionen, wie etwa nach dem "OEKO-TEX Standard 100", nicht überschreitet oder von Fachkreisen als vernachlässigenswert angesehen wird, ist dies irreführend, so die Richter." Textquelle

OLG Stuttgart (Urteil vom 25.10.2018, AZ.: 2 U 34/18).

Wenn ein Baustoffhersteller oder eine Baufirma  mit "schadstofffrei" wirbt, ist für den Verbraucher bereits hohe Vorsicht geboten -

kann er eine solche Aussage auch wirklich "beweisen?"

OLG Stuttgart: Irreführende Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" wenn Produkt lediglich die gesetzlichen Grenzwerte einhält

OLG Stuttgart
Urteil vom 25.10.2018
2 U 34/18


Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" vorliegt, wenn das Produkt lediglich die gesetzlichen Grenzwerte einhält aber nicht vollständig schadstofffrei ist.

 

"Zurecht hat das Landgericht diese angegriffenen Werbeanzeigen sämtlich als unlautere, weil irreführende Werbung beurteilt und den Unterlassungsanspruch bejaht (§§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG)."  Mehr Infos dazu

 

Wie ist der Begriff „Schadstofffreiheit“ zu verstehen?

" Der Begriff „schadstofffrei“ lässt laut einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Az.: 2 U 74/16) keinen Spielraum für Interpretationen und ist absolut zu verstehen. Nur wer eine 100 %ige Schadstofffreiheit gewährleisten kann, darf mit diesem Begriff für seine Produkte werben."       Mehr Infos

 

Siehe auch:

"Finger weg von Schadstofffrei"

Beachten Sie dabei auch die rechtlichen Voraussetzung  für "Werbung mit Gesundheit "

 

Schadstoffarm- statt schadstofffrei

 

Unser Ziel ist es, eine Schadstoffminimierung zu erreichen. Auch der "Blaue Engel" wirbt bei Bauprodukten nur mit "schadstoffarm", "schadstoffgeprüft" und "emissionsarm" und auf keinen Fall mit "schadstofffrei"!

 

Hersteller mit der Aussage zu ihren Produkten "frei von Schadstoffen" verweisen in der Regel auf diverse "Gütezeichen" (oft von Hersteller- Verbänden selbst initiert -  oder durch "Gefälligkeitsgutachten" erwerbar) 

Infos zur Glaubwürdigkeit von Gütezeichen

verweigern aber umfassende glaubwürdige Schadstioff- Untersuchungsberichte.

 

 

 

"Schadstoffreie Schulen- Kitas?"

 

 

Nicht nachvollziehbar sind Aussagen von Schulleitungen, Schulträgern über "nahezu schadstoffreie" "Räume - (Beispiel)  oder "unbedenkliche Raumluft"  wenn diese wie im konkreten Fall lediglich auf PCB geprüft wurden.

 

Rechtlich bedenklich aber, wenn in Wirklichkeit selbst dieser Stoff in gesundheitsgefährdender Form nach wie vor nachgewiesen wird. (Krebserzeugendes dioxinähnliches PCB 118).

 

Ähnliche Aussagen leistete sich die Leiterin eines Gesundheitsamtes nach einer CO2 Messung - ohne Berücksichtigung  zahlreicher nach wie vor ungeprüfter möglicher Belastungen und Klagen von Schülern über gesundheitliche Beschwerden.

 

Hier werden Lehrer und Schüler definitiv mit unlauteren Aussagen "beruhigt". Siehe "Bagatellisierung von Messergebnissen"

 

 

 

 

 

 

 

Þ    "Was versteht man unter "Wohngesundheit?

 

Þ    Beispielhafte (!) Auflistung von Krankheiten, die durch

Umweltbelastungen entstehen oder verstärkt werden können

Þ    Typische Symptome (SBS - "Sick- Building- Syndrom")

 

 

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

Kostenlose Kurzberatung für Allergiker, MCS Kranke, umweltsensitive Bauherren

 

Kostenloses Informationsportal zu Fragen der Wohngesundheit

Sämtliche "Lobbytätigkeit" und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelterkrankte und MCS Betroffene, Allergiker erfolgt ebenso wie die Pflege dieses Informationsportals sowie die Beratungen im Rahmen der Hotline ausschließlich ehrenamtlich und ohne öffentlicher Förderung. Es sind daraus keine Rechts- oder Haftungsansprüche abzuleiten!  EGGBI kann und darf weder Rechtsberatungen noch medizinische Beratungen erteilen.

Schriftliche Anfragen bitte nur per Mail - Messenger, Whatsapp und andere Nachrichtendienste werden nicht verwendetBegründung

Klärung allgemeiner erster Fragen zum Thema Schadstoff- minimiertes Bauen, Renovieren (maximal ½Stunde kostenlose Beratung), daraus resultierenden Umwelterkrankungen...

 

 

Nächste Telefonsprechstunden:

Tel:                   0049(0)9443 700 169

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Mittwoch,         03.04.2024

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Mittwoch,         17.04.2024

Mittwoch,         24.04.2024

Diernstag,        30.04.2024

Mittwoch,         08.05.2024

Mittwoch,         15.05.2024

Mittwoch,         22.05.2024

Mittwoch,         29.05.2024

Mittwoch,         05.06.2024  

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Mittwoch,         03.07.2024

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